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Maximieren Sie Ihre Abfindung mit DR. THORN RECHTSANWÄLTE

Abfindung - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Ihre Experten für Abfindung im Arbeitsrecht

Abfindung sichern mit Anwalt in München. Stehen Sie vor der Herausforderung, wegen einer Kündigung eine Abfindung zu verhandeln, oder haben Sie ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung erhalten? Sichern Sie sich Ihre Abfindung. Die Unterstützung durch einen versierten Anwalt für Abfindung kann ausschlaggebend sein, um die für Sie rechtlich und finanziell bestmögliche Abfindung zu erlangen.

Bei DR. THORN RECHTSANWÄLTE in München bieten wir Ihnen genau diese Expertise. Mit über 25 Jahren Erfahrung im   Arbeitsrecht verfolgen unsere Anwälte das Ziel, für unsere Mandanten eine optimale Abfindung beim Aufhebungsvertrag und bei Kündigung zu erreichen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und unser Engagement, um Ihre Interessen zu vertreten und zu einem fairen Ausgleich zu kommen.

Warum ist die Unterstützung durch einen Anwalt für Sie so wertvoll?

  • Profunde Kenntnisse im Arbeitsrecht: Unsere Anwälte kennen alle relevanten Faktoren, die Ihre Abfindung beeinflussen und setzen diese gezielt ein, um Ihre Position zu stärken.

  • Erfahrung in Verhandlungsführung: Wir wissen, wie Verhandlungen über die Abfindung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag geführt werden müssen, um Ihre Chancen auf eine hohe Abfindungszahlung zu erhöhen.

  • Realistische Einschätzung Ihrer Situation: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beurteilt die Besonderheiten Ihres Falles und berät Sie umfassend hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten.

  • Vertretung Ihrer Interessen: Als Ihr Anwalt für Abfindung treten wir entschlossen für Ihre Rechte ein und verfolgen das Ziel, das Beste für Sie herauszuholen.

  • Maximieren Sie Ihre Abfindung mit DR. THORN RECHTSANWÄLTE

Die Bedeutung der Abfindung im Arbeitsrecht

Eine Abfindung bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag dient weniger der Entschädigung durch den Arbeitgeber, sondern mehr als Risikoabgeltung im Falle arbeitsrechtlicher Streitigkeiten. Es ist eine Zahlung zur Vermeidung der Ungewissheiten, die eine rechtswidrige oder strittige Kündigung für den Arbeitgeber mit sich bringt. Mit der Zahlung einer Abfindung möchte der Arbeitgeber potenzielle Klagerisiken und die damit verbundene finanzielle Unsicherheit minimieren.

Vor diesem Hintergrund ist es essenziell, dass Sie nicht alleine in diese Verhandlungen gehen. Durch die Vertretung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht können Sie sicherstellen, dass Sie keine Rechte unberücksichtigt lassen und mit einer fundierten Argumentation in die Verhandlung gehen. Letzten Endes kann ein Anwalt Ihnen dabei helfen, eine lukrative Abfindung zu sichern, die Ihrer Position und Situation gerecht wird.

Wenn Sie mehr hierzu erfahren wollen, nutzen Sie unser Angebot zu einem kostenfreien Erstkontakt.

Kontaktieren Sie uns zu einer kompetenten Beratung

Sollten Sie mehr über Ihre Rechte und Möglichkeiten bezüglich einer Abfindung bei Aufhebungsvertrag oder Abfindung bei Kündigung erfahren wollen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. DR. THORN RECHTSANWÄLTE steht Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung in München zur Seite.

Sie erreichen Sie uns per E-Mail an thorn@thorn-law.de oder telefonisch unter +49893801990, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen und Ihre Ansprüche zu realisieren.

Klagen, obwohl es nur um eine Abfindung geht?

Mit Zugang der Kündigung beginnt die Frist zur Erhebung einer Klage gegen die Kündigung. Diese Klage richtet sich auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung. Ziel ist die weitere Beschäftigung auf dem Arbeitsplatz. Damit stellt sich für Sie als Arbeitnehmer die Frage, ob Sie die Frist für die Klage auch beachten muss, wenn Sie gar keine weitere Beschäftigung anstreben, sondern nur eine Abfindung.

