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Kündigung - Anwalt Arbeitsrecht München

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  • Leiharbeit im Arbeitsrecht - Aktuelles

    Leiharbeit im Arbeitsrecht ✅ DR. THORN Rechtsanwälte München ☎️ 3801990 Leiharbeit – Bedingungen, Regelungen & Entwicklungen Leiharbeit im Arbeitsrecht - Aktuelles Leiharbeit, auch als Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet, ist eine Form der Beschäftigung, bei der ein Arbeitnehmer von einem Verleihunternehmen (Zeitarbeitsfirma) eingestellt und an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen wird. Diese Beschäftigungsform bietet Unternehmen mehr Flexibilität, während Arbeitnehmer in vielen Fällen von einer schnellen Jobvermittlung profitieren können. Diese Übersicht und die nachfolgenden Beiträge geben einen Einblick in die Leiharbeit im Arbeitsrecht, die geltenden Bedingungen und Regelungen sowie aktuelle Entwicklungen und rechtliche Veränderungen. Rechtliche Grundlagen der Leiharbeit Leiharbeit ist in Deutschland durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Dieses Gesetz legt die Rahmenbedingungen fest, unter denen Arbeitnehmerüberlassung erlaubt ist. Besonders wichtige Regelungen umfassen: Die Dauer der Überlassung ist auf maximal 18 Monate begrenzt. Danach muss entweder eine Übernahme erfolgen oder eine Unterbrechung von mindestens drei Monaten eintreten, bevor der Arbeitnehmer wieder beim gleichen Entleiher eingesetzt werden darf. Der Grundsatz der Gleichbehandlung (Equal Treatment) besagt, dass Leiharbeitnehmer dieselben Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Stammmitarbeiter des Entleihbetriebs haben müssen. Das Equal-Pay-Prinzip schreibt vor, dass Leiharbeitnehmer spätestens nach neun Monaten im selben Betrieb das gleiche Entgelt erhalten müssen wie vergleichbare Festangestellte. Allerdings können Tarifverträge mit Branchenzuschlägen diese Frist auf bis zu 15 Monate verlängern. Rechte von Leiharbeitnehmern Leiharbeitnehmer haben grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Ansprüche wie festangestellte Arbeitnehmer. Dazu gehören: Anspruch auf Mindestlohn (seit 2025: 12,82 Euro pro Stunde) Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, falls tariflich geregelt Zahlung von Überstundenvergütung oder Freizeitausgleich Recht auf betriebliche Mitbestimmung, wenn eine längere Beschäftigungsdauer im Entleihbetrieb besteht Möglichkeit zur Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach 18 Monaten. Die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer beträgt 18 Monate. Danach muss der Leiharbeitnehmer entweder übernommen werden oder es muss eine Unterbrechung von mindestens drei Monaten erfolgen, bevor er wieder beim gleichen Entleiher eingesetzt werden darf. Einige tarifliche Regelungen sehen für Leiharbeitnehmer zusätzliche Vergütungen in Form von Branchenzuschlägen vor, die eine stufenweise Anpassung an das Entgelt von Stammkräften ermöglichen. Pflichten von Leiharbeitsfirmen und Entleihern Sowohl das Verleihunternehmen als auch der Entleiher haben arbeitsrechtliche Verpflichtungen gegenüber den Leiharbeitnehmern: Die Zeitarbeitsfirma muss einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer abschließen, ihn korrekt entlohnen – auch in Zeiten ohne Einsatz - und eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung von der Bundesanstalt für Arbeit besitzen. Der Entleiher ist verpflichtet, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen und die betriebliche Integration des Leiharbeitnehmers sicherzustellen. Die Einhaltung der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer muss von beiden Parteien gewährleistet werden. Missbrauch der Leiharbeit und illegale Arbeitnehmerüberlassung Immer wieder kommt es vor, dass Leiharbeit missbräuchlich eingesetzt wird. Besonders problematisch sind Fälle, in denen: Arbeitnehmer über die zulässige Höchstdauer hinaus beim gleichen Entleiher beschäftigt werden Leiharbeitnehmer in der Praxis wie Festangestellte behandelt werden, ohne dass sie die gleichen Rechte genießen Unternehmen Leiharbeit nutzen, um tarifliche und soziale Standards zu umgehen Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass eine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung zur Entstehung eines direkten Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher führen kann. Zudem drohen bei Verstößen gegen das AÜG Geldbußen von bis zu 500.000 Euro. Arbeitsentgelt Leiharbeit - Tarifvertrag Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf Equal Pay, es sei denn, tarifliche Ausnahmen gemäß § 8 Abs. 2 AÜG greifen. Diese Regelung stärkt die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz. Mehr lesen ABFINDUNG-AKTUELL ARBEITSVERTRAG-AKTUELL BERATUNG-AKTUELL KLAGE-AKTUELL MINDESTLOHN-AKTUELL URLAUB-AKTUELL ABMAHNUNG-AKTUELL ARBEITSZEIT-AKTUELL BETRIEBSRAT-AKTUELL KRANKHEIT-AKTUELL RENTE-AKTUELL VERGLEICH-AKTUELL AGG-AKTUELL AUFHEBUNGSV-AKTUELL GEHALT-AKTUELL KÜNDIGUNG-AKTUELL TARIFRECHT-AKTUELL WETTBEWERBSV-AKTUELL AN-ÜBERLASSUNG-AKTUELL BEFRISTUNG-AKTUELL INSOLVENZ-AKTUELL KÜNDIGUNGSSCH-AKTUELL ÜBERSTUNDEN-AKTUELL ÄNDERUNGSK-AKTUELL

  • Klage im Arbeitsrecht - Aktuelles

    Klage im Arbeitsrecht ✅ DR. THORN Rechtsanwälte München ☎️ 3801990 Arbeitsrechtliche Klagen – Verfahren, Ablauf & Urteile Klage im Arbeitsrecht – Eine Übersicht Im Arbeitsverhältnis kann es immer wieder zu Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kommen. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, bleibt oft nur der Rechtsweg, um Ansprüche durchzusetzen oder sich gegen arbeitsrechtliche Maßnahmen zu wehren. Eine Klage im Arbeitsrecht kann sich auf verschiedene Sachverhalte beziehen – von Kündigungen über Lohnansprüche bis hin zu Diskriminierung. Doch wie läuft eine arbeitsrechtliche Klage ab, welche Verfahren gelten, und welche aktuellen Urteile beeinflussen die Rechtsprechung im Arbeitsrecht? Diese Übersicht und die nachfolgenden Beiträge geben einen Einblick in die wichtigsten Verfahrensschritte, die Dauer und Erfolgsaussichten von Arbeitsklagen sowie wesentliche Urteile, die das Arbeitsrecht prägen. Wann ist eine arbeitsrechtliche Klage notwendig? Eine Klage im Arbeitsrecht wird oft eingereicht, wenn eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erreicht werden kann. Die häufigsten Streitfälle, die vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden, sind: Kündigungsschutzklagen – Arbeitnehmer wehren sich gegen eine Kündigung. Lohn- oder Gehaltsklagen – Wenn Gehalt oder Überstunden nicht bezahlt wurden. Abmahnungen – Prüfung der Rechtmäßigkeit und mögliche Entfernung aus der Personalakte. Zeugnisklagen – Arbeitnehmer fordern ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Diskriminierungsklagen – Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In vielen Fällen kann eine Klage im Arbeitsrecht dazu führen, dass eine Kompromisslösung gefunden wird – etwa durch eine Abfindung oder eine gütliche Einigung. Verfahren und Ablauf einer arbeitsrechtlichen Klage Das Arbeitsrecht folgt eigenen Verfahrensregeln, die sich vom Zivilrecht unterscheiden. Eine arbeitsrechtliche Klage wird in drei Stufen bearbeitet: Gütetermin (Erstverhandlung) Innerhalb weniger Wochen nach Klageeinreichung wird ein erster Termin angesetzt. Ziel ist eine gütliche Einigung zwischen den Parteien, oft mit Hilfe des Richters. In vielen Fällen wird bereits hier ein Vergleich geschlossen, um lange Prozesse zu vermeiden. Kammertermin (Hauptverhandlung) Falls keine Einigung erzielt wird, folgt eine umfangreichere Beweisaufnahme. Das Gericht entscheidet, ob die Klage im Arbeitsrecht begründet ist. Arbeitnehmer müssen nachweisen, dass ihre Ansprüche gerechtfertigt sind. Berufung und Revision Gegen ein Urteil kann unter bestimmten Voraussetzungen Berufung beim Landesarbeitsgericht (LAG) eingelegt werden. In besonderen Fällen ist auch eine Revision beim Bundesarbeitsgericht (BAG) möglich. Eine Klage im Arbeitsrecht muss innerhalb gesetzlicher Fristen eingereicht werden – etwa drei Wochen nach einer Kündigung, um diese anzufechten. Kosten und Dauer einer arbeitsrechtlichen Klage Eine arbeitsrechtliche Klage ist mit bestimmten Kosten und Zeitaufwand verbunden. Die wichtigsten Aspekte: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Kosten – auch wenn der Arbeitnehmer gewinnt. Bei einer Berufung oder Revision gilt das Prinzip der Kostenerstattung, d. h., die unterlegene Partei muss die Kosten tragen. Die Verfahrensdauer kann stark variieren: Gütetermine dauern oft nur wenige Wochen, Hauptverhandlungen können mehrere Monate in Anspruch nehmen, Berufungen oder Revisionen dauern meist ein Jahr oder länger. Viele Arbeitnehmer schließen daher lieber einen Vergleich, um lange und teure Prozesse zu vermeiden. Erfolgschancen einer Klage im Arbeitsrecht Die Erfolgsaussichten hängen von mehreren Faktoren ab: Kündigungsschutzklagen haben oft gute Chancen, da Arbeitgeber Kündigungen rechtfertigen müssen. Lohn- und Gehaltsklagen sind oft erfolgreich, wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er Anspruch auf die Zahlung hat. Zeugnisklagen können Arbeitnehmer meist gewinnen, wenn das Zeugnis unangemessen schlecht formuliert wurde. Allerdings gibt es auch Risiken, insbesondere wenn Arbeitgeber überzeugende Beweise für eine berechtigte Maßnahme vorlegen können. Wichtige Urteile zur arbeitsrechtlichen Klage Das Bundesarbeitsgericht (BAG) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben in den letzten Jahren zahlreiche Entscheidungen getroffen, die das Arbeitsrecht beeinflussen. Kündigung wegen Krankheit: Eine Kündigung ist nur zulässig, wenn langfristig keine positive Prognose für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit besteht. Arbeitszeugnis und Streit um Formulierungen: Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf ein wohlwollendes, aber wahrheitsgemäßes Zeugnis. Diskriminierung im Bewerbungsverfahren: Wird nachweislich jemand wegen Alter, Geschlecht oder Herkunft benachteiligt, kann eine Entschädigung fällig werden. Kündigungsschutzklage - Wann sinnvoll? Die Kündigungsschutzklage ist das wichtigste Mittel gegen unberechtigte Kündigungen. Arbeitnehmer müssen Fristen einhalten und sollten rechtzeitig anwaltliche Unterstützung suchen. Mehr lesen Kündigungsschutzklage - Was Sie beachten müssen Die Kündigungsschutzklage wird gegen eine Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben. Arbeitnehmer müssen hierzu laufende Fristen beachten und sollten juristischen Beistand einholen, um ihre Chancen zu verbessern. Mehr lesen ABFINDUNG-AKTUELL ARBEITSVERTRAG-AKTUELL BERATUNG-AKTUELL KRANKHEIT-AKTUELL MINDESTLOHN-AKTUELL URLAUB-AKTUELL ABMAHNUNG-AKTUELL ARBEITSZEIT-AKTUELL BETRIEBSRAT-AKTUELL KÜNDIGUNG-AKTUELL RENTE-AKTUELL VERGLEICH-AKTUELL AGG-AKTUELL AUFHEBUNGSV-AKTUELL GEHALT-AKTUELL KÜNDIGUNGSSCH-AKTUELL TARIFRECHT-AKTUELL WETTBEWERBSV-AKTUELL AN-ÜBERLASSUNG-AKTUELL BEFRISTUNG-AKTUELL INSOLVENZ-AKTUELL LEIHARBEIT-AKTUELL ÜBERSTUNDEN-AKTUELL ÄNDERUNGSK-AKTUELL

