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Abfindungsrechner - Wieviel Abfindung steht mir zu?

Sie haben eine Kündigung erhalten oder denken über einen Aufhebungsvertrag nach? 

Dann haben Sie eine zentrale Frage: Wie hoch ist meine Abfindung? 

 

Mit unserem Abfindungsrechner erhalten Sie sofort eine erste Orientierung. 

 

Ohne Anmeldung und anonym berechnen Sie in wenigen Sekunden, welche Abfindung Ihnen zustehen könnte – abhängig von Gehalt, Dauer Ihrer Beschäftigung und Ihrer Verhandlungsposition.

Wie wird eine Abfindung berechnet?

Die Höhe einer Abfindung ist in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt.  Und es gibt keinen automatischen Anspruch auf Abfindung – außer in wenigen Fällen (z. B. Sozialplan, § 1a KSchG). Dennoch ist eine Abfindung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag gängige Praxis.
Arbeitgeber zahlen Abfindungen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden oder zu beenden. Arbeitnehmer akzeptieren eine Abfindung als finanziellen Ausgleich für den Verlust ihres Arbeitsplatzes. 

Die Berechnung basiert auf folgender Formel:

Bruttomonatsgehalt × Jahre der Betriebszugehörigkeit × Faktor

 

Was bedeuten die Bestandteile?

  • Bruttogehalt: Hier zählt nicht nur Ihr Grundgehalt – auch Sonderzahlungen wie Boni, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld müssen eingerechnet werden.

  • Betriebszugehörigkeit: Hier zählen alle vollen Beschäftigungsjahre. Ist mehr als ein halbes Jahr überschritten, wird aufgerundet, z. B. 6,5 Jahre = 7 Jahre.

  • Faktor: Dieser Multiplikator bildet das Risiko für den Arbeitgeber ab. Je unsicherer eine Kündigung, desto höher der Faktor.

Abfindungsrechner

Wie funktioniert der Abfindungsrechner?

Unser Abfindungsrechner hilft Ihnen, die ungefähre Höhe Ihrer Abfindung bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag schnell und unverbindlich zu ermitteln. Die Berechnung basiert auf Faktoren wie Bruttomonatsgehalt, Beschäftigungsdauer sowie einer realistischen Einschätzung der Kündigungswirkung.
 

  • Die Faustformel „0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr“ dient als Orientierung, weil sie oft in arbeitsgerichtlichen Verfahren verwendet wird.

  • Stellen Sie die Schieberegler auf die Werte ein, die für Sie zutreffen. 

  • Verschieben Sie den Faktor-Regler, um den Einfluss des Faktors auf Ihre Abfindung zu sehen.


Bitte beachten Sie: Die Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Die tatsächliche Abfindung wird individuell verhandelt oder im Streitfall durch ein Gericht festgelegt.

Was ist der Faktor und wie beeinflusst er Ihre Abfindung?

Der Faktor ist der entscheidende Hebel, wenn Sie Ihre Abfindung berechnen und über eine Erhöhung verhandeln wollen. In arbeitsgerichtlichen Verfahren wird oft ein Faktor von 0,5 angesetzt – das bedeutet, der Arbeitgeber zahlt ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung. Doch dieser Wert ist nicht verbindlich – und in der Praxis oft verhandelbar.

White and Blue Simple Business Comparison Table Chart.png

Beispielrechnung

Ein Arbeitnehmer mit 5 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Bruttogehalt von 3.500 € erhält bei einem Faktor von 0,5 eine Abfindung von: 3.500 € × 5 × 0,5 = 8.750 €.
Steigt der der Faktor allerdings auf 1,0, etwa wegen schwacher Kündigungsgründe des Arbeitgebers – steigt die Abfindung auf den Wert von 17.500 €.

Je besser Ihre rechtliche Ausgangsposition und je höher das Prozessrisiko für den Arbeitgeber, desto höher kann der Faktor verhandelt werden.

