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Aufhebungsvertrag. Was rät ein Anwalt?

AUFHEBUNGSVERTRAG IN MÜNCHEN

Aufhebungsvertrag in München - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Aufhebungsvertrag in München erhalten? Sofort zum Anwalt!

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten, ist schnelles Handeln entscheidend für Ihren Erfolg. Der Vertrag kann weitreichende Folgen für Ihre finanzielle und berufliche Zukunft haben. Es ist für Sie wichtig, die Vereinbarung sorgfältig zu prüfen, um Nachteile wie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld oder unzureichende Abfindungen zu vermeiden.

 

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag in München erhalten, sollten Sie sofort einen erfahrenen Anwalt einschalten. Ein Anwalt prüft den Vertrag zeitnah, wahrt Ihre Interessen und handelt meist bessere Konditionen aus​. Wir raten Ihnen rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte zu schützen und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Benötigen Sie Unterstützung bei einem Aufhebungsvertrag ?

Bei DR. THORN Rechtsanwälte erhalten Sie umfassende und fachmännische Beratung von erfahrenen Anwälten. Mit über 25 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht sind wir vertrauenswürdiger Partner, um die Regelungen Ihres Aufhebungsvertrags transparent zu machen und effektiv zu verhandeln. Auf unsere Kompetenz für die Verhandlung und den Abschluss Ihres Aufhebungsvertrags können Sie vertrauen.

DR. THORN Rechtsanwälte – Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München.

Wenn Sie sich zuerst einen Überblick verschaffen wollen, finden Sie hier eine Zusammenstellung  wichtiger Punkte zum Aufhebungsvertrag in München. Bitte beachten Sie:

  • Ein Aufhebungsvertrag kann für Arbeitnehmer Risiken bergen, die nicht sofort offensichtlich sind.

  • Die nachfolgenden Punkte sind lediglich Beispiele und decken nicht das gesamte Spektrum ab.

  • Wir empfehlen einen Anwalt zu konsultieren, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen.

Aufhebungsvertrag statt Kündigung

Beim Arbeitsgericht wird um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen einer Kündigung gestritten.

Die Beendigung wird heutzutage aber immer häufiger durch einen Aufhebungsvertrag herbeigeführt.

Während die Kündigung mit der Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht führt, wird der Aufhebungsvertrag außergerichtlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen. Dafür gibt es kein verbindliches Muster. der Vertrag muss deshalb in allen Einzelheiten zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt werden. Deshalb empfiehlt es sich immer, gerade auf der Seite des Arbeitnehmers, die Einschaltung eines Experten im Arbeitsrecht.

Aufhebungsverträge im Arbeitsrecht in München

Arbeitsrecht in München

Als Hauptstadt des Freistaats Bayern und drittgrößte Stadt Deutschlands hat München einen besonderen Stellenwert. München gilt als wirtschaftlich erfolgreichste Stadt, gemessen an Bruttoeinkommen, Arbeitslosenquote und Investitionen. Diese pulsierende Metropole ist nicht nur ein florierendes wirtschaftliches Zentrum mit einer lebendigen Wirtschaft.

 

Aus wirtschaftlicher Sicht zählt München zu den Spitzenreitern in Deutschland. Mit florierender Industrie und Standort führender Unternehmen, Konzerne und Versicherungen ist München seit Jahrzehnten ein internationaler Finanzmittelpunkt. Stetiges Wachstum und kontinuierliche wirtschaftliche Entwicklung haben die Position von München in der globalen Wirtschaft gefestigt.

In einer Wirtschaftsmetropole wie München sind viele Anwälte ansässig. Von 167.085 in ganz Deutschland (2022) registrierten Rechtsanwälten, sind allein in München 22.683 Anwälte. Bei Fachanwälten für Arbeitsrecht wurde von der Rechtsanwaltskammer München 2022 eine Steigerung verzeichnet.

Aufhebungsvertrag München - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Arbeitsgerichte in München

Rechtsstreitigkeiten im Arbeitsrecht werden in München vor dem Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht in der Winzererstraße, zuständig für Verfahren zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, ausgetragen.

Das Arbeitsgericht ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in München und den umliegenden Regionen zuständig. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört nicht nur die Stadt München selbst, sondern auch einige benachbarte Landkreise. Dies umfasst in der Regel auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die ihren Sitz in diesen Gebieten haben oder deren Arbeitsverhältnisse, die dort begründet sind.

