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- Personalgestellung TVöD und AÜG
Personalgestellung TVöD und AÜG ✅ Anwalt Arbeitsrecht München ✅ 25 Jahre ☎️ 3801990 ✅DR. THORN Rechtsanwälte Aktuelles im Arbeitsrecht Teilen Teilen Teilen > AKTUELLES (Seite) > Personalgestellung TVöD - Bereichsausnahme AÜG - Richtlinie 2008/104/EG Autor: Dr. Michael Thorn, 1. April 2023 Zur Verpflichtung vereinbarte Arbeitsleistungen nach Verlagerung des Aufgabenbereichs dauerhaft über Personalgestellung bei einem Drittunternehmen zu erbringen Zum Sachverhalt Der Kläger arbeitet seit April 2000 bei der beklagten GmbH, die ein Krankenhaus betreibt. Die Gesellschafterin des Krankenhauses ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gilt für das Arbeitsverhältnis der Parteien. Im Juni 2018 wurden verschiedene Aufgabenbereiche, einschließlich des Arbeitsplatzes des Klägers, auf eine neue Service GmbH übertragen, was zu einem Betriebsteilübergang führte. Der Kläger hat dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf die Service GmbH widersprochen, er erbringt jedoch seitdem seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung auf Verlangen der Beklagten im Wege der Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD bei der Service GmbH. Obwohl sein Einsatz dort dauerhaft ist, bleibt sein Arbeitsverhältnis mit der Beklagten unverändert, und die Service GmbH hat nur das fachliche und organisatorische Weisungsrecht gegenüber dem Kläger. Der Kläger hat mit seiner Klage argumentiert, dass sein Einsatz bei der Service GmbH gegen Unionsrecht verstößt, da es sich bei der Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD um eine dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung handelt, die nach der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit rechtswidrig ist. Die Beklagte hat argumentiert, dass die Personalgestellung bereits aufgrund der Bereichsausnahme in § 1 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zulässig ist. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat beschlossen, den Gerichtshof der Europäischen Union um die Klärung von zwei Fragen zur Auslegung der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG zu bitten. Der Ausgang des Rechtsstreits hängt davon ab, ob die Personalgestellung gemäß § 4 Abs. 3 TVöD unter den Schutzzweck der Leiharbeitsrichtlinie fällt und somit in ihren Anwendungsbereich fällt. Wenn dies der Fall wäre, müsste entschieden werden, ob die Leiharbeitsrichtlinie eine Bereichsausnahme wie die in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG zulässt. Die Beantwortung dieser Fragen betrifft die Auslegung des Unionsrechts, die in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fällt. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16. Juni 2021 – 6 AZR 390/20 (A) – Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Juli 2020 – 7 Sa 19/20 – Quelle : Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.6.2021 Wichtig: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Konsultieren Sie bitte einen Anwalt Fragen im Arbeitsrecht - Rufen Sie uns an - Anwalt für Arbeitsrecht in München Sind Sie mit einem arbeitsrechtlichen Problem konfrontiert? Sie können uns gerne kontaktieren - kostenlos und unverbindlich. Ein erfahrenes Anwaltsteam steht Ihnen für ein Erstgespräch zur Verfügung. Sie erhalten eine Einschätzung Ihrer Situation und Hinweise zu Ihren rechtlichen Optionen. Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Sie können uns jederzeit telefonisch erreichen. DR. THORN Rechtsanwälte - Anwalt Arbeitsrecht München Die erfahrenen Anwälte von DR. THORN Rechtsanwälte bieten Ihnen kompetente Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen wie Kündigungen oder Aufhebungsverträgen. Wenn Sie Interesse haben, kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre Angelegenheit zu besprechen. Kostenloses Erstgespräch Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs erhalten Sie eine Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihres Falls. Rufen Sie uns gerne an. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Jetzt Fachanwalt für Arbeitsrecht sprechen
- Ermahnung ➡️ DR. THORN Rechtsanwälte mbB
Emahnung ✅ 25 Jahre - Anwälte für Arbeitsrecht in München ☎️ 3801990 ✅DR. THORN Rechtsanwälte mbB Ermahnung im Arbeitsrecht Sie haben Fragen zu Ihrem Fall und suchen anwaltliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns und schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung unserer Anwälte. ERSTEINSCHÄTZUNG Teilen Teilen Teilen > Arbeitsrecht-Lexikon (Item) > Die Ermahnung dient im Arbeitsrecht als mildere Form der Kritik an einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers, bevor schärfere Maßnahmen wie eine Abmahnung oder Kündigung ergriffen werden. Rechtlich gesehen ist die Ermahnung eine missbilligende Äußerung des Arbeitgebers über ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers, die jedoch keine unmittelbare Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen enthält. Im Gegensatz zur Abmahnung hat die Ermahnung primär eine Rüge- und Aufforderungsfunktion, aber keine Warnfunktion im rechtlichen Sinne. Sie soll den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen und zu einer Verhaltensänderung anregen, ohne direkt mit einer Kündigung zu drohen. Die Ermahnung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen und ist oft der erste Schritt in einem abgestuften System von Disziplinarmaßnahmen im Arbeitsrecht. Eine Ermahnung ist zwar weniger schwerwiegend ist als eine Abmahnung, muß aber dennoch ernst genommen werden. Sie signalisiert, dass der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten missbilligt und eine Änderung erwartet. Rechtliche Grundlagen Die Ermahnung als arbeitsrechtliches Instrument hat eine lange Geschichte. Ihre Wurzeln reichen bis in die mittelalterliche Klosterdisziplin zurück, wo sie als "adhortatio" (lateinisch für Ermahnung) verwendet wurde, um unerwünschtes Verhalten zu korrigieren. Im modernen Arbeitsrecht ist die Ermahnung nicht explizit gesetzlich geregelt, sondern hat sich aus der Praxis und Rechtsprechung entwickelt. Sie basiert auf dem Direktionsrecht des Arbeitgebers, das im § 106 der Gewerbeordnung (GewO) verankert ist: "Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind." Dieses Recht ermöglicht es dem Arbeitgeber, das Verhalten der Arbeitnehmer zu steuern und bei Bedarf korrigierend einzugreifen. Abgrenzung zur Abmahnung Ein zentraler Aspekt der Ermahnung im Arbeitsrecht ist ihre Abgrenzung zur Abmahnung. Während beide Instrumente dazu dienen, auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers zu reagieren, unterscheiden sie sich in ihrer rechtlichen Wirkung und Funktion: Warnfunktion : Die Ermahnung enthält keine explizite Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen, während die Abmahnung eine klare Warnung vor möglichen Folgen wie einer Kündigung ausspricht. Formale Anforderungen : Eine Ermahnung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen, wohingegen eine Abmahnung in der Regel schriftlich erteilt wird. Dokumentation : Abmahnungen werden üblicherweise in der Personalakte des Arbeitnehmers vermerkt, während Ermahnungen oft informeller gehandhabt werden. Rechtliche Bedeutung : Eine Abmahnung kann als Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung dienen, eine Ermahnung hingegen nicht. Funktionen der Ermahnung Die Ermahnung erfüllt im Arbeitsrecht zwei Hauptfunktionen: Rügefunktion : Sie macht dem Arbeitnehmer deutlich, dass sein Verhalten nicht den Erwartungen oder Vorgaben entspricht. Aufforderungsfunktion : Sie fordert den Arbeitnehmer auf, sein Verhalten zu ändern und zukünftig vertragskonform zu handeln. Anlässe für eine Ermahnung Ermahnungen können aus verschiedenen Gründen ausgesprochen werden. Typische Anlässe sind: Geringfügige Verspätungen Unordentliche Arbeitsplatzgestaltung Kleinere Verstöße gegen Arbeitsanweisungen Unfreundliches Verhalten gegenüber Kollegen oder Kunden Nachlässigkeiten bei der Arbeit Beispiel: Ein Mitarbeiter kommt wiederholt 5-10 Minuten zu spät zur Arbeit. Der Vorgesetzte spricht ihn darauf an und ermahnt ihn, in Zukunft pünktlich zu erscheinen. Form und Inhalt einer Ermahnung Eine Ermahnung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Bei einer schriftlichen Ermahnung sollten folgende Punkte enthalten sein: Genaue Beschreibung des beanstandeten Verhaltens Erklärung, warum dieses Verhalten nicht akzeptabel ist Aufforderung zur Verhaltensänderung Hinweis auf mögliche weitere Schritte bei Wiederholung (ohne konkrete Androhung einer Kündigung) Beispiel für eine schriftliche Ermahnung: Sehr geehrter Herr Mustermann, in den letzten zwei Wochen ist uns aufgefallen, dass Sie mehrfach bis zu 15 Minuten zu spät zu Ihren Schichten erschienen sind. Dies führt zu Störungen im Arbeitsablauf und belastet Ihre Kollegen. Wir möchten Sie hiermit ermahnen und auffordern, in Zukunft pünktlich zu Ihren Schichten zu erscheinen. Bitte beachten Sie, dass bei wiederholtem unpünktlichen Erscheinen weitere arbeitsrechtliche Schritte in Betracht gezogen werden müssen. