top of page

Ergebnisse Ihrer Suche

Kündigung - Anwalt Arbeitsrecht München

255 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche

  • Abfindung - Anwalt für Arbeitnehmer

    Abfindung Arbeitnehmer ✅ 25 Jahre - Anwälte für Arbeitsrecht in München ☎️ 3801990 ✅DR. THORN Rechtsanwälte mbB Arbeitnehmer & Abfindung - Möglichkeiten und Chancen Sie haben Fragen zu Ihrem Fall und suchen anwaltliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns und schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung unserer Anwälte. ERSTEINSCHÄTZUNG Teilen Teilen Teilen > Arbeitsrecht-Lexikon (Item) > Abfindung für Arbeitnehmer Die Abfindung ist ein zentrales Element bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und hat für Arbeitnehmer oft große Bedeutung. Sie fungiert als finanzielle Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes und spielt besonders bei betriebsbedingten Kündigungen eine wichtige Rolle. Arbeitnehmer sollten sich über ihre Rechte und die gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), informieren. Dies hilft, die eigene Position zu stärken und mögliche Ansprüche zu erkennen. Arbeitnehmer müssen für eine höhere Abfindung ihre Möglichkeiten und strategische Chancen kennen. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Eine Abfindung kann auf verschiedene Weisen zustande kommen: Durch einen Aufhebungsvertrag Im Rahmen eines Sozialplans Durch einen Vergleich als Ergebnis eines Gerichtsverfahrens Durch eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers Für Arbeitnehmer ist es wichtig, die Höhe der Abfindung, steuerliche Aspekte und mögliche Auswirkungen auf Sozialleistungen zu berücksichtigen. Eine gründliche Vorbereitung und geschickte Verhandlung hilft eine faire und angemessene Lösung zu erreichen. Arbeitnehmer-Abfindung Die Abfindung ist eine wichtige finanzielle Absicherung für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Oft besteht Unsicherheit darüber, wann ein Anspruch auf Abfindung besteht und wie hoch diese ausfallen kann. Grundsätzliches Zunächst ist wichtig zu verstehen, dass es keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt. Eine Abfindung wird in der Regel freiwillig vom Arbeitgeber gezahlt, um eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen durch finanzielle Entschädigung des Arbeitnehmers für den Verlust des Arbeitsplatzes. Nur in Ausnahmefällen besteht ein Anspruch auf eine Abfindung. Typische Situationen, in denen Abfindungen gezahlt werden: Kündigung : Wird eine Kündigung ausgesprochen, die nicht eindeutig wirksam ist, bieten Arbeitgeber, um ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden oder zu beenden, oft eine Abfindung im Rahmen eines Vergleichs. Aufhebungsvertrag : Bei der einvernehmlichen Beendigung durch Aufhebungsvertrag bieten Arbeitgeber eine Abfindung an, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Sozialplan : Bei Massenentlassungen im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen oder Schließungen sind Abfindungen oft Teil eines Sozialplans , der mit dem Betriebsrat verhandelt wird. Gerichtsurteil : Wenn ein Arbeitsgericht ( Arbeitsgericht-Verfahren ) feststellt, dass eine Kündigung unwirksam ist, kann es das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung auflösen. Anspruch auf Abfindung Ein Anspruch auf Abfindung ergibt sich nur in bestimmten Situationen. Die häufigsten Fälle, in denen Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfindung ableiten können, sind: Einzelvertragliche Vereinbarungen : Wenn im Arbeitsvertrag eine Abfindungsregelung enthalten ist, hat der Arbeitnehmer einen vertraglich festgelegten Anspruch auf die vereinbarte Abfindungssumme. Tarifverträge : Bestimmte Tarifverträge sehen unter bestimmten Umständen Abfindungen für Arbeitnehmer vor, zum Beispiel bei Betriebsveränderungen oder Personalabbau. Sozialpläne : Bei Massenentlassungen kann ein Sozialplan mit dem Betriebsrat eine Regelung über Abfindungszahlungen beinhalten. Ein solcher Plan soll den wirtschaftlichen Nachteil für die betroffenen Arbeitnehmer abmildern. Anspruch gemäß § 1a KSchG : Bei betriebsbedingten Kündigungen kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben eine Abfindung anbieten, wenn der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Die Höhe beträgt in diesen Fällen 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Gerichtliche Auflösung : In einem Kündigungsschutzprozess kann das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung auflösen, wenn es zu der Überzeugung gelangt, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für beide Parteien unzumutbar ist. Höhe der Abfindung Die Höhe der Abfindung ist nicht gesetzlich festgelegt und kann zwischen den Parteien frei verhandelt werden. In der Praxis hat sich eine Abfindungsformel als Faustregel etabliert, mit der sich die Höhe der Abfindung berechnen läßt. Abfindung = 0,5 x Bruttomonatsverdienst x Beschäftigungsjahre Diese Formel dient als grober Richtwert, an dem sich viele Arbeitgeber orientieren. Die tatsächliche Abfindungshöhe kann jedoch je nach Einzelfall deutlich abweichen. Verschiedene Faktoren beeinflussen die Höhe der Abfindung: Dauer der Betriebszugehörigkeit : Je länger der Arbeitnehmer im Unternehmen tätig war, also je länger die Betriebszugehörigkeit , desto höher fällt in der Regel die Abfindung aus. Alter des Arbeitnehmers : Ältere Arbeitnehmer erhalten häufig höhere Abfindungen, insbesondere wenn ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt aufgrund des Alters begrenzt sind. Soziale Aspekte : Unterhaltspflichten oder eine besonders schwierige familiäre Situation können zu einer höheren Abfindung führen. Wirtschaftliche Lage des Unternehmens : In wirtschaftlich angespannten Situationen sind Unternehmen oft weniger bereit, hohe Abfindungen zu zahlen. Verhandlungsposition des Arbeitnehmers : Arbeitnehmer, die sich in einer starken Verhandlungsposition befinden, etwa durch besonderen Kündigungsschutz, können oft höhere Abfindungen aushandeln. In Ausnahmefällen können Abfindungen auch deutlich höher ausfallen. Das Kündigungsschutzgesetz sieht eine Obergrenze von 12 Monatsgehältern vor, die in bestimmten Fällen (z.B. bei Arbeitnehmern über 55 Jahren mit langer Betriebszugehörigkeit) auf bis zu 18 Monatsgehälter erhöht werden kann. Einen raschen Überblick über die Kalkulation Ihrer Abfindung erhalten Sie mit unserem Abfindungsrechner . Steuerliche Behandlung der Abfindung Sie müssen Ihre Abfindung versteuern . Allerdings kann die Steuerlast durch die Anwendung der sogenannten Fünftelregelung erheblich gemindert werden. Diese Regelung sorgt dafür, dass die Abfindung so besteuert wird, als wäre sie über fünf Jahre verteilt. Dies führt in der Regel zu einer deutlich niedrigeren Steuerbelastung, da die Progressionseffekte des Einkommensteuersystems gemildert werden. Es empfiehlt sich, vor der Verhandlung über eine Abfindung mit einem Steuerberater zu sprechen, um die steuerlichen Auswirkungen vollständig zu verstehen. Verhandlungsstrategien für Arbeitnehmer Die Verhandlung einer Abfindung erfordert Geschick und eine gute Kenntnis der eigenen rechtlichen Position. Hier einige Tipps, die Arbeitnehmer bei der V erhandlung der Abfindung beachten sollten: Rechtliche Position prüfen : Je stärker der Kündigungsschutz und je schwächer die Kündigungsgründe des Arbeitgebers, desto besser ist die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers. In vielen Fällen lohnt es sich, die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sorgfältig abzuwägen. Alternativen in Betracht ziehen : Die erste angebotene Abfindung muss nicht immer das beste Angebot sein. Eine Kündigungsschutzklage kann unter Umständen zu einer höheren Abfindung führen oder sogar zu einer Weiterbeschäftigung. Gesamtpaket berücksichtigen : Neben der Abfindungshöhe können auch andere Faktoren wie Freistellung, die Formulierung des Arbeitszeugnisses oder Outplacement-Dienstleistungen verhandelt werden. Steuerliche Aspekte bedenken : Wie bereits erwähnt, kann die steuerliche Behandlung einer Abfindung einen großen Unterschied machen. Die Anwendung der Fünftelregelung sollte bei Verhandlungen thematisiert werden. Rechtlichen Beistand einholen : Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann bei der Prüfung der Abfindung und den Verhandlungen wertvolle Unterstützung bieten. Anwälte haben Erfahrung in der Verhandlung von Abfindungen und können oft bessere Ergebnisse erzielen. Obwohl meist kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht, ist sie in der Praxis das wichtigste Instrument zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Arbeitnehmer sollten sich deshalb informieren und müssen ihrer Rechte bewusst sein. Die sorgfältige Prüfung der individuellen Situation, die Hinzuziehung eines Anwalts sowie strategisch geplante, gut vorbereitete und taktisch geschickt geführte Abfindungsverhandlungen, sind ist der richtig Wege zu der optimalen Abfindung. DR. THORN Rechtsanwälte PartG mbB Clemensstrasse 30 80803 München Telefon: 089 3801990 Dr. Michael Thorn Rechtsanwalt Telefon: 089 3801990 thorn@thorn-law.de Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Telefon: 089 3801990 bvwp@thorn-law.de FAQ - Abfindung Arbeitnehmer Was ist eine Abfindung im Arbeitsrecht? Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes dient. Sie wird oft im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder nach einer Kündigung gezahlt. Die Abfindungshöhe ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern Verhandlungssache. Haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung? Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Allerdings können Tarifverträge, Sozialpläne oder individuelle Vereinbarungen einen Anspruch begründen. Zudem kann eine Abfindung durch ein gerichtliches Urteil oder eine Einigung im Kündigungsschutzverfahren erzwungen werden. Wie kann ich eine Abfindung aushandeln? Eine Abfindung kann direkt mit dem Arbeitgeber ausgehandelt oder über einen Anwalt durchgesetzt werden. Besonders im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens werden häufig Abfindungen gezahlt, um langwierige Prozesse zu vermeiden. Ein taktisch kluges Vorgehen kann die Höhe der Abfindung erheblich beeinflussen. Beeinflusst Abfindung das Arbeitslosengeld? Die Abfindung hat keinen direkten Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes, kann aber zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen führen, wenn der Arbeitnehmer durch einen Aufhebungsvertrag an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitgewirkt hat. Eine sorgfältige Verhandlung kann helfen, Sperrzeiten zu vermeiden. Wie wird die Abfindung bestimmt? Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der individuellen Verhandlungssituation. Eine häufig angewendete Faustformel ist 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. In Verhandlungen oder vor Gericht können jedoch auch höhere Abfindungen erreicht werden. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt vorherige Zurück zum Überblick nächste Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Besuchen Sie unsere Website - Senden Sie uns eine Formularanfrage - oder rufen Sie einfach an . Website Formular 089 380 19 90 DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>

