top of page

ANWALT FÜR ARBEITNEHMER

Anwalt für Arbeitnehmer - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Anwalt für Arbeitnehmer - DR. THORN Rechtsanwälte in München

Viele Arbeitnehmer zögern einen Anwalt aufzusuchen. Dazu besteht aber kein Anlass. Ganz im Gegenteil: Als Arbeitnehmer haben Sie in den meisten Fällen eine starke Position gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Fast das gesamte Arbeitsrecht ist darauf ausgelegt, Ihre Rechte zu stärken und die des Arbeitgebers einzuschränken. Deshalb können Maßnahmen Ihres Arbeitgebers oft erfolgreich angegriffen werden.


Obwohl Arbeitnehmer so starke Rechte haben, fällt es vielen schwer davon Gebrauch zu machen. Oft scheitert es schon daran, dass sie Ihre Rechte nicht kennen. Ein Anwalt kann Sie über Ihre Rechte aufklären und Ihnen raten, was in Ihrem spezifischen Fall zu tun ist.
 

Sie sollten einen Anwalt kontaktieren, wenn

 

  • Sie einen ungünstigen Arbeitsvertrag unterzeichnen sollen

  • eine Kündigung erhalten und deren Wirksamkeit anzweifeln

  • wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung angeboten wird.

 

In allen diesen Fällen sollten Sie einen Anwalt kontaktieren und sich beraten lassen. Bei uns gehen Sie dabei kein Risiko ein:

Wir führen immer zunächst ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihnen eine Einschätzung geben und Hinweise welche Optionen Sie haben. 

Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in München - Fachanwältin für Arbeitsrecht, Rechtsanwältin Beatrice von Wallenberg  Pachaly - Anwältin für Arbeitnehmer

Rechtsanwältin von Wallenberg Pachaly
Arbeitsrecht seit 20 Jahren, davon mehr als

10 Jahre als Fachanwältin für Arbeitsrecht. 

Einfach anrufen und beraten lassen.

Wir beraten Arbeitnehmer

Dr. Michael Thorn - Anwalt für Arbeitnehmer - Anwalt Arbeitsrecht | DR. THORN Rechtsanwälte PartGmbB, Clemensstrasse 30, 80803 München

Autor:  Rechtsanwalt Dr. Michael Thorn

20.11.2022

Viele Arbeitnehmer nehmen ihre Rechte nicht in Anspruch. Obwohl bei vielen Kündigungen Rechte verletzt werden, z.B. das Recht auf Kündigungsschutz und das Recht auf Einhaltung der Kündigungsfrist.

Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber effektiv durchzusetzen. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer in München seit über 25 Jahren auf allen Gebieten des Arbeitsrechts.

 

Unsere Anwälte können für Sie

 

  • unberechtigte Kündigungen abwehren,

  • eine angemessene Abfindung verhandeln,

  • einen Aufhebungsvertrag prüfen und abschließen und

  • Ihre Ansprüche durchsetzen, z.B. offene Gehaltsansprüche, den Anspruch auf Urlaubsabgeltung und Ihren Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Die anwaltliche Beratung von Arbeitnehmern bei uns umfasst:

  • Prüfung und Abwehr von Kündigungen

  • Abschluss und Verhandlung von Aufhebungsverträgen

  • Kündigungsschutzklage

  • Prüfung von Arbeitsverträgen

  • Durchsetzung Ihrer Rechte als Arbeitnehmer

Wir sind seit über 25 Jahren Anwalt für Arbeitnehmer in München

Unsere Kanzlei ist seit mehr als 25 Jahren für Arbeitnehmer in München tätig. Bei uns profitieren Sie von langjähriger Erfahrung bei außergerichtlichen Verhandlungen und vor dem Arbeitsgericht München. Sie können bei uns persönliche Betreuung, gewissenhafte Bearbeitung und nicht zuletzt ein entsprechend positives Ergebnis erwarten.
Unsere Anwälte, unter anderem eine langjährige Fachanwältin für Arbeitsrecht, setzen Ihre Rechte und Ansprüche konsequent und mit der notwendigen Härte durch.

