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  • AutorenbildDr. Michael Thorn

Fehler bei Anzeige von Massenentlassungen

Aktualisiert: 26. Feb.

Mitteilung zum Fortgang ausgesetzter Verfahren zu kündigungsrechtlichen Folgen unterschiedlicher Fehler im Anzeigeverfahren


Anzeige von Massenentlassungen Mitteilung zum Fortgang ausgesetzter Verfahren

Verfahren zu Fehlern im Verfahren zur Anzeige von Massenentlassungen: Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte durch Beschlüsse vom 11. Mai 2023 die Verfahren – 6 AZR 157/22 – sowie – 6 AZR 482/21, 6 AZR 115/22 – und – 6 AZR 121/22 – ausgesetzt, in denen über die kündigungsrechtlichen Folgen unterschiedlicher Fehler im Anzeigeverfahren gestritten wird.


Der Senat wollte vor einer Entscheidung über die Sanktionen bei Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG die Entscheidung des EuGH im Verfahren – C-134/22 – abwarten. Diese Entscheidung ist zwischenzeitlich am 13. Juli 2023 ergangen. Der Aussetzungsgrund ist daher entfallen.


Der Sechste Senat wird am 14. Dezember 2023 die Verfahren – 6 AZR 157/22 – und – 6 AZR 121/22 – verhandeln. Am selben Tag wird auch das Verfahren – 6 AZR 155/21 -, in dem der Senat die Vorabentscheidung des EuGH – C-134/22 – eingeholt hatte, verhandelt.



Hinweis: Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei konkreten Rechtsfragen sollten Sie immer einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, um eine individuelle und fundierte Beratung zu erhalten.


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