Anwalt Arbeitsrecht München - Fachanwalt Arbeitsrecht - Kündigung - Aufhebungsvertrag - Abfindung - Tel. 089/3801990
AUFHEBUNGSVERTRAG IM ARBEITSRECHT
Aufhebungsvertrag - Grundlagen
Der Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht spielt neben der Kündigung eine wichtige Rolle bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Einerseits wird er gern von Arbeitgebern angeboten, um ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigung zu beenden, was auch dem Arbeitnehmer attraktiv erscheinen mag. Andererseits wird überall vor dem Aufhebungsvertrag gewarnt, da er für den Arbeitnehmer riskant sein kann.
Was soll man als Arbeitnehmer tun, wenn man ein Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags erhält, das dazu noch eine gute Abfindung beinhaltet? Gibt es Gründe, das Angebot anzunehmen, oder begeht man mit der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag einen großen Fehler? Kann es tatsächlich besser sein, das Angebot abzulehnen und auf eine Kündigung zu warten? Antworten auf diese Fragen erhält man, indem man sich mit den Grundlagen des Aufhebungsvertrags vertraut macht.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
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Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Er ist das rechtliche Gegenstück zur einseitigen Kündigung.
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Zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung steht der Abwicklungsvertrag, eine Beendigungsvereinbarung, die nach einer Kündigung getroffen wird, um deren Folgen zu regeln.
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Warum ist der Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer riskant? Im Gegensatz zur Kündigung, bei der die Rechtsfolgen gesetzlich geregelt sind, müssen beim Aufhebungsvertrag alle Konditionen selbst ausgehandelt werden.
Anwalt Arbeitsrecht
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Rechtliche Beratung zum Aufhebungsvertrag
Bei Fragen zum Aufhebungsvertrag ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der sich gut mit Aufhebungsverträgen auskennt. Unsere Kanzlei, DR. THORN RECHTSANWÄLTE, bietet seit über 25 Jahren professionelle Unterstützung in München im Bereich Aufhebungsvertrag. Als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht stehen wir auch Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen zu wahren und Ihnen rechtlich fundierte Beratung zu bieten.
Unser Anwalt mit jahrelanger Erfahrungen beim Aufhebungsvertrag hilft Ihnen, die Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags abzuwägen sowie Ihnen die rechtlichen Konsequenzen zu verstehen. Zudem unterstützen wir Sie bei der Verhandlung von Abfindungen und anderen Bedingungen.
Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?
Ein Aufhebungsvertrag kann in bestimmten Situationen von Vorteil sein:
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Um eine einvernehmliche Beendigung ohne langwierige Kündigungsprozesse zu erreichen.
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Wenn eine Abfindung angeboten wird, die höher ist als im Fall einer Kündigung.
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Zur Vermeidung von Kündigungsschutzprozessen und damit verbundenen Kosten.
Kontaktieren Sie uns unter thorn@thorn-law.de oder telefonisch unter +49893801990 für eine persönliche Beratung durch einen Aufhebungsvertrag Anwalt.
Anwalt für Arbeitsrecht in München
Unsere Kanzlei, DR. THORN RECHTSANWÄLTE, mit Standort in Clemensstraße 30, 80803 München, bietet seit 25 Jahren kompetente rechtliche Unterstützung im Arbeitsrecht. Ob Aufhebungsvertrag, Kündigung oder Abfindung – wir sind Ihre Experten für Arbeitsrecht in München.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt mit großer Erfahrung im Aufhebungsvertrag oder einer Fachanwältin für Arbeitsrecht fachkundig beraten.
Unterschiede: Aufhebungsvertrag und Kündigung
Der Aufhebungsvertrag bringt über den vertraglichen Abschluss hinaus weitere wesentliche Unterschiede zur Kündigung mit sich:
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Fristen müssen nicht beachtet werden, weder vertragliche noch gesetzliche Kündigungsfristen.
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Das Kündigungsschutzgesetz wirkt nicht zum Schutz des Arbeitnehmers.
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Sonderkündigungsschutz gilt nicht, denn darauf kann vertraglich verzichtet werden.
