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Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht - Überblick


Das Arbeitsgericht ist die Anlaufstelle für rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es ist Teil der speziellen Arbeitsgerichtsbarkeit und befasst sich ausschließlich mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.


Das Arbeitsgericht in München hat die Anschrift


Arbeitsgericht München

Winzererstraße 106

80797 München


Arbeitnehmern bietet das Arbeitsgericht eine Plattform, um ihre Rechte durchzusetzen. Die häufigsten Fälle vor dem Arbeitsgericht betreffen Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten um Gehalt, Abmahnungen oder die Ausstellung von Arbeitszeugnissen.


Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist darauf ausgelegt, Konflikte schnell und effizient zu lösen, wobei ein besonderer Fokus auf der gütlichen Einigung zwischen den Parteien liegt. Im Gegensatz zu anderen Gerichtsverfahren ist das arbeitsgerichtliche Verfahren in der ersten Instanz für Arbeitnehmer relativ kostengünstig, da jede Partei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ihre eigenen Anwaltskosten trägt.

Das Arbeitsgericht im Rechtssystem

Das Arbeitsgericht nimmt eine Schlüsselrolle im Arbeitsrecht ein. Es ist die erste Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten und somit der Anlaufpunkt für Arbeitnehmer, die sich ungerecht behandelt fühlen. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist in Deutschland dreistufig aufgebaut: Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht. Diese Struktur gewährleistet, dass Fälle gründlich geprüft und bei Bedarf in höheren Instanzen neu verhandelt werden können.


Aufbau des Arbeitsgerichts

Das Arbeitsgericht ist die erste Instanz in der dreistufigen Arbeitsgerichtsbarkeit. Es ist zuständig für alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie für Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien. Die Besetzung einer Kammer des Arbeitsgerichts besteht aus einem Berufsrichter als Vorsitzendem und je einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.


Der Weg zum Arbeitsgericht

Der erste Schritt in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren ist die Klageerhebung. Diese kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des zuständigen Arbeitsgerichts erfolgen. Wichtig ist, dass bestimmte Fristen eingehalten werden müssen. Bei einer Kündigungsschutzklage beispielsweise beträgt die Frist zur Klageerhebung drei Wochen nach Zugang der Kündigung.


Zuständigkeiten und häufige Falltypen

Arbeitsgerichte befassen sich mit einer breiten Palette von Themen. Zu den häufigsten Fällen gehören:


  1. Kündigungsschutzklage: Wenn Arbeitnehmer ihre Kündigung für ungerechtfertigt halten, müssen sie eine Kündigungsschutzklage einreichen.

  2. Arbeitsentgelt: Bei Unstimmigkeiten bezüglich Lohn, Gehalt oder Zulagen wird eine Zahlungsklage erhoben.

  3. Arbeitszeugnissen: Wenn der Inhalt oder die Formulierung eines Zeugnisses strittig ist, entscheidet das Arbeitsgericht im Rahmen einer Zeugnisklage

  4. Urlaubsansprüche: Bei Konflikten über die Gewährung oder Berechnung von Urlaub entscheidet das Arbeitsgericht im Rahmen einer Klage bzw. einer einstweiligen Verfügung.

  5. Diskriminierung am Arbeitsplatz: In Fällen von Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft etc. entscheidet das Arbeitsgericht im Rahmen einer AGG-Klage (AGG = Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).


Ablauf des Verfahrens

Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht gliedert sich in zwei Hauptphasen:


  • Güteverhandlung: Nach Eingang der Klage wird zunächst ein Gütetermin anberaumt. Hier versucht das Gericht, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. In Kündigungsschutzverfahren soll dieser Termin laut Gesetz innerhalb von zwei Wochen nach Klageeingang stattfinden, was in der Praxis jedoch oft nicht realisierbar ist

  • Kammertermin: Kommt es im Gütetermin zu keiner Einigung, folgt der Kammertermin. Hier wird der Fall vor der vollständig besetzten Kammer verhandelt. Die Parteien tragen ihre Argumente vor, und das Gericht kann Beweise erheben


Besonderheiten beim Arbeitsgericht

Ein wichtiger Aspekt des Arbeitsgerichtsverfahrens ist, dass in der ersten Instanz kein Anwaltszwang besteht. Arbeitnehmer können sich also selbst vertreten oder sich von Gewerkschaftsvertretern unterstützen lassen. Dennoch ist es oft ratsam, einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen, um die eigenen Chancen zu verbessern.


Eine weitere Besonderheit ist die Kostenregelung in der ersten Instanz: Jede Partei trägt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ihre eigenen Anwaltskosten. Dies soll verhindern, dass Arbeitnehmer aus Angst vor hohen Kosten darauf verzichten, ihre Rechte durchzusetzen.


Ausgang des Verfahrens

Ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht kann auf verschiedene Weise enden:


  1. Vergleich: Viele Fälle enden mit einem Vergleich, einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien. Dies kann in der Güteverhandlung oder auch später im Verfahren geschehen.

  2. Urteil: Kommt es zu keiner Einigung, fällt das Gericht ein Urteil.

  3. Klagerücknahme, Anerkenntnis oder Verzicht: Das Verfahren kann auch durch einseitige Handlungen der Parteien beendet werden


Rechtsmittel gegen Entscheidung

Gegen Urteile des Arbeitsgerichts kann Berufung zum Landesarbeitsgericht eingelegt werden. Die Berufung muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils eingelegt werden. In der Berufungsinstanz gilt Anwaltszwang, und die Kostenregelung ändert sich: Die unterlegene Partei muss die Kosten des Verfahrens tragen.


Prozesskostenhilfe

Für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Diese kann gewährt werden, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat und der Kläger die Prozesskosten nicht selbst tragen kann.


Tipps für Arbeitnehmer


  1. Fristen beachten: Insbesondere bei Kündigungsschutzklagen ist die Einhaltung der dreiwöchigen Klagefrist entscheidend.

  2. Gute Vorbereitung: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente und Beweise, die Ihre Position stützen.

  3. Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen: Auch wenn kein Anwaltszwang besteht, kann rechtliche Unterstützung Ihre Chancen erheblich verbessern.

  4. Offen für Vergleiche sein: Ein Vergleich kann oft eine schnelle und zufriedenstellende Lösung bieten.

  5. Ruhig und sachlich bleiben: Emotionale Ausbrüche vor Gericht sind kontraproduktiv.


Wenn Sie Fragen zum Arbeitsgericht haben, wenden Sie sich gerne an DR. THORN Rechtsanwälte mbB.



DR. THORN Rechtsanwälte

PartG mbB

Clemensstrasse 30

80803 München

Telefon: 089 3801990




Dr. Michael Thorn  Rechtsanwalt
Dr. Michael Thorn Rechtsanwalt

Telefon: 089 3801990

thorn@thorn-law.de



Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Telefon: 089 3801990

bvwp@thorn-law.de





FAQ - Arbeitsgericht

Was ist ein Arbeitsgericht?

Das Arbeitsgericht ist ein Spezialgericht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Welche Streitigkeiten werden vor dem Arbeitsgericht verhandelt?

Es verhandelt u.a. Kündigungsschutzklagen, Lohnstreitigkeiten, Arbeitszeugnisstreitigkeiten und Diskriminierungsfälle.

Wie ist ein Arbeitsgericht aufgebaut?

Es besteht aus einem vorsitzenden Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern.

Welche Kosten entstehen bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht?

In der 1. Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Kann ich mich vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten?

Ja, Arbeitnehmer können sich selbst vertreten, aber ein Anwalt ist grundsätzlich ratsam.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt

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