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KOSTEN IM ARBEITSRECHT

Kosten im Arbeitsrecht - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Die Kosten im Arbeitsrecht

Kosten sind ein wichtiges Thema im Arbeitsrecht. Es können beträchtliche Kosten entstehen, etwa wenn gegen eine Kündigung vorgegangen werden soll, da ein Verfahren vor Gericht notwendig ist.

Kosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren setzen sich aus Anwaltskosten und  Gerichtskosten zusammen. Beide Kosten sind variabel und hängen von diversen Faktoren ab:

 

  • Streitwert

  • Komplexität des Falls

  • Dauer des Verfahrens.

Gerichtskosten spielen eine untergeordnete Rolle, weil sie recht niedrig sind, kein Vorschuss gezahlt werden muss und bei Abschluss eines Vergleichs - häufigste Beendigung des Verfahrens - sogar entfallen.

Große Bedeutung haben dagegen die Anwaltskosten bzw. -gebühren. Hier sind zwei Fragen von Interesse:

  • Kostentragung: Wer ist für die Bezahlung verantwortlich?

  • Kostenhöhe: Wie hoch sind die anfallenden Kosten?

Kosten im Arbeitsrecht - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Wer trägt die Kosten im Arbeitsrecht?

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gibt es eine Besonderheit, die damit zusammenhängt, dass auf einer Seite ein Arbeitnehmer steht: Es gibt keine Kostenerstattung in der ersten Instanz. Das bedeutet, dass zum einen der Gewinner seine Anwaltskosten nicht erstattet bekommt, obwohl er in dem Verfahren obsiegt hat. Zum anderen heißt das, dass der Verlierer nur seine eigenen Kosten trägt. Obwohl er verloren hat, muss er nicht die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts erstatten.

Eine Ausnahme bilden die Gerichtskosten: Sie trägt der Verlierer. Weil sie recht niedrig sind, fallen sie wirtschaftlich sie nicht ins Gewicht.

Diese Regelung der fehlenden Kostenerstattung zugunsten des Gewinners unterscheidet das Arbeitsrecht von anderen Rechtsbereichen, in denen in Deutschland in der Regel eine Kostenerstattung erfolgt.

Diese Abweichung ist für Laien, insbesondere für den betroffenen Arbeitnehmer, ungewohnt und stellt einen wichtigen Aspekt der Kostenstruktur dar, der beachtet werden muss: Aufgrund der fehlenden Erstattung der Kosten auch bei Obsiegen, muss bereits vor Beginn eines Verfahrens abgeschätzt werden, wie der Ausgang ist und welche Kosten voraussichtlich entstehen, um kalkulieren zu können, ob sich ein Verfahren lohnt.

Gerichtsgebühren und Vergleiche

Für beide Parteien ist von Vorteil, dass Gerichtsgebühren nicht anfallen, wenn der Prozess durch einen Vergleich erledigt wird. Tatsächlich enden rund 90% der verhandelten Verfahren vor dem Arbeitsgericht in einem Vergleich. Aber auch im Falle eines Urteils sind die vom Arbeitsgericht erhobenen Gebühren deutlich geringer als beim Amts- und Landgericht. Dies trägt dazu bei, dass die Kosten für Arbeitsrechtssachen häufig überschaubarer sind als in anderen Rechtsgebieten. Der gänzliche Wegfall der Gerichtskosten bei Vergleichsabschluss läßt die Gerichtskosten  im Arbeitsrecht wirtschaftlich in den Hintergrund treten.

Zweck der Regelung: Schutz des Arbeitnehmers

Grund für die außergewöhnliche Regelung der fehlenden Erstattung von Anwaltskosten ist, dass sich bei der Klage gegen eine Kündigung ein Arbeitnehmer auf der Klägerseite befindet und wegen des Arbeitnehmerschutzgedankens das Risiko der Kostentragungspflicht bei Unterliegen nicht zu seinen Lasten gehen soll. Würde es die Regelung nicht geben, hätte ein Arbeitnehmer, wenn er gegen eine Kündigung vorgeht, stets das Risiko neben seinem eigenen Anwalt auch den Anwalt des Arbeitgebers zu zahlen. Das würde viele vom Gang zum Arbeitsgericht abhalten.

 

Damit somit dem Arbeitnehmer faktisch ein Zugang zum Gericht gewährt wird, muss das Risiko der Kostenerstattung vermieden werden. Aus diesem Grund hat sich der Gesetzgeber entschieden allgemein keine Erstattung von Anwaltskosten vorzusehen. Dieser Schutzgedanke ist ein zentraler Aspekt des Arbeitsrechts und trägt dazu bei, das Ungleichgewicht der Kräfte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das sich auch finanziell ausdrückt, auszugleichen.

Wie hoch sind die Anwaltsgebühren?

Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung im Arbeitsrecht können erheblich sein. Dies liegt daran, dass als Streitwert der häufigsten Klage, der Kündigungsschutzklage, das Quartalsgehalt angesetzt wird. Das ist in der Regel die Grundlage zur Berechnung der gesetzlichen Gebühren. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig über die möglichen Kosten einer juristischen Auseinandersetzung im Klaren zu sein.

In der nachfolgenden Tabelle haben wir dem einfachen Bruttomonatseinkommen die Anwaltskosten für eine Kündigungsschutzklage gegenübergestellt: Wenn Sie z.B. 4.000,- EURO im Durchschnitt brutto monatlich verdienen, lägen die Anwaltskosten bei ca. 2.797,69 EURO. Diese Anwaltskosten setzen sich zusammen aus einer Verfahrensgebühr, einer Terminsgebühr und einer Einigungsgebühr. Alle Gebühren addiert ergibt sich, inklusive Mehrwertsteuer, ein Betrag von ca. 2.797,69 EURO.

Bruttomonatseinkommen

  2.000 EURO

  2.500 EURO

  3.000 EURO

  3.500 EURO

  4.000 EURO

  4.500 EURO

  5.000 EURO

  5.500 EURO

  6.000 EURO

  6.500 EURO

  7.000 EURO

  7.500 EURO

  8.000 EURO

  8.500 EURO

  9.000 EURO

10.000 EURO

12.000 EURO

15.000 EURO

Anwaltskosten

  1.648,15 EURO

  2.114,63 EURO

  2.347,87 EURO

  2.797,69 EURO

  2.797,69 EURO

  3.014,27 EURO

  3.014,27 EURO

  3.230,85 EURO

  3.230,85 EURO

  3.447,43 EURO

  3.447,43 EURO

  3.664,01 EURO

  3.664,01 EURO

  4.001,38 EURO

  4.001,38 EURO

  4.001,38 EURO

  4.676,11 EURO

  5.013,47 EURO

Wenn Sie ein Verfahren in Erwägung ziehen, müssen Sie bei der wirtschaftlichen Betrachtung daher die Kosten für den Anwalt miteinbeziehen. Da es in der Regel um eine Abfindung geht, müssen die Kosten in die Abfindung einkalkuliert werden. In den meisten Fällen liegt die Abfindung weit über den Anwaltskosten, so daß entstehende Anwaltskosten kein Hinderungsgrund sind sich gegen eine Kündigung zu wehren.

Die Rolle der Rechtsschutzversicherung

Viele Arbeitnehmer unterhalten eine Rechtsschutzversicherung. Sie brauchen sich regelmäßig überhaupt keine Gedanken zu machen über die Kosten. Im Hinblick auf das potentielle Kostenrisiko empfehlen wir grundsätzlich jedem Arbeitnehmer rechtzeitig  eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die die Kosten arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen einschließt (= Berufsrechtsschutz). Eine solche Versicherung ist eine wichtige Absicherung und trägt dazu bei, dass Arbeitnehmer ihr Recht auch dann durchsetzen können, wenn die Kosten eines Rechtsstreits zunächst abschreckend wirken.

Klage auch ohne Rechtsschutzversicherung?

Bedeutet das, dass man ohne eine Rechtsschutzversicherung eine Klage wegen des Kostenrisikos vermeiden soll? Keineswegs! Das Kostenrisiko ist für Sie nur dann ein Problem, wenn Sie es nicht in den Griff bekommen oder es schlichtweg nicht einschätzbar ist. Dann ist eine Rechtsschutzversicherung natürlich ein großer Vorteil.

In den meisten Fällen ist dies aber nicht gegeben, d.h. das Kostenrisiko ist überschaubar und die Anwaltskosten liegen in der Regel unter der zu erwartenden Abfindung.

Deshalb sollen sich bei uns auch solche Arbeitnehmer beraten und bei einer Kündigung bzw. einer Kündigungsschutzklage vertreten lassen, die keine Rechtsschutzversicherung haben.

