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Wie erhalten Sie eine hohe Abfindung?
Um eine hohe Abfindung zu erzielen, muss man wissen, wann und warum eine Abfindung gezahlt wird. Weit verbreitet ist der Irrtum eine Abfindung müsse bei jeder Kündigung gezahlt werden, quasi als finanzieller Puffer der Kündigungsfolgen oder als nachträgliche Belohnung für jahrelange Arbeit.
Richtig ist: Eine Abfindung wird bei einer Kündigung nur gezahlt, wenn der Arbeitgeber befürchten muss, dass der Arbeitnehmer gegen die Kündigung erfolgreich klagen kann, etwa weil ihr ein Kündigungsgrund fehlt. Dann besteht nämlich die Gefahr, dass der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht verliert und das Gehalt nach Ablauf der Kündigungsfrist nachzahlen und den Arbeitnehmer nach dem verlorenen Prozess weiterbeschäftigen muss. Alle diese Risiken kann der Arbeitgeber ausschließen, wenn er sich auf eine Abfindung einigt. Der Arbeitgeber kauft sich durch eine Abfindung quasi frei von den drohenden und oft schwer einzuschätzenden Risiken.
Wenn der Arbeitgeber hingegen nichts zu befürchten hat, wird er keine Abfindung anbieten.
Dies wäre etwa der Fall
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wenn der Kündigungsgrund zweifellos besteht
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wenn der Arbeitnehmer sich nicht auf das Kündigungsschutzgesetz berufen kann.
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wenn der Arbeitnehmer selbst gekündigt oder einen wirksamen Aufhebungsvertrag ohne Abfindung unterschrieben hat.
Ansonsten hat der Arbeitnehmer in allen anderen Fällen berechtigte Aussichten auf eine Abfindung. Letzlich hängt dies aber von den rechtlichen Umständen der Kündigung ab. Das führt dazu, dass es für Laien schwierig zu beurteilen ist, ob Chancen auf eine Abfindung bestehen und welche Höhe realistisch ist. Zur Beurteilung Ihrer Situation sollten Sie sich daher Rat von einem kompetenten Anwalt holen, weil die Prognose schwierig ist und hohe Geldbeträge auf dem Spiel stehen können.
Nutzen Sie unser Angebot zu einem kostenfreien Erstkontakt.
Gibt es einen Anspruch auf eine Abfindung?
Generell gibt es keinen Anspruch auf eine Abfindung. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen: Etwa wenn in einem Sozialplan oder Tarifvertrag eine Abfindung festgelegt wurde. Im Regelfall ist eine Abfindung das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Je besser und geschickter Sie verhandeln oder verhandeln lassen, desto größer sind Ihre Chancen auf eine hohe Entlassungsentschädigung.
Anspruch aus § 1a KSchG?
Im Kündigungsschutzgesetz (= KSchG) gibt es eine Vorschrift, in der ein Anspruch auf Abfindung bei Kündigung geregelt ist. Hintergrund für die Einführung dieser Vorschrift war, dass die meisten Verfahren vor dem Arbeitsgericht nur pro forma geführt werden, weil der Arbeitnehmer keine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, sondern eine Abfindung erstreiten will. Der Gesetzgeber wollte mit § 1a KSchG einen vereinfachten Weg schaffen. Das hat folgende Voraussetzungen:
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Kündigung wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1
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Erklärung des Arbeitgebers in der Kündigung, dass diese auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt wird und ein Abfindungsangebot bei Verzicht auf eine Klage.
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Der Arbeitnehmer darf keine Klage erheben.
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Mit Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung.
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Höhe der Abfindung: 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Aufgrund der Notwendigkeit, dass der Arbeitgeber bereits in der Kündigung eine Abfindung anbieten muss, hat die Vorschrift in der Praxis keine Bedeutung. Die Arbeitgeber vermeiden es mit der Kündigung bereits ein Angebot auf Abfindung zu unterbreiten, weil viele Arbeitnehmer die Kündigung sowieso ohne Gegenwehr hinnehmen. Deshalb warten Arbeitgeber die Reaktion auf die Kündigung ab. Erst wenn sich der Arbeitnehmer zur Wehr setzt und Klage einreicht, kommt es zu einem Angebot auf Abfindung.
Wovon hängt die Abfindungszahlung ab?
Sie werden sich fragen: Wenn es keinen allgemeinen Anspruch auf eine Abfindung gibt, warum wird so häufig eine Abfindung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt? Das hängt damit zusammen, dass in sehr vielen Fällen die rechtswirksame Beendigung mit einer Kündigung schwierig und für den Arbeitgeber riskant ist:
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Schon beim Ausspruch einer Kündigung können Fehler unterlaufen.
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Jede Kündigung kann vor das Arbeitsgericht gebracht werden. Das Verfahren inklusive Gütetermin und Kammerverhandlung dauert viele Monate. In dieser Zeit ist das Schicksal des Arbeitsverhältnisses ungewiss.
