top of page

Ihre Abfindung maximieren mit DR. THORN Rechtsanwälte

Abfindung - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Expertenrat vom Anwalt für Abfindungen

Sind Sie mit einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag konfrontiert und suchen nach juristischer Expertise für eine optimierte Abfindung? Das renommierte Anwaltsteam von DR. THORN RECHTSANWÄLTE in München setzt sich mit umfassender Erfahrung von über 25 Jahren engagiert für Ihre Abfindungsansprüche ein.

Vorteile eines erfahrenen Anwalts

  • Vertieftes Arbeitsrechtswissen
    Ein versierter Anwalt für Abfindungen nutzt seine arbeitsrechtlichen Erfahrung, um Ihr Abfindungsangebot durch Aufdeckung aller arbeitgeberseitigen Risiken zu maximieren.

  • Erfahrung in Verhandlungstechniken
    Das Wissen um feine Nuancen in Abfindungsverhandlungen ist essenziell für Ihren Erfolg. Unsere Anwälte nutzen ihre langjährige Erfahrung, um ein günstiges Ergebnis für Sie auszuhandeln.

  • Realistische Fallbewertung
    Ein kompetenter Anwalt für Abfindungen bewertet Ihren individuellen Fall und leitet daraus das maximale Abfindungspotenzial ab.

  • Engagement für Ihre Interessen
    Wir verhandeln nachdrücklich für Ihre Abfindungsansprüche und zielen darauf ab, die bestmögliche Summe für Sie zu erreichen.

Kontaktieren Sie uns für Ihre Abfindungsoptimierung

Möchten Sie Ihre Abfindung durch Profis optimieren lassen?

Kontaktieren Sie uns unter 089.3801990 oder per E-Mail an thorn@thorn-law.de, um einen Beratungstermin zu vereinbaren .

 

Nutzen Sie die langjährige Expertise von DR. THORN RECHTSANWÄLTE in München, um Ihre Abfindung zu maximieren.

 

Anschrift
DR. THORN RECHTSANWÄLTE
Anwalt für Abfindung München
Clemensstraße 30, 80803 München, Deutschland

Die Rolle der Abfindung im Arbeitsrecht

Im Kontext einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages repräsentiert die Abfindung eine Form der Kompensation, die nicht als Entschädigung vom Arbeitgeber zu verstehen ist, sondern vielmehr eine finanzielle Abgeltung für das Risiko, das aus arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen dem Arbeitgeber entstehen könnte. Diese Zahlung zielt darauf ab, die Unsicherheiten zu umgehen, die eine rechtlich problematische Kündigung für den Arbeitgeber nach sich ziehen würde. Der Arbeitgeber strebt also mit der Abfindung an, mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen mit Ihnen und die damit einhergehende finanzielle Ungewissheit zu vermeiden.

Angesichts dieser Situation ist es von größter Bedeutung, dass Sie sich nicht allein in Verhandlungen über Ihre Abfindung begeben. Ein versierter Anwalt für Abfindungen kann gewährleisten, dass alle relevanten Aspekte beachtet und in die Verhandlungen einbezogen werden. Ein solcher Anwalt für Abfindungen steht Ihnen zur Seite, um eine angemessene Abfindung zu verhandeln, die Ihrer beruflichen Lage gerecht wird.

 

Wenn Sie mehr hierzu erfahren wollen, nutzen Sie unser Angebot zu einem kostenfreien Erstkontakt.

Kontaktieren Sie uns zu einer kompetenten Beratung

Kontaktieren Sie unseren Anwalt für Abfindung für eine professionelle Beratung und erfahren Sie alles über Ihre Ansprüche und Optionen. Wenn es um Fragen rund um die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag oder Kündigung geht, bieten Ihnen die Rechtsexperten von DR. THORN RECHTSANWÄLTE in München umfassendes Know-how und langjährige Erfahrung an.


