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Dr. jur. Michael Thorn

Ihr Anwalt in München für Arbeitsrecht  

Dr. jur. Michael Thorn

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"Arbeitnehmer haben bei einer Kündigung oft viel bessere Karten als der Arbeitgeber. Den meisten ist das gar nicht bewußt. Hier sollten wir ins Spiel kommen, um Ihre Trümpfe und Joker auszuspielen."

"Seit mehr als 28 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit dem Arbeitsrecht und habe in dieser Zeit eine Vielzahl von Fällen erfolgreich bearbeitet. Diese langjährige Erfahrung ermöglicht mir ein umfassendes Verständnis der arbeitsrechtlichen Themen und eine präzise Analyse der rechtlichen Situation.

 

Die ständige Auseinandersetzung mit neuen Entwicklungen und die Bewältigung von Herausforderungen haben mir einen reichen Erfahrungsschatz verliehen, den ich zum Wohle meiner Mandanten einsetze. Meine Arbeit ist geprägt von Kompetenz, Professionalität und einem hohen Anspruch an mich selbst.

 

In dieser Zeit habe ich eine große Vielfalt an Mandanten betreuen dürfen, darunter Arbeiter, Angestellte, Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder. Als Anwalt bin ich bundesweit zugelassen und kann Sie in allen Verfahren vor Arbeitsgerichten, insbesondere bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag, zuverlässig und kompetent vertreten.

Ich verstehe, dass die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses für meine Mandanten häufig eine schwierige und nervenaufreibende Zeit sein kann. Daher stehe ich meinen Mandanten stets persönlich zur Seite, um sie mit meinem umfangreichen Fachwissen und meiner Erfahrung zu leiten und zu unterstützen.

 

Kommen Sie mit Ihrem arbeitsrechtlichen Problem gerne zur mir.

Mein Ziel ist es, für Sie ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen und Ihnen bei allen Fragen und Herausforderungen zur Seite zu stehen. Dabei arbeite ich eng mit Ihnen zusammen, um eine individuelle Strategie für Sie zu entwickeln, die Ihren Bedürfnissen und Zielen entspricht.
 

Wenn Sie Fragen haben oder meine Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren."

Ihr

Dr. Michael Thorn

Telefon: 0893801990

thorn@thorn-law.de

WERDEGANG

Dr. Michael Thorn hat 1985 das Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig- Maximilians-Universität zu München aufgenommen. Bereits 1986 wurde er Mitarbeiter am Leopold-Wenger-Institut der Universität. Das Erste Staatsexamen absolvierte er 1990 mit großem Prädikat und begann das Rechtsreferendariat an den Landgerichten Augsburg und Landshut. Nebenher begann er eine freiberufliche Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei. 1993 absolvierte er das Zweite Staatsexamen, ebenfalls mit großem Prädikat. 1993 erfolgte der Eintritt in eine mittelständische Kanzlei. In 1994  wechselte in eine internationale Wirtschaftskanzlei, tätig zuletzt als Partner. In 1996 gründete er die Kanzlei THORN Rechtsanwälte. In 2000 erfolgte seine Promotion durch die Ludwig-Maximilians-Universität mit "magna cum laude".

2014 gründete er die Kanzlei DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB.

QUALIFIKATION IM ARBEITSRECHT

Wenn Sie im Arbeitsrecht einen erfahrenen Anwalt suchen, sind Sie hier richtig. Mit Rechtsanwalt Dr. Thorn steht Ihnen ein kompetenter und über viele Jahre erfahrener Streiter zur Seite.

Dr. Thorn ist seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit in 1993 schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig. Er bearbeitet vor allem Fälle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

 

Zu seinen Mandanten zählen:

 

  • Arbeiter

  • Angestellte

  • leitende Angestellte

  • Geschäftsführer von mittelständischen Gesellschaften

  • Vorstände von Aktiengesellschaften

  • Institutionen

  • Ausländische diplomatische Vertretungen

Wie jeder deutsche Rechtsanwalt ist er bundesweit vertretungsberechtigt vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten, dem Bundesarbeitsgericht sowie allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Beratung und Vertretung führt er in deutscher und englischer  Sprache​.

FAQ - Fragen an Dr. Michael Thorn

1. Was können Sie für mich tun?

Zunächst einmal kann ich für Sie beurteilen, ob Sie anwaltliche Hilfe benötigen, wie bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag. In einem telefonischen Erstkontakt, unverbindlich und kostenlos, nehme ich eine Vorprüfung vor, ob sich der anwaltliche Einsatz lohnt und Sie Aussichten auf Erfolg haben.

Auch auf den übrigen Feldern des Arbeitsrechts bin ich Ihnen behilflich, z.B. bei:
 

  • Beurteilung von Arbeitsverträgen

  • Führen von Verhandlungen

  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht

2. Wann soll ich Sie kontaktieren?

Am besten kontaktieren Sie mich, sobald sich ein Problem zeigt. Je früher ein Anwalt sich mit einer Sache beschäftigen kann, desto eher können Probleme vermieden werden. Im Arbeitsrecht ist der schnelle Kontakt wichtig wegen der teilweise sehr kurz bemessenen Fristen. Rufen Sie mich sofort an. So vermeiden Sie Fehler und  verpassen keine Fristen.