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Stellt sich heraus, dass die Kündigung unwirksam war, muss der Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden.
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Zusätzlich ist sind die Gehälter seit Ablauf der Kündigungsfrist nachzuzahlen, ohne dass die Arbeitskraft des - meist freigestellten - Mitarbeiters, genutzt wurde.
Diese Risiken veranlassen die meisten Arbeitgeber den wirtschaftlicheren Weg zu wählen, dem Arbeitnehmer einen pauschalen Geldbetrag, also eine Abfindung, dafür zu zahlen, dass auf die Abwehr der Kündigung verzichtet wird. Je höher die Risiken des Arbeitgebers sind, desto höher die Abfindung. Die Chance des Arbeitnehmers ist es mit einem guten Anwalt dem Arbeitgeber diese Risiken vor Augen zu führen, auch solche, die er noch gar nicht erkannt hat.
Häufig wird bei der Diskussion über die Höhe der Abfindung ausgeblendet welches wirtschaftliche Risiko für den Arbeitgeber mit einer Kündigung verbunden ist.
Diesen Aspekt zu in den Verhandlungen zu betonen, ist Ihre Chance. Je überzeugender es Ihnen gelingt das bestehende Risiko darzustellen und zu begründen, desto größer ist Ihre Chancen auf eine hohe Abfindung.
Wann zahlt ein Arbeitgeber eine hohe Abfindung?
Je problematischer sich eine Beendigung für den Arbeitgeber gestaltet oder gestaltet wird, desto größer sind Ihre Chancen auf eine hohe Abfindung. Wenn Sie eine maximale Abfindung anstreben, sollten Sie einen Anwalt beauftragen, der alle bestehenden rechtlichen Risiken untersucht und vorbringt. Mitunter sind dem Arbeitgeber selbst Risiken verborgen geblieben. Solche Risiken aufzuspüren und in Verhandlungen geschickt einzuführen, kann ein guter Anwalt. Je mehr Risiken bestehen und je größer die Risiken für den Arbeitgeber sind, desto höher ist sein potentieller finanzieller Verlust. Umso höher wird sein Abfindungsangebot sein müssen um dieses Risiko zu vermeiden.
Das Risiko des Arbeitgebers ist der Ansatzpunkt für Arbeitnehmer.
Je deutlicher Sie - oder ein guter Anwalt - herausarbeiten, welche arbeitsrechtliche Risiken bestehen und welche wirtschaftlichen Auswirkungen diese haben, desto höher ist Ihre Chance auf eine maximale Abfindung.
Wie wird die Höhe berechnet?
Wenn es zur Kündigung gekommen ist und um die Abfindung geht, fragt man sich wie sich deren Höhe berechnet. Üblicherweise hört man hierzu die Formel: Bruttomonatsgehalt x Jahre der Betriebszugehörigkeit x Faktor (üblicherweise: 0,5). Maßgeblich ist somit neben Ihrem Bruttomonatsgehalt vor allem die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses. Das hängt damit zusammen, dass Mitarbeiter, die länger beschäftigt sind, in der Regel schwieriger zu kündigen sind als Mitarbeiter, die noch nicht so lange zum Unternehmen gehören. Finanzielle Berechnungsgrundlage ist das Bruttomonatsgehalt.
In der Rechnung findet ferner ein sogenannter Faktor Anwendung, mit dem das ganze multipliziert wird. Beim Arbeitsgericht beträgt dieser häufig 0,5. Dies bedeutet, dass pro Jahr der Zugehörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt, also Faktor 0,5 als Faustregel gilt.
Hier müssen Sie aufpassen. Gerade dieser Faktor ist absolute Verhandlungssache. In der Praxis spielen dabei viele Gesichtspunkte eine Rolle: Die Verteilung des Prozessrisikos der Parteien, das Bestehen eines besonderen Kündigungsschutzes, die Größe des Unternehmens, das Interesse des Arbeitgebers an einer raschen Regelung.
Wollen Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen. Dann gehen Sie zu unserem Abfindungsrechner und kalkulieren selbst die Höhe Ihrer Abfindung.

Was tun nach einem Angebot?
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
Mit einem Abfindungsangebot verbinden Arbeitgeber häufig ein Ultimatum zur Unterzeichnung. Oft wird ein bereits einseitig unterzeichneter Aufhebungsvertrag vorgelegt mit einem vorgeschriebenen spätesten Annahmedatum und der Bemerkung, dass nach Ablauf das Angebot zurückgezogen werden wird. Davon sollten Sie sich nicht überrumpeln lassen. Der Arbeitgeber will meistens nur Druck aufbauen, um möglichst rasch zu einer Klärung zu gelangen.
Lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Wir empfehlen Ihnen nach Vorlage eines Abfindungsangebots eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen und das Angebot überprüfen zu lassen.
