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Die unwiderrufliche Freistellung ist ein wichtiges Instrument, das bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zum Einsatz kommt. Sie bezeichnet die endgültige Aufhebung der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber, meist unter Fortzahlung der Vergütung. Anders als bei einer widerruflichen Freistellung kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht mehr zur Arbeitsleistung heranziehen.
Diese Maßnahme hat weitreichende rechtliche und praktische Konsequenzen für beide Parteien. Sie berührt grundlegende arbeitsrechtliche Prinzipien wie das Recht auf Beschäftigung und wirft Fragen bezüglich Urlaubsansprüchen, Sozialversicherung und möglicher Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld auf.
Rechtliche Einordnung
Die unwiderrufliche Freistellung ist eine arbeitsrechtliche Maßnahme, bei der der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht befreit, ohne dass diese Entscheidung zurückgenommen werden kann. Sie unterscheidet sich von der widerruflichen Freistellung dadurch, dass der Arbeitgeber auf sein Recht verzichtet, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers in Anspruch zu nehmen.
Rechtliche Grundlagen
Das Recht auf unwiderrufliche Freistellung ist nicht explizit gesetzlich geregelt, sondern hat sich durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entwickelt. Es basiert auf dem allgemeinen Grundsatz der Vertragsfreiheit im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Die Praxis der Freistellung hat sich im Laufe des 20. Jahrhunderts entwickelt, als Unternehmen nach flexibleren Möglichkeiten suchten, Arbeitsverhältnisse zu beenden. Die Rechtsprechung hat die Grenzen und Bedingungen für Freistellungen schrittweise definiert.
Voraussetzungen
Einvernehmliche Freistellung
Eine unwiderrufliche Freistellung kann einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, typischerweise im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder einer Kündigungsvereinbarung.
Einseitige Freistellung
Eine einseitige unwiderrufliche Freistellung durch den Arbeitgeber ist nur in Ausnahmefällen zulässig, da sie in das Recht des Arbeitnehmers auf Beschäftigung eingreift. Sie erfordert eine Interessenabwägung, bei der die Interessen des Arbeitgebers überwiegen müssen.
Zulässige einseitige Freistellung
Bei Verdacht auf Straftaten des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis
Bei Gefahr des Verrats von Betriebsgeheimnissen
Bei erheblicher Störung des Betriebsfriedens nach einer verhaltensbedingten Kündigung
Wirkung der unwiderruflichen Freistellung
Aufhebung der Hauptleistungspflichten
Die unwiderrufliche Freistellung befreit den Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht. Der Arbeitgeber behält in der Regel seine Vergütungspflicht bei.
Fortbestand des Arbeitsverhältnisses
Trotz Freistellung besteht das Arbeitsverhältnis rechtlich fort, bis es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Zeitablauf endet.
Auswirkungen auf Urlaubsansprüche
Bei einer unwiderruflichen Freistellung können Urlaubsansprüche angerechnet werden, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich erklärt. Das BAG hat in seinem Urteil vom 19.03.2002 (9 AZR 16/01) festgestellt, dass eine solche Anrechnung möglich ist, da der Arbeitnehmer frei über seine Zeit verfügen kann.
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis bleibt während der Freistellung bestehen. Die Beitragspflicht zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung läuft weiter.
Freistellungserklärung
Die Freistellungserklärung sollte eindeutig und unmissverständlich formuliert sein. Ein Beispiel für eine klare Formulierung wäre:
"Hiermit stellen wir Sie unter Fortzahlung der Vergütung unwiderruflich und unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche und Freizeitausgleich mit sofortiger Wirkung frei."
Anrechnung von Urlaub und Überstunden
Bei der unwiderruflichen Freistellung sollte der Arbeitgeber explizit erklären, ob und wie Urlaubsansprüche und Überstunden angerechnet werden sollen.
Nebentätigkeiten
Während einer unwiderruflichen Freistellung darf der Arbeitnehmer grundsätzlich einer Nebentätigkeit nachgehen, sofern keine vertraglichen oder gesetzlichen Beschränkungen bestehen.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Eine unwiderrufliche Freistellung kann unter Umständen als freiwillige Arbeitsaufgabe gewertet werden und zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Dies ist besonders relevant, wenn die Freistellung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags vereinbart wurde.
Rechtsprechung
BAG-Urteil zur Anrechnung von Urlaub
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 19.03.2002 (9 AZR 16/01) entschieden, dass bei einer unwiderruflichen Freistellung Urlaubsansprüche angerechnet werden können, wenn dies ausdrücklich erklärt wird.
LAG-Urteil zur einseitigen Freistellung
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 17.05.2016 (8 Sa 1144/15) festgestellt, dass eine einseitige unwiderrufliche Freistellung durch den Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen zulässig ist und einer besonderen Begründung bedarf.
Prüfung der Freistellungserklärung
Arbeitnehmer sollten die Freistellungserklärung sorgfältig prüfen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen. Besonders zu beachten sind:
Die Unwiderruflichkeit der Freistellung
Die Anrechnung von Urlaub und Überstunden
Die Fortzahlung der Vergütung
Verhandlung über Freistellungsbedingungen
Bei Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung können Arbeitnehmer die Bedingungen der Freistellung mitverhandeln, z.B. die Dauer der Freistellung oder zusätzliche Leistungen.
Beachtung von Nebentätigkeitsverboten
Arbeitnehmer sollten prüfen, ob während der Freistellung Nebentätigkeitsverbote gelten und gegebenenfalls eine Erlaubnis des Arbeitgebers einholen.
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FAQ - Unwiderrufliche Freistellung
Was ist eine unwiderrufliche Freistellung?
Bei einer unwiderruflichen Freistellung wird der Arbeitnehmer endgültig von der Pflicht zur Arbeitsleistung entbunden, ohne dass der Arbeitgeber die Entscheidung zurücknehmen kann.
Wann wird eine unwiderrufliche Freistellung ausgesprochen?
Sie wird oft bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer bis zum Vertragsende nicht mehr tätig sein soll. Auch im Rahmen von Restrukturierungen kommt sie vor.
Hat der Arbeitnehmer während der Freistellung Anspruch auf Vergütung?
In der Regel besteht der Anspruch auf Gehalt weiterhin, es sei denn, die Freistellung erfolgt ausdrücklich ohne Gehaltsfortzahlung oder es gibt eine einvernehmliche Regelung.
Kann der Arbeitnehmer während der Freistellung eine neue Stelle antreten?
Grundsätzlich ja, wenn im Freistellungsvertrag nichts anderes geregelt ist. Allerdings darf es keine vertraglichen Wettbewerbsverbote geben, die eine neue Beschäftigung untersagen. Der Arbeitnehmer muss seinen ehemaligen Arbeitgeber über den Antritt einer neuen Stelle und den dabei erzielten Verdienst informieren. Der Arbeitgeber kann den anderweitig erzielten Verdienst von seinen Gehaltszahlungen während der Freistellung abziehen.
Welche Folgen hat eine unwiderrufliche Freistellung für Urlaubsansprüche?
Urlaubsansprüche können während der Freistellung angerechnet werden. Der Arbeitgeber kann bestimmen, dass der Resturlaub mit der Freistellung abgegolten wird, wenn dies klar formuliert ist.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt
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