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  • AutorenbildDr. Michael Thorn

Aufhebungsvertrag: Für Arbeitnehmer nur mit Anwalt

Aktualisiert: 17. Jan.

Ein Aufhebungsvertrag sollte nicht leichtfertig behandelt werden. Durch Unterzeichnung einer solchen Vereinbarung werden gesetzliche Regelungen, die dem Arbeitnehmer zugutekommen, aufgehoben. Das birgt erhebliche Risiken, kann aber mit Hilfe eines kompetenten Rechtsanwalts für Arbeitsrecht bewältigt werden. Deshalb sollten Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag nie ohne Anwalt unterzeichen.


Anwaltlicher Beistand beim Aufhebungsvertrag: Schutz für Arbeitnehmer

Die Risiken des Aufhebungsvertrags

Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags werden die gesetzlichen Schutzbestimmungen, die bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gelten - wie der Kündigungsschutz des Arbeitnehmers - deaktiviert. Durch sorgfältige Formulierung des Aufhebungsvertrags kann jedoch trotzdem für Ihren Schutz gesorgt werden, indem entsprechende Regelungen in den Aufhebungsvertrag aufgenommen werden. Ein Anwalt kann Sie über die verschiedenen Klauseln eines Aufhebungsvertrags und ihre Bedeutung ausführlich informieren.

Abschluss eines Aufhebungsvertrags

Gemäß § 623 BGB muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich geschlossen werden. Dies bedeutet, dass eine Urkunde von beiden Parteien - Arbeitgeber und Arbeitnehmer - mit einer Originalunterschrift versehen sein muss. Der gesamte Vertragsinhalt muss durch die Unterschriften von Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgedeckt sein. Das bedeutet, dass auch alle Vereinbarungen in die Vertragsurkunde aufgenommen werden müssen, um die Schriftform zu wahren.

Bestimmung des Beendigungsdatums und des Grundes

Ein wesentlicher Unterschied zu einer Kündigung besteht darin, dass im Aufhebungsvertrag der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestimmt werden muss. Darüber hinaus kann ein Aufhebungsvertrag dazu führen, dass der Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum kein Arbeitslosengeld erhält. Daher ist es wichtig, den Grund für den Aufhebungsvertrag im Vertrag selbst zu vermerken. Hier ist Sorgfalt geboten, weshalb wir Ihnen zu einem Anwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht raten.

Freistellungsklausel und Vergütung

Im Aufhebungsvertrag muss auch geregelt werden, was bis zum Ausscheiden des Arbeitnehmers mit der Arbeitspflicht geschieht. Ebenso muss im Aufhebungsvertrag die Fortzahlung der Vergütung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt werden.

Regelung aller Zahlungsansprüche und Abfindungen

Die Abfindung ist der zentrale Punkt in einem Aufhebungsvertrag, da sie in den meisten Fällen der Hauptgrund für den Arbeitnehmer ist, den Vertrag abzuschließen. Hier findet Ihr Anwalt eine wirksame Formulierung, die Ihnen die Zahlung der ausgehandelten Abfindung sichert. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Regelung sämtlicher Gehaltsansprüche, einschließlich variabler Gehaltsbestandteile, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.


Die Turboklausel

Die sogenannte Turboklausel oder Sprinterklausel bietet die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden, ohne dass dem Arbeitnehmer die bis zur planmäßigen Beendigung zustehenden Monatsgehälter verloren gehen. Durch sie kann eine zusätzliche Abfindung erlangt werden, die aus den bis zum vertraglichen Beendigungstermin zu zahlenden Monatsgehältern bestehen kann. Hier ist meist ein ganz erheblicher Verhandlungsspielraum. Mehr zur Turboklausel.

Fazit

Das Navigieren durch den Prozess eines Aufhebungsvertrags kann eine Herausforderung sein. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung können Sie jedoch sicherstellen, dass Ihre Interessen gewahrt werden. Ein erfahrener Arbeitsrechtler kann Sie durch den Prozess führen, Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufklären und Ihnen helfen, das Beste aus Ihrer Situation herauszuholen.


FAQ zum Aufhebungsvertrag und anwaltlicher Beratung


Was genau ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis auflöst. Dieser Vertrag erlaubt den Parteien eine Vertragsbeendigung ohne Kündigung und ohne Einhaltung von Kündigungsfristen, womit von den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere vom Kündigungsschutz, erheblich abgewichen wird.


Muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich erfolgen?

Ja, ein Aufhebungsvertrag muss laut § 623 BGB schriftlich abgeschlossen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Ein Abschluss per Fax oder E-Mail ist unwirksam.


Was passiert, wenn der Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist unterschreitet?

