Anwalt Arbeitsrecht München - Fachanwalt Arbeitsrecht - Kündigung - Aufhebungsvertrag - Abfindung - Tel. 089/3801990
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München
DR. THORN Rechtsanwälte: Ihre erfahrenen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in München
Unterstützung bei Kündigung
Wir sind Ihre spezialisierten Anwälte in München, wenn es um das Thema Kündigung geht. Unsere Kanzlei hat über 25 Jahre Erfahrung bei Kündigungen und unterstützt Sie mit einer Fachanwältin für Arbeitsrecht bei allen rechtlichen Fragen – die Abwehr einer Kündigung, die Verhandlung eines Vergleichs und die Durchsetzung einer angemessenen Abfindung. Seit über 25 Jahren bieten wir unseren Mandanten erstklassige Beratung und individuelle Lösungen.
Ob Sie Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Geschäftsführer oder leitender Angestellter sind, auf unsere Expertise können Sie sich verlassen, wenn es um eine Kündigungsschutzklage, Beratung zu Kündigungsfristen oder die Verhandlung einer Abfindung geht. Mit uns haben Sie einen starken Rechtsanwalt für Arbeitsrecht an Ihrer Seite.
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Fachanwälte für Arbeitsrecht sind spezialisierte Experten, die tiefgehende Kenntnisse im Arbeitsrecht besitzen und Mandanten erhebliche Vorteile bieten. Dank ihrer speziellen Ausbildung und langjährigen Praxiserfahrung kennen sie nicht nur die gesetzlichen Regelungen, sondern auch die Feinheiten und Ausnahmen. Dies ist besonders wertvoll, da das Arbeitsrecht ständigem Wandel unterliegt.
Vorteile durch spezialisierte Ausbildung
Durch ihre Spezialisierung und Fortbildung sind Fachanwälte für Arbeitsrecht auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung, was ihnen ermöglicht, ihren Mandanten eine aktuelle und fundierte Beratung zu bieten. Sie entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die exakt auf die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen der Mandanten abgestimmt sind, sei es bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags oder bei einer Kündigung der Vertretung vor Gericht in einer Kündigungsschutzklage.
In Konfliktsituationen erweisen sich Fachanwälte für Arbeitsrecht als besonders wertvoll. Sie vertreten die Interessen ihrer Mandanten effektiv und verhandlungssicher, wobei ihre Erfahrung in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen entscheidend zur Lösung von Streitigkeiten beiträgt. Diese Experten sind wichtige Partner, wenn es darum geht, in einem komplexen Rechtsgebiet wie dem Arbeitsrecht sicher und erfolgreich zu agieren.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht: Fachanwältin für Arbeitsrecht Beatrice von Wallenberg
Beatrice von Wallenberg Pachaly - Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in München
Fachanwältin und Expertin für Kündigung und Aufhebungsvertrag
Ihre Ansprechpartnerin unf Fachanwältin für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei ist Rechtsanwältin Beatrice von Wallenberg. Sie hat langjährige Erfahrung in der Beratung und gerichtlichen Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Führungskräften in allen Fragen des Arbeitsrechts, wie z.B. Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Arbeitsverträgen und Abfindungen.
Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Rechtsanwältin von Wallenberg berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, was ihr einen umfassenden Einblick in beide Perspektiven des Arbeitsrechts verschafft. Diese doppelte Expertise ermöglicht es ihr, die Interessen ihrer Mandanten besonders effektiv zu vertreten, da sie die Denkweise und Strategien der jeweils anderen Seite genau kennt. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie fundierte Unterstützung bei Verhandlungen und Konflikten erhalten, während Arbeitgeber von einer Beratung profitieren, die sowohl rechtssicher als auch praxisnah ist. Diese ausgewogene Erfahrung stellt sicher, dass Lösungen entwickelt werden, die nachhaltig und für alle Beteiligten vorteilhaft sind.
