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Leiharbeit: Rechtslage, Konsequenzen und Tipps

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Leiharbeit

Was ist Leiharbeit?

Leiharbeit, auch als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet, ist eine Beschäftigungