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Arbeitsgerichtsgesetz - Überblick
Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) ist das zentrale Gesetz, das die Rechtsgrundlagen für die Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland regelt. Diese besondere Gerichtsbarkeit beschäftigt sich mit allen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen, Tarifverträgen, Betriebsverfassungen und anderen arbeitsrechtlichen Fragestellungen stehen. Die Errichtung der Arbeitsgerichte stellt sicher, dass Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern schnell, effizient und fachkundig behandelt werden. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut: Die erste Instanz bilden die Arbeitsgerichte, gefolgt von den Landesarbeitsgerichten und als höchste Instanz das Bundesarbeitsgericht.
Ein zentrales Merkmal der Arbeitsgerichtsbarkeit ist die Beteiligung von ehrenamtlichen Richtern, die entweder aus den Reihen der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kommen. Dies garantiert eine gerechte und praxisnahe Rechtsprechung, die den Besonderheiten des Arbeitsrechts Rechnung trägt. Zudem zeichnet sich das Verfahren vor den Arbeitsgerichten durch besondere Verfahrensregeln aus, wie etwa die Befreiung von Gerichtskosten für Arbeitnehmer in der ersten Instanz, wenn das Verfahren durch Vergleich endet. Das Arbeitsgerichtsgesetz schafft so die Voraussetzungen für einen klar strukturierten, schnellen und gerechten Umgang mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
Arbeitsgerichtsgesetz: Aufbau und Struktur
Die Bedeutung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Das Arbeitsgerichtsgesetz regelt nicht nur die Zuständigkeiten der Gerichte, sondern legt auch die formalen Anforderungen an Klagen und Verfahren fest. Konflikte, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, wie etwa bei Kündigungsschutzklagen oder Lohnstreitigkeiten, werden auf der Basis des ArbGG behandelt. Dabei sorgt die dreistufige Gliederung der Arbeitsgerichtsbarkeit für eine durchgängige und gründliche Prüfung der jeweiligen Fälle.
Die Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. Die erste Instanz sind die Arbeitsgerichte, die auf örtlicher Ebene für die Entscheidung von Streitigkeiten zuständig sind. Diese Gerichte setzen sich aus einem Vorsitzenden Richter und zwei ehrenamtlichen Richtern zusammen. Die ehrenamtlichen Richter stammen dabei jeweils aus dem Kreis der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, was eine ausgewogene Vertretung der Interessen beider Seiten ermöglicht.
In zweiter Instanz folgen die Landesarbeitsgerichte. Hier werden Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte verhandelt. Diese Gerichte haben einen überregionalen Zuständigkeitsbereich, der in der Regel die einzelnen Bundesländer abdeckt.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist die höchste Instanz im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es hat seinen Sitz in Erfurt und sorgt für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Deutschland. Vor dem BAG werden Revisionen gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte verhandelt.
Verfahren vor den Arbeitsgerichten
Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten zeichnet sich durch einige Besonderheiten aus. Es ist oft schneller als bei anderen Gerichten, was besonders bei Kündigungsschutzklagen wichtig ist, da der Arbeitnehmer oft auf den Ausgang des Prozesses angewiesen ist, um seine berufliche Zukunft zu planen.
Ein wichtiges Merkmal ist die Güteverhandlung, die immer am Anfang eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens steht. Ziel dieser Verhandlung ist es, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Sollte dies nicht gelingen, wird das Verfahren in die Kammerverhandlung überführt, in der der Fall dann inhaltlich geprüft wird. Auch in dieser Phase bleibt das Gericht darauf bedacht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Vergleiche sind daher häufig der Ausgang von arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Wichtige Verfahrenstypen
Die häufigsten Verfahren vor den Arbeitsgerichten betreffen die folgenden Bereiche:
Kündigungsschutzklagen: Arbeitnehmer, die der Meinung sind, dass ihre Kündigung ungerechtfertigt war, können vor dem Arbeitsgericht Klage erheben. Dabei prüft das Gericht, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist oder ob formale Fehler im Kündigungsverfahren vorliegen.
Lohnstreitigkeiten: Hierbei handelt es sich um Fälle, in denen der Arbeitnehmer der Auffassung ist, dass ihm mehr Lohn zusteht, als ihm gezahlt wurde, oder dass der Arbeitgeber Lohnzahlungen unrechtmäßig zurückhält.
Tarifvertragsstreitigkeiten: Diese Verfahren betreffen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften über die Auslegung und Anwendung von Tarifverträgen.
