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ABFINDUNGSRECHNER - JETZT ABFINDUNG BERECHNEN

Abfindungsrechner - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Mit Abfindungsrechner die Abfindung selbst berechnen

Wieviel Abfindung steht mir zu? Wie kann ich die Höhe der Abfindung berechnen? Gibt es dafür eine Formel? Diese Fragen stellt sich jeder Arbeitnehmer, der eine Kündigung erhält. Mit unserem Abfindungsrechner können Sie die ungefähre Höhe einer möglichen Abfindung ganz einfach selbst bestimmen.

 

Dazu müssen Sie nur Ihr Bruttomonatsgehalt und Ihre Betriebszugehörigkeit eingeben. Mithilfe eines weiteren sogenannten Faktors, der in der Regel mit 0,5 gesetzt wird und in dem Abfindungsrechner auf diesen Wert bereits voreingestellt ist, können Sie dann die übliche Abfindungshöhe berechnen. Damit bestimmen Sie die Höhe der Abfindung auf der Basis der üblichen Faustregel.

 

Aufschlussreich ist es, mit dem Abfindungsrechner verschiedene Faktoren auszuprobieren. Dabei zeigt sich, wie groß der Einfluss dieses Faktors ist. Trotz dieser Bandbreite wird oft über den Faktor nicht intensiv verhandelt, sondern in vielen Fällen auf Betreiben der Arbeitgeber einfach ein Faktor von 0,5 als Faustregel angesetzt. Für Arbeitnehmer ist es aber wichtig zu wissen, dass eine rechtliche Grundlage für einen Faktor 0,5 gar nicht existiert. Der Faktor ist nicht als Faustregel vorgegeben, sondern wird in jedem Fall von dem Prozeßrisiko bestimmt. Und das weist oft einen höheren Faktor als 0,5 auf, wenn es richtig betrachtet wird. Somit gibt der Faktor dem Arbeitnehmer zusätzlichen Spielraum für Verhandlungen um die Höhe der Abfindung.

Wie funktioniert der Rechner?

Bruttomonatsgehalt

Stellen Sie zuerst Ihr Bruttomonatsgehalt ein, also die Summe dessen, was Ihnen pro Monat brutto zufließt. Wenn es jährliche Zahlungen gibt, nehmen Sie den Jahresgesamtwert und teilen diesen durch 12, um zum Bruttomonatsgehalt zu gelangen.

Betriebszugehörigkeit
Stellen Sie dann die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit ein. Oberhalb eines Halbjahres wird aufgerundet auf ein ganzes Jahr.

Faktor
Schließlich müssen Sie den richtigen Faktor einstellen. Der vermindert oder vergrößert das Endergebnis. Er dient dazu die verschiedenen Konstellationen abzubilden, indem die Wahrscheinlichkeit der Wirksamkeit der Unwirksamkeit der Kündigung in einer Prognose zugrundegelegt wird.  Voreingestellt ist ein Faktor von 0,5.

 

Faktor 0,5

Der Faktor 0,5 ist quasi die Standardabfindungsformel bei den meisten Arbeitsgerichten. Dies ist aber nur eine Faustformel. Letztlich ist das Gesamtrisiko des Arbeitgebers zu bewerten.

 

Faktor 0,75 - 1,0

Bei Schwächen in der Begründung der Kündigung oder einem erheblichen Beendigungsinteresse des Arbeitgebers bewegen Sie sich bereits in der Region von 0,75 bis 1,0.

 

Faktor 1,0 - 1,5

Oberhalb von 1,0 bis etwa 1,5 gelangen Sie, wenn die Kündigung insgesamt bereits in der Prognose deutlich unwirksam erscheint.

Faktor größer als 1,5 

In der Region von 1,5 und größer bewegen Sie sich, wenn die Kündigung unwirksam erscheint, das Arbeitsverhältnis aber trotzdem beendet werden soll. 

Bitte beachten Sie, dass dies letztlich nur Näherungswerte sind und das Ergebnis der Berechnung des Abfindungsrechners nicht Ihren Anspruch repräsentiert, sondern lediglich eine Einschätzung in welcher Größenordnung sich Ihre Abfindung wahrscheinlich bewegt. 

Wie berechnet sich die Höhe der Abfindung?

