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BILDRECHTE - Anwalt Arbeitsrecht München
DR. THORN Rechtsanwälte

Kunstgalerie

Angaben zu Bildrechten

Bilder sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Dies umfaßt auch digitale Bilder. Wir nutzen neben eigenen Bildern auch fremde Bilder. Diese unterliegen somit einem fremden Urheberrecht. Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, wem und wie er Nutzungen durch Dritte zuläßt.

Es gibt verschiedene Lizenzen bzw. Lizenzmodelle. So ist z.B. bei der CC-Lizenz der Nutzer verpflichtet, den Namen des Urhebers zu nennen und zu verlinken, keine Bearbeitungen an dem Werk vorzunehmen, die jeweilige Lizenz zu nennen und zu verlinken und das Werk nicht auf kommerziellen Seiten zu nutzen.
Es gibt aber andere Lizenzen, die solche Anforderungen nicht stellen. So gibt es die CC0-Lizenz. Dies bedeutet Creative Common ZERO. Bei dieser Lizenz hat sich der Urheber keine Rechte vorbehalten.

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Eine Namensnennung des Urhebers ist jeweils nicht erforderlich.

Sollte es sich im Einzelfall anders verhalten, d.h. sollten Sie etwa entgegenstehende Rechte gegen eine Verwendung eines Werkes auf dieser website haben, bitten wir Sie höflichst sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Einzelne Angaben zu Bildrechten

  • Zeitungsartikel Brigitte: : Dr. Thorn Rechtsanwälte PartGmbB

  • Filmaufnahmen: Dr. Thorn Rechtsanwälte PartGmbB

  • Zeitungsartikel SZ: pixabay, brotiN biswaS

Anwalt Arbeitsrecht München

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