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Die Erstberatung im Arbeitsrecht

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Erstberatung

Definition und Bedeutung


Eine Erstberatung im Arbeitsrecht ist ein entscheidender Schritt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die rechtliche Unterstützung benötigen. Sie stellt das erste persönliche Gespräch zwischen einem Ratsuchenden und einem Rechtsanwalt dar, in dem das rechtliche Problem einem Fachmann geschildert werden kann. Ziel der Erstberatung ist es, eine erste Einschätzung der Situation zu erhalten, die Erfolgsaussichten zu bewerten und mögliche Handlungsstrategien aufzuzeigen.


Die Notwendigkeit einer Erstberatung im Arbeitsrecht hat sich im Laufe der Jahre entwickelt mit der Zunahme arbeitsrechtlicher Streitigkeiten. Insbesondere Arbeitnehmer sind auf eine rasche Beratung angewiesen, da Fristen laufen.


Die Besonderheit der Erstberatung besteht darin, dass die Kosten eine Obergrenze haben. Diese Grenze ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das einen maximalen Betrag von 190,- EURO (netto. ohne Mehrwertsteuer) festlegt.

Was ist eine Erstberatung?

Die Erstberatung ist ein erster Kontakt zwischen einem Ratsuchenden und einem Rechtsanwalt, bei dem der Ratsuchende sein rechtliches Problem schildern kann. Der Anwalt bewertet die Situation und gibt eine erste Einschätzung ab. Die Beratung kann sowohl persönlich in der Kanzlei als auch telefonisch oder online stattfinden.


Ablauf

Der Ablauf einer typischen Erstberatung sieht wie folgt aus:


  1. Schilderung des Problems: Der Ratsuchende beschreibt detailliertsein Anliegen.

  2. Erste rechtliche Einschätzung: Der Anwalt bewertet die Erfolgsaussichten des Falls.

  3. Beratung über mögliche Handlungsoptionen: Der Anwalt erläutert mögliche Strategien zur Lösung.

  4. Information über Kosten: Der Anwalt informiert über die Kosten der Erstberatung sowie mögliche Folgekosten.


Inhalte - Beurteilung

Ein zentrales Element der Erstberatung ist die Beurteilung der Erfolgsaussichten des konkreten Falls. Der Anwalt analysiert die vorliegenden Informationen und gibt dem Ratsuchenden eine realistische Einschätzung darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass das angestrebte Ziel erreicht werden kann.


Handlungsstrategien

Nach Einschätzung der Erfolgsaussichten wird der Anwalt verschiedene Handlungsoptionen aufzeigen. Dies kann beispielsweise beinhalten:


  • Außergerichtliche Einigung: Der Anwalt kann vorschlagen, eine Einigung mit dem Arbeitgeber anzustreben.

  • Klageerhebung: Wenn eine Einigung nicht möglich ist oder Fristen einzuhalten sind, kann der Anwalt empfehlen, Klage beim Arbeitsgericht einzureichen.

  • Verhandlungen mit dem Arbeitgeber: In vielen Fällen ist es sinnvoll mit dem Arbeitgeber zu verhandeln.


Kosten der Erstberatung

Die Kosten für eine Erstberatung sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Gemäß § 34 RVG darf die Gebühr für eine Erstberatung maximal 190 Euro zzgl. MwSt. betragen. Dies bedeutet, dass die Gesamtkosten für eine Erstberatung in der Regel 226,10 Euro betragen können.


Vorbereitung auf die Erstberatung

Um eine effektive Erstberatung zu gewährleisten, sollte der Ratsuchende gut vorbereitet sein. Dazu gehört:


  • Zusammenstellung relevanter Unterlagen: Dazu zählen Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben oder Abmahnungen.

  • Notizen über den Sachverhalt: Eine schriftliche Zusammenfassung des Problems hilft dem Anwalt, schnell einen Überblick zu bekommen.

  • Fragen an den Anwalt: Der Ratsuchende sollte sich im Vorfeld Gedanken darüber machen, welche Fragen er dem Anwalt stellen möchte.


Kündigungsschutzklage

Ein Arbeitnehmer erhält überraschend eine Kündigung von seinem Arbeitgeber. Er vereinbart einen Termin zur Erstberatung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Während des Gesprächs schildert er den Sachverhalt und zeigt alle relevanten Unterlagen vor. Der Anwalt bewertet die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und stellt fest, dass es gute Gründe gibt, gegen die Kündigung vorzugehen. Er erläutert dem Arbeitnehmer die nächsten Schritte und klärt ihn über die Kosten auf.


Abmahnung im Arbeitsverhältnis

Ein Mitarbeiter, der eine Abmahnung erhalten hat, sucht einen Rechtsanwalt auf und schildert seine Sichtweise auf die Vorwürfe des Arbeitgebers. In der Erstberatung erklärt ihm der Anwalt die rechtlichen Grundlagen einer Abmahnung sowie seine Rechte als Arbeitnehmer. Er diskutiert auch mögliche Strategien zur Verteidigung gegen die Abmahnung und klärt den Mitarbeiter über seine Optionen auf.


Was machen wir?

Unsere Kanzlei bietet eine übliche Erstberatung nicht an. Wir gehen vielmehr einen Schritt weiter und bieten - anstelle einer kostenpflichtigen Erstberatung - rechtssuchenden Arbeitnehhmern oder Arbeitgeber einen kostenlosen Erstkontakt. Für uns hat sich in der Praxis herausgestellt, dass wir schnell beurteilen können, ob und wie unsere anwaltliche Hilfe nützlich sein kann. Deshalb bieten wir eine kurze kostenlose Ersteinschätzung der Situation und lassen unserem Gesprächspartner dann die Wahl unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen.



DR. THORN Rechtsanwälte

PartG mbB

Clemensstrasse 30

80803 München

Telefon: 089 3801990




Dr. Michael Thorn  Rechtsanwalt
Dr. Michael Thorn Rechtsanwalt

Telefon: 089 3801990

thorn@thorn-law.de



Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Telefon: 089 3801990

bvwp@thorn-law.de





FAQ - Erstberatung

Was ist eine Erstberatung im rechtlichen Sinne?

Eine Erstberatung ist das erste Gespräch zwischen einem Mandanten und einem Anwalt, in dem eine erste rechtliche Einschätzung zu einer Fragestellung gegeben wird. Sie dient dazu, mögliche rechtliche Schritte zu klären.

Welche Themen können in einer Erstberatung behandelt werden?

In einer Erstberatung können Themen aus verschiedenen Rechtsgebieten behandelt werden. Es geht meist um eine erste Orientierung und Handlungsempfehlungen.

Wie lange dauert eine Erstberatung in der Regel?

Eine Erstberatung dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten. Je nach Sachverhalt kann sie kürzer oder länger ausfallen. Der Umfang hängt auch vom individuellen Fall und der Komplexität der Rechtsfrage ab.

Welche Kosten fallen für eine Erstberatung an?

Die Kosten einer Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Für Verbraucher darf sie maximal 190 Euro netto (zzgl. Mehrwertsteuer) kosten. Einige Anwälte bieten kostenlose Erstgespräche an. Unsere Kanzlei bietet einen kostenlosen Erstkontakt für eine erste Orientierung.

Kann eine Erstberatung online oder telefonisch erfolgen?

Ja, viele Anwälte bieten Erstberatungen telefonisch oder online an. Dies ermöglicht eine schnelle rechtliche Einschätzung, ohne dass ein persönlicher Termin notwendig ist. Wir bieten einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt

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