Anwalt Arbeitsrecht München - Fachanwalt Arbeitsrecht - Kündigung - Aufhebungsvertrag - Abfindung - Tel. 089/3801990
Altersdiskriminierung – Ihre Rechte, Ihre Möglichkeiten
Altersdiskriminierung: Was ist das?
Als Altersdiskriminierung gilt jede Benachteiligung in Bewerbung, Beschäftigung oder Kündigung ausschließlich wegen des Lebensalters. Das kann Arbeitnehmer jeden Alters betreffen – häufig aber insbesondere ältere Beschäftigte bei Neueinstellung, Weiterbildung, Gehalt oder Ausscheiden.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor unfairen Altersgrenzen und verpflichtet Arbeitgeber, alle Beschäftigten unabhängig vom Alter fair zu behandeln.
Wodurch zeigt sich Altersdiskriminierung?
Direkte Altersdiskriminierung
Wenn Bewerber oder Angestellte allein wegen ihres Alters schlechter behandelt werden.Beispiel: „Wir suchen einen jungen Mitarbeiter“ oder „Teamverjüngung“ als Kündigungsgrund.
Indirekte Altersdiskriminierung
Wenn auf den ersten Blick neutrale Regeln bestimmte Altersgruppen benachteiligen.Beispiel: Nur Mitarbeitende unter 40 erhalten Prämien/Boni – ohne sachlichen Grund.
Gesetzlicher Schutz – das AGG
Das AGG (§§ 1–10) verbietet Diskriminierung – ausdrücklich auch wegen des Alters.
Dieser Schutz umfasst alle Bereiche des Arbeitslebens: von Bewerbung über Arbeitsbedingungen und Kündigung bis zur betrieblichen Weiterbildung.
Diskriminierungsgründe nach AGG:
Alter
ethnische Herkunft
Geschlecht
Religion/Weltanschauung
Behinderung
sexuelle Identität
Arbeitgeber müssen für Gleichbehandlung sorgen. Ein Verstoß kann Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche (nach § 15 AGG) auslösen.
Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Unterlassung und Beseitigung der Benachteiligung
Entschädigung (§ 15 Abs. 2 AGG)
Schadensersatz (§ 15 Abs. 1 AGG)
Wichtig: Ansprüche müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 4 AGG). Bei Kündigungen greift zusätzlich das Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Offensichtlich altersdiskriminierende Kündigungen sind unwirksam.
Häufige Praxisbeispiele
Bewerber über 50 werden grundsätzlich nicht eingeladen
Ältere Mitarbeitende werden systematisch von Fortbildungen ausgeschlossen
Prämien/Boni gibt es nur für „Young Professionals“
Kündigungsgrund: „Das Team soll jünger werden“
Abfindungsangebote werden nur nach Alter gestaffelt – ohne objektiven Grund
Was tun bei Altersdiskriminierung?
1. Beweise sichern:Dokumentieren Sie diskriminierende Formulierungen, interne Mails, Ausschreibungen.
2. Fristen wahren:Schriftliche Geltendmachung spätestens 2 Monate nach Kenntnis der Diskriminierung.
3. Rechtliche Beratung:Kontaktieren Sie möglichst frühzeitig einen Fachanwalt – Erfahrung zählt.
4. Klage/gerichtliche Durchsetzung:Ist eine Einigung nicht möglich, prüfen und erzwingen wir konsequent Ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht.
DR. THORN Rechtsanwälte
PartG mbB
Clemensstrasse 30
80803 München
Telefon: 089 3801990

Telefon: 089 3801990

Telefon: 089 3801990
FAQ - Altersdiskriminierung
Wann liegt Altersdiskriminierung vor?
Immer wenn Sie wegen Ihres Alters bei Bewerbung, Vergütung, Aufstieg, Weiterbildung oder Kündigung benachteiligt werden – ohne objektiven Grund.
Wie kann ich mir Beweise sichern?
Formulierungen in Stellenausschreibungen, interne E-Mails, Zeugenberichte und Statistiken sind wichtige Indizien.
Welche Entschädigung bekomme ich?
Der Anspruch richtet sich nach § 15 AGG und umfasst in der Regel Schadensersatz und/oder Entschädigung – oft berechnet nach mehreren Monatsgehältern.
Wie lange habe ich Zeit?
Sie müssen binnen zwei Monaten nach Kenntnis die Diskriminierung schriftlich beim Arbeitgeber geltend machen, bei Kündigung gilt die 3-Wochen-Frist für die Klage.
Was tun bei altersbedingter Kündigung?
Sofort mit einem Fachanwalt sprechen und innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN



