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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München

Wir sind eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in München. Unsere Rechts- und Fachanwälte stehen Ihnen im Großraum München bei jeglichen arbeitsrechtlichen Anliegen zur Seite. Ob Sie Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Geschäftsführer oder leitender Angestellter sind, wir bieten Ihnen seit über 25 Jahren erstklassige Beratung und individuelle Lösungen. Auf unsere Expertise in maßgeschneiderter Rechtsberatung und, falls erforderlich, gerichtlicher Vertretung können Sie vertrauen bei uns finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München.

Beatrice von Wallenberg Pachaly - Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in München

Beatrice von Wallenberg - Anwältin & Fachanwältin für Arbeitsrecht in München

Ihre Ansprechpartnerin in arbeitsrechtlichen Fragen in München ist Rechtsanwältin Beatrice von Wallenberg. Sie hat langjährige Erfahrung in der Beratung und gerichtlichen Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Führungskräften in allen Fragen des Arbeitsrechts, wie z.B. Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Arbeitsverträgen und Abfindungen.

In unserer arbeitsrechtlichen Praxis beschäftigen wir uns überwiegend mit folgenden Themen:
 

Kündigung (↗︎ Anwalt-Kuendigung)

Kündigungsschutz (↗︎ Kuendigungsschutzklage)

Aufhebungsvertrag (↗︎ Aufhebungsvertrag)

Arbeitsvertrag (↗︎ Anwalt-Arbeitsvertrag)

Arbeitszeugnis (↗︎ Arbeitszeugnis-Anwalt)

KÜNDIGUNG

Wenn ein Arbeitgeber den Entschluss fasst, einem Mitarbeiter zu kündigen, muss er arbeitsrechtliche Vorgaben zu beachten. Die Anlässe für eine Kündigung können vielfältig sein, sind aber meist auf bestimmte Gründe zurückzuführen. Nachfolgend eine Übersicht:

▶︎  Betriebsbedingte Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung findet statt, wenn beim Arbeitgeber dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin im betroffenen Betrieb dauerhaft nicht mehr möglich machen. Dies ist der Fall, wenn Arbeitsplätze wegfallen, etwa aufgrund einer Umstrukturierung,  und deshalb Arbeitnehmer gekündigt werden müssen. Da mehrere Arbeitnehmer betroffen sein können, muss eine Auswahl unter ihnen, die sogenannte Sozialauswahl durchgeführt werden. Dabei spielt die individuelle Schutzbedürftigkeit eine Rolle, die aus der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter sowie möglicher Unterhaltspflichen bewertet wird.

▶︎  Personenbedingte Kündigung

Eine personenbedingte Kündigung erfolgt, wenn Gründe in der Person des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin vorliegen, die eine Leistungserbringung im Arbeitsverhältnisses unmöglich machen. Dies kann beispielsweise aufgrund von langanhaltenden Krankheiten, mangelnder Qualifikation oder Wegfall von Arbeitsvoraussetzungen der Fall sein. Bei dieser Art der Kündigung stehen nicht die betriebliche Situation, sondern individuelle Eigenschaften oder Verhältnisse des Arbeitnehmers im Vordergrund. Eine solche Kündigung setzt voraus, dass eine negative Prognose vorliegt, eine Störung des Arbeitsverhältnisses zu erwarten ist, die Interessen des Arbeitgebers an einer Kündigung die Interessen des Arbeitnehmers an der Fortsetzung überwiegen und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.

▶︎  Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag schuldhaft verstößt. Dies können Verstöße wie wiederholtes Zuspätkommen, die Verweigerung von Arbeitsanweisungen oder auch schwerwiegende Verstöße wie Diebstahl oder Betrug sein. Bevor eine solche Kündigung erfolgen kann, ist in der Regel eine Abmahnung erforderlich, um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern. Diese Kündigung beruht auf Fehlverhalten des Arbeitnehmers und setzt voraus, dass eine negative Prognose gegeben ist, eine Interessenabwägung ergibt, dass die  Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar und kein milderes Mittel gegeben ist.

▶︎  Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung ist die reguläre Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, bei der die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten werden. Sie kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden und bedarf keines besonderen Grundes, sofern kein Kündigungsschutz besteht.
Die außerordentliche Kündigung, oft auch als fristlose Kündigung bezeichnet, erfolgt ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen und kommt nur in Betracht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser muss so schwerwiegend sein, dass dem Kündigenden eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder bis zum vereinbarten Beendigungszeitpunkt nicht zugemutet werden kann. Beispiele hierfür sind schwere Pflichtverletzungen wie Diebstahl, Betrug oder tätliche Angriffe.
Während die ordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis in geordneter Weise beendet, stellt die außerordentliche Kündigung eine sofortige Beendigung aufgrund gravierender Vorfälle dar.