Um eine Beratung zu vereinbaren, erreichen Sie uns problemlos per E-Mail an thorn@thorn-law.de oder telefonisch unter 089.3801990. Wir sind für Sie da, um Sie ausführlich zu beraten und bei der Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche kompetent zu unterstützen.


Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz im Bereich Anwalt Abfindung und lassen Sie sich von uns zu Ihren Rechten beraten. Wir freuen uns darauf, Sie professionell zu unterstützen und Ihre berechtigten Forderungen erfolgreich umzusetzen.

Klagen, obwohl es nur um eine Entschädigung geht?

Mit Zugang der Kündigung beginnt die Frist zur Erhebung einer Klage gegen die Kündigung. Diese Klage richtet sich auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung. Ziel ist die weitere Beschäftigung auf dem Arbeitsplatz. Damit stellt sich für Sie als Arbeitnehmer die Frage, ob Sie die Frist für die Klage auch beachten muss, wenn Sie gar keine weitere Beschäftigung anstreben, sondern nur eine Abfindungszahlung.

Beachten Sie als Arbeitnehmer: Die fristgerechte Einreichung einer Kündigungsschutzklage ist selbst dann geboten, wenn Sie primär eine Abfindung anstreben. Dieser Schritt ist notwendig, um die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen und somit eine Verhandlungsposition für die Abfindung zu sichern. Ohne rechtzeitige Klageerhebung wäre die Kündigung rechtswirksam und der Arbeitgeber hätte keinen Anlass, eine Abfindung zu zahlen.

Das Ziel einer Kündigungsschutzklage liegt zwar in der Weiterbeschäftigung, doch als auf eine Abfindung fokussierter Arbeitnehmer müssen Sie sich keine Sorgen machen, gezwungenermaßen weiterarbeiten zu müssen. In der Regel nutzen Arbeitgeber eine Klage als willkommenen Anlass für einen Vergleich, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung vorsieht.

Ein erfahrener Anwalt für Abfindung kann Sie in diesem Prozess unterstützen und Ihre Chancen auf eine angemessene Abfindung erhöhen.

Stellen Sie sich die Frage: Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Es herrscht oft die falsche Annahme, dass eine Abfindung eine Selbstverständlichkeit bei jeder Kündigung darstellt. Es ist jedoch so, dass grundsätzlich kein automatischer Anspruch auf eine Abfindung existiert. Ausnahmen bilden spezielle Vereinbarungen, wie sie in Sozialplänen oder in Tarifverträgen zu finden sind. In den meisten Fällen ist eine Abfindung das Resultat zielführender Verhandlungen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Dabei gilt: Je kompetenter die Verhandlungsführung, sei es persönlich oder durch einen versierten Anwalt für Abfindung, desto höher wird Ihre Abfindungszahlung ausfallen.

Anspruch auf Abfindung aus § 1a KSchG?

Im Kontext des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ist ein spezieller Anspruch auf Abfindung festgelegt, der entstehen kann, wenn eine Kündigung ausgesprochen wird. Dies mag widersprüchlich erscheinen, doch die Regelung gemäß § 1a KSchG zielt darauf ab, ein vereinfachtes Verfahren anzubieten, wenn der Arbeitnehmer anstelle der Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nur eine Abfindung anstrebt. Der Gesetzgeber wollte mit § 1a KSchG einen vereinfachten Weg schaffen. Das hat aber folgende zahlreiche Voraussetzungen:  

  • Kündigung wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1KSchG

  • Erklärung des Arbeitgebers in der Kündigung, dass diese auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt wird und ein Abfindungsangebot bei Verzicht auf eine Klage.

  • Der Arbeitnehmer darf keine Klage erheben.

  • Mit Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf die angebotene Abfindung.

  • Höhe der Abfindung: 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit.