  • Erstberatung im Arbeitsrecht

    Erstberatung ✅ 25 Jahre - Anwälte für Arbeitsrecht in München ☎️ 3801990 ✅DR. THORN Rechtsanwälte mbB Die Erstberatung im Arbeitsrecht Sie haben Fragen zu Ihrem Fall und suchen anwaltliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns und schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung unserer Anwälte. ERSTEINSCHÄTZUNG Teilen Teilen Teilen > Arbeitsrecht-Lexikon (Item) > Definition und Bedeutung Eine Erstberatung im Arbeitsrecht ist ein entscheidender Schritt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die rechtliche Unterstützung benötigen. Sie stellt das erste persönliche Gespräch zwischen einem Ratsuchenden und einem Rechtsanwalt dar, in dem das rechtliche Problem einem Fachmann geschildert werden kann. Ziel der Erstberatung ist es, eine erste Einschätzung der Situation zu erhalten, die Erfolgsaussichten zu bewerten und mögliche Handlungsstrategien aufzuzeigen. Die Notwendigkeit einer Erstberatung im Arbeitsrecht hat sich im Laufe der Jahre entwickelt mit der Zunahme arbeitsrechtlicher Streitigkeiten. Insbesondere Arbeitnehmer sind auf eine rasche Beratung angewiesen, da Fristen laufen. Die Besonderheit der Erstberatung besteht darin, dass die Kosten eine Obergrenze haben. Diese Grenze ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das einen maximalen Betrag von 190,- EURO (netto. ohne Mehrwertsteuer) festlegt. Was ist eine Erstberatung? Die Erstberatung ist ein erster Kontakt zwischen einem Ratsuchenden und einem Rechtsanwalt, bei dem der Ratsuchende sein rechtliches Problem schildern kann. Der Anwalt bewertet die Situation und gibt eine erste Einschätzung ab. Die Beratung kann sowohl persönlich in der Kanzlei als auch telefonisch oder online stattfinden. Ablauf Der Ablauf einer typischen Erstberatung sieht wie folgt aus: Schilderung des Problems : Der Ratsuchende beschreibt detailliertsein Anliegen. Erste rechtliche Einschätzung : Der Anwalt bewertet die Erfolgsaussichten des Falls. Beratung über mögliche Handlungsoptionen : Der Anwalt erläutert mögliche Strategien zur Lösung. Information über Kosten : Der Anwalt informiert über die Kosten der Erstberatung sowie mögliche Folgekosten. Inhalte - Beurteilung Ein zentrales Element der Erstberatung ist die Beurteilung der Erfolgsaussichten des konkreten Falls. Der Anwalt analysiert die vorliegenden Informationen und gibt dem Ratsuchenden eine realistische Einschätzung darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass das angestrebte Ziel erreicht werden kann. Handlungsstrategien Nach Einschätzung der Erfolgsaussichten wird der Anwalt verschiedene Handlungsoptionen aufzeigen. Dies kann beispielsweise beinhalten: Außergerichtliche Einigung : Der Anwalt kann vorschlagen, eine Einigung mit dem Arbeitgeber anzustreben. Klageerhebung : Wenn eine Einigung nicht möglich ist oder Fristen einzuhalten sind, kann der Anwalt empfehlen, Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Verhandlungen mit dem Arbeitgeber : In vielen Fällen ist es sinnvoll mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Kosten der Erstberatung Die Kosten für eine Erstberatung sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Gemäß § 34 RVG darf die Gebühr für eine Erstberatung maximal 190 Euro zzgl. MwSt. betragen. Dies bedeutet, dass die Gesamtkosten für eine Erstberatung in der Regel 226,10 Euro betragen können. Vorbereitung auf die Erstberatung Um eine effektive Erstberatung zu gewährleisten, sollte der Ratsuchende gut vorbereitet sein. Dazu gehört: Zusammenstellung relevanter Unterlagen : Dazu zählen Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben oder Abmahnungen. Notizen über den Sachverhalt : Eine schriftliche Zusammenfassung des Problems hilft dem Anwalt, schnell einen Überblick zu bekommen. Fragen an den Anwalt : Der Ratsuchende sollte sich im Vorfeld Gedanken darüber machen, welche Fragen er dem Anwalt stellen möchte. Kündigungsschutzklage Ein Arbeitnehmer erhält überraschend eine Kündigung von seinem Arbeitgeber. Er vereinbart einen Termin zur Erstberatung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Während des Gesprächs schildert er den Sachverhalt und zeigt alle relevanten Unterlagen vor. Der Anwalt bewertet die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und stellt fest, dass es gute Gründe gibt, gegen die Kündigung vorzugehen. Er erläutert dem Arbeitnehmer die nächsten Schritte und klärt ihn über die Kosten auf. Abmahnung im Arbeitsverhältnis Ein Mitarbeiter, der eine Abmahnung erhalten hat, sucht einen Rechtsanwalt auf und schildert seine Sichtweise auf die Vorwürfe des Arbeitgebers. In der Erstberatung erklärt ihm der Anwalt die rechtlichen Grundlagen einer Abmahnung sowie seine Rechte als Arbeitnehmer. Er diskutiert auch mögliche Strategien zur Verteidigung gegen die Abmahnung und klärt den Mitarbeiter über seine Optionen auf. Was machen wir? Unsere Kanzlei bietet eine übliche Erstberatung nicht an. Wir gehen vielmehr einen Schritt weiter und bieten - anstelle einer kostenpflichtigen Erstberatung - rechtssuchenden Arbeitnehhmern oder Arbeitgeber einen kostenlosen Erstkontakt. Für uns hat sich in der Praxis herausgestellt, dass wir schnell beurteilen können, ob und wie unsere anwaltliche Hilfe nützlich sein kann. Deshalb bieten wir eine kurze kostenlose Ersteinschätzung der Situation und lassen unserem Gesprächspartner dann die Wahl unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen. DR. THORN Rechtsanwälte PartG mbB Clemensstrasse 30 80803 München Telefon: 089 3801990 Dr. Michael Thorn Rechtsanwalt Telefon: 089 3801990 thorn@thorn-law.de Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Telefon: 089 3801990 bvwp@thorn-law.de FAQ - Erstberatung Was ist eine Erstberatung im rechtlichen Sinne? Eine Erstberatung ist das erste Gespräch zwischen einem Mandanten und einem Anwalt, in dem eine erste rechtliche Einschätzung zu einer Fragestellung gegeben wird. Sie dient dazu, mögliche rechtliche Schritte zu klären. Welche Themen können in einer Erstberatung behandelt werden? In einer Erstberatung können Themen aus verschiedenen Rechtsgebieten behandelt werden. Es geht meist um eine erste Orientierung und Handlungsempfehlungen. Wie lange dauert eine Erstberatung in der Regel? Eine Erstberatung dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten. Je nach Sachverhalt kann sie kürzer oder länger ausfallen. Der Umfang hängt auch vom individuellen Fall und der Komplexität der Rechtsfrage ab. Welche Kosten fallen für eine Erstberatung an? Die Kosten einer Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Für Verbraucher darf sie maximal 190 Euro netto (zzgl. Mehrwertsteuer) kosten. Einige Anwälte bieten kostenlose Erstgespräche an. Unsere Kanzlei bietet einen kostenlosen Erstkontakt für eine erste Orientierung. Kann eine Erstberatung online oder telefonisch erfolgen? Ja, viele Anwälte bieten Erstberatungen telefonisch oder online an. Dies ermöglicht eine schnelle rechtliche Einschätzung, ohne dass ein persönlicher Termin notwendig ist. Wir bieten einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt vorherige Zurück zum Überblick nächste Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Besuchen Sie unsere Website - Senden Sie uns eine Formularanfrage - oder rufen Sie einfach an . Website Formular 089 380 19 90 DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>