Hier liegt eine Fehlerquelle für Arbeitnehmer: Auch wenn Sie lediglich eine Abfindung anstreben, müssen Sie die Klagefrist beachten und die Klage einreichen. Versäumen Sie die Frist, wird die Kündigung, bei Geltung des Kündigungsschutzgesetzes, wirksam. In diesem Fall besteht für den Arbeitgeber nicht der geringste Anlaß Ihnen noch eine Abfindung zu zahlen.

Daraus folgt für Sie als Arbeitnehmer, auch wenn Sie nur eine Abfindung anstreben: Sie müssen die Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung einreichen, auch wenn es ihnen nur um die Abfindung geht. Auch die Klage auf Weiterbeschäftigung abzielt: Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, dass Sie am Ende weiterarbeiten müssen, wenn sie das nicht wollen. Fast immer ist die Klage für den Arbeitgeber willkommener Anlaß einen Vergleich über die Beendigung gegen Zahlung einer Abfindung zu schließen.

Habe ich einen Anspruch auf eine Zahlung?

Weit verbreitet ist der Irrtum, dass es einen Anspruch auf eine Abfindung gibt, d.h. eine Abfindung bei jeder Kündigung gezahlt werden muss. Generell gilt vielmehr: Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen: Etwa wenn in einem Sozialplan oder Tarifvertrag eine Abfindung festgelegt wurde. Im Regelfall ist eine Abfindung das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das heißt: Je besser und geschickter Sie verhandeln, oder von einem Anwalt für Abfindung für Sie verhandeln lassen, desto größer sind Ihre Chancen auf eine hohe Entlassungsentschädigung.

Was ist mit dem Anspruch aus § 1a KSchG?

Im Kündigungsschutzgesetz (= KSchG) gibt es eine Vorschrift, in der tatsächlich ein Anspruch auf Abfindung bei Kündigung geregelt ist. Ist das nicht ein Widerspruch zu den vorherigen Ausuführungen? Hintergrund für die Einführung dieser Vorschrift war, dass die meisten  Verfahren vor dem Arbeitsgericht nur pro forma geführt werden, weil der Arbeitnehmer keine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, sondern eine Abfindung erstreiten will. Der Gesetzgeber wollte mit § 1a KSchG einen vereinfachten Weg schaffen. Das hat aber folgende zahlreiche Voraussetzungen:  

  • Kündigung wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1KSchG

  • Erklärung des Arbeitgebers bereits in der Kündigung, dass diese auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt wird und Abfindungsangebot bei Verzicht auf eine Klage.

  • Der Arbeitnehmer darf keine Klage erheben.

  • Mit Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf die angebotene Abfindung.

  • Höhe der Abfindung: 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit.

Aufgrund der Notwendigkeit, dass bereits in der Kündigung eine Abfindung angeboten muss, hat die Vorschrift in der Praxis keine Bedeutung erlangt. Arbeitgeber vermeiden es bereits mit der Kündigung ein Angebot auf Abfindung zu unterbreiten, weil viele Arbeitnehmer die Kündigung sowieso ohne Gegenwehr hinnehmen. Deshalb warten Arbeitgeber gerne die Reaktion auf die Kündigung ab. Erst wenn sich der Arbeitnehmer ernsthaft zur Wehr setzt und Klage einreicht, kommt es zu einem Angebot auf Abfindung.

Somit liegt kein Widerspruch zur Feststellung, dass es keinen Anspruch auf Abfindung gibt vor: § 1 Abs. 2 Satz 1KSchG setzt voraus, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Erklärung bei der Kündigung abgibt und damit erst einen Anspruch begründet. In der Praxis geschieht das nur äußerst selten.

Wovon hängt ab, ob eine Entschädigung gezahlt wird?

Sie werden sich fragen: Wenn es keinen allgemeinen Anspruch auf eine Abfindung gibt, warum wird dann so häufig eine Abfindung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt? Das hängt in der Praxis damit zusammen, dass in sehr vielen Fällen eine sichere rechtswirksame Beendigung mit einer Kündigung recht schwierig und für den Arbeitgeber somit riskant ist:

 

  • Schon bei Ausspruch einer Kündigung können formale Fehler unterlaufen.

  • Jede Kündigung kann vor das Arbeitsgericht gebracht werden. Das Verfahren vor dem Gericht mit Gütetermin und Kammerverhandlung dauert viele Monate. In dieser Zeit ist das Schicksal des Arbeitsverhältnisses ungewiss.

