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Abwicklungsvertrag - Überblick
Ein Abwicklungsvertrag ist ein wichtiges Instrument im Arbeitsrecht, das sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern die Möglichkeit bietet, die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einvernehmlich zu regeln. Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag setzt der Abwicklungsvertrag aber eine bereits ausgesprochene Kündigung voraus, wird also nach einer Kündigung abgeschlossen.
Dieser Leitfaden beleuchtet Aspekte des Abwicklungsvertrags und gibt Arbeitnehmern und Arbeitgebern Hinweise für dessen Anwendung.
Definition und Zweck des Abwicklungsvertrags
Ein Abwicklungsvertrag ist eine zweiseitige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nach einer ausgesprochenen Kündigung geschlossen wird. Ihr Hauptzweck besteht darin, die Folgen der Kündigung zu regeln und potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden. Dabei werden meist folgende Aspekte geregelt:
Verzicht des Arbeitnehmers auf eine Kündigungsschutzklage
Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber
Freistellung des Arbeitnehmers
Regelungen zum Arbeitszeugnis
Restzahlungen und offene Ansprüche
Unterschied zum Aufhebungsvertrag
Der wesentliche Unterschied zum Aufhebungsvertrag liegt darin, dass beim Abwicklungsvertrag bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde. Der Abwicklungsvertrag "bestätigt" sozusagen die Wirksamkeit dieser Kündigung, regelt aber zusätzlich die Folgen. Der Aufhebungsvertrag hingegen beendet das Arbeitsverhältnis selbst einvernehmlich.
Vorteile für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber bietet der Abwicklungsvertrag mehrere Vorteile:
Rechtssicherheit: Durch den Verzicht des Arbeitnehmers auf eine Kündigungsschutzklage wird das Risiko eines langwierigen und kostspieligen Rechtsstreits minimiert.
Planungssicherheit: Der Arbeitgeber kann den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses genau festlegen.
Flexibilität: Der Abwicklungsvertrag ermöglicht es, individuelle Regelungen zu treffen, die auf die spezifische Situation zugeschnitten sind.
Imageschutz: Eine einvernehmliche Lösung kann dazu beitragen, das Unternehmensimage zu schützen und negative Publicity zu vermeiden.
Vorteile für Arbeitnehmer
Auch Arbeitnehmer können von einem Abwicklungsvertrag profitieren:
Finanzielle Entschädigung: In der Regel wird eine Abfindung vereinbart, die eine finanzielle Überbrückung ermöglicht.
Planungssicherheit: Der Arbeitnehmer weiß genau, wann das Arbeitsverhältnis endet und kann sich darauf einstellen.
Positives Arbeitszeugnis: Oft wird im Rahmen des Abwicklungsvertrags ein wohlwollendes Arbeitszeugnis vereinbart.
Vermeidung eines Rechtsstreits: Der Arbeitnehmer erspart sich die emotionale und finanzielle Belastung eines Gerichtsverfahrens.
Inhalt eines Abwicklungsvertrags
Ein typischer Abwicklungsvertrag enthält folgende Elemente:
Bestätigung der Kündigung und des Beendigungszeitpunkts
Verzichtserklärung des Arbeitnehmers auf eine Kündigungsschutzklage
Höhe und Zahlungsmodalitäten der Abfindung
Regelungen zur Freistellung
Vereinbarungen zum Arbeitszeugnis
Regelungen zu Restzahlungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Provisionen)
Regelungen zur Rückgabe von Firmeneigentum
Verschwiegenheitsklauseln
Ausgleichsklausel (Verzicht auf weitere gegenseitige Ansprüche)
Rechtliche Aspekte und Fallstricke
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Ein häufig diskutierter Aspekt des Abwicklungsvertrags ist die mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Entgegen früherer Annahmen hat das Bundessozialgericht im Jahr 2003 entschieden, dass auch der Abschluss eines Abwicklungsvertrags grundsätzlich zu einer Sperrzeit führen kann. Die Bundesagentur für Arbeit sieht im Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage oft eine freiwillige Aufgabe des Beschäftigungsverhältnisses, was eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen nach sich ziehen kann. Um dieses Risiko zu minimieren, wird oft empfohlen, zunächst eine Kündigungsschutzklage einzureichen und dann im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs eine Abfindungsregelung zu treffen. In diesem Fall wird in der Regel keine Sperrzeit verhängt.
Verhandlungsposition und Beratung
Arbeitnehmer sollten beachten, dass sie sich beim Abschluss eines Abwicklungsvertrags oft in einer schwächeren Verhandlungsposition befinden. Es ist daher ratsam, sich vor der Unterzeichnung rechtlich beraten zu lassen. Ein erfahrener Arbeitsrechtsanwalt kann helfen, die Konditionen zu optimieren und mögliche Fallstricke zu vermeiden.
Keine Widerrufsfrist
Im Gegensatz zu Aufhebungsverträgen gibt es bei Abwicklungsverträgen in der Regel keine gesetzliche Widerrufsfrist. Daher ist es besonders wichtig, den Vertrag sorgfältig zu prüfen, bevor er unterschrieben wird.