Zur Ermittlung der Höhe der Abfindung wird üblicherweise folgende Formel verwendet:

Gehalt x Betriebszugehörigkeit x Faktor

 

Ausschlaggebend sind das Bruttomonatsgehalt, die Dauer des Arbeitsverhältnisses in Jahren und ein Faktor. Der Faktor dient dazu eine Dynamisierung und Anpassung des Ergebnisses an den konkreten Fall zu bewirken. Hierzu haben sich verschiedene Faktorgrößen eingebürgert. Bei den Arbeitsgerichten wird oft ein Faktor von 0,5 quasi als Faustregel zugrundegelegt. Damit kommt zum Ausdruck, dass in einem Fall, in dem noch keine eingehende Untersuchung und Verhandlung erfolgt ist und die Aussichten für beide Seiten gleich erscheinen, eine Zahlung in Höhe der Hälfte des Produkts aus Bruttomonatsgehalt, die Dauer des Arbeitsverhältnisses , quasi als Mittelweg, angemessen erscheint.

Das ist aber nicht zwingend. Es ist ausschließlich Sache der Verhandlungen der Parteien welcher Faktor am Ende Anwendung findet, denn nicht das Gericht entscheidet, sondern die Parteien.  Bei der Bemessung des Faktors können viele Aspekte eine Rolle spielen: Das Prozessrisiko der Parteien, das Bestehen eines besonderen Kündigungsschutzes, die Größe des Unternehmens, und nicht zuletzt insbesondere das Interesse an einer raschen Regelung.

Welches Monatsgehalt gilt?

Aus der obigen Rechnung folgt, dass das Gehalt eine entscheidende Rolle spielt. Finanzielle Berechnungsgrundlage ist das Bruttomonatsgehalt. In der Praxis stellt sich hier stets die Frage, was dazu zählt: Arbeitgeber sind bestrebt möglichst nur das Fixgehalt zu berücksichtigen, während dessen es im Interesse des Arbeitnehmers liegt, alle Gehaltsbestandteile zu berücksichtigen, d.h. auch Variablen, Gratifikationen etc. Hier ist ein weites Feld für Verhandlungen.

Wie kann ich die Abfindung maximieren?

Wichtig ist zu wissen, dass die Abfindung der Preis ist, den der Arbeitgeber bereit ist zu zahlen, um das Arbeitsverhältnis rasch zu beenden. Keineswegs bestimmt sich dessen Höhe nach einer starren Formel. Die Abfindung ist Spiegelbild des wirtschaftlichen Drucks und Prozessrisikos des Arbeitgebers. Weil in den Verhandlungen aber stets die Formel ins Spiel gebracht wird, können Sie einen Beitrag leisten zur Maximierung Ihrer Abfindung, wenn Sie wissen, worauf es bei den einzelnen Punkten ankommt. 

Berechnungsgrundlage: Bruttomonatsgehalt

Berechnungsgrundlage ist das Bruttomonatsgehalt. Hierzu zählt alles, was Ihnen zufließt. Daher müssen Sie darauf drängen, dass alle Zusatzzahlungen korrekt berücksichtigt werden, und nicht etwa nur das Grundgehalt angesetzt wird. Wichtig ist auch, dass auch variable Zahlungen erfaßt werden.

Betriebszugehörigkeit als weiterer Faktor

Bei der Betriebszugehörigkeit als weiterem Faktor ist darauf zu achten, dass alle Zeiten berücksichtigt werden. So wird  beispielsweise bei Unterbrechungen bis zu sechs Monaten die davor zurückgelegte Zeit einbezogen. Auch die Ausbildungszeit gehört zur Betriebszugehörigkeit. Die gilt auch für Elternzeit, Mutterschutzzeiten und längere Krankheit. Für freiwillige Auszeiten, wie z.B. dem Sabbatical sollten Sie rechtzeitig vorher eine Regelung herbeiführen.

Der Faktor in der Berechnung

Der größte Streitpunkt ist naturgemäß die Bestimmung des Faktors, der in der Berechnung der Abfindung eingesetzt wird. Als "Faustformel" wird bei Gericht, vor allem seitens der Arbeitgeber, der Faktor von 0,5 als angeblicher Standard herangezogen. Daran ist nur richtig, dass meist vom Arbeitsrichter selbst ein Faktor von 0,5 ins Spiel gebracht wird, in Anlehnung an die verbreitete Gerichtspraxis und § 1a KSchG. Darauf sollten Sie sich nicht einlassen. Massgeblich für die Höhe einer Abfindung als Entschädigung für den Verzicht auf Kündigungsschutz ist die wirtschaftliche Bedeutung für den Arbeitgeber, als wirtschaftliches und rechtliches Risiko, die sich durch einen Standardfaktor von 0,5 nicht ausdrücken. Sofern überhaupt mit einem Faktor gerechnet wird, ist dieser in vollem Umfang Verhandlungsgegenstand. Letztlich massgeblich ist aber das Prozeßrisiko des Arbeitgebers. Hier ist für Sie sinnvoll sich an einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann alle Aspekte des Prozeßrisikos so darlegen und begründen, dass diese wirtschaftlich Einfluss auf die Höhe der Abfindung haben. Massgeblich sind dabei rechtliche Argumentationen zur Wirksamkeit der Kündigung und wirtschaftliche Berechnungen zur Höhe des Annahmeverzugsrisikos des Arbeitgebers. Wenn es Ihnen gelingt hier alle Aspekte perfekt auszuspielen, werden Sie in der Regel einen höheren Faktor als 0,5 erreichen. 