  • Stellt sich am Ende heraus, dass die Kündigung unwirksam war, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, von dem er sich eigentlich trennen wollte, weiterbeschäftigen.

  • Zusätzlich sind die Gehälter seit Ablauf der Kündigungsfrist nachzuzahlen, ohne dass die Arbeitskraft des - meist freigestellten - Mitarbeiters, genutzt wurde.

 

Alle diese Risiken veranlassen die meisten Arbeitgeber den wirtschaftlicheren Weg zu wählen, nämlich dem Arbeitnehmer einen pauschalen Geldbetrag, also eine Abfindung, dafür zu zahlen, dass auf die Abwehr der Kündigung verzichtet wird. Je höher die Risiken des Arbeitgebers sind, desto höher in der Regel die Abfindung. Die Chance des Arbeitnehmers ist es mit einem guten Anwalt dem Arbeitgeber diese Risiken vor Augen zu führen, auch solche, die er noch gar nicht erkannt hat.

Häufig wird bei der Diskussion über die Höhe der Abfindung ausgeblendet, welches wirtschaftliche Risiko für den Arbeitgeber mit einer Kündigung konkret verbunden ist.

Diesen Aspekt in den Verhandlungen zu betonen, ist Ihre Chance.

Je überzeugender es gelingt, das bestehende Risiko darzustellen und zu begründen, am besten mit einer Berechnung, desto größer sind Ihre Chancen auf eine hohe Abfindung.

Wie erhalte ich eine hohe Zahlung?

Je problematischer sich die Beendigung für den Arbeitgeber gestaltet oder durch Sie gestaltet wird, desto größer sind Ihre Chancen auf eine hohe Abfindung. Wenn Sie eine maximale Abfindung anstreben, sollten Sie daher nicht selbst tätig werden, sondern einen erfahrenen Anwalt beauftragen, der in der Lage ist alle bestehenden rechtlichen Risiken zu untersuchen und beim Gericht und dem Arbeitgeber vorzubringen. Nur mit einem guten Anwalt wird es Ihnen gelingen, Druck auf Ihren Arbeitgeber auszuüben.

 

Die große Chance ist dabei dem Arbeitgeber Risiken vorzutragen, die ihm verborgen geblieben sind. Solche Risiken aufzuspüren und in Verhandlungen geschickt einzuführen, kann ein guter Anwalt. Je mehr Risiken bestehen und je größer die Risiken für den Arbeitgeber sind, desto höher ist sein potentieller finanzieller Verlust. Umso höher wird sein Abfindungsangebot an Sie ausfallen, um dieses Risiko zu vermeiden. 

Das Risiko des Arbeitgebers ist der Ansatzpunkt für Arbeitnehmer.

Je deutlicher Sie - oder ein guter Anwalt - herausarbeiten, welche arbeitsrechtliche Risiken bestehen und welche wirtschaftlichen Auswirkungen diese haben, desto höher ist Ihre Chance auf die maximale Abfindung.

Gibt es Regeln für die Berechnung der Höhe?

Eine wichtige Frage bei der Abfindung ist deren Berechnung. Es könnte den Anschein haben, dass diese rein von Verhandlungen abhängt und deshalb keine festen Regeln existieren, insbesondere weil die Risiken des Arbeitgebers eine Schlüsselrolle spielen. Doch dem ist nicht so. Tatsächlich haben sich in der Praxis Regeln etabliert. Vielleicht sind Sie bereits auf die gängige Formel gestoßen: Bruttomonatsgehalt multipliziert mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit multipliziert mit einem Faktor (normalerweise 0,5). Wesentlich sind also neben Ihrem Bruttomonatsgehalt die Dauer Ihrer Anstellung und ein bestimmter Faktor.

 

Die finanzielle Berechnungsgrundlage für eine Abfindung ist Ihr Bruttomonatsgehalt, da dieses den wirtschaftlichen Wert Ihres Arbeitsverhältnisses widerspiegelt und den potenziellen Schaden für den Arbeitgeber bei einem Scheitern seiner Kündigung begründet. Die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit ist von Bedeutung, da Mitarbeiter, die länger im Unternehmen tätig sind, in der Regel einen höheren sozialen Schutz genießen und daher schwieriger zu kündigen sind als Mitarbeiter mit kürzerer Zugehörigkeitsdauer. Zusätzlich wird in der Berechnung ein Faktor berücksichtigt, der das Gesamtergebnis multipliziert. Dieser Faktor liegt häufig bei 0,5, was bedeutet, dass pro Jahr der Zugehörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt als Faustregel gilt, insbesondere vor Arbeitsgerichten.