Über unsere Kanzlei - 25 Jahre Erfahrung
Unsere Kanzlei blickt auf über 25 Jahre Erfahrung in München zurück, in denen wir uns als zuverlässiger Partner in allen Rechtsfragen im Arbeitsrecht etabliert haben. Seit mehr als einem Vierteljahrhundert bieten wir unseren Mandanten fundierte Beratung und engagierte Vertretung.
Mit tief verwurzeltem Wissen und einem klaren Verständnis für die Bedürfnisse unserer Klienten haben wir uns einen Namen gemacht. Unsere langjährige Präsenz in München ist nicht nur ein Zeichen unserer Beständigkeit, sondern auch unseres Engagements, für unsere Mandanten stets die besten Lösungen zu finden. Auf unsere Erfahrung und unser umfassendes Fachwissen können Sie vertrauen.
Unsere Dienstleistungen im Arbeitsrecht
In unserer arbeitsrechtlichen Praxis beschäftigen wir uns überwiegend mit folgenden Themen:
✓ Kündigung (↗︎ Anwalt-Kuendigung)
✓ Kündigungsschutz (↗︎ Kuendigungsschutzklage)
✓ Aufhebungsvertrag (↗︎ Aufhebungsvertrag)
✓ Arbeitsvertrag (↗︎ Anwalt-Arbeitsvertrag)
✓ Arbeitszeugnis (↗︎ Arbeitszeugnis-Anwalt)
Kündigung
Wenn ein Arbeitgeber den Entschluss fasst, einem Mitarbeiter zu kündigen, muss er arbeitsrechtliche Vorgaben beachten. Die Anlässe für eine Kündigung sind vielfältig, meist aber auf bestimmte Gründe zurückzuführen. Nachfolgend eine Übersicht:
▶︎ Betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung findet statt, wenn beim Arbeitgeber dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin im betroffenen Betrieb dauerhaft nicht mehr möglich machen. Dies ist der Fall, wenn Arbeitsplätze wegfallen, etwa aufgrund einer Umstrukturierung, und deshalb Arbeitnehmer gekündigt werden müssen. Da mehrere Arbeitnehmer betroffen sein können, muss eine Auswahl unter ihnen, die sogenannte Sozialauswahl durchgeführt werden. Dabei spielt die individuelle Schutzbedürftigkeit eine Rolle, die aus der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter sowie möglicher Unterhaltspflichen bewertet wird.
▶︎ Personenbedingte Kündigung
Eine personenbedingte Kündigung erfolgt, wenn Gründe in der Person des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin vorliegen, die eine Leistungserbringung im Arbeitsverhältnisses unmöglich machen. Dies kann beispielsweise aufgrund von langanhaltenden Krankheiten, mangelnder Qualifikation oder Wegfall von Arbeitsvoraussetzungen der Fall sein. Bei dieser Art der Kündigung stehen nicht die betriebliche Situation, sondern individuelle Eigenschaften oder Verhältnisse des Arbeitnehmers im Vordergrund. Eine solche Kündigung setzt voraus, dass eine negative Prognose vorliegt, eine Störung des Arbeitsverhältnisses zu erwarten ist, die Interessen des Arbeitgebers an einer Kündigung die Interessen des Arbeitnehmers an der Fortsetzung überwiegen und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
▶︎ Verhaltensbedingte Kündigung
Eine verhaltensbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag schuldhaft verstößt. Dies können Verstöße wie wiederholtes Zuspätkommen, die Verweigerung von Arbeitsanweisungen oder auch schwerwiegende Verstöße wie Diebstahl oder Betrug sein. Bevor eine solche Kündigung erfolgen kann, ist in der Regel eine Abmahnung erforderlich, um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern. Diese Kündigung beruht auf Fehlverhalten des Arbeitnehmers und setzt voraus, dass eine negative Prognose gegeben ist, eine Interessenabwägung ergibt, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar und kein milderes Mittel gegeben ist.
▶︎ Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung ist die reguläre Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, bei der die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten werden. Sie kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden und bedarf keines besonderen Grundes, sofern kein Kündigungsschutz besteht.