Vor- und Nachteile des Aufhebungsvertrags
Die Initiative zum Aufhebungsvertrag geht meist vom Arbeitgeber aus. Das sollte den Arbeitnehmer vorsichtig sein lassen, denn ein Aufhebungsvertrag hält viele Risiken für ihn bereit. Wenn er jedoch ein Eigeninteresse an der Vermeidung einer Kündigung hat mit einer einvernehmlichen Einigung und die Risiken in den Griff bekommt, kann eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses für ihn reizvoll sein, da die Abfindung in der Regel höher ausfällt.
Aufhebungsvertrag und Arbeitgeber
Es ist kein Zufall, dass der Aufhebungsvertrag in dem meisten Fällen auf Initiative des Arbeitgebers zustande kommt. Ein Aufhebungsvertrag bringt dem Arbeitgeber quasi nur Vorteile, da mit ihm alles, was einer Kündigung im Weg stehen könnte, rechtlich beiseite geräumt wird.
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Beim Aufhebungsvertrag sind keine Fristen zu beachten, weder vertragliche noch gesetzliche Kündigungsfristen.
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Es auch kein Sonderkündigungsschutz (Betriebsratsmitglieder, Schwangere, Arbeitnehmer in Elternzeit, Pflegezeit etc.), da mit dem Aufhebungsvertrag darauf verzichtet wird.
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Weil eine Kündigung vermieden wird, ist auch ein förmliches Kündigungsverfahren nicht einzuhalten.
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Eine sonst notwendige Betriebsratsanhörung entfällt.
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Weil das Arbeitsverhältnis nicht durch Kündigung aufgelöst wird, entfällt auch das Risiko einer Kündigungsschutzklage.
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Nachteile ergeben sich für den Arbeitgeber nur dann, wenn er selbst ein Interesse an der Einhaltung zum Beispiel einer Kündigungsfrist hat.
Aufhebungsvertrag und Arbeitnehmer
Häufig liest man, dass ein Aufhebungsvertrag Risiken und Nachteile für den Arbeitnehmer mit sich bringt. Das rührt daher, dass der Arbeitnehmer vertraglich auf gesetzliche Vorteile, die das Arbeitsrecht ihm im Fall einer Kündigung gewährt, verzichtet. Dies ist mit Nachteilen und Risiken verbunden:
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An erster Stelle steht die Verhängung einer Sperrfrist. Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags ordnet die Agentur für Arbeit wegen der freiwilligen Aufgabe des Arbeitsverhältnisses in der Regel eine Sperrfrist von 12 Wochen.
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Mit Abschluss eines Aufhebungsvertrags erklären Sie Verzicht Sie auf Ihre gesetzlichen Kündigungsschutzrechte. Das bedeutet, dass Kündigungsgründe nach dem KSchG nicht nötig sind. Wenn solche an sich bestehen würden, hindern sie die Wirksamkeit der Auflösung nicht.
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Mit einem Aufhebungsvertrages besteht kein Sonderkündigungsschutz mehr.
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Da es keinen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt, müssen Sie diese aktiv selbst verhandeln und rechtssicher in die Beendigungsvereinbarung aufnehmen lassen.
Aus diesen Gründen müssen Sie durch die Einflussnahme auf die Gestaltung des Aufhebungsvertrags sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Im Hinblick auf das Ungleichgewicht dürfen Sie dabei nicht auf Ihren Arbeitgeber vertrauen, sondern sollten das Angebot unbedingt von einem Rechtsanwalt für Aufhebungsvertrag prüfen lassen.
VORTEILE ARBEITGEBER
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Kein Kündigungsgrund nötig
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Keine Fristen zu beachten
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Kein Sonderkündigungsschutz
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Kein Kündigungsverfahren
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Keine Betriebsratsanhörung
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Keine Kündigungsschutzklage
NACHTEILE ARBEITGEBER
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Meist höhere Abfindung zu zahlen
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Aufklärungspflicht des Arbeitgebers
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Risiko der Anfechtung
VORTEILE ARBEITNEHMER
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Keine Kündigungsfrist
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Häufig höhere Abfindung
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Flexible Beendigung
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Gute Verhandlungsposition
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Vermeidung einer Kündigung
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Konditionen verhandelbar
NACHTEILE ARBEITNEHMER
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Häufig Sperrfrist
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Kein Kündigungsschutz
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Ruhezeit für ALG
Aufhebungsvertrag oder Kündigung? Was ist besser?
Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis ebenso wie eine Kündigung. Die einvernehmliche Beendigung durch einen Aufhebungsvertrag wirkt aber freundlicher und vorteilhafter als eine Kündigung. Daher fragen sich Arbeitnehmer, ob ein Aufhebungsvertrag möglicherweise die bessere Wahl für sie ist.
Für Arbeitgeber ist ein Aufhebungsvertrag jedenfalls vorteilhafter. Denn möchte ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auflösen, bliebe ihm - ohne Aufhebungsvertrag - nur der Weg der Kündigung. Dies führt zu Konfrontationen mit Arbeitnehmerschutzrechten wie Kündigungsschutz und Kündigungsfristen. Deshalb kann eine Kündigung kompliziert sein und Risiken wie Rechtsstreitigkeiten beinhalten, die nach langen Gerichtsverfahren zum Nachteil des Arbeitgebers ausgehen können. Mit einem Aufhebungsvertrag kann der Arbeitgeber diese Schwierigkeiten umgehen, weil der Arbeitnehmer auf seine Schutzrechte verzichtet und damit den Weg zur Auflösung frei macht.
Es ist offensichtlich, dass der Arbeitnehmer dafür eine entsprechend angemessene Gegenleistung verlangen muss. Der Arbeitgeber bietet in der Regel eine Abfindung an. Als Arbeitnehmer müssen Sie aber berücksichtigen, dass Sie mit dem Abschluss des Aufhebungsvertrags nicht nur auf Arbeitnehmer- Schutzrechte verzichten, sondern Ihnen eine Sperrfrist droht, die den Vorteil der Abfindung zunichte machen kann.
Das zeigt, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrags für den Arbeitnehmer sehr gut überlegt sein muss. Letztlich hängt es immer vom konkreten Einzelfall ab. Ein Aufhebungsvertrag birgt Risiken, kann aber für den Arbeitnehmer eine gute Option sein, wenn er dafür einen angemessenen Ausgleich erhält oder die schnelle Beendigung in seinem Interesse liegt. Wegen der Risiken sollte sich jeder Arbeitnehmer von einem kompetenten Rechtsanwalt für Aufhebungsvertrag beraten lassen.
Wann kommt ein Aufhebungsvertrag in Betracht?
Trotz seiner Risiken kann ein Aufhebungsvertrag in Betracht gezogen werden:
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wenn die Risiken kontrolliert werden können,
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wenn die Nachteile ausgeglichen werden
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wenn die Beendigung attraktiver wird als mit Kündigung
Beim Aufhebungsvertrag muss stets das Risiko einer Sperrfrist bedacht und finanziell eingeplant werden. Ein Aufhebungsvertrag kann eine sinnvolle Lösung sein, wenn der Arbeitnehmer eine schnelle Beendigung anstrebt und die Kündigungsfrist nicht abwarten kann oder will, etwa weil ein neues Arbeitsverhältnis sicher in Aussicht steht und Arbeitslosengeld nicht benötigt wird, sodass eine Sperrfrist unproblematisch ist.
Ein Aufhebungsvertrag kommt auch in Betracht, wenn der Arbeitnehmer eine möglicherweise wirksame Kündigung befürchten muss. In diesem Fall kann der Aufhebungsvertrag das kleinere Übel sein.
In den meisten Fällen zieht der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag in Erwägung, weil er mit einem vorteilhaften Abfindungsangebot verbunden ist und wenn keine Probleme mit der Sperrfrist zu erwarten sind oder diese ausgeglichen werden können.
Da jedoch in allen Fällen nicht nur der Aufhebungsvertrag selbst, sondern die gesamte rechtliche und wirtschaftliche Situation beurteilt werden muss, sollte immer anwaltlicher Rat, zum Beispiel von einem Rechtsanwalt Aufhebungsvertrag oder Anwalt Aufhebungsvertrag, eingeholt werden. Ein Laie kann die verschiedenen Aspekte meist nicht vollständig überblicken.
DR. THORN - erfahrene Rechtsanwälte in München
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DR. THORN Rechtsanwälte ist eine renommierte Arbeitsrechtskanzlei, die seit vielen Jahren erfolgreich in München tätig ist. Unsere erfahrenen Anwälte bieten kompetente Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts, darunter Kündigungsschutzklagen, Abfindungen und insbesondere Aufhebungsverträge.
Wenn Sie rechtliche Unterstützung bei einem Aufhebungsvertrag benötigen, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.
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