Die geringe praktische Relevanz dieser Vorschrift erklärt sich dadurch, dass viele Arbeitgeber mit der Kündigung kein Abfindungsangebot unterbreiten, um mögliche Klagen abzuwarten. Erst wenn sich zeigt, dass ein Arbeitnehmer gegen die Kündigung Widerstand leistet und einen Anwalt für Abfindung einschaltet, werden häufig Abfindungsangebote gemacht. Somit existiert in der Regel kein garantierter Anspruch auf eine Abfindung, es sei denn, der Arbeitgeber legt von sich aus ein solches Angebot ausdrücklich mit der Kündigung vor – ein Vorgehen, das in der Praxis aber selten stattfindet.

Wovon hängt ab, ob Abfindung gezahlt wird?

Die Zahlung einer Abfindung ist das Ergebnis einer Abwägung rechtlicher Risiken durch den Arbeitgeber. Eine Schlüsselrolle spielt dabei häufig ein Anwalt für Abfindung, der durch seine Verhandlungen die Lage des Arbeitnehmers oft entscheidend verbessern kann.


Es besteht zwar kein genereller Anspruch auf eine Abfindung, dennoch kommt es häufig zur Zahlung beim Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis. Dies geschieht vor allem, um unsichere rechtliche Auseinandersetzungen und die damit verbundenen Risiken für den Arbeitgeber zu vermeiden:

 

  • Formale Fehler bei der Kündigung können leicht auftreten.

  • Kündigungen können jederzeit vor dem Arbeitsgericht angefochten werden, was mehrmonatige Verfahren zur Folge haben kann.

  • Erweist sich eine Kündigung als unwirksam, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen und Gehälter nachzuzahlen.

 

Diese Unsicherheiten bewegen Arbeitgeber häufig dazu, den wirtschaftlich sinnvolleren Schritt zu wählen und eine Abfindung anzubieten. Je größer die Risiken, desto höher ist in der Regel die Abfindungssumme. Ein erfahrener Anwalt für Abfindung kann dem Arbeitnehmer dabei helfen, diese Risiken dem Arbeitgeber bewusst zu machen und eine angemessene Abfindung zu verhandeln.

Häufig wird - gerade auch beim Arbeitsgericht - bei der Diskussion über die Höhe der Abfindung ausgeblendet, welche wirtschaftlichen Risiken für den Arbeitgeber mit einer Kündigung konkret verbunden ist.

Diesen Aspekt in den Verhandlungen zu betonen, ist Ihre Chance.

Je überzeugender es gelingt, bestehende Risiken darzustellen und zu begründen, am besten mit einer Berechnung, desto größer sind Ihre Chancen auf eine hohe Abfindung.

Wie erreiche ich eine hohe Zahlung?

Um eine optimale Abfindung zu erreichen, kommt es darauf an, Ihrem Arbeitgeber die rechtlichen Risiken deutlich zu machen. Ein Anwalt für Abfindungen kann hierbei entscheidend sein, da er die Lage präzise beurteilen und in Verhandlungen effektiv vertreten kann.


Die Beauftragung eines Anwalts für Abfindung kann dazu beitragen, dass Sie eine höhere Abfindung erzielen. Ein Fachanwalt kann verborgene Risiken aufdecken und diese geschickt in Verhandlungen einsetzen, um die Angebote Ihres Arbeitgebers zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. Je komplexer die Lage für den Arbeitgeber erscheint, desto größer ist Ihr Vorteil.

 

Ein kompetenter Anwalt vermag es, diese Komplexität auszuschöpfen und so die Wahrscheinlichkeit einer hohen Abfindung zu steigern.

Ansatzpunkt für Arbeitnehmer: Das Risiko des Arbeitgebers

Je deutlicher Sie - oder ein guter Anwalt - herausarbeiten, welche arbeitsrechtliche Risiken bestehen und welche wirtschaftlichen Auswirkungen diese haben, desto höher ist Ihre Chance auf eine maximale Abfindung.

Gibt es Regeln für die Berechnung der Höhe?

Eine wichtige Frage bei der Abfindung ist deren konkrete Berechnung.

