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AUFHEBUNGSVERTRAG IM ARBEITSRECHT

Aufhebungsvertrag unterschreiben - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München
Aufhebungsvertrag: Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Aufhebungsvertrag - Grundlagen

Im Arbeitsrecht spielt bei der der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses neben der Kündigung der Aufhebungsvertrag die weitere Hauptrolle. Einerseits wird er gerne von Arbeitgebern angeboten, um ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigung zu beenden, was auch dem Arbeitnehmer attraktiv erscheinen muss. Andererseits wird überall vor dem Aufhebungsvertrag gewarnt, weil er riskant für den Arbeitnehmer sei. 

 

Was soll man tun als Arbeitnehmer, wenn man ein Angebot auf Abschluss erhält, das noch dazu mit einer guten Abfindung ausgestattet ist? Gibt es Gründe das Angebot anzunehmen oder macht man mit der Unterschrift einen großen Fehler. Soll tatsächlich eine Ablehnung des Angebots und das Abwarten einer Kündigung die bessere Alternative sein? Antworten kommt man ein gutes Stück näher, wenn man sich mit dem Grundlagen des Aufhebungsvertrags vertraut macht.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

  • Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Beendigung des Arbeitsverhältnis. Er ist das rechtliche Gegenstück zu der einseitig erklärten Kündigung.

  • Zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung steht der Abwicklungsvertrag, eine Beendigungsvereinbarung, die nach einer Kündigung getroffen wird, um deren Folgen zu regeln.

  • Warum ist der Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer riskant?
    Im Gegensatz zur Kündigung, bei der die Rechtsfolgen gesetzlich geregelt sind, müssen beim Aufhebungsvertrag alle Konditionen selbst ausgehandelt und vertraglich geregelt werden, z. B. Beendigungsdatum, Gehaltszahlung, Freistellung von der Arbeitsleistung, Abfindung, Urlaubsabgeltung, Übertragung der betrieblichen Altersversorgung und Zeugnis.

  • Wichtig ist , dass wirklich alle Ansprüche und wichtigen Punkte festgehalten werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben damit oft Schwierigkeiten. Als Arbeitnehmer sollte man nicht auf den Entwurf des Arbeitgebers vertrauen.

  • Zur Wahrung Ihrer Rechte sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens für die Prüfung und den Abschluss eines Aufhebungsvertrags beauftragen.

Anwalt Arbeitsrecht

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BERATUNG BEIM AUFHEBUNGSVERTRAG

  • Intensive PRÜFUNG des Angebots des Arbeitgebers

  • Ausführliche BERATUNG zu Vor- und Nachteilen des Aufhebungsvertrags

ABKLÄRUNG ALLER PROBLEMFELDER

  • Besteht Kündigungsschutz?

  • Wurde eine Kündigung angedroht?

  • Bewertung der Kündigungsdrohung?

  • Wie sind die Aussichten einer Klage?

  • Droht eine Sperrfrist?

  • Wie lässt sich die Sperrfrist vermeiden?

UNSER BERATUNGSPROGRAMM

  • Ausschluss der Risiken des Aufhebungsvertrags

  • Optimierung des Vertragsinhalts

  • Günstigster Beendigungszeitpunkt

  • Gesamtregelung von Vergütungen und Zahlungen

  • Vermeidung einer Sperrfrist

  • Regelung Ihrer Freistellung

  • Erzielung einer maximalen Abfindung

  • Flexibilisierung durch Turboprämie

  • Optimierung des Zeugnisses

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Aufhebungsvertrag oder Kündigung – Was sind die Unterschiede
Welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag?

Die Unterschiede zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung

Der Aufhebungsvertrag bringt über den vertraglichen Abschluss hinaus weitere wesentliche Unterschiede zur Kündigung mit sich:

 

  • Fristen müssen nicht beachtet werden, weder vertragliche noch gesetzliche Kündigungsfristen.

  • Das Kündigungsschutzgesetz wirkt nicht zum Schutz des Arbeitnehmers.

  • Sonderkündigungsschutz gilt nicht, denn darauf kann vertraglich verzichtet werden.