Verhandlungstaktik und Tipps
Für Arbeitnehmer:
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Nehmen Sie sich Zeit, den Vertrag zu prüfen und sich beraten zu lassen.
Verhandeln Sie über die Höhe der Abfindung. Als Faustregel gilt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Auf diese Höhe sind Sie aber nicht beschränkt. Das bedeutet, dass Sie verhandeln müssen.
Beachten Sie auch eine drohende Sperrfrist und die Auswirkung auf Ihre Abfindung.
Achten Sie auf die Formulierung des Arbeitszeugnisses und lassen Sie sich ein Zwischenzeugnis aushändigen.
Klären Sie alle offenen Ansprüche wie z.B. Resturlaub, Überstunden oder ausstehende Boni.
Prüfen Sie die steuerlichen Auswirkungen der Abfindung.
Für Arbeitgeber:
Bereiten Sie den Abwicklungsvertrag sorgfältig vor und lassen Sie ihn rechtlich prüfen.
Seien Sie bereit, über die Abfindungshöhe zu verhandeln, aber setzen Sie klare Grenzen.
Achten Sie auf eine klare und unmissverständliche Formulierung aller Vertragsklauseln.
Berücksichtigen Sie mögliche Auswirkungen auf andere Mitarbeiter und die Unternehmenskultur.
Planen Sie die Kommunikation der Trennung sorgfältig, um negative Auswirkungen auf das Betriebsklima zu minimieren.
Der Abwicklungsvertrag kann ein Instrument sein, um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einvernehmlich zu gestalten. Er bietet beiden Parteien die Möglichkeit, Rechtssicherheit zu erlangen und potenzielle Konflikte zu vermeiden. Allerdings birgt er auch Risiken, insbesondere für Arbeitnehmer hinsichtlich möglicher Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld. Diese sollten nicht zu unterschätzt werden, weil durch eine Sperrfrist en Teil der Abfindung verloren geht, denn die Sperrzeit verkürzt die Dauer des Arbeitslosengeldes.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen und sich professionell beraten lassen. Ein fair ausgehandelter Abwicklungsvertrag kann für beide Seiten eine Win-Win-Situation darstellen. Mit der richtigen Vorbereitung kann der Abwicklungsvertrag, bei Beachtung der Einschränkungen, ein effektives Instrument zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein.
DR. THORN Rechtsanw älte
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FAQ - Abwicklungsvertrag
Was ist ein Abwicklungsvertrag?
Ein Abwicklungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nach einer Kündigung abgeschlossen wird, um die Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu regeln. Durch diesen Vertrag werden üblicherweise Themen wie Abfindung, Zeugnis und Resturlaub verbindlich festgelegt. Er bietet den Parteien eine klare Grundlage zur Abwicklung der Kündigung. Der Abwicklungsvertrag unterscheidet sich vom Aufhebungsvertrag, da letzterer das Arbeitsverhältnis ohne vorherige Kündigung beendet.
Typische Inhalte eines Abwicklungsvertrags
Typische Inhalte eines Abwicklungsvertrags sind Regelungen zur Abfindung, zur Freistellung, zum Arbeitszeugnis, zur Urlaubsabgeltung und zu Wettbewerbsverboten. Die Abfindung dient als finanzielle Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust. Die Freistellung kann entweder bezahlt oder unbezahlt erfolgen, je nach Vereinbarung. Wettbewerbsverbote regeln, ob der Arbeitnehmer nach Vertragsende in einer ähnlichen Branche tätig sein darf.
Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer
Vorteile eines Abwicklungsvertrags für Arbeitnehmer sind die Festschreibung der Abfindung und eine klar geregelte Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nachteile eines Abwicklungsvertrags für Arbeitnehmer sind mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld sowie der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage, die möglicherweise zu einer höheren Abfindung geführt hätte.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Ein Abwicklungsvertrag kann ebenso wie ein Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen, wenn die Agentur für Arbeit ihn als eine aktive Mitwirkung an der eigenen Kündigung wertet. Diese Sperrzeit beträgt in der Regel bis zu zwölf Wochen, in denen kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Ein Abwicklungsvertrag führt nicht zu einer Sperrzeit, wenn die Kündigung durch den Arbeitgeber wirksam war und der Arbeitnehmer sich auf einen wichtigen Grund berufen kann, der ihn zur Zustimmung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses bewogen hat. Es ist ratsam, auch vor der Unterzeichnung eines Abwicklungsvertrags eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Unterschied zum Aufhebungsvertrag
Ein Abwicklungsvertrag wird nach einer Kündigung abgeschlossen, um deren Folgen zu regeln, während ein Aufhebungsvertrag selbst das Arbeitsverhältnis ohne vorherige Kündigung beendet. Beim Abwicklungsvertrag hat der Arbeitgeber bereits gekündigt, wohingegen der Aufhebungsvertrag zwischen den Parteien geschlossen wird und zur Auflösung führt. Beide Verträge sollten genau geprüft werden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt
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