top of page

Arbeitsgerichtsgesetz

Richterin beim Arbeitsgericht

Sie haben Fragen zu Ihrem Fall und suchen anwaltliche Unterstützung?

Sie erreichen uns ganz einfach per Formular,  Email oder Telefon. Schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten Eine kurze Einschätzung unserer Anwälte - kostenlos.

Arbeitsgerichtsgesetz - Überblick


Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) ist das zentrale Gesetz, das die Rechtsgrundlagen für die Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland regelt. Diese besondere Gerichtsbarkeit beschäftigt sich mit allen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen, Tarifverträgen, Betriebsverfassungen und anderen arbeitsrechtlichen Fragestellungen stehen. Die Errichtung der Arbeitsgerichte stellt sicher, dass Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern schnell, effizient und fachkundig behandelt werden. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut: Die erste Instanz bilden die Arbeitsgerichte, gefolgt von den Landesarbeitsgerichten und als höchste Instanz das Bundesarbeitsgericht.

Ein zentrales Merkmal der Arbeitsgerichtsbarkeit ist die Beteiligung von ehrenamtlichen Richtern, die entweder aus den Reihen der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kommen. Dies garantiert eine gerechte und praxisnahe Rechtsprechung, die den Besonderheiten des Arbeitsrechts Rechnung trägt. Zudem zeichnet sich das Verfahren vor den Arbeitsgerichten durch besondere Verfahrensregeln aus, wie etwa die Befreiung von Gerichtskosten für Arbeitnehmer in der ersten Instanz, wenn das Verfahren durch Vergleich endet. Das Arbeitsgerichtsgesetz schafft so die Voraussetzungen für einen klar strukturierten, schnellen und gerechten Umgang mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.

Arbeitsgerichtsgesetz: Aufbau und Struktur


Die Bedeutung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Das Arbeitsgerichtsgesetz regelt nicht nur die Zuständigkeiten der Gerichte, sondern legt auch die formalen Anforderungen an Klagen und Verfahren fest. Konflikte, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, wie etwa bei Kündigungsschutzklagen oder Lohnstreitigkeiten, werden auf der Basis des ArbGG behandelt. Dabei sorgt die dreistufige Gliederung der Arbeitsgerichtsbarkeit für eine durchgängige und gründliche Prüfung der jeweiligen Fälle.


Die Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. Die erste Instanz sind die Arbeitsgerichte, die auf örtlicher Ebene für die Entscheidung von Streitigkeiten zuständig sind. Diese Gerichte setzen sich aus einem Vorsitzenden Richter und zwei ehrenamtlichen Richtern zusammen. Die ehrenamtlichen Richter stammen dabei jeweils aus dem Kreis der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, was eine ausgewogene Vertretung der Interessen beider Seiten ermöglicht.

In zweiter Instanz folgen die Landesarbeitsgerichte. Hier werden Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte verhandelt. Diese Gerichte haben einen überregionalen Zuständigkeitsbereich, der in der Regel die einzelnen Bundesländer abdeckt.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist die höchste Instanz im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es hat seinen Sitz in Erfurt und sorgt für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Deutschland. Vor dem BAG werden Revisionen gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte verhandelt.


Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten zeichnet sich durch einige Besonderheiten aus. Es ist oft schneller als bei anderen Gerichten, was besonders bei Kündigungsschutzklagen wichtig ist, da der Arbeitnehmer oft auf den Ausgang des Prozesses angewiesen ist, um seine berufliche Zukunft zu planen.

Ein wichtiges Merkmal ist die Güteverhandlung, die immer am Anfang eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens steht. Ziel dieser Verhandlung ist es, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Sollte dies nicht gelingen, wird das Verfahren in die Kammerverhandlung überführt, in der der Fall dann inhaltlich geprüft wird. Auch in dieser Phase bleibt das Gericht darauf bedacht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Vergleiche sind daher häufig der Ausgang von arbeitsgerichtlichen Verfahren.


Wichtige Verfahrenstypen


Die häufigsten Verfahren vor den Arbeitsgerichten betreffen die folgenden Bereiche:


  • Kündigungsschutzklagen: Arbeitnehmer, die der Meinung sind, dass ihre Kündigung ungerechtfertigt war, können vor dem Arbeitsgericht Klage erheben. Dabei prüft das Gericht, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist oder ob formale Fehler im Kündigungsverfahren vorliegen.

  • Lohnstreitigkeiten: Hierbei handelt es sich um Fälle, in denen der Arbeitnehmer der Auffassung ist, dass ihm mehr Lohn zusteht, als ihm gezahlt wurde, oder dass der Arbeitgeber Lohnzahlungen unrechtmäßig zurückhält.