 

Das Arbeitsgericht München ist auch für Fälle zuständig, die nicht direkt in München oder den oben genannten Landkreisen verortet sind, wenn besondere Umstände dies bedingen, wie beispielsweise der Sitz des Unternehmens oder spezielle arbeitsrechtliche Vorgänge, die eine Zuständigkeit des Münchner Gerichts bedingen.

Arbeitsgericht für München und Umland

Das Arbeitsgericht München ist nicht nur für die Stadt München zuständig, sondern auch für die umliegenden Landkreise. Zu diesen Landkreisen gehören:
 

  • Landkreis München
    Dieser umgibt die Stadt München und ist einer der bevölkerungsreichsten Landkreise in Bayern. Er umfasst mehrere Städte und Gemeinden, die eng mit der Metropole München verbunden sind.

  • Landkreis Starnberg
    Im Südwesten von München, gehört zu den wohlhabendsten Regionen in Deutschland.

  • Landkreis Dachau
    Nordwestlich von München gelegen, mit einer Mischung aus städtischen und ländlichen Gebieten.

  • Landkreis Ebersberg
    Dieser Landkreis liegt östlich von München und ist geprägt von einer Mischung aus ländlichen und suburbanen Gebieten.

  • Landkreis Erding
    Nordöstlich von München gelegen, ist Erding bekannt die Nähe zum Flughafen München, der zugleich ein großer Arbeitgeber in dieser Region ist

  • Landkreis Freising
    Nördlich von München, beherbergt Freising die älteste Brauerei der Welt, Weihenstephan, und ist eine bedeutende Bildungs- und Wissenschaftsstadt. Der Münchner Flughafen befindet sich teilweise in diesem Landkreis. Hier findet der Amts- und Gerichtstag Freising statt: Domberg 20, 85354 Freising

  • Landkreis Fürstenfeldbruck
    Westlich von München gelegen, eine Mischung aus Natur und urbanen Lebensräumen.


Das Arbeitsgericht München ist somit für eine große und vielfältige Region zuständig, die sowohl städtische als auch ländliche Gebiete umfasst. Diese Zuständigkeit erfordert eine breite Kompetenz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, die sich aus den unterschiedlichen wirtschaftlichen und sozialen Strukturen dieser Landkreise ergeben.

Zivilgerichte und Arbeitsrecht in München

Die Gerichte für Arbeitssachen sind ausschließlich für Streitigkeiten zuständig, die unter eine der im Arbeitsgerichtsgesetz genannten Angelegenheiten fallen. Davon zu unterscheiden sind die Zivilgerichte.

In München sind zahlreiche Zivilgerichte ansässig:

 

  • Landgericht München I
    Prielmayerstraße 7, 80335 München (Hausanschrift), 80316 München (Postanschrift)

  • Landgericht München II
    Denisstraße 3, 80335 München (Hausanschrift), 80320 München (Postanschrift)

  • Oberlandesgericht München
    Prielmayerstraße 5, 80335 München (Hausanschrift), 80097 München (Postanschrift)

  • Amtsgericht München
    Pacellistr. 5, 80333 München

 

Zivilgerichte sind gemäß § 5 I 3 ArbGG grundsätzlich - es gelten Ausnahmen - zuständig für Streitigkeiten von angestellten Geschäftsführern, weil diese nicht als Arbeitnehmer gelten.

Aspekte für Aufhebungsverträge in München

Arbeitsagenturen in München und Umgebung

Arbeitsagenturen in München und Umgebung sind bekannt für ihre Konsequenz bei der Verhängung von Sperrzeiten für das Arbeitslosengeld. Wichtig ist für Arbeitnehmer daher eine sorgfältige Formulierung des Aufhebungsvertrags, um keine Sperrzeiten zu provozieren. Sie sollten auch darauf achten, dass Ihr Aufhebungsvertrag die gesetzlichen Kündigungsfristen einhält, um Probleme zu vermeiden.

Bedeutung haben die Arbeitsagenturen in München und Umgebung, wenn Sie gekündigt wurden. Denn dann müssen Sie sich dort arbeitssuchend melden, um keine Rechte zu verlieren.

Sie können sich online arbeitsssuchend melden oder vor Ort bei Ihrer Agentur für Arbeit, telefonisch (Servicenummer: 0800 4 5555‑00) oder schriftlich.