Obwohl viele glauben, die Berechnung erfolge ausschließlich durch Verhandlungen, gibt es für die Ermittlung einer angemessenen Abfindung durchaus nachvollziehbare Richtlinien,

 

Ihr Bruttomonatsgehalt, die Betriebszugehörigkeit und ein häufig angewandter Faktor von 0,5 sind entscheidende Komponenten für die Kalkulation.

Vielleicht sind Sie bereits auf die gängige Formel gestoßen: Bruttomonatsgehalt multipliziert mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit multipliziert mit einem Faktor (normalerweise 0,5). Wesentlich sind also neben Ihrem Bruttomonatsgehalt die Dauer Ihrer Anstellung und ein bestimmter Faktor.

 

Die finanzielle Berechnungsgrundlage für eine Abfindung ist Ihr Bruttomonatsgehalt, da dieses den wirtschaftlichen Wert Ihres Arbeitsverhältnisses widerspiegelt und den potenziellen Schaden für den Arbeitgeber bei einem Scheitern seiner Kündigung begründet. Die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit ist von Bedeutung, da Mitarbeiter, die länger im Unternehmen tätig sind, in der Regel einen höheren sozialen Schutz genießen und daher schwieriger zu kündigen sind als Mitarbeiter mit kürzerer Zugehörigkeitsdauer. Zusätzlich wird in der Berechnung ein Faktor berücksichtigt, der das Gesamtergebnis multipliziert. Dieser Faktor liegt häufig bei 0,5, was bedeutet, dass pro Jahr der Zugehörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt als Faustregel gilt, insbesondere vor Arbeitsgerichten.

Hier müssen Sie aufpassen. Der Faktor für die Berechnung einer Abfindung ist grundsätzlich verhandelbar und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Verteilung des Prozessrisikos zwischen den Parteien, das Bestehen besonderen Kündigungsschutzes, der Größe des Unternehmens und dem Interesse des Arbeitgebers an einer raschen Regelung. In der Praxis wird stat dessen jedoch oft mit einem Faktor von 0,5 gearbeitet, sowohl von Arbeitgebern als auch von Gerichten. Es ist für Sie wichtig, sich nicht ohne Grund darauf festlegen zu lassen und statt dessen die Möglichkeit einer individuellen Verhandlung auszuloten. Ein erfahrener Anwalt für Abfindungen kann Sie hierbei erheblich unterstützen.

Wenn Sie einen ersten Eindruck über die potenzielle Höhe Ihrer Abfindung erhalten möchten, sollten Sie unseren Abfindungsrechner nutzen. Dieses Tool ermöglicht es Ihnen, verschiedene Faktoren zu testen und deren Einfluss auf die Berechnung zu beobachten, was Ihnen bei der Vorbereitung auf Verhandlungen behilflich sein kann.

Abfindung berechnen - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Wie soll ich auf ein Angebot auf Abfindung reagieren?

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

Mit einem Abfindungsangebot verbinden Arbeitgeber häufig ein Ultimatum zur Unterzeichnung. Oft wird ein bereits einseitig unterzeichneter Aufhebungsvertrag vorgelegt mit einem vorgeschriebenen spätesten Annahmedatum und der Bemerkung, dass nach Ablauf das Angebot zurückgezogen werden wird.

 

Lassen Sie sich bei einem Abfindungsangebot nicht zu einer übereilten Unterschrift drängen.

 

Ein solches Vorgehen zielt darauf ab, Druck auf Sie auszuüben und eine schnelle Zustimmung zu erzwingen. Es ist Ihr gutes Recht, den Vertrag zu prüfen und gegebenenfalls zu verhandeln oder Änderungen vorzuschlagen. Wenn nötig, können Sie darauf bestehen, dass der Vertrag neu gefasst und gedruckt und erneut unterzeichnet wird. Seien Sie sich bewusst, dass einseitig vorunterzeichnete Verträge dazu dienen sollen, vollendete Tatsachen zu schaffen, um Ihren Wunsch zur Verhandlung einzuschränken. Dasselbe gilt für eine Fristsetzung. Arbeitgeber möchten damit den Druck erhöhen, um eine schnelle Entscheidung herbeizuführen. Es ist jedoch wichtig, sich nicht von solchen Taktiken beeinflussen zu lassen.