Die außerordentliche Kündigung, oft auch als fristlose Kündigung bezeichnet, erfolgt ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen und kommt nur in Betracht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser muss so schwerwiegend sein, dass dem Kündigenden eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder bis zum vereinbarten Beendigungszeitpunkt nicht zugemutet werden kann. Beispiele hierfür sind schwere Pflichtverletzungen wie Diebstahl, Betrug oder tätliche Angriffe.
Während die ordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis in geordneter Weise beendet, stellt die außerordentlic
Anwalt für Kündigungsschutzklage
Kündigungsschutz dient dem Schutz von Arbeitnehmern vor willkürlichen oder sozial ungerechtfertigten Kündigungen durch den Arbeitgeber. Er ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt und kommt in der Regel zur Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. Bei bestehendem Kündigungsschutz kann eine Kündigung nur dann wirksam sein, wenn sie sozial gerechtfertigt ist, das heißt, sie muss entweder personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt sein.
Durch besondere Kündigungsschutzregelungen werden zusätzlich bestimmte Personengruppen, wie Schwangere, Betriebsräte oder Schwerbehinderte, geschützt.
Kündigungsschutz stellt somit sicher, dass Arbeitnehmer nicht ohne triftigen Grund und ohne Beachtung ihrer sozialen Belange gekündigt werden könne.
Gegen eine Kündigung muss ein Arbeitnehmer, der sich dagegen zur Wehr setzen will eine rechtzeitig eine Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht einreichen.
Anwalt für Arbeitsrecht in München kontaktieren
Rechtsanwalt Dr. Michael Thorn - 25 Jahre Arbeitsrecht in München
Rechtsbeistand für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Ansprechpartner für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Führungskräfte in arbeitsrechtlichen Fragen in München. Rechtsanwalt Dr. Thorn hat eine fundierte Berufspraxis in der Beratung und der gerichtlichen Vertretung in allen Fragen des Arbeitsrechts, wie z.B. Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Arbeitsverträgen und Abfindungen.
Langjährige Praxiserfahrung im Arbeitsrecht
Dr. Thorn verfügt über langjährige Praxiserfahrung im Arbeitsrecht und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich durch komplexe Vertragsverhandlungen und Kündigungssituationen begleitet. Seine Expertise erstreckt sich über eine Vielzahl von Themen, darunter Abfindungsregelungen, Kündigungsschutz und die rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen. Mit Fachwissen und strategischem Geschick unterstützt Dr. Thorn seine Mandanten dabei, ihre Rechte durchzusetzen und bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Dank seiner Erfahrung erfaßt er rasch die individuellen Bedürfnisse seiner Klienten und entwickelt maßgeschneiderte Lösungen, die rechtlich fundiert und praxisorientiert sind.
Aufhebungsvertrag korrekt verhandeln
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zur Kündigung, die einseitig von einer der Parteien ausgesprochen wird, basiert der Aufhebungsvertrag auf einem beiderseitigen Einverständnis. Er bietet den Vorteil, dass individuelle Regelungen, wie zum Beispiel Abfindungen, Auszahlung von Urlaubstagen oder das Ende des Arbeitsverhältnisses, flexibel gestaltet werden können. Allerdings sollten Arbeitnehmer bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages Vorsicht walten lassen, da dieser, im Gegensatz zur Kündigung durch den Arbeitgeber, unter Umständen zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen kann. Es empfiehlt sich daher, vor Unterzeichnung eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Abfindung und Arbeitsvertrag
Wenn ein Arbeitsvertrag endet, spielen mögliche Abfindungsregelungen heutzutage eine zentrale Rolle. Es ist wichtig, Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen, um die richtigen Entscheidungen zu treffen. In vielen Fällen kann eine Abfindung ausgehandelt werden, doch nicht jeder hat automatisch Anspruch darauf. Unsere Anwälte helfen Ihnen, die relevanten Regelungen im Arbeitsvertrag zu erkennen und Ihre Position im Falle einer Kündigung besser einzuschätzen.