In diesem Fall hat der Arbeitnehmer Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur ordnet ein Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs an, weil Ihnen unterstellt wird, dass Sie sich die Verkürzung der Kündigungsfrist haben ausgleichen lassen durch eine höhere Abfindung. Um dies zu vermeiden ist es wichtig, dass die geltende Kündigungsfrist im Vertrag berücksichtigt wird.


Kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu einer Sperrfrist für das Arbeitslosengeld führen?

Ja, der Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann eine Sperrfrist von in der Regel 12 Wochen für das Arbeitslosengeld auslösen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn der Aufhebungsvertrag keine Änderung im Verglech zur Kündigung mit sich bringt, weil zum Beispiel der Arbeitnehmer ansonsten berechtigt gewesen wäre eine Kündigung aussprechen zu können, weil er einen anerkannten wichtigen Grund dazu hat oder wenn eine wirksame Kündigung durch den Arbeitgeber unausweichlich gewesen wäre.


Welche Bestandteile sind in einem Aufhebungsvertrag zu regeln?

Ein Aufhebungsvertrag enthält eine Vielzahl von Regelungen. Enthalten sein sollte - unter anderem - das Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses, den Grund für die Aufhebung, eine Freistellung, Regelungen zu Gehaltsfortzahlungen und variable Gehaltsbestandteile, den Umgang mit Resturlaub und Sonderzahlungen sowie eine mögliche Abfindung umfassen. Empfehlenswert ist eine Regelung bezüglich des Zeugniseses und eine Turboklausel.


Was ist eine Freistellungsklausel?

Eine Freistellungsklausel legt fest, ob und wie der Arbeitnehmer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses von der Arbeit freigestellt wird. Es kann sich um eine widerrufliche oder unwiderrufliche Freistellung handeln.


Hat ein Arbeitnehmer immer Anspruch auf eine Abfindung beim Aufhebungsvertrags?

Nein, grundsätzlich besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag. Das rührt daher, dass der Inhalt eines Aufhebungsvertrags nicht bestimmt ist. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, ist deshalb komplett Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gilt zwar auch beim Aufhebungsvertrag das Gebot fairen Verhandelns. Damit wird aber nicht etwa bewirkt, dass der Arbeitgeber zu Ihren Gunsten verhandelt. Daher sollten Sie sich durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht (↗︎ www.thorn-arbeitsrecht-muenchen.de) beraten lassen, damit Sie nichts verschenken. sondern die maximale Abfindung erhalten.


Was ist eine Turboklausel im Aufhebungsvertrag?

Eine Turboklausel ermöglicht es Ihnen, das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden und trotzdem die bis zum geplanten Ende des Vertrages zustehenden Gehälter als zusätzliche Abfindung zu erhalten. Voraussetzung ist, dass eine Sie entsprechend begünstigende Turboklausel verhandelt und einbezogen wurde. Hier müssen Sie genau auf die Formulierung achten. Mehr zur Turboklausel.


Warum sollte ich einen Anwalt einschalten, wenn ich einen Aufhebungsvertrag abschließe?

Aus zwei Gründen: Ersten kann nur ein versierter und erfahrener Anwalt sicherstellen, dass Ihre Rechte im Aufhebungsvertrag gewahrt bleiben und Sie umfassend über die mögliche nachteilige Konsequenzen, wie zum Beispiel eine Sperrzeit , informieren und dazu beitragen den Aufhebungsvertrag für Sie zu entschärfen. Zweitens sorgt erst ein Anwalt als Verhandlungspartner Ihres Arbeitgebers für Augenhöhe bei der Festlegung der Abfindung.


Kann ein Aufhebungsvertrag nach Unterzeichnung widerrufen werden?

Grundsätzlich ist ein Aufhebungsvertrag bindend und kann nicht widerrufen werden. Ausnahmen können jedoch in bestimmten Fällen, wie bei einer arglistigen Täuschung, bestehen. Im Zweifel sollten Sie, wenn es bei Ihnen um einen solchen Sachverhalt geht, sofort einen Rechtsanwalt konsultieren.

Hinweis: Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei konkreten Rechtsfragen sollten Sie immer einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, um eine individuelle und fundierte Beratung zu erhalten.


Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer - Hilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht in München

Arbeitsrechtliche Angelegenheiten erfordern ein besonderes Fachwissen. Insbesondere bei Beurteilung und Verhandlung eine Aufhebungsvertrags können sich komplexe Fragen stellen. Wir empfehlen Ihnen, einen Experten hinzuzuziehen, weil Ihr Vorgehen von entscheidender Bedeutung sein kann.

DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB ist auf Arbeitsrecht in München spezialisiert seit 25 Jahren. Wir unterstützen Sie bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und allen anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir Ihre Situation und geben Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wenn Sie Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.



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