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Arbeitsvertrag: Inhalt und Prüfung
Arbeitsvertrag prüfen lassen - vom Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sie haben das Vorstellungsgespräch erfolgreich bestanden und vom Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag zur Unterschrift erhalten. Es stellt sich die Frage, ob Sie den Vertrag unterzeichnen oder vorher lieber den Arbeitsvertrag prüfen lassen sollen. Sie sind nicht sicher, ob nachteilige Regelungen enthalten sein könnten.
In diesem Fall sollten Sie uns anrufen. Unsere Rechtsanwälte in München beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen. Die Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen im Arbeitsrecht gehört zu unseren regelmäßigen Aufgaben seit über 25 Jahren. Je länger Sie beschäftigt sein werden und je anspruchsvoller Ihre Position ist, desto ratsamer und lohnenswerter ist die fachmännische Überprüfung des Arbeitsvertrags durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Autor: Rechtsanwalt Dr. Michael Thorn
23.6.2024
Das kann ein Anwalt für Sie tun:
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Prüfen, ob der Vertrag Risiken enthält
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Ihnen bestätigen, ob alles Notwendige geregelt ist
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Vorschläge unterbreiten, was nachverhandelt werden kann.
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Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber führen oder Sie dabei - im Hintergrund - unterstützen
Kostenlose Ersteinschätzung bei Streitigkeiten
Bei Streitigkeiten um einen Arbeitsvertrag, stellt sich die Frage, ob sich die Kosten für einen Anwalt lohnen. Bei uns gehen Sie kein Risiko ein, weil wir eine kostenlose Ersteinschätzung vornehmen. Sie erfahren, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Welche Arbeitsverträge gibt es?
Was ist ein Arbeitsvertrag? Ein Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen zwei Vertragspartnern zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Die rechtliche Grundlage für den Arbeitsvertrag ergibt aus den allgemeinen Bestimmungen des Vertragsrechts sowie aus spezialgesetzlichen Regelungen, wie dem Arbeitsrecht. Ein Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsverträgen, wie befristete oder unbefristete Verträge, Teilzeitverträge oder Minijob-Verträge.
Im Arbeitsrecht gibt es keinen vorgeschriebenen Inhalt für den Arbeitsvertrag. Gemäß den Bedürfnissen des Arbeitslebens gibt es alle möglichen Arbeitsverträge. Allerdings kann man Arbeitsverträge einteilen, etwa nach ihrer Laufzeit in befristete und unbefristete Verträge. In Deutschland gibt es bei ca. 40 Millionen Erwerbstätigen einen Anteil von ca. 4,5 Millionen mit befristeten Arbeitsverträgen (Quelle: statista 2022).
Arbeitsverträge gibt es als
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Anstellungsvertrag
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Ausbildungsvertrag
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befristeter Arbeitsvertrag
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Teilzeit-Arbeitsvertrag
Welche Inhalte sollte Ihr Arbeitsvertrag haben?
Die wichtigsten Regelungen in einem Arbeitsvertrag sind:
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Beginn des Arbeitsverhältnisses
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Dauer (befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis)
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Ausgeübte Tätigkeit und Funktion
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Arbeitszeit
Diese Punkte sollten in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt sein:
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Name und Anschrift der Vertragsparteien: Wer ist rechtlicher Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
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Beginn des Arbeitsverhältnisses: Wann muss der Arbeitnehmer zur Arbeit antreten?
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Bei befristeten Arbeitsverhältnissen: Die voraussichtliche Dauer
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Arbeitsort: Die Angabe des Arbeitsortes ist entscheidend, wenn eine Versetzung erfolgen soll
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Eine Definition des Aufgabenbereiches: Aus dem Arbeitsvertrag sollte eine Tätigkeitsbezeichnung hervorgehen sowie eine Beschreibung der Aufgaben.
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Das Gehalt bzw. Lohn sowie Nebenleistungen: Im Arbeitsvertrag sollten alle Vergütungsbestandteile geregelt werden.
