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Beatrice von Wallenberg

Fachanwältin für Arbeitsrecht in München

Beatrice von Wallenberg Pachaly

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"Wer kämpft, kann verlieren.

Wer nicht kämpft, hat bereits verloren."

"Ich bin für meine Mandanten ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Dort habe ich mich auf die Schwerpunkte Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag und Verhandlung von Abfindungen spezialisiert. Wenn Sie gerade eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten und Fragen haben, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren.

Rufen Sie mich gerne einfach an! Kostenlos und unverbindlich."
 

Ihre

Beatrice v. Wallenberg Pachaly

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Telefon: 0893801990

bvwp@thorn-law.de

ANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT

Wenn Sie eine versierte Anwältin für Arbeitsrecht suchen, sind Sie hier richtig. Mit der Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Beatrice von Wallenberg Pachaly  steht Ihnen eine überaus kompetente und über viele Jahre erfahrene Rechtsanwältin zur Seite. Sie engagieren mit ihr eine durchsetzungsstarke Kämpferin mit langer beruflicher Erfahrung.

WERDEGANG DER FACHANWÄLTIN VON WALLENBERG

Beatrice von Wallenberg Pachaly hat 1992 ein Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität in Bochum aufgenommen. Ihr erstes Erstes Staatsexamen absolvierte sie 1997 mit Großem Prädikat. 1997 wurde sie juristische Mitarbeiterin einer Kanzlei in Essen, weil sie sich bereits frühzeitig für den Beruf der Rechtsanwältin entschieden hatte. 1998 trat sie das Rechtsreferendariat beim Landgericht Essen an. In dieser Zeit führte sie ein Auslandsaufenthalt in die USA, wo sie 1999 als juristische Mitarbeiterin einer Anwaltskanzlei in San Francisco arbeitete.
Im Jahr 2000 absolvierte sie das Zweite Juristische Staatsexamen und wurde als Rechtsanwältin in München zugelassen.
In 2005 erhielt sie die Zulassung zum Oberlandesgericht in München.

FACHANWALT ALS BESONDERE QUALIFIKATION

Beatrice von Wallenberg Pachaly ist seit 20 Jahren ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. 2011 wurde ihr von der Rechtsanwaltskammer München der Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" verliehen.

2014 wurde sie geschäftsführender Partner von DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB.

Ihre Mandanten sind:

 

  • Arbeiter

  • Angestellte

  • leitende Angestellte

  • Geschäftsführer von mittelständischen Gesellschaften

  • Vorstände von Aktiengesellschaften

Wie jeder deutsche Rechtsanwalt ist sie bundesweit vertretungsberechtigt vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht sowie allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Beratung und Vertretung führt sie in deutscher, englischer und französischer Sprache​.

MEDIENPRÄSENZ DER ANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT

Zeitschrift BRIGITTE,

Autorin von "Wo bleibt mein Gehalt?

Wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlt, stellt sich die Frage: Was kann ich tun? Hierzu erhielt ich eine Anfrage der Zeitschrift BRIGITTE für einen Text zu diesem Problem.
In einem solchen Fall ist die Schwierigkeit zu entscheiden, ob man sich das gefallen läßt oder mit einer Klage gegen den eigenen Arbeitgeber vorgeht.

Anwalt Arbeitsrecht München Zeitungsartikel der Fachanwältin für Arbeitsrecht in der BRIGITTE

Interview zum Arbeitsrecht für ProSiebenSat.1

Anruf der Redaktion von ProSiebenSat.1:
Für eine Nachrichtensendung für ProSiebenSat.1 wird ein anwaltliches Statement zum Arbeitsrecht benötigt. Kurzfristig findet ein Interview in der Kanzlei statt.

Anwalt Arbeitsrecht München Filmaufnahmen in Clemensstrasse 30, 80803 München

Zeitungsartikel SZ vom 5.11.2019 zum Arbeitsrecht 

Redakteur Julian Erbersdobler der Süddeutschen Zeitung bat um eine Stellungnahme zum Thema "Liebe am Arbeitsplatz" für einen Artikel der SZ.
Anlass war die vielbeachtete Kündigung des Konzernchefs von McDonald´s wegen einer Affäre am Arbeitsplatz.​ 

Anwalt Arbeitsrecht München
Zeitungsartikel in SZ der Anwältin für Arbeitsrecht

FAQ - Fragen an Beatrice von Wallenberg

1. Was können Sie bei einer Kündigung für mich tun?

Ich empfehle jede Kündigung von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen, denn die Kündigung entzieht Ihnen Ihre wirtschaftliche Lebensgrundlage. Viele Kündigungen sind angreifbar und den meisten ist nicht bewußt, dass sie viel bessere Karten haben als ihr Arbeitgeber.

In der Praxis sehen wir oft Formfehler und Verstöße gegen den Kündigungsschutz. Dann kann oft eine Abfindung erzielt werden.
Lassen Sie sich nicht von den Kosten abschrecken. Ich biete eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung.