 

Verlieren Sie aber andererseits Kündigungstermine, die wiederum den Arbeitgeber unter Zeitdruck setzen könnten, nicht aus den Augen.

Lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Wir empfehlen Ihnen nach Vorlage eines Abfindungsangebots sofort eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen und das Angebot überprüfen zu lassen.

 

  • Um eine Abfindung beurteilen zu können, müssen Sie die Prozessrisiken des Arbeitgebers bewerten. Ohne juristische Kenntnisse ist Ihnen das nicht möglich.

  • Ohne einen spezialisierten Anwalt wissen Sie nicht, ob das Angebot angemessen oder, was fast immer der Fall ist, wieviel Luft noch nach oben ist.

  • Sie sind gegenüber Ihrem Arbeitgeber als Arbeitnehmer automatisch in einer unterlegenen Stellung. Diese ungünstige Ausgangslage verbessert sich schlagartig, wenn ein versierter Anwalt für Sie auftritt und auf Augenhöhe mit Ihrem Arbeitgeber verhandelt. Diesen taktischen Vorteil sollten Sie sich nicht entgehen lassen.

Soll ich die Verhandlungen selbst führen?

Das eigenständige Führen von Verhandlungen mag verlockend erscheinen, birgt jedoch Risiken. Prinzipiell könnten Sie die Verhandlungen zwar selbst führen. Davon würden wir Ihnen aber abraten:

 

  • Bei einem Arbeitsverhältnis, müssten Sie mit Ihrem Vorgesetzten oder Arbeitgeber auf Augenhöhe Verhandlungen führen. Aufgrund Ihrer unterlegenen Position ist das ausgeschlossen. Sie bleiben in der unterlegenen Position.

  • Sie benötigen spezielle Kenntnisse im Arbeitsrecht, um Schwachstellen des Angebots zu erkennen und eine Verbesserung des Angebots erzielen zu können. Ihr Gegenüber ist anwaltlich beraten - auch wenn kein Anwalt auftritt.

  • Wenn Sie ohne Anwalt auftreten, hat dies eine negative Signalwirkung auf Ihren Arbeitgeber. Sie geben das Zeichen, Ihrer Sache keine große Chance einzuräumen und es ohne Anwalt nur "einmal probieren" zu wollen. Das schließt einen adäquaten Abschluss quasi aus.

Wenn es um Ihre Rechte und die Realisierung einer angemessenen Abfindung geht, ist ein versierter Anwalt Ihr stärkster Verbündeter. Sparen Sie nicht am falschen Ende, sondern stärken Sie Ihre Position durch professionelle anwaltliche Unterstützung, um die bestmögliche Abfindung zu erzielen.

Was tun nach einem Angebot?

Wir kalkulieren Ihre Abfindung!

Telefonische Ersteinschätzung  •  Kostenfrei & unverbindlich

AUCH INTERESSANT FÜR SIE

Abfindungsrechner Mobiltelefon

Abfindungsrechner

Möchten Sie wissen, welche Abfindung Ihnen zustehen könnte? Unser Abfindungsrechner hilft Ihnen, mit einer erste Orientierung!

Unterzeichnen Sie keinen Vertrag ohne arbeitsrechltliche Beratung

Anwalt für Aufhebungsvertrag

Beim Aufhebungsvertrag sollten Sie sich für die Verhandlung einer optimierten Abfindung anwaltlich vertreten lassen.

Verwendung der Laptop-Tastatur

Bewertungen

Unsere Mandanten empfehlen uns mit TOP-Bewertungen als Kanzlei für Arbeitsrecht und spezialisierte Rechtsanwälte in München.