  • Abfindungszahlung ➡️DR. THORN Rechtsanwälte mbB

    Abfindungszahlung ✅ 25 Jahre - Anwälte für Arbeitsrecht in München ☎️ 3801990 ✅DR. THORN Rechtsanwälte mbB Abfindungszahlung im Arbeitsrecht Sie haben Fragen zu Ihrem Fall und suchen anwaltliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns und schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung unserer Anwälte. ERSTEINSCHÄTZUNG Teilen Teilen Teilen > Arbeitsrecht-Lexikon (Item) > Abfindungszahlung - Realisierung der Abfindung Neben einem Anspruch auf eine Abfindung ist auch nötig die Abfindung zu bekommen, d.h. die Abfindung ausgezahlt zu erhalten. Die Realisierung der Abfindungszahlung ist normalerweise unproblematisch. Arbeitnehmer sollten aber wissen, unter welchen Bedingungen eine Abfindung ausgezahlt wird und welche Schritte notwendig sind, um notfalls die Zahlung durchzusetzen. Dazu gehört das Verständnis der Gründe für die Abfindungszahlung, die steuerliche Behandlung der Abfindung sowie die Auswirkungen auf die Sozialversicherung und das Arbeitslosengeld. Zudem sollten Arbeitnehmer über die Sperrfrist Bescheid wissen, die bei bestimmten Kündigungen oder Aufhebungsverträgen verhängt werden kann. Rechtliche Beratung und eine klare Verhandlungsstrategie sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Abfindung vollständig und rechtzeitig gezahlt wird. Abfindungszahlung: Wichtige Aspekte Die Abfindung bei einer Kündigung ist für viele Arbeitnehmer ein zentraler Punkt, der eine finanzielle Übergangsphase sichert. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die Gründe für eine Abfindung, steuerliche Aspekte, die Auswirkungen auf die Sozialversicherung, die Anrechnung auf das Arbeitslosengeld, die Durchsetzung der Zahlung und die Sperrfrist. Grundlage der Abfindungszahlung Betriebsbedingte Kündigung Ein häufiger Grund für die Zahlung einer Abfindung ist die betriebsbedingte Kündigung. Diese tritt auf, wenn wirtschaftliche Schwierigkeiten, Umstrukturierungen oder Personalreduzierungen im Unternehmen notwendig sind. Der Arbeitgeber bietet häufig eine Abfindung an, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden. Nach § 1a KSchG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr, wenn er auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Aufhebungsvertrag Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hier wird oft eine Abfindung vereinbart, um den Arbeitnehmer zum Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage zu bewegen und eine schnelle Lösung zu finden. Dieser Vertrag kann flexibel gestaltet werden, was die Höhe und die Bedingungen der Abfindung betrifft. Sozialpläne Bei Massenentlassungen oder Betriebsänderungen werden häufig Sozialpläne ausgearbeitet, die Regelungen zur Abfindung enthalten. Diese Pläne werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat verhandelt und zielen darauf ab, die wirtschaftlichen Nachteile für die Arbeitnehmer abzumildern. Gerichtliche Entscheidung In Kündigungsschutzprozessen kann das Arbeitsgericht eine Abfindung festlegen, wenn es die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als unzumutbar ansieht. Dies ist der Fall, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine weitere Zusammenarbeit unmöglich machen. Das Gericht berücksichtigt dabei die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Steuerliche Aspekte der Abfindungszahlung Abfindungen unterliegen in Deutschland der Einkommenssteuer. Allerdings gibt es die Möglichkeit, die Steuerlast durch die sogenannte Fünftelregelung zu mindern. Diese Regelung (§ 34 EStG) behandelt die Abfindung so, als ob sie auf fünf Jahre verteilt ausgezahlt worden wäre, was die Steuerprogression senkt. Fünftelregelung Die Fünftelregelung wird angewendet, indem der zu versteuernde Betrag der Abfindung durch fünf geteilt wird. Der sich daraus ergebende Betrag wird dem Jahreseinkommen hinzugerechnet und der zusätzliche Steuerbetrag berechnet. Dieser wird dann mit fünf multipliziert, was oft zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt als die Versteuerung der gesamten Abfindung in einem Jahr. Beispiel : Eine Abfindung von 50.000 Euro wird durch fünf geteilt (10.000 Euro). Dieser Betrag wird zum Jahreseinkommen addiert und die zusätzliche Steuer wird berechnet. Diese zusätzliche Steuer wird dann mit fünf multipliziert und ergibt die Gesamtsteuer auf die Abfindung. Beratung durch einen Steuerberater Es ist ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die optimale steuerliche Behandlung der Abfindung sicherzustellen und eventuelle Fallstricke zu vermeiden. Ein Steuerberater kann auch helfen, weitere steuerliche Vorteile zu identifizieren. Auswirkungen auf die Sozialversicherung Abfindungen sind grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig, da sie als einmalige Entschädigungszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes gelten. Sie unterliegen somit weder der Kranken-, Pflege-, Renten- noch der Arbeitslosenversicherung. Dies bedeutet, dass auf die Abfindung keine Beiträge zu diesen Versicherungen gezahlt werden müssen. Anrechnung auf das Arbeitslosengeld Die Anrechnung einer Abfindung auf das Arbeitslosengeld hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist. Einhaltung der Kündigungsfrist Wenn der Arbeitgeber die ordentliche Kündigungsfrist einhält, wird die Abfindung in der Regel nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wird jedoch die Kündigungsfrist nicht eingehalten und der Arbeitnehmer erhält eine Abfindung, um die verkürzte Frist zu kompensieren, kann es zu einer Ruhenszeit kommen. Dies bedeutet, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld für eine bestimmte Zeit ruht, was einer Kürzung des Arbeitslosengeldes gleichkommt. Berechnung der Ruhenszeit Die Ruhenszeit wird berechnet, indem die Abfindung durch das zuletzt erhaltene monatliche Bruttoeinkommen geteilt wird. Das Ergebnis gibt die Anzahl der Monate an, um die der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Beispiel : Eine Abfindung von 30.000 Euro und ein monatliches Bruttoeinkommen von 5.000 Euro würden zu einer Ruhenszeit von sechs Monaten führen. Sperrfrist bei Abfindung Bedeutung der Sperrfrist Die Sperrfrist ist eine wichtige Regelung, die Arbeitnehmer berücksichtigen müssen, wenn sie eine Abfindung erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrfrist verhängen, wenn der Arbeitnehmer selbst gekündigt hat oder einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen hat, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt. Während der Sperrfrist wird kein Arbeitslosengeld gezahlt. Dauer der Sperrfrist Die Sperrfrist beträgt in der Regel 12 Wochen. In dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer kein Arbeitslosengeld. Dies kann finanzielle Auswirkungen haben und sollte bei der Planung einer Abfindung berücksichtigt werden. Vermeidung der Sperrfrist Um eine Sperrfrist zu vermeiden, sollte der Arbeitnehmer sicherstellen, dass die Kündigung oder der Aufhebungsvertrag aus einem wichtigen Grund erfolgt, der auch von der Bundesagentur für Arbeit anerkannt wird. Beispiele für solche Gründe können Mobbing am Arbeitsplatz oder eine gesundheitliche Gefährdung sein. Durchsetzung der Zahlung Die Durchsetzung der Zahlung einer Abfindung kann erforderlich werden, wenn der Arbeitgeber die vereinbarte Abfindung nicht freiwillig zahlt. Hier sind einige Schritte, die Arbeitnehmer unternehmen können: Schriftliche Vereinbarung Eine schriftliche Vereinbarung, in der die Abfindung und deren Zahlungsmodalitäten festgehalten sind, bietet eine rechtliche Grundlage, auf der der Arbeitnehmer die Zahlung einfordern kann. Allerdings ist hierzu bei Verweigerung der Zahlung eine Klage auf Zahlung nötig. Einschaltung eines Anwalts Wenn der Arbeitgeber die Zahlung verweigert, sollte der Arbeitnehmer einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten. Ein Anwalt kann die rechtlichen Schritte einleiten, etwa eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung. Wenn hierauf nicht gezahlt wird, muss Klage eingereicht werden. Gerichtliche Durchsetzung Das Gericht kann die Zahlung der Abfindung anordnen, wenn die Ansprüche des Arbeitnehmers berechtigt sind. Dies kann durch einen Vergleich oder ein Urteil erfolgen. Ein vollstreckbares Urteil ermöglicht es dem Arbeitnehmer, die Abfindung zwangsweise durchzusetzen, etwa durch Pfändung. Verzugszinsen Falls der Arbeitgeber die Abfindung nicht fristgerecht zahlt, kann der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Verzugszinsen verlangen. Diese Zinsen sind gesetzlich geregelt und sollen den finanziellen Nachteil des verspäteten Zahlungsausgleichs ausgleichen. DR. THORN Rechtsanwälte PartG mbB Clemensstrasse 30 80803 München Telefon: 089 3801990 Dr. Michael Thorn Rechtsanwalt Telefon: 089 3801990 thorn@thorn-law.de Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Telefon: 089 3801990 bvwp@thorn-law.de FAQ - Abfindungszahlung Was ist eine Abfindungszahlung? Eine Abfindungszahlung ist eine einmalige finanzielle Entschädigung, die ein Arbeitnehmer bei der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber erhält. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in bestimmten Fällen. Die Höhe der Abfindung kann individuell verhandelt werden und hängt von mehreren Faktoren ab. Abfindungen sind steuerpflichtig. In welchen Fällen hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindungszahlung? Ein Anspruch auf eine Abfindungszahlung besteht unter anderem bei betriebsbedingten Kündigungen mit einem entsprechenden Angebot im Kündigungsschreiben (§ 1a KSchG). Bei Aufhebungsverträgen wird häufig eine Abfindung vereinbart. In Sozialplänen oder tariflichen Vereinbarungen können Abfindungsregelungen enthalten sein. Ansonsten ist eine Abfindung grundsätzlich Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wie wird die Höhe einer Abfindungszahlung berechnet? Die Höhe der Abfindung orientiert sich oft an der Faustregel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Allerdings können je nach Verhandlungsposition und -stärke höhere Beträge ausgehandelt werden. Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens spielen eine Rolle. Eine gute Verhandlungsstrategie kann zu besseren Konditionen führen. Welche steuerlichen Auswirkungen hat eine Abfindungszahlung? Abfindungen unterliegen der Fünftelregelung (§ 34 EStG), wodurch die Steuerlast gemindert werden kann. Sozialversicherungsbeiträge werden auf Abfindungen nicht erhoben. Wie kann ein Arbeitnehmer eine höhere Abfindungszahlung aushandeln? Arbeitnehmer können höhere Abfindungszahlung aushandeln, wenn sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Arbeitgeber zahlen oft höhere Abfindungen, wenn sie befürchten müssen, dass die Kündigung vor Gericht keinen Bestand hat. Anwaltliche Unterstützung erhöht oft die Erfolgschancen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt vorherige Zurück zum Überblick nächste Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Besuchen Sie unsere Website - Senden Sie uns eine Formularanfrage - oder rufen Sie einfach an . Website Formular 089 380 19 90 DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>

  • Arbeitsgericht ➡️DR. THORN Rechtsanwälte mbB

    Arbeitsgericht ✅ 25 Jahre - Anwälte für Arbeitsrecht in München ☎️ 3801990 ✅DR. THORN Rechtsanwälte mbB Arbeitsgericht - Was Sie wissen müssen. Sie haben Fragen zu Ihrem Fall und suchen anwaltliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns und schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung unserer Anwälte. ERSTEINSCHÄTZUNG Teilen Teilen Teilen > Arbeitsrecht-Lexikon (Item) > Das Arbeitsgericht - Überblick Das Arbeitsgericht ist die Anlaufstelle für rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es ist Teil der speziellen Arbeitsgerichtsbarkeit und befasst sich ausschließlich mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Das Arbeitsgericht in München hat die Anschrift Arbeitsgericht München Winzererstraße 106 80797 München Arbeitnehmern bietet das Arbeitsgericht eine Plattform, um ihre Rechte durchzusetzen. Die häufigsten Fälle vor dem Arbeitsgericht betreffen Kündigungsschutzklagen , Streitigkeiten um Gehalt, Abmahnungen oder die Ausstellung von Arbeitszeugnissen. Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist darauf ausgelegt, Konflikte schnell und effizient zu lösen, wobei ein besonderer Fokus auf der gütlichen Einigung zwischen den Parteien liegt. Im Gegensatz zu anderen Gerichtsverfahren ist das arbeitsgerichtliche Verfahren in der ersten Instanz für Arbeitnehmer relativ kostengünstig, da jede Partei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ihre eigenen Anwaltskosten trägt. Das Arbeitsgericht im Rechtssystem Das Arbeitsgericht nimmt eine Schlüsselrolle im Arbeitsrecht ein. Es ist die erste Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten und somit der Anlaufpunkt für Arbeitnehmer, die sich ungerecht behandelt fühlen. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist in Deutschland dreistufig aufgebaut: Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht. Diese Struktur gewährleistet, dass Fälle gründlich geprüft und bei Bedarf in höheren Instanzen neu verhandelt werden können. Aufbau des Arbeitsgerichts Das Arbeitsgericht ist die erste Instanz in der dreistufigen Arbeitsgerichtsbarkeit. Es ist zuständig für alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie für Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien. Die Besetzung einer Kammer des Arbeitsgerichts besteht aus einem Berufsrichter als Vorsitzendem und je einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Weg zum Arbeitsgericht Der erste Schritt in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren ist die Klageerhebung . Diese kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des zuständigen Arbeitsgerichts erfolgen. Wichtig ist, dass bestimmte Fristen eingehalten werden müssen. Bei einer Kündigungsschutzklage beispielsweise beträgt die Frist zur Klageerhebung drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Zuständigkeiten und häufige Falltypen Arbeitsgerichte befassen sich mit einer breiten Palette von Themen. Zu den häufigsten Fällen gehören: Kündigungsschutzklage : Wenn Arbeitnehmer ihre Kündigung für ungerechtfertigt halten, müssen sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Arbeitsentgelt : Bei Unstimmigkeiten bezüglich Lohn, Gehalt oder Zulagen wird eine Zahlungsklage erhoben. Arbeitszeugnissen : Wenn der Inhalt oder die Formulierung eines Zeugnisses strittig ist, entscheidet das Arbeitsgericht im Rahmen einer Zeugnisklage Urlaubsansprüche : Bei Konflikten über die Gewährung oder Berechnung von Urlaub entscheidet das Arbeitsgericht im Rahmen einer Klage bzw. einer einstweiligen Verfügung. Diskriminierung am Arbeitsplatz : In Fällen von Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft etc. entscheidet das Arbeitsgericht im Rahmen einer AGG-Klage (AGG = Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Ablauf des Verfahrens Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht gliedert sich in zwei Hauptphasen: Güteverhandlung : Nach Eingang der Klage wird zunächst ein Gütetermin anberaumt. Hier versucht das Gericht, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. In Kündigungsschutzverfahren soll dieser Termin laut Gesetz innerhalb von zwei Wochen nach Klageeingang stattfinden, was in der Praxis jedoch oft nicht realisierbar ist Kammertermin : Kommt es im Gütetermin zu keiner Einigung, folgt der Kammertermin. Hier wird der Fall vor der vollständig besetzten Kammer verhandelt. Die Parteien tragen ihre Argumente vor, und das Gericht kann Beweise erheben Besonderheiten beim Arbeitsgericht Ein wichtiger Aspekt des Arbeitsgerichtsverfahrens ist, dass in der ersten Instanz kein Anwaltszwang besteht. Arbeitnehmer können sich also selbst vertreten oder sich von Gewerkschaftsvertretern unterstützen lassen. Dennoch ist es oft ratsam, einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen, um die eigenen Chancen zu verbessern. Eine weitere Besonderheit ist die Kostenregelung in der ersten Instanz: Jede Partei trägt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ihre eigenen Anwaltskosten. Dies soll verhindern, dass Arbeitnehmer aus Angst vor hohen Kosten darauf verzichten, ihre Rechte durchzusetzen. Ausgang des Verfahrens Ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht kann auf verschiedene Weise enden: Vergleich : Viele Fälle enden mit einem Vergleich, einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien. Dies kann in der Güteverhandlung oder auch später im Verfahren geschehen. Urteil : Kommt es zu keiner Einigung, fällt das Gericht ein Urteil. Klagerücknahme, Anerkenntnis oder Verzicht : Das Verfahren kann auch durch einseitige Handlungen der Parteien beendet werden Rechtsmittel gegen Entscheidung Gegen Urteile des Arbeitsgerichts kann Berufung zum Landesarbeitsgericht eingelegt werden. Die Berufung muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils eingelegt werden. In der Berufungsinstanz gilt Anwaltszwang, und die Kostenregelung ändert sich: Die unterlegene Partei muss die Kosten des Verfahrens tragen. Prozesskostenhilfe Für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Diese kann gewährt werden, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat und der Kläger die Prozesskosten nicht selbst tragen kann. Tipps für Arbeitnehmer Fristen beachten : Insbesondere bei Kündigungsschutzklagen ist die Einhaltung der dreiwöchigen Klagefrist entscheidend. Gute Vorbereitung : Sammeln Sie alle relevanten Dokumente und Beweise, die Ihre Position stützen. Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen : Auch wenn kein Anwaltszwang besteht, kann rechtliche Unterstützung Ihre Chancen erheblich verbessern. Offen für Vergleiche sein : Ein Vergleich kann oft eine schnelle und zufriedenstellende Lösung bieten. Ruhig und sachlich bleiben : Emotionale Ausbrüche vor Gericht sind kontraproduktiv. Wenn Sie Fragen zum Arbeitsgericht haben, wenden Sie sich gerne an DR. THORN Rechtsanwälte mbB. DR. THORN Rechtsanwälte PartG mbB Clemensstrasse 30 80803 München Telefon: 089 3801990 Dr. Michael Thorn Rechtsanwalt Telefon: 089 3801990 thorn@thorn-law.de Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Telefon: 089 3801990 bvwp@thorn-law.de FAQ - Arbeitsgericht Was ist ein Arbeitsgericht? Das Arbeitsgericht ist ein Spezialgericht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Welche Streitigkeiten werden vor dem Arbeitsgericht verhandelt? Es verhandelt u.a. Kündigungsschutzklagen, Lohnstreitigkeiten, Arbeitszeugnisstreitigkeiten und Diskriminierungsfälle. Wie ist ein Arbeitsgericht aufgebaut? Es besteht aus einem vorsitzenden Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern. Welche Kosten entstehen bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht? In der 1. Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Kann ich mich vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten? Ja, Arbeitnehmer können sich selbst vertreten, aber ein Anwalt ist grundsätzlich ratsam. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt vorherige Zurück zum Überblick nächste Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Besuchen Sie unsere Website - Senden Sie uns eine Formularanfrage - oder rufen Sie einfach an . Website Formular 089 380 19 90 DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>

