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Anwalt Arbeitsrecht München - Fachanwalt Arbeitsrecht - Kündigung - Aufhebungsvertrag - Abfindung - Tel. 089/3801990
Freistellung im Arbeitsverhältnis
Die Freistellung ist ein wichtiges Konzept im Arbeitsrecht. Sie bezeichnet die Befreiung eines Arbeitnehmers von seiner Pflicht zur Arbeitsleistung, wobei das Arbeitsverhältnis grundsätzlich bestehen bleibt.
Freistellungen können in verschiedenen Situationen auftreten, sei es auf Wunsch des Arbeitnehmers, auf Anordnung des Arbeitgebers oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. Sie können bezahlt oder unbezahlt, widerruflich oder unwiderruflich