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Abfindung

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Die Abfindung im Arbeitsrecht

Abfindung – ein Begriff, der im Arbeitsrecht oft mit Hoffnungen, häufig aber auch mit Unsicherheit verbunden ist. Er wirft viele Fragen auf: Wann bekommt man eine Abfindung? Wie wird sie berechnet? Welche rechtlichen Fallstricke gibt es? Was muß ich beachten?

 

Tauchen Sie mit uns ein in die facettenreiche Welt der Abfindung im deutschen Arbeitsrecht. Hier erfahren Sie, was Sie zur Abfindung wissen müssen, was eine Abfindung ist, ob Sie einen Anspruch darauf haben, wie Sie eine Abfindung erlangen können und vieles mehr.

Interview

1. Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine Einmalzahlung, die ein Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zahlt, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden.

Offiziell soll sie den Verlust des Jobs und die damit verbundenen Nachteile ausgleichen.
In der Praxis hat die Abfindung jedoch eine weiter gehende Bedeutung. Sie wird oft als Verhandlungsinstrument verwendet, um den Arbeitnehmer dazu zu bewegen, eine Kündigung zu akzeptieren und von einer möglichen Klage gegen die Kündigung abzusehen oder ein laufendes Verfahren zu stoppen. In diesem Sinne ist die Abfindung eine Art Gegenleistung des Arbeitgebers für die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Kündigung und den Verzicht auf rechtliche Schritte. Auf diese Weise ist die Abfindung der Schlüssel zur Lösung und Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten und steht im Mittelpunkt jeder Klage gegen die Kündigung.

 

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Abfindung eine spezifische Zahlung im Kontext der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes ist. Andere Zahlungen des Arbeitgebers, auch wenn sie am Ende eines Arbeitsverhältnisses ujnd aus Anlaß dessen Beendigung erfolgen, haben andere Zwecke und dürfen nicht mit der Abfindung verwechselt werden oder als Abfindung deklariert werden.
Solche Zahlungen des Arbeitgebers können sein:
 

  • Gehalt/Lohn:  Dies ist die regelmäßige Zahlung für die geleistete Arbeit und steht nicht im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

 

  • Urlaubsgeld:  Ein zusätzlicher Betrag, der oft einmal jährlich gezahlt wird und nicht als Ausgleich für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dient.

 

  • Tantiemen/Bonuszahlungen: Diese Zahlungen basieren auf der Leistung des Arbeitnehmers oder dem Erfolg des Unternehmens und sind nicht mit einer Kündigung verbunden.

 

  • Aufwandsentschädigungen: Erstattungen für beruflich bedingte Ausgaben, wie Reisekosten oder Fortbildungen, die nicht als Abfindung gelten.

 

  • Entschädigung für Überstunden: Zahlungen für nicht genommene Überstunden oder nicht genommenen Urlaub sind keine Abfindungen.
     

Alle diese Zahlungen sind Einkommen des Arbeitnehmers und unterfallen der Sozialversicherungspflicht, anders als die Abfindung, weil sie nicht als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden.
 

Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass eine Kündigung stets eine Abfindung zur Folge hat und der Arbeitnehmer darauf einen Anspruch hätte. In Deutschland besteht grundsätzlich kein automatischer Anspruch auf eine Abfindung, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Ebensowenig muss der Arbeitgeber bei jeder Kündigung eine Abfindung zahlen. Die Abfindung wird in der Regel nicht aufgrund eines Anspruchs oder eine Verpflichtung gezahlt, sondern als Ergebnis einer Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Allerdings gibt es bestimmte Situationen und Bedingungen, unter denen ein Arbeitnehmer ausnahmsweise Anspruch auf eine Abfindung hat:

Tarifvertragliche Regelungen

Einige Tarifverträge sehen Ansprüche bzw. Verpflchtungen zur Abfindungszahlung unter bestimmten Voraussetzungen vor.

Sozialplan

Bei betriebsbedingten Kündigungen, insbesondere bei größeren Betriebsänderungen wie Betriebsschließungen oder Massenentlassungen, kann ein Sozialplan zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart werden, der Abfindungen vorsieht.
 

Arbeitsvertrag

Bisweilen wird bereits im Arbeitsvertrag festgelegt, dass bei einer Beendigung eine Abfindung zu zahlen ist. Dasist aber eine Ausnahme. Die meisten Arbeitsverträge sind auf unbestimmte Zeot geschlossen und lassen grundsätzlich eine Kündigung zu, auch ohne die Zahlung einer Abfindung. In diesen Fällen können sich aber gute Aussichten auf eine Abfindung bei Geltung des KSchG ergeben.


Kündigungsschutzklage

Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine Kündigung klagt und das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt, kann es zu einem Vergleich kommen, bei dem eine Abfindung als Ausgleich für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird.