Hier müssen Sie aufpassen. Der Faktor für die Berechnung einer Abfindung ist grundsätzlich verhandelbar und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Verteilung des Prozessrisikos zwischen den Parteien, das Bestehen besonderen Kündigungsschutzes, der Größe des Unternehmens und dem Interesse des Arbeitgebers an einer raschen Regelung. In der Praxis wird stat dessen jedoch oft mit einem Faktor von 0,5 gearbeitet, sowohl von Arbeitgebern als auch von Gerichten. Es ist für Sie wichtig, sich nicht ohne Grund darauf festlegen zu lassen und statt dessen die Möglichkeit einer individuellen Verhandlung auszuloten.

Wenn Sie einen ersten Eindruck über die potenzielle Höhe Ihrer Abfindung erhalten möchten, könnte es hilfreich sein, unseren Abfindungsrechner zu nutzen. Sie können verschiedene Faktoren ausprobieren und sehen, wie stark sie das Ergebnis beeinflussen. Das kann Ihnen dabei helfen, sich besser auf Verhandlungen vorzubereiten oder überhaupt einen Eindruck zu gewinnen.

Abfindung berechnen - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Was soll ich tun wenn ich ein Angebot auf eine Abfindung erhalten habe?

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

Mit einem Abfindungsangebot verbinden Arbeitgeber häufig ein Ultimatum zur Unterzeichnung. Oft wird ein bereits einseitig unterzeichneter Aufhebungsvertrag vorgelegt mit einem vorgeschriebenen spätesten Annahmedatum und der Bemerkung, dass nach Ablauf das Angebot zurückgezogen werden wird. Es ist wichtig, sich davon nicht überrumpeln zu lassen. Solche Taktiken zielen oft darauf ab, Druck auf Sie auszuüben und eine schnelle Zustimmung zu erzwingen.

 

Es ist Ihr gutes Recht, den Vertrag zu prüfen und gegebenenfalls zu verhandeln oder Änderungen vorzuschlagen. Wenn nötig, können Sie darauf bestehen, dass der Vertrag neu gefasst und gedruckt und erneut unterzeichnet wird. Seien Sie sich bewusst, dass bereits einseitig unterzeichnete Verträge nur dazu dienen sollen, vollendete Tatsachen zu schaffen, um Ihren Wunsch zur Verhandlung einzuschränken.

 

Dasselbe gilt für eine Fristsetzung. Arbeitgeber möchten damit den Druck erhöhen, um eine schnelle Entscheidung herbeizuführen. Es ist jedoch wichtig, sich nicht von solchen Taktiken zu sehr beeinflussen zu lassen. Berücksichtigen Sie dabei jedoch auch Kündigungstermine, die den Arbeitgeber unter Zeitdruck setzen könnten.

Lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Wir empfehlen Ihnen nach Vorlage eines Abfindungsangebots sofort eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen und das Angebot überprüfen zu lassen.

 

  • Um eine Abfindung beurteilen zu können, müssen Sie die Prozessrisiken des Arbeitgebers bewerten. Ohne juristische Kenntnisse ist Ihnen das nicht möglich.

  • Ohne einen spezialisierten Anwalt wissen Sie nicht, ob das Angebot angemessen oder, was fast immer der Fall ist, wieviel Luft noch nach oben ist.

  • Sie sind gegenüber Ihrem Arbeitgeber als Arbeitnehmer automatisch in einer unterlegenen Stellung. Diese ungünstige Ausgangslage verbessert sich schlagartig, wenn ein versierter Anwalt für Sie auftritt und auf Augenhöhe mit Ihrem Arbeitgeber verhandelt. Diesen taktischen Vorteil sollten Sie sich nicht entgehen lassen.

Soll ich die Verhandlungen selbst führen?

Mancher kommt auf die Idee die Verhandlungen selbst zu führen. Prinzipiell könnten Sie die Verhandlungen selbst führen. Davon würden wir Ihnen aber abraten:

 

  • Bei einem Arbeitsverhältnis, müssten Sie mit Ihrem Vorgesetzten oder Arbeitgeber auf Augenhöhe Verhandlungen führen. Aufgrund Ihrer unterlegenen Position ist das ausgeschlossen. Sie bleiben in der unterlegenen Position.

