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Arbeitszeit im Arbeitsrecht

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Arbeitszeit im Arbeitsrecht

Arbeitszeit – Grenzen, Pausen, Erfassung


Das Arbeitszeitrecht ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und regelt, wie lange Arbeitnehmer täglich und wöchentlich arbeiten dürfen. Das Arbeitszeitgesetz schützt Beschäftigte vor übermäßiger Belastung und sichert angemessene Erholungszeiten. Für Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, welche Grenzen gelten, wann Pausen einzulegen sind und welche Rechte bei Überstunden bestehen.


Dieser Artikel richtet sich an Arbeitnehmer, die ihre Rechte bei Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden kennen möchten, an Arbeitgeber, die ihre Pflichten zur Arbeitszeiterfassung verstehen wollen, und an Führungskräfte, die für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes verantwortlich sind.



Das Wichtigste in Kürze


Tägliche Höchstarbeitszeit: Grundsätzlich 8 Stunden pro Werktag, ausnahmsweise bis zu 10 Stunden bei entsprechendem Ausgleich innerhalb von 6 Monaten.

Wöchentliche Höchstarbeitszeit: Bei einer 6-Tage-Woche maximal 48 Stunden im Durchschnitt, vorübergehend bis zu 60 Stunden möglich.

Pausenregelung: Ab 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten Pause, ab 9 Stunden mindestens 45 Minuten.

Ruhezeit: Nach Arbeitsende mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit bis zum nächsten Arbeitsbeginn.

Erfassungspflicht: Seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 müssen Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit aller Beschäftigten erfassen.

Verstöße: Bußgelder bis zu 30.000 Euro, bei schweren oder wiederholten Verstößen auch strafrechtliche Konsequenzen möglich.



Wichtiger Hinweis:

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und soll nur ein erstes Verständnis für arbeitsrechtliche Fragestellungen vermitteln. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Bei konkreten Fällen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.



Begriff und rechtliche Grundlagen


Was ist Arbeitszeit?


Als Arbeitszeit gilt nach § 2 Abs. 1 ArbZG die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Entscheidend ist die tatsächliche Arbeitsleistung – Pausen zählen grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit. Eine Ausnahme gilt im Bergbau unter Tage, wo auch Ruhepausen als Arbeitszeit gelten.

Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Hat ein Arbeitnehmer also zwei Jobs, darf die Gesamtarbeitszeit die gesetzlichen Höchstgrenzen nicht überschreiten.


Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)


Das Arbeitszeitgesetz von 1994 bildet die zentrale Rechtsgrundlage für die Arbeitszeitregelung in Deutschland. Es verfolgt zwei Hauptziele: den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und den Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage als Tage der Arbeitsruhe zu schützen.

Das ArbZG gilt für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden. Ausgenommen sind unter anderem leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG, Chefärzte, Leiter öffentlicher Dienststellen sowie Arbeitnehmer im liturgischen Bereich der Kirchen.




Die tägliche Höchstarbeitszeit



Grundsatz: 8 Stunden pro Tag


Nach § 3 Satz 1 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Als Werktage gelten Montag bis Samstag – der Samstag ist arbeitsrechtlich ein regulärer Werktag. Daraus ergibt sich bei einer 6-Tage-Woche eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden.


Ausnahme: Bis zu 10 Stunden


Die tägliche Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 Satz 2 ArbZG). Diese Regelung ermöglicht flexible Arbeitszeitgestaltung, etwa für Projektarbeit oder saisonale Schwankungen.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ein Arbeitnehmer arbeitet vier Wochen lang jeweils 50 Stunden. In den folgenden Wochen muss er entsprechend weniger arbeiten, sodass der Durchschnitt von 48 Stunden pro Woche innerhalb des Ausgleichszeitraums eingehalten wird.



Pausenregelung


Gesetzliche Mindestpausen


Das Arbeitszeitgesetz schreibt in § 4 verbindliche Ruhepausen vor, die im Voraus feststehen müssen und die Arbeitszeit unterbrechen:

Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten erforderlich. Arbeitet jemand mehr als 9 Stunden, verlängert sich die Mindestpause auf 45 Minuten.

Die Pausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.


Kein Verzicht auf Pausen


Der Verzicht auf Pausen ist gesetzlich unzulässig, auch wenn Arbeitnehmer dies wünschen. Pausen dienen dem Gesundheitsschutz und sind zwingend einzuhalten. Arbeitgeber, die Pausenregelungen missachten, riskieren Bußgelder und arbeitsrechtliche Konsequenzen.



Ruhezeiten


Nach § 5 ArbZG müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben. Erst danach darf die Arbeit am nächsten Tag wieder aufgenommen werden.

In bestimmten Branchen kann die Ruhezeit um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn dies durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt ist und ein entsprechender Ausgleich erfolgt. Zu diesen Branchen gehören unter anderem Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Gaststätten, Verkehrsbetriebe und die Landwirtschaft.


Arbeitszeiterfassung


Das BAG-Urteil vom 13. September 2022


Mit Beschluss vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzurichten, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Diese Pflicht ergibt sich aus einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG.

Das BAG folgte damit dem sogenannten „Stechuhr-Urteil" des EuGH vom 14. Mai 2019 (C-55/18), wonach die Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einzurichten.


Was muss erfasst werden?


