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Arbeitsgericht Verfahren

Richterin beim Arbeitsgericht

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Das arbeitsgerichtliche Verfahren


Das arbeitsgerichtliche Verfahren ist für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber Neuland. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick von der Klageerhebung über die Güteverhandlung bis zum Urteil oder Vergleich.


Das Arbeitsgerichtsverfahren ist ein rechtlicher Prozess, der darauf ausgerichtet ist, Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern fair und effizient zu lösen. Es basiert auf dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), wird vor dem Arbeitsgericht geführt und zeichnet sich durch besondere Merkmale aus, die es von anderen Gerichtsverfahren unterscheiden.


Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut: 


  • Arbeitsgerichte in erster Instanz

  • Landesarbeitsgerichte in zweiter Instanz

  • Bundesarbeitsgericht als höchste Instanz.


Eine Besonderheit des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ist die Beteiligung von ehrenamtlichen Richtern aus den Reihen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, was eine praxisnahe Rechtsprechung gewährleisten soll. Das Verfahren ist darauf ausgelegt, schnell und kostengünstig zu sein, insbesondere im Interesse und für Arbeitnehmer. Es beginnt in der Regel mit einer Güteverhandlung, die auf eine einvernehmliche Lösung abzielt. Sollte diese nicht gelingen, folgt die Kammerverhandlung.

Der Weg zum Arbeitsgericht


Der erste Schritt im Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist die Einreichung einer Klage durch den Arbeitnehmer. Dies geschieht, wenn Verhandlungen mit dem Arbeitgeber gescheitert sind oder keine Einigung in Sicht oder zu erwarten ist. Gründe für eine Klage sind:


  • Kündigungsschutzklage:

    Wenn ein Arbeitnehmer seine Kündigung für ungerechtfertigt hält, erhebt er innerhalb der Klagefrist Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung.

  • Lohnklage:

    Bei Streitigkeiten über ausstehende Gehaltszahlungen oder Überstundenvergütungen.

  • Zeugnisklage:

    Wenn der Arbeitnehmer kein Zeugnis erhält oder mit dem Inhalt seines Arbeitszeugnisses nicht einverstanden ist.


Wichtig zu wissen: Für viele Klagen, insbesondere die Kündigungsschutzklage, gelten Fristen, die einzuhalten sind um keine Rechte zu verlieren. So muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden.


Die Güteverhandlung


Das Verfahren beginnt mit der Güteverhandlung. Sie hat zum Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen, ohne dass es zu einem langwierigen Prozess kommt. Charakteristika der Güteverhandlung sind:


  • Informelle Atmosphäre

  • Leitung durch einen einzelnen Richter

  • Möglichkeit für beide Parteien, ihre Sicht darzulegen

  • Richter kann Vorschläge zur Einigung machen


Die meisten Fälle werden bereits in der Güteverhandlung durch einen Vergleich beendet. Dies ist für beide Seiten vorteilhaft, da es Zeit und Kosten spart.


Die Kammerverhandlung


Kommt es in der Güteverhandlung zu keiner Einigung, folgt die Kammerverhandlung. Hier wird der Fall vor einem Richter und zwei ehrenamtlichen Richtern verhandelt. Die Verhandlung wird durch Schriftsätze vorbereitet. Der Ablauf umfasst der Verhandlung:


  1. Darlegung des Sachverhalts

  2. Beweisaufnahme (z.B. Zeugenvernehmungen, Urkunden)

  3. Rechtliche Würdigung durch das Gericht

  4. Urteilsverkündung


Auch in dieser Phase bleibt das Gericht stets bemüht, eine gütliche Einigung zu erzielen.


Besonderheiten des Verfahrens


Das Verfahren beim Arbeitsgericht unterscheidet sich in einigen Punkten von anderen Gerichtsverfahren:


  • Kostenrisiko: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Gerichtskosten fallen für den Kläger nur an, wenn er verliert.

  • Schnelligkeit: Arbeitsgerichtliche Verfahren sind oft schneller als andere Zivilprozesse. Dies ist besonders wichtig bei Kündigungsschutzklagen.

  • Beweislasterleichterungen: In bestimmten Fällen gelten Beweislasterleichterungen zugunsten des Arbeitnehmers.

  • Keine Anwaltspflicht: In der ersten Instanz besteht keine Pflicht zur anwaltlichen Vertretung.


