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Die Gleichstellung im Arbeitsrecht bezieht sich auf die Angleichung der rechtlichen und tatsächlichen Situation von Arbeitnehmern unterschiedlicher Gruppen, insbesondere von Männern und Frauen. Ziel ist es, Benachteiligungen abzubauen und Chancengleichheit herzustellen.
Die rechtliche Grundlage bildet Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Im Arbeitsrecht spielt die Gleichstellung eine Rolle bei Themen wie Entgeltgleichheit, Stellenbesetzung, Beförderungen und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wichtige gesetzliche Regelungen finden sich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und im Entgelttransparenzgesetz. Arbeitgeber sind verpflichtet, aktiv Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung zu ergreifen. Der Betriebsrat hat dabei weitreichende Mitbestimmungsrechte und die Aufgabe, die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung zu fördern.
Historische Entwicklung
Die Gleichstellung im Arbeitsrecht hat eine lange Geschichte, die eng mit der allgemeinen Entwicklung der Frauenrechte verknüpft ist:
1949: Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz
1980: Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz
2006: Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
2015: Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen
2017: Entgelttransparenzgesetz tritt in Kraft
Diese Entwicklung zeigt den schrittweisen Ausbau der rechtlichen Grundlagen für die Gleichstellung im Arbeitsrecht.
Grundgesetz
Artikel 3 Absatz 2 und 3 GG bilden die verfassungsrechtliche Basis für die Gleichstellung:"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das AGG konkretisiert das Diskriminierungsverbot im Arbeitsleben. § 1 AGG legt den Zweck des Gesetzes fest:"Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."
Entgelttransparenzgesetz
Dieses Gesetz zielt speziell auf die Förderung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern ab. § 1 EntgTranspG definiert den Zweck:"Ziel des Gesetzes ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen."
Kernbereiche der Gleichstellung
Entgeltgleichheit
Die Entgeltgleichheit ist ein zentrales Anliegen der Gleichstellung. Das Entgelttransparenzgesetz gibt Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern einen Auskunftsanspruch über die Entgeltstrukturen. Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten sind zudem aufgefordert, betriebliche Prüfverfahren zur Entgeltgleichheit durchzuführen.Beispiel: Eine Projektmanagerin in einem Unternehmen mit 300 Mitarbeitern kann Auskunft über das durchschnittliche Gehalt ihrer männlichen Kollegen in vergleichbarer Position verlangen.
Stellenbesetzung - Beförderung
Bei der Stellenbesetzung und bei Beförderungen ist jede Form der Diskriminierung verboten. Stellenausschreibungen müssen geschlechtsneutral formuliert sein, es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Tätigkeit.Beispiel: Eine Stellenausschreibung für eine "Reinigungskraft (m/w/d)" ist zulässig, während "Sekretärin gesucht" diskriminierend wäre.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiger Aspekt der Gleichstellung. Dazu gehören flexible Arbeitszeitmodelle, Elternzeit und Pflegezeit.§ 15 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt den Anspruch auf Elternzeit:"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie
mit ihrem Kind,
mit einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 Absatz 3 oder 4 erfüllen, oder
mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch aufgenommen haben
in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen."
Betriebsrat bei Gleichstellung
Der Betriebsrat spielt eine Rolle bei der Umsetzung der Gleichstellung im Betrieb. § 80 Abs. 1 Nr. 2a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) legt fest:"Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: [...] die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg, zu fördern"
Der Betriebsrat hat dabei verschiedene Instrumente zur Verfügung:
Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen
Initiativrecht für Maßnahmen zur Gleichstellung
Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
Abschluss von Betriebsvereinbarungen zur Förderung der Gleichstellung
Beispiel:
Ein Betriebsrat kann eine Betriebsvereinbarung zur Förderung von Frauen in Führungspositionen initiieren, die konkrete Zielquoten und Maßnahmen festlegt.
Gleichstellungsbeauftragte
Viele Unternehmen haben freiwillig betriebliche Gleichstellungsbeauftragte eingeführt. Diese sind Ansprechpartner für Gleichstellungsfragen und entwickeln Konzepte zur Förderung der Gleichstellung im Unternehmen.
Frauenquote in Führungspositionen
Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen schreibt für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für den Aufsichtsrat vor.
Diversity Management
Viele Unternehmen setzen auf Diversity Management, um die Vielfalt in der Belegschaft zu fördern und Diskriminierung abzubauen. Dies geht über die reine Gleichstellung von Männern und Frauen hinaus und berücksichtigt weitere Dimensionen wie Alter, ethnische Herkunft oder sexuelle Orientierung.
Aktuelle Entwicklungen
Trotz rechtlicher Fortschritte bestehen in der Praxis weiterhin Herausforderungen bei der Umsetzung der Gleichstellung:
Gender Pay Gap
Der geschlechtsspezifische Lohnunterschied (Gender Pay Gap) beträgt in Deutschland laut Statistischem Bundesamt immer noch 18% (Stand 2022). Auch bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit verdienen Frauen oft weniger als Männer.
Unterrepräsentanz von Frauen
Obwohl der Anteil von Frauen in Führungspositionen steigt, sind sie in den obersten Führungsebenen weiterhin unterrepräsentiert.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellt für Frauen noch immer oft eine Herausforderung dar und kann zu Karrierenachteilen führen.
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FAQ - Gleichstellung
Was bedeutet Gleichstellung im Arbeitsrecht?
Gleichstellung im Arbeitsrecht bedeutet das Angleichen der Lebenssituation von Mann und Frau im beruflichen Kontext. Ziel ist es, bestehende Benachteiligungen abzubauen und zukünftige zu verhindern. Es geht darum, eine faire und diskriminierungsfreie Arbeitsumgebung für alle Geschlechter zu schaffen und gleiche Chancen sowie Behandlung in allen Aspekten des Berufslebens zu gewährleisten.
Welche Aspekte umfasst die Gleichstellung im Arbeitsrecht?
Die Gleichstellung im Arbeitsrecht umfasst mehrere wichtige Aspekte:
- Gleiche Zugangschancen zu Berufen
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Geschlechter
- Diskriminierungsverbot
- Lohngleichheit
- Gesetzliche Grundlagen wie das AGG
- Fördermaßnahmen im öffentlichen Sektor
- Auskunftsrecht über Bezahlung
Was besagt das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Bezug auf Lohngleichheit?
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) schreibt vor, dass für gleiche oder gleichwertige Arbeit nicht aufgrund des Geschlechts ein geringeres Entgelt gezahlt werden darf. Dies ist ein wichtiger Bestandteil der Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen im Arbeitsrecht.
Welche Rolle spielt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei der Gleichstellung im Arbeitsrecht?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit 2006 das wichtigste Instrument gegen Diskriminierung und Benachteiligung im Arbeitsrecht. Es bildet eine zentrale gesetzliche Grundlage für die Gleichstellung und den Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Welches Recht haben Beschäftigte in Bezug auf Lohntransparenz?
Beschäftigte haben das Auskunftsrecht, Informationen über die Bezahlung von Kollegen des anderen Geschlechts bei gleicher oder vergleichbarer Arbeit einzuholen. Dies fördert die Transparenz und hilft, mögliche geschlechtsspezifische Lohnunterschiede aufzudecken.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt
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