KÜNDIGUNGSSCHUTZ
Kündigungsschutz dient dem Schutz von Arbeitnehmern vor willkürlichen oder sozial ungerechtfertigten Kündigungen durch den Arbeitgeber. Er ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt und kommt in der Regel zur Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. Unter Kündigungsschutz kann eine Kündigung nur dann wirksam sein, wenn sie sozial gerechtfertigt ist, das heißt, sie muss entweder personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt sein.

Durch besondere Kündigungsschutzregelungen werden bestimmte Personengruppen, wie Schwangere, Betriebsräte oder Schwerbehinderte, geschützt.

Kündigungsschutz stellt somit sicher, dass Arbeitnehmer nicht ohne triftigen Grund und ohne Beachtung ihrer sozialen Belange gekündigt werden können.

Rechtsanwalt Dr. Michael Thorn - 25 Jahre Arbeitsrecht in München

Dr. Michael Thorn - Anwalt Arbeitsrecht München - THORN RAe

Seit 25 Jahren Ansprechpartner für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Führungskräfte in arbeitsrechtlichen Fragen in München. Rechtsanwalt Dr. Thorn hat eine fundierte Berufspraxis in der Beratung und der gerichtlichen Vertretung in allen Fragen des Arbeitsrechts, wie z.B. Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Arbeitsverträgen und Abfindungen.

AUFHEBUNGSVERTRAG

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zur Kündigung, die einseitig von einer der Parteien ausgesprochen wird, basiert der Aufhebungsvertrag auf einem beiderseitigen Einverständnis. Er bietet den Vorteil, dass individuelle Regelungen, wie zum Beispiel Abfindungen, Auszahlung von Urlaubstagen oder das Ende des Arbeitsverhältnisses, flexibel gestaltet werden können. Allerdings sollten Arbeitnehmer bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages Vorsicht walten lassen, da dieser, im Gegensatz zur Kündigung durch den Arbeitgeber, unter Umständen zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen kann. Es empfiehlt sich daher, vor Unterzeichnung eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

ABFINDUNG

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie dient als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und ist nicht gesetzlich garantiert, kann jedoch in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im individuellen Arbeitsvertrag festgelegt sein. Oftmals wird eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages oder bei betriebsbedingten Kündigungen angeboten.

Die Höhe der Abfindung kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter des Arbeitnehmers und den Umständen der Beendigung. Es ist wichtig zu beachten, dass Abfindungen steuerpflichtig sind, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt behandelt werden können. Bei Annahme einer Abfindung sollte stets rechtlicher Rat eingeholt werden, um die eigenen Ansprüche und mögliche Folgen zu klären.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München: DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB

Unsere Kanzlei DR. THORN Rechtsanwälte liegt zentral in München-Schwabing, nur wenige Gehminuten von der Münchener Freiheit entfernt, in der Clemensstrasse 30. Autofahrer finden Parkmöglichkeiten auf kostenpflichtigen Anwohnerparkplätzen.

Mit  öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie uns bequem über die U-Bahn-Linien U3 und U6 (Haltestelle Münchener Freiheit oder Bonner Platz) sowie diversen Tram- und Buslinien.

ARBEITSVERTRAG

Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die wesentlichen Bedingungen und Konditionen eines Arbeitsverhältnisses festlegt. Er regelt unter anderem die Art der zu leistenden Arbeit, das Gehalt, die Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Der Arbeitsvertrag kann schriftlich, mündlich oder sogar stillschweigend geschlossen werden, wobei eine schriftliche Form aus Beweisgründen empfohlen wird.

In Deutschland sieht das Nachweisgesetz vor, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen sind. Der Arbeitsvertrag dient als Grundlage des Arbeitsverhältnisses und schützt Rechte und Pflichten beider Parteien. Es ist ratsam, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten rechtlichen Rat einzuholen.

ARBEITSZEUGNIS

Ein Arbeitszeugnis ist ein Dokument, das einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Es bescheinigt die Dauer der Beschäftigung sowie die Art und Qualität der erbrachten Arbeitsleistung. In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus einem Unternehmen einen gesetzlichen Anspruch auf ein wohlwollend formuliertes und wahrheitsgemäßes Zeugnis.

Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen: das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis. Während das einfache Zeugnis lediglich Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthält, gibt das qualifizierte Zeugnis zusätzlich Auskunft über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Formulierungen im Zeugnis gewidmet werden, da diese oft in einer branchenüblichen "Zeugnissprache" verfasst sind und zwischen den Zeilen wichtige Informationen über den Arbeitnehmer vermitteln können. Bei Unsicherheiten oder Unstimmigkeiten ist es ratsam, das Zeugnis von einem Experten überprüfen zu lassen.

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