Vor- und Nachteile des Aufhebungsvertrags

Die Initiative zum Aufhebungsvertrag geht meist vom Arbeitgeber aus. Das sollte den Arbeitnehmer vorsichtig sein lassen, denn ein Aufhebungsvertrag hält viele Risiken für ihn bereit. Wenn er aber ein Eigeninteresse an der Vermeidung einer Kündigung hat mit einer einvernehmlichen Einigung und die Risiken in den Griff bekommt, kann eine  Aufhebung des Arbeitsverhältnisses für ihn reizvoll sein, da die Abfindung in der Regel höher ausfällt.

Aufhebungsvertrag Beratung - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Aufhebungsvertrag und Arbeitgeber

Es ist kein Zufall, dass der Aufhebungsvertrag in dem meisten Fällen auf Initiative des Arbeitgebers zustandekommt. Ein Aufhebungsvertrag bringt dem Arbeitgeber quasi nur Vorteile, da mit ihm alles, was einer Kündigung im Weg stehen könnte, rechtlich beiseite geräumt wird.

  • Beim Aufhebungsvertrag sind keine Fristen zu beachten, weder vertragliche noch gesetzliche Kündigungsfristen.

  • Es auch kein Sonderkündigungsschutz (Betriebsratsmitglieder, Schwangere, Arbeitnehmer in Elternzeit, Pflegezeit etc.), da mit dem Aufhebungsvertrag darauf verzichtet wird.

  • Weil eine Kündigung vermieden wird, ist auch ein förmliches Kündigungsverfahren nicht einzuhalten.

  • Eine sonst notwendige Betriebsratsanhörung entfällt.

  • Weil das Arbeitsverhältnis nicht durch Kündigung aufgelöst wird, entfällt auch das Risiko einer Kündigungsschutzklage.

  • Nachteile ergeben sich für den Arbeitgeber nur dann, wenn er selbst ein Interesse an der Einhaltung zum Beispiel einer Kündigungsfrist hat.

Aufhebungsvertrag und Arbeitnehmer

Überall kann man lesen, dass ein Aufhebungsvertrag Risiken und Nachteile für den Arbeitnehmer mit sich bringt. Das rührt daher, dass der Arbeitnehmer vertraglich auf gesetzliche Vorteile, die das Arbeitsrecht ihm im Fall einer Kündigung gewährt, verzichtet. Dies ist mit Nachteilen und Risiken verbunden:

 

  • An erster Stelle steht die Verhängung einer Sperrfrist. Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags ordnet die Agentur für Arbeit wegen der freiwilligen Aufgabe des Arbeitsverhältnisses in der Regel eine Sperrfrist von 12 Wochen.

  • Mit Abschluss eines Aufhebungsvertrags erklären Sie Verzicht Sie auf Ihre gesetzlichen Kündigungsschutzrechte. Das bedeutet, dass Kündigungsgründe nach dem KSchG nicht nötig sind. Wenn solche an sich bestehen würden, hindern sie die Wirksamkeit der Auflösung nicht.

  • Mit einem Aufhebungsvertrages besteht kein Sonderkündigungsschutz mehr.

  • Da es keinen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt, müssen Sie diese aktiv selbst verhandeln und rechtssicher in die Beendigungsvereinbarung aufnehmen lassen.

Aus diesen Gründen müssen Sie durch die Einflussnahme auf die Gestaltung des Aufhebungsvertrags sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Im Hinblick auf das Ungleichgewicht dürfen Sie dabei nicht auf Ihren Arbeitgeber vertrauen, sondern sollten das Angebot unbedingt von einem Anwalt prüfen lassen.

VORTEILE ARBEITGEBER

  • Kein Kündigungsgrund nötig
     

  • Keine Fristen zu beachten
     

  • Kein Sonderkündigungsschutz
     

  • Kein Kündigungsverfahren
     

  • Keine Betriebsratsanhörung
     

  • Keine Kündigungsschutzklage

NACHTEILE ARBEITGEBER

  • Meist höhere Abfindung zu zahlen
     

  • Aufklärungspflicht des Arbeitgebers
     

  • Risiko der Anfechtung

VORTEILE ARBEITNEHMER

  • Keine  Kündigungsfrist
     

  • Häufig höhere Abfindung
     

  • Flexible Beendigung
     

  • Gute Verhandlungsposition
     

  • Vermeidung einer Kündigung
     

  • Konditionen verhandelbar

NACHTEILE ARBEITNEHMER

  • Häufig Sperrfrist
     

  • Kein Kündigungsschutz
     

  • Kein Sonderkündigungsschutz
     

  • Ruhezeit für ALG 
     

Ist ein Aufhebungsvertrag besser als eine Kündigung?
Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Aufhebungsvertrag oder Kündigung? Was ist besser?

