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Freistellung im Arbeitsrecht
Freistellung im Arbeitsverhältnis
Die Freistellung ist ein wichtiges Konzept im Arbeitsrecht. Sie bezeichnet die Befreiung eines Arbeitnehmers von seiner Pflicht zur Arbeitsleistung, wobei das Arbeitsverhältnis grundsätzlich bestehen bleibt.
Freistellungen können in verschiedenen Situationen auftreten, sei es auf Wunsch des Arbeitnehmers, auf Anordnung des Arbeitgebers oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. Sie können bezahlt oder unbezahlt, widerruflich oder unwiderruflich sowie temporär oder dauerhaft sein.
Häufig kommen Freistellungen im Zusammenhang mit Kündigungen, während der Elternzeit oder bei Krankheit vor. Für Arbeitnehmer ist es wichtig zu verstehen, welche Rechte und Pflichten mit einer Freistellung einhergehen, wie sie sich auf das Arbeitsverhältnis auswirkt und welche finanziellen sowie sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen damit verbunden sein können.
Arten der Freistellung
Freistellungen können in verschiedenen Formen auftreten:
Bezahlte Freistellung: Der Arbeitnehmer erhält weiterhin sein Gehalt, muss aber keine Arbeitsleistung erbringen. Dies ist häufig der Fall bei Freistellungen nach einer Kündigung während der Kündigungsfrist.
Unbezahlte Freistellung: Der Arbeitnehmer erbringt keine Arbeitsleistung und erhält auch kein Gehalt. Dies kommt oft bei längeren Auszeiten wie Sabbaticals vor.
Widerrufliche Freistellung: Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, den Arbeitnehmer jederzeit zurück an den Arbeitsplatz zu beordern.
Unwiderrufliche Freistellung: Der Arbeitnehmer muss bis zum Ende der Freistellung nicht mehr zur Arbeit erscheinen.
Gründe für eine Freistellung
Es gibt verschiedene Anlässe, die zu einer Freistellung führen können:
Freistellung nach Kündigung: Häufig werden Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist freigestellt. Dies kann dem Schutz von Betriebsgeheimnissen dienen oder Konflikte im Team vermeiden.
Elternzeit: Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlte Freistellung zur Betreuung ihrer Kinder für bis zu drei Jahre pro Kind.
Krankheit: Bei längerer Krankheit kann eine Freistellung erfolgen, wobei für die ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung besteht.
Pflege von Angehörigen: Arbeitnehmer können sich für die Pflege naher Angehöriger freistellen lassen.
Sonderurlaub: In besonderen Lebenslagen, wie bei Hochzeiten oder Todesfällen in der Familie, besteht oft Anspruch auf bezahlte Freistellung.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für Freistellungen finden sich in verschiedenen Gesetzen:
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt die Freistellung für Elternzeit.
Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz regeln Freistellungen zur Pflege von Angehörigen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält allgemeine Regelungen zu Arbeitsverträgen und Freistellungen.
Zudem können Tarifverträge und individuelle Arbeitsverträge spezifische Regelungen zu Freistellungen enthalten.
Rechte und Pflichten während der Freistellung
Während einer Freistellung bestehen weiterhin Rechte und Pflichten für beide Parteien:
Arbeitnehmer:
müssen in der Regel nicht zur Arbeit erscheinen
haben bei bezahlter Freistellung Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts
müssen sich bei widerruflicher Freistellung bereithalten, die Arbeit wieder aufzunehmen
dürfen in der Regel keine Konkurrenztätigkeit ausüben
Arbeitgeber:
müssen bei bezahlter Freistellung das Gehalt weiterzahlen
dürfen den Arbeitnehmer bei unwiderruflicher Freistellung nicht zur Arbeit heranziehen
müssen Urlaubsansprüche berücksichtigen und ggf. abgelten
Finanzielle Aspekte
Die finanziellen Auswirkungen einer Freistellung hängen von ihrer Art ab:
Bei bezahlter Freistellung erhält der Arbeitnehmer weiterhin sein reguläres Gehalt.
Bei unbezahlter Freistellung entfällt der Gehaltsanspruch.
Während der Elternzeit kann Elterngeld beantragt werden.
Bei Freistellung wegen Krankheit besteht für sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung, danach auf Krankengeld.
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Freistellungen können sich auf den Sozialversicherungsstatus auswirken:
Bei bezahlter Freistellung bleibt der Versicherungsschutz in der Regel bestehen.
Bei unbezahlter Freistellung über einen Monat muss sich der Arbeitnehmer selbst versichern.
Während der Elternzeit besteht oft beitragsfreier Krankenversicherungsschutz.
Freistellung und Arbeitslosengeld
Bei einer Freistellung nach Kündigung ist Vorsicht geboten:
Eine einvernehmliche Freistellung kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.
Um dies zu vermeiden, sollte die Freistellung einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden.
Arbeitnehmer sollten sich vor Unterzeichnung einer Freistellungsvereinbarung bei der Arbeitsagentur beraten lassen.
Urlaub und Freistellung
Urlaubsansprüche bleiben während einer Freistellung grundsätzlich bestehen:
Bei bezahlter Freistellung nach Kündigung wird oft vereinbart, dass der Resturlaub während der Freistellung genommen wird.
Nicht genommener Urlaub muss am Ende des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden.
Freistellung zur Stellensuche
Bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Stellensuche:
Dies gilt für die Zeit, die für Vorstellungsgespräche und Behördengänge notwendig ist.
Der Arbeitgeber darf Nachweise über die Bewerbungsaktivitäten verlangen.
Praktische Tipps für Arbeitnehmer
Lassen Sie sich eine Freistellung schriftlich bestätigen.
Klären Sie, ob die Freistellung bezahlt oder unbezahlt, widerruflich oder unwiderruflich ist.
Informieren Sie sich über die Auswirkungen auf Ihre Sozialversicherung.
Beachten Sie weiterhin Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten, insbesondere Verschwiegenheitspflichten.
Nutzen Sie die Freistellung zur Stellensuche oder Weiterbildung.
Dokumentieren Sie Ihre Bewerbungsaktivitäten für eventuelle Nachfragen des Arbeitgebers oder der Arbeitsagentur.
Zusammenfassung
Die Freistellung ist ein komplexes Thema im Arbeitsrecht mit vielen Facetten. Für Arbeitnehmer ist es wichtig, ihre Rechte und Pflichten zu kennen und die Konsequenzen einer Freistellung sorgfältig abzuwägen. In vielen Fällen kann es ratsam sein, fachkundigen Rat einzuholen, um die eigenen Interessen bestmöglich zu wahren und unbeabsichtigte negative Folgen zu vermeiden.
Wichtige Begriffe bei der Freistellung:
Bezahlte Freistellung
Unbezahlte Freistellung
Widerrufliche Freistellung
Unwiderrufliche Freistellung
Kündigungsfrist
Elternzeit
Pflegezeit
Sonderurlaub
Lohnfortzahlung
Sperrzeit
Arbeitslosengeld
Sozialversicherung
Urlaubsanspruch
Stellensuche
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Hinweis
Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei konkreten Rechtsfragen sollten Sie immer einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, um eine individuelle und fundierte Beratung zu erhalten.
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