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Die Arbeitszeit: Hier sollte wenigstens die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit angegeben sein.
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Regelungen zu Überstunden: Häufig sind Regelungen zu Umfang und Abgeltung von Überstunden
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Die Urlaubstage: Ohne eine vertragliche Regelung des Urlaubs gilt ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von 24 Werktagen bei der Sechstagewoche, d.h. 20 Arbeitstage bei der Fünftagewoche
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Die Kündigungsfristen: Ohne eine vertragliche Regelung gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. Diese Frist verlängert sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
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Ein Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarung, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.
Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag
Die Kündigungsfrist beschreibt den Zeitraum zwischen Kündigung und Ende des Arbeitsverhältnisses. Zweck der Kündigungsfrist ist dem Vertragspartner Zeit zu geben sich auf die neue Situation einzustellen. Die Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich meist aus dem Arbeitsvertrag. Wenn keine Regelungen enthalten sind oder auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen wird, gelten diese Regelungen gemäß § 622 ff. BGB. Wenn ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, gelten die tarifvertraglichen Fristen unter der Voraussetzung, dass sie für den Arbeitnehmer günstiger sind.
Ist ein mündlicher Vertrag gültig?
Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden. Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist wirksam.
Eine bestimmte Form ist beim Abschluss eines Arbeitsvertrags nicht notwendig. Dies ergibt sich aus § 105 der Gewerbeordnung (§ 105 der GewO: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Abschluss, Inhalt und Form des Arbeitsvertrages frei vereinbaren, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, Bestimmungen eines anwendbaren Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung entgegenstehen. Soweit die Vertragsbedingungen wesentlich sind, richtet sich ihr Nachweis nach den Bestimmungen des Nachweisgesetzes.).
Es ist nicht einmal eine mündliche Vereinbarung nötig, sofern sich aus dem Verhalten der Vertragsparteien, dass sie ein Arbeitsverhältnis vertraglich begründen wollen. Eine Ausnahme gilt bei befristeten Arbeitsverhältnissen: Hier ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag nötig.
Grundsätzlich empfehlen wir auf den Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags zu bestehen, damit Sie in der Lage sind die getroffenen Vereinbarungen im Streitfall nachweisen zu können.
Wann ist ein Arbeitsvertrag ungültig?
Ein Arbeitsvertrag kann ungültig sein. Dies ist dann der Fall, wenn er gegen gesetzliche Verbote verstößt. Wenn einzelne Klauseln unwirksam sind, führt dies allerdings in der Regel nicht dazu, dass der gesamte Arbeitsvertrag unwirksam ist. Vielmehr fällt nur die Einzelregelung weg. Ergibt sich daraus eine Lücke wird diese möglicherweise durch die gesetzliche Regelung geschlossen.
Unwirksame Regelungen
Arbeitsverträge können auch unwirksame Regelungen enthalten. Ein Beispiel dafür ist die pauschale Abgeltung von Überstunden. Regelungen können unwirksam sein, wenn sie den Arbeitnehmer benachteiligen oder überraschende Regelungen darstellen. Der Teil des Arbeitsvertrags, der die unwirksame Regelung enthält, ist unwirksam.
Arbeitsvertrag – Wann zum Anwalt?
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Arbeitsvertrag für Sie möglicherweise nachteilig ist, sollten Sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Die Hinzuziehung eines Anwalts lohnt sich auch im Rahmen der Verhandlung der Inhalte des Arbeitsvertrags. Üblicherweise wird dem Arbeitnehmer ein Muster des Arbeitsvertrags übergeben, um diesen vor seiner Unterschrift zu prüfen. Dies gibt die Gelegenheit Verhandlungen bei wichtigen Punkten: Etwa beim Gehalt, wenn dieses noch nicht endgültig fixiert worden ist. Auch bei den Arbeitszeiten sind oft Verhandlungen möglich, etwa bezüglich der Möglichkeit im Home Office zu arbeiten.