Einvernehmliche Regelung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jederzeit eine Abfindung vereinbaren, auch ohne Arbeitsgericht und ohne rechtliche Verpflichtung.

Aus der Auflistung geht hervor, dass nur in Ausnahmefällen ein Anspruch auf Abfindung besteht. Die beiden letzten Punkten weisen Ansprüche aus, die zur Abfindung als Ergebnis von Verhandlungen oder spezifischen Vereinbarungen führen. Dies belegt, dass Abfindungen in den meisten Fällen Verhandlungssache sind. Arbeitnehmer sollten sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten lassen, um ihre Ansprüche und Möglichkeiten zu kennen und keine Chancen zu verschenken.

3. Vergleich beim Arbeitsgericht

Ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht ist eine effiziente Alternative zu einem Urteil, um Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beizulegen. Insbesondere wenn es um das Thema Abfindung geht, bietet ein gerichtlicher Vergleich eine pragmatische Lösung für beide Seiten und wird deshalb häufig gewählt.

  • Anlass für den Vergleich: In der Regel entsteht der Bedarf für einen Vergleich, wenn der Arbeitnehmer gegen seine Kündigung klagt und der Arbeitgeber bereit ist, eine Abfindung als Kompensation für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzubieten, um ein längeres Verfahren zu vermeiden.

  • Gütetermin: Vor der eigentlichen Verhandlung vor Gericht, dem Kammertermin, findet in der Regel ein Gütetermin mit dem Richter und den Parteien statt. Dieser dient dazu, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu fördern und zu finden, ohne ein formelles Urteil fällen zu müssen. In diesem Termin können die Parteien die Möglichkeit einer Abfindung untereinander und mit dem Richter diskutieren.

  • Höhe der Abfindung: Die Höhe der Abfindung ist nicht gesetzlich festgelegt und wird durch Verhandlungen zwischen den Parteien bestimmt. Oft orientiert man sich an der Formel "ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr". Aber dies ist keine feste Regel.

  • Abschluss des Vergleichs: Wenn sich beide Parteien auf eine Abfindungssumme einigen, wird der Vergleich schriftlich und durch Beschluss durch das Gericht festgehalten und ist rechtlich so bindend wie ein Urteil. Mit Unterzeichnung des Vergleichs verzichtet der Arbeitnehmer in der Regel auf weitere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.

  • Vorteile des Vergleichs: Durch den Abschluss eines Vergleichs können beide Parteien einen langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreit vermeiden. Zudem bietet er Rechtssicherheit, da mit Unterzeichnung des Vergleichs weitere Streitigkeiten ausgeschlossen werden.

 

Es ist ratsam, sich bei der Anbahnung und dem Abschluss eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Interessen bestmöglich zu vertreten.

Die Auflösungsabfindung gemäß § 9 KSchG stellt eine finanzielle Entschädigung dar, die einem Arbeitnehmer im Falle einer gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gewährt wird. Dies tritt in Situationen ein, in denen eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für eine der beteiligten Parteien als unzumutbar erachtet wird. Eigentlich ist vorgesehen, dass das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird, wenn die Kündigung sozialwidrig ist. Dieses Prinzip wird bei der Auflösungsabfindung gemäß § 9 KSchG außer Kraft gesetzt, wenn die Fortsetzung nicht mehr zumutbar ist.

  • Grundlagen der Auflösungsabfindung:
    Wenn ein Arbeitnehmer gegen eine ihm ausgesprochene Kündigung klagt und das Arbeitsgericht zu dem Schluss kommt, dass die Kündigung zwar sozialwidrig ist, eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses jedoch mangels Zumutbarkeit nicht in Betracht kommt, kann auf Antrag eine Auflösungsabfindung beschlossen werden.

  • Der Arbeitnehmer kann gemäß $§ 9 KSchG Auflösungsantrag aufgrund von Unzumutbarkeit der Fortsetzung stellen. Der Arbeitgeber kann Auflösungsantrag stellen, wenn  Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen.

  • Berechnung der Abfindungshöhe:
    Die Ermittlung der Höhe einer Auflösungsabfindung ist in § 10 KSchG geregelt. Dabei orientiert sich die Berechnung an Faktoren wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Gehalt des Arbeitnehmers. Ein gängiger Anhaltspunkt ist oftmals ein halbes Monatsgehalt multipliziert mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit.

  • Das Gericht bestimmt in diesem Fall eine Auflösungsabfindung und stellt zugleich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses fest.

Was ist eine Abfindung?
Gibt es einen Anspruch?
Vergleich beim Arbeitsgericht
Auflösungsabfindung

5. Versteuerung der Abfindung

Die Versteuerung von Abfindungen ist ein Thema, das bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen oft im Mittelpunkt steht. Abfindungen werden als Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Doch wie werden sie steuerlich behandelt?

