Anwalt Aufhebungsvertrag: Tips zu Regelungen
Suchen Sie "anwalt aufhebungsvertrag" in München? Bei Dr. Thorn Rechtsanwälte in München erhalten Sie fachmännische Beratung von erfahrenen Anwälten und vertrauenswürdige Unterstützung bei Ihrem Aufhebungsvertrag. Wir machen Ihnen die Regelungen in Ihrem Aufhebungsvertrag transparent.
Suchen Sie einen Anwalt zur Verhandlung Ihres Aufhebungsvertrags? Kommen Sie zu uns. Wir sind seit über 25 Jahren im Arbeitsrecht in München tätig. Bei uns finden Sie einen kompetenten und erfahrenen Anwalt für Ihren Aufhebungsvertrag.
Was geschieht mit Resturlaub?
Über bestehende Urlaubsansprüche bzw. Resturlaubsansprüche muss eine Regelung getroffen werden. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Wenn der Urlaub noch genommen werden können soll, wäre zu regeln, wie dies konkret geschieht. Wenn eine unwiderrufliche Freistellung erfolgt, wird der Urlaubsanspruch üblicherweise auf die Freistellung angerechnet. Dies ist nicht möglich bei der nur widerruflichen Freistellung. Des weiteren ist zu klären, ob ggf. eine Urlaubsabgeltung in Betracht kommt.
Rufen Sie uns an. Bei uns berät Sie ein erfahrener Anwalt bei Ihrem Aufhebungsvertrag.
Betriebliche Altersversorgung
Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung können einen hohen wirtschaftlichen Wert und damit eine große Bedeutung für Sie haben. Wenn eine betriebliche Altersversorgung besteht, kommt es darauf an, ob die Ansprüche daraus bereits vertraglich oder gesetzlich unverfallbar sind. Wir empfehlen eine Regelung in den Aufhebungsvertrag aufzunehmen, was mit Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung geschieht und wie z.B. diese übertragen werden. Konsultieren Sie einen Anwalt für Aufhebungsverträge.
Rückzahlungs- und Rückgabeansprüche
Zur ordnungsgemäßen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gehört eine Regelung in den Aufhebungsvertrag, wann, welche Gegenstände, wo und in welchem Zustand an den Arbeitgeber zurückzugeben sind. In Ihrem Interesse ist auch, dass eine Regelung über einen überlassenen Dienstwagen getroffen wird. Bei der Beurteilung üblicher Klauseln im Aufhebungsvertrag kann ein spezialisierter Anwalt für Aufhebungsverträge Ihnen wertvolle Unterstützung bieten.
Wettbewerbsverbot
Das beendete Arbeitsverhältnis hat Nachwirkungen. Auch nach dessen Beendigung bleibt ein Arbeitnehmer an seine Verschwiegenheitspflicht gebunden. Häufig ist in Anstellungsverträgen aber auch eine Wettbewerbsklausel enthalten. Hier empfiehlt es sich in den Aufhebungsvertrag eine konkrete Regelung zu treffen, damit nicht im Nachhinein Streitigkeiten daraus entstehen. Auch hier sollten Sie eienn Anwalt für Aufhebungsvertrag hinzuziehen, weil beim Wettbewerbsverbot viel auf dem Spiel steht.
Zeugnis
Ein Anwalt für Aufhebungsvertrag iist für Sie auch zu empfehlen , wenn es um Ihr Zeugnis geht. Nach wie vor sind Zeugnisse sehr wichtig. Beim Aufhebungsvertrag können Sie durch eine geschickte Regelung zu Ihrem Wunschzeugnis kommen.
Zeugnisnote
Wir empfehlen im Aufhebungsvertrag auch zu regeln welche Zeugnisnote das spätere Zeugnis enthält, um Ihnen Streitigkeiten darüber zu ersparen.

Zeugnisinhalt
Auch zum Zeugnisinhalt sollte eine Regelung getroffen werden. Hier bietet es sich an, sich bereits über einen verbindlichen Zeugnistext zu verständigen unter Einbeziehung der heutzutage üblichen Schlussformeln.
Zwischenzeugnis
Ohne ausdrückliche Regelung wird nur ein Schlusszeugnis erteilt. Wenn noch einige Zeit bis zur Beendigung verstreicht, ist es sinnvoll zu vereinbaren, dass ein Zwischenzeugnis erteilt wird, was Sie für Bewerbungen benötigen.
Ausgleichsklausel
Es kann empfehlenswert sein, am Ende des Aufhebungsvertrags eine Klausel aufzunehmen, wonach sämtliche Ansprüche erledigt sind. Dies kann zukünftige Streitigkeiten vermeiden. Voraussetzung dafür ist, dass zuvor sorgfältig geprüft wird, ob möglicherweise noch Ansprüche bestehen könnten, die mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags und erst recht mit der Vereinbarung einer Ausgleichsklausel untergehen würden. Bei der Formulierung der Ausgleichsklausel ist zu entscheiden, welche Reichweite diese haben soll.
Salvatorische Klausel
Am Ende von vielen Verträgen ist üblicherweise eine sogenannte salvatorische Klausel enthalten. Diese besagt, dass der Vertrag auch dann gelten soll, wenn einzelne Klauseln unwirksam sind. Üblicherweise wird geregelt, dass an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung treten soll, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Rücknahme der Kündigungsschutzklage
Wenn vor den Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag bereits eine Kündigung ausgesprochen worden ist, ist in der Regel eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht anhängig. Auch hierfür ist eine Regelung notwendig. In Betracht kommt eine Erledigterklärung der Parteien. Häufig wird vereinbart, dass Klagepartei die Kündigungsschutzklage einfach zurücknimmt.
Widerrufsrecht
Bisweilen wird in einem Aufhebungsvertrag vereinbart, dass eine Partei oder beide Parteien den abgeschlossenen Aufhebungsvertrag widerrufen können, innerhalb einer vereinbarten Frist. sollte eine Partei sich bezüglich des Vertragsschlusses nicht sicher sein, muss sie darauf dringen, dass ein solches Widerrufsrecht rechtswirksam vereinbart wird, da nach einer Unterschrift ansonsten in der Regel eine Bindung eintritt, die regelmäßig nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

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Bei Beendigung: Anwalt für Aufhebungsvertrag
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