Rolle der ehrenamtlichen Richter


Eine Besonderheit des Arbeitsgericht Verfahrens ist die Beteiligung von ehrenamtlichen Richtern. Diese kommen je zur Hälfte aus den Reihen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ihre Aufgaben umfassen:


  • Mitwirkung an der Urteilsfindung

  • Einbringen praktischer Erfahrungen aus der Arbeitswelt

  • Gewährleistung einer ausgewogenen Perspektive


Die ehrenamtlichen Richter haben das gleiche Stimmrecht wie der Berufsrichter, was die Berücksichtigung praktischer Aspekte in der Rechtsprechung sicherstellt.


Ablauf des Verfahrens

  • Klageerhebung durch den Kläger (meist Arbeitnehmer)

  • Zustellung der Klageschrift an den Beklagten

  • Güteverhandlung zur gütlichen Einigung

  • Bei Nichteinigung: Kammertermin mit streitiger Verhandlung

  • Urteil oder Vergleich


Ausgänge des Verfahrens


Ein Verfahren kann auf verschiedene Weise enden:


  • Vergleich: Eine gütliche Einigung zwischen den Parteien, oft mit gegenseitigen Zugeständnissen.

  • Urteil: Eine verbindliche Entscheidung des Gerichts.

  • Klagerücknahme: Der Kläger zieht seine Klage zurück.

  • Anerkenntnis: Der Beklagte erkennt den Anspruch des Klägers an.


Rechtsmittel


Ist eine Partei mit dem Urteil des Arbeitsgerichts nicht einverstanden, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen. Die wichtigsten Punkte hierbei sind:


  • Berufungsfrist von einem Monat nach Urteilszustellung

  • Berufungssumme von mehr als 600 Euro oder Zulassung der Berufung im Urteil


Gegen Urteile des Landesarbeitsgerichts ist unter engen Voraussetzungen die Revision zum Bundesarbeitsgericht möglich. Dies betrifft vor allem Fälle von grundsätzlicher Bedeutung.


Praktische Tipps für Arbeitnehmer


Für Arbeitnehmer, die ein Verfahren in Betracht ziehen, sind folgende Punkte wichtig:


  1. Fristen beachten: Insbesondere bei Kündigungsschutzklagen ist die Dreiwochenfrist entscheidend.

  2. Dokumentation: Alle relevanten Unterlagen und Kommunikation sorgfältig aufbewahren.

  3. Rechtliche Beratung: Frühzeitig einen Anwalt für Arbeitsrecht oder eine Gewerkschaft konsultieren.

  4. Vergleichsbereitschaft: Offen für einen fairen Vergleich sein, da dies oft die schnellste und kostengünstigste Lösung ist.

  5. Vorbereitung: Sich gut auf die Verhandlung vorbereiten, alle Fakten kennen und ruhig bleiben.


Das arbeitsgerichtliche Verfahren

Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist ein wichtiges Instrument zum Schutz von Arbeitnehmerrechten. Es bietet einen spezialisierten, in der Regel schnellen und kostengünstigen Weg zur Lösung arbeitsrechtlicher Konflikte. Die Besonderheiten des Verfahrens, wie die Beteiligung ehrenamtlicher Richter und der Fokus auf gütliche Einigungen, tragen dazu bei, dass arbeitsrechtliche Streitigkeiten fair und unter Berücksichtigung der praktischen Realitäten des Arbeitslebens gelöst werden.


Für Arbeitnehmer ist es wichtig, ihre Rechte zu kennen und im Konfliktfall rechtzeitig und überlegt zu handeln. Das Arbeitsgericht Verfahren bietet ihnen die Möglichkeit, ihre Ansprüche durchzusetzen und sich gegen ungerechtfertigte Behandlung zu wehren. Gleichzeitig fördert es durch seinen Aufbau und seine Prinzipien faire Lösungen, die oft beiden Seiten zugutekommen.


Begriffe beim Verfahren vor dem Arbeitsgericht :


  • Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

  • Arbeitsgerichtsbarkeit

  • Arbeitsgericht

  • Landesarbeitsgericht

  • Bundesarbeitsgericht

  • Güteverhandlung

  • Kammerverhandlung

  • Ehrenamtliche Richter

  • Kündigungsschutzklage

  • Lohnklage

  • Vergleich

  • Urteil

  • Berufung

  • Revision

  • Beweislasterleichterung

  • Anwaltspflicht



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Dr. Michael Thorn  Rechtsanwalt
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Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
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