So steigern Sie Ihre Abfindung – mit Strategie statt Zufall

Viele Arbeitnehmer glauben, die Höhe ihrer Abfindung sei eine feste Größe, die man akzeptieren muss. Das Gegenteil ist der Fall: Die Abfindung ist in der Praxis fast immer das Ergebnis einer Verhandlung – und damit veränderbar. Aus unserer Erfahrung aus über 25 Jahren Beratung und Vertretung wissen wir: Wer vorbereitet ist, klug argumentiert und die richtigen Hebel kennt, kann seine Abfindung erheblich steigern.
Die folgenden Punkte zeigen Ihnen, wie Sie systematisch mehr herausholen – auch ohne juristische Vorkenntnisse.

Das Prozessrisiko des Arbeitgebers ist Ihr stärkstes Druckmittel

Der wichtigste Einflussfaktor in Abfindungsverhandlungen ist das sogenannte Prozessrisiko – also die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitgeber vor Gericht unterliegt. Je höher dieses Risiko ist, desto größer wird die Bereitschaft sein, eine höhere Abfindung zu zahlen.

Typische Risikofaktoren für den Arbeitgeber:

  • Formfehler bei der Kündigung (z. B. fehlende Betriebsratsanhörung)

  • Fehlen einer Abmahnung bei verhaltensbedingter Kündigung

  • unklare Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen

  • besonderer Kündigungsschutz (z. B. Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Elternzeit)


Praxisbeispiel:
Ein Arbeitgeber kündigt betriebsbedingt, kann aber keine überzeugende Sozialauswahl darlegen. Die Kündigung ist damit angreifbar – das Risiko für eine Niederlage vor Gericht steigt. Folge: Die Abfindungsbereitschaft des Arbeitgebers nimmt deutlich zu, um ein langes Verfahren mit unsicherem Ausgang zu vermeiden.

Klare Argumente statt pauschaler Forderungen

Ein häufiger Fehler in Verhandlungen: Der Arbeitnehmer verlangt einfach „mehr“, ohne es zu begründen.
Viel besser und wirkungsvoller ist sachlich zu argumentieren , strategisch und mit Bezug auf Ihren Fall.

  • „Die Kündigung erfolgte ohne vorherige Abmahnung, obwohl diese nicht entbehrlich war.“

  • „Die Sozialauswahl ist unklar, denn deren Kriterien sind nicht nachvollziehbar und willkürlich.“

  • „Andere Kollegen mit kürzerer Betriebszugehörigkeit wurden nicht gekündigt.“


Der Faktor in der Berechnung der Abfindung ist ein weiterer wichtiger Ansatzpunkt. Hier richtet sich die Argumentation auf die Erhöhung des Faktors wegen zweifelhafter Aussichten der Kündigung:
 

  • „Wegen der unsicheren Rechtslage für den Arbeitgeber ist ein Faktor von 1,0 angemessen – nicht 0,5.“

  • „Ein höherer Faktor ist angebracht, weil die Kündigung unwirksam erscheint und ein großes Risiko besteht Verzugslohn zahlen zu müssen."


Die Verhandlungen sollten deshalb durch eine genaue Analyse der Kündigung, insbesondere aus der Sicht des Arbeitgebers vorbereitet werden. Daraus ergibt sich eine Argumentation, die kompetent, realistisch und verhandlungsstark ist.

Gehalt ist nicht gleich Gehalt – achten Sie auf alle Einkünfte

Viele Arbeitgeber bieten eine Abfindung an, die nur auf dem Grundgehalt basiert – das führt zu einem erheblichen Verlust bei Ihrer Abfindung. Rechtlich ist die Situation eindeutig: Alle regelmäßigen Einkünfte zählen als Grundlage für die Berechnung der Abfindung, sofern sie Teil des Einkommens sind.

