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KOSTEN IM ARBEITSRECHT

Kosten im Arbeitsrecht - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Die Kosten im Arbeitsrecht

Die Kosten sind ein wichtiges Thema im Arbeitsrecht. Im Arbeitsrecht können nicht unbeträchtliche Kosten entstehen, zumal in aller Regel ein Verfahren vor Gericht notwendig ist. Die Kosten für ein arbeitsgerichtliches Verfahren setzen sich zusammen aus den Anwaltskosten und aus den Gerichtskosten. Es ist wichtig zu verstehen, dass beide Kosten variabel sind und von verschiedenen Faktoren abhängen, darunter der Streitwert, die Komplexität des Falls und die Dauer des Verfahrens. Während die Gerichtskosten eher eine untergeordnete Rolle in der Praxis spielen, haben die Anwaltskosten bzw. -gebühren eine großte Bedeutung. Hier stellt sich die Frage nach der voraussichtlichen Höhe der Anwaltskosten sowie wer die Kosten letztlich zu tragen hat.

Kosten im Arbeitsrecht - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Besonderheit im Arbeitsrecht

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist die Besonderheit, dass es keine Kostenerstattung in der ersten Instanz gibt.

 

Dies bedeutet, dass der Verlierer nur seine eigenen Kosten trägt, nicht aber die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts. Nur die Gerichtskosten trägt der Verlierer; der Gewinner muss keine Gerichtskosten zahlen. Diese Regelung zu der Kostenerstattung unterscheidet das Arbeitsrecht von anderen Rechtsbereichen, in denen in Deutschland in der Regel eine Kostenerstattung für den Gewinner erfolgt.

Diese Abweichung ist für Laien, z.B. Arbeitnehmer, ungewohnt und stellt einen wichtigen Aspekt der Kostenstruktur dar. Denn aufgrund der fehlenden Erstattung der Kosten bei Obsiegen, muss bereits vor Beginn eines Verfahrens abgeschätzt werden, wie der Ausgang ist und welche Kosten voraussichtlich entstehen, um einschätzen zu können, ob sich ein Verfahren lohnt.

Gerichtsgebühren und Vergleiche

Für beide Parteien ist von Vorteil, dass Gerichtsgebühren nicht anfallen, wenn der Prozess durch einen Vergleich erledigt wird. Tatsächlich enden rund 90% der verhandelten Verfahren vor dem Arbeitsgericht in einem Vergleich. Im Falle eines Urteils sind die vom Arbeitsgericht erhobenen Gebühren deutlich geringer als beim Amts- und Landgericht. Dies trägt dazu bei, dass die Kosten für Arbeitsrechtssachen häufig überschaubarer sind als in anderen Rechtsgebieten. Der Wegfall der Gerichtskosten bei Vergleichsschluss läßt die Gerichtskosten  im Arbeitsrecht wirtschaftlich in den Hintergrund treten.

Zweck der Regelung: Schutz des Arbeitnehmers

Der Grund für dies außergewöhnliche Regelung der fehlenden Erstattung von Anwaltskosten im Arbeitsgerichtsverfahren ist, dass sich Arbeitnehmer meist auf der Klägerseite befinden und wegen des Arbeitnehmerschutzgedankens das Risiko der Kostentragungspflicht bei Unterliegen nicht zu ihren Lasten gehen soll. Würde es die Regelung nicht geben, hätte ein Arbeitnehmer, wenn er gegen eine Kündigung vorgeht, stets das Risiko neben seinem eigenen Anwalt auch den Anwalt des Arbeitgebers zahlen zu müssen. Das würde viele vom Gang zum Arbeitsgericht abhalten. Aus diesem Grund findet allgemein keine Erstattung von Anwaltskosten statt.

Dieser Schutzgedanke ist ein zentraler Aspekt des Arbeitsrechts und trägt dazu bei, das Machtungleichgewicht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auszugleichen.

Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht

Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung im Arbeitsrecht können erheblich sein. Dies liegt daran, dass als Streitwert z.B. einer Kündigungsschutzklage ein Quartalsgehalt angesetzt wird, woraus sich die gesetzlichen Gebühren berechnen. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig über die möglichen Kosten einer juristischen Auseinandersetzung im Klaren zu sein.