  • Kleinbetrieb➡️DR. THORN Rechtsanwälte mbB

    Kleinbetrieb ✅ 25 Jahre - Anwälte für Arbeitsrecht in München ☎️ 3801990 ✅DR. THORN Rechtsanwälte mbB Der Kleinbetrieb im Arbeitsrecht Sie haben Fragen zu Ihrem Fall und suchen anwaltliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns und schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung unserer Anwälte. ERSTEINSCHÄTZUNG Teilen Teilen Teilen > Arbeitsrecht-Lexikon (Item) > Der Begriff "Kleinbetrieb" ist im Arbeitsrecht insbesondere im Kontext des Kündigungsschutzes von Bedeutung. Kleinbetriebe sind Unternehmen, die aufgrund ihrer geringen Mitarbeiterzahl von bestimmten arbeitsrechtlichen Vorschriften ausgenommen sind. Diese Sonderstellung soll die besonderen Bedürfnisse und Herausforderungen kleiner Unternehmen berücksichtigen. Die zentrale Rechtsgrundlage findet sich in § 23 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), der die Anwendbarkeit des Gesetzes von der Betriebsgröße abhängig macht. Die Kleinbetriebsklausel hat Auswirkungen auf den Kündigungsschutz der Arbeitnehmer und die Flexibilität der Arbeitgeber bei Personalentscheidungen. Trotz der Ausnahmen vom allgemeinen Kündigungsschutz genießen Arbeitnehmer in Kleinbetrieben grundlegende arbeitsrechtliche Schutzrechte. Definition und Grundlage Ein Kleinbetrieb im Sinne des Arbeitsrechts ist gemäß § 23 Abs. 1 KSchG ein Betrieb, in dem in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden. Der genaue Wortlaut des Gesetzes lautet: "Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für Betriebe und Verwaltungen des privaten und öffentlichen Rechts, vorbehaltlich der Vorschriften des § 24 für die Seeschifffahrt, des § 25 für die Luftfahrt und des § 26 für Tendenzbetriebe und die im Zusammenhang mit den Religionsgemeinschaften stehenden Einrichtungen. Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten nicht für Betriebe und Verwaltungen, in denen in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt werden." Die Kleinbetriebsklausel wurde 1996 eingeführt und sah ursprünglich eine Grenze von fünf Arbeitnehmern vor. Im Jahr 2004 wurde diese Grenze auf zehn Arbeitnehmer angehoben, um die Flexibilität kleiner Unternehmen zu erhöhen. Berechnung der Mitarbeiterzahl Bei der Ermittlung der Betriebsgröße werden grundsätzlich alle Arbeitnehmer berücksichtigt, unabhängig von ihrer Arbeitszeit. Allerdings gibt es einige Besonderheiten: Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 20 Wochenstunden werden mit 0,5 und solche mit bis zu 30 Wochenstunden mit 0,75 gezählt. Auszubildende werden nicht mitgezählt. Vorübergehend abwesende Arbeitnehmer (z.B. in Elternzeit) werden mitgezählt. Stichtagsregelung und Regelmäßigkeit Für die Beurteilung, ob ein Kleinbetrieb vorliegt, ist nicht der Zeitpunkt der Kündigung maßgeblich, sondern die regelmäßige Beschäftigtenzahl. Kurzfristige Schwankungen bleiben unberücksichtigt. Kündigungsschutz - KSchG In Kleinbetrieben finden die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes keine Anwendung. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber in diesen Betrieben Kündigungen aussprechen können, ohne eine soziale Rechtfertigung im Sinne des § 1 KSchG nachweisen zu müssen. Verbleibender Schutz für Arbeitnehmer Trotz Nichtanwendbarkeit des KSchG sind Arbeitnehmer in Kleinbetrieben nicht völlig schutzlos. Es gelten weiterhin: Allgemeine zivilrechtliche Schutzvorschriften (§§ 138, 242 BGB) Besondere Kündigungsschutzvorschriften (z.B. für Schwangere, Schwerbehinderte) Diskriminierungsverbot nach dem AGG Kündigungsfristen nach § 622 BGB Besonderheiten - Übergangsregelung Für Arbeitnehmer, die bereits vor dem 31.12.2003 in einem Betrieb beschäftigt waren, gilt weiterhin die alte Schwelle von mehr als fünf Arbeitnehmern. Diese Regelung soll den Vertrauensschutz für langjährige Mitarbeiter gewährleisten. Abgrenzung Betrieb und Unternehmen Ein Betrieb im arbeitsrechtlichen Sinne ist eine organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt. Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe umfassen. Bedeutung für die Kleinbetriebsklausel Die Kleinbetriebsklausel bezieht sich auf den einzelnen Betrieb, nicht auf das gesamte Unternehmen. Dies kann dazu führen, dass Arbeitnehmer in kleinen Filialen eines großen Unternehmens keinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießen. Verfassungsrechtliche Aspekte Das Bundesverfassungsgericht hat die Kleinbetriebsklausel als verfassungskonform bestätigt. Die Begründung lautet:"Die Herausnahme der Arbeitnehmer eines Kleinbetriebs aus dem Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes trägt gewichtigen, durch das Grundgesetz der Berufsfreiheit (Art 12 Abs. 1 GG) geschützten Belangen des Kleinunternehmers Rechnung, dessen Kündigungsrecht in hohem Maße schutzwürdig ist.". Wirtschaftliche und praktische Erwägungen Die Sonderstellung von Kleinbetrieben wird mit folgenden Argumenten gerechtfertigt: Größere Abhängigkeit vom einzelnen Arbeitnehmer Geringere finanzielle Ressourcen Höhere Belastung durch Verwaltungsaufwand bei Kündigungsschutzprozessen Auswirkungen auf andere Bereiche Das Betriebsverfassungsgesetz findet in Betrieben mit weniger als fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern keine Anwendung (§ 1 BetrVG). In Kleinbetrieben mit bis zu 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern gilt ein vereinfachtes Wahlverfahren für den Betriebsrat. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Auch in Kleinbetrieben gelten die grundlegenden Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit. Allerdings gibt es Erleichterungen bei der Dokumentation und Organisation. Praktische Beispiele Kündigung in einem Kleinbetrieb Ein Friseursalon mit acht Angestellten möchte einer Mitarbeiterin kündigen. Da es sich um einen Kleinbetrieb handelt, muss der Arbeitgeber keine soziale Rechtfertigung nach dem KSchG nachweisen. Er muss jedoch die Kündigungsfrist einhalten und darf nicht gegen das AGG oder andere Schutzvorschriften verstoßen. Betriebsübergang Ein Kleinbetrieb mit neun Mitarbeitern wird von einem größeren Unternehmen übernommen. Solange die Betriebsidentität erhalten bleibt und keine Zusammenlegung mit anderen Betriebsteilen erfolgt, bleibt der Kleinbetriebsstatus bestehen. Empfehlungen für Arbeitgeber Sorgfältige Dokumentation der Mitarbeiterzahl und Arbeitszeiten Beachtung der Übergangsregelung für Altarbeitnehmer Berücksichtigung allgemeiner Schutzvorschriften trotz Nichtanwendbarkeit des KSchG Handlungsoptionen für Arbeitnehmer Prüfung der tatsächlichen Betriebsgröße und des Einstellungsdatums Beachtung möglicher Diskriminierungen oder sittenwidriger Kündigungen Verhandlung über freiwillige Abfindungen bei Kündigungen DR. THORN Rechtsanwälte PartG mbB Clemensstrasse 30 80803 München Telefon: 089 3801990 Dr. Michael Thorn Rechtsanwalt Telefon: 089 3801990 thorn@thorn-law.de Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Telefon: 089 3801990 bvwp@thorn-law.de FAQ - Kleinbetrieb Gilt das Kündigungsschutzgesetz? Nein, das Kündigungsschutzgesetz gilt nur für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern. Dennoch sind willkürliche oder diskriminierende Kündigungen unzulässig. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Welche Kündigungsfristen gelten? Auch im Kleinbetrieb gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richten. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Bei Kündigungen in der Probezeit beträgt die Frist nur 2 Wochen. Kann ein Kleinbetrieb einfacher kündigen? Ja, da das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, können Arbeitgeber grundsätzlich leichter kündigen. Eine schriftliche Kündigung ist jedoch erforderlich, und Diskriminierung oder Willkür sind unzulässig. Welche Arbeitszeiten gelten in Kleinbetrieben? Auch für Kleinbetriebe gilt das Arbeitszeitgesetz: Maximal 48 Stunden pro Woche, höchstens 10 Stunden pro Tag, mit Ausgleich über einen Zeitraum von 6 Monaten. Ruhezeiten und Pausenregelungen sind ebenfalls verbindlich. Gibt es Anspruch auf Mindestlohn? Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, auch in Kleinbetrieben. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt vorherige Zurück zum Überblick nächste Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Besuchen Sie unsere Website - Senden Sie uns eine Formularanfrage - oder rufen Sie einfach an . Website Formular 089 380 19 90 DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>