Zu erfassen sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Die Pflicht gilt für alle Arbeitnehmer – auch für solche in Vertrauensarbeitszeit. Die Aufzeichnung kann auf Papier oder elektronisch erfolgen; eine bestimmte Form schreibt das Gesetz derzeit nicht vor.

Der Arbeitgeber kann die Erfassung auf die Arbeitnehmer delegieren, bleibt aber für die ordnungsgemäße Aufzeichnung verantwortlich. Er muss die Mitarbeiter anleiten und die Einhaltung zumindest stichprobenartig kontrollieren.


Geplante Gesetzesänderung


Ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht eine verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung vor. Die Umsetzung verzögert sich jedoch; Fachleute rechnen frühestens Ende 2025 oder 2026 mit einer Gesetzesänderung.


Überstunden und Mehrarbeit


Begriffliche Unterscheidung


Im Arbeitsrecht ist zwischen Überstunden und Mehrarbeit zu unterscheiden:

Überstunden liegen vor, wenn über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus gearbeitet wird. Ein Teilzeitbeschäftigter mit 30 Wochenstunden leistet Überstunden, wenn er 35 Stunden arbeitet.

Mehrarbeit bezeichnet die Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich bzw. 48 Stunden wöchentlich.


Vergütung von Überstunden


Es gibt keine gesetzliche Regelung zur Überstundenvergütung. Ob und wie Überstunden vergütet werden, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.

Fehlt eine vertragliche Regelung, sind Überstunden zu vergüten, wenn eine Vergütung „den Umständen nach zu erwarten ist" (§ 612 Abs. 1 BGB). Bei üblicher Entlohnung eines Jobs ist dies regelmäßig der Fall.

Klauseln wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind nur wirksam, wenn sie die Anzahl der abgegoltenen Überstunden konkret benennen. Pauschale Abgeltungsklauseln ohne Obergrenze sind unwirksam (BAG, Az. 5 AZR 517/09).


Sonn- und Feiertagsruhe


Grundsätzliches Beschäftigungsverbot

Nach § 9 ArbZG dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.


Ausnahmen

Das Gesetz sieht in § 10 ArbZG zahlreiche Ausnahmen vor, etwa für Not- und Rettungsdienste, Krankenhäuser, Gastronomie und Hotellerie, Rundfunk und Presse, Messe- und Ausstellungsbetriebe sowie Verkehrsbetriebe. Wer an Sonn- oder Feiertagen arbeitet, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen.


Nachtarbeit


Definition


Nachtzeit ist nach § 2 Abs. 3 ArbZG die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr. Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst.


Besondere Schutzvorschriften


Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen. Die Arbeitszeit darf auch bei Nachtarbeit acht Stunden nicht überschreiten, kann aber unter denselben Voraussetzungen wie bei Tagarbeit auf zehn Stunden verlängert werden.

Für Nachtarbeit besteht nach § 6 Abs. 5 ArbZG ein Anspruch auf angemessenen Ausgleich – entweder durch bezahlte freie Tage oder durch einen Nachtzuschlag. Das BAG hält einen Zuschlag von 25 % für angemessen.


Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz


Bußgelder

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden (§ 22 ArbZG). Dies betrifft insbesondere die Überschreitung der Höchstarbeitszeit, die Nichtgewährung von Pausen oder Ruhezeiten sowie die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen ohne Genehmigung.


Strafrechtliche Konsequenzen

Bei vorsätzlicher Gefährdung der Gesundheit von Arbeitnehmern oder bei wiederholten Verstößen drohen nach § 23 ArbZG Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.



Zeiten/Fristen im Überblick

Situation

Zeit/Frist

Tägliche Höchstarbeitszeit

8 Stunden (max. 10 mit Ausgleich)

Ausgleichszeitraum bei 10-Stunden-Tag

6 Monate / 24 Wochen

Pause ab 6 Stunden Arbeitszeit

Mindestens 30 Minuten

Pause ab 9 Stunden Arbeitszeit

Mindestens 45 Minuten

Ruhezeit nach Arbeitsende

Mindestens 11 Stunden

Ersatzruhetag nach Sonntagsarbeit

Innerhalb von 2 Wochen

Aufbewahrung Arbeitszeitnachweise

2 Jahre


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Dieser Artikel wurde von Dr. Thorn Rechtsanwälte mbB erstellt. Stand: 23.1.2026





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Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
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FAQ – Arbeitszeit

Wie viele Stunden darf ich maximal pro Tag arbeiten?

Grundsätzlich 8 Stunden pro Werktag. Ausnahmsweise sind bis zu 10 Stunden erlaubt, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird.

Muss mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit erfassen?

Ja. Seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen – unabhängig von der Betriebsgröße.

Habe ich einen Anspruch auf Bezahlung von Überstunden?

Grundsätzlich ja, wenn keine wirksame Abgeltungsklausel vereinbart wurde. Pauschale Klauseln wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" ohne konkrete Obergrenze sind unwirksam.

Wie lang muss die Pause bei einem 8-Stunden-Tag sein?

Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben. Die Pause kann in Blöcke von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Was droht meinem Arbeitgeber bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro. Bei vorsätzlicher Gefährdung der Gesundheit von Arbeitnehmern oder wiederholten Verstößen können auch Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt

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