Ebenso wie der Streitwert z.B. einer Kündigungsschutzklage, ist die Bemessungsgrundlage für die Anwaltskosten ein Quartalsgehalt. In der nachfolgenden Tabelle haben wir dem einfachen Bruttomonatseinkommen die Anwaltskosten füt eine Kündigungsschutzklage gegenübergestellt. Wenn Sie z.B. 4.000,- EURO im Durchschnitt brutto monatlich verdienen, lägen die Anwaltskosten bei ca. 2.797,69 EURO. Diese Anwaltskosten setzten sich zusammen aus einer Verfahrensgebühr, einer Terminsgebühr und einer Einigungsgebühr. Alle Gebühren addiert ergibt sich, inklusive Mehrwertsteuer, ein Betrag von ca. 2.797,69 EURO.

Bruttomonatseinkommen

  2.000 EURO

  2.500 EURO

  3.000 EURO

  3.500 EURO

  4.000 EURO

  4.500 EURO

  5.000 EURO

  5.500 EURO

  6.000 EURO

  6.500 EURO

  7.000 EURO

  7.500 EURO

  8.000 EURO

  8.500 EURO

  9.000 EURO

10.000 EURO

12.000 EURO

15.000 EURO

Anwaltskosten

  1.648,15 EURO

  2.114,63 EURO

  2.347,87 EURO

  2.797,69 EURO

  2.797,69 EURO

  3.014,27 EURO

  3.014,27 EURO

  3.230,85 EURO

  3.230,85 EURO

  3.447,43 EURO

  3.447,43 EURO

  3.664,01 EURO

  3.664,01 EURO

  4.001,38 EURO

  4.001,38 EURO

  4.001,38 EURO

  4.676,11 EURO

  5.013,47 EURO

Wenn Sie ein Verfahren in Erwägung ziehen, müssen Sie bei der wirtschaftlichen Betrachtung daher die Anwaltskosten miteinbeziehen. Da es in der Regel um eine Abfindung geht, müssen Sie daher die Kosten in die Abfindung einkalkulieren. In den meisten Fällen liegt die Abfindung weit über den Anwaltskosten. Viele Arbeitnehmer unterhalten eine Rechtsschutzversicherung. Sie brauchen sich regelmäßig überhaupt keine Gedanken zu machen über die Kosten.

Die Rolle der Rechtsschutzversicherung

Viele Arbeitnehmer unterhalten eine Rechtsschutzversicherung. Sie brauchen sich regelmäßig überhaupt keine Gedanken zu machen über die Kosten. Im Hinblick auf das potentielle Kostenriskiko empfehlen wir grundsätzlich jedem Arbeitnehmer rechtzeitig  eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die die Kosten arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen einschließt. Eine solche Versicherung kann eine wichtige Absicherung sein und dazu beitragen, dass Arbeitnehmer ihr Recht auch dann durchsetzen können, wenn die Kosten eines Rechtsstreits zunächst abschreckend wirken.

Klagen auch ohne Rechtsschutzversicherung?

Bedeutet das, dass man ohne eine Rechtsschutzversicherung eine Klage wegen des Kostenrisikos vermeiden soll? Keineswegs! Das Kostenrisiko ist nur dann ein Problem, wenn Sie es nicht in den Griff bekommen oder es schlichtweg nicht einschätzbar ist. Dann ist eine Rechtsschutzversicherung natürlich ein großer Vorteil.

In den meisten Fällen ist dies aber nicht gegeben, d.h. das Kostenrisiko ist überschaubar und die Anwaltskosten liegen in der Regel unter der zu erwartenden Abfindung.

Deshalb sollen sich bei uns auch solche Arbeitnehmer beraten und bei einer Kündigung bzw. einer Kündigungsschutzklage vertreten lassen, die keine Rechtsschutzversicherung haben.

Wir führen vor Übernahme eines Mandats immer eine Einschätzung der Chancen durch, so dass sichergestellt ist, dass durch die zu erwartende Abfindung die Anwaltskosten abgedeckt sind. Dies ist ein wesentlicher Teil unserer Philosophie, jedem Arbeitnehmer, unabhängig von seiner finanziellen Situation, qualitativ hochwertige Rechtsdienstleistungen zu bieten.