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift des Vorgesetzten] Rechtliche Auswirkungen Im Gegensatz zur Abmahnung hat eine Ermahnung keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen. Sie dient primär dazu, den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und eine Verhaltensänderung zu bewirken. Dennoch kann eine Ermahnung in bestimmten Situationen rechtliche Relevanz erlangen: Vorstufe zur Abmahnung : Wiederholte Ermahnungen können als Grundlage für eine spätere Abmahnung dienen, wenn das beanstandete Verhalten fortgesetzt wird. Dokumentation von Fehlverhalten : Ermahnungen können als Nachweis für ein wiederkehrendes Fehlverhalten herangezogen werden, sollte es später zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kommen. Beweismittel im Kündigungsschutzprozess : In einem Kündigungsschutzprozess können dokumentierte Ermahnungen als Indiz für die Berechtigung einer Kündigung dienen, auch wenn sie allein nicht ausreichen, um eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Reaktionsmöglichkeiten Arbeitnehmer haben verschiedene Möglichkeiten, auf eine Ermahnung zu reagieren: Stellungnahme : Der Arbeitnehmer kann eine schriftliche Stellungnahme verfassen, in der er seine Sicht der Dinge darlegt. Diese sollte sachlich und konstruktiv formuliert sein. Gespräch suchen : Ein klärendes Gespräch mit dem Vorgesetzten kann helfen, Missverständnisse auszuräumen und gemeinsam Lösungen zu finden. Verhaltensänderung : Die wichtigste Reaktion ist, das beanstandete Verhalten zu ändern und die Erwartungen des Arbeitgebers zu erfüllen. Rechtliche Beratung : Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Ermahnung kann eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll sein. DR. THORN Rechtsanwälte PartG mbB Clemensstrasse 30 80803 München Telefon: 089 3801990 Dr. Michael Thorn Rechtsanwalt Telefon: 089 3801990 thorn@thorn-law.de Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Telefon: 089 3801990 bvwp@thorn-law.de FAQ - Ermahnung Was ist eine Ermahnung und wofür wird sie ausgesprochen? Eine Ermahnung ist eine milde arbeitsrechtliche Maßnahme, mit der ein Arbeitgeber ein Fehlverhalten eines Arbeitnehmers rügt, ohne eine förmliche Abmahnung auszusprechen. Sie dient als Hinweis, dass das Verhalten nicht toleriert wird. Welche rechtliche Bedeutung hat eine Ermahnung? Eine Ermahnung hat keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen, kann aber bei wiederholtem Fehlverhalten als Vorstufe zur Abmahnung dienen. Sie zeigt dem Arbeitnehmer, dass sein Verhalten unerwünscht ist. Wie unterscheidet sich eine Ermahnung von einer Abmahnung? Im Gegensatz zur Abmahnung hat eine Ermahnung keine Warnfunktion für eine spätere Kündigung. Sie ist eine formlose Belehrung, während eine Abmahnung eine arbeitsrechtliche Konsequenz nach sich ziehen kann. Muss eine Ermahnung schriftlich erfolgen? Eine Ermahnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen, es gibt keine gesetzliche Formvorgabe. Arbeitgeber dokumentieren sie jedoch oft schriftlich zur Absicherung. Kann eine Ermahnung aus der Personalakte entfernt werden? Eine Ermahnung kann aus der Personalakte entfernt werden, wenn sie unbegründet ist oder nach längerer Zeit nicht mehr relevant erscheint. Arbeitnehmer können eine Gegendarstellung verfassen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt vorherige Zurück zum Überblick nächste Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Besuchen Sie unsere Website - Senden Sie uns eine Formularanfrage - oder rufen Sie einfach an . Website Formular 089 380 19 90 DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>
- Arbeitsrecht ➡️DR. THORN Rechtsanwälte mbB
Arbeitsrecht ✅ 25 Jahre - Anwälte für Arbeitsrecht in München ☎️ 3801990 ✅DR. THORN Rechtsanwälte mbB Arbeitsrecht - Überblick Sie haben Fragen zu Ihrem Fall und suchen anwaltliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns und schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung unserer Anwälte. ERSTEINSCHÄTZUNG Teilen Teilen Teilen > Arbeitsrecht-Lexikon (Item) > Arbeitsrecht Arbeitsrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet, das die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt. Es umfasst alle rechtlichen Aspekte des Arbeitslebens, von der Einstellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Für Arbeitnehmer ist es wichtig, die Grundzüge des Arbeitsrechts zu kennen, um ihre Rechte und Pflichten zu verstehen. Zentrale Bereiche des Arbeitsrechts sind der Arbeitsvertrag , Kündigungsschutz , Arbeitszeit und Urlaubsansprüche . Auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen spielen eine wichtige Rolle. Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer vor unfairer Behandlung und gewährleistet sichere Arbeitsbedingungen. Das Arbeitsrecht basiert auf verschiedenen Gesetzen, wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) , dem Kündigungsschutzgesetz und dem Arbeitszeitgesetz . Zusätzlich gibt es spezielle Gesetze für bestimmte Gruppen wie Jugendliche oder schwangere Frauen. Was Arbeitnehmer wissen sollten Arbeitsvertrag: Basis des Arbeitsverhältnisses Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses. Er regelt die wesentlichen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Wichtige Bestandteile sind: Arbeitszeit und Arbeitsort Gehalt und eventuelle Zusatzleistungen Urlaubsanspruch Kündigungsfristen Obwohl ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden kann, ist ein schriftlicher Vertrag empfehlenswert, um Missverständnisse zu vermeiden. Arbeitnehmer sollten den Vertrag sorgfältig prüfen, bevor sie ihn unterschreiben. Arbeitszeit und Pausen Das Arbeitszeitgesetz schützt Arbeitnehmer vor übermäßiger Belastung. Es legt fest: Maximale tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden (kann auf 10 Stunden verlängert werden) Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen Pausenregelungen: 30 Minuten bei 6-9 Stunden Arbeitszeit, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitszeiten dokumentieren, besonders bei Überstunden oder flexiblen Arbeitszeiten, damit sie erforderlichenfalls über Belege verfügen für den Fall, dass eine Klage nötig wird. Urlaub und Feiertage Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub . Das Bundesurlaubsgesetz sieht mindestens 24 Werktage pro Jahr vor, viele Arbeitgeber gewähren jedoch mehr. Wichtig zu wissen: Urlaub muss beantragt und vom Arbeitgeber genehmigt werden Resturlaub sollte möglichst im ersten Quartal des Folgejahres genommen werden An gesetzlichen Feiertagen besteht Anspruch auf bezahlte Freistellung Krankheit und Lohnfortzahlung Bei Krankheit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Wichtige Punkte: Unverzügliche Krankmeldung beim Arbeitgeber Ärztliche Bescheinigung spätestens am dritten Krankheitstag Nach sechs Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld Kündigungsschutz und Kündigungsfristen Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern. Wichtige Aspekte: Kündigungsfristen (abhängig von der Betriebszugehörigkeit) Kündigungsgründe müssen sozial gerechtfertigt sein Besonderer Schutz für bestimmte Gruppen (z.B. Schwangere, Betriebsräte) Bei einer Kündigung sollten Arbeitnehmer prüfen, ob sie rechtmäßig ist, und gegebenenfalls innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Mutterschutz und Elternzeit Für werdende und junge Eltern gibt es besondere Schutzrechte: Mutterschutz : 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und 4 Monate nach der Geburt Elternzeit : Anspruch auf bis zu 3 Jahre pro Kind Teilzeitarbeit während der Elternzeit möglich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Arbeitgeber sind verpflichtet, für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dies umfasst: Bereitstellung von Schutzausrüstung Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften Arbeitnehmer haben das Recht und die Pflicht, auf Sicherheitsmängel hinzuweisen. Betriebsrat und Mitbestimmung In Betrieben mit mindestens 5 Mitarbeitern kann ein Betriebsrat gewählt werden. Er vertritt die Interessen der Belegschaft und hat Mitbestimmungsrechte bei: Arbeitszeit und Urlaubsplanung Einstellungen und Kündigungen Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung Arbeitnehmer können sich bei Problemen an den Betriebsrat wenden. Tarifverträge und Gewerkschaften Tarifverträge regeln Arbeitsbedingungen für ganze Branchen oder Unternehmen. Sie werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und können bessere Konditionen bieten als das Gesetz vorschreibt, zum Beispiel: Höhere Löhne und Gehälter Längerer Urlaub Kürzere Arbeitszeiten Gewerkschaftsmitglieder profitieren oft von zusätzlichen Leistungen und Rechtsberatung. Weiterbildung und Qualifizierung Lebenslanges Lernen wird immer wichtiger. Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Bildungsurlaub . Hier gibt es: Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildung Teilzeitausbildungen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis Arbeitnehmer sollten Weiterbildungsmöglichkeiten aktiv mit ihrem Arbeitgeber besprechen. DR. THORN Rechtsanwälte PartG mbB Clemensstrasse 30 80803 München Telefon: 089 3801990 Dr. Michael Thorn Rechtsanwalt Telefon: 089 3801990 thorn@thorn-law.de Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Telefon: 089 3801990 bvwp@thorn-law.de FAQ - Arbeitsrecht Was sind die wichtigsten Bereiche des Arbeitsrechts? Das Arbeitsrecht umfasst zentrale Rechtsbereiche wie Arbeitsverträge, Kündigungsschutz, Arbeitszeit, Urlaubsansprüche, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern rechtlich regeln. Welche Akteure sind im Arbeitsrecht relevant? Die wichtigsten Akteure im Arbeitsrecht sind Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte, Gewerkschaften und Arbeitsgerichte. Wie funktionieren arbeitsrechtliche Prozesse? Arbeitsrechtliche Prozesse werden durch Gesetze wie BGB und Arbeitsgerichtsgesetz, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und individuelle Arbeitsverträge geregelt und bei Konflikten durch Verhandlungen oder gerichtliche Verfahren geklärt. Warum sind arbeitsrechtliche Regelungen wichtig? Arbeitsrechtliche Regelungen sind wichtig, um Arbeitnehmerrechte zu schützen, faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, soziale Sicherheit zu schaffen und ein ausgewogenes Machtverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu garantieren. Wo finde ich Hilfe bei arbeitsrechtlichen Fragen? Bei arbeitsrechtlichen Fragen kann man sich an Arbeitsgerichte, Rechtsanwälte und Gewerkschaften wenden. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt vorherige Zurück zum Überblick nächste Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Besuchen Sie unsere Website - Senden Sie uns eine Formularanfrage - oder rufen Sie einfach an . Website Formular 089 380 19 90 DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>
- Befristung ➡️DR. THORN Rechtsanwälte mbB
Befristung ✅ 25 Jahre - Anwälte für Arbeitsrecht in München ☎️ 3801990 ✅DR. THORN Rechtsanwälte mbB Befristete Arbeitsverträge: Wann sind sie zulässig? Sie haben Fragen zu Ihrem Fall und suchen anwaltliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns und schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung unserer Anwälte. ERSTEINSCHÄTZUNG Teilen Teilen Teilen > Arbeitsrecht-Lexikon (Item) > Der befristete Arbeitvertrag Ein befristeter Arbeitsvertrag ist eine weit verbreitete Form der Beschäftigung, die insbesondere für Arbeitgeber eine flexible Möglichkeit darstellt, Personal für einen bestimmten Zeitraum einzusetzen. Für Arbeitnehmer hingegen kann eine Befristung Unsicherheit bedeuten, da das Arbeitsverhältnis automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit endet. Während eine unbefristete Anstellung nach wie vor als Regel gilt, sind befristete Arbeitsverträge in vielen Branchen gängig. Ihre rechtlichen Grundlagen sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Neben allgemeinen Regelungen gibt es eine Vielzahl von Sonderregelungen, insbesondere in der Wissenschaft und im öffentlichen Dienst. Arten der Befristung Ein Arbeitsverhältnis kann entweder mit oder ohne Sachgrund befristet werden. Bei einer sachgrundlosen Befristung ist die Dauer auf maximal zwei Jahre beschränkt. Innerhalb dieser zwei Jahre darf der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. Eine Ausnahme gilt für neu gegründete Unternehmen, die in den ersten vier Jahren ihres Bestehens befristete Verträge bis zu einer Gesamtdauer von vier Jahren abschließen können. Eine sachgrundlose Befristung ist zudem nur zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor noch kein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Bei einer Befristung mit Sachgrund hingegen gibt es keine starren zeitlichen Begrenzungen. Sachgründe können vielfältig sein. Häufige Gründe sind die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers, beispielsweise während der Elternzeit oder Krankheit, die Befristung zur Erprobung, eine projektbezogene Befristung oder die Finanzierung der Stelle aus befristeten Fördermitteln. Auch ein betrieblicher Bedarf, der nur vorübergehend besteht, kann eine Befristung rechtfertigen. Verlängerung und Entfristung In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob und wie ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden kann. Eine Verlängerung ist nur dann zulässig, wenn sie ohne Änderung der Vertragsbedingungen erfolgt. Sobald in Verbindung mit einer Verlängerung eine Anpassung der Vergütung oder anderer Vertragsbestandteile erfolgt, gilt die Befristung als unwirksam und es entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Ein weiteres Problem ist die sogenannte Kettenbefristung, also die wiederholte Befristung eines Arbeitsverhältnisses über eine lange Zeit hinweg. Zwar gibt es keine gesetzliche Höchstdauer für eine Befristung mit Sachgrund, jedoch können Gerichte in Einzelfällen zu dem Schluss kommen, dass eine Befristung rechtsmissbräuchlich ist, wenn ein Arbeitnehmer über viele Jahre hinweg nur mit befristeten Verträgen beschäftigt wurde. Ein weiteres Kriterium für eine unzulässige Befristung kann eine Weiterbeschäftigung nach Ablauf des befristeten Vertrags sein. Wird der Arbeitnehmer nach Vertragsende ohne neue vertragliche Vereinbarung weiterbeschäftigt, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Kündigung bei befristeten Verträgen Befristete Arbeitsverhältnisse enden grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen ist. Ohne eine solche Regelung kann der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer den Vertrag nicht vorzeitig kündigen. Eine außerordentliche Kündigung ist dagegen jederzeit möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund kann beispielsweise eine schwere Pflichtverletzung des Arbeitnehmers oder eine betriebsbedingte Notlage sein, die eine Weiterbeschäftigung unmöglich macht. Die Hürden für eine außerordentliche Kündigung sind jedoch hoch, und in vielen Fällen wird eine einvernehmliche Lösung in Form eines Aufhebungsvertrags gesucht. Rechte der Arbeitnehmer bei Befristung Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag befristet ist, haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie unbefristet Beschäftigte. Das bedeutet, dass sie in Bezug auf Arbeitszeit, Entlohnung, Urlaub und betriebliche Sozialleistungen nicht benachteiligt werden dürfen. Dennoch gibt es für befristet Beschäftigte einige Besonderheiten zu beachten. Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Befristung hat, kann eine sogenannte Entfristungsklage beim Arbeitsgericht einreichen. Die Klage muss spätestens drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des Arbeitsvertrags erhoben werden. Ein erfolgreicher Ausgang führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis als unbefristet gilt. Insbesondere dann, wenn eine Befristung nur vorgeschoben wurde oder formale Fehler bei der Verlängerung gemacht wurden, bestehen gute Chancen für eine erfolgreiche Klage. Häufige Fehler von Arbeitgebern Arbeitgeber, die befristete Verträge nutzen, sollten sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Ein häufiger Fehler ist die fehlerhafte Verlängerung eines befristeten Vertrags. Sobald die Vertragsbedingungen in irgendeiner Weise geändert werden, gilt die Verlängerung als unwirksam. Ebenso kann eine zu lange Kettenbefristung problematisch sein, wenn sie zu einer Umgehung des Kündigungsschutzes führt. Arbeitgeber sollten zudem beachten, dass Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen oft besonders motiviert sind, ihre Rechte einzufordern. Eine saubere vertragliche Gestaltung und eine vorausschauende Personalplanung können dazu beitragen, rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. DR. THORN Rechtsanwälte PartG mbB Clemensstrasse 30 80803 München Telefon: 089 3801990 Dr. Michael Thorn Rechtsanwalt Telefon: 089 3801990 thorn@thorn-law.de Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Telefon: 089 3801990 bvwp@thorn-law.de FAQ - Befristung Wie oft darf ein Arbeitsvertrag befristet werden? Eine sachgrundlose Befristung ist nach aktuellem Recht maximal für zwei Jahre zulässig und darf innerhalb dieser Zeit höchstens dreimal verlängert werden. Eine Befristung mit Sachgrund kann mehrfach verlängert werden, jedoch darf keine Kettenbefristung entstehen, die auf eine dauerhafte Umgehung des Kündigungsschutzes hinausläuft. Kann eine Befristung automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergehen? Ja, wenn der Arbeitnehmer nach Ablauf der Befristung weiterarbeitet und der Arbeitgeber dies duldet, gilt das Arbeitsverhältnis automatisch als unbefristet. Auch eine fehlerhafte Verlängerung oder eine unzulässige Kettenbefristung kann dazu führen, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Gibt es neue gesetzliche Änderungen zur Befristung ab 2025? Der Gesetzgeber diskutiert weiterhin über eine Einschränkung der sachgrundlosen Befristung. Für 2025 bleibt jedoch die aktuelle Regelung bestehen: Maximal zwei Jahre ohne Sachgrund, bei Neueinstellungen. Änderungen können in Tarifverträgen oder für spezielle Branchen gelten. Kann ein befristeter Vertrag vorzeitig gekündigt werden? Eine ordentliche Kündigung ist bei befristeten Arbeitsverträgen nur möglich, wenn dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart wurde. Eine außerordentliche Kündigung ist hingegen immer möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, beispielsweise grobe Pflichtverstöße. Kann ich gegen eine Befristung klagen? Ja, Arbeitnehmer können eine Entfristungsklage beim Arbeitsgericht einreichen, wenn sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Befristung haben. Dies muss innerhalb von drei Wochen nach Ende des befristeten Vertrags geschehen. Wird die Befristung für unwirksam erklärt, besteht das Arbeitsverhältnis unbefristet weiter. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt vorherige Zurück zum Überblick nächste Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Besuchen Sie unsere Website - Senden Sie uns eine Formularanfrage - oder rufen Sie einfach an . Website Formular 089 380 19 90 DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>