Die Einbeziehung unter anderem folgender Bestandteile muß geprüft werden:

  • monatlicher oder jährlicher Bonus

  • Weihnachts- und Urlaubsgeld

  • Leistungszulagen, Schichtzulagen

  • geldwerte Vorteile (z. B. Dienstwagen zur Privatnutzung)


Rechenbeispiel:
Ein Arbeitnehmer verdient 3.500 € Grundgehalt + 500 € Bonus + 250 € Fahrgeld → Bruttofaktor: 4.250 €
Mit der Berechnungsgrundlage von 4.250 € anstelle von 3.500 € liegt die Abfindung bei 10 Jahren Zugehörigkeit und einen Faktor von 0,5 bei 21.250 € anstelle 17.500 € - mehr als ein Monatsgehalt.

 

Praxis-Tipp: Ziehen Sie Ihre letzten 12 Gehaltsabrechnungen zur Berechnung heran, um sich einen Überblick zu erhalten und daraus das durchschnittliche Monatsgehalt zu berechnen.

Betriebszugehörigkeit prüfen – oft falsch berechnet

Die Betriebszugehörigkeit ist oft Gegenstand stiller Kürzungen – gerade weil sie ein Multiplikator in der Abfindungsformel ist. Sie sollten auf eine zutreffende Berechnung bestehen – z.B. in diesen Fällen:

  • Ausbildungszeit beim selben Arbeitgeber

  • Übergänge zwischen Tochter- und Muttergesellschaften

  • Elternzeit oder Mutterschutz

  • Langzeiterkrankung (zählt i. d. R. voll mit)

  • befristete Beschäftigung, die in Festanstellung überging

So holen Sie deutlich mehr an Abfindung heraus

Die Abfindung ist kein Geschenk, sondern eine wirtschaftliche Lösung für beide Seiten – und damit verhandelbar. Wer klug argumentiert, realistisch fordert und strategisch vorgeht, kann eine erhebliche Steigerung  des ursprünglichen Angebots erreichen.

  • Analysieren Sie das Prozessrisiko Ihres Arbeitgebers

  • Argumentieren Sie strukturiert und nachvollziehbar

  • Berechnen Sie Ihr zutreffendes Bruttogehalt

  • Lassen Sie Ihre rechtliche Betriebszugehörigkeit prüfen


Und nutzen Sie den Abfindungsrechner, um verschiedene Szenarien zu simulieren und einen Eindruck von den Stellschrauben und Möglichkeiten zu erhalten.

Beispiel: So wirkt sich der Faktor auf die Abfindung aus

Ein Arbeitnehmer mit den folgenden Eckdaten:

  • Bruttogehalt: 4.000 €

  • Beschäftigungsdauer: 10 Jahre

Ergebnisse je nach Faktor:

Faktor

Abfindung

0,5

20.000 €

0,75

30.000 €

1,0

40.000 €

1,5

60.000 €

Die Tabelle zeigt, dass bereits kleine Unterschiede im Faktor viele Tausend Euro Unterschied ausmachen. Deshalb ist es so wichtig sich mit der Verhandlung des Faktors zu befassen.

Lassen Sie Ihre Abfindung professionell prüfen

Wenn Sie sich nicht sicher ist, ob das Abfindungsangebot fair ist, sollten Sie auf Nummer sicher gehen:
Schalten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ein.

Unser Angebot:

  • Analyse Ihrer Kündigungssituation

  • Einschätzung realistischer Abfindungshöhe

  • Übernahme aller Verhandlungen

  • Durchführung der Klage mit Abschluss eines Vergleichs

  • Abschluss einer Vereinbarung

FAQ – Abfindungsrechner

Wie berechne ich meine Abfindung?

Die Abfindung berechnet sich nach der Formel: Bruttogehalt × Betriebsjahre × Verhandlungsfaktor. Der Faktor liegt häufig bei 0,5, kann aber je nach Verhandlung und Kündigungsgrund höher sein. Individuelle Faktoren wie Kündigungsschutz oder Sonderzahlungen beeinflussen das Ergebnis.

Bei welcher Kündigung gibt es eine Abfindung?