Schlussbemerkung

Das Arbeitsrecht kann komplex sein, und die Kosten für ein arbeitsgerichtliches Verfahren können erheblich sein. HInzu kommt, dass man als Arbeitnehmer keine Erstattung seiner Anwaltskosten erhält, auch wenn man vor Gericht obsiegt hat, d.h. die Kündigung unwirksam war. Das alles sollte Sie nicht davon abhalten Ihre Rechte geltend zu machen und sich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen. Es ist nur wichtig, dass Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten im Klaren sind und sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der Ihnen dabei helfen kann, den besten Weg durch das Rechtssystem zu finden. Eine Rechtsschutzversicherung kann dabei eine wichtige Rolle spielen und dazu beitragen, die Kosten eines Rechtsstreits zu decken. Unerläßlich ist sie aber nicht. Unabhängig davon, ob Sie eine solche Versicherung haben oder nicht, stehen wir Ihnen zur Seite und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen zu vertreten.

FAQ - Häufige Fragen zu Kosten im Arbeitsrecht

1.  Welche Kosten entstehen im Arbeitsrecht?

Im Arbeitsrecht entstehen Gerichtskosten, Auslagen für Zeugen und Sachverständige sowie Anwaltskosten.

Weil die Gerichtskosten gering sind und  Auslagen für Zeugen und Sachverständige meist nicht entstehen, stehen die Anwaltskosten wirtschaftlich im Vordergrund.

2.   Wie hoch sind die Gerichtskosten beim Arbeitsgericht?

Beim Arbeitsgericht entstehen relativ geringe Gerichtskosten, gemäß Anlage 2 zu § 34 Gerichtskostengesetz. Bei einer Klage gegen eine Kündigung, liegen sie bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.000 EURO bei 245 EURO.

Ein Gerichtskostenvorschuss muss bei Einreichung der Klage nicht geleistet werden. Bei einem Urteil muss der Unterlegene die Gerichtskosten tragen. Der Gewinner trägt keine Kosten. In der Praxis meistens wird ein Vergleich geschlossen wird. Dann werden überhaupt keine Gerichtskosten fällig.

3.  Wie hoch sind die Anwaltskosten beim Arbeitsgericht?

Wenn es um eine Kündigung geht, richten sich die Kosten nach dem Bruttomonatsgehalt. Der Streitwert ist ein Quartalsgehalt. Bei 3.000 EURO liegen die Kosten für den Anwalt ungefähr bei 2.347 EURO brutto, wenn ein Vergleich abgeschlossen wird. Eine private Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten.

4.  Wer trägt die Kosten für den Anwalt?

Im Arbeitsrecht gilt § 12a Abs. 1 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz (= ArbGG), wonach in der ersten Instanz keine Erstattung von Anwaltskosten erfolgt. Erst in der zweiten Instanz gilt die übliche Erstattungspflicht der unterlegenen Partei. Weil der größte Teil in der ersten Instanz erledigt wird, zahlt in der Praxis in den meisten Fällen jeder seine Anwaltskosten selbst.

5.  Welche Kosten verursacht eine Kündigung, wenn es mir nur um eine Abfindung geht.

Auch wenn Sie eigentlich nur eine Abfindung erreichen möchten, müssen Sie  trotzdem gegen die Kündigung Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung einreichen. Wenn Sie sich hierzu anwaltlich beraten und vertreten lassen, was ratsam ist, entstehen Ihnen Anwaltskosten. Aber wenn Ihre Aussichten auf eine Abfindung günstig sind, übersteigt in der Praxis die zu erwartende Abfindung die Anwaltskosten bei weitem.

