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LEISTUNGEN IM ARBEITSRECHT

Gerichtssaal - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Leistungspektrum Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei praktiziert seit mehr als 25 Jahren Arbeitsrecht. Dadurch haben unsere Anwälte langjährige Erfahrung aus über Tausend bearbeiteten Fällen. Davon können auch Sie profitieren. Unsere Mandanten sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Deshalb kennen wir die Sichtweise von beiden Seiten. Das gibt uns die Möglichkeit Ihnen auch die  Sichtweise der Gegenseite zu beraten.

Wenn Sie einen Fall im Arbeitsrecht haben, sprechen Sie uns bitte einfach an. Um Ihnen den Zugang zu erleichtern, bieten wir allen Interessenten einen kostenlosen Erstkontakt an. Zögern Sie daher nicht und rufen Sie einfach an.

 

Unsere Leistungen bei jeder Fallbearbeitung umfassen:
 

  • Ausführliche Beratung mit Sichtung Ihrer Unterlagen, Besprechung der Fakten, Überprüfung Ihres Falls

  • Information mit ausführlicher Erläuterung der Rechtslage und Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten

  • Empfehlungen zum weiteren Vorgehen mit allen Handlungsoptionen

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung einschliesslich aller Verhandlungen mit der Gegenseite

UNSERE SCHWERPUNKTE

Kündigung

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Dann sollten Sie dringend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Oft  besteht die Chance die Kündigung angreifen und eine Abfindung aushandeln.

Aufhebung

Haben Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten? Holen Sie sich Rat von einem Anwalt für Arbeitsrecht. Ein Aufhebungsvertrag birgt Risiken für den Arbeitnehmer, kann aber auch zu einer lukrativen Abfindung führen.

Abfindung

Soll ein Arbeitsverhältnis beendet werden, hat ein Arbeitnehmer oft Chancen auf eine Abfindung. Weil darauf kein Anspruch besteht, muss geschickt verhandelt werden. Wir sagen Ihnen wie das geht.

Klage

Gegen nahezu jede Kündigung, muss eine Klage erhoben werden, auch wenn Sie nur eine Abfindung verlangen wollen. Warum das so ist und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie von uns.

Was tun bei Kündigung?

Bei einer Kündigung oder Entlassung sollten Sie sich Rat von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht holen. Es ist zu entscheiden, wie Sie sich weiter verhalten sollen, ob Sie die Kündigung angreifen wollen mit dem Ziel den Arbeitsplatz zu erhalten oder ob eine Abfindung erzielt werden soll. In beiden Fällen müssen Sie auch Fristen achten, d.h. die Klagefrist von nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung und ggf. die Frist zur Zurückweisung der Kündigung von nur wenigen Tagen. ​Bei uns erhalten Sie eine ​ausführliche Beratung. Wir sichten gemeinsam mit Ihnen Ihre Verträge und Unterlagen. Dem schließt sich eine ausführliche Besprechung der Fakten an, die für die rechtliche Seite ausschlaggebend sind. Wir erläutern die Rechtslage und geben eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir empfehlen Ihnen welche Schritte Sie jetzt unternehmen sollten und übernehmen Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Insbesondere führen wir alle Verhandlungen mit der Gegenseite.

Was tun bei einem Aufhebungsvertrag?

Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis nicht durch eine Kündigung, sondern einvernehmlich beenden wollen, wird ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen. In dieser Vereinbarung müssen die Parteien regeln, dass und wann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen soll. Darüber hinaus sind aber noch weitere Punkte regelungsbedürftig. Aus Sicht des Arbeitnehmers insbesondere: ▷ Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit ▷ Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung einer Abfindung ▷ Freistellung des Arbeitnehmers ▷ Urlaubsansprüche ▷ Erteilung eines Arbeitszeugnisses Damit alle Punkte umfassend und richtig geregelt werden und weil die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ohne wichtigen Grund in der Regel zur Verhängung einer Sperrfrist führt, sollten Sie stets einen kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen. ​Bei uns erhalten Sie eine ​ausführliche Beratung und Betreuung, wenn ein Aufhebungsvertrag ansteht. Wir überprüfen und bewerten einen Entwurf des Arbeitgebers oder erstellen für Sie einen Aufhebungsvertrag. Wir übernehmen alle Verhandlungen mit der Gegenseite und führen Ihre Sache zu einem erfolgreichen Abschluss.