  • Kündigungsschutz im Arbeitsrecht - Aktuelles

    Kündigungsschutz im Arbeitsrecht ✅ DR. THORN Rechtsanwälte München ☎️ 3801990 Kündigungsschutz – Rechte, Verfahren & Urteile Kündigung im Arbeitsrecht – Eine Übersicht Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist einer der häufigsten Streitpunkte im Arbeitsrecht. Arbeitgeber müssen sich an gesetzliche Vorschriften halten, während Arbeitnehmer Rechte haben, die sie im Falle einer Kündigung durch eine Klage schützen können. Dabei spielen Themen wie Gründe für die Kündigung, Kündigungsfristen und Wirksamkeit eine entscheidende Rolle. Diese Übersicht und die nachfolgenden Beiträge geben einen Einblick in die Kündigung im Arbeitsrecht, die verschiedenen Kündigungsarten sowie die wichtigsten Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Arten der Kündigung Die Kündigung kann durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer erfolgen. Man unterscheidet zwischen folgenden Kündigungsarten: Ordentliche Kündigung: Erfolgt unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist. Außerordentliche (fristlose) Kündigung: Erfolgt ohne Kündigungsfrist, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt. Änderungskündigung: Der Arbeitnehmer erhält eine Kündigung, gleichzeitig aber ein Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter geänderten Bedingungen. Betriebsbedingte Kündigung: Wird ausgesprochen, wenn der Arbeitsplatz aus wirtschaftlichen Gründen wegfällt. Personenbedingte Kündigung: Erfolgt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund persönlicher Umstände nicht mehr in der Lage ist, seine Tätigkeit auszuführen (z. B. Krankheit). Verhaltensbedingte Kündigung: Wird ausgesprochen, wenn ein Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt (z. B. wiederholtes unentschuldigtes Fehlen, Diebstahl). Kündigungsfristen und gesetzliche Vorgaben Die Kündigungsfrist richtet sich nach: § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), sofern keine anderen vertraglichen oder tariflichen Regelungen gelten. Der Betriebszugehörigkeit: Je länger ein Arbeitnehmer im Unternehmen tätig war, desto länger ist die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber. Beispiel für gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB: Bis zu 2 Jahren Betriebszugehörigkeit: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende 2 bis 5 Jahre: 1 Monat Kündigungsfrist 5 bis 8 Jahre: 2 Monate Kündigungsfrist 8 bis 10 Jahre: 3 Monate Kündigungsfrist 10 bis 12 Jahre: 4 Monate Kündigungsfrist Mehr als 20 Jahre: 7 Monate Kündigungsfrist Für Arbeitnehmer bleibt die Kündigungsfrist in der Regel bei 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, es sei denn, der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag sieht etwas anderes vor. Kündigungsschutz – Wer ist besonders geschützt? Bestimmte Arbeitnehmergruppen haben einen besonderen Kündigungsschutz: Schwangere und Mütter: Kündigungsschutz bis zum Ende der Elternzeit. Schwerbehinderte Arbeitnehmer: Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamtes. Betriebsratsmitglieder: Besondere Hürden für eine Kündigung. Arbeitnehmer in Elternzeit oder Pflegezeit: Kündigung nur in Ausnahmefällen möglich. Kündigungsschutzklage – Was tun nach einer Kündigung? Arbeitnehmer können sich gegen eine Kündigung wehren, indem sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Wichtige Punkte: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Ziel ist die Feststellung, dass die Kündigung unwirksam ist. Falls die Kündigung unwirksam war, besteht Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung. Eine Kündigungsschutzklage hat oft Erfolg, wenn: Der Arbeitgeber keinen ausreichenden Kündigungsgrund hat. Die Kündigung formale Fehler enthält. Die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen fehlerhaft durchgeführt wurde. Abfindung nach Kündigung Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in bestimmten Fällen, etwa bei betriebsbedingten Kündigungen mit einem Abfindungsangebot nach § 1a KSchG. In vielen Fällen wird eine Abfindung jedoch nur im Rahmen eines Vergleichs vor Gericht oder durch Verhandlungen gewährt. Die Höhe der Abfindung orientiert sich häufig an der Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter × Anzahl der Beschäftigungsjahre. Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit 10 Jahren Betriebszugehörigkeit und 4.000 Euro Bruttogehalt könnte eine Abfindung von 20.000 Euro erhalten. Fristlose Kündigung – Voraussetzungen und Folgen Eine fristlose Kündigung ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu gehören: Diebstahl oder Betrug Arbeitsverweigerung Beleidigung oder Gewalt am Arbeitsplatz Vertrauensbruch (z. B. unerlaubte Nebentätigkeit, Geheimnisverrat) Arbeitnehmer können sich gegen eine fristlose Kündigung wehren, indem sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Falls die Kündigung unwirksam war, besteht Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag Arbeitnehmer, die selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, riskieren eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen. Die Sperrzeit entfällt unter Umständen, wenn: Ein wichtiger Grund für die Eigenkündigung vorliegt (z. B. Mobbing, ausbleibende Gehaltszahlungen). Die Kündigung unvermeidlich war aufgrund einer betrieblichen Umstrukturierung. Der Arbeitnehmer durch einen Aufhebungsvertrag keine schlechtere Position hat als durch eine betriebsbedingte Kündigung (gesetzliche Kündigungsfrist wird im Aufhebungsvertrag eingehalten und Abfindungshöhe orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben). Zusätzlich können folgende Faktoren eine Sperrzeit verhindern: Ein bereits in Aussicht stehender neuer Arbeitsplatz oder familiäre Verpflichtungen, wie die Pflege von Angehörigen Es ist stets ratsam, sich vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags oder einer Eigenkündigung rechtlich beraten zu lassen und die Situation mit der Agentur für Arbeit zu besprechen. Das Kündigungsschutzgesetz Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten. Es bietet Schutz vor willkürlicher Kündigung. Mehr lesen ABFINDUNG-AKTUELL ARBEITSVERTRAG-AKTUELL BERATUNG-AKTUELL KLAGE-AKTUELL MINDESTLOHN-AKTUELL URLAUB-AKTUELL ABMAHNUNG-AKTUELL ARBEITSZEIT-AKTUELL BETRIEBSRAT-AKTUELL KRANKHEIT-AKTUELL RENTE-AKTUELL VERGLEICH-AKTUELL AGG-AKTUELL AUFHEBUNGSV-AKTUELL GEHALT-AKTUELL KÜNDIGUNG-AKTUELL TARIFRECHT-AKTUELL WETTBEWERBSV-AKTUELL AN-ÜBERLASSUNG-AKTUELL BEFRISTUNG-AKTUELL INSOLVENZ-AKTUELL LEIHARBEIT-AKTUELL ÜBERSTUNDEN-AKTUELL ÄNDERUNGSK-AKTUELL