- Entgeltfortzahlung ➡️DR. THORN Rechtsanwälte mbB
Entgeltfortzahlung ✅ 25 Jahre - Anwälte für Arbeitsrecht in München ☎️ 3801990 ✅DR. THORN Rechtsanwälte mbB Entgeltfortzahlung im Arbeitsrecht Sie haben Fragen zu Ihrem Fall und suchen anwaltliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns und schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung unserer Anwälte. ERSTEINSCHÄTZUNG Teilen Teilen Teilen > Arbeitsrecht-Lexikon (Item) > Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Die Entgeltfortzahlung ist ein fundamentales Recht für Arbeitnehmer in Deutschland, das finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall gewährleistet. Dieses Recht ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verankert und besagt, dass Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum weiterhin ihr Gehalt beziehen. Die Entgeltfortzahlung gilt für maximal sechs Wochen pro Krankheitsfall und beginnt ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Sie umfasst das reguläre Arbeitsentgelt , das der Arbeitnehmer ohne die Erkrankung erhalten hätte. Dieses Recht gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Art des Arbeitsverhältnisses, solange dieses mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. Für Arbeitgeber stellt die Entgeltfortzahlung eine finanzielle Verpflichtung dar, die insbesondere für kleinere Unternehmen eine Herausforderung sein kann. Gleichzeitig ist sie ein wichtiger Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland und trägt wesentlich zum Arbeitnehmerschutz bei. Die genauen Regelungen und Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung zu kennen, ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von großer Bedeutung. Gesetzliche Grundlagen Die rechtliche Basis für die Entgeltfortzahlung bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) . Dieses Gesetz regelt die Ansprüche von Arbeitnehmern auf Fortzahlung ihres Gehalts im Krankheitsfall. Wichtige Aspekte sind: Der Anspruch besteht für maximal sechs Wochen pro Krankheitsfall. Die Entgeltfortzahlung beginnt am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das Arbeitsverhältnis muss mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden haben. Zusätzlich können Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge günstigere Regelungen für den Arbeitnehmer vorsehen, beispielsweise eine längere Dauer der Entgeltfortzahlung. Voraussetzungen für den Anspruch Um Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit Kein Verschulden des Arbeitnehmers an der Arbeitsunfähigkeit Unverzügliche Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber Bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen: Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung spätestens am darauffolgenden Arbeitstag Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber das Recht hat, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung auch früher zu verlangen. Dauer und Höhe der Zahlung Die Entgeltfortzahlung erfolgt für maximal sechs Wochen pro Krankheitsfall. Dabei gilt: Die Höhe entspricht dem regulären Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne die Erkrankung erhalten hätte. Regelmäßige Überstunden und Zuschläge werden berücksichtigt. Bei einer neuen, anderen Erkrankung beginnt die Sechs-Wochen-Frist erneut. Bei derselben Erkrankung innerhalb von 12 Monaten nach Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit besteht nur dann ein erneuter Anspruch auf sechs Wochen, wenn der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit 12 Monate vergangen sind. Besondere Fälle Es gibt Situationen, in denen besondere Regelungen für die Entgeltfortzahlung gelten: Arbeitsunfall : Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen : Auch hier besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn die Maßnahme von einem Sozialversicherungsträger bewilligt wurde. Schwangerschaft : Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft gelten die allgemeinen Regeln der Entgeltfortzahlung. Organspende : Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Organspende besteht ebenfalls Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Pflichten des Arbeitnehmers Der Arbeitnehmer hat im Krankheitsfall bestimmte Pflichten zu erfüllen: Anzeigepflicht : Unverzügliche Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber Nachweispflicht : Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bei längerer Arbeitsunfähigkeit Genesungsförderungspflicht : Der Arbeitnehmer muss alles tun, um seine Genesung zu fördern und nichts unternehmen, was diese verzögert Die Verletzung dieser Pflichten kann zum Verlust des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung führen. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers Der Arbeitgeber hat ebenfalls bestimmte Rechte und Pflichten: Zahlungspflicht : Fortzahlung des Entgelts für maximal sechs Wochen Nachforschungsrecht : Der Arbeitgeber darf Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit äußern und gegebenenfalls eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) veranlassen Datenschutz : Der Arbeitgeber muss die Privatsphäre des Arbeitnehmers respektieren und darf keine Diagnosen erfragen Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende Auch Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dabei gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für Vollzeitbeschäftigte. Bei Teilzeitbeschäftigten wird das Entgelt entsprechend ihrer vereinbarten Arbeitszeit fortgezahlt. Entgeltfortzahlung und Urlaub Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, gelten besondere Regelungen: Urlaubstage, an denen der Arbeitnehmer krank war, werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachweisen. Die Urlaubstage können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Entgeltfortzahlung nach Ende des Arbeitsverhältnisses In bestimmten Fällen kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortbestehen: Wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Ende des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist und über das Ende hinaus andauert. Bei einer Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit besteht der Anspruch bis zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist. Ausnahmen von der Entgeltfortzahlungspflicht Es gibt Situationen, in denen kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht: Bei selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit, z.B. durch grob fahrlässiges Verhalten Während eines Streiks, an dem der Arbeitnehmer teilnimmt Bei Arbeitnehmern, die weniger als vier Wochen im Unternehmen beschäftigt sind (Ausnahme: Arbeitsunfall) Entgeltfortzahlung und Krankengeld Nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber tritt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung ein: Versicherte erhalten Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt 70% des regelmäßigen Bruttoeinkommens, maximal aber 90% des Nettoeinkommens. Es wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt. Internationale Aspekte der Entgeltfortzahlung Die Regelungen zur Entgeltfortzahlung können in anderen Ländern deutlich von den deutschen Bestimmungen abweichen. Bei Auslandseinsätzen oder internationalen Arbeitsverhältnissen ist es wichtig, die jeweiligen nationalen Bestimmungen zu beachten. DR. THORN Rechtsanwälte PartG mbB Clemensstrasse 30 80803 München Telefon: 089 3801990 Dr. Michael Thorn Rechtsanwalt Telefon: 089 3801990 thorn@thorn-law.de Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Telefon: 089 3801990 bvwp@thorn-law.de FAQ - Entgeltfortzahlung Was ist Entgeltfortzahlung und wer hat Anspruch darauf? Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eine gesetzliche Regelung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), die besagt, dass Arbeitnehmer bei Krankheit weiterhin ihr Gehalt erhalten. Anspruch haben alle Arbeitnehmer, die länger als vier Wochen ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt sind. Wie lange wird das Gehalt im Krankheitsfall fortgezahlt? Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber das Gehalt für bis zu sechs Wochen (42 Tage) in voller Höhe weiter. Nach dieser Zeit übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld, das in der Regel 70 % des Bruttoverdienstes beträgt. Welche Voraussetzungen müssen für Entgeltfortzahlung erfüllt sein? Der Arbeitnehmer muss mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung im Unternehmen gearbeitet haben. Zudem muss eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegen, die ärztlich bescheinigt ist. Die Erkrankung darf nicht vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden sein. Gilt Entgeltfortzahlung auch für Minijobber und Teilzeitkräfte? Ja, auch Minijobber und Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie die vierwöchige Wartezeit erfüllt haben. Die Höhe der Entgeltfortzahlung richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten zwölf Wochen. Was passiert nach Ablauf der Entgeltfortzahlung? Nach sechs Wochen endet die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Falls die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld, das bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt wird. Privatversicherte müssen auf alternative Absicherungen zurückgreifen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt vorherige Zurück zum Überblick nächste Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Besuchen Sie unsere Website - Senden Sie uns eine Formularanfrage - oder rufen Sie einfach an . Website Formular 089 380 19 90 DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>