Abfindung - Was man wissen muss

Das Besondere bei der Abfindung ist, dass meist gar kein Anspruch darauf besteht, viele Arbeitgeber aber trotzdem bereit sind zu zahlen. Der Grund dafür ist, dass sie auf diese Weise einen finanziell riskanten Kündigungsschutzprozeß vor dem Arbeitsgericht vermeiden können. Das Riisko besteht darin, dass relativ viele Kündigungen rechtlich zweifelhaft sind. Somit haben Arbeitgeber oft ein hohes Prozeßrisiko. Wenn sich dies verwirlicht und ein Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht verliert, hat er mehrere Nachteile: ▷ Es sind Kosten entstanden, z.B. Anwaltskosten ▷ Das Arbeitsverhältnis ist trotzdem nicht beendet ▷ Der Arbeitnehmer kehrt in den Betrieb zurück ▷ Häufig müssen Annahmeverzugsgehälter gezahlt werden. Diese finanziellen Risiken veranlassen Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung. Der Arbeitgeber zahlt aber nur dann, wenn er wirklich befürchten muss gegen den Arbeitnehmer zu verlieren. Ein guter Anwalt zeigt dem Arbeitgeber alle Risiken auf, die ihm bei dem Verfahren drohen und gelangt mit geschickten Verhandlungen zu einer lukrativen Abfindung. Anlaß für Abfindungsverhandlungen sind eine drohende oder bereits ausgesprochene Kündigung oder der Vorschlag oder die Vorlage eines Aufhebungsvertrags. in allen diesen Fällen können wir Ihnen ganz entscheidend helfen. Wir nehmen immer eine ausführliche Analyse Ihres Falles vor, um Potential für Verhandlungen zu ermitteln. In Abstimmung mit Ihnen verhandeln wir mit der Gegenseite auf Basis der konkreten Rechtslage und unter Aufzeigung aller drohenden finanziellen Risiken. Das ist der Weg zu einer Maximierung der Abfindung. Wir raten Arbeitnehmern grundsätzlich davon ab, selbst Verhandlungen zu beginnen, weil bereits der Versuch deren Position schwächt. Statt dessen sondern empfehlen wir eine sofortige Einschaltung eines Anwalts. Auf diese Weise werden von Anfang an die Weichen richtig gestellt und die Verhandlungen mit der Gegenseite auf Augenhöhe geführt. Eine ganz entscheidende Voraussetzung für ein maximales Verhandlungsergebnis.

Klage - Abwehr der Kündigung und für die Abfindung

In den meisten Fällen einer Kündigung ist eine Klage dagegen, die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht, notwendig. Sie ist nötig, weil das Kündigungsschutzgesetz bestimmt, dass bei Verstreichenlassen der Klagefrist auch eine an sich unwirksame Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet. Daher muss ein Arbeitnehmer, auch wenn er mit der Beendigung einverstanden ist, wenn er eine Abfindung erhalten will, die Klage einreichen. Versäumt er die Klagefrist, ist das Arbeitsverhältnis beendet und der Arbeitgeber hat keinen Grund mehr zur Zahlung einer Abfindung. In der Praxis werden die meisten Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht daher nicht geführt, weil das Arbeitsverhältnis weiterhin erhalten bleiben, sondern weil eine Kündigung erlangt werden soll. Kurz gesagt: Gegen die Kündigung wird geklagt, weil man eine Abfindung haben möchte. Dies bedeutet, dass am besten sofort nach Zugang der Kündigung die Entscheidung getroffen wird, wie weiter verfahren werden soll. Hierzu empfehlen wir dringend die Einschaltung eines Anwalt. Bei uns erhalten Sie nach einer Kündigung eine sofortige Einschätzung Ihrer Lage im Rahmen eines kostenlosen Erstkontakts. Wenn Sie uns danach einen Auftrag erteilen, leiten wir alles in die Wege, um umgehend für Sie die Klage zu erheben. Wir übernehmen Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung und führen wir alle Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber. So müssen Sie sich um nichts kümmern. In den meisten Fällen können wir vermeiden, dass Sie vor Gericht persönlich erscheinen müssen.

Kündigung
Aufhebungsvertrag
Abfindung
Klage
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Hilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht

Welches Problem im Arbeitsrecht Sie auch haben, rufen Sie uns einfach an und erzählen Sie davon. Bei uns erhalten Sie sofort in einem kostenlosen Ersttelefonat eine Einschätzung Ihres Falles und Ihrer Chancen durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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