  • Sie benötigen spezielle Kenntnisse im Arbeitsrecht, um Schwachstellen des Angebots zu erkennen und eine Verbesserung des Angebots erzielen zu können. Ihr Gegenüber ist anwaltlich beraten - auch wenn kein Anwalt auftritt.

  • Wenn Sie ohne Anwalt auftreten, hat dies eine negative Signalwirkung auf Ihren Arbeitgeber. Sie geben das Zeichen, Ihrer Sache keine große Chance einzuräumen und es ohne Anwalt nur "einmal probieren" zu wollen. Das schließt einen adäquaten Abschluss quasi aus.

Wenn Sie ohne Anwalt auftreten, sparen Sie an der falschen Stelle. Sie schwächen in mehrfacher Hinsicht Ihre Position und vereiteln Ihre Aussichten auf eine hohe Abfindung. Wenn Sie eine lukrative Abfindung erzielen wollen, müssen Sie sich einen versierten Anwalt suchen, der Ihre Interessen geschickt vertritt.

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FAQ - Häufige Fragen

1.  Unter welchen Voraussetzungen bekommt man eine Abfindung?

Wichtig ist zu wissen, dass grundsätzlich kein Anspruch auf eine Abfindung besteht, es sei denn ein Anspruch ergibt sich aus einem Tarifvertrag, oder aus einem Sozialplan oder einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie beispielsweise einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich bzw. Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag.

2.  Wie hoch ist mein Anspruch?

Viele Gerichte und Arbeitgeber orientieren sich bezüglich der Höhe der Abfindung an einer Faustregel, wonach pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt bezahlt wird. Je nach Erfolgsaussichten kann diese Quote niedriger oder höher ausfallen.

3.  Wann ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Abfindung zu zahlen?

Im Normalfall besteht keine Verpflichtung eine Abfindung zu bezahlen, denn es besteht kein genereller Anspruch auf Abfindung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Eine Abfindungszahlung ist in der Regel das Resultat von Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

4.  Wann wird Entlassungsentschädigung vom Arbeitgeber gezahlt?

Abfindung wird bezahlt, um eine Kündigung durchzusetzen. Dies gilt für alle Kündigungen, betriebsbedingte,  personenbedingte, z.B. krankheitsbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen. Selbst bei der fristlosen Kündigung kann eine Abfindung erlangt werden. Denn in allen Fällen können Sie als Arbeitnehmer eine Klage zum Arbeitsgericht einreichen. Viele Arbeitgeber scheuen das Prozessrisiko und zahlen eine Abfindung.  Geben Sie nicht auf, nur weil Sie eine Kündigung erhalten haben, sondern holen Sie sich umgehend anwaltlichen Rat und beachten Sie die kurzen laufenden Fristen.

5.  Wann gibt es keine Abfindung?

Es gibt auch Fälle, in denen keine Abfindung erlangt werden kann. Weil die Abfindung ein Mittel ist, um eine Kündigung durchzusetzen, wird sie nicht gezahlt, wenn die Kündigung bereits vom Arbeitnehmer erklärt wird. Wenn Sie ein Arbeitsverhältnis beenden wollen, gleichzeitig aber auch eine Abfindung anstreben, dürfen Sie daher auf keinen Fall selbst kündigen, sondern sollten umgehend einen Anwalt einschalten.

6. Warum sollte ich für eine Abfindung einen Anwalt in München beauftragen?

Arbeitgeber zahlen Abfindungen, um einen Kündigungsprozess zu vermeiden. Wenn Sie als Arbeitnehmer in München eine hohe Abfindung erzielen möchten, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht beauftragen. Die Vertretung durch einen kompetenten Anwalt verstärkt Ihre Position, belegt glaubhaft Ihre Abwehr der Kündigung und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Sie eine hohe Abfindung von Ihrem Arbeitgeber erhalten.

Abfindung Anwalt Arbeitsrecht München

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Ohne Anwalt haben Sie keinen guten Stand bei Verhandlungen über Ihre Abfindung. Wir empfehlen einen Anwalt einzuschalten. Rufen Sie uns an! Im Ersttelefonat erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Chancen auf eine Abfindung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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