Wir führen vor Übernahme eines Mandats immer eine Einschätzung der Chancen durch, so dass sichergestellt ist, dass durch die zu erwartende Abfindung die Anwaltskosten abgedeckt sind. Dies ist ein wesentlicher Teil unserer Philosophie, jedem Arbeitnehmer, unabhängig von seiner finanziellen Situation, qualitativ hochwertige Rechtsdienstleistungen zu bieten.

Schlussbemerkung

Das Arbeitsrecht kann komplex sein, und die Kosten für ein arbeitsgerichtliches Verfahren können erheblich sein. HInzu kommt, dass man als Arbeitnehmer keine Erstattung seiner Anwaltskosten erhält, auch wenn man vor Gericht obsiegt hat, d.h. die Kündigung unwirksam war. Das alles sollte Sie nicht davon abhalten Ihre Rechte geltend zu machen und sich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen. Es ist nur wichtig, dass Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten im Klaren sind und sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der Ihnen dabei helfen kann, den besten Weg durch das Rechtssystem zu finden. Eine Rechtsschutzversicherung kann dabei eine wichtige Rolle spielen und dazu beitragen, die Kosten eines Rechtsstreits zu decken. Unerläßlich ist sie aber nicht. Unabhängig davon, ob Sie eine solche Versicherung haben oder nicht, stehen wir Ihnen zur Seite und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen zu vertreten.

FAQ - Kosten im Arbeitsrecht

Wann trage ich Kosten bei einem Arbeitsrechtsstreit?

Im Arbeitsrecht gilt in der Regel: Jede Partei trägt im Grundsatz die eigenen Anwaltskosten. Die unterlegene Partei trägt die Gerichtskosten. Grund hierfür: Im Arbeitsrecht gilt § 12a Abs. 1 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz (= ArbGG), wonach in der ersten Instanz keine Erstattung von Anwaltskosten erfolgt. Erst in der zweiten Instanz gilt die übliche Erstattungspflicht der unterlegenen Partei. Weil aber der überwiegende Teil alle Klagen in der ersten Instanz erledigt wird, zahlt in der Praxis in den meisten Fällen jeder seine Anwaltskosten selbst.

Welche Kosten entstehen im Arbeitsrecht?

Im Arbeitsrecht entstehen Gerichtskosten, Auslagen für Zeugen und Sachverständige sowie Anwaltskosten.
Weil  die Gerichtskosten gering sind und  Auslagen für Zeugen und  Sachverständige meist gar nicht entstehen, stehen die Anwaltskosten wirtschaftlich im Vordergrund.

Wie hoch sind die Anwaltskosten beim Arbeitsgericht?

Wenn  es um eine Kündigung geht, richten sich die Kosten nach dem Bruttomonatsgehalt. Der Streitwert, wonach die Anwaltskosten berechnet werden, ist ein Quartalsgehalt. Bei Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren, ergeben sich die Kosten aus einer Tabelle. Eine private  Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel diese Kosten.

Wie hoch sind die Gerichtskosten beim Arbeitsgericht?

Beim  Arbeitsgericht entstehen nur relativ geringe Gerichtskosten. Bei einer Klage gegen eine Kündigung liegen sie bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.000 EURO bei 245 EURO. Gerichtskostenvorschuss muss bei Einreichung der Klage nicht geleistet  werden. Bei einem Urteil muss der Unterlegene die Gerichtskosten tragen. Der Gewinner trägt keine Kosten. In der Praxis wird in den meisten Fällen ein  Vergleich geschlossen. Dann werden überhaupt keine Gerichtskosten fällig. Eine Übersicht zur Höhe der Gerichtskosten finden Sie in Anlage 2  zu § 34 Gerichtskostengesetz.

 Was sind die Anwaltskosten beim Monatsgehalt von € 3.000?

Bei einem Monatsgehalt von 3.000 EURO, also einem Quartalsgehalt liegen die Kosten für den Anwalt bei:
1,3 Verfahrensgebühr 725,40 EURO
1,2 Terminsgebühr       669,60 EURO
1,0 Einigungsgebühr  558,00 EURO
Auslagenpauschale      20,00  EURO
19 % Umsatzsteuer     374,87  EURO
Insgesamt liegen die Kosten bei ca. 2.347 EURO brutto, wenn - wie üblich - ein Vergleich abgeschlossen wird.

 Welche Kosten entstehen, wenn es mir nur um eine Abfindung geht?