  • Mindestlohn im Arbeitsrecht - Aktuelles

    Mindestlohn im Arbeitsrecht ✅ DR. THORN Rechtsanwälte München ☎️ 3801990 Mindestlohn – Höhe, Ausnahmen & Änderungen Mindestlohn im Arbeitsrecht - Aktuelles Der gesetzliche Mindestlohn ist eine arbeitsrechtliche Regelung, die Arbeitnehmer vor unangemessen niedriger Bezahlung schützen soll. In Deutschland wird der Mindestlohn regelmäßig angepasst, um Inflation und wirtschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn existieren branchenspezifische Mindestlöhne, die durch Tarifverträge geregelt sind. Diese Übersicht und die nachfolgenden Beiträge geben einen Einblick in den Mindestlohn, die aktuelle Höhe, mögliche Ausnahmen sowie wichtige Änderungen und deren Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Aktuelle Höhe des Mindestlohns Der Mindestlohn wird von der Mindestlohnkommission , bestehend aus Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften, festgelegt und durch die Bundesregierung bestätigt. Zum 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,82 Euro brutto pro Stunde. Weitere Erhöhungen sind geplant und erfolgen schrittweise. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es in bestimmten Branchen höhere tarifliche Mindestlöhne, darunter: Baugewerbe Pflegebranche Sicherheitsdienstleistungen Gebäudereinigung Elektrohandwerk Diese branchenspezifischen Mindestlöhne gelten unabhängig von der gesetzlichen Mindestlohngrenze und sind oft an Tarifverträge gebunden. Ausnahmen vom Mindestlohn Nicht alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Folgende Gruppen sind ausgenommen: Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz Pflichtpraktikanten oder Praktikanten, die ein Orientierungspraktikum von bis zu drei Monaten vor Berufsausbildung oder Studium absolvieren Ehrenamtliche Tätigkeiten Langzeitarbeitslose, die in den ersten sechs Monaten nach ihrer Arbeitsaufnahme einen reduzierten Lohn erhalten können Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung Auch bestimmte Werkverträge oder selbstständige Tätigkeiten unterliegen nicht dem Mindestlohn, wenn keine abhängige Beschäftigung vorliegt. Pflichten der Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Mindestlohn Arbeitgeber sind verpflichtet, den gesetzlichen Mindestlohn pünktlich und vollständig zu zahlen. Verstöße können mit hohen Geldbußen geahndet werden. Zu den wichtigsten Pflichten gehören: Dokumentationspflicht: Arbeitgeber in bestimmten Branchen müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzeichnen, um die Einhaltung des Mindestlohns zu gewährleisten. Verbot der Umgehung: Es ist nicht zulässig, durch Arbeitszeitverlängerung oder zusätzliche unbezahlte Tätigkeiten den Mindestlohn faktisch zu unterschreiten. Haftung in der Subunternehmerkette: Unternehmen haften auch für Verstöße von Subunternehmern, wenn diese den Mindestlohn nicht zahlen. Arbeitnehmer, die feststellen, dass sie nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn erhalten, können sich an das Hauptzollamt oder an die zuständige Gewerkschaft wenden. Mindestlohn und Minijobs Auch für Minijobber gilt der gesetzliche Mindestlohn. Da ein Minijob auf eine monatliche Einkommensgrenze von 556 Euro (ab 2025) begrenzt ist, bedeutet eine Erhöhung des Mindestlohns automatisch, dass die maximale Arbeitszeit eines Minijobbers reduziert wird. Beispiel: Bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro können Minijobber etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Einkommensgrenze zu überschreiten. Erhöht sich der Mindestlohn weiter, reduziert sich die erlaubte Stundenzahl entsprechend. Mindestlohn in der Gastronomie und Saisonarbeit Besonders in der Gastronomie oder in saisonalen Tätigkeiten stellt sich die Frage, ob der Mindestlohn auch für Trinkgeldempfänger oder Saisonarbeiter gilt. Hier gilt: Trinkgelder zählen nicht zum Mindestlohn, sondern sind eine freiwillige zusätzliche Vergütung. Saisonarbeiter müssen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten, unabhängig davon, ob sie in Unterkünften des Arbeitgebers wohnen oder Verpflegung erhalten. Folgen von Verstößen gegen den Mindestlohn Arbeitgeber, die den Mindestlohn nicht zahlen, riskieren hohe Strafen. Die wichtigsten Konsequenzen sind: Geldbußen bis zu 500.000 Euro bei systematischer Unterschreitung des Mindestlohns Nachzahlungspflichten gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für Unternehmen, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen Arbeitnehmer haben das Recht, rückwirkend für bis zu drei Jahre die Differenz zum gesetzlichen Mindestlohn einzufordern, falls dieser nicht gezahlt wurde. Selbstbestimmungsrecht spiritueller Gemeinschaft Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften genießen ein Selbstbestimmungsrecht. Das BAG klärte die Voraussetzungen und Grenzen dieses Rechts, insbesondere im Arbeitsrecht. Mehr lesen ABFINDUNG-AKTUELL ARBEITSVERTRAG-AKTUELL BERATUNG-AKTUELL KLAGE-AKTUELL LEIHARBEIT-AKTUELL URLAUB-AKTUELL ABMAHNUNG-AKTUELL ARBEITSZEIT-AKTUELL BETRIEBSRAT-AKTUELL KRANKHEIT-AKTUELL RENTE-AKTUELL VERGLEICH-AKTUELL AGG-AKTUELL AUFHEBUNGSV-AKTUELL GEHALT-AKTUELL KÜNDIGUNG-AKTUELL TARIFRECHT-AKTUELL WETTBEWERBSV-AKTUELL AN-ÜBERLASSUNG-AKTUELL BEFRISTUNG-AKTUELL INSOLVENZ-AKTUELL KÜNDIGUNGSSCH-AKTUELL ÜBERSTUNDEN-AKTUELL ÄNDERUNGSK-AKTUELL