  • München: Agentur für Arbeit München,  Kapuzinerstr. 26, 80337 München

  • Ebersberg: Agentur für Arbeit Ebersberg, Kolpingstr. 1, 85560 Ebersberg

  • Fürstenfeldbruck: Agentur für Arbeit Fürstenfeldbruck,

  • Erding: Agentur für Arbeit Erding, Berghamer Straße 14, 85435 Erding

  • Freising: Agentur für Arbeit Freising, Parkstr. 11, 85356 Freising

  • Dachau: Agentur für Arbeit Dachau, Münchner Str. 61a, 85221 Dachau

Regionale Besonderheiten in München

Viele große internationale Unternehmen in München bieten Mitarbeitern Zusatzleistungen an, die über das reguläre Gehalt hinausgehen. Diese Leistungen umfassen Aktienoptionen, Weihnachtsgeld, Provisionen und Boni. Solche Zusatzleistungen sind attraktiv und stellen für Arbeitnehmer bedeutende finanzielle Anreize dar, zusätzlich zum Grundgehalt. Sie sind daher ein wichtiger Bestandteil der Gesamtvergütung. Diese Zusatzleistungen müssen im Aufhebungsvertrag spezifisch und rechtskonform geregelt werden. Verhandlungen über Aufhebungsverträge müssen die spezifischen Vergütungsstrukturen dieser Unternehmen berücksichtigen. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht identifiziert die relevanten Fragen und stellt sicher, dass alle Ansprüche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Dies umfasst nicht nur die direkte finanzielle Kompensation, sondern auch weitere Leistungen wie betriebliche Altersvorsorge, Versicherungsleistungen und andere Benefits, die Bestandteil des Beschäftigungspakets sein können.

Abfindung bei Aufhebungsverträgen in München

Auch in München wird die Höhe der Abfindung bei Aufhebungsverträgen häufig nach der bundesweit gebräuchlichen Faustformel berechnet: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Diese Regel dient als Basis und bietet eine erste Orientierung bei Verhandlungen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in bestimmten Branchen, wie der Chemie- oder Finanzindustrie, oft höhere Abfindungen gezahlt werden. Dies liegt daran, dass die Vergütungsstrukturen in diesen Branchen in der Regel großzügiger sind.

Die endgültige Höhe der Abfindung hängt zudem von mehreren Faktoren ab. Die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers spielt eine wesentliche Rolle; je stärker die Position, desto höher fällt die Abfindung aus. Die Dauer der Betriebszugehörigkeit beeinflusst die Abfindungshöhe maßgeblich – längere Betriebszugehörigkeit führt zu höheren Abfindungen.

Insgesamt ist es ratsam, bei Verhandlungen über Aufhebungsverträge in München die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen. Dies gewährleistet, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden und der Arbeitnehmer eine angemessene Abfindung erhält.

Schnelle Entscheidungsfindung in München

In München müssen Aufhebungsverträge oft zügig verhandelt und abgeschlossen werden, um kurze Fristen einzuhalten und potenzielle Kündigungen zu vermeiden. Diese Dringlichkeit erfordert eine sofortige anwaltliche Beratung und Vertretung. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt und die Interessen des Arbeitnehmers gewahrt werden. Durch eine rechtzeitige und kompetente anwaltliche Betreuung kann das Risiko minimiert werden, dass der Arbeitnehmer durch vorschnelle Entscheidungen oder unklare Vertragsklauseln Nachteile erleidet.

Spezialisierte Anwaltskanzleien in München

München hat zahlreiche auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzleien, die umfassende Erfahrungen mit lokalen Gepflogenheiten und spezifischen Anforderungen der Münchner Arbeitsgerichte und Behörden haben. Die Anwälte kennen die Strategien und Vorgehensweisen der großen und kleinen Arbeitgeber in München und können diese gezielt in den Verhandlungen nutzen.

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag in München abschließen möchten, ist es ratsam einen Münchner Anwalt einzuschalten. Einen Aufhebungsvertrag mit einem Anwalt anzugehen, zahlt sich immer aus, weil ein Anwalt für Sie Risiken ausschließt und oft eine höhere Abfindung erzielt.

Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

Der Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; die Kündigung eine einseitige Erklärung.

Beim Aufhebungsvertrag muss die Frist für die Kündigung nicht beachtet werden.

Für den Arbeitnehmer hat der Aufhebungsvertrag den grundlegenden Nachteil, dass kein Kündigungsschutz gilt.