Abfindung berechnen mit Abfindungsrechner
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie dient als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und ist nicht gesetzlich garantiert, kann jedoch in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im individuellen Arbeitsvertrag festgelegt sein. Oft wird eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages oder bei betriebsbedingten Kündigungen angeboten.
Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter des Arbeitnehmers und den Umständen der Beendigung. Abfindungen sind steuerpflichtig, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt. Vor Vereinbarung einer Abfindung sollten Sie rechtlichen Rat einholen, um die eigenen Ansprüche und mögliche Folgen zu klären.
Möchten Sie eine Einschätzung zu Ihrer möglichen Abfindung. Besuchen Sie unseren Abfindungsrechner!
Anwalt Arbeitsrecht in der Clemensstraße 30
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München: DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB
Die Kanzlei DR. THORN Rechtsanwälte liegt zentral in München-Schwabing in der Clemensstrasse 30, nur wenige Gehminuten von der Münchener Freiheit entfernt. Autofahrer finden Parkplätze auf kostenpflichtigen Anwohnerparkplätzen.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie uns bequem über die U-Bahn-Linien U3 und U6 (Haltestelle: Münchener Freiheit oder Bonner Platz) sowie diversen Tram- und Buslinien (z.B. Bonner Platz).
Gestaltung des Arbeitsvertrags
Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die wesentlichen Bedingungen und Konditionen eines Arbeitsverhältnisses festlegt. Er regelt unter anderem die Art der zu leistenden Arbeit, das Gehalt, die Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Der Arbeitsvertrag kann schriftlich, mündlich oder sogar stillschweigend geschlossen werden, wobei eine schriftliche Form aus Beweisgründen empfohlen wird.
In Deutschland sieht das Nachweisgesetz vor, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen sind. Der Arbeitsvertrag dient als Grundlage des Arbeitsverhältnisses und schützt Rechte und Pflichten beider Parteien. Es ist ratsam, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten rechtlichen Rat einzuholen.
Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis ist ein Dokument, das einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Es bescheinigt die Dauer der Beschäftigung sowie die Art und Qualität der erbrachten Arbeitsleistung. In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus einem Unternehmen einen gesetzlichen Anspruch auf ein wohlwollend formuliertes und wahrheitsgemäßes Zeugnis.
Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen: das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis. Während das einfache Zeugnis lediglich Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthält, gibt das qualifizierte Zeugnis zusätzlich Auskunft über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Formulierungen im Zeugnis gewidmet werden, da diese oft in einer branchenüblichen "Zeugnissprache" verfasst sind und zwischen den Zeilen wichtige Informationen über den Arbeitnehmer vermitteln können. Bei Unsicherheiten oder Unstimmigkeiten ist es ratsam, das Zeugnis von einem Experten überprüfen zu lassen.
Kontaktieren Sie uns - per E-Mail oder Telefon
Kontaktieren Sie uns bei Beratungsbedarf rund um das Arbeitsrecht. DR. THORN Rechtsanwälte sind Ihre vertrauenswürdigen Partner in München und stehen Ihnen bei allen Anliegen zur Seite.
Unsere Adresse und Kontaktdaten
Anwalt für Arbeitsrecht
DR. THORN RECHTSANWÄLTE PartGmbB
Kündigung Aufhebungsvertrag Abfindung
Clemensstrasse 30 - 80803 München
thorn@thorn-law.de
www.thorn-arbeitsrecht-muenchen.de
Tel 089 3801990
Fax 089 38019950
Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Suchen Sie professionelle rechtliche Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht? Bei uns erhalten Sie umfassende Beratung und Vertretung von einem Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen. Sie erhalten Hilfe von unserem Rechtsanwalt mit Fachkompetenz und Engagement. Profitieren Sie von einer ersten kostenlosen Einschätzung Ihres Falles und entdecken Sie Ihre Chancen im Rahmen eines Erstgesprächs. Kontaktieren Sie uns am besten gleich, um Einzelheiten Ihres arbeitsrechtlichen Anliegens mit einem versierten Fachanwalt zu besprechen.