Besonderheiten des Arbeitsgerichtsverfahrens
Ein wichtiger Aspekt des Arbeitsgerichtsverfahrens ist die Kostenregelung. In der ersten Instanz fallen keine Gerichtskosten an, wenn das Verfahren durch Vergleich beendet wird. Endet das Verfahren durch Urteil, trägt die unterlegene Partei die Gerichtskosten. Jede Partei trägt grundsätzlich ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. In der zweiten und dritten Instanz gelten die allgemeinen Kostenregelungen der Zivilprozessordnung.
Ehrenamtliche Richter
Ein besonderes Merkmal der Arbeitsgerichtsbarkeit ist die Beteiligung von ehrenamtlichen Richtern. Diese tragen dazu bei, dass die Rechtsprechung praxisnah und gerecht ist. Sie kommen aus der Mitte der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und verfügen oft über jahrelange Erfahrung im jeweiligen Bereich. Diese Perspektive der praktischen Erfahrung ist von großer Bedeutung, um arbeitsrechtliche Entscheidungen zu treffen, die nicht nur juristisch, sondern auch praktisch fundiert sind.
Rolle des Bundesarbeitsgerichts
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ist die höchste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es nimmt eine besondere Rolle ein, da es grundsätzliche Rechtsfragen klärt und somit die Rechtseinheitlichkeit in Deutschland sicherstellt. Urteile des BAG haben oft Signalwirkung und beeinflussen die Rechtsprechung der unteren Instanzen. Für die Rechtsfortbildung im Arbeitsrecht spielt das BAG eine zentrale Rolle, da es die Auslegung von Gesetzen, insbesondere des Arbeitsgerichtsgesetzes, entscheidend prägt.
Das Arbeitsgerichtsgesetz schafft die Grundlage für eine spezialisierte, gerechte und effiziente Behandlung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten. Durch seine Struktur und die Verfahrensregeln stellt es sicher, dass Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zügig und praxisnah gelöst werden können. Die dreistufige Struktur der Arbeitsgerichtsbarkeit, die Beteiligung ehrenamtlicher Richter sowie die spezifischen Kostenregelungen machen das ArbGG zu einem zentralen Instrument des deutschen Arbeitsrechts.
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FAQ - Arbeitsgerichtsgesetz
Was regelt das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)?
Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) regelt die Zuständigkeit, Organisation und Verfahrensweise der Arbeitsgerichte. Es bildet die Grundlage für die Arbeitsgerichtsbarkeit und legt fest, wie arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie zwischen Tarifparteien behandelt werden. Dazu gehören unter anderem Kündigungsschutzklagen, Lohnstreitigkeiten und Auseinandersetzungen über Arbeitsverträge oder Tarifverträge.
Welche Instanzen sieht das Arbeitsgerichtsgesetz vor?
Das Arbeitsgerichtsgesetz sieht eine dreistufige Instanzenstruktur vor. Die erste Instanz bildet das Arbeitsgericht. Falls eine der Parteien mit dem Urteil nicht einverstanden ist, kann sie Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen. Die letzte Instanz ist das Bundesarbeitsgericht, das über Revisionen entscheidet und Grundsatzurteile zu arbeitsrechtlichen Fragen fällt.
Welche Besonderheiten gelten im Arbeitsgerichtsverfahren?
Im Arbeitsgerichtsverfahren gelten einige Besonderheiten im Vergleich zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Zentrale Besonderheit ist die niedrige Kostenbelastung für Arbeitnehmer: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Zudem besteht in der ersten Instanz keine Pflicht zur Vertretung durch einen Anwalt, sodass Arbeitnehmer auch ohne juristische Unterstützung klagen können. Ein weiteres Merkmal ist das sogenannte Güteterminsverfahren, das darauf abzielt, frühzeitig eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu finden.
Welche Fristen sind im Arbeitsgerichtsgesetz geregelt?
Das Arbeitsgerichtsgesetz regelt Fristen, die im Verfahren einzuhalten sind. Besonders wichtig ist die Dreiwochenfrist für Kündigungsschutzklagen: Ein Arbeitnehmer, der gegen eine Kündigung vorgehen möchte, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage einreichen. Versäumt er diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Weitere relevante Fristen betreffen Berufungen und Revisionen, die ebenfalls innerhalb bestimmter Zeiträume eingelegt werden müssen.
Welche Rechtsmittel gibt es im Arbeitsgerichtsgesetz?
Im Arbeitsgerichtsgesetz sind verschiedene Rechtsmittel vorgesehen. Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts kann die unterlegene Partei Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen. Falls auch das Berufungsurteil nicht akzeptiert wird und die Sache grundsätzliche Bedeutung hat, kann eine Revision beim Bundesarbeitsgericht beantragt werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen, falls die Revision nicht zugelassen wurde, und in bestimmten Fällen kann auch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt
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