  • Tarifvertragsstreitigkeiten: Diese Verfahren betreffen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften über die Auslegung und Anwendung von Tarifverträgen.


Besonderheiten des Arbeitsgerichtsverfahrens

Ein wichtiger Aspekt des Arbeitsgerichtsverfahrens ist die Kostenregelung. In der ersten Instanz fallen keine Gerichtskosten an, wenn das Verfahren durch Vergleich beendet wird. Endet das Verfahren durch Urteil, trägt die unterlegene Partei die Gerichtskosten. Jede Partei trägt grundsätzlich ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. In der zweiten und dritten Instanz gelten die allgemeinen Kostenregelungen der Zivilprozessordnung.


Ehrenamtliche Richter

Ein besonderes Merkmal der Arbeitsgerichtsbarkeit ist die Beteiligung von ehrenamtlichen Richtern. Diese tragen dazu bei, dass die Rechtsprechung praxisnah und gerecht ist. Sie kommen aus der Mitte der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und verfügen oft über jahrelange Erfahrung im jeweiligen Bereich. Diese Perspektive der praktischen Erfahrung ist von großer Bedeutung, um arbeitsrechtliche Entscheidungen zu treffen, die nicht nur juristisch, sondern auch praktisch fundiert sind.


Rolle des Bundesarbeitsgerichts

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ist die höchste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es nimmt eine besondere Rolle ein, da es grundsätzliche Rechtsfragen klärt und somit die Rechtseinheitlichkeit in Deutschland sicherstellt. Urteile des BAG haben oft Signalwirkung und beeinflussen die Rechtsprechung der unteren Instanzen. Für die Rechtsfortbildung im Arbeitsrecht spielt das BAG eine zentrale Rolle, da es die Auslegung von Gesetzen, insbesondere des Arbeitsgerichtsgesetzes, entscheidend prägt.


Fazit

Das Arbeitsgerichtsgesetz schafft die Grundlage für eine spezialisierte, gerechte und effiziente Behandlung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten. Durch seine Struktur und die Verfahrensregeln stellt es sicher, dass Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zügig und praxisnah gelöst werden können. Die dreistufige Struktur der Arbeitsgerichtsbarkeit, die Beteiligung ehrenamtlicher Richter sowie die spezifischen Kostenregelungen machen das ArbGG zu einem zentralen Instrument des deutschen Arbeitsrechts.


Wichtige Begriffe im Arbeitsgerichtsgesetz:

  • Arbeitsgerichtsgesetz

  • Arbeitsgerichtsbarkeit

  • Arbeitsgericht

  • Landesarbeitsgericht

  • Bundesarbeitsgericht

  • Arbeitnehmer

  • Arbeitgeber

  • Kündigungsschutzklage

  • Lohnstreitigkeiten

  • Tarifvertragsstreitigkeiten

  • Ehrenamtliche Richter

  • Güteverhandlung

  • Kammerverhandlung

  • Rechtsfortbildung



DR. THORN Rechtsanwälte

PartG mbB

Clemensstrasse 30

80803 München

Telefon: 089 3801990




Dr. Michael Thorn  Rechtsanwalt
Dr. Michael Thorn Rechtsanwalt

Telefon: 089 3801990

thorn@thorn-law.de



Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Telefon: 089 3801990

bvwp@thorn-law.de





Hinweis

Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei konkreten Rechtsfragen sollten Sie immer einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, um eine individuelle und fundierte Beratung zu erhalten.

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne!

Wenn Sie weitere Infos suchen, besuchen Sie gerne unsere Website mit weiteren Informationen (https://www.thorn-arbeitsrecht-muenchen.de) .

Wenn Sie in einem persönlichen Fall betroffen sind und uns ein Mandat erteilen möchten, senden Sie uns gerne eine Formularanfrage.

Sie können eine kostenlose Ersteinschätzung bekommen. Sie schildern Ihren Fall und erhalten eine kurze Ersteinschätzung durch unsere Anwälte.

DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Wir reichen für Sie in München Kündigungsschutzklage ein.

Kündigung

Überprüfung der Kündigung, Klage beim Arbeitsgericht, Vertretung in der mündlichen Verhandlung, Abschluss eines Vergleichs.

Unterzeichnen Sie keinen Vertrag ohne arbeitsrechltliche Beratung

Aufhebungsvertrag

Überprüfung des Entwurfs auf unvorteilhafte oder unzulässige Klauseln, Vorschläge für Ergänzungen oder Änderungen.

Verwendung der Laptop-Tastatur

Bewertungen

Unsere Mandanten empfehlen uns mit TOP-Bewertungen als Kanzlei für Arbeitsrecht und spezialisierte Rechtsanwälte weiter.

bottom of page