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Entgeltfortzahlung im Arbeitsrecht

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Entgeltfortzahlung

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Die Entgeltfortzahlung  ist ein fundamentales Recht für Arbeitnehmer in Deutschland, das finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall gewährleistet. Dieses Recht ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verankert und besagt, dass Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum weiterhin ihr Gehalt beziehen. Die Entgeltfortzahlung gilt für maximal sechs Wochen pro Krankheitsfall und beginnt ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Sie umfasst das reguläre Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne die Erkrankung erhalten hätte.


Dieses Recht gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Art des Arbeitsverhältnisses, solange dieses mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. Für Arbeitgeber stellt die Entgeltfortzahlung eine finanzielle Verpflichtung dar, die insbesondere für kleinere Unternehmen eine Herausforderung sein kann. Gleichzeitig ist sie ein wichtiger Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland und trägt wesentlich zum Arbeitnehmerschutz bei. Die genauen Regelungen und Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung zu kennen, ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von großer Bedeutung.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtliche Basis für die Entgeltfortzahlung bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Dieses Gesetz regelt die Ansprüche von Arbeitnehmern auf Fortzahlung ihres Gehalts im Krankheitsfall. Wichtige Aspekte sind:

  • Der Anspruch besteht für maximal sechs Wochen pro Krankheitsfall.

  • Die Entgeltfortzahlung beginnt am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

  • Das Arbeitsverhältnis muss mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden haben.

Zusätzlich können Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge günstigere Regelungen für den Arbeitnehmer vorsehen, beispielsweise eine längere Dauer der Entgeltfortzahlung.


Voraussetzungen für den Anspruch

Um Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit

  2. Kein Verschulden des Arbeitnehmers an der Arbeitsunfähigkeit

  3. Unverzügliche Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber

  4. Bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen: Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung spätestens am darauffolgenden Arbeitstag

Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber das Recht hat, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung auch früher zu verlangen.


Dauer und Höhe der Zahlung

Die Entgeltfortzahlung erfolgt für maximal sechs Wochen pro Krankheitsfall. Dabei gilt:

  • Die Höhe entspricht dem regulären Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne die Erkrankung erhalten hätte.

  • Regelmäßige Überstunden und Zuschläge werden berücksichtigt.

  • Bei einer neuen, anderen Erkrankung beginnt die Sechs-Wochen-Frist erneut.

  • Bei derselben Erkrankung innerhalb von 12 Monaten nach Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit besteht nur dann ein erneuter Anspruch auf sechs Wochen, wenn der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit 12 Monate vergangen sind.


Besondere Fälle

Es gibt Situationen, in denen besondere Regelungen für die Entgeltfortzahlung gelten:

  1. Arbeitsunfall: Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

  2. Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen: Auch hier besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn die Maßnahme von einem Sozialversicherungsträger bewilligt wurde.

  3. Schwangerschaft: Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft gelten die allgemeinen Regeln der Entgeltfortzahlung.

  4. Organspende: Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Organspende besteht ebenfalls Anspruch auf Entgeltfortzahlung.


Pflichten des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat im Krankheitsfall bestimmte Pflichten zu erfüllen:

  • Anzeigepflicht: Unverzügliche Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber

  • Nachweispflicht: Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bei längerer Arbeitsunfähigkeit

  • Genesungsförderungspflicht: Der Arbeitnehmer muss alles tun, um seine Genesung zu fördern und nichts unternehmen, was diese verzögert

Die Verletzung dieser Pflichten kann zum Verlust des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung führen.


Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat ebenfalls bestimmte Rechte und Pflichten:

  • Zahlungspflicht: Fortzahlung des Entgelts für maximal sechs Wochen

  • Nachforschungsrecht: Der Arbeitgeber darf Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit äußern und gegebenenfalls eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) veranlassen

  • Datenschutz: Der Arbeitgeber muss die Privatsphäre des Arbeitnehmers respektieren und darf keine Diagnosen erfragen


Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende

Auch Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dabei gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für Vollzeitbeschäftigte. Bei Teilzeitbeschäftigten wird das Entgelt entsprechend ihrer vereinbarten Arbeitszeit fortgezahlt.


Entgeltfortzahlung und Urlaub

Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, gelten besondere Regelungen:

  • Urlaubstage, an denen der Arbeitnehmer krank war, werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.

  • Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachweisen.

  • Die Urlaubstage können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.


Entgeltfortzahlung nach Ende des Arbeitsverhältnisses

In bestimmten Fällen kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortbestehen:

  • Wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Ende des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist und über das Ende hinaus andauert.

  • Bei einer Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit besteht der Anspruch bis zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist.


Ausnahmen von der Entgeltfortzahlungspflicht

Es gibt Situationen, in denen kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht:

  • Bei selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit, z.B. durch grob fahrlässiges Verhalten

  • Während eines Streiks, an dem der Arbeitnehmer teilnimmt

  • Bei Arbeitnehmern, die weniger als vier Wochen im Unternehmen beschäftigt sind (Ausnahme: Arbeitsunfall)


Entgeltfortzahlung und Krankengeld

Nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber tritt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung ein:

  • Versicherte erhalten Krankengeld von ihrer Krankenkasse.

  • Das Krankengeld beträgt 70% des regelmäßigen Bruttoeinkommens, maximal aber 90% des Nettoeinkommens.

  • Es wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt.


Internationale Aspekte der Entgeltfortzahlung

Die Regelungen zur Entgeltfortzahlung können in anderen Ländern deutlich von den deutschen Bestimmungen abweichen. Bei Auslandseinsätzen oder internationalen Arbeitsverhältnissen ist es wichtig, die jeweiligen nationalen Bestimmungen zu beachten.



DR. THORN Rechtsanwälte

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Dr. Michael Thorn  Rechtsanwalt
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Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
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bvwp@thorn-law.de





FAQ - Entgeltfortzahlung

Was ist Entgeltfortzahlung und wer hat Anspruch darauf?

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eine gesetzliche Regelung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), die besagt, dass Arbeitnehmer bei Krankheit weiterhin ihr Gehalt erhalten. Anspruch haben alle Arbeitnehmer, die länger als vier Wochen ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt sind.

Wie lange wird das Gehalt im Krankheitsfall fortgezahlt?

Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber das Gehalt für bis zu sechs Wochen (42 Tage) in voller Höhe weiter. Nach dieser Zeit übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld, das in der Regel 70 % des Bruttoverdienstes beträgt.

Welche Voraussetzungen müssen für Entgeltfortzahlung erfüllt sein?

Der Arbeitnehmer muss mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung im Unternehmen gearbeitet haben. Zudem muss eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegen, die ärztlich bescheinigt ist. Die Erkrankung darf nicht vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden sein.

Gilt Entgeltfortzahlung auch für Minijobber und Teilzeitkräfte?

Ja, auch Minijobber und Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie die vierwöchige Wartezeit erfüllt haben. Die Höhe der Entgeltfortzahlung richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten zwölf Wochen.

Was passiert nach Ablauf der Entgeltfortzahlung?

Nach sechs Wochen endet die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Falls die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld, das bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt wird. Privatversicherte müssen auf alternative Absicherungen zurückgreifen.

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