Aufhebungsvertrag in München abschliessen
Aufhebungsvertrag in München
München gilt in Deutschland als wirtschaftlich erfolgreichste Stadt, gemessen an Bruttoeinkommen, Arbeitslosenquote und Investitionen. In einer Wirtschaftsmetropole wie München gibt es viele Rechtsstreitigkeiten im Arbeitsrecht vor dem Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht München, zuständig für Verfahren zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Beim Arbeitsgericht wird häufig um die Beendigung wegen einer Kündigung gestritten.
Statt einer Kündigung kann auch ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein. Während die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht München führt, wird ein Aufhebungsvertrag außergerichtlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen. Für den Aufhebungsvertrag gibt es kein verbindliches Muster. Er muss in allen Einzelheiten zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt werden. Hier empfiehlt sich immer, gerade auf der Seite des Arbeitnehmers, die Einschaltung eines Fachmanns.
Wir sind eine Münchener Kanzlei für Arbeitsrecht. Bei uns erhalten Sie Unterstützung beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags durch eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und einen seit 25 Jahren im Arbeitsrecht tätigen Anwalt.

Anwalt für Aufhebungsvertrag in München
Ein Aufhebungsvertrag ist immer riskant. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag in München abschließen möchten, sind Sie mit DR. THORN Rechtsanwälte auf der sicheren Seite. Wir verhandeln Aufhebungsverträge in München seit 25 Jahren.
Einen Aufhebungsvertrag mit einem Anwalt anzugehen, zahlt sich immer aus, weil ein Anwalt für Sie Risiken ausschließt und oft eine höhere Abfindung erzielt. Mit unsererer jahrelangen Erfahrung beurteilen wir das Ihnen unterbreitete Angebot und zeigen Spielräume für die Verhandlungen auf. Wir verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber auf Augenhöhe.
Aufhebungsvertrag: Nicht unter Druck setzen lassen
Ein Aufhebungsvertrag ist an sich eine freiwillige Vereinbarung. Arbeitgeber in München üben aber oft Druck aus, durch Fristsetzung oder Androhung einer Kündigung, wenn Sie nicht umgehend unterzeichnen. Mit Vorlage eines Aufhebungsvertrags zeigt der Arbeitgeber aber, dass er eine Kündigung vermeiden will. Lassen Sie daher einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in München prüfen, ob Sie auf das Angebot eingehen sollten oder ob noch Verbesserungspotential besteht, was in der Regel der Fall ist.
Aufhebungsvertrag oder Kündigung?
Der Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; die Kündigung eine einseitige Erklärung. Beim Aufhebungsvertrag muss die Frist für die Kündigung nicht beachtet werden. Für den Arbeitnehmer hat der Aufhebungsvertrag den Nachteil, dass keinerlei Kündigungsschutz gilt. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie vor die Wahl stellt, Kündigung oder Aufhebungsvertrag, wenden Sie sich an einen Anwalt. Unsere Kanzlei in München ist rund um die Uhr erreichbar.
Folgen für das Arbeitsverhältnis
Bei der Kündigung sind die Rechtsfolgen gesetzlich geregelt: Wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist, endet das Arbeitsverhältnis. Beim Aufhebungsvertrag kommt es auf die konkrete Regelung an. Die Parteien müssen keine Kündigungsfrist beachten und können den Zeitpunkt der Beendigung daher frei wählen. Dies birgt Gefahren für den Arbeitnehmer: Die Agentur für Arbeit in München achtet darauf, dass die Vorgaben auch bei der Aufhebung eingehalten werden. Bei Verstößen kann ein Ruhen Ihres Arbeitslosengeldanspruchs eintreten oder eine Sperrfrist verhängt werden.

Folgen für das Arbeitslosengeld
Mit Abschluss des Aufhebungsvertrags durch Ihre Unterschrift führen Sie die Arbeitslosigkeit selbst herbei. Hierzu sind Sie als Arbeitnehmer nicht berechtigt, wenn nicht ein wichtiger Grund hierzu vorliegt. Daher verhängt die Agentur für Arbeit in München bei einem Aufhebungsvertrag üblicherweise eine Sperrfrist von 12 Wochen.
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