  • Arbeitnehmerüberlassung im Arbeitsrecht - Aktuelles

    Arbeitnehmerüberlassung im Arbeitsrecht ✅ DR. THORN Rechtsanwälte München ☎️ 3801990 Arbeitnehmerüberlassung – Rechte & Pflichten Arbeitnehmerüberlassung im Arbeitsrecht - Aktuelles Die Arbeitnehmerüberlassung, auch Zeitarbeit oder Leiharbeit genannt, ist eine gängige Beschäftigungsform, bei der ein Arbeitnehmer von einem Verleihunternehmen an ein anderes Unternehmen, den Entleiher, überlassen wird. Diese Art der Beschäftigung unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen, um die Rechte der Arbeitnehmer zu sichern und Missbrauch zu verhindern. Diese Übersicht und die nachfolgenden Beiträge geben einen Einblick in die Arbeitnehmerüberlassung im Arbeitsrecht, die relevanten Vorschriften sowie aktuelle Entwicklungen. Besonders wichtig sind die Regelungen zu Rechten und Pflichten aller beteiligten Parteien, die Höchstdauer der Überlassung und der Anspruch auf gleiche Bezahlung nach einer bestimmten Zeit. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bildet die rechtliche Grundlage für die Überlassung von Arbeitskräften. Es regelt unter anderem die Rechte und Pflichten von Verleihern, Entleihern und Leiharbeitnehmern sowie die zulässige Dauer einer Überlassung. Rechte von Leiharbeitnehmern Arbeitnehmer, die über ein Verleihunternehmen an einen Entleiher überlassen werden, haben spezifische gesetzlich festgelegte Rechte, darunter: Die Verpflichtung des Verleihers, einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit dem Leiharbeitnehmer abzuschließen Das Recht auf Gleichbehandlung hinsichtlich Arbeitsbedingungen und Entlohnung Den Anspruch auf „Equal Pay“ nach spätestens neun Monaten Beschäftigung im selben Betrieb Die Möglichkeit, nach einer bestimmten Einsatzdauer in eine Festanstellung beim Entleiher übernommen zu werden Das Recht auf Urlaub gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder tariflichen Regelungen Schutz vor missbräuchlicher Kettenüberlassung oder nicht erlaubter Leiharbeit Pflichten von Leiharbeitnehmern Wer als Leiharbeitnehmer tätig ist, muss die im Arbeitsvertrag festgelegten Aufgaben erfüllen. Dazu gehören insbesondere: Die Einhaltung der Weisungen des Entleihbetriebs, soweit diese mit den vertraglichen Vereinbarungen übereinstimmen Die sorgfältige Erfüllung der Arbeitsleistung entsprechend dem Einsatzgebiet Die Beachtung betrieblicher Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen im Entleihunternehmen Pflichten des Verleihunternehmens Das Unternehmen, das Leiharbeitnehmer einstellt und verleiht, trägt eine besondere Verantwortung. Es muss sicherstellen, dass: Ein gültiger Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit dem Entleihbetrieb besteht Die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten nicht überschritten wird Der Arbeitnehmer vor Beginn des Einsatzes über die wesentlichen Arbeitsbedingungen informiert wird Das vereinbarte Arbeitsentgelt gezahlt wird, auch wenn der Arbeitnehmer vorübergehend keinem Entleiher zugewiesen ist Pflichten des Entleihbetriebs Auch das Unternehmen, das Leiharbeitnehmer einsetzt, unterliegt bestimmten Verpflichtungen. Dazu zählen: Die Bereitstellung eines sicheren Arbeitsplatzes und Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen Die Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern mit fest angestellten Mitarbeitern hinsichtlich grundlegender Arbeitsbedingungen Die Information der Leiharbeitnehmer über bestehende offene Stellen für Festanstellungen im Unternehmen Höchstdauer der Arbeitnehmerüberlassung und Übernahme in Festanstellung Die maximale Dauer der Überlassung an denselben Entleihbetrieb beträgt 18 Monate. Nach Ablauf dieser Frist muss der Arbeitnehmer entweder vom Entleiher übernommen werden oder das Verleihunternehmen muss ihn einem anderen Einsatz zuweisen. Wird die Frist überschritten, gilt das Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes als mit dem Entleiher geschlossen. In vielen Fällen besteht zudem die Möglichkeit, dass ein Leiharbeitnehmer bereits vor Ablauf der Höchstdauer in eine Festanstellung übernommen wird. Dies geschieht insbesondere dann, wenn der Entleiher langfristig Fachkräfte benötigt und der Arbeitnehmer sich im Betrieb bewährt hat. Gleichbehandlungsgrundsatz und tarifliche Ausnahmen Nach dem Grundsatz des „Equal Pay“ müssen Leiharbeitnehmer spätestens nach neun Monaten im selben Betrieb das gleiche Gehalt wie Festangestellte in vergleichbarer Position erhalten. In den ersten neun Monaten können Tarifverträge eine abweichende Vergütung vorsehen. Einige Branchen setzen auf branchenspezifische Zuschläge, um die Gehaltsdifferenz zwischen Leiharbeitnehmern und Festangestellten schrittweise zu verringern. Diese tariflichen Regelungen können jedoch nicht unbegrenzt angewendet werden und müssen die gesetzlichen Mindestvorgaben einhalten. Aktuelle rechtliche Entwicklungen und Urteile zur Arbeitnehmerüberlassung Die Rechtsprechung zur Arbeitnehmerüberlassung entwickelt sich ständig weiter. Mehrere Urteile haben die Rechte von Leiharbeitnehmern in den vergangenen Jahren gestärkt: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine längerfristige Beschäftigung im gleichen Betrieb ohne Übernahme rechtswidrig sein kann, wenn die Höchstdauer überschritten wird. Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass eine übermäßige Kettenüberlassung gegen europäische Arbeitnehmerrechte verstößt. Gerichte haben mehrfach bestätigt, dass Verstöße gegen die „Equal Pay“-Regelung unzulässig sind, wenn keine tarifliche Ausnahme besteht. Personalgestellung TVöD - Bereichsausnahme AÜG Die dauerhafte Personalgestellung ohne Tariferlaubnis wurde vom BAG als unzulässig eingestuft. Diese Praxis kann als missbräuchliche Umgehung von Arbeitnehmerrechten gewertet werden. Mehr lesen ABFINDUNG-AKTUELL ARBEITSZEIT-AKTUELL BETRIEBSRAT-AKTUELL KRANKHEIT-AKTUELL MINDESTLOHN-AKTUELL URLAUB-AKTUELL ABMAHNUNG-AKTUELL AUFHEBUNGSV-AKTUELL GEHALT-AKTUELL KÜNDIGUNG-AKTUELL RENTE-AKTUELL VERGLEICH-AKTUELL AGG-AKTUELL BEFRISTUNG-AKTUELL INSOLVENZ-AKTUELL KÜNDIGUNGSSCH-AKTUELL TARIFRECHT-AKTUELL WETTBEWERBSV-AKTUELL ARBEITSVERTRAG-AKTUELL BERATUNG-AKTUELL KLAGE-AKTUELL LEIHARBEIT-AKTUELL ÜBERSTUNDEN-AKTUELL ÄNDERUNGSK-AKTUELL

  • Abmahnung im Arbeitsrecht - Aktuelles

    Abmahnung im Arbeitsrecht ✅ DR. THORN Rechtsanwälte München ☎️ 3801990 Abmahnung – Gründe, Folgen, Gegenwehr Abmahnung im Arbeitsrecht – Eine Übersicht Die Abmahnung ist ein Mittel, mit dem Arbeitgeber auf Pflichtverletzungen von Arbeitnehmern reagieren können. Sie dient als formelle Warnung und kann in vielen Fällen eine Vorstufe zur Kündigung sein. Doch wann ist eine Abmahnung rechtmäßig, welche Folgen kann sie haben, und wie können sich Arbeitnehmer gegen eine unrechtmäßige Abmahnung wehren? Diese Übersicht und die nachfolgenden Beiträge geben einen Einblick in die rechtlichen Grundlagen der Abmahnung, häufige Gründe für eine Abmahnung, ihre Folgen für das Arbeitsverhältnis und mögliche Gegenmaßnahmen von Arbeitnehmern. Gründe für eine Abmahnung Eine Abmahnung wird in der Regel ausgesprochen, wenn ein Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt. Typische Gründe sind: Unpünktlichkeit oder unentschuldigtes Fehlen Arbeitsverweigerung oder mangelnde Arbeitsleistung Fehlverhalten gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten Verletzung von Betriebsregeln oder Sicherheitsvorschriften Private Nutzung von Firmeneigentum (z. B. Internet, Telefon) Kundenbeschwerden oder schlechte Arbeitsqualität Damit eine Abmahnung im Arbeitsrecht wirksam ist, muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Konkretisierung – Der Arbeitgeber muss den genauen Vorfall benennen (z. B. „Am 15. März sind Sie ohne Entschuldigung 45 Minuten zu spät zur Arbeit erschienen“). Rügefunktion – Der Arbeitgeber muss klarstellen, dass das Verhalten gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hat. Warnfunktion – Der Arbeitnehmer wird darauf hingewiesen, dass bei einem erneuten Verstoß eine Kündigung drohen kann. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann eine Abmahnung unwirksam sein. Folgen einer Abmahnung Eine Abmahnung bleibt in der Regel in der Personalakte des Arbeitnehmers und kann langfristige Auswirkungen haben. Die wichtigsten Folgen sind: Grundlage für eine spätere Kündigung – Wird das abgemahnte Verhalten wiederholt, kann dies zur verhaltensbedingten Kündigung führen. Beeinträchtigung der Karriere – Eine Abmahnung kann sich negativ auf Beförderungen, Gehaltserhöhungen oder die Vergabe neuer Aufgaben auswirken. Schlechteres Arbeitsklima – Eine Abmahnung kann das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber belasten. Es gibt keine feste Regel, wie lange eine Abmahnung gültig ist. In der Praxis verlieren Abmahnungen nach zwei bis drei Jahren an Relevanz, wenn keine weiteren Verstöße erfolgen. Gegenwehr gegen eine Abmahnung – Was können Arbeitnehmer tun? Nicht jede Abmahnung ist rechtlich wirksam. Arbeitnehmer haben mehrere Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren: Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen Falls die Abmahnung unbegründet erscheint, kann ein klärendes Gespräch mit dem Vorgesetzten helfen. Möglicherweise basiert die Abmahnung auf einem Missverständnis, das sich auflösen lässt. Schriftliche Gegendarstellung verfassen Arbeitnehmer können eine schriftliche Stellungnahme zur Abmahnung einreichen. Diese wird zur Personalakte genommen und kann im Streitfall hilfreich sein. Entfernung der Abmahnung fordern Ist die Abmahnung unbegründet oder fehlerhaft, kann der Arbeitnehmer verlangen, dass sie aus der Personalakte gelöscht wird. Falls der Arbeitgeber dies verweigert, kann der Arbeitnehmer gerichtlich gegen die Abmahnung vorgehen. Klage vor dem Arbeitsgericht Falls sich der Arbeitgeber weigert, die Abmahnung zurückzunehmen, kann der Arbeitnehmer eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Eine Klage kann allerdings auch zur Eskalation beitragen, so dass man diesen Schritt gut überlegen sollte. Wenn die Abmahnung für eine spätere Kündigung genutzt werden könnte, wird sie in dem dann zu beginnenden Klageverfahren ohnehin geprüft. Abmahnung und Kündigung – Zusammenhang und rechtliche Bedeutung Die Abmahnung im Arbeitsrecht ist oft die letzte Warnung vor einer Kündigung. Vor allem bei einer verhaltensbedingten Kündigung wird meist mindestens eine vorherige Abmahnung verlangt. Einmalige gravierende Vergehen (z. B. grobe Beleidigungen, Diebstahl) können zu einer fristlosen Kündigung führen – oft ohne vorherige Abmahnung. Wiederholte Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten (z. B. häufige Unpünktlichkeit) können nach mehreren Abmahnungen zu einer ordentlichen Kündigung führen. Arbeitnehmer sollten eine Abmahnung ernst nehmen, sich aber gleichzeitig über ihre Rechte und Gegenwehrmöglichkeiten informieren. Unwirksame Abmahnungen – Wann ist eine Abmahnung fehlerhaft? Nicht jede Abmahnung hält einer rechtlichen Prüfung stand. Häufige Fehler, die zur Unwirksamkeit einer Abmahnung führen können, sind: Fehlende Konkretisierung – Die Abmahnung enthält keine genauen Angaben zum Zeitpunkt oder zur Art des Verstoßes. Keine vorherige Anhörung des Arbeitnehmers – In vielen Fällen muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anhören, bevor eine Abmahnung ausgesprochen wird. Kein tatsächlicher Pflichtverstoß – Eine Abmahnung darf nur bei objektiven Verstößen gegen den Arbeitsvertrag erfolgen. Unverhältnismäßigkeit – Eine Abmahnung für kleinere Vergehen (z. B. einmaliges lautes Telefonieren) kann unverhältnismäßig sein. Falls eine Abmahnung fehlerhaft ist, kann sie erfolgreich angefochten und aus der Personalakte entfernt werden. Anwaltstips zur Abmahnung im Arbeitsrecht Eine Abmahnung ist ein ernstes Signal für Arbeitnehmer. Sie sollten diese rechtlich prüfen lassen und darauf richtig reagieren, um ihr Arbeitsverhältnis nicht zu gefährden. Mehr lesen Abmahnung eines Redakteurs Ein Verstoß gegen Anzeigepflichten durch Journalisten kann eine Abmahnung rechtfertigen. Das BAG betont die berufliche Verantwortung in solchen Fällen. Mehr lesen ABFINDUNG-AKTUELL ARBEITSZEIT-AKTUELL BETRIEBSRAT-AKTUELL KRANKHEIT-AKTUELL MINDESTLOHN-AKTUELL URLAUB-AKTUELL AGG-AKTUELL AUFHEBUNGSV-AKTUELL GEHALT-AKTUELL KÜNDIGUNG-AKTUELL RENTE-AKTUELL VERGLEICH-AKTUELL AN-ÜBERLASSUNG-AKTUELL BEFRISTUNG-AKTUELL INSOLVENZ-AKTUELL KÜNDIGUNGSSCH-AKTUELL TARIFRECHT-AKTUELL WETTBEWERBSV-AKTUELL ARBEITSVERTRAG-AKTUELL BERATUNG-AKTUELL KLAGE-AKTUELL LEIHARBEIT-AKTUELL ÜBERSTUNDEN-AKTUELL ÄNDERUNGSK-AKTUELL