Anwalt Arbeitnehmer Arbeitsrecht München

Unsere Leistungen

Als Arbeitnehmer steht man gegenüber dem Arbeitgeber oft auf verlorenem Posten. Viele haben das Gefühl wehrlos zu sein. In dieser Situation kommt unsere Kanzlei ins Spiel. Wir verhandeln für Sie auf Augenhöhe mit Ihrem Arbeitgeber.  Ihre Rechte werden wirksam geltend gemacht und konsequent, auch mit der gebotenen Härte, durchgesetzt.

Wir beraten vor allem in folgenden Bereichen:

  • Prüfung und Abwehr von Kündigungen

  • Kündigungsschutzklagen

  • Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen

  • Verhandeln von Abfindungen

  • Beratung bei Änderungskündigung

  • Beratung bei Abmahnung

  • Prüfung, Entwurf Behandlung von Arbeitsverträgen

  • Überprüfung von Arbeitszeugnissen

Anwalt bei Kündigung und Aufhebungsvertrag

Ein Großteil unserer Tätigkeit ist die Vertretung von Arbeitnehmern bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und Aufhebungsvertrag. Hier ist anwaltliche Betreuung besonders wichtig, weil mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Änderung in der wirtschaftlichen Lebensgrundlage einhergeht und der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unterlegen ist.

Beim Aufhebungsvertrag kommt hinzu, dass diese Form der Beendigung erhebliche Risiken für den Arbeitnehmer mit sich bringt, weil oft eine Sperrfrist verhängt wird. Sie können Ihre Situation erheblich verbessern, wenn Sie sich bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag Unterstützung gegen den Arbeitgeber durch unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht, Beatrice von Wallenberg Pachaly holen. Scheuen Sie sich nicht, einfach anzurufen.

Wie eine Beratung bei einer Kündigung bei uns abläuft.

Ihr Anwalt: Bei uns rund um die Uhr erreichbar

Bei einer Kündigung ist schnelles Handeln gefragt. Zum einen läuft die Klagefrist, zum anderen oft eine weitere sehr kurze Frist von nur wenigen Tagen zur Zurückweisung der Kündigung. Damit nicht wertvolle Zeit verstreicht, steht Ihnen bei uns sofort ein Anwalt für Arbeitnehmer zur Verfügung. Unsere Kanzlei ist rund um die Uhr erreichbar. Zögern nicht, sondern rufen Sie uns nach einer Kündigung an.

Dasselbe gilt, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten. Auch hier sollten Sie einen Anwalt für Arbeitnehmer einschalten, damit überprüft wird, ob der Vertrag Risiken für Sie hat, was häufig der Fall ist. Unsere Anwälte beraten Sie wie Risiken zu vermeiden sind und maximale Vorteile erzielt werden können.

Häufige Themen

Ihre Rechte bei einer Kündigung

Eine Kündigung zu erhalten ist für viele eine einschneidende Erfahrung bis hin zu einem Schock, denn die wirtschaftliche Lebensgrundlage gerät in Gefahr. Trotz dieser Belastung müssen Sie aktiv werden, um Ihre Rechte zu wahren. Sie müssen aber nicht selbst gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen. Dafür sind wir da. Rufen Sie uns einfach uns an. Wir wissen, was zu tun ist und helfen Ihnen sofort. Kosten sind dabei kein Hinderungsgrund, denn der telefonische Erstkontakt ist kostenfrei.

 

Nehmen Sie die Kündigung nicht einfach hin. Jede Kündigung kann vor Gericht auf Wirksamkeit überprüft werden. Das zahlt sich sehr häufig in Form einer Abfindung aus, denn viele Kündigungen erweisen vor Gericht sich als unwirksam. Das gilt insbesondere dannn, wenn das Kündigungsschutzgesetz zugunsten des Arbeitnehmers gilt. Daher haben Sie als Arbeitnehmer grundsätzlich weitaus bessere Chancen beim Arbeitsgericht als sie selbst wahrscheinlich annehmen.

 

Voraussetzung ist aber, dass Sie nicht passiv bleiben, sondern sofort einen Anwalt kontaktieren. Mit einem Anwalt haben Sie weitaus bessere Chancen Ihre Rechte gegen den Arbeitgeber erfolgreich durchzusetzen. Aber schieben Sie es nicht auf die lange Bank, warten Sie nicht bis zum letzten Tag der Klagefrist, denn es läuft möglicherweise eine noch kürzere Frist, die Sie nicht versäumen sollten. Setzen Sie sich mit uns sofort in Verbindung. Wir prüfen die Wirksamkeit der Kündigung und klären sie über Ihre Chancen und Optionen auf. Kostenfrei & unverbindlich.