FAQ - Abfindung

Unter welchen Voraussetzungen bekommt man eine Abfindung?

Wichtig ist zu wissen, dass grundsätzlich kein Anspruch auf eine Abfindung besteht, es sei denn ein Anspruch ergibt sich aus einem Tarifvertrag, oder aus einem Sozialplan oder einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie beispielsweise einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich bzw. Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag.

Wie hoch ist mein Anspruch?

Viele Gerichte und Arbeitgeber orientieren sich bezüglich der Höhe der Abfindung an einer Faustregel, wonach pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt bezahlt wird. Je nach Erfolgsaussichten kann diese Quote niedriger oder höher ausfallen.

Wann ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Abfindung zu zahlen?

Im Normalfall besteht keine Verpflichtung eine Abfindung zu bezahlen, denn es besteht kein genereller Anspruch auf Abfindung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Eine Abfindungszahlung ist in der Regel das Resultat von Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Wann wird Entlassungsentschädigung vom Arbeitgeber gezahlt?

Abfindung wird bezahlt, um eine Kündigung durchzusetzen. Dies gilt für alle Kündigungen, betriebsbedingte,  personenbedingte, z.B. krankheitsbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen. Selbst bei der fristlosen Kündigung kann eine Abfindung erlangt werden. Denn in allen Fällen können Sie als Arbeitnehmer eine Klage zum Arbeitsgericht einreichen. Viele Arbeitgeber scheuen das Prozessrisiko und zahlen eine Abfindung.  Geben Sie nicht auf, nur weil Sie eine Kündigung erhalten haben, sondern holen Sie sich umgehend anwaltlichen Rat und beachten Sie die kurzen laufenden Fristen.

Wann gibt es keine Entlassungsentschädigung?

Es gibt auch Fälle, in denen keine Abfindung erlangt werden kann. Weil die Abfindung ein Mittel ist, um eine Kündigung durchzusetzen, wird sie nicht gezahlt, wenn die Kündigung bereits vom Arbeitnehmer erklärt wird. Wenn Sie ein Arbeitsverhältnis beenden wollen, gleichzeitig aber auch eine Abfindung anstreben, dürfen Sie daher auf keinen Fall selbst kündigen, sondern sollten umgehend einen Anwalt einschalten.

Warum sollte ich einen Anwalt in München beauftragen?

Arbeitgeber zahlen Abfindungen, um einen Kündigungsprozess zu vermeiden. Wenn Sie als Arbeitnehmer in München eine hohe Abfindung erzielen möchten, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht beauftragen. Die Vertretung durch einen kompetenten Anwalt verstärkt Ihre Position, belegt glaubhaft Ihre Abwehr der Kündigung und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Sie eine hohe Abfindung von Ihrem Arbeitgeber erhalten.

Anwalt einschalten zur Erlangung einer hohen Zahlung!

Ohne Anwalt haben Sie keinen guten Stand bei Verhandlungen über Ihre Abfindung. Wir empfehlen einen Anwalt einzuschalten. Rufen Sie uns an! Im Ersttelefonat erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Chancen auf eine Abfindung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Wir reichen für Sie in München Kündigungsschutzklage ein.

Kündigung

Überprüfung der Kündigung, Klage beim Arbeitsgericht, Vertretung in der mündlichen Verhandlung, Abschluss eines Vergleichs.

Unterzeichnen Sie keinen Vertrag ohne arbeitsrechltliche Beratung

Aufhebungsvertrag

Überprüfung des Entwurfs auf unvorteilhafte oder unzulässige Klauseln, Vorschläge für Ergänzungen oder Änderungen.

Verwendung der Laptop-Tastatur

Bewertungen

Unsere Mandanten empfehlen uns mit TOP-Bewertungen als Kanzlei für Arbeitsrecht und spezialisierte Rechtsanwälte weiter.

bottom of page