6.  Lohnt es sich mit dem Arbeitgeber selbst zu verhandeln, um Kosten einzusparen?

Um Anwaltskosten zu vermeiden, könnte man auf die Idee kommen selbst mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Damit würde aber ignoriert, weshalb eine Abfindung gezahlt wird: Der Arbeitgeber zahlt Abfindung nur, um ein potentielles Prozessrisiko zu vermeiden. Als Arbeitnehmer haben Sie ohne anwaltlichen Beistand einen schweren Stand, denn Sie haben keine Waffengleichheit mit Ihrem Arbeitgeber, der meist anwaltlich beraten ist. Und Ihr Arbeitgeber wird davon ausgehen, dass Sie die Klage nicht ernsthaft betreiben, wenn Sie, um Kosten zu sparen, ohne Anwalt auftreten. In diesen Fällen wird, wenn überhaupt, erfahrungsgemäß nur eine geringeres Abfindungsangebot unterbreitet. Daher ist es nicht zu empfehlen, aus Kostengründen selbst mit dem Arbeitgeber zu verhandeln.

Der bessere Weg: Wenden Sie sich an einen Anwalt, der möglichst kostenlos zuerst Ihre Chancen einschätzt. Fällt die Einschätzung positiv aus, können Sie den Anwalt beauftragen, wenn mit der zu erwartenden Abfindung die Kosten bestritten werden können.

7.  Was ist mit den Kosten, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?

Mit einer Rechtsschutzversicherung brauchen Sie sich wegen der Kosten keine Gedanken zu machen. Aber wenn Sie  keine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie trotzdem nicht darauf verzichten herauszufinden, ob es sich lohnt gegen die Kündigung vorzugehen. Wenn Sie sich an einen Anwalt wenden mit einem kostenfreien Erstkontakt, werden Ihre Aussichten kostenlos bestimmt. Wenn Ihr Fall aussichtsreich ist, können Sie auch ohne  Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko eines Anwaltsauftrags eingehen, wenn davon auszugehen ist, dass die Abfindung die Kosten deckt.

8. Wie sind die Kosten im Arbeitsrecht als Arbeitnehmer wirtschaftlich einzuschätzen?

Viele Arbeitnehmer befürchten die Kosten, wenn sie sich gegen eine Kündigung wehren. Dazu besteht aber in den allermeisten Fällen kein Anlass. Wenn eine  Rechtsschutzversicherung besteht, werden in der Regel sämtliche Anwaltskosten bis auf eine geringe Selbstbeteiligung erstattet. Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung  besteht kein Anlaß zur Sorge, weil wir nur aussichtsreiche Fälle vor Gericht bringen. HIer ist das wirtschaftliche Ergebnis unserer Tätigkeit in der Regel höher als die Kosten. Und vorab klären wir kostenlos klären, wie es um Ihre Chancen steht.

9. Was ist mit den Kosten der Erstberatung?

Die Erstberatung wurde eingeführt, um eine Obergrenze für die Kosten bzw. Gebühren einer ersten anwaltlichen Beratung mit maximal 190 EURO zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu definieren. Die enstehenden Kosten sind ist deshalb auch bekannt als  Erstberatungsgebühr.

Weil diese Kosten aber auch dann zu bezahlen wären, wenn sich ergibt, dass Sie keine Aussichten auf eine Abfindung haben, verzichten wir auf dieses Modell. Wir bieten anstelle dieser kostenpflichtigen Erstberatung einen kostenfreien Erstkontakt mit einer unverbindlichen Einschätzung der Erfolgsaussichten.

10.  Ab wann lohnt es sich unter dem Kostenaspekt einen Anwalt einzuschalten?

Die Einschaltung eines Anwalts lohnt sich unter dem Aspekt der Kosten dann, wenn das wirtschaftliche Ergebnis, also in der Regel die Abfindung, höher ausfällt als die entstehenden Kosten, die zum Großteil aus Anwaltskosten bestehen. Das ist dann der Fall, wenn die Kündigung rechtlich angreifbar erscheint und je länger Ihre Betriebszugehörigkeit ist. Weil Sie als Arbeitnehmer das aber nicht im Vorhinein bewerten können, bieten wir Ihnen einen kostenfreien Erstkontakt.

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Kosten: Rat vom Anwalt holen

Viele Arbeitnehmer gehen nicht zum Anwalt, weil sie hohe Kosten befürchten. Lassen Sie sich von den Kosten nicht abhalten. Wenn Ihr Fall aussichtsreich ist, sind die Kosten für Sie überhaupt kein Problem. Rufen Sie an und lassen Sie sich die Kosten in Ihrem Fall erläutern.

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