Kündigungsschutzklage: Warum sie so wichtig ist

Viele Arbeitnehmer genießen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Voraussetzung hierfür ist nur, dass der Arbeitgeber mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. In diesem Fall ist die Kündigung für den Arbeitgeber erschwert, weil nur wenige Kündigungsgründe zulässig sind.


Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie sich gegen die Kündigung aktiv wehren. Unternehmen Sie nichts gegen die Kündigung, wird selbst eine rechtswidrige Kündigung nach Ablauf der Klagefrist wirksam.

Die einzige Form sich gegen die Kündigung zu wehren ist die Einreichung einer Kündigungsschutzklage  beim Arbeitsgericht. Ohne Klage wird auch wenn für Sie das Kündigungsschutzgesetz gilt, die Kündigung wirksam. Sie verlieren Ihre Chance auf eine Abfindung. Deshalb ist es für Sie als Arbeitnehmer so wichtig, dass Sie die Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung innerhalb der ab Zugang der Kündigung laufenden Frist von drei Wochen einreichen.
 

Gute Bewertungen sind kein Zufall

FAQ - Fragen & Antworten

1. Muss ich gegen die Kündigung klagen, wenn ich nur eine Abfindung will?

Eine Klage ist gegen eine Kündigung auch dann notwendig, wenn Sie nur eine Abfindung wollen, denn wenn Sie nicht klagen, wird die Kündigung wirksam und der Arbeitgeber hat keine Veranlassung eine Abfindung zu zahlen.

2. Was für Rechte habe ich als Arbeitnehmer?

Sie haben u.a. Anspruch auf Vergütung Ihrer Arbeitsleistung, Anspruch auf pünktliche und vollständige Zahlung, Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Recht auf Urlaub, Anspruch auf Gleichbehandlung, Anspruch auf Kündigungschutz und Einhaltung von Kündigungsfristen.

3. Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?

Sie müssen eine Abmahnung nicht unterzeichnen. Wir raten grundsätzlich von einer Unterschrift ab. Hier besteht die Gefahr, dass mit der Unterschrift nicht nur der Empfang bestätitgt, sondern auch der Inhalt der Abmahnung anerkannt wird.

4. Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden?

Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden. Auch ein mündlicherArbeitsvertrag ist wirksam. Ausnahmen bestehen für ein befristetes Arbeitsverhältnis, für den Ausbildungsvertrag und wenn Tarifverträge eine Schriftform vorsehen.

5. Muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen?

Für das Arbeitsverhältnis bestimmt § 623 BGB, dass eine Kündigung nur schriftlich wirksam ist. Hierzu muss eine Kündigung in Papierform von dem Arbeitgeber oder einem bevollmächtigten Vertreter persönlich unterzeichnet werden.

6. Steht mir bei einer Kündigung eine Abfindung zu?

Bei rechtmäßiger Kündigung besteht kein Anspruch auf eine Abfindung. Ausnahmsweise besteht ein Abfindungsanspruch, wenn im Kündigungsschreiben bei betriebsbedingter Kündigung eine Abfindung versprochen wird oder im Rahmen einer Massenentlassung ein Sozialplan eine Abfindung vorsieht oder das Gericht eine Abfindung zuspricht, wenn die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. In den meisten Fällen wird eine Abfindung gezahlt, weil die Rechtmäßigkeit der Kündigung zweifelhaft ist. Dann ist der Arbeitgebers oft bereit eine Abfindung zu zahlen, um einen Prozess zu vermeiden.

Anwalt Arbeitnehmer Arbeitsrecht München

Arbeitnehmer-Anwalt in München

Wenn Ihre Arbeitsrechte verletzt werden, sollten Sie das nicht hinnehmen, sondern Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen. Rufen Sie uns an. In einem Ersttelefonat erhalten Sie kostenlos eine Einschätzung Ihrer Chancen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in München. Wir helfen Ihnen sofort.

DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

 

bottom of page