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Personenbedingte Kündigung
Autor: Dr. Michael Thorn, 2. Aug 2023
In diesem Beitrag geht es um die personenbedingte Kündigung im Arbeitsrecht - Grundlagen, Definition, Gründe, rechtlichen Anforderungen und Handlungsbedarf - für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Informationen durch einen Anwalt in München zum Arbeitsrecht.
Personenbedingte Kündigung im Arbeitsrecht
Eine personenbedingte Kündigung ist eine herausfordernde und eher seltene Situation in der Praxis. Mit ihr wird das Arbeitsverhältnis aufgrund persönlicher Umstände des Arbeitnehmers beendet. Im Gegensatz zu betriebsbedingten oder verhaltensbedingten Kündigungen, bei denen der Arbeitgeber im Fokus steht, liegt hier der Grund für die Kündigung allein in der Sphäre des Arbeitnehmers.
Solche Kündigungen können aufgrund ihrer komplexen rechtlichen Voraussetzungen schwer einzuschätzen sein. Bei einer personenbedingten Kündigung ist die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts im Arbeitsrecht unverzichtbar, um die Rechte des Arbeitnehmers zu schützen und mögliche Optionen wie eine Kündigungsschutzklage oder eine Abfindung zu prüfen.
Die Hürden der personenbedingten Kündigung
Die personenbedingte Kündigung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie beispielsweise aufgrund langwieriger Krankheiten oder einer fehlenden Qualifikation. Für eine solche Kündigung müssen jedoch hohe rechtliche Anforderungen erfüllt werden:
Negative Prognose zur Erbringung der Arbeitsleistung Es muss eine negative Prognose für die Zukunft bestehen und der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der Arbeitnehmer in Zukunft seine vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann.
Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen Die Weiterbeschäftigung muss muss wesentliche betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigen.
Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung Es muss nachgewiesen werden können, dass der Arbeitnehmer nicht auf einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen eingesetzt werden kann.
Interessenabwägung Vor der Kündigung muss eine Abwägung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen.
Eine personenbedingte Kündigung kommt häufig bei Langzeiterkrankungen oder wiederholten Kurzerkrankungen vor, aber sie kann auch auf andere Faktoren wie mangelnde Eignung oder Wegfall der Leistungsmöglichkeit zurückzuführen sein.
Rechtliche Anforderungen bei der personenbedingten Kündigung
Negative Prognose bei krankheitsbedingter Kündigung: Bei Kurzzeiterkrankungen kann eine hohe Anzahl von Krankheitstagen in der Vergangenheit als Grund für eine negative Prognose in der Zukunft dienen. Bei Langzeiterkrankungen liegt eine negative Prognose vor, wenn absehbar ist, dass der Arbeitnehmer nicht zeitnah arbeitsfähig sein wird.
Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher oder wirtschaftlicher Interessen: Der Arbeitnehmer muss eine erhebliche Störung des betrieblichen Ablaufs verursachen oder es müssen bei Fortbeschäftigung Mehraufwendungen für Ersatzkräfte entstehen.
Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner persönlichen Umstände nicht auf einem anderen freien Arbeitsplatz eingesetzt werden kann.
Interessenabwägung: Das Gericht wird die Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers berücksichtigen, einschließlich der Betriebszugehörigkeit, des Alters, der Unterhaltspflichten und des eventuellen Sonderkündigungsschutzes des Arbeitnehmers.
Funktion des Anwalts bei der personenbedingten Kündigung
Angesichts der hohen Anforderungen und der Komplexität personenbedingter Kündigungen ist die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt im Arbeitsrecht unerlässlich. Nur ein Anwalt kann die Situation objektiv bewerten, die rechtlichen Möglichkeiten und Optionen abwägen und den Arbeitnehmer bei der Erhebung einer Kündigungsschutzklage fachgerecht unterstützen.
Anwalt zur Einhaltung der Klagefrist: Nur durch Einreichung einer Klage beim Arbeitsgericht innerhalb der dreiwöchigen Frist nach Erhalt der Kündigung kann verhindert werden, dass eine unwirksame personenbedingte Kündigungen doch noch wirksam wird. Deshalb ist die Überprüfung, Überwachung und Einhaltung der Klagefrist so wichtig. Nur im Wege einer Klage kann die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüft werden.