Auch  wenn es Ihnen eigentlich nur eine Abfindung geht, müssen Sie gegen die Kündigung Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit, also eine Kündigungsschutzklage, einreichen. Wenn Sie sich anwaltlich beraten und  vertreten lassen, was ratsam ist, entstehen Ihnen Anwaltskosten. Wenn Ihre Aussichten auf eine Abfindung günstig sind, übersteigt die zu erwartende Abfindung die Anwaltskosten bei weitem. Damit Ihnen nicht für diese Abklärung bereits Kosten entstehen, bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung an. Information zu dem kostenlosen Erstkontakt finden Sie hier (< Anwalt-Kontakt).

Lohnt es sich für mich mit dem Arbeitgeber selbst zu verhandeln?

Um  Anwaltskosten zu vermeiden, könnten Sie auf die Idee kommen selbst mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Das ist aus mehreren Gründen nicht sinnvoll:
1.
Dabei würde verkannt, weshalb der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt: Abfindung wird nur gezahlt, um ein potentielles Prozessrisiko zu vermeiden.  Wenn Sie, nur um Kosten zu sparen, ohne Anwalt auftreten, demonstrieren Sie Ihrem Arbeitgeber, dass von Ihnen kein großes Risiko ausgeht.
2.
Als Arbeitnehmer haben Sie ohne  anwaltlichen Beistand einen schweren Stand, denn es besteht keine Waffengleichheit mit Ihrem Arbeitgeber, der meist anwaltlich beraten  ist.
3.
Wenn ein Arbeitnehmer ohne anwaltlichen Beistand auftritt, wird, oft nur ein geringeres Abfindungsangebot unterbreitet. Daher ist davon abzuraten, aus Kostengründen selbst mit dem Arbeitgeber zu verhandeln.
Der bessere Weg für Sie ist sich an einen Anwalt zu wenden, der kostenlos Ihre Chancen ermittelt. Wenn die Einschätzung positiv ausfällt, können Sie einen Auftrag erteilen.

Damit Ihnen dafür keine Kosten entstehen, bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung an. Information dazu finden Sie hier (< Anwalt-Kontakt).

Was ist mit den Kosten, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie trotzdem nicht darauf verzichten herauszufinden, ob es sich lohnt gegen die Kündigung vorzugehen. Wenn Sie sich an einen Anwalt wenden, der einen kostenlosen Erstkontakt anbietet, werden Ihre Chancen auf eine Abfindung kostenlos ermittelt. Wenn Ihr Fall aussichtsreich ist, können Sie auch ohne Rechtsschutzversicherung einen Anwaltsauftrag erteilen. Denn es ist davon auszugehen, dass die Abfindung die Kosten deckt. Information zu unserem kostenlosen Erstkontakt finden Sie hier (< Anwalt-Kontakt).

Bieten Sie eine Erstberatung?

Die Erstberatung wurde eingeführt, um den Kosten einer ersten anwaltlichen Beratung eine Obergrenze mit maximal 190 EURO zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu setzen. Die Kosten sind auch bekannt als Erstberatungsgebühr. Weil sie aber auch zu bezahlen sind, wenn sich ergibt, dass Sie keine Aussichten auf eine Abfindung haben, verzichten wir auf gänzlich dieses Modell. Wir bieten stattdessen einen kostenfreien Erstkontakt mit einer unverbindlichen Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Information zu dem kostenlosen Erstkontakt finden Sie hier (< Anwalt-Kontakt).

Wie muss ich die Kosten im Arbeitsrecht wirtschaftlich einschätzen?

Viele Arbeitnehmer fürchten Kosten, wenn sie sich gegen eine  Kündigung wehren. Dazu besteht aber in den meisten Fällen kein  Anlass. Wenn eine  Rechtsschutzversicherung besteht, werden in der Regel sämtliche Anwaltskosten bis auf eine geringe Selbstbeteiligung  erstattet. Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung  besteht kein Anlaß  zur Sorge, wenn Sie, wie wir, nur mit aussichtsreichen Fälle vor Gericht gehen. Hier ist das wirtschaftliche Ergebnis höher als die Kosten. Deshalb klären wir vorab kostenlos wie es um Ihre  Chancen bestellt ist. Weitere Information zu unserem kostenlosen Erstkontakt finden Sie hier (< Anwalt-Kontakt).

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Kosten: Rat vom Anwalt holen

Viele Arbeitnehmer gehen nicht zum Anwalt, weil sie hohe Kosten befürchten. Lassen Sie sich von den Kosten nicht abhalten. Wenn Ihr Fall aussichtsreich ist, sind die Kosten für Sie überhaupt kein Problem. Rufen Sie an und lassen Sie sich die Kosten in Ihrem Fall erläutern.

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