  • Insolvenz im Arbeitsrecht - Aktuelles

    Insolvenz im Arbeitsrecht ✅ DR. THORN Rechtsanwälte München ☎️ 3801990 Insolvenz des Arbeitgebers – Folgen & Urteile Insolvenz im Arbeitsrecht – Eine Übersicht Die Insolvenz eines Arbeitgebers ist für Arbeitnehmer oft mit Unsicherheit verbunden. Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, stellt sich die Frage, welche Rechte und Ansprüche Arbeitnehmer in dieser Situation haben. Was passiert mit ausstehenden Gehältern, gelten weiterhin Arbeitsverträge, und welche aktuellen Urteile beeinflussen das Insolvenzrecht im Arbeitsrecht? Diese Übersicht und die nachfolgenden Beiträge geben einen Einblick in die rechtlichen Folgen einer Unternehmensinsolvenz, den Ablauf des Insolvenzverfahrens für Arbeitnehmer und wichtige gerichtliche Entscheidungen zur Insolvenz im Arbeitsrecht. Was bedeutet die Insolvenz eines Arbeitgebers? Ein Unternehmen gilt als insolvent, wenn es seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann oder überschuldet ist. Die Insolvenz wird in der Regel durch folgende Faktoren ausgelöst: Massive wirtschaftliche Verluste oder Fehlplanungen Rückgang von Aufträgen oder Umsatz Hohe Schulden oder Kreditzahlungen Unvorhergesehene Krisen, z. B. wirtschaftliche Rezessionen oder Pandemien Sobald ein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet, wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüft und entscheidet, ob: Das Unternehmen fortgeführt und saniert werden kann. Das Unternehmen ganz oder teilweise verkauft wird. Das Unternehmen abgewickelt und aufgelöst wird. Folgen für Arbeitnehmer – Was passiert mit dem Arbeitsverhältnis? Eine Insolvenz des Arbeitgebers führt nicht automatisch zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmer behalten ihre Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsvertrag. Der Insolvenzverwalter entscheidet über den Fortbestand des Unternehmens und der Arbeitsverhältnisse. Es gibt drei Szenarien: Fortführung des Unternehmens Das Unternehmen wird unter Aufsicht des Insolvenzverwalters weitergeführt. Arbeitsverträge bleiben bestehen, aber Löhne und Gehälter könnten verspätet gezahlt werden. Arbeitnehmer müssen weiterarbeiten, solange ihr Vertrag nicht gekündigt wird. Teilweise Betriebsstilllegung oder Verkauf Falls nur ein Teil des Unternehmens insolvent ist, können Betriebsübergänge erfolgen. Arbeitnehmer haben unter Umständen Anspruch auf Übernahme durch einen neuen Arbeitgeber. Kündigungen können durch einen Interessenausgleich oder Sozialplan geregelt werden. Komplette Unternehmensauflösung Falls keine Sanierung möglich ist, wird das Unternehmen geschlossen. Arbeitnehmer erhalten eine betriebsbedingte Kündigung. Lohn und Gehalt in der Insolvenz – Wer zahlt noch? Ein großes Problem bei einer Insolvenz des Arbeitgebers ist die Bezahlung offener Löhne und Gehälter. Arbeitnehmer haben in diesem Fall folgende Möglichkeiten: Insolvenzgeld Die Agentur für Arbeit übernimmt für maximal drei Monate die Gehaltszahlungen. Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis bestand in den drei Monaten vor Insolvenzeröffnung. Arbeitnehmer müssen das Insolvenzgeld innerhalb von zwei Monaten nach Insolvenzantrag beantragen. Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren Über die Insolvenzgeldzeit hinausgehende Lohnforderungen, müssen angemeldet werden. Ob diese ausgezahlt werden, hängt vom verfügbaren Insolvenzvermögen ab. Vorschussregelungen durch den Insolvenzverwalter Bei Weiterführung kann der Insolvenzverwalter Löhne weiterzahlen, um den Betrieb zu erhalten. Kündigungsschutz in der Insolvenz – Was gilt? Arbeitnehmer haben auch in der Insolvenz Kündigungsschutz, allerdings mit bestimmten Einschränkungen. Der Insolvenzverwalter kann Arbeitsverträge mit einer verkürzten Kündigungsfrist (max. drei Monate zum Monatsende) beenden. Betriebsbedingte Kündigungen sind möglich, müssen aber nach sozialen Kriterien erfolgen. Kündigungsschutz für Schwerbehinderte, Schwangere oder Betriebsratsmitglieder bleibt bestehen, kann aber in Ausnahmefällen aufgehoben werden. Falls ein Betriebsübergang erfolgt (Übernahme durch einen anderen Arbeitgeber), darf der neue Arbeitgeber keine Kündigungen ausschließlich wegen der Insolvenz aussprechen. Arbeitnehmer, die eine Kündigung in der Insolvenz erhalten, sollten prüfen, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist. Betriebsrat und Sozialplan – Welche Regelungen greifen? Falls eine betriebsbedingte Kündigungswelle aufgrund der Insolvenz geplant ist, müssen Arbeitgeber und Insolvenzverwalter mit dem Betriebsrat Verhandlungen über einen Sozialplan führen. Ein Sozialplan kann enthalten: Abfindungen für gekündigte Mitarbeiter Vorrangregelungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen Hilfe bei der Vermittlung in neue Jobs Das Insolvenzrecht sieht vor, dass Sozialplan-Abfindungen nur begrenzt finanziert werden dürfen, um die Interessen aller Gläubiger zu wahren. Insolvenz - Betriebsrente - Vorfälligkeit - Zinssatz Das Bundesarbeitsgericht entschied über die Ansprüche von Arbeitnehmern auf Betriebsrenten bei Insolvenz des Arbeitgebers. Diese Entscheidung stärkt die Sicherheit betrieblicher Altersvorsorge. Mehr lesen ABFINDUNG-AKTUELL ARBEITSVERTRAG-AKTUELL BERATUNG-AKTUELL KRANKHEIT-AKTUELL MINDESTLOHN-AKTUELL URLAUB-AKTUELL ABMAHNUNG-AKTUELL ARBEITSZEIT-AKTUELL BETRIEBSRAT-AKTUELL KÜNDIGUNG-AKTUELL RENTE-AKTUELL VERGLEICH-AKTUELL AGG-AKTUELL AUFHEBUNGSV-AKTUELL GEHALT-AKTUELL KÜNDIGUNGSSCH-AKTUELL TARIFRECHT-AKTUELL WETTBEWERBSV-AKTUELL AN-ÜBERLASSUNG-AKTUELL BEFRISTUNG-AKTUELL KLAGE-AKTUELL LEIHARBEIT-AKTUELL ÜBERSTUNDEN-AKTUELL ÄNDERUNGSK-AKTUELL