Auch wenn auf Unwirksamkeit mit dem Ziel einer Weiterbeschäftigung geklagt ird, wird doch in vielen Fällen in der Güteverhandlung eine einvernehmliche Lösung erzielt. Dies bedeutet, dass ein Vergleich abgeschlossen ist, der im Idealfall das Produkt sachgerecht geführter Verhandlungen ist. Hier ist ein Anwalt besonders gefragt, insbesondere wenn er ein Fachmann im Arbeitsrecht ist und langjährige Erfahrung im Führen von Vergleichsverhandlungen hat. Der Arbeitnehmer ist dazu nicht in der Lage, weil ihm die notwnedigen Fachkenntnisse fehlen und der Arbeitgeber wird in der Regel anwaltlich beraten ist. Bei der personenbedingten Kündigung kommt hinzu, dass der Arbeitnehmer in besonderem Maße persönlich betroffen ist, weil die Kündigung mit Umständen seiner Person begründet werden.
Aber gerade bei personenbedingten Kündigung gilt: Hier ist viel Spielraum für Verhandlungen, denn aufgrund der hohen Hürden einer rechtmäßigen Kündigung hat der Arbeitgeber meist ein recht hohes Prozeßrisiko. Diese gute Ausgangsposition für Verhandlungen sollten Sie durch Einschaltung eines bewährten Experten für Arbeitsrecht noch weiter verbessern. Dann haben Sie auch bei einer personenbedingten Kündigung gute Aussichten auf eine Abfindung.
FAQs - personenbedingte Kündigung
Kann ich aufgrund persönlicher Gründe wie gesundheitlicher Probleme oder fehlender Qualifikation gekündigt werden?
Ja, eine personenbedingte Kündigung kann erfolgen, wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme, häufiger Kurzerkrankungen oder einer fehlenden wesentlichen Qualifikationen Ihre Arbeitsaufgaben nicht mehr erfüllen können. Der Arbeitgeber muss jedoch bestimmte rechtliche Kriterien erfüllen, um eine solche Kündigung zu rechtfertigen.
Muss vor einer personenbedingten Kündigung eine Abmahnung erfolgen?
In der Regel ist vor einer personenbedingten Kündigung keine förmliche Abmahnung erforderlich, da sie auf persönlichen Eigenschaften oder Fähigkeiten des Arbeitnehmers beruht und nicht auf Verhaltensproblemen. In einigen Fällen kann jedoch eine Abmahnung erforderlich sein, wenn der Kündigungsgrund, wie beispielsweise Suchtkrankheit, vom Arbeitnehmer etwa durch Therapie beeinflussbar ist und behoben werden könnte, diese aber pflichtwidrig verweigert wird.
Kann ich eine personenbedingte Kündigung anfechten, und wie kann mir ein Anwalt dabei helfen?
Ja, Sie können eine personenbedingte Kündigung anfechten, indem Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen. Ein erfahrener Anwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, kann Sie während dieses Prozesses unterstützen, die Rechtmäßigkeit der Kündigung bewerten, Beweise sammeln und Sie vor Gericht vertreten, um Ihre Rechte und Interessen zu schützen.
Besteht Aussicht auf eine Abfindung bei einer personenbedingten Kündigung?
Ja, es besteht die Möglichkeit, eine Abfindung bei einer personenbedingten Kündigung auszuhandeln, denn die Durchsetzung einer Kündigung vor Gericht ist nicht ohne Risiko. Ein erfahrener Anwalt kann für Sie prüfen, ob eine Abfindung möglich ist, basierend auf Ihrer spezifischen Situation, und mit Ihrem Arbeitgeber in Ihrem Namen verhandeln und sicherstellen, dass Sie bei entsprechender Berechtigung eine angemessene Entschädigung erhalten.
Kann ich eine stufenweise Wiedereingliederung oder betriebliche Unterstützung beantragen?
Ja, bevor eine personenbedingte Kündigung ausgesprochen wird, muss der Arbeitgeber Optionen für eine stufenweise Wiedereingliederung oder betriebliche Unterstützung gemäß dem deutschen Sozialgesetzbuch (§ 84 II SGB IX) prüfen. Wenn Ihr Arbeitgeber diese Maßnahmen nicht durchgeführt hat, könnte dies die Rechtmäßigkeit der Kündigung beeinflussen. Ein Arbeitsrechtsanwalt kann prüfen, ob solche Schritte unternommen wurden und Sie entsprechend beraten.
Hinweis Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei konkreten Rechtsfragen sollten Sie immer einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, um eine individuelle und fundierte Beratung zu erhalten.
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