2. Was sind Gründe für die Unwirksamkeit einer Kündigung?

Gründe für die Unwirksamkeit gibt es viele. Offensichtlich ist die nicht schriftliche Kündigung, denn Schriftform ist vorgeschrieben. Wichtig ist auch, ob eine befugte Person unterschrieben hat, eine Vollmacht nötig ist und mit der Kündigung im Original vorgelegt wurde. Wenn Sie nur die geringsten Zweifel haben, rufen Sie mich bitte an. Am besten sofort, weil sehr kurze Fristen gelten, teilweise von wenigen Tagen. Gegen die Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang Klage erhoben werden.

3. Was tun bei einer Kündigung, wenn ich dort sowieso nicht mehr arbeiten will?

Gegen die Kündigung müssen Sie im Zweifel immer Klage einreichen, um deren Wirksamwerden zu vermeiden und zu erreichen, dass sie für unwirksam erklärt wird. Meist kommt es nicht soweit, weil ein Vergleich geschlossen wird. Ob Sie bei dem Arbeitgeber noch arbeiten wollen, spielt keine Rolle.

Wichtig ist somit: Auch wenn Sie dort nicht mehr arbeiten wollen, müssen Sie eine Klage einreichen, auch wenn Sie nur eine Abfindung wollen.

4.  Was passiert bei einer Kündigungsschutzklage

Zunächst wird die Klage eingereicht. Das Gericht bestimmt einen Termin für die Güteverhandlung. Deren Zweck ist, dass unter Anleitung des Richters versucht wird eine einvernehmliche Lösung zu finden. Misslingt das, kommt es zur Kammerverhandlung einige Monate später. Die meisten Fälle werden in der Güteverhandlung durch Vergleich erledigt.

5. Wie lange dauert ein Kündigungsschutzprozess?

Das hängt vom Einzelfall ab. Nach Klageerhebung, meist innerhalb von zwei Wochen, findet die Güteverhandlung statt, in der oft ein Vergleich geschlossen wird.

Wenn dies scheitert, dauert es Monate bis zum Kammertermin. Ist eine Beweisaufnahme nötig, vergehen weitere Monate. Ebenso bis zu einem Urteil. Deshalb schließen die meisten Parteien einen Vergleich.

6. Wie läuft der Gütetermin beim Arbeitsgericht ab?

Beim Gütetermin ist nur der Vorsitzende anwesend. Nach Feststellung der Anwesenheit des Klägers und des Beklagten erläutert der Richter den Inhalt des Verfahrens. Dann stellen beide Parteien ihren Standpunkt dar. Der Richter versucht eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen mit dem Ziel eines Vergleichsabschlusses.

7. Benötige ich für die Kündigungsschutzklage einen Rechtsanwalt?

Für die Klage benötigen Sie keinen Rechtsanwalt. Sie können die Klage selbst einreichen. Die Frage ist aber nicht, ob Sie das können, sondern ob Sie es sollen. Hiervon ist abzuraten: Arbeitsrecht ist kompliziert. Mit Anwalt vermeiden Sie Fehler bei der Klage und während des Verfahrens. Wichtig ist der Anwalt für die Abfindung: Hier geht es darum, wie hoch die Prozessrisiken einzuschätzen sind. Wenn Sie ohne Anwalt erscheinen, nimmt der Arbeitgeber an, dass es Ihnen nicht ernst ist und wird nur eine geringe Abfindung anbieten. Mit Anwalt erhalten Sie meist eine viel höhere Abfindung .

8. Was ist, wenn ein Aufhebungsvertrag angeboten wird?

Bei einem Aufhebungsvertrag sollten Sie vor einer Unterschrift einen Anwalt aufsuchen.

Der Arbeitgeber bietet die Aufhebung oft an, wenn eine Kündigung unwirksam wäre. Beim Aufhebungsvertrag droht oft eine Sperrfrist, die aber bisweilen vermieden werden kann.

Mit geschickter Verhandlung ist darüber hinaus auch eine hohe Abfindung zu erzielen. Risiken zu vermeiden und zugleich alle Chancen zu nutzen, gelingt ihnen nur mit einem Anwalt.

9. Raten Sie grundsätzlich von einem Aufhebungsvertrag ab?

Vom Aufhebungsvertrag rate ich nicht grundsätzlich ab. Es kommt auf den konkreten Fall an. Es kann Gründe für einen Aufhebungsvertrag geben, etwa eine hohe Abfindung und gute Konditionen.

Die Umsetzung sollten Sie immer einem Anwalt überlassen.

10. Was kostet Ihre Tätigkeit und wer bezahlt das?

Im Arbeitsrecht trägt jede Partei die Ausgaben für den Anwalt selbst. Sie können, jedenfalls in der ersten Instanz,  nicht mit Kostenerstattung rechnen.

Um Risiken für meine Mandanten zu minimieren, stelle ich eine kostenlose Ersteinschätzung an und nehme nur Mandate an, bei denen gute Erfolgsaussichten bestehen. So können meine Mandanten zuversichtlich sein, dass die Kosten aus der Abfindung zu bezahlen sind.

Arbeitsgericht  - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Ihre Fachanwältin: Beatrice v. Wallenberg

Rufen Sie mich gerne an, wenn Sie ein Problem haben. In einem Ersttelefonat erhalten Sie von mir kostenlos und unverbindlich eine Einschätzung Ihrer Chancen und Optionen.

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