Arbeitsvertrag - Beratung vom Anwalt in München
Der Arbeitsvertrag bildet das rechtliche Grundgerüst für Ihre tagtäglich erbrachte Arbeitsleistung und die Gegenleistungen Ihres Arbeitgebers. Insbesondere bei längeren Arbeitsverhältnissen steht für den Arbeitnehmer viel Geld auf dem Spiel, weil der Inhalt des Arbeitsvertrags für das gesamte Arbeitslegen massgeblich ist, auch bei der Beendigung.
Eine Beratung zum Arbeitsvertrag durch einen Rechtsanwalt in München kann dazu beitragen, dass Ihr Arbeitsvertrag fair und rechtssicher geschlossen wird. Der Anwalt kann helfen, Ihre Interessen zu schützen und sicherzustellen, dass alle relevanten Bestimmungen, wie z.B. Kündigungsfristen, Arbeitszeiten, Lohn und Zusatzleistungen, korrekt festgelegt werden. Zudem kann er bei eventuellen Streitigkeiten oder Unklarheiten im Arbeitsvertrag beratend zur Seite stehen und Sie vertreten. Insbesondere bei wichtigen oder langfristigen Anstellungen ist es ratsam, den Arbeitsvertrag prüfen zu lassen.
Unsere Anwälte sind seit vielen Jahren mit der Prüfung von Arbeitsverträgen vertraut und stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne an, um Ihren Arbeitsvertrag prüfen zu lassen.
FAQ Arbeitsvertrag
Welche Punkte müssen im Arbeitsvertrag geregelt sein?
Notwendig ist gemäß dem Bundesarbeitsgericht die Bestimmung der Vertragsparteien, Höhe der Vergütung, Art und Beginn der Tätigkeit.
Muss ein Anstellungsvertrag schriftlich geschlossen werden?
Das Gesetz gibt keine bestimmte Form vor. Deshalb können Arbeitsverträge auch mündlich, per SMS oder E-Mail und sogar ohne ausdrückliche Vereinbarung (= stillschweigend), etwa durch einvernehmliche Aufnahme der Arbeit geschlossen werden.
Was kann ich tun, wenn ich keinen schriftlichen Vertrag erhalte?
Das Nachweisgesetz verpflichtet den Arbeitgeber die wesentlichen Vertragspunkte des Arbeitsverhältnisses in einem schriftlichen Dokument zusammenzufassen. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Aushändigung einer schriftlichen Niederlegung der Arbeitsbedingungen in Papierform.
Kann ein befristeter Anstellungsvertrag mündlich geschlossen werden?
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nicht mündlich geschlossen werden, weil das Gesetz eine schriftliche Vereinbarung vorschreibt. Wenn diese Formvorschrift nicht beachtet wird, kommt ein wirksamer Arbeitsvertrag zustande, allerdings ohne Befristung.
Besteht ein Anspruch auf Zahlung von Überstunden?
In Arbeitsverträgen wird oft geregelt, dass mit dem Gehalt auch Überstunden abgegolten sind. Solche pauschalen Regelungen sind unwirksam, weil nicht klar wird, wie viele Überstunden erfasst sein sollen. Wirksam hingegen ist eine Formulierung, wonach zum Beispiel zehn Überstunden pro Monat mit dem Gehalt abgegolten sind.
Was sind Ausschlussklauseln?
Ausschlussklauseln sind Regelungen, die bestimmen, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Zeit bei dem Vertragspartner geltend gemacht werden müssen. Wird die Frist versäumt. können Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Solche Klauseln finden sich in Anstellungsverträgen, aber auch Tarifverträgen. Die Rechtsprechung hat hierzu zum Schutz von Arbeitnehmern Mindestfristen bestimmt.
Anwalt in München für Ihren Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage für Ihr gesamtes Arbeitsverhältnis. Haben Sie Zweifel an Klauseln? Dann sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen. Rufen Sie uns gerne an. In einem Ersttelefonat erhalten Sie kostenlos eine Einschätzung Ihrer Chancen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in München. Wir helfen Ihnen sofort und umfassend.