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Betriebsbedingte Kündigung

Betriebsbedingte Kündigung - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Betriebsbedingter Kündigung - ein Überblick

Viele betriebsbedingte Kündigungen sind unwirksam, weil der Arbeitgeber die dafür nötigen Voraussetzungen nicht erfüllt oder bei Ausspruch der Kündigung Fehler macht. Mit einem Anwalt haben Sie gute Chancen sich gegen die Kündigung zu wehren oder jedenfalls eine gute Abfindung zu erlangen.

Eine betriebsbedingte Kündigungen erfordert, dass sachliche Gründe zu einer Entscheidung auf Arbeitgeberseite, der Unternehmerentscheidung, führen, die den Wegfall des Arbeitsplatzes zur Folge hat.

Diese Gründe können auf Umständen beruhen die außerhalb des Betriebs sind (beispielsweise Umsatzeinbußen, Wegfall von Aufträgen etc.) oder innerbetriebliche Ursachen haben (beispielsweise Organisationsentscheidungen, Umstrukturierung, Betriebsschließung etc.).

Betriebsbedingte Kündigung erhalten - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Die Unternehmensentscheidung muss im Zeitpunkt der Kündigung bereits getroffen worden sein. Dies ist ein häufiger Fehlerpunkt.

Ihr Arbeitgeber braucht nicht nur einen betriebsbedingten Grund, sondern muss, wenn nicht alle Arbeitnehmer gekündigt werden, bei den gekündigten Mitarbeitern die richtige Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG getroffen haben.

Dies bedeutet: Von mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern darf nur der gekündigt werden, der die besten Sozialdaten hat, das heißt, der am wenigsten von der Kündigung getroffen wird.

Die Kriterien der Sozialauswahl sind abschließend, nämlich:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit,

  • Lebensalter,

  • bestehende Unterhaltspflichten und

  • eventuell eine vorliegende Schwerbehinderung.

 

Kündigt der Arbeitgeber dem falschen Arbeitnehmer, weil er die Sozialauswahl nicht beachtet hat, so ist die Kündigung unwirksam.

Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber immer das mildeste Mittel wählen muss, d.h. Versetzung oder eine Änderungskündigung gehen der Beendigungskündigung vor.

FAQ - Fragen & Antworten

1. Wann ist eine Entlassung betrieblich bedingt?

Eine betriebsbedingte Entlassung oder Kündigung ist eine Kündigung des Arbeitgebers, die aus betrieblichen Gründen ausgesprochen wird, wie zum Beispiel betrieblichen Veränderungen, Umsatzrückgang oder Rationalisierungen.  Häufig sind die Gründe nicht stichhaltig und halten einer arbeitsgerichtlichen Prüfung nicht stand. Hierzu müssen Sie eine Klage innerhalb der Klagefrist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung einreichen.

2. Was ist der Grund für eine betriebsbegründete Beendigung

Begründung für eine betriebsbedingte Kündigung sind dringende betriebliche Gründe, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen. Zum Wegfall des Arbeitsplatzes führen eine unternehmerische Organisationsentscheidung des Arbeitgebers oder sonstige Umstände im Unternehmen

3. Was sind die Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Entlassung?

Eine betriebsbedingte Kündigung  setzt - bei Geltung des Kündigungsschutzgesetzes, also mehr als 10 Arbeitnehmern und mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit - voraus, dass

  • dringende außerbetriebliche oder betriebliche Gründe eine Weiterbeschäftigung unmöglich machen

  • eine Unternehmerentscheidung hierzu getroffen wurde

  • infolge der Unternehmerentscheidung ein dauerhafter Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten eintritt

  • die Kündigung verhältnismäßig ist, d.h. es kein milderes Mittel gibt

  • der Arbeitgeber bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer eine korrekte Sozialauswahl getroffen hat

4. Welche Kündigungsfrist gilt für die Beendigung durch den Arbeitgeber?

Bei der betriebsbedingten Kündigung gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen kann. Die Kündigungsfrist verlängert sich, wenn das Arbeitsverhältnis bereits länger besteht. z.B. wenn es zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats. Weitere Regelungen für längere Zugehörigkeit finden sich in § 622 Abs. 2 BGB.

5. Wann ist eine unternehmensbedingte Entlassung unzulässig

Eine betriebsbedingte Kündigung ist unter anderem unzulässig, wenn es eine andere Möglichkeit gibt, den Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen zu beschäftigen.

6.Hat man bei unternehmensbedingter Vertragsbeendigung Anspruch auf Abfindung?

Im Grundsatz gibt es keinen Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung. Als Ausnahme gilt § 1a Kündigungsschutzgesetz. Dieser setzt voraus, dass bei einer betriebsbedingten Kündigung der Arbeitgeber in der Kündigungserklärung bereits ein Abfindungsangebot unterbreitet, was in der Praxis selten der Fall ist. In den meisten Fällen führt eine Kündigungsschutzklage gegen die betriebsbedingte Kündigung zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht, in dessen Güteverhandlung die Parteien häufig einen Abfindungsvergleich schließen.

7.  Wie hoch ist die Abfindung?

Bei einer betriebsbedingten Kündigung besteht für den Arbeitnehmer häufig eine Aussicht auf eine Abfindung. Bei der Bestimmung der Höhe der Abfindung wird häufig die Faustregel benutzt, wonach die Abfindung pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt beträgt.

8. Wie kann man eine solche einseitige Beendigung vermeiden?

Wenn eine Kündigung vermieden werden soll, ist dies durch einen Aufhebungsvertrag möglich. Hier empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts, weil der Aufhebungsvertrag alle Regelungen im Interesse des Arbeitnehmers enthalten muss und grundsätzlich eine Sperrfrist droht, die aber unter bestimmten Voraussetzungen zu vermeiden ist.

9. Was tun bei betriebsbedingter Kündigung?

Gegen eine  betriebsbedingte Kündigung müssen Sie eine Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht einreichen. Hierfür läuft eine Klagefrist von 3 Wochen seit Zugang der Kündigung. Damit erreichen Sie, dass das Arbeitsgericht in einem gerichtlichen Verfahren die Rechtfertigung der Kündigung überprüft. Sie erhalten eine Ladung zur Güteverhandlung, zur Erörterung einer einvernehmlichen Lösung. Häufig wird dort ein Vergleich geschlossen.

10.  Was passiert, wenn die einseitige Vertragsbeendigung unwirksam ist?

Wenn die betriebsbedingte Kündigung unwirksam ist und rechtzeitig Klage eingereicht wurde, stellt das Arbeitsgericht in einem Urteil die Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung fest. Das Arbeitsverhältnis besteht zu denselben Bedingungen wie vor der Kündigung fort. Mit dem Urteil des Gerichts ist keine Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung verbunden.

Anwalt bei betriebsbedingter Kündigung

Bei einer betriebsbedingten Kündigung erfolgt die Entlassung aus Gründen, die in der Sphäre des Arbeitgebers liegen. Deren Wirksamkeit ist oft schwierig einzuschätzen. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten wie Sie sich wehren können. Mit einem Anwalt können Sie gegen eine solche Kündigung häufig erfolgreich vorgehen oder zumindest eine lukrative Abfindung erlangen. Rufen Sie uns gerne an.

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