- Aufhebungsvertrag ➡️DR. THORN Rechtsanwälte mbB
Aufhebungsvertrag ✅ 25 Jahre - Anwälte für Arbeitsrecht in München ☎️ 3801990 ✅DR. THORN Rechtsanwälte mbB Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht Sie haben Fragen zu Ihrem Fall und suchen anwaltliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns und schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung unserer Anwälte. ERSTEINSCHÄTZUNG Teilen Teilen Teilen > Arbeitsrecht-Lexikon (Item) > Aufhebungsvertrag - Einvernehmliche Beendigung Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer , um ein bestehendes Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Im Gegensatz zur einseitigen Kündigung setzen sich - im Idealfall - beide Parteien an einen Tisch und handeln die Bedingungen für das Ende der Zusammenarbeit aus. Dieser Weg bietet sowohl Chancen als auch Risiken für beide Seiten. Arbeitgeber können schnell und unkompliziert Personal abbauen, während Arbeitnehmer möglicherweise eine Abfindung aushandeln können. Allerdings müssen insbesondere Beschäftigte die möglichen Konsequenzen, wie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, sorgfältig abwägen. Der Aufhebungsvertrag ist ein komplexes arbeitsrechtliches Instrument, das einer genauen Prüfung und oft professioneller Beratung bedarf, um die Interessen beider Parteien angemessen zu berücksichtigen. In der Praxis wird häufig mit einer Kündigung gedroht, wenn nicht kurzfristig ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet wird. In diesen Fällen sollten wegen der damit verbundenen Risiken, Arbeitnehmer immer einen Anwalt einschalten. Rechtliche Grundlagen Der Aufhebungsvertrag basiert auf dem Prinzip der Vertragsfreiheit im deutschen Arbeitsrecht. Anders als bei einer Kündigung müssen hier keine gesetzlichen Fristen oder Schutzvorschriften beachtet werden. Allerdings ist die Schriftform gemäß § 623 BGB zwingend erforderlich, um einen wirksamen Aufhebungsvertrag zu schließen. Mündliche Vereinbarungen sind nichtig. Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Für Arbeitgeber bietet ein Aufhebungsvertrag zahlreiche Vorteile: Umgehung des Kündigungsschutzes Vermeidung von Kündigungsschutzklagen Flexible Gestaltung des Beendigungszeitpunkts Keine Beteiligung des Betriebsrats erforderlich Arbeitnehmer können ebenfalls profitieren: Möglichkeit zur Aushandlung einer höheren Abfindung Flexibler Austrittstermin für einen nahtlosen Übergang in eine neue Stelle Vermeidung einer möglicherweise belastenden Kündigungssituation Wichtige Bestandteile Ein gut strukturierter Aufhebungsvertrag sollte folgende Punkte beinhalten: Beendigungstermin des Arbeitsverhältnisses Höhe und Zahlungsmodalitäten einer Abfindung Regelungen zur Freistellung und Resturlaub Vereinbarungen über noch ausstehende Vergütungen oder Boni Regelungen zum Arbeitszeugnis Eventuell vereinbarte Wettbewerbsverbote Rückgabe von Firmeneigentum Verschwiegenheitsklauseln Risiken und Fallstricke Trotz der möglichen Vorteile birgt ein Aufhebungsvertrag auch Risiken für Arbeitnehmer: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: In der Regel verhängt die Agentur für Arbeit eine 12-wöchige Sperrzeit, da das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer selbst beendet wurde. Verkürzung der Anspruchsdauer: Die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes kann sich um bis zu ein Viertel verkürzen. Verlust von Sonderkündigungsschutz: Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder geben ihren besonderen Schutz auf. Anrechnung der Abfindung: Unter Umständen wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Vermeidung der Sperrzeit In bestimmten Fällen kann eine Sperrzeit vermieden werden: Bei einer ohnehin drohenden betriebsbedingten Kündigung Bei Aufhebungsverträgen aus gesundheitlichen Gründen Wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird und keine oder nur eine geringe Abfindung gezahlt wird Es empfiehlt sich, vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags die zuständige Arbeitsagentur zu konsultieren. Verhandlung und Abschluss Bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags sollten Arbeitnehmer folgende Punkte beachten: Keine voreilige Unterschrift leisten Bedenkzeit einfordern und nutzen Professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen Alle Vereinbarungen schriftlich fixieren Auf eine angemessene Abfindungshöhe achten (Faustregel: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr) Möglichkeiten zur Freistellung prüfen Klare Regelungen zum Arbeitszeugnis treffen Leitende Angestellte und Geschäftsführer Für leitende Angestellte und Geschäftsführer gelten oft besondere Regelungen: Höhere Abfindungen sind üblich Komplexere Vereinbarungen zu variablen Vergütungsbestandteilen Umfangreichere Wettbewerbsverbote Spezielle Regelungen zur D&O-Versicherung Steuerliche Aspekte der Abfindung Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer, können aber unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein aufgrund er sogenannten Fünftelregelung: Die Abfindung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, was zu einem geringeren Steuersatz führen kann. Alternativen zum Aufhebungsvertrag In manchen Situationen können Alternativen zum Aufhebungsvertrag sinnvoll sein: Änderungskündigung: Der Arbeitgeber kündigt und bietet gleichzeitig eine Fortsetzung zu geänderten Bedingungen an. Abwicklungsvertrag: Nach erfolgter Kündigung werden die Modalitäten der Beendigung geregelt. Aufhebungsvertrag mit aufschiebender Bedingung: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn bestimmte Bedingungen eintreten. DR. THORN Rechtsanwälte PartG mbB Clemensstrasse 30 80803 München Telefon: 089 3801990 Dr. Michael Thorn Rechtsanwalt Telefon: 089 3801990 thorn@thorn-law.de Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Telefon: 089 3801990 bvwp@thorn-law.de FAQ - Aufhebungsvertrag Was ist ein Aufhebungsvertrag? Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beendet. Welche Vorteile bietet ein Aufhebungsvertrag? Arbeitnehmer und Arbeitgeber können flexibel das Beendigungsdatum festlegen, Kündigungsfristen umgehen und eine Abfindung aushandeln. Welche Nachteile können für den Arbeitnehmer entstehen? Arbeitnehmer verzichten auf ihren Kündigungsschutz und Sonderkündigungsschutz und riskieren eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld . Muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden? Ja, ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden (§ 623 BGB), sonst ist er unwirksam. Wann ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrags sinnvoll? Er ist sinnvoll, wenn beide Parteien eine einvernehmliche Beendigung wünschen, den Beendigungstermin individuell festlegen, Kündigungsschutzprozesse vermeiden oder bestimmte Konditionen aushandeln wollen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt vorherige Zurück zum Überblick nächste Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Besuchen Sie unsere Website - Senden Sie uns eine Formularanfrage - oder rufen Sie einfach an . Website Formular 089 380 19 90 DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>
- Arbeitsrecht in Gauting – Anwalt für Kündigung