  • Arbeitszeit im Arbeitsrecht - Aktuelles

    Arbeitszeit im Arbeitsrecht ✅ DR. THORN Rechtsanwälte München ☎️ 3801990 Arbeitszeit – Regeln, Vergütung, Urteile Arbeitszeit im Arbeitsrecht - Aktuelles Die Arbeitszeit ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsrechts und regelt, wie lange Arbeitnehmer täglich und wöchentlich arbeiten dürfen, welche Pausen eingehalten werden müssen und wann Überstunden zulässig sind. Zudem gibt es spezifische Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung und zur Vergütung von Mehrarbeit. Diese Übersicht und die nachfolgenden Beiträge geben einen Einblick in die Arbeitszeit im Arbeitsrecht, die gesetzlichen Regelungen sowie aktuelle Urteile und Entwicklungen, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von Bedeutung sind. Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit Die Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Wesentliche Bestimmungen sind: Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt acht Stunden und kann nur in Ausnahmefällen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit liegt bei 48 Stunden, sofern keine tariflichen oder betrieblichen Sonderregelungen bestehen. Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingehalten werden. Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich arbeitsfrei, es sei denn, es bestehen branchenspezifische Ausnahmen (z. B. Gesundheitswesen, Gastronomie, Verkehrswesen). Arbeitszeiterfassungspflicht Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Vorgabe 2022 bestätigt. Daraus ergeben sich für Unternehmen folgende Pflichten: Einführung eines zuverlässigen Systems zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit Dokumentation von Arbeitsbeginn, Pausen und Arbeitsende Sicherstellung, dass Überstunden nicht unbegrenzt anfallen oder nicht dokumentiert bleiben Die Umsetzung der Arbeitszeiterfassung kann sowohl digital als auch manuell erfolgen. Vergütung von Überstunden Überstunden sind in vielen Unternehmen gängige Praxis, unterliegen jedoch bestimmten rechtlichen Anforderungen: Eine Überstundenanordnung durch den Arbeitgeber ist nur zulässig, wenn sie im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Bezahlung oder Freizeitausgleich für geleistete Überstunden, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen bestehen. Falls Überstunden nicht ausdrücklich abgegolten sind, kann ein Arbeitnehmer ihre Vergütung gerichtlich einfordern. Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob Arbeitnehmer Überstunden nachweisen müssen. Nach aktueller Rechtsprechung liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer, auch wenn keine Zeiterfassung erfolgt ist. Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen Für einige Berufsgruppen gibt es abweichende Arbeitszeitregelungen: Schichtarbeit: Arbeitnehmer im Schichtdienst unterliegen oft besonderen Ruhezeitregelungen, um die Gesundheit zu schützen. Jugendliche unter 18 Jahren: Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden. Schwerbehinderte Arbeitnehmer: Sie haben unter bestimmten Bedingungen das Recht auf eine Reduzierung der Arbeitszeit. Pausenregelungen und Ruhezeiten Das Arbeitszeitgesetz schreibt Pausen während der Arbeitszeit vor: Ab sechs Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause Ab neun Stunden Arbeitszeit: mindestens 45 Minuten Pause Die Pausen dürfen nicht am Stück am Ende der Arbeitszeit genommen werden. Zudem gelten in bestimmten Branchen verlängerte Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen, um Gesundheitsrisiken zu minimieren. Arbeitszeit im Homeoffice Mit der zunehmenden Verbreitung von Homeoffice-Modellen ergeben sich neue Herausforderungen für die Arbeitszeiterfassung: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass auch im Homeoffice die gesetzlichen Arbeitszeiten eingehalten werden. Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich an die vereinbarten Arbeitszeiten zu halten und Pausen einzuhalten. Überstunden im Homeoffice müssen genauso dokumentiert und vergütet werden wie im Büro. Viele Unternehmen setzen mittlerweile auf digitale Zeiterfassungssysteme, um eine transparente Dokumentation der Arbeitszeiten sicherzustellen. Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst Ein umstrittenes Thema ist, ob Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gilt. Gerichte haben hierzu entschieden: Rufbereitschaft (wenn der Arbeitnehmer nicht am Arbeitsplatz sein muss) gilt nicht als Arbeitszeit. Bereitschaftsdienst (wenn der Arbeitnehmer sich an einem bestimmten Ort aufhalten muss) gilt als Arbeitszeit. Arbeitsbereitschaft (wenn der Arbeitnehmer sofort einsatzbereit sein muss) wird vollständig als Arbeitszeit gewertet. Arbeit auf Abruf - Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit Bei Arbeit auf Abruf ohne festgelegte Arbeitszeit ist die regelmäßige Arbeitszeit maßgeblich. Das BAG stärkt so die Berechenbarkeit für Arbeitnehmer. Mehr lesen ABFINDUNG-AKTUELL ARBEITSVERTRAG-AKTUELL BETRIEBSRAT-AKTUELL KRANKHEIT-AKTUELL MINDESTLOHN-AKTUELL URLAUB-AKTUELL ABMAHNUNG-AKTUELL AUFHEBUNGSV-AKTUELL GEHALT-AKTUELL KÜNDIGUNG-AKTUELL RENTE-AKTUELL VERGLEICH-AKTUELL AGG-AKTUELL BEFRISTUNG-AKTUELL INSOLVENZ-AKTUELL KÜNDIGUNGSSCH-AKTUELL TARIFRECHT-AKTUELL WETTBEWERBSV-AKTUELL AN-ÜBERLASSUNG-AKTUELL BERATUNG-AKTUELL KLAGE-AKTUELL LEIHARBEIT-AKTUELL ÜBERSTUNDEN-AKTUELL ÄNDERUNGSK-AKTUELL

