top of page

Unterschrift beim Aufhebungsvertrag

Sie haben Fragen zu Ihrem Fall und suchen anwaltliche Unterstützung?

Kontaktieren Sie uns und schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung unserer Anwälte.

Aufhebungsvertrag unterschreiben

Wichtige Aspekte bei der Unterschrift


Mit einem Aufhebungsvertrag wird ein Arbeitsverhältnis beendet. Im Gegensatz zur Kündigung, die von einem Vertragspartner einseitig ausgesprochen wird, muss der Aufhebungsvertrag von beiden Seiten unterzeichnet werden. Es kommt daher auf Ihre Unterschrift an. Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie die kritische Punkte beachten, um sicherzustellen, dass der Vertrag fair und rechtsgültig ist. Hier sind einerseits formale Aspekte wichtig, wie die korrekte Unterzeichnung, und andererseits inhaltliche Punkte.

Formale Kriterien


Schriftform und Originalunterschrift

Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden und von beiden Parteien mit ihrer Originalunterschrift versehen werden. Fax, elektronische Signaturen oder andere digitale Formen der Unterschrift sind nicht gültig.

Üblicherweise wird der Aufhebungsvertrag gemeinsam auf einem Original unterzeichnet. Die zwingende gesetzliche Schriftform ist aber auch erfüllt, wenn mehrere identische Ausfertigungen erstellt werden, und jede Partei die für den jeweils anderen Teil bestimmte Ausfertigung unterschreibt. Dies ergibt sich aus § 126 Abs. 2 S. 2 BGB.


Inhalte des Aufhebungsvertrags


Ein Aufhebungsvertrag sollte folgende inhaltliche Elemente enthalten:


  • Datum der Beendigung: Das ist das Datum, an dem das Arbeitsverhältnis enden soll.

  • Zahlung und Höhe einer Abfindung: Weil es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt, müssen die Konditionen für eine Abfindung genau festgelegt werden.

  • Freistellung: Vereinbarung über die Freistellung vom Arbeitsdienst bis zum Beendigungstermin.

  • Abgeltung von Urlaub und Überstunden: Regelungen über den Ausgleich von Resturlaub und Überstunden.

  • Zeugniserteilung: Hier sollte eine Regelung über die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses getroffen werden

  • Rückgabe von Firmeneigentum: Eine genaue Auflistung aller Gegenstände, die zurückgegeben werden müssen.

  • Erledigungsklausel: Eine Klausel, die festlegt, dass alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten sind



Einvernehmlicher Abschluss


Von einem einmal abgeschlossenen Aufhebungsvertrag gibt es meist kein Zurück mehr. Daher sollten Sie genau überlegen, ob Sie den Vertrag schließen wollen. Beide Parteien müssen den Vertrag aus freien Stücken und einvernehmlich unterschreiben. Keine der Parteien darf zur Unterschrift gezwungen werden. Eine Drohung mit einer Kündigung ist aber allein nicht automatisch ein Grund für die Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrags.


Bedenkzeit und Rechtsberatung

Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, sollten Sie immer einige Tage Bedenkzeit fordern, um den Vertrag gründlich prüfen und gegebenenfalls mit einem Experten für Arbeitsrecht besprechen zu können. Dies hilft, sicherzustellen, dass der Vertrag keine rechtlichen Fallstricke enthält und die Höhe der Abfindung angemessen ist.


Verzicht auf Kündigungsschutz

Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags verzichtet der Arbeitnehmer komplett auf seinen Kündigungsschutz. Dies muß sorgfältig abgewogen werden, da es zu rechtlichen und finanziellen Nachteilen kommen kann. Die Vorteile, die Ihnen Ihr Kündigungsschutz bieten würde, sollten inhaltlich durch den Aufhebungsvertrag mindestens ebenso gewährt werden. Hierzu sind entsprechende Formulierungen nötig.


Einbußen beim Arbeitslosengeld

Arbeitnehmer müssen mit Einbußen beim Arbeitslosengeld rechnen, wenn sie ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beenden, weil dies an sich nicht vorgesehen ist und deshalb oft zur Verhängung einer Sperrfrist führt. Es ist ratsam im Vorfeld zu klären, ob eine eventuelle Sperrfrist droht um keine unliebsame Überraschung zu erleben.


Eine sorgfältige Berücksichtigung kritischer Aspekte sichert Ihre Rechte und Interessen. Die anwaltliche Beratung, wie durch DR. THORN Rechtsanwälte, kann hierbei wertvolle Unterstützung bieten.



DR. THORN Rechtsanwälte

PartG mbB

Clemensstrasse 30

80803 München

Telefon: 089 3801990




Dr. Michael Thorn  Rechtsanwalt
Dr. Michael Thorn Rechtsanwalt

Telefon: 089 3801990

thorn@thorn-law.de



Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Telefon: 089 3801990

bvwp@thorn-law.de





FAQ - Schriftform Aufhebungsvertrag

Muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden?

Ja, gemäß § 623 BGB muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich abgeschlossen und von beiden Parteien eigenhändig unterschrieben werden.

Sind elektronische Signaturen oder E-Mails für einen Aufhebungsvertrag zulässig?

Nein, elektronische Signaturen, E-Mails oder Faxe erfüllen nicht die gesetzliche Schriftform und machen den Aufhebungsvertrag unwirksam.

Was passiert, wenn die Schriftform nicht eingehalten wird?

Wird die Schriftform nicht eingehalten, ist der Aufhebungsvertrag gemäß § 125 BGB nichtig, und das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen.

Können mehrere identische Ausfertigungen des Aufhebungsvertrags verwendet werden?

Bei mehreren identischen Ausfertigungen reicht die Unterschrift jeder Partei auf dem für den anderen Teil bestimmten Exemplar, § 126 Abs. 2 S. 2 BGB. Die Ausnahme gilt auch im Arbeitsrecht. Die Regelung erleichtert den Aufhebungsvertrag, da nicht beide Parteien auf demselben physischen Dokument unterschreiben müssen, solange die Ausfertigungen inhaltlich identisch sind.

Welche weiteren formalen Kriterien sind bei einem Aufhebungsvertrag zu beachten?

Neben der Schriftform sollten alle Vereinbarungen klar und verständlich formuliert sein. Es empfiehlt sich, jede Seite zu nummerieren und gegebenenfalls zu unterzeichnen, um die Einheitlichkeit des Dokuments sicherzustellen.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne!

Besuchen Sie unsere Website - Senden Sie uns eine Formularanfrage - oder rufen Sie einfach an.

DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Geschäftsfrau

Kündigung

Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung.

Vertrag Papier Signing

Aufhebungsvertrag

Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung.

Verwendung der Laptop-Tastatur

Bewertungen

Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen.

bottom of page