Grundlagen der Versteuerung:
Auch Abfindungen sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig und werden als sonstige Einkünfte gemäß § 24 EStG behandelt. Das bedeutet, dass sie dem regulären Einkommen hinzugerechnet und entsprechend besteuert werden.
Hier herrscht häufig der Irrtum, dass die Abfindung steuerfrei ist. Das beruht darauf, dass es früher eine andere Regelung gab: Bis 31.12.2006 galt, dass eine Abfindung bis 7.200 EURO steuerfrei war.


Fünftelregelung als steuerliche Erleichterung:
Eine Besonderheit bei der Versteuerung von Abfindungen ist die sogenannte Fünftelregelung. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann diese Regelung angewendet werden, um die Steuerlast zu reduzieren. Dabei wird ein Fünftel der Abfindung dem zu versteuernden Einkommen des betreffenden Jahres hinzugerechnet und die Steuer darauf berechnet. Sodann wird die Differenz zwischen diesem Betrag und dem (normalen) Steuerbetrag ohne einmalige Einnahme ermittelt. Dieser Betrag wird dann mit fünf multipliziert und ergibt den Steuerbetrag für die gesamte einmalige Einnahme.

 

Voraussetzungen der Fünftelregelung:
 

  • Die Abfindung wird wegen einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses als echte Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Eine "unechte" Abfindung führt nicht zur Fünftelregelung.

  • Die Zahlung erfolgt in einem Betrag und fliußet innerhalb eines Jahres zu. Bei Verteilung auf mehrere Raten wird die Fünftelregelung nicht angewandt.


Bedeutung der Sozialversicherungsbeiträge:
Es ist wichtig zu beachten, dass Abfindungen in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig sind. Das bedeutet, dass keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung darauf zu entrichten sind.

Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine echte Abfindungszahlung handelt und nicht anderweitige Zahlungen auf Gehalt oder Überstunden lediglich als Abfindung ausgewiesen werden.

Versteuerung der Abfindung

6. Anrechnung auf Arbeitslosengeld

Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass eine Kündigung stets eine Abfindung zur Folge hat und der Arbeitnehmer darauf einen Anspruch hätte. In Deutschland besteht grundsätzlich kein automatischer Anspruch auf eine Abfindung, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Ebensowenig muss der Arbeitgeber bei jeder Kündigung eine Abfindung zahlen. Die Abfindung wird in der Regel nicht aufgrund eines Anspruchs oder eine Verpflichtung gezahlt, sondern als Ergebnis einer Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Allerdings gibt es bestimmte Situationen und Bedingungen, unter denen ein Arbeitnehmer ausnahmsweise Anspruch auf eine Abfindung hat:

Tarifvertragliche Regelungen

Einige Tarifverträge sehen Ansprüche bzw. Verpflchtungen zur Abfindungszahlung unter bestimmten Voraussetzungen vor.

Sozialplan

Bei betriebsbedingten Kündigungen, insbesondere bei größeren Betriebsänderungen wie Betriebsschließungen oder Massenentlassungen, kann ein Sozialplan zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart werden, der Abfindungen vorsieht.
 

Arbeitsvertrag

Bisweilen wird bereits im Arbeitsvertrag festgelegt, dass bei einer Beendigung eine Abfindung zu zahlen ist. Dasist aber eine Ausnahme. Die meisten Arbeitsverträge sind auf unbestimmte Zeot geschlossen und lassen grundsätzlich eine Kündigung zu, auch ohne die Zahlung einer Abfindung. In diesen Fällen können sich aber gute Aussichten auf eine Abfindung bei Geltung des KSchG ergeben.


Kündigungsschutzklage

Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine Kündigung klagt und das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt, kann es zu einem Vergleich kommen, bei dem eine Abfindung als Ausgleich für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird.

Einvernehmliche Regelung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jederzeit eine Abfindung vereinbaren, auch ohne Arbeitsgericht und ohne rechtliche Verpflichtung.

Aus der Auflistung geht hervor, dass nur in Ausnahmefällen ein Anspruch auf Abfindung besteht. Die beiden letzten Punkten weisen Ansprüche aus, die zur Abfindung als Ergebnis von Verhandlungen oder spezifischen Vereinbarungen führen. Dies belegt, dass Abfindungen in den meisten Fällen Verhandlungssache sind. Arbeitnehmer sollten sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten lassen, um ihre Ansprüche und Möglichkeiten zu kennen und keine Chancen zu verschenken.

Anrechnung auf Arbeitslosengeld
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Abfindung im Arbeitsrecht

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