  • Tarifrecht im Arbeitsrecht - Aktuelles

    Tarifrecht im Arbeitsrecht ✅ DR. THORN Rechtsanwälte München ☎️ 3801990 Tarifrecht – Tarifvertrag, Urteile & Streitfragen Tarifrecht im Arbeitsrecht – Eine Übersicht Das Tarifrecht ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsrechts und regelt Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf der Grundlage von Tarifverträgen. Diese Verträge haben wesentliche Bedeutung für die Arbeitswelt, da sie verbindliche Regelungen zu Löhnen, Arbeitszeiten, Urlaub und weiteren Arbeitsbedingungen festlegen. Doch was genau regelt ein Tarifvertrag, wie verbindlich sind diese Vereinbarungen, und welche aktuellen Urteile und Streitfragen beeinflussen das Tarifrecht im Arbeitsrecht? Diese Übersicht und die nachfolgenden Beiträge geben einen Einblick in die Grundlagen des Tarifrechts, aktuelle gerichtliche Entscheidungen sowie Konflikte und Entwicklungen im Bereich Tarifverträge. Tarifvertrag – Definition und Bedeutung Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Unternehmen und Gewerkschaften, die für bestimmte Branchen oder Betriebe gilt. Er regelt die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und legt verbindliche Lohn- und Gehaltsstrukturen, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Sonderzahlungen fest. Es gibt zwei Hauptarten von Tarifverträgen: Flächentarifvertrag – Gilt für eine gesamte Branche oder Region. Firmentarifvertrag – Gilt für ein bestimmtes Unternehmen und wird individuell mit der Gewerkschaft ausgehandelt. Die Einhaltung von Tarifverträgen ist für tarifgebundene Unternehmen verpflichtend. Ist ein Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband, muss er den jeweiligen Tarifvertrag anwenden. Beschäftigte, die einer tarifgebundenen Gewerkschaft angehören, haben automatisch Anspruch auf die tariflichen Regelungen. Arbeitnehmer, die keiner Gewerkschaft angehören, haben grundsätzlich keinen direkten Anspruch auf tarifliche Leistungen. In vielen Unternehmen werden die tariflichen Regelungen jedoch freiwillig auch auf nicht gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter angewendet, um Betriebsspaltungen zu vermeiden. Tarifverträge und ihre Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen Tarifverträge regeln nicht nur die Höhe der Löhne und Gehälter, sondern auch viele weitere Aspekte des Arbeitsverhältnisses. Zu den häufigsten Regelungen gehören: Arbeitszeit und Pausenregelungen Urlaubsanspruch und Sonderurlaub Vergütung von Überstunden Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen Befristungen und Kündigungsfristen Ein besonders umstrittenes Thema ist die tarifliche Arbeitszeit. Während der gesetzliche Mindestlohn bundesweit einheitlich geregelt ist, können Tarifverträge in verschiedenen Branchen höhere Mindestlöhne und andere Arbeitszeitmodelle festlegen. Ein Beispiel hierfür ist die Metall- und Elektroindustrie, wo in vielen Tarifverträgen eine 35-Stunden-Woche vereinbart wurde, während in anderen Branchen 40 Stunden üblich sind. Auch die tarifliche Eingruppierung von Arbeitnehmern führt regelmäßig zu Streitfällen, insbesondere wenn Arbeitnehmer der Ansicht sind, dass sie in einer höheren Gehaltsstufe eingruppiert werden müssten. Geltung und Kündigung von Tarifverträgen Ein Tarifvertrag hat eine befristete Laufzeit, die in der Regel zwischen zwei und fünf Jahren liegt. Nach Ablauf kann er entweder verlängert, neu ausgehandelt oder gekündigt werden. Wird ein Tarifvertrag gekündigt, tritt eine Nachwirkung ein, die bedeutet, dass die bisherigen Regelungen so lange gültig bleiben, bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wurde. In dieser Phase können sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf neue Bedingungen einigen oder es kommt zu Tarifkonflikten. Ein Unternehmen kann sich nur dann von der Tarifbindung lösen, wenn es aus dem Arbeitgeberverband austritt oder wenn es mit einer Gewerkschaft eine abweichende Betriebsvereinbarung abschließt. In vielen Fällen werden jedoch Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt, sodass sie auch für nicht tarifgebundene Unternehmen gelten. Urteile im Tarifrecht – Einfluss auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber Das Bundesarbeitsgericht (BAG) und das Bundesverfassungsgericht fällen regelmäßig Urteile, die das Tarifrecht prägen. Einige aktuelle Entscheidungen haben erhebliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Mindestlohn trotz Tarifvertrag: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Tarifvertrag keine Vergütung unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns vorsehen darf. Gewerkschaftsmitgliedschaft und Tarifanspruch: Laut BAG haben nur Gewerkschaftsmitglieder einen direkten Anspruch auf tarifliche Leistungen – eine Ausnahme bilden allgemeinverbindliche Tarifverträge. Tariföffnungsklauseln: In einigen Fällen können Arbeitgeber von tariflichen Regelungen abweichen, wenn eine Tariföffnungsklausel existiert. Dies betrifft häufig Sonderzahlungen oder Arbeitszeitmodelle. Ein aktueller Streitpunkt ist die Tarifeinheit in Betrieben mit mehreren Gewerkschaften. Das Tarifeinheitsgesetz besagt, dass in einem Betrieb nur der Tarifvertrag der größten Gewerkschaft gilt. Dies hat zu Konflikten zwischen verschiedenen Berufsgruppen und Spartengewerkschaften geführt. Streikrecht und Tarifkonflikte – Was ist erlaubt? Tarifverhandlungen sind nicht immer konfliktfrei. Wenn sich Arbeitgeber und Gewerkschaften nicht auf neue Tarifverträge einigen können, kommt es häufig zu Streiks.Das Streikrecht ist im Grundgesetz verankert und erlaubt es Gewerkschaften, Arbeitsniederlegungen zu organisieren, um bessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Dabei gibt es verschiedene Formen von Streiks: Warnstreiks: Kurzfristige Arbeitsniederlegungen während laufender Tarifverhandlungen. Flächenstreiks: Bestimmte Branchen oder Betriebe legen die Arbeit großflächig nieder. Wilde Streiks: Nicht von einer Gewerkschaft organisierte Streiks sind unzulässig und können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Arbeitgeber dürfen während eines Streiks keine Ersatzarbeitskräfte einstellen, die die Aufgaben der streikenden Beschäftigten übernehmen. Dies wird als „Streikbrecherverbot“ bezeichnet. Tarifrecht – Entwicklungen und Herausforderungen Das Tarifrecht unterliegt einem ständigen Wandel. Während die Tarifbindung in vielen Branchen abnimmt, gewinnen individuelle Betriebsvereinbarungen an Bedeutung. Zudem wird verstärkt darüber diskutiert, ob die Tarifverträge an die moderne Arbeitswelt angepasst werden müssen, insbesondere in Bezug auf Homeoffice, flexible Arbeitszeiten und digitale Arbeit. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Rolle von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten. Durch die steigende Zahl von Solo-Selbstständigen und Plattformarbeitern stellt sich die Frage, wie diese Gruppen in das Tarifrecht integriert werden können. Tarifrecht - Entwicklung durch Urteile & Streitfragen Das Tarifrecht ist ein komplexes und dynamisches Rechtsgebiet, das sich direkt auf die Arbeitsbedingungen vieler Beschäftigter auswirkt. Der Tarifvertrag spielen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung von Löhnen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen. Gleichzeitig gibt es zahlreiche rechtliche Streitfragen und aktuelle Urteile, die die Entwicklung des Tarifrechts beeinflussen. Arbeitnehmer sollten sich über ihre Tarifansprüche informieren, insbesondere wenn sie einer Gewerkschaft angehören. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie tarifliche Verpflichtungen umsetzen und auf rechtliche Änderungen reagieren. DHV e.V.: Prüfung der gewerkschaftlichen Tariffähigkeit Tarifverträge können ausschließlich von tariffähigen Gewerkschaften abgeschlossen werden. Die Tariffähigkeit stellt sicher, dass Arbeitnehmerinteressen professionell vertreten werden. Dies wurde vom BAG ausdrücklich bestätigt. Mehr lesen ABFINDUNG-AKTUELL ARBEITSVERTRAG-AKTUELL BERATUNG-AKTUELL KLAGE-AKTUELL LEIHARBEIT-AKTUELL URLAUB-AKTUELL ABMAHNUNG-AKTUELL ARBEITSZEIT-AKTUELL BETRIEBSRAT-AKTUELL KRANKHEIT-AKTUELL MINDESTLOHN-AKTUELL VERGLEICH-AKTUELL AGG-AKTUELL AUFHEBUNGSV-AKTUELL GEHALT-AKTUELL KÜNDIGUNG-AKTUELL RENTE-AKTUELL WETTBEWERBSV-AKTUELL AN-ÜBERLASSUNG-AKTUELL BEFRISTUNG-AKTUELL INSOLVENZ-AKTUELL KÜNDIGUNGSSCH-AKTUELL ÜBERSTUNDEN-AKTUELL ÄNDERUNGSK-AKTUELL