Wenn Ihr Arbeitgeber Sie vor die Wahl stellt, Kündigung oder Aufhebungsvertrag, wenden Sie sich für die Entscheidung darüber am besten an einen Anwalt.

Ein Aufhebungsvertrag kann nachteilig sein, aber Ihnen auch Vorteile bringen.

Besprechen Sie Einzelheiten gerne mit einem unserer Anwälte. Unsere Kanzlei in der Clemensstraße 30 in München ist rund um die Uhr erreichbar.

Folgen für das Arbeitsverhältnis

Bei der Kündigung sind alle Rechtsfolgen gesetzlich geregelt: Wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist, endet das Arbeitsverhältnis. Beim Aufhebungsvertrag kommt es hingegen auf die konkrete Regelung an. Die Parteien müssen keine Kündigungsfrist beachten und können den Zeitpunkt der Beendigung frei wählen.

Das birgt Gefahren für den Arbeitnehmer: Die Agentur für Arbeit in München achtet darauf, dass die geltenden Vorgaben auch bei einer Aufhebung eingehalten werden. Bei Verstößen kann ein Ruhen Ihres Arbeitslosengeldanspruchs eintreten oder eine Sperrfrist verhängt werden.

Folgen für das Arbeitslosengeld

Mit Abschluss des Aufhebungsvertrags durch Ihre Unterschrift führen Sie Ihre Arbeitslosigkeit quasi selbst herbei. Hierzu sind Sie als Arbeitnehmer an sich nicht berechtigt, sofern nicht ein wichtiger Grund hierzu vorliegt. Daher verhängt die Agentur für Arbeit in München bei einem Aufhebungsvertrag üblicherweise eine Sperrfrist von 12 Wochen. Davon gibt es aber Ausnahmen. Wenn Sie hierzu mehr erfahren wollen, rufen Sie uns bitte gerne an.

Aufhebungsvertrag: Nicht unter Druck setzen lassen!

Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung. Arbeitgeber in München üben aber häufig Druck auf Arbeitnehmer aus, durch eine Fristsetzung oder Androhung einer Kündigung,  wenn nicht umgehend unterzeichnet wird. Lassen Sie sich davon nicht beeinflussen. Mit Vorlage eines Aufhebungsvertrags hat der Arbeitgeber bereits signalisiert, dass er eine Kündigung eigentlich vermeiden will. Die Androhung einer

Kündigung ist daher widersprüchlich.

 

Wir empfehlen Ihnen in einem solchen Fall umgehend einen Anwalt einzuschalten. Wenn Sie uns beauftragen Sie zu vertreten, kontaktieren wir sofort Ihren Arbeitgeber mit dem Ziel einer Verlängerung der gesetzten Frist. Wir prüfen , ob Sie auf das Angebot eingehen sollten oder ob noch Verbesserungspotential besteht. Das ist in der Regel der Fall.

Aufhebungsvertrag in München - Wir beraten Sie gerne.

DR. THORN Rechtsanwälte in der Clemensstrasse 30 ist eine renommierte Münchener Kanzlei für Arbeitsrecht. Mit uns Sie auf der sicheren Seite. Wir beraten im Arbeitsrecht in München seit 25 Jahren und haben entsprechende Erfahrung mit Aufhebungsverträgen. Mit unsererer jahrelangen Erfahrung beurteilen wir das Ihnen unterbreitete Angebot, zeigen Spielräume für die Verhandlungen auf und verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber auf Augenhöhe. Bei uns erhalten Sie Unterstützung beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags die Sie benötigen durch eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und einen seit 25 Jahren im Arbeitsrecht tätigen Anwalt. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz für die Verhandlung und den Abschluss Ihres Aufhebungsvertrags.

 

DR. THORN Rechtsanwälte – Ihre Profis im Arbeitsrecht in München.

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Planen Sie einen Aufhebungsvertrag abzuschließen? Dann sollten Sie zuvor einen erfahrenen Rechtsanwalt für Aufhebungsverträge konsultieren. Unser Team bietet Ihnen die gesamte rechtliche Unterstützung, um Ihre Interessen optimal zu wahren. Rufen Sie uns an, wenn es für Sie um einen Aufhebungsvertrag in München geht. In einem Ersttelefonat erhalten Sie kostenlos eine Einschätzung Ihrer Chancen durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in München. Wir helfen Ihnen sofort.

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