Der Aufhebungsvertrag bringt das Arbeitsverhältnis ebenso zur Auflösung wie eine Kündigung. Die einvernehmliche Beendigung durch einen Aufhebungsvertrag hört sich auch etwas freundlicher und vorteilhafter an als eine Kündigung. Deshalb stellen sich viele Arbeitnehmer die Frage, ob für sie ein Aufhebungsvertrag vielleicht besser als eine Kündigung ist.

Besser ist ein Aufhebungsvertrag zunächst einmal auf alle Fälle aus Arbeitgebersicht. Wenn ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis auflösen möchte, hätte er ohne Aufhebungsvertrag nur den Weg derKündigung. Damit wäre er mit Arbeitnehmerschutzrechten konfrontiert, wie Kündigungsfristen und Kündigungsschutz. Das macht eine Kündigung kompliziert und bringt Risiken mit sich, wie einen Rechtsstreit, der nach langen Monaten vor dem Arbeitsgericht durchaus auch zum Nachteil des Arbeitgebers enden kann. Allen diesen Schwierigkeiten kann der Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag aus dem Weg gehen, weil der Arbeitnehmer damit vertraglich auf alle Schutzrechte verzichtet und den Weg zur Auflösung frei macht.

 

Es liegt auf der Hand, dass ein besonnener Arbeitnehmer dafür eine Gegenleistung fordern muss.

Als solche Gegenleistung bietet der Arbeitgeber in der Regel eine höhere Abfindung an. Der Arbeitnehmer muß bei der Bewertung aber berücksichtigen, dass er mit dem Abschluss des Aufhebungsvertrags nicht nur auf Arbeitnehmerschutzrechte verzichtet, sondern auch eine Sperrfrist riskiert, die möglicherweise den Vorteil der höheren Abfindung aufhebt.

Schon dies zeigt, dass für den Arbeitnehmer der Abschluss eines Aufhebungsvertrags sehr gut überlegt sein muss.  Letztlich kommt es aber stets auf den konkreten Einzelfall an. So kann ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer durchaus eine gute Option sein, wenn er einen Ausgleich für den Abschluss erhält  oder eine schnelle Beendigung auch in seinem Interesse ist.

Wegen der Risiken sollte sich jeder Arbeitnehmer von einem kompetenten Anwalt beraten lassen.

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Auch wenn der Aufhebungsvertrag riskant ist, kann er in Betracht kommen:

 

  • wenn man die Risiken in den Griff bekommt,

  • wenn die Nachteile kompensiert werden

  • und die Beendigung damit attraktiver ist als mit einer Kündigung

So können Aufhebungsverträge eine sinnvolle Lösung sein, wenn auch der Arbeitnehmer eine rasche Beendigung anstrebt und nicht den Ablauf der Kündigungsfrist abwarten will, etwa wenn ein neues Arbeitsverhältnis in sicherer Aussicht ist und Arbeitslosengeld nicht in Anspruch genommen werden muss.

Stets muss die Verhängung einer Sperrfrist bedacht und finanziell einkalkuliert werden.

Ein Fall für einen Aufhebungsvertrag wäre, wenn der Arbeitnehmer eine Kündigung fürchten muss, die   möglichweise wirksam ist. In diesem Fall wäre der Aufhebungsvertrag das kleinere Übel.

In den meisten Fällen zieht der Arbeitnehmer aber einen Aufhebungsvertrag in Betracht, wenn ein entsprechend günstiges Abfindungsangebot verbunden ist und Probleme mit der Sperrfrist nicht bestehen.

Weil aber in allen Fällen nicht nur der Aufhebungsvertrag selbst, sondern die Gesamtsituation rechtlich und wirtschaftlich beurteilt und bewertet werden muss, sollte immer anwaltlicher Rat in Anspruch genommen werden, da ein Laie die verschiedenen Aspekte nicht beurteilen kann.

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Dr. Thorn Rechtsanwälte ist eine renommierte Arbeitsrechtskanzlei in München, die sich auf die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern spezialisiert hat. Unsere erfahrenen Anwälte bieten kompetente Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts, einschließlich Kündigungsschutzklagen, Abfindungen, Betriebsrat, Aufhebungsverträge und vieles mehr. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können.

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