  • Rente im Arbeitsrecht - Aktuelles

    Rente im Arbeitsrecht ✅ DR. THORN Rechtsanwälte München ☎️ 3801990 Rente & Arbeitsrecht – Ansprüche & Urteile Rente im Arbeitsrecht – Eine Übersicht Das Thema Rente im Arbeitsrecht betrifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Während Arbeitnehmer sich mit Ansprüchen, Übergangsregelungen und rechtlichen Vorgaben auseinandersetzen müssen, stehen Unternehmen vor der Herausforderung, den Ausstieg älterer Mitarbeiter zu gestalten. Wie wird der Übergang in die Rente geregelt, welche Ansprüche bestehen, und welche Urteile beeinflussen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen? Diese Übersicht und die nachfolgenden Beiträge geben einen Einblick in die gesetzlichen Regelungen zur Rente, relevante arbeitsrechtliche Entscheidungen und die Möglichkeiten für einen flexiblen Renteneinstieg. Regelaltersrente und ihre arbeitsrechtlichen Folgen Die Regelaltersrente ist die klassische Form der Altersrente und tritt mit Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze in Kraft. Diese verschiebt sich schrittweise auf 67 Jahre. Ein Arbeitnehmer kann jedoch frei entscheiden, ob er mit Erreichen des Rentenalters in den Ruhestand geht oder weiterarbeitet. Arbeitgeber dürfen das Arbeitsverhältnis nicht automatisch beenden, wenn ein Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht. Eine Beendigung durch Renteneintritt ist nur dann möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich geregelt ist. Fehlt eine solche Regelung, bleibt das Arbeitsverhältnis über das Rentenalter hinaus bestehen. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat bestätigt, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht einseitig in Rente schicken kann, wenn keine vertragliche oder tarifliche Grundlage dafür existiert. Arbeitnehmer haben also das Recht, über die Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten, sofern kein sachlicher Grund für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegt. Ansprüche auf Rentenzahlung und Zusatzleistungen Neben der gesetzlichen Rente haben viele Arbeitnehmer Ansprüche auf betriebliche und private Altersvorsorge. Diese können über betriebliche Altersvorsorgesysteme, Direktversicherungen oder Pensionsfonds geregelt sein. Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig über ihre Rentenansprüche informieren und prüfen, ob zusätzliche Versorgungsleistungen durch den Arbeitgeber bestehen. Ein häufiger Streitpunkt ist die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge, insbesondere wenn es um die Berechnung der Höhe der Rentenzahlung oder steuerliche Abzüge geht. Ein weiteres arbeitsrechtlich relevantes Thema ist die Anrechnung von Rentenleistungen auf Sozialleistungen. Wer vorzeitig in Rente geht oder eine Teilrente bezieht, muss mit Kürzungen oder Abzügen rechnen. Hier gilt es, die individuellen Ansprüche sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen Rente Eine häufige arbeitsrechtliche Streitfrage ist die Befristung eines Arbeitsvertrags mit Blick auf den Renteneintritt. In vielen Verträgen gibt es eine Altersklausel, die besagt, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersrente endet. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu entschieden, dass eine solche Befristung grundsätzlich zulässig ist, sofern sie eindeutig im Vertrag festgehalten wurde. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass eine Verlängerung über die Regelaltersgrenze hinaus möglich ist, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf einigen. Eine weitere arbeitsrechtliche Regelung betrifft den Übergang in die Rente bei Schwerbehinderung. Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen früher in Altersrente gehen, allerdings mit Abschlägen, wenn sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Ohne Abschläge ist der Renteneintritt erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze für Schwerbehinderte möglich. Kündigung kurz vor der Rente – Rechtslage und Arbeitnehmerschutz Die Kündigung von Arbeitnehmern kurz vor dem Renteneintritt ist ein sensibles Thema im Arbeitsrecht. Hier ein Überblick zur rechtlichen Situation: Kündigungen allein aufgrund des Alters sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzulässig und diskriminierend. Betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigungen sind jedoch möglich, wenn sie sachlich begründet sind. Bei Kündigungen müssen Arbeitgeber eine sorgfältige Sozialauswahl durchführen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 8. Dezember 2022 (Az. 6 AZR 31/22) entschieden, dass die Rentennähe ein Faktor bei der Sozialauswahl sein kann, aber es bedeutet nicht, dass rentennahe Arbeitnehmer automatisch benachteiligt werden dürfen. Die Entscheidung vom 8. Dezember 2022 (Az. 6 AZR 31/22) betraf insbesondere die Frage, ob die zu erwartenden Rentenbezüge bei der Prüfung der Sozialauswahl berücksichtigt werden dürfen. Das BAG hat dies grundsätzlich bejaht, aber betont, dass eine umfassende Abwägung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich ist. Arbeitgeber müssen folgende Kriterien berücksichtigen: Dauer der Betriebszugehörigkeit Lebensalter Unterhaltspflichten Schwerbehinderung Wirtschaftliche Folgen für den Arbeitnehmer Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung oder eines Aufhebungsvertrags Rechte und Optionen für Arbeitnehmer Bei ungerechtfertigter Kündigung Einreichung einer Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen Möglichkeit auf Abfindungen, besonders bei Berücksichtigung in Sozialplänen Prüfung alternativer Beschäftigungsmodelle (z.B. Teilzeit, Versetzung) Flexibler Renteneintritt und Weiterbeschäftigung im Alter Viele Arbeitnehmer möchten über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, sei es aus finanziellen Gründen oder weil sie sich weiterhin beruflich engagieren möchten. Hier bietet das Arbeitsrecht verschiedene Möglichkeiten, um den Übergang in den Ruhestand flexibel zu gestalten. Dazu zählen: Teilrente und Teilzeitmodell: Arbeitnehmer können eine Teilrente beziehen und gleichzeitig in reduziertem Umfang weiterarbeiten. Verlängerung des Arbeitsverhältnisses: Wenn beide Seiten einverstanden sind, kann das Arbeitsverhältnis über das Rentenalter hinaus fortgeführt werden. Befristete Anschlussverträge: Arbeitgeber können mit Rentnern befristete Arbeitsverträge abschließen, um Erfahrung und Fachwissen weiterhin im Unternehmen zu nutzen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass es keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Renteneintritt gibt, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart. Arbeitnehmer haben also das Recht, über das Rentenalter hinaus weiterzuarbeiten, wenn sie dies wünschen und eine Einigung mit dem Arbeitgeber erzielt wird. Betriebliche Altersvorsorge – Rechte und Streitpunkte Ein wichtiger Bestandteil der Rente ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Arbeitgeber können Arbeitnehmern zusätzliche Vorsorgeleistungen anbieten, die über die gesetzliche Rente hinausgehen. Typische Modelle der betrieblichen Altersvorsorge sind: Direktversicherung Pensionsfonds oder Pensionskassen Unterstützungskassen Ein häufiger Streitpunkt ist die Berechnung und Auszahlung der Betriebsrente. Arbeitnehmer sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Ansprüche korrekt erfasst wurden und ob Kürzungen oder Abzüge vorgenommen wurden. In manchen Fällen kann eine gerichtliche Klärung notwendig sein. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber bestehende Betriebsrenten nicht einseitig kürzen dürfen, es sei denn, es gibt gewichtige wirtschaftliche Gründe und eine solche Kürzung wurde vertraglich geregelt. Rente und Minijob – Was ist erlaubt? Viele Rentner möchten nach dem Renteneintritt weiterhin arbeiten, beispielsweise in einem Minijob. Grundsätzlich ist dies erlaubt, allerdings gelten besondere Regelungen: Wer die Regelaltersrente bezieht, kann uneingeschränkt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Wer eine vorzeitige Rente bezieht, muss die Hinzuverdienstgrenze beachten. Wird diese überschritten, kann die Rente gekürzt oder sogar gestrichen werden. Rentner in einem Minijob sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei, können aber freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen, um die Rente weiter zu erhöhen. Ein Urteil des Bundessozialgerichts hat bestätigt, dass Arbeitgeber keine Altersdiskriminierung begehen, wenn sie Rentnern nur befristete Verträge anbieten. Dies ist zulässig, solange der Arbeitgeber nicht pauschal alle älteren Arbeitnehmer ausschließt. Fazit: Rente & Arbeitsrecht – Ansprüche & Urteile Das Thema Rente im Arbeitsrecht umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von Bedeutung sind. Von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses über betriebliche Altersvorsorge bis hin zur Weiterbeschäftigung im Rentenalter – es gibt viele Rechtsfragen und aktuelle Urteile, die die Gestaltung des Ruhestands beeinflussen. Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig über ihre Ansprüche informieren und prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Arbeitgeber wiederum müssen sicherstellen, dass sie vertragliche Regelungen korrekt umsetzen und keine altersbedingten Diskriminierungen vornehmen. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass Arbeitnehmer zunehmend flexible Renteneintritte und längere Beschäftigungszeiten wünschen. Wer über das Rentenalter hinaus arbeiten möchte oder eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen will, sollte sich über die arbeitsrechtlichen Regelungen und Urteile im Klaren sein. Erwerbsunfähigkeit - Invaliditäts - EU-Rente Besteht ein Anspruch auf betriebliche Invaliditätsversorgung bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente? Eine Entscheidung hängt davon ab, ob die Versorgungsordnung diese Möglichkeit vorsieht oder ausschließlich auf dauerhafte Erwerbsminderung abstellt. Mehr lesen Endgehaltsbezogene Betriebsrente und Teilzeit Die Berechnung der Betriebsrente bei Teilzeitbeschäftigung bleibt auch endgehaltsbezogen zulässig. Das BAG stellt eine klare Grundlage für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereit. Mehr lesen Erwerbsunfähigkeitsrente - Auswirkungen Betriebliche Invaliditätsrenten können bei gesetzlicher Erwerbsminderungsrente und gleichzeitiger Vertragsbeendigung beansprucht werden. Das BAG stärkt die Arbeitnehmerrechte. Mehr lesen ABFINDUNG-AKTUELL ARBEITSVERTRAG-AKTUELL BERATUNG-AKTUELL KLAGE-AKTUELL LEIHARBEIT-AKTUELL URLAUB-AKTUELL ABMAHNUNG-AKTUELL ARBEITSZEIT-AKTUELL BETRIEBSRAT-AKTUELL KRANKHEIT-AKTUELL MINDESTLOHN-AKTUELL VERGLEICH-AKTUELL AGG-AKTUELL AUFHEBUNGSV-AKTUELL GEHALT-AKTUELL KÜNDIGUNG-AKTUELL TARIFRECHT-AKTUELL WETTBEWERBSV-AKTUELL AN-ÜBERLASSUNG-AKTUELL BEFRISTUNG-AKTUELL INSOLVENZ-AKTUELL KÜNDIGUNGSSCH-AKTUELL ÜBERSTUNDEN-AKTUELL ÄNDERUNGSK-AKTUELL

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