3.  Warum sollte ich Sie engagieren?

Folgende Gründe könnten Sie veranlassen mich zu engagieren:

  • meine jahrelange Erfahrung im Arbeitsrecht, in dem ich seit über 25 Jahren tätig bin.

  • die Qualität meiner Arbeit, die sich in sehr guten Bewertungen meiner Mandanten zeigt

  • meine unkomplizierte Art im Umgang mit Mandanten

  • meine gute Erreichbarkeit und persönliche Betreuung

4.  Wie gehe ich vor, wenn ich Ihre Kanzlei beauftragen möchte?

Mir ist am liebsten, wenn neue Mandanten mich anrufen. Durch unser dauernd besetztes Sekretariat ist gewährleistet, dass Sie jederzeit einen Anwalt sprechen können. Deshalb bitte ich Sie sich nicht auf ein Kontaktformular zu verlassen, sondern mich direkt anzurufen.

5. Wie bearbeiten Sie das Mandat?

Das mir anvertraute Mandat bearbeite ich selbst.

Unser Anwälte arbeiten zwar im Team, d.h. wir tauschen uns aus, um unser Expertenwissen und die gemeinsame Erfahrung einzubringen, damit die beste Strategie für unsere Mandanten angewandt wird. Aber jedes Mandat bleibt einem Partner zugeordnet, der es auch selbst bearbeitet.


Zu Beginn erörtere ich in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen den Sachverhalt und sichte vorhandene Unterlagen. Gemeinsam klären wir ab, was Ziele sind. Wir erörtern den Sachverhalt und die rechtliche Situation. Bei der Mandatsbearbeitung bleiben wir ständig in Kontakt. Ich halte Sie ständig durch Kopien unserer Schreiben und Korrespondenz der Gegenseite auf dem Laufenden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit gerne für Rückfragen zur Verfügung. Bei wichtigen Entscheidungen treffen wir uns in der Kanzlei oder führen ein ausführliches Gespräch, sodass Sie Ihre weiterführenden Anweisungen geben können.

Bei uns behalten Sie die volle Kontrolle über Ihre Sache.

6. Erhalte ich eine ehrliche Einschätzung der Risiken?

Von mir erhalten Sie stets eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen und Risiken. Ein Mandant hat den Anspruch darauf zu erfahren, wie es um seine Sache steht. Dazu gehört auch, dem Mandanten reinen Wein einzuschenken, wenn seine Sache keine Aussicht auf Erfolg hat.

7. Arbeiten Sie mit Rechtsschutzversicherungen?

Rechtsschutzversicherungen sind eine gute Sache im Arbeitsrecht. Weil es grundsätzlich keine Kostenerstattung gibt, müssen die Kosten immer mitgedacht werden. Wenn ein Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung hat, braucht er sich über Kosten keine Gedanken zu machen. Wir helfen unseren Mandanten bei der Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung, inbesondere bei Ablehnungen.

8. Haben Sie einen generellen Tipp für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmern würde ich gerne empfehlen, sich anwaltlichen Rat zu holen, wenn sie unsicher sind. Ganz besonders bei Kündigung und Aufhebungsvertrag. Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht. Arbeitnehmer haben meist gute Karten gegen Ihren Arbeitgeber.

Lassen Sie sich von Kosten nicht abschrecken. Das erste Telefonat mit mir ist immer kostenlos. Schildern Sie mir Ihren Fall und erhalten Sie meine Einschätzung zu den Erfolgsaussichen.

9. Welche Frage wird Ihnen am häufigsten gestellt?

Tatsächlich ist die häufigste Frage nach den Aussichten des Falls, insbesondere der Höhe der Abfindung. Das hängt damit zusammen, dass es meist um Kündigungen und Aufhebungsverträge geht und dort die Abfindung im Mittelpunkt steht. Deshalb will natürlich jeder wissen, welche Chancen er hat. Damit dem Anrufer nicht bei dieser Frage schon Kosten entstehen, führe ich ein kostenloses und unverbindliches Ersttelefonat.

10. Was macht Ihnen am meisten Spaß bei ihrem Beruf als Anwalt?

Größte Motivation ist der Kontakt mit meinen Mandanten, sie zu verstehen und mich in Ihre Situation zu versetzen, um den Fall mit ihren Augen zu sehen und ihre Wünsche und Erwartungen zu verstehen.  An nächster Stelle steht für mich der Kampf um die Rechte meiner Mandanten. Dazu gehört auch mein Ehrgeiz erfolgreich mit dem Gegner vor Gericht die Klingen zu kreuzen. Am meisten Spaß macht es mir für meine Mandanten einen Sieg zu erringen und am schönsten ist es, ihnen die gute Nachricht überbringen zu können.

Arbeitsgericht  - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Ihr Anwalt: Dr. Michael Thorn

Rufen Sie mich an, wenn Sie ein Problem haben. Im Ersttelefonat erhalten Sie von mir kostenlos und unverbindlich eine Einschätzung Ihrer Chancen und Optionen.

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