Das hat mehrere Gründe:
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Um eine Abfindung beurteilen zu können, müssen Sie die Prozessrisiken des Arbeitgebers bewerten. Ohne juristische Kenntnisse ist Ihnen das nicht möglich.
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Ohne einen spezialisierten Anwalt wissen Sie nicht, ob das Angebot angemessen oder, was meistens der Fall ist, wieviel Luft noch nach oben ist.
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Hinzu kommt, dass Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber als untergebener Arbeitnehmer automatisch in einer unterlegenen Stellung sind. Diese ungünstige Ausgangslage verbessert sich sofort, wenn ein Anwalt auftritt, der für Sie auf Augenhöhe mit Ihrem Arbeitgeber verhandelt.
Soll ich die Verhandlungen selbst führen?
Prinzipiell können Sie die Verhandlungen selbst führen. Davon würden wir Ihnen aber aus verschiedenen Gründen unbedingt abraten:
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Bei einem laufenden Arbeitsverhältnis, müssten Sie mit Ihrem Vorgesetzten oder Ihrem Arbeitgeber auf Augenhöhe Verhandlungen führen. Aufgrund Ihrer unterlegenen Position ist das quasi ausgeschlossen.
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Sie benötigen spezielle Kenntnisse im Arbeitsrecht, um Schwachstellen des Angebots aufzeigen zu können und eine Verbesserung des Angebots zu erzielen.
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Wenn Sie ohne Anwalt auftreten, hat dies eine negative Signalwirkung auf Ihren Arbeitgeber. Offenbar räumen Sie Ihrer Sache keine große Chance ein und wollen es ohne Anwalt nur "einmal probieren".
Wenn Sie ohne Anwalt auftreten, schwächen Sie unter mehreren Gesichtspunkten Ihre Position und Ihre Aussichten auf eine hohe Abfindung.
Wenn Sie eine lukrative Abfindung erzielen wollen, sollten Sie sich einen versierten Anwalt suchen, der Ihre Interessen geschickt vertritt.
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FAQ - Häufige Fragen zur Abfindung
1. Unter welchen Voraussetzungen bekommt man eine Abfindung?
Wichtig ist zu wissen, dass grundsätzlich kein Anspruch auf eine Abfindung besteht, es sei denn ein Anspruch ergibt sich aus einem Tarifvertrag, oder aus einem Sozialplan oder einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie beispielsweise einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich bzw. Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag.
2. Wie hoch ist mein Anspruch auf Abfindung?
Viele Gerichte und Arbeitgeber orientieren sich bezüglich der Höhe der Abfindung an einer Faustregel, wonach pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt bezahlt wird. Je nach Erfolgsaussichten kann diese Quote niedriger oder höher ausfallen.
3. Wann ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Abfindung zu zahlen?
Im Normalfall besteht keine Verpflichtung eine Abfindung zu bezahlen, denn es besteht kein genereller Anspruch auf Abfindung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Eine Abfindungszahlung ist in der Regel das Resultat von Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
4. Welche Gründe für Abfindung?
Eine Abfindung kann vom Unternehmen freiwillig bezahlt werden. Grundsätzlich besteht kein Anspruch darauf. Häufig werden Abfindungen bezahlt, um eine Kündigung durchzusetzen. Dies gilt nicht nur bei der betriebsbedingten Kündigung, sondern unter anderem auch bei einer krankheitsbedingten Kündigung und sogar bei einer fristlose Kündigung. Denn in allen Fällen können Sie eine Klage zum Arbeitsgericht einreichen. Viele Arbeitgeber scheuen Prozessrisiken und sind bereit sich zu einigen eine Abfindung zu bezahlen.
5. Wann gibt es keine Abfindung?
Weil in der Regel die Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber erfolgt, um eine Arbeitgeberkündigung durchzusetzen, wird keine Abfindung gezahlt, wenn die Kündigung vom Arbeitnehmer selbst erklärt wird. Wenn Sie das Arbeitsverhältnis beenden, gleichzeitig aber auch eine Abfindung erzielen wollen, dürfen Sie daher auf keinen Fall selbst kündigen.
6. Warum sollte ich für eine Abfindung einen Anwalt in München beauftragen?
Arbeitgeber zahlen Abfindungen in der Regel, um einen Kündigungsschutzprozess zu vermeiden. Wenn Sie als Arbeitnehmer eine möglichst hohe Abfindung erzielen möchten, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht in München beauftragen. Die Vertretung durch einen kompetenten Anwalt verstärkt Ihre Position, belegt glaubhaft Ihre Abwehr der Kündigung und erhöht somit die Wahrscheinlichkeit, dass Sie eine hohe Abfindung von Ihrem Arbeitgeber erhalten.

Anwalt einschalten für eine hohe Abfindung!
Ohne Anwalt haben Sie meist keinen guten Stand bei Verhandlungen über die Abfindung. Wir empfehlen einen Anwalt einzuschalten. Rufen Sie uns an! Im Ersttelefonat erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Chancen auf eine Abfindung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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