Anwalt für Arbeitsrecht in Gauting ✅ 25 Jahre - Anwälte für Arbeitsrecht in München ☎️ 3801990 ✅DR. THORN Rechtsanwälte mbB Arbeitsrechtliche Beratung Gauting – Abfindung, Kündigung & mehr Teilen Teilen Teilen > Staedte (Item) > Arbeitsrechtliche Beratung bei Konflikten wie Kündigung & Aufhebungsvertrag Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Gauting profitieren von der umfassenden Expertise unserer Münchner Kanzlei DR. THORN Rechtsanwälte. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen bei Kündigungen, Abfindungsverhandlungen, Aufhebungsverträgen und weiteren arbeitsrechtlichen Themen. Gauting als Teil des Würmtals beheimatet viele hochqualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Dies führt zu besonderen arbeitsrechtlichen Fragestellungen wie Arbeitsverträge, Bonussysteme und flexible Arbeitszeitmodelle, bei denen kompetente Beratung unerlässlich ist. Egal, ob Sie Arbeitsbedingungen verbessern, eine Kündigung anfechten oder Ihre Ansprüche durchsetzen möchten – DR. THORN Rechtsanwälte steht Ihnen mit fundierter Beratung und engagierter Vertretung in Gauting zur Seite. So setzen Sie Ihre Rechte im Arbeitsrecht durch Sie stehen vor einer Kündigung , möchten einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen oder Ihre Abfindung maximieren? DR. THORN Rechtsanwälte München ist Ihr erfahrener Ansprechpartner für Arbeitsrecht in Gauting. Mit über 25 Jahren Erfahrung setzen wir uns engagiert für die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ein. Wir helfen Ihnen, Kündigungen rechtlich zu überprüfen, Arbeitsverträge abzusichern und Abfindungen bestmöglich zu verhandeln. Profitieren Sie von unserer Expertise und lassen Sie sich professionell beraten. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung – wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Rechtliche Lösungen für Konflikte im Arbeitsverhältnis Arbeitsrechtliche Konflikte können Ihre berufliche Zukunft erheblich beeinflussen. DR. THORN Rechtsanwälte steht Mandanten aus Gauting mit kompetenter Beratung und entschlossener Vertretung zur Seite. Unsere Arbeit konzentriert sich auf folgende Bereiche: Kündigungsschutz – Ihr gutes Recht verteidigen Eine Kündigung kann eine enorme Belastung darstellen. Wir prüfen Ihre Kündigung auf Fehler, setzen Ihre Rechte durch und sorgen für eine faire Lösung – sei es eine Weiterbeschäftigung, eine Abfindung oder eine außergerichtliche Einigung. Aufhebungsverträge – Lassen Sie sich nicht benachteiligen Aufhebungsverträge sind oft kompliziert und können langfristige Konsequenzen haben. Wir analysieren Ihre Vertragsbedingungen, optimieren Ihre Abfindung und stellen sicher, dass Sie keine unnötigen Risiken eingehen. Abfindung – Ihr Recht auf eine faire Entschädigung Eine hohe Abfindung zu erhalten, erfordert Verhandlungsgeschick. Wir setzen uns für die bestmögliche Entschädigung ein und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Arbeitsverträge – Von Anfang an abgesichert Ein durchdachter Arbeitsvertrag schützt Ihre Interessen. Wir helfen Ihnen, problematische Klauseln zu identifizieren, faire Bedingungen auszuhandeln und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil im Arbeitsrecht Arbeitsrechtliche Streitigkeiten können weitreichende Folgen haben – DR. THORN Rechtsanwälte steht Mandanten aus Gauting mit umfassender Fachkenntnis und strategischer Beratung zur Seite. Unkomplizierte Erreichbarkeit für Mandanten aus Gauting Unsere Kanzlei in München ist mit dem Auto über die A96 oder mit der S6 gut erreichbar. Damit bieten wir Ihnen eine ideale Kombination aus persönlicher Betreuung und fachlicher Exzellenz im Arbeitsrecht. Regionale Besonderheiten in Gauting Gauting gehört zu den wirtschaftlich stärksten Gemeinden im Würmtal und ist geprägt von einer Vielzahl an hochqualifizierten Arbeitsplätzen in Forschung, Technologie und Medizin. Dies führt zu spezifischen arbeitsrechtlichen Fragestellungen wie Bonussystemen, flexiblen Arbeitszeitmodellen und Kündigungsschutzklagen. Ihr starker Partner für arbeitsrechtliche Fragen Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserer Kenntnis der regionalen Besonderheiten stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Lassen Sie uns Ihre arbeitsrechtlichen Anliegen gemeinsam lösen – kontaktieren Sie uns noch heute für eine Erstberatung! Rechtsberatung mit Weitblick – DR. THORN Rechtsanwälte Gauting liegt im malerischen Würmtal südwestlich von München. Die Gemeinde gehört zu den begehrtesten Wohnorten in der Region, da sie eine perfekte Kombination aus Natur, Kultur und urbaner Nähe bietet. Durch die S-Bahn-Linie S6 und die Nähe zur A96 ist München in kurzer Zeit erreichbar. Gauting zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität und ein gehobenes Wohnumfeld aus. Zahlreiche Kultureinrichtungen, wie das Kino Breitwand Gauting und das Bosco Bürger- und Kulturhaus, bereichern das gesellschaftliche Leben. Zudem bieten der Starnberger See und die umliegenden Wälder hervorragende Möglichkeiten zur Erholung. Die Mischung aus historischen Bauwerken, modernen Wohngebieten und einer lebendigen Wirtschaft macht Gauting zu einem attraktiven Standort für Familien und Berufstätige. Wissenswertes zur Stadt Gauting Gauting ist ein bedeutender Standort im Würmtal, geprägt von einer hohen Anzahl an Technologie- und Forschungsunternehmen sowie gehobenen Dienstleistungsberufen. Dies führt zu spezifischen arbeitsrechtlichen Fragen, etwa zu Arbeitsverträgen für Fach- und Führungskräfte, Bonussystemen und befristeten Arbeitsverhältnissen. Durch die Nähe zu München sind viele Arbeitnehmer aus Gauting als Pendler oder Selbstständige tätig, wodurch arbeitsrechtliche Themen wie Freelancer-Verträge und Homeoffice-Regelungen an Bedeutung gewinnen. Darüber hinaus spielen Kündigungsschutz, Kündigung, Aufhebung und Abfindungen und Vergütungsfragen in vielen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen eine zentrale Rolle. Arbeitsrecht vor Ort Wichtige arbeitsrechtliche Themen Kündigungsrecht in Gauting Mit seiner Nähe zu Forschungseinrichtungen und Technologiebetrieben bietet Gauting eine Vielzahl an Arbeitsplätzen, aber auch Herausforderungen im Kündigungsschutz. Ob fristlose Kündigung oder betriebsbedingter Stellenabbau – wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Aufhebungsverträge in Gauting Viele Unternehmen in Gauting bieten Aufhebungsverträge an, um Arbeitsverhältnisse aufzulösen. Doch nicht jeder Vertrag ist vorteilhaft für den Arbeitnehmer. Wir prüfen Ihre Abfindungskonditionen, klären Sie über Ihre Rechte auf und verhindern sozialversicherungsrechtliche Nachteile. Arbeitsverträge und befristete Beschäftigung in Gauting Insbesondere in technischen und forschungsnahen Berufen sind befristete Arbeitsverträge üblich. Wir analysieren, ob Ihr Arbeitsvertrag rechtlich haltbar ist und setzen uns für Ihre berufliche Sicherheit ein. Arbeitszeitregelungen und Überstunden in Gauting Gerade in hochqualifizierten Berufen gibt es oft Diskussionen über Überstundenregelungen und Rufbereitschaft. Wir helfen Ihnen, Ihre Arbeitszeiten transparent zu gestalten und Überstunden korrekt vergütet zu bekommen. Vorgaben und individueller Vereinbarungen ist hierbei essenziell. DR. THORN Rechtsanwälte – Arbeitsrecht für Gauting Mandanten aus Gauting erhalten bei DR. THORN Rechtsanwälte in München fundierte arbeitsrechtliche Unterstützung. Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abfindung – wir vertreten Ihre Interessen mit Fachwissen und Durchsetzungsvermögen. Mit unserer Kenntnis des Arbeitsmarktes in Gauting unterstützen wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Kündigungsschutzverfahren und Abfindungsverhandlungen. Zudem helfen wir Ihnen, wenn es um arbeitsrechtliche Streitigkeiten geht. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, über einen Aufhebungsvertrag nachdenken oder eine Abfindung anstreben, sind wir Ihr verlässlicher Partner. Vertrauen Sie auf unsere Expertise – wir stehen Ihnen zur Seite! Ihr Recht in guten Händen – DR. THORN Rechtsanwälte Anwalt für Gauting Als renommierte Kanzlei für Arbeitsrecht bietet DR. THORN Rechtsanwälte Mandanten aus Gauting eine maßgeschneiderte und durchsetzungsstarke Vertretung. Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abfindung – wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite, um Ihre arbeitsrechtlichen Anliegen erfolgreich zu lösen. Jetzt mehr erfahren >> Anwälte im Arbeitsrecht für Gauting Bei Fragen zum Arbeitsrecht sind wir für Sie da. In einem ersten Telefonat geben wir Ihnen eine unverbindliche und kostenfreie Beurteilung Ihrer Situation sowie der möglichen Schritte in Ihrem speziellen Fall. Rufen Sie einfach an. Jetzt mehr erfahren Anwalt Karlsfeld Anwalt Fürstenfeldbruck Anwalt Garching Anwalt Kirchheim Anwalt Pullach Anwalt Puchheim Anwalt Germering Anwalt Freising Anwalt Grünwald Anwalt Oberhaching Anwalt Unterhaching Anwalt Taufkirchen Anwalt Starnberg Anwalt Dachau Anwalt Haar Anwalt Ottobrunn Anwalt Neuried Anwalt Ebersberg Anwalt Unterschleißheim Anwalt Erding Anwalt Ismaning Anwalt Planegg Anwalt Gräfelfing Anwalt Vaterstetten DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. 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- Verrechnung Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich
Verrechenbarkeit von Sozialplanabfindung ✅ Anwalt Arbeitsrecht München ✅ 25 Jahre ☎️ 3801990 ✅DR. THORN Rechtsanwälte Aktuelles im Arbeitsrecht Teilen Teilen Teilen > AKTUELLES (Seite) > Verrechenbarkeit Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich Autor: Dr. Michael Thorn, 1. April 2023 Abfindungen aufgrund eines Sozialplans und aufgrund eines gesetzlichen Nachteilsausgleichs sind verrechenbar. Zum Sachverhalt Zur Verrechenbarkeit Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich: Im März 2014 beschloss die beklagte Arbeitgeberin, den Beschäftigungsbetrieb des Klägers stillzulegen, und informierte den Betriebsrat über die daraus resultierende Massenentlassung. Bevor die Betriebsparteien jedoch in einer Einigungsstelle über einen Interessenausgleich verhandeln konnten, kündigte die Arbeitgeberin allen Arbeitnehmern, einschließlich des Klägers. Der Kläger erhielt aufgrund dieses betriebsverfassungswidrigen Verhaltens einen Nachteilsausgleich in Höhe von 16.307,20 Euro gemäß § 113 Abs. 1 und Abs. 3 BetrVG vor den Arbeitsgerichten zugesprochen. Davor hatte die Arbeitgeberin mit dem Betriebsrat einen Sozialplan vereinbart, der dem Kläger eine Abfindung in Höhe von 9.000 Euro zuspricht. Die Arbeitgeberin verweigerte jedoch die Auszahlung der Abfindung mit dem Hinweis auf den bereits beglichenen Nachteilsausgleich. Verrechnung Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich: Obwohl der Nachteilsausgleich und die Sozialplanabfindung betriebsverfassungsrechtliche Leistungen mit einem weitgehend deckungsgleichen Zweck sind, haben die Vorinstanzen die Klage des Klägers auf Zahlung der Sozialplanabfindung abgewiesen. Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Die Revision vor dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts war erfolglos. Die Zahlung eines Nachteilsausgleichs erfüllt auch die Sozialplanforderung, da der Zweck beider betriebsverfassungsrechtlicher Leistungen weitgehend deckungsgleich ist. Die Massenentlassungsrichtlinie (Richtlinie 98/59/EG) stellt keine Hinderungsgrundlage dar. Die Konsultationspflicht des Arbeitgebers mit dem Betriebsrat vor einer Massenentlassung ist zwar bei Verletzung mit der Unwirksamkeit der Kündigung sanktioniert, eine Entschädigungszahlung ist jedoch unionsrechtlich nicht zwingend vorgeschrieben. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Februar 2019 – 1 AZR 279/17 – Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. März 2017 – 4 Sa 1619/16 – Quelle : Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.2.2019 Wichtig: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Konsultieren Sie bitte einen Anwalt Fragen im Arbeitsrecht - Rufen Sie uns an - Anwalt für Arbeitsrecht in München Sind Sie mit einem arbeitsrechtlichen Problem konfrontiert? Sie können uns gerne kontaktieren - kostenlos und unverbindlich. Ein erfahrenes Anwaltsteam steht Ihnen für ein Erstgespräch zur Verfügung. Sie erhalten eine Einschätzung Ihrer Situation und Hinweise zu Ihren rechtlichen Optionen. Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Sie können uns jederzeit telefonisch erreichen. DR. THORN Rechtsanwälte - Anwalt Arbeitsrecht München Die erfahrenen Anwälte von DR. THORN Rechtsanwälte bieten Ihnen kompetente Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen wie Kündigungen oder Aufhebungsverträgen. Wenn Sie Interesse haben, kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre Angelegenheit zu besprechen. Kostenloses Erstgespräch Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs erhalten Sie eine Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihres Falls. Rufen Sie uns gerne an. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Jetzt Fachanwalt für Arbeitsrecht sprechen
- Darlegungs- und Beweislast im Überstunden-Prozeß
Was gilt für die Darlegungs- und Beweislast bei Überstunden ✅ 25 Jahre Anwalt Arbeitsrecht ✅ ☎️ 3801990 ✅DR. THORN Rechtsanwälte München Aktuelles im Arbeitsrecht Teilen Teilen Teilen > AKTUELLES (Seite) > Darlegungs- und Beweislast im Prozess zur Vergütung von Überstunden Autor: Dr. Michael Thorn, 12. März 2023 Arbeitnehmer müssen bei einer Klage auf Überstundenvergütung nachweisen, dass über die normale Arbeitszeit hinaus gearbeitet wurde und der Arbeitgeber Überstunden angeordnet oder geduldet hat. Dies bleibt unverändert durch die Verpflichtung zur Einführung eines Systems zur Messung der täglichen Arbeitszeit. Voraussetzungen der Vergütung von Überstunden Darlegungs- und Beweislast im Überstunden-Prozeß: Der Arbeitnehmer hat bei einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden die Pflicht, zwei Aspekte darzulegen. Erstens muss er nachweisen, dass er über die normale Arbeitszeit hinaus gearbeitet oder sich auf Anweisung des Arbeitgebers dazu bereitgehalten hat. Zweitens muss er vortragen, dass der Arbeitgeber die Überstunden entweder ausdrücklich oder stillschweigend angeordnet, geduldet oder nachträglich genehmigt hat. Diese Verteilung der Darlegungs- und Beweislast wurde vom Bundesarbeitsgericht entwickelt und wird durch die auf Unionsrecht basierende Verpflichtung zur Einführung eines Systems zur Messung der täglichen Arbeitszeit nicht beeinflusst. Sachverhalt Ein Auslieferungsfahrer hat in diesem Fall Klage auf Überstundenvergütung gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber eingereicht. Die Arbeitszeit des Klägers wurde mithilfe von technischer Zeitaufzeichnung erfasst, wobei nur der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit und nicht die Pausenzeiten aufgezeichnet wurden. Bei der Auswertung ergab sich ein Saldo von 348 Stunden zugunsten des Klägers. Er verlangte eine Überstundenvergütung in Höhe von 5.222,67 Euro brutto und gab an, die gesamte aufgezeichnete Zeit gearbeitet zu haben. Der Kläger behauptete, dass er keine Pause machen konnte, da sonst die Auslieferungsaufträge nicht hätten erledigt werden können. Die Beklagte bestritt diese Aussage. Entscheidung des Arbeitsgerichts Emden Das Arbeitsgericht Emden gab der Klage statt. Es war der Meinung, dass die Darlegungslast im Überstundenvergütungsprozess durch das Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] modifiziert wurde. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Arbeitgeber dazu zu bringen, ein objektives, verlässliches und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen. Die Beklagte hätte durch die Einführung, Überwachung und Kontrolle der Arbeitszeiterfassung die Kenntnis von Überstunden erlangen können. Deshalb sei die Kenntnis von Überstunden als Voraussetzung für ihre Veranlassung nicht erforderlich. Eine schlüssige Begründung der Klage sei es, die Anzahl der geleisteten Überstunden vorzutragen. Da die Beklagte ihrerseits nicht hinreichend konkret die Inanspruchnahme von Pausenzeiten durch den Kläger dargelegt habe, sei die Klage begründet. Entscheidung des Berufungsgericht Das Landesarbeitsgericht hat das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert und die Klage - mit Ausnahme bereits von der Beklagten abgerechneter Überstunden - abgewiesen. Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts wies die Revision des Klägers zurück. Das Berufungsgericht hatte korrekt erkannt, dass die Darlegung der arbeitgeberseitigen Veranlassung und Zurechnung von Überstunden durch den Arbeitnehmer erforderlich ist, unabhängig von der Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeitrichtlinie. Diese Bestimmungen regeln nur Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, nicht die Vergütung der Arbeitnehmer. Die Pflicht zur Messung der täglichen Arbeitszeit hat keine Auswirkungen auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess. Das Landesarbeitsgericht urteilte, dass der Kläger nicht ausreichend konkret dargelegt hatte, dass es erforderlich war, ohne Pausen zu arbeiten. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 4. Mai 2022 – 5 AZR 359/21 – Vorinstanzen: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 6. Mai 2021 – 5 Sa 1292/20 – und Arbeitsgericht Emden, Teilurteil vom 9. November 2020 – 2 Ca 399/18 – Quelle : Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 4.5.2022 Wichtig: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Konsultieren Sie bitte einen Anwalt Fragen im Arbeitsrecht - Rufen Sie uns an - Anwalt für Arbeitsrecht in München Sind Sie mit einem arbeitsrechtlichen Problem konfrontiert? Sie können uns gerne kontaktieren - kostenlos und unverbindlich. Ein erfahrenes Anwaltsteam steht Ihnen für ein Erstgespräch zur Verfügung. Sie erhalten eine Einschätzung Ihrer Situation und Hinweise zu Ihren rechtlichen Optionen. Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Sie können uns jederzeit telefonisch erreichen. DR. THORN Rechtsanwälte - Anwalt Arbeitsrecht München Die erfahrenen Anwälte von DR. THORN Rechtsanwälte bieten Ihnen kompetente Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen wie Kündigungen oder Aufhebungsverträgen. Wenn Sie Interesse haben, kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre Angelegenheit zu besprechen. Kostenloses Erstgespräch Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs erhalten Sie eine Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihres Falls. Rufen Sie uns gerne an. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Jetzt Fachanwalt für Arbeitsrecht sprechen
- Anwalt für Arbeitsrecht in Germering – Kündigung & Abfindung