  • Personalakte ➡️DR. THORN Rechtsanwälte mbB

    Personalakte ✅ 25 Jahre - Anwälte für Arbeitsrecht in München ☎️ 3801990 ✅DR. THORN Rechtsanwälte mbB Die Personalakte im Arbeitsrecht Sie haben Fragen zu Ihrem Fall und suchen anwaltliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns und schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung unserer Anwälte. ERSTEINSCHÄTZUNG Teilen Teilen Teilen > Arbeitsrecht-Lexikon (Item) > Was ist eine Personalakte? Die Personalakte ist eine zentrale Sammlung aller arbeitsbezogenen Informationen über einen Arbeitnehmer. Sie dient Arbeitgebern zur Dokumentation von Arbeitsverhältnissen und zur Entscheidungsfindung bei Personalfragen. Bedeutung der Personalakte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Für Arbeitnehmer : Die Personalakte enthält wesentliche Informationen über das Arbeitsverhältnis und kann im Streitfall als Nachweis dienen. Für Arbeitgeber : Arbeitgeber nutzen die Personalakte als Grundlage für personalbezogene Entscheidungen wie Beförderungen, Gehaltsanpassungen oder Kündigungen. Datenschutzaspekte : Die Personalakte unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass nur berechtigte Personen Zugriff darauf haben und dass die gespeicherten Daten rechtmäßig und verhältnismäßig sind. Rechtlicher Hintergrund: BDSG und DSGVO Die Führung und Verarbeitung von Personalakten unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt sind. Gesetzliche Grundlagen BDSG : Das Bundesdatenschutzgesetz regelt die Speicherung, Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Daten in Personalakten.Einsicht in die Personalakte Recht auf Einsicht : Arbeitnehmer haben nach § 83 BetrVG das Recht, ihre Personalakte einzusehen. Dies kann persönlich oder in Begleitung eines Betriebsratsmitglieds erfolgen. Häufige Fehler: Manchmal verweigern Arbeitgeber das Einsichtsrecht oder legen nicht die vollständige Akte vor. DSGVO : Die Datenschutz-Grundverordnung setzt europaweit einheitliche Standards für den Umgang mit personenbezogenen Daten, die auch für Personalakten gelten. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Das BetrVG regelt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Führung und Einsicht in Personalakten. Inhalt einer Personalakte Vertragsunterlagen: Enthält den Arbeitsvertrag, eventuelle Änderungsverträge und Zusatzvereinbarungen. Gehaltsdokumente: Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsnachweise und steuerliche Unterlagen. Leistungsbeurteilungen: Feedbackgespräche, Zielvereinbarungen, Arbeitszeugnisse. Abmahnungen und Kündigungen: Dokumentation von arbeitsrechtlichen Maßnahmen. Urlaubs- und Krankheitsnachweise: Enthält Urlaubsanträge, Krankmeldungen und ärztliche Bescheinigungen. Sonstige Dokumente: Weiterbildungsnachweise, Zertifikate oder Mitarbeitergespräche. Einsicht in die Personalakte Recht auf Einsicht: Arbeitnehmer haben nach § 83 BetrVG das Recht, ihre Personalakte einzusehen. Dies kann persönlich oder in Begleitung eines Betriebsratsmitglieds erfolgen. Manchmal verweigern Arbeitgeber das Einsichtsrecht oder legen nicht die vollständige Akte vor. Unrichtige oder unzulässige Einträge Korrektur falscher Daten : Falls fehlerhafte oder veraltete Informationen in der Personalakte enthalten sind, kann der Arbeitnehmer eine Berichtigung verlangen. Unzulässige Inhalte : Private Informationen, politische Meinungen oder Gesundheitsdaten dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers aufgenommen werden. Datenschutzverstöße Unbefugter Zugriff: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass nur befugte Personen Zugriff auf die Personalakte haben. Unrechtmäßige Speicherung : Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind. DR. THORN Rechtsanwälte PartG mbB Clemensstrasse 30 80803 München Telefon: 089 3801990 Dr. Michael Thorn Rechtsanwalt Telefon: 089 3801990 thorn@thorn-law.de Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Telefon: 089 3801990 bvwp@thorn-law.de FAQ - Personalakte Darf mein Arbeitgeber heimlich eine Personalakte über mich führen? Nein, der Arbeitgeber darf keine geheime Personalakte über einen Arbeitnehmer führen. Nach den Vorgaben des Datenschutzrechts (insbesondere der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes, BDSG) dürfen nur solche Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, die für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind (§ 26 BDSG). Der Arbeitnehmer hat das Recht, über die gespeicherten Daten informiert zu werden. Heimliche Aufzeichnungen oder "Schattenakten" sind unzulässig und können rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber haben. Wer darf meine Personalakte einsehen? Nur autorisierte Personen wie Personalverantwortliche, Vorgesetzte oder andere Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit Zugriff auf die Akte benötigen, dürfen diese einsehen. Der Zugang muss auf das notwendige Maß beschränkt sein, um den Datenschutz zu gewährleisten. Der Arbeitnehmer hat das Recht, jederzeit Einsicht in seine Personalakte zu verlangen (§ 83 BetrVG). Dieses Recht umfasst auch die Möglichkeit, sich Kopien von Dokumenten aushändigen zu lassen. Falls ein Betriebsrat besteht, kann dieser den Arbeitnehmer bei der Einsichtnahme unterstützen (§ 83 Abs. 1 Satz 2 BetrVG). Kann ich unrichtige Einträge in meiner Personalakte löschen lassen? Ja, Arbeitnehmer haben das Recht auf Berichtigung oder Löschung fehlerhafter, veralteter oder unzulässiger Einträge in ihrer Personalakte. Dieses Recht ergibt sich aus der DSGVO (Art. 16 und 17) sowie arbeitsrechtlichen Grundsätzen. Vorgehen: Der Antrag auf Korrektur oder Löschung sollte schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden. Es empfiehlt sich, Beweise für die Unrichtigkeit der Einträge beizufügen. Rechtsweg: Sollte der Arbeitgeber den Antrag ablehnen, kann der Arbeitnehmer den Betriebsrat einschalten oder rechtliche Schritte vor dem Arbeitsgericht einleiten. Muss ich über neue Einträge in meiner Personalakte informiert werden? Ja, insbesondere bei negativen Einträgen wie Abmahnungen oder Ermahnungen muss der Arbeitnehmer informiert werden. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (§ 82 BetrVG). Der Arbeitnehmer hat das Recht, zu solchen Einträgen Stellung zu nehmen und eine Gegendarstellung in die Personalakte aufnehmen zu lassen (§ 83 Abs. 2 BetrVG). Bei neutralen oder positiven Einträgen (z. B. Fortbildungsnachweise) besteht zwar keine gesetzliche Verpflichtung zur Information, dennoch ist es üblich, dass Arbeitnehmer über solche Einträge informiert werden. Was kann ich tun, wenn mir der Arbeitgeber die Einsicht verweigert? Falls der Arbeitgeber die Einsicht in die Personalakte verweigert, können folgende Schritte unternommen werden: Betriebsrat einschalten: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen zur Führung von Personalakten (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) und kann den Arbeitnehmer bei der Durchsetzung seines Einsichtsrechts unterstützen. Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren: Ein Anwalt kann helfen, das Einsichtsrecht durchzusetzen und gegebenenfalls eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Datenschutzbehörde einschalten: Bei Verstößen gegen Datenschutzvorgaben kann auch eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde eingereicht werden. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt vorherige Zurück zum Überblick nächste Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Besuchen Sie unsere Website - Senden Sie uns eine Formularanfrage - oder rufen Sie einfach an . Website Formular 089 380 19 90 DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>