FAQ - Fragen & Antworten

1. Was ist ein Abfindungsrechner im Arbeitsrecht?

Ein Abfindungsrechner ist ein Werkzeug, mit dem man ganz einfach die voraussichtliche Höhe einer Abfindung im Falle einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags berechnen kann.

2. Wie funktioniert ein solcher Rechner?

Ein Abfindungsrechner verwendet verschiedene Faktoren, wie z.B. Dauer der Beschäftigung, Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers und Gründe der Kündigung, um die ungefähre Höhe der Abfindung zu berechnen.

3.  Welche Faktoren beeinflussen die Höhe einer Abfindung?

Faktoren, die die Höhe einer Abfindung beeinflussen sind üblicherweise das Bruttomonatsgehalt der Tätigkeit, die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers und die Prozessaussichten der Kündigung.

4. Ist das Ergebnis verbindlich?

Das Ergebnis eines Abfindungsrechners ist nicht verbindlich. Es handelt sich dabei lediglich um eine Schätzung und eine Orientierungshilfe, basierend auf der bei vielen Arbeitsgerichten üblichen Berechnungsmethode. Der tatsächliche Betrag einer Abfindung kann je nach den Umständen des Einzelfalls variieren. Letztlich wird die Höhe der Abfindung durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber festgelegt oder, wenn das Arbeitsgericht eine Abfindung bestimmt, durch den Arbeitsrichter.

5. Wann bestehen gute Aussichten auf eine Abfindung?

Gute Aussichten auf eine Abfindung bestehen dann, wenn es berechtigte Zweifel an der Wirksamkeit einer Kündigung gibt. Dies ist häufig der Fall, wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt, d.h. erhöhte rechtliche Anforderungen an die Rechtfertigung der Kündigung gestellt werden. Ebenfalls gute Aussichten bestehen, wenn Fehler im Kündigungsverfahren gemacht wurden.

6.  Wird auch die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag berechnet?

Die Berechnung der Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag erfolgt in der Regel nach denselben Faktoren wie bei einer Kündigung, so daß der  Abfindungsrechner hier auch angewendet werden kann. Zu beachten ist allerdings, dass das Ergebnis nicht verbindlich ist und ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer zusätzliche Risiken mit sich bringt. Üblicherweise schlägt sich dies in einer höheren Abfindung nieder. Bei der Anwendung der Berechnungsformeln bzw. eines Abfindungsrechners ist somit der Faktor darauf anzupassen, dass es um einen Aufhebungsvertrag geht.

7.  Muss man die Abfindung versteuern?

Die Abfindung ist steuerpflichtig und muss der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Abfindung gilt als „außerordentliche Einkünfte“ im Sinne von § 34 Einkommensteuergesetz. Freibeträge gibt es nicht mehr. Wenn die Abfindung in einem Kalenderjahr gezahlt wurden, kann der Arbeitnehmer eine Steuerermäßigung in Form der „Fünftelregelung“ in Anspruch nehmen.

8. Was ist die „Fünftelregelung“ ?

Die Fünftelregelung ergibt sich aus § 34 Abs. 1 Satz 2 EstG. Bei der Fünftelregelung wird der Abfindungsbetrag nicht im Jahr des Zufluss ist voll berücksichtigt, sondern anteilig auf fünf Jahre verteilt, wodurch die Steuerbelastung geringer ist. Zu den konkreten Voraussetzungen und Besonderheiten empfiehlt es sich den Rat eines Steuerberaters einzuholen.

9. Wie lange dauert es, bis die Abfindung gezahlt wird?

Die Dauer bis zur Auszahlung der Abfindung bzw. der Auszahlungstermin kann von mehreren Faktoren abhängig sein, etwa dem Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und den Regelungen im Vertrag oder Tarifvertrag bzw. den Vereinbarungen in einem Vergleich oder Aufhebungsvertrag. Häufig wird davon ausgegangen, dass die Abfindung mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig wird.

10. Kann ein Anwalt bei der Verhandlung einer Abfindung helfen?

Ein Anwalt kann bei der Verhandlung einer Abfindung helfen, indem er den Arbeitnehmer berät, welche Faktoren bei der Berechnung der Abfindung zu berücksichtigen sind. Ein spezialisierter Anwalt kann durch seine Erfahrung einschätzen, welche Forderungen angemessen sind und die Verhandlungen über die Abfindung entsprechend ausrichten.

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