Anwalt für Arbeitsrecht in Germering ✅ 25 Jahre - Anwälte für Arbeitsrecht in München ☎️ 3801990 ✅DR. THORN Rechtsanwälte mbB Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Germering – Kündigung & Aufhebungsvertrag Teilen Teilen Teilen > Staedte (Item) > Kündigung & Aufhebungsvertrag – Beratung im Arbeitsrecht Als Kanzlei für Arbeitsrecht in München bieten wir arbeitsrechtliche Beratung in Germering . Bei uns finden Sie Ihren Anwalt im Arbeitsrecht für Kündigung, Aufhebungsvertrag und eine lukrative Abfindung. Wir helfen Ihnen sofort. Unser Ziel: Ihre Rechte effektiv durchzusetzen mit einem optimalen Ergebnis. Wir prüfen Ihre Kündigung , verhandeln Ihren Aufhebungsvertrag und setzen Ihre Abfindung durch. Wir optimieren Ihren Arbeitsvertrag , sorgen für ein rechtssicheres Arbeitszeugnis und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht . Mit 25 Jahren Erfahrung. Unsere Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Germering: ✅ Kündigungsschutz & Kündigungsprüfung ✅ Aufhebungsverträge & Verhandlungen ✅ Arbeitsvertragsprüfung & Zeugnisse ✅ Vertretung vor dem Arbeitsgericht Vertrauen Sie auf unsere Expertise – Ihr verlässlicher Partner für Arbeitsrecht in Germering und Umgebung. Arbeitsrechtliche Unterstützung für Arbeitnehmer & Arbeitgeber Haben Sie eine Kündigung erhalten, möchten einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen oder streben eine hohe Abfindung an? Bei DR. THORN Rechtsanwälte München sind Sie in besten Händen. Mit über 25 Jahren Erfahrung und einer klaren Spezialisierung auf Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Germering engagiert und kompetent. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen und die besten Ergebnisse für Sie zu erzielen – sei es vor Gericht oder in Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber. Auf unsere Expertise, können Sie vertrauen, wenn es darauf ankommt. Lassen Sie keine wertvolle Zeit verstreichen! Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Ersteinschätzung – wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen. Unsere Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Herausforderungen Arbeitsrechtliche Herausforderungen sind oft belastend – wir helfen Ihnen. Unsere Schwerpunkte sind folgende Bereiche. Kündigung – Wir kämpfen für Ihr Recht Eine Kündigung kann existenzbedrohend sein und ist oft ein Schock. Wir prüfen Ihre Kündigung auf formale und inhaltliche Fehler, setzen Ihre Ansprüche durch und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Ob Weiterbschäftigung, Wiedereinstellung, Abfindung oder Einigung – wir kämpfen für die beste Lösung für Sie. Aufhebungsvertrag – Sicherheit für Ihre Zukunft Ein Aufhebungsvertrag birgt oft unentdeckte Risiken, die zu finanziellen oder rechtlichen Nachteilen führen können. Wir prüfen Ihre Vereinbarung im Detail, bewerten Ihre Abfindung und optimieren Konditionen, um Ihre Interessen zu sichern. Mit unserer Unterstützung gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. Abfindung – Maximale Ergebnisse für Sie Eine hohe Abfindung erfordert Verhandlungsgeschick und rechtliches Know-how. Unser Ziel ist es, die maximale Abfindung für Sie zu erzielen – sei es in direkten Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber oder vor Gericht. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unseren Einsatz für Ihre Interessen. Arbeitsvertrag – Klarheit und Sicherheit Ein gut gestalteter Arbeitsvertrag schützt beide Seiten und beugt Konflikten vor. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen – sei es für neue Positionen, Vertragsverlängerungen oder Sonderregelungen. So stellen wir sicher, dass Ihre Rechte und Interessen gewahrt bleiben Warum Sie auf unsere Kanzlei vertrauen können In arbeitsrechtlichen Fragen ist die Wahl eines erfahrenen Anwalts entscheidend. DR. THORN Rechtsanwälte bietet umfassende arbeitsrechtliche Expertise für Mandanten aus Germering. Geografische Nähe und einfache Erreichbarkeit Unsere Kanzlei liegt keine 30 Minuten von Germering entfernt – sowohl mit dem Auto über die A96 als auch bequem mit der S-Bahn erreichbar. Sie profitieren von einer Kanzlei, die in Ihrer Nähe ist und dennoch die Ressourcen einer Münchner Fachkanzlei bietet. Regionale Expertise für Germering Wir kennen die besonderen Herausforderungen, mit denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Germering konfrontiert sind. Ob es um lokale mittelständische Betriebe, Pendler oder branchenspezifische Themen wie Homeoffice und flexible Arbeitszeitmodelle geht – wir verstehen Ihre Situation und bieten passgenaue Lösungen. Vertrauen Sie auf Erfahrung, Nähe und Kompetenz. Mit unserem Standort in München und der Nähe zu Germering sind wir Ihr zuverlässiger Partner im Arbeitsrecht. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Interessen schützen – kontaktieren Sie uns noch heute. Ihr Partner im Arbeitsrecht – DR. THORN Rechtsanwälte Germering ist eine aufstrebende Stadt im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck und zählt zur Metropolregion München. Mit über 40.000 Einwohnern bietet sie eine Kombination aus urbanem Lebensstil und ländlicher Ruhe. Die Nähe zur bayerischen Landeshauptstadt München und die hervorragende Verkehrsanbindung, insbesondere durch die S-Bahn-Linie S8 und die Autobahn A96, machen Germering zu einem attraktiven Wohn- und Arbeitsort. Die Stadt verfügt über eine gut ausgebaute Infrastruktur mit zahlreichen Bildungseinrichtungen, kulturellen Angeboten und Freizeitmöglichkeiten. Besonders hervorzuheben sind das Germeringer Kulturzentrum und der Germeringer See, die sowohl Einwohnern als auch Besuchern vielfältige Erholungs- und Unterhaltungsmöglichkeiten bieten. Wissenswertes zur Stadt Germering Als dynamischer Wirtschaftsstandort beherbergt Germering eine Vielzahl von Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen, darunter Handel, Handwerk, Dienstleistung und Industrie. Diese wirtschaftliche Vielfalt führt zu einem breiten Spektrum an arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betreffen. Die Nähe zu München und die damit verbundene Pendlerbewegung verstärken die Relevanz arbeitsrechtlicher Themen in Germering. Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungsschutz, Arbeitszeiten und Überstundenvergütungen sind hier von besonderer Bedeutung. Zudem gewinnen Aspekte wie flexible Arbeitszeitmodelle und Homeoffice-Regelungen zunehmend an Bedeutung, insbesondere in Zeiten des digitalen Wandels. Arbeitsrecht vor Ort Wichtige arbeitsrechtliche Themen Kündigungsrecht Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung, um sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Rechtssicherheit zu gewährleisten. Dies umfasst ordentliche und außerordentliche Kündigungen. Aufhebungsverträge Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, erfordert jedoch eine genaue Prüfung. Wichtige Punkte sind eine faire Abfindung, die Wahrung und Sicherung von Ansprüchen und die Vermeidung von Nachteilen wie einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Arbeitsverträge und befristete Beschäftigung Eine Region, die von einer vielfältigen Wirtschaft geprägt ist, sieht oft viele Arbeitsverträge in Teilzeit- oder Befristungsmodellen. Hierbei ist die rechtliche Beratung zur Vermeidung unzulässiger Befristungen oder unklarer Vertragsklauseln entscheidend. Arbeitszeitregelungen und Überstunden Mit der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitswelt entstehen häufig Fragen zur Arbeitszeitgestaltung, Überstundenvergütung und Schichtarbeit. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und individueller Vereinbarungen ist hierbei essenziell. Ihr lokaler Ansprechpartner - DR. THORN Rechtsanwälte München Klienten aus Germering finden bei Dr. Thorn Rechtsanwälte in München ihren Anwalt mit tatkräftiger Unterstützung in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Unser Team berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit Fachkompetenz und Engagement. Von der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen über die Beratung bei Kündigungen bis hin zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht München – wir bieten individuelle Lösungen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dank unserer langjährigen Erfahrung und regionalen Expertise sind wir mit den Besonderheiten des Arbeitsmarktes in Germering und Umgebung bestens vertraut. Wir unterstützen Sie dabei, rechtliche Herausforderungen erfolgreich zu meistern und Ihre Interessen effektiv zu vertreten. Ob es um Kündigungen, die Verhandlung von Aufhebungsverträgen oder die Durchsetzung von Abfindungen geht – Dr. Thorn Rechtsanwälte ist Ihr verlässlicher Partner. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung. Als Mandant aus Germering sind Sie bei uns richtig. Ihr Recht in guten Händen – DR. THORN Rechtsanwälte Kompetent, engagiert und für Sie da – die Kanzlei DR. THORN Rechtsanwälte aus München steht Ihnen als Mandant aus Germering mit maßgeschneiderter Rechtsberatung und durchsetzungsstarker Vertretung zur Seite. Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abfindung oder eine andere Herausforderung im Arbeitsrecht – wir finden die beste Lösung für Ihr Anliegen. Jetzt mehr erfahren >> Ihre Anwälte für Probleme am Arbeitsplatz Bei Fragen zum Arbeitsrecht sind wir für Sie da. In einem ersten Telefonat geben wir Ihnen eine unverbindliche und kostenfreie Beurteilung Ihrer Situation sowie der möglichen Schritte in Ihrem speziellen Fall. Rufen Sie einfach an. Jetzt mehr erfahren Anwalt Karlsfeld Anwalt Freising Anwalt Grünwald Anwalt Oberhaching Anwalt Unterhaching Anwalt Taufkirchen Anwalt Starnberg Anwalt Dachau Anwalt Haar Anwalt Ottobrunn Anwalt Neuried Anwalt Ebersberg Anwalt Unterschleißheim Anwalt Erding Anwalt Ismaning Anwalt Planegg Anwalt Gräfelfing Anwalt Vaterstetten Anwalt Fürstenfeldbruck Anwalt Garching Anwalt Kirchheim Anwalt Pullach Anwalt Puchheim Anwalt Gauting DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>
Anwälte im Arbeitsrecht in München
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