  • Karenzentschädigung ➡️DR. THORN Rechtsanwälte mbB

    Karenzentschädigung ✅ 25 Jahre - Anwälte für Arbeitsrecht in München ☎️ 3801990 ✅DR. THORN Rechtsanwälte mbB Karenzentschädigung im Arbeitsrecht - Voraussetzung, Berechnung, Anspruch Sie haben Fragen zu Ihrem Fall und suchen anwaltliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns und schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung unserer Anwälte. ERSTEINSCHÄTZUNG Teilen Teilen Teilen > Arbeitsrecht-Lexikon (Item) > Was ist eine Karenzentschädigung? Die Karenzentschädigung ist eine Zahlung des Arbeitgebers an einen ausgeschiedenen Arbeitnehmer als Ausgleich für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Dieses Verbot untersagt dem Arbeitnehmer, für eine bestimmte Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einem konkurrierenden Unternehmen tätig zu sein oder selbst ein konkurrierendes Unternehmen zu gründen. Voraussetzungen für eine Karenzentschädigung Damit eine Karenzentschädigung rechtswirksam ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Schriftliche Vereinbarung : Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot muss schriftlich vereinbart sein (§ 74 HGB). Maximale Dauer : Das Wettbewerbsverbot darf höchstens für zwei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten. Angemessene Entschädigung : Der Arbeitgeber muss mindestens 50 % der zuletzt bezogenen Vergütung als Karenzentschädigung zahlen. Tatsächliche Wettbewerbsbeschränkung : Das Verbot darf nicht übermäßig einschränkend sein und muss berechtigte Geschäftsinteressen des Arbeitgebers schützen. Berechnung der Karenzentschädigung Die Höhe der Karenzentschädigung richtet sich nach dem zuletzt bezogenen Gesamtgehalt des Arbeitnehmers. Dazu gehören: Grundgehalt Provisionen und Boni Sachleistungen wie Dienstwagen oder Zuschüsse Variable Gehaltsbestandteile, sofern regelmäßig gezahlt Beispielrechnung Ein Arbeitnehmer hatte zuletzt ein monatliches Bruttogehalt von 5.000 €. Die Karenzentschädigung beträgt mindestens 50 %, also 2.500 € pro Monat für die Dauer des Wettbewerbsverbots. Bei einer vereinbarten Dauer von einem Jahr erhält der Arbeitnehmer eine Gesamtentschädigung von 30.000 €. Rechte und Pflichten der Parteien Anspruch auf Zahlung : Falls der Arbeitgeber die Karenzentschädigung nicht oder nicht vollständig zahlt, kann der Arbeitnehmer gerichtlich dagegen vorgehen. Verzicht des Arbeitgebers : Der Arbeitgeber kann vor dem Ausscheiden des Arbeitnehmers auf das Wettbewerbsverbot verzichten, muss dann aber die Karenzentschädigung nicht zahlen. Eigenes Kündigungsrecht : Falls der Arbeitgeber die Entschädigung nicht leistet, kann der Arbeitnehmer sich von der Wettbewerbsvereinbarung lösen. Einhaltung des Wettbewerbsverbots : Der Arbeitnehmer darf während der vereinbarten Dauer nicht bei einem direkten Wettbewerber tätig werden. Verstoß gegen das Verbot : Falls der Arbeitnehmer gegen das Wettbewerbsverbot verstößt, verliert er den Anspruch auf die Karenzentschädigung und kann schadensersatzpflichtig werden. Typische Probleme Unwirksame Wettbewerbsverbote Falls die Wettbewerbsbeschränkung zu weit gefasst ist oder keine angemessene Karenzentschädigung enthält, kann sie unwirksam sein. Arbeitnehmer müssen sich nicht an ein unwirksames Wettbewerbsverbot halten und können ohne Nachteile eine neue Beschäftigung aufnehmen. Nichtzahlung der Karenzentschädigung Arbeitgeber müssen die Entschädigung fristgerecht zahlen. Andernfalls kann der Arbeitnehmer gerichtlich eine Nachzahlung verlangen. Falls der Arbeitgeber freiwillig auf das Verbot verzichtet, muss er bis zum Wirksamwerden des Verzichts weiterzahlen. Überlange Wettbewerbsverbote Ein Wettbewerbsverbot darf maximal zwei Jahre dauern. Ist eine längere Frist vereinbart, ist das Verbot unwirksam. Allgemeine Empfehlungen Für Arbeitnehmer Wettbewerbsverbot genau prüfen: Vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags mit Wettbewerbsverbot sollte eine rechtliche Prüfung erfolgen. Entschädigungszahlung sichern: Falls Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers bestehen, sollte eine Absicherung in Betracht gezogen werden. Bei Nichtzahlung rechtzeitig klagen: Eine Verzögerung kann den Anspruch auf Nachzahlung gefährden. Für Arbeitgeber Rechtssichere Formulierung: Wettbewerbsverbote sollten klar und verhältnismäßig formuliert werden, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen. Berechnung der Entschädigung: Arbeitgeber sollten frühzeitig die finanziellen Verpflichtungen durch eine Karenzentschädigung kalkulieren. Verzichtsmöglichkeiten nutzen: Falls das Wettbewerbsverbot nicht mehr notwendig ist, kann der Arbeitgeber durch rechtzeitigen Verzicht künftige Zahlungen vermeiden. DR. THORN Rechtsanwälte PartG mbB Clemensstrasse 30 80803 München Telefon: 089 3801990 Dr. Michael Thorn Rechtsanwalt Telefon: 089 3801990 thorn@thorn-law.de Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Telefon: 089 3801990 bvwp@thorn-law.de FAQ - Karenzentschädigung Habe ich automatisch Anspruch auf eine Karenzentschädigung? Nein, ein Anspruch auf Karenzentschädigung besteht nur, wenn ein schriftliches nachvertragliches Wettbewerbsverbot zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde. Dieses Wettbewerbsverbot muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (§ 110 Gewerbeordnung). Ohne eine solche Vereinbarung gibt es keinen Anspruch auf Karenzentschädigung. Kann mein Arbeitgeber die Karenzentschädigung verweigern? Nein, wenn das Wettbewerbsverbot rechtsgültig vereinbart wurde, ist der Arbeitgeber zur Zahlung der Karenzentschädigung verpflichtet. Die Entschädigung beträgt mindestens 50 % des zuletzt bezogenen Bruttogehalts (§ 74 Abs. 2 HGB). Sollte der Arbeitgeber nicht zahlen, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden. Es empfiehlt sich, in einem solchen Fall rechtlichen Beistand hinzuzuziehen. Was passiert, wenn ich trotz Wettbewerbsverbot in der Branche arbeite? Wenn ein Arbeitnehmer gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot verstößt (z. B. durch Aufnahme einer Tätigkeit bei einem Konkurrenten), verliert er in der Regel seinen Anspruch auf die Karenzentschädigung. Zusätzlich kann der Arbeitgeber Schadensersatz fordern, wenn ihm durch den Verstoß ein finanzieller oder geschäftlicher Schaden entstanden ist. Dies kann auch vertraglich geregelt sein, etwa durch eine vereinbarte Vertragsstrafe. Kann mein Arbeitgeber nachträglich auf das Wettbewerbsverbot verzichten? Ja, der Arbeitgeber kann einseitig auf das Wettbewerbsverbot verzichten (§ 75a HGB). Der Verzicht muss schriftlich erklärt werden. Allerdings bleibt der Arbeitgeber verpflichtet, die Karenzentschädigung noch für die nächsten 12 Monate zu zahlen – unabhängig davon, ob das Wettbewerbsverbot weiterhin besteht oder nicht. Nach Ablauf dieser Frist entfällt die Zahlungspflicht. Welche Alternativen gibt es zu einer Karenzentschädigung? Im Einzelfall können Arbeitgeber und Arbeitnehmer alternative Vereinbarungen treffen. Dazu gehören: - Verzicht auf das Wettbewerbsverbot: Der Arbeitgeber kann gemäß § 75a HGB einseitig auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot verzichten. In diesem Fall entfällt die Bindung des Arbeitnehmers an das Verbot sofort nach Zugang der Verzichtserklärung. Allerdings bleibt der Arbeitgeber verpflichtet, die Karenzentschädigung noch für bis zu zwölf Monate nach dem Verzicht zu zahlen. - Kürzere Sperrfrist: Beide Parteien können einvernehmlich eine Verkürzung der Dauer des Wettbewerbsverbots vereinbaren. Dies führt dazu, dass auch die Zahlungspflicht entsprechend angepasst wird. Solche Änderungen oder Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt vorherige Zurück zum Überblick nächste Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Besuchen Sie unsere Website - Senden Sie uns eine Formularanfrage - oder rufen Sie einfach an . Website Formular 089 380 19 90 DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>

  • Anwalt für Arbeitsrecht Haar – So sichern Sie Ihre Abfindung

    Anwalt für Arbeitsrecht in Haar ✅ 25 Jahre - Anwälte für Arbeitsrecht in München ☎️ 3801990 ✅DR. THORN Rechtsanwälte mbB Kündigung & Aufhebungsvertrag in Haar – So gehen Sie vor Teilen Teilen Teilen > Staedte (Item) > Aufhebungsvertrag & Kündigung – für Arbeitnehmer & Arbeitgeber Als erfahrene Arbeitsrechtskanzlei aus München bieten wir Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Haar umfassende juristische Unterstützung. Wir spezialisieren uns auf die Prüfung von Kündigungen , die Verhandlung vorteilhafter Aufhebungsverträge und die Durchsetzung angemessener Abfindungen . Zusätzlich decken wir das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts ab. Mit unserer jahrzehntelangen Expertise unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Überarbeitung von Arbeitsverträgen, der Formulierung von Arbeitszeugnissen und vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen konsequent zu schützen und Ihnen eine starke rechtliche Basis zu sichern. Nutzen Sie unsere umfassende Expertise – wir sind Ihr verlässlicher Ansprechpartner für Arbeitsrecht in Haar und Umgebung. So beraten wir Arbeitnehmer & Arbeitgeber Sie wurden gekündigt oder stehen vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags ? DR. THORN Rechtsanwälte München unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Haar im Arbeitsrecht mit über 25 Jahren Erfahrung. Wir setzen uns für Ihre Abfindung ein und beraten Sie professionell. Holen Sie sich jetzt eine kostenlose Ersteinschätzung . So begleiten wir Sie bei arbeitsrechtlichen Herausforderungen Komplexe arbeitsrechtliche Fälle erfordern Expertenrat – wir sind an Ihrer Seite. Unsere Beratung deckt besonders diese Themen ab. Kündigungsschutz – Wir kämpfen für Ihr Recht Eine Kündigung kann existenzbedrohend sein und ist oft ein Schock. Wir prüfen Ihre Kündigung auf formale und inhaltliche Fehler, setzen Ihre Ansprüche durch und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Ob Weiterbschäftigung, Wiedereinstellung, Abfindung oder Einigung – wir kämpfen für die beste Lösung für Sie. Aufhebungsverträge – Sicherheit für Ihre Zukunft Ein Aufhebungsvertrag birgt oft unentdeckte Risiken, die zu finanziellen oder rechtlichen Nachteilen führen können. Wir prüfen Ihre Vereinbarung im Detail, bewerten Ihre Abfindung und optimieren Konditionen, um Ihre Interessen zu sichern. Mit unserer Unterstützung gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. Abfindung – Maximale Ergebnisse für Sie Eine hohe Abfindung erfordert Verhandlungsgeschick und rechtliches Know-how. Unser Ziel ist es, die maximale Abfindung für Sie zu erzielen – sei es in direkten Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber oder vor Gericht. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unseren Einsatz für Ihre Interessen. Arbeitsverträge – Klarheit und Sicherheit Ein gut gestalteter Arbeitsvertrag schützt beide Seiten und beugt Konflikten vor. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen – sei es für neue Positionen, Vertragsverlängerungen oder Sonderregelungen. So stellen wir sicher, dass Ihre Rechte und Interessen gewahrt bleiben Warum unsere Mandanten uns vertrauen In arbeitsrechtlichen Fragen ist ein erfahrener Anwalt eine gute Wahl. DR. THORN Rechtsanwälte bietet umfassende arbeitsrechtliche Expertise für Mandanten aus Haar. Haar: Vielseitiger Wirtschaftsstandort Haar, eine Gemeinde im Landkreis München, liegt etwa 12 km östlich der Landeshauptstadt. Mit ca. 20.000 Einwohnern hat sich Haar als wichtiger Vorort Münchens etabliert, bekannt für seine psychiatrische Klinik und als attraktiver Wirtschaftsstandort. Optimale Anbindung In nur 25 Minuten erreichen Sie unsere Kanzlei von Haar aus - sei es mit dem Auto oder bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Sie profitieren von einer nahegelegenen Kanzlei, die zugleich alle Vorzüge eines Münchner Standorts bietet. Individuelle Lösungen für Haar Die spezifischen arbeitsrechtlichen Herausforderungen in Haar sind uns bestens vertraut. Ob es um Fragen des Gesundheitssektors, die Bedürfnisse von Pendlern oder arbeitsrechtliche Aspekte in mittelständischen Unternehmen geht - wir entwickeln maßgeschneiderte rechtliche Lösungen. Ihr zuverlässiger Rechtspartner Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Fachkompetenz. Unser Münchner Standort in Kombination mit der Nähe zu Haar macht uns zu Ihrem optimalen Partner in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Interessen vertreten - nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf. Ihr Spezialist für Arbeitsrecht – DR. THORN Rechtsanwälte Haar ist eine aufstrebende Gemeinde im Landkreis München mit rund 20.000 Einwohnern. Sie verbindet städtisches Flair mit ländlicher Idylle und profitiert von ihrer Nähe zur Landeshauptstadt. Haar hat sich in den letzten Jahren zu einem beliebten Wohnort entwickelt, insbesondere für Familien und Berufstätige. Die Verkehrsanbindung ist durch die S-Bahn-Linie S2 und mehrere Busverbindungen optimal. Die Autobahn A99 ermöglicht zudem schnelle Verbindungen zu anderen Städten in der Region. Haar bietet eine Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Freizeitaktivitäten. Die Bildungslandschaft ist gut ausgebaut mit mehreren Kindergärten, Grundschulen sowie einer Realschule. Die Gemeinde legt großen Wert auf ein aktives Gemeinschaftsleben und fördert zahlreiche kulturelle Veranstaltungen sowie sportliche Aktivitäten. Wissenswertes zur Stadt Haar Haar präsentiert sich als wirtschaftlich bedeutende Region mit einer Vielzahl von Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen. Diese wirtschaftliche Diversität bringt eine breite Palette arbeitsrechtlicher Herausforderungen mit sich. Die Lage und die Nähe zu München verstärken die Komplexität arbeitsrechtlicher Themen. Zentrale Fragestellungen umfassen den Kündigungsschutz, die Gestaltung von Aufhebungsverträgen und die Berechnung angemessener Abfindungen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, rechtliche Risiken zu minimieren und faire Lösungen zu entwickeln. Arbeitsrecht vor Ort Wichtige arbeitsrechtliche Themen Kündigungsrecht Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung, um sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Rechtssicherheit zu gewährleisten. Dies umfasst ordentliche und außerordentliche Kündigungen. Aufhebungsverträge Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, erfordert jedoch eine genaue Prüfung. Wichtige Punkte sind eine faire Abfindung, die Wahrung und Sicherung von Ansprüchen und die Vermeidung von Nachteilen wie einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Arbeitsverträge und befristete Beschäftigung Eine Region, die von einer vielfältigen Wirtschaft geprägt ist, sieht oft viele Arbeitsverträge in Teilzeit- oder Befristungsmodellen. Hierbei ist die rechtliche Beratung zur Vermeidung unzulässiger Befristungen oder unklarer Vertragsklauseln entscheidend. Arbeitszeitregelungen und Überstunden Mit der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitswelt entstehen häufig Fragen zur Arbeitszeitgestaltung, Überstundenvergütung und Schichtarbeit. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und individueller Vereinbarungen ist hierbei essenziell. DR. THORN Rechtsanwälte – Arbeitsrecht für Haar Klienten aus Haar finden bei Dr. Thorn Rechtsanwälte in München tatkräftige Unterstützung in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Unser Team bietet umfassende Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit Fachkompetenz und Engagement. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, beraten Sie im Falle von Kündigungen und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht München. Unsere individuellen Lösungen sind speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Dank unserer umfangreichen Erfahrung im Arbeitsrecht kennen wir die spezifischen Anforderungen des Haarer Arbeitsmarktes genau. Ob Kündigungen, Aufhebungsverträge oder Abfindungen – Dr. Thorn Rechtsanwälte ist Ihr verlässlicher Partner für alle arbeitsrechtlichen Fragen. Ihr Recht in guten Händen – DR. THORN Rechtsanwälte Anwalt für Haar Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind oft komplex – wir bieten Ihnen in Haar professionelle Unterstützung. Die Kanzlei DR. THORN Rechtsanwälte aus München hilft Ihnen dabei, Kündigungen zu prüfen, Aufhebungsverträge zu verhandeln oder eine faire Abfindung zu erstreiten. Wir stehen Ihnen mit Erfahrung und Engagement zur Seite. Jetzt mehr erfahren >> Anwälte im Arbeitsrecht für Haar Bei Fragen zum Arbeitsrecht sind wir für Sie da. In einem ersten Telefonat geben wir Ihnen eine unverbindliche und kostenfreie Beurteilung Ihrer Situation sowie der möglichen Schritte in Ihrem speziellen Fall. Rufen Sie einfach an. Jetzt mehr erfahren Anwalt Karlsfeld Anwalt Fürstenfeldbruck Anwalt Garching Anwalt Oberhaching Anwalt Unterhaching Anwalt Taufkirchen Anwalt Germering Anwalt Freising Anwalt Grünwald Anwalt Ottobrunn Anwalt Neuried Anwalt Ebersberg Anwalt Starnberg Anwalt Dachau Anwalt Ismaning Anwalt Planegg Anwalt Gräfelfing Anwalt Vaterstetten Anwalt Unterschleißheim Anwalt Erding Anwalt Kirchheim Anwalt Pullach Anwalt Puchheim Anwalt Gauting DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>

  • Vergleich Arbeitsrecht ➡️DR. THORN Rechtsanwälte mbB

    Vergleich ✅ 25 Jahre - Anwälte für Arbeitsrecht in München ☎️ 3801990 ✅DR. THORN Rechtsanwälte mbB Der Vergleich im Arbeitsrecht Sie haben Fragen zu Ihrem Fall und suchen anwaltliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns und schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung unserer Anwälte. ERSTEINSCHÄTZUNG Teilen Teilen Teilen > Arbeitsrecht-Lexikon (Item) > Der Vergleich ist im Arbeitsrecht ein Instrument zur gütlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Er stellt einen Vertrag dar, durch den die Parteien einen Streit oder eine Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigen (§ 779 BGB). Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist der Vergleich der häufigste Ausgang, insbesondere bei Kündigungsschutzklagen. Die hohe Vergleichsquote im Arbeitsrecht erklärt sich durch die gesetzliche Verpflichtung der Gerichte, in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinzuwirken (§ 54 Abs. 1 ArbGG). Vergleiche bieten überdies beiden Parteien Vorteile: Sie vermeiden langwierige Prozesse, sparen Kosten und ermöglichen flexible, interessengerechte Lösungen. Für Arbeitnehmer können sie den Weg zu einer Abfindung eröffnen, auf die oft kein gesetzlicher Anspruch besteht. Arbeitgeber können durch Vergleiche das Risiko hoher Nachzahlungen bei unwirksamen Kündigungen begrenzen. Die Gestaltung eines Vergleichs erfordert sorgfältige Überlegung, da er wie ein Urteil bindend ist und vollstreckt werden kann. Rechtliche Grundlagen Der Vergleich im Arbeitsrecht basiert auf der allgemeinen Definition des § 779 Abs. 1 BGB: "Ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Vergleich), ist unwirksam, wenn der nach dem Inhalt des Vertrags als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht und der Streit oder die Ungewissheit bei Kenntnis der Sachlage nicht entstanden sein würde."I m Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) wird die besondere Bedeutung des Vergleichs für arbeitsrechtliche Streitigkeiten hervorgehoben. § 54 Abs. 1 ArbGG legt fest: "Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung der Parteien hinwirken." Die Tradition der gütlichen Streitbeilegung im Arbeitsrecht reicht bis in die Anfänge der Arbeitsgerichtsbarkeit zurück. Bereits das Gewerbegerichtsgesetz von 1890 sah vor, dass die Gerichte auf eine gütliche Einigung hinwirken sollten. Diese Ausrichtung wurde in das Arbeitsgerichtsgesetz von 1926 übernommen und ist bis heute ein Grundprinzip des arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Arten von Vergleichen Gerichtlicher Vergleich Ein gerichtlicher Vergleich wird vor dem Arbeitsgericht geschlossen und zu Protokoll gegeben. Er beendet das Gerichtsverfahren und hat die Wirkung eines vollstreckbaren Titels (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Außergerichtlicher Vergleich Außergerichtliche Vergleiche werden ohne Beteiligung des Gerichts zwischen den Parteien geschlossen. Sie können vor Klageerhebung oder während eines laufenden Verfahrens vereinbart werden. Vergleich im schriftlichen Verfahren Bei Einigkeit der Parteien kann ein Vergleich auch im schriftlichen Verfahren geschlossen werden. Das Gericht stellt dann per Beschluss fest, dass der Vergleich wirksam geworden ist. Inhalt von Vergleichen Ein arbeitsrechtlicher Vergleich enthält häufig folgende Elemente: Beendigung des Arbeitsverhältnisses Zahlung einer Abfindung Freistellung des Arbeitnehmers Regelungen zu Zeugnissen Rückgabe von Firmeneigentum Erledigungserklärung für den Rechtsstreit Abfindungsregelungen Die Vereinbarung einer Abfindung ist ein zentraler Bestandteil vieler Vergleiche, insbesondere bei Kündigungsschutzklagen. Als Faustregel gilt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, wobei die konkrete Höhe von vielen Faktoren abhängt. Wichtige Klauseln Folgende Klauseln sind in arbeitsrechtlichen Vergleichen häufig anzutreffen: Widerrufsklausel : Ermöglicht den Parteien, den Vergleich innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. Fälligkeitsklausel : Regelt, wann die vereinbarten Leistungen zu erbringen sind. Ausgleichsklausel : Erklärt alle gegenseitigen Ansprüche für erledigt. Sprinterklausel : Bietet dem Arbeitnehmer einen finanziellen Anreiz für ein früheres Ausscheiden. Rechtswirkungen Beendigung des Rechtsstreits Mit Abschluss des Vergleichs ist der Rechtsstreit beendet. Bei einem gerichtlichen Vergleich entfällt ein Urteil. Vollstreckbarkeit Ein gerichtlicher Vergleich ist ein vollstreckbarer Titel. Die vereinbarten Leistungen können im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Bindungswirkung Der Vergleich ist für beide Parteien bindend. Eine einseitige Loslösung ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, es wurde eine Widerrufsklausel vereinbart. Vor- und Nachteile Vorteile für Arbeitnehmer Möglichkeit einer Abfindung, auf die oft kein gesetzlicher Anspruch besteht Schnelle Beendigung des Rechtsstreits Vermeidung des Prozessrisikos Flexible Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. Freistellung, Zeugnis) Vorteile für Arbeitgeber Begrenzung des finanziellen Risikos bei unwirksamen Kündigungen Planungssicherheit durch definitive Beendigung des Arbeitsverhältnisses Vermeidung negativer Publicity durch langwierige Prozesse Nachteile und Risiken Verzicht auf möglicherweise bessere Rechtsposition Bei Arbeitnehmern: Mögliche sozialrechtliche Nachteile (z.B. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld) Bei vorschnellem Abschluss: Unzureichende Berücksichtigung aller relevanten Aspekte Bei Kündigungsschutzklagen Bei Kündigungsschutzklagen ist der Abfindungsvergleich besonders häufig. Er bietet dem Arbeitnehmer eine finanzielle Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes. Sozialrechtliche Folgen Ein Vergleich kann sozialrechtliche Konsequenzen haben, insbesondere hinsichtlich des Arbeitslosengeldes. § 159 Abs. 1 SGB III sieht eine Sperrzeit vor, wenn der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben hat. Um Sperrzeiten zu vermeiden, werden oft spezielle Formulierungen in den Vergleich aufgenommen, z.B.: "Das Arbeitsverhältnis wird aus betriebsbedingten Gründen durch arbeitgeberseitige Kündigung beendet." Vergleich als Befristungsgrund Ein gerichtlicher Vergleich kann nach § 14 Abs. 1 Nr. 8 TzBfG einen Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses darstellen: "Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn [...] die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht." Praktische Durchführung Ablauf im Gütetermin Im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht wird oft ein Vergleichsvorschlag durch den Richter unterbreitet. Die Parteien können diesen annehmen, ablehnen oder Änderungen vorschlagen. Verhandlungstaktik Für eine erfolgreiche Vergleichsverhandlung ist es wichtig: Die eigene Rechtsposition realistisch einzuschätzen Verhandlungsspielräume zu identifizieren Auf mögliche Kompromisse vorbereitet zu sein Rolle der Rechtsanwälte Rechtsanwälte spielen eine wichtige Rolle bei der Aushandlung und Formulierung von Vergleichen. Sie beraten ihre Mandanten über die rechtlichen Konsequenzen und achten auf eine präzise und interessengerechte Gestaltung. Besondere Vergleiche Teilvergleiche Bei mehreren Streitpunkten können sich die Parteien auch nur über einen Teil einigen (Teilvergleich). Der Rechtsstreit über die übrigen Punkte wird dann fortgeführt. Vergleiche in der Berufung Auch in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht sind Vergleiche möglich und häufig. Hier können neue Aspekte wie zwischenzeitliche Entwicklungen oder die Einschätzung des Berufungsgerichts in die Vergleichsverhandlungen einfließen. Vergleiche mit mehreren Beteiligten In manchen Fällen sind mehr als zwei Parteien an einem Vergleich beteiligt, z.B. wenn neben Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch ein Betriebsrat oder eine Gewerkschaft in den Rechtsstreit involviert ist. DR. THORN Rechtsanwälte PartG mbB Clemensstrasse 30 80803 München Telefon: 089 3801990 Dr. Michael Thorn Rechtsanwalt Telefon: 089 3801990 thorn@thorn-law.de Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Telefon: 089 3801990 bvwp@thorn-law.de FAQ - Vergleich Was ist ein arbeitsrechtlicher Vergleich? Ein Vergleich ist eine einvernehmliche Lösung eines arbeitsrechtlichen Streits, oft im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Er ist ein Vertrag, durch den im Zuge gegenseitiger Zugeständnisse ein Verfahren beigelegt wird (§ 779 BGB). Er enthält üblicherweise Regelungen zu Abfindung, Arbeitszeugnis und Resturlaub bzw. Urlaubsabgeltung. Welche Vorteile hat ein Vergleich für Arbeitnehmer? Arbeitnehmer profitieren von finanziellen Ausgleichszahlungen und oft besseren Zeugnissen. Ein Vergleich kann eine schnelle Lösung ohne langwieriges Gerichtsverfahren ermöglichen. Wann ist ein Vergleich unwirksam? Ein Vergleich ist unwirksam, wenn er gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Kann ein Vergleich nachträglich angefochten werden? Ja, aber nur unter engen Voraussetzungen. Ein Vergleich kann widerrufen werden, wenn ein Widerrufsvorbehalt zu Protokoll gegeben wurde. Eine Anfechtung ist möglich, wenn der Vergleich unter Zwang, Drohung oder arglistiger Täuschung geschlossen wurde (§ 123 BGB). Muss ein Vergleich vor Gericht geschlossen werden? Nein, ein Vergleich kann auch außergerichtlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen werden. Ein gerichtlicher Vergleich hat jedoch den Vorteil, dass er vollstreckbar ist (§ 794 ZPO). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt vorherige Zurück zum Überblick nächste Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Besuchen Sie unsere Website - Senden Sie uns eine Formularanfrage - oder rufen Sie einfach an . Website Formular 089 380 19 90 DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>

  • Arbeitsrecht in Ottobrunn – Anwalt für Kündigung & Abfindung

    Anwalt für Arbeitsrecht in Ottobrunn ✅ 25 Jahre - Anwälte für Arbeitsrecht in München ☎️ 3801990 ✅DR. THORN Rechtsanwälte mbB Arbeitsrechtliche Beratung in Ottobrunn – Abfindung sichern Teilen Teilen Teilen > Staedte (Item) > Wir prüfen Ihre Optionen bei Kündigung & Aufhebungsvertrag Als renommierte Arbeitsrechtskanzlei aus München bieten wir Mandanten in Ottobrunn professionelle Rechtsberatung und -vertretung. Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Überprüfung von Kündigungen, der Verhandlung von Aufhebungsverträgen und der Sicherstellung angemessener Abfindungen. Darüber hinaus decken wir das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts ab. Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung optimieren wir Arbeitsverträge, setzen uns für präzise Arbeitszeugnisse ein und vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Wir setzen uns dafür ein, Ihre Interessen konsequent zu wahren und Ihnen eine starke rechtliche Position zu verschaffen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz – wir sind Ihr zuverlässiger Partner für Arbeitsrecht in Ottobrunn und Umgebung. Unser Beratungsangebot im Arbeitsrecht Sie stehen vor einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag ? DR. THORN Rechtsanwälte München ist Ihr erfahrener Partner im Arbeitsrecht – auch für Mandanten aus Ottobrunn . Wir setzen Ihre Rechte durch und verhandeln eine faire Abfindung . Vereinbaren Sie noch heute eine kostenlose Ersteinschätzung . Arbeitsrechtliche Beratung & Unterstützung Bei arbeitsrechtlichen Konflikten ist schnelle und kompetente Hilfe wichtig – wir stehen an Ihrer Seite in diesen Themengebieten: Kündigungsschutz – Wir kämpfen für Ihr Recht Eine Kündigung kann existenzbedrohend sein und ist oft ein Schock. Wir prüfen Ihre Kündigung auf formale und inhaltliche Fehler, setzen Ihre Ansprüche durch und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Ob Weiterbschäftigung, Wiedereinstellung, Abfindung oder Einigung – wir kämpfen für die beste Lösung für Sie. Aufhebungsverträge – Sicherheit für Ihre Zukunft Ein Aufhebungsvertrag birgt oft unentdeckte Risiken, die zu finanziellen oder rechtlichen Nachteilen führen können. Wir prüfen Ihre Vereinbarung im Detail, bewerten Ihre Abfindung und optimieren Konditionen, um Ihre Interessen zu sichern. Mit unserer Unterstützung gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. Abfindung – Maximale Ergebnisse für Sie Eine hohe Abfindung erfordert Verhandlungsgeschick und rechtliches Know-how. Unser Ziel ist es, die maximale Abfindung für Sie zu erzielen – sei es in direkten Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber oder vor Gericht. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unseren Einsatz für Ihre Interessen. Arbeitsverträge – Klarheit und Sicherheit Ein gut gestalteter Arbeitsvertrag schützt beide Seiten und beugt Konflikten vor. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen – sei es für neue Positionen, Vertragsverlängerungen oder Sonderregelungen. So stellen wir sicher, dass Ihre Rechte und Interessen gewahrt bleiben Wie Sie von unserer Kanzlei profitieren Arbeitsrechtliche Fragestellungen erfordern einen Fachmann. DR. THORN Rechtsanwälte steht Mandanten aus Ottobrunn mit Expertise zur Seite. Ottobrunn: Innovativer Technologiestandort Ottobrunn, eine Gemeinde im Landkreis München, liegt etwa 13 km südöstlich der Landeshauptstadt. Mit ca. 21.000 Einwohnern hat sich Ottobrunn als bedeutender Standort der Luft- und Raumfahrtindustrie etabliert. Bequeme Anbindung In nur 20 Minuten erreichen Sie unsere Kanzlei von Ottobrunn aus - sei es mit dem Auto oder komfortabel mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Sie profitieren von einer nahegelegenen Kanzlei, die zugleich alle Vorzüge eines Münchner Standorts bietet. Individuelle Lösungen für Ottobrunn Wir kennen die besonderen arbeitsrechtlichen Herausforderungen in Ottobrunn. Ob es um Fragen der Luft- und Raumfahrtindustrie, die Bedürfnisse von Hightech-Unternehmen oder arbeitsrechtliche Aspekte in innovativen Branchen geht - wir entwickeln maßgeschneiderte rechtliche Lösungen. Ihr zuverlässiger Rechtspartner Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Expertise. Unser Münchner Standort in Kombination mit der Nähe zu Ottobrunn macht uns zu Ihrem optimalen Partner in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Interessen vertreten - nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf. Erfahrene Anwälte für Sie – DR. THORN Rechtsanwälte Ottobrunn liegt im Landkreis München und zählt mit rund 22.000 Einwohnern zu den beliebten Wohnorten der Region. Die Stadt kombiniert städtische Annehmlichkeiten mit einer hohen Lebensqualität und einer ruhigen Umgebung. Durch die Anbindung an die S-Bahn-Linie S8 sowie verschiedene Busverbindungen sind die Wege nach München kurz und bequem. Ottobrunn bietet eine Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Freizeitangeboten, darunter Parks und Sporteinrichtungen. Das Bildungsangebot umfasst mehrere Kindergärten, Grundschulen sowie weiterführende Schulen, was Ottobrunn besonders attraktiv für Familien macht. Zudem gibt es ein reges Vereinsleben, das zahlreiche kulturelle Veranstaltungen organisiert. Wissenswertes zur Stadt Ottobrunn Die wirtschaftliche Diversität Ottobrunns spiegelt sich in den arbeitsrechtlichen Anforderungen wider. Unternehmen unterschiedlicher Branchen generieren Fragestellungen zu Kündigungen und Aufhebungsvereinbarungen. Die Lage im Münchner Umland verstärkt die Bedeutung präziser arbeitsrechtlicher Beratung. Arbeitnehmer benötigen fundierte Unterstützung bei der Prüfung von Kündigungen, während Arbeitgeber rechtssichere Trennungsprozesse entwickeln müssen. Arbeitsrecht vor Ort Wichtige arbeitsrechtliche Themen Kündigungsrecht Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung, um sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Rechtssicherheit zu gewährleisten. Dies umfasst ordentliche und außerordentliche Kündigungen. Aufhebungsverträge Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, erfordert jedoch eine genaue Prüfung. Wichtige Punkte sind eine faire Abfindung, die Wahrung und Sicherung von Ansprüchen und die Vermeidung von Nachteilen wie einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Arbeitsverträge und befristete Beschäftigung Eine Region, die von einer vielfältigen Wirtschaft geprägt ist, sieht oft viele Arbeitsverträge in Teilzeit- oder Befristungsmodellen. Hierbei ist die rechtliche Beratung zur Vermeidung unzulässiger Befristungen oder unklarer Vertragsklauseln entscheidend. Arbeitszeitregelungen und Überstunden Mit der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitswelt entstehen häufig Fragen zur Arbeitszeitgestaltung, Überstundenvergütung und Schichtarbeit. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und individueller Vereinbarungen ist hierbei essenziell. DR. THORN Rechtsanwälte – Arbeitsrecht für Ottobrunn Klienten aus Ottobrunn finden bei Dr.Thorn Rechtsanwälte tatkräftige Unterstützung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen! Unser engagiertes Team bietet umfassende Beratung sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber an! Wir kümmern uns um alles: Von der Vertragsgestaltung & -prüfung über rechtliche Begleitung während einer eventuellen Kündigungssituation bis hin zur gerichtlichen Vertretung; unsere maßgeschneiderten Lösungen richten sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen! Durch unsere jahrelange Erfahrung & regionale Expertise haben wir ein tiefes Verständnis für lokale Gegebenheiten entwickelt; ob es nun um Kündigungsfragen geht oder Aufhebungsverträge & Abfindungsansprüche – DR. THORN Rechtsanwälte steht Ihnen jederzeit als zuverlässiger Partner zur Verfügung! Ihr Recht in guten Händen – DR. THORN Rechtsanwälte Anwalt für Ottobrunn In Ottobrunn setzen wir uns mit Nachdruck für Ihre arbeitsrechtlichen Interessen ein. Ob Kündigungsschutz, Abfindungsverhandlung oder Vertragsgestaltung – die Kanzlei DR. THORN Rechtsanwälte aus München berät Sie umfassend und sorgt für eine durchsetzungsstarke Vertretung. Jetzt mehr erfahren >> Anwälte im Arbeitsrecht für Ottobrunn Bei Fragen zum Arbeitsrecht sind wir für Sie da. In einem ersten Telefonat geben wir Ihnen eine unverbindliche und kostenfreie Beurteilung Ihrer Situation sowie der möglichen Schritte in Ihrem speziellen Fall. Rufen Sie einfach an. Jetzt mehr erfahren Anwalt Karlsfeld Anwalt Fürstenfeldbruck Anwalt Garching Anwalt Kirchheim Anwalt Unterhaching Anwalt Taufkirchen Anwalt Germering Anwalt Freising Anwalt Grünwald Anwalt Oberhaching Anwalt Neuried Anwalt Ebersberg Anwalt Starnberg Anwalt Dachau Anwalt Haar Anwalt Planegg Anwalt Gräfelfing Anwalt Vaterstetten Anwalt Unterschleißheim Anwalt Erding Anwalt Ismaning Anwalt Pullach Anwalt Puchheim Anwalt Gauting DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>

Anwälte im Arbeitsrecht in München

Stehen Sie vor einer Herausforderung im Arbeitsrecht durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder eine Streitigkeit? Bei einem telefonischen Gespräch erhalten Sie von uns eine unverbindliche und kostenlose Einschätzunh zu Ihrer Situation, den möglichen Vorgehensweisen und wie wir Ihnen helfen können.

DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Wir reichen für Sie in München Kündigungsschutzklage ein.

Kündigung

Überprüfung der Kündigung, Klage beim Arbeitsgericht, Vertretung in der mündlichen Verhandlung, Abschluss eines Vergleichs.

Unterzeichnen Sie keinen Vertrag ohne arbeitsrechltliche Beratung

Aufhebungsvertrag

Überprüfung des Entwurfs auf unvorteilhafte oder unzulässige Klauseln, Vorschläge für Ergänzungen oder Änderungen.

Verwendung der Laptop-Tastatur

Bewertungen

Unsere Mandanten empfehlen uns mit TOP-Bewertungen als Kanzlei für Arbeitsrecht und spezialisierte Rechtsanwälte weiter.

bottom of page