Eine gesetzliche Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen, wie bei einer betriebsbedingter Kündigung nach § 1a KSchG, wenn der Arbeitgeber die Kündigung mit einem Abfindungsangebot verbindet. In der Praxis erhalten Arbeitnehmer bei allen Formen von Kündigungen eine Abfindung durch einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht oder freiwillige Einigung abhängig von den Risiken und der Bereitschaft des Arbeitgebers zu einer Vereinbarung. Entscheidend ist, ob die Kündigung rechtlich angreifbar ist. Dann steigt der wirtschaftliche Druck auf den Arbeitgeber, eine Abfindung anzubieten.

Wie viel bleibt von einer Abfindung von 50.000 Euro übrig?

Von 50.000 Euro Abfindung bleiben nach Steuern in der Regel rund 30.000 bis 38.000 Euro netto. Die genaue Summe hängt vom persönlichen Steuersatz, der Anwendung der Fünftelregelung und weiteren Einkünften im selben Jahr ab. Eine steuerliche Beratung ist empfehlenswert - vor Abschluß einer Vereinbarung.

Wie viel Steuern bei 30.000 € Abfindung?

Bei 30.000 € Abfindung liegt die Steuerlast meist zwischen 7.000 und 12.000 Euro. Mit der Fünftelregelung kann sich der Steuersatz reduzieren, vor allem wenn kein weiteres Einkommen im Jahr vorliegt. Voraussetzung ist eine korrekte Anwendung durch den Arbeitgeber und ggf. individuelle Optimierung mit einem Steuerberater.

Wie hoch ist die Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit ergibt sich nach der Faustformel (0,5-Faktor) eine Abfindung von 10 Bruttomonatsgehältern, bei einem Gehalt von 4.000 € 40.000 €. Die Herausforderung in diesen Fällen besteht darin, einen höheren Faktor zu erzielen, der sich infolge der Laufzeit erheblich auf die Abfindung auswirkt. Dem wird von Arbeitgebern gegengesteuert, weil die Berechnung mit hohen Faktoren (z. B. 1,0) zu erheblichen Kosten für den Arbeitgeber führt.

Welches Gehalt zählt für die Abfindung?

Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt inklusive aller regelmäßigen Zahlungen. Dazu gehören z. B. Boni, Weihnachts- oder Urlaubsgeld und geldwerte Vorteile wie ein Dienstwagen. Viele Arbeitgeber setzen nur das Grundgehalt an – Arbeitnehmer sollten auf vollständige Anrechnung achten.

Was ist ein guter Faktor bei Abfindung?

Ein guter Faktor liegt bei 1,0 oder höher, beträgt also ein volles Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit. Standard sind jedoch eher 0,5. Je nach Kündigungsgrund oder Prozessrisiko des Arbeitgebers kann mehr verhandelt werden. Faktoren über 1,0 sind keine Seltenheit – besonders mit anwaltlicher Unterstützung.

Ist die Abfindung steuerfrei?

Nein, Abfindungen sind nicht steuerfrei. Sie unterliegen der Einkommensteuer. Sozialabgaben wie Renten-, Arbeitslosen- oder Krankenversicherung fallen jedoch nicht an. Durch die Fünftelregelung kann die Steuerlast gesenkt werden.

Ist eine Abfindung brutto oder netto?

Die Abfindung wird brutto vereinbart und unterliegt der Einkommensteuer. Der ausgezahlte Netto-Betrag ist daher geringer als der vereinbarte Bruttowert. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von Steuersatz, Fünftelregelung und Gesamteinkommen ab.

Was ist besser, Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag kann Vorteile wie ein besseres Zeugnis oder eine höhere Abfindung bringen, birgt aber das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Die Kündigung macht eine Klage nötig und eröffnet den Weg zu Gericht. Für Personen mit hohem Kündigungsschutz kann die Kündigung die günstigere Ausgangsbasis sein, da sie rechtlich schwerer durchzusetzen ist und der Arbeitgeber dadurch zusätzlich unter Druck gerät.

Optimale Abfindung durch Verhandlungen mit Anwalt!

Zur Maximierung Ihrer Abfindung ist Fachwissen entscheidend – hier unterstützen wir Sie mit langjähriger Erfahrung. Unsere Anwälte erzielen für Sie durch geschickte Verhandlungen die maximale Abfindung.

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