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Landesarbeitsgericht München 

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Landesarbeitsgericht München - Überblick

Das Landesarbeitsgericht München (LAG München) spielt eine wichtige Rolle in der bayerischen Arbeitsgerichtsbarkeit. Als Berufungsinstanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist es eine zentrale Anlaufstelle für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Südbayern. Das LAG München entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile der Arbeitsgerichte in seinem Zuständigkeitsbereich, zu dem die Arbeitsgerichte Augsburg, Kempten, München, Passau, Regensburg und Rosenheim mit ihren Außenkammern und Gerichtstagen gehören. 


Mit seiner Rechtsprechung prägt das LAG München maßgeblich die Auslegung und Anwendung des Arbeitsrechts in der Region. Es behandelt ein breites Spektrum arbeitsrechtlicher Themen, von Kündigungsschutzklagen über Vergütungsstreitigkeiten bis hin zu Fragen des Betriebsverfassungsrechts. Dabei orientiert sich das Gericht nicht nur an Gesetzen und Tarifverträgen, sondern berücksichtigt auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und die spezifischen Gegebenheiten des regionalen Arbeitsmarktes.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Das Landesarbeitsgericht München ist als zweite Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit für die Überprüfung von Urteilen der Arbeitsgerichte zuständig. Es behandelt Berufungen gegen Urteile und Beschwerden gegen Beschlüsse der erstinstanzlichen Arbeitsgerichte. Die Hauptaufgabe besteht darin, die Entscheidungen der ersten Instanz auf rechtliche und tatsächliche Fehler zu überprüfen. Die Kanzlei DR. THORN Rechtsanwälte mbB kann Sie vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht München vertreten.


Das Gericht ist für ein breites Spektrum arbeitsrechtlicher Streitigkeiten zuständig, darunter:

  • Kündigungsschutzklagen

  • Vergütungsstreitigkeiten

  • Fragen des Betriebsverfassungsrechts

  • Tarifvertragsauslegungen

  • Diskriminierungsfälle am Arbeitsplatz


Zusammensetzung und Verfahrensablauf

Das LAG München setzt sich aus Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern zusammen. Die Kammern sind in der Regel mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und je einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber besetzt. Diese Zusammensetzung soll eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen beider Seiten gewährleisten.Der Verfahrensablauf am LAG München folgt bestimmten Schritten:

  1. Einreichung der Berufung oder Beschwerde

  2. Schriftliches Vorverfahren mit Austausch von Schriftsätzen

  3. Mündliche Verhandlung vor der zuständigen Kammer

  4. Urteilsverkündung oder Vergleichsabschluss


Bedeutung der Rechtsprechung

Die Entscheidungen dienen als Orientierungshilfe für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und deren Vertreter bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen und der Lösung von Konflikten. Besonders wichtige Urteile werden veröffentlicht und können richtungsweisend für ähnliche Fälle sein.Einige Beispiele für bedeutende Entscheidungen des LAG München:

  • Urteil zur Arbeitszeiterfassung und den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats

  • Entscheidungen zur Wirksamkeit von Kündigungen in verschiedenen Branchen

  • Auslegung von Tarifverträgen und deren Anwendung auf spezifische Arbeitsverhältnisse


Besonderheiten des Verfahrens

Im Vergleich zum erstinstanzlichen Verfahren gibt es einige Besonderheiten am LAG München:

  • Eingeschränkte Beweisaufnahme: Neue Tatsachen und Beweismittel werden nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen.

  • Fokus auf Rechtsfragen: Das Gericht konzentriert sich stärker auf die rechtliche Bewertung des Falls.

  • Höhere Anforderungen an die Begründung: Berufungen und Beschwerden müssen sorgfältig begründet werden.


Zugang für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer ist der Zugang zum LAG München an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Die Berufungssumme muss in der Regel mindestens 600 Euro betragen.

  • Es muss eine Zulassung der Berufung durch das Arbeitsgericht vorliegen oder die Berufung muss vom LAG zugelassen werden.

  • Die Berufungsfrist von einem Monat nach Zustellung des erstinstanzlichen Urteils muss eingehalten werden.


Kosten und Risiken eines Verfahrens

Ein Verfahren am LAG München kann mit erheblichen Kosten verbunden sein:

  • Gerichtskosten

  • Anwaltskosten für beide Parteien

  • Mögliche Sachverständigenkosten

Das Kostenrisiko sollte vor Einlegung einer Berufung sorgfältig abgewogen werden. In bestimmten Fällen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.


Alternativen zum gerichtlichen Verfahren

Das LAG München bietet auch Alternativen zum klassischen Gerichtsverfahren an:

  • Güterichterverfahren: Ein speziell ausgebildeter Richter versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

  • Mediation: Ein neutraler Dritter unterstützt die Parteien bei der Konfliktlösung.

Diese Methoden können helfen, Streitigkeiten schneller und kostengünstiger beizulegen.


Wichtige Begriffe beim Landesarbeitsgericht München:


  • Berufung

  • Beschwerde

  • Kündigungsschutzklage

  • Berufsrichter

  • Ehrenamtliche Richter

  • Berufungssumme

  • Güterichterverfahren

  • Prozesskostenhilfe

  • Betriebsverfassungsrecht

  • Tarifvertragsauslegung



DR. THORN Rechtsanwälte

PartG mbB

Clemensstrasse 30

80803 München

Telefon: 089 3801990




Dr. Michael Thorn  Rechtsanwalt
Dr. Michael Thorn Rechtsanwalt

Telefon: 089 3801990

thorn@thorn-law.de



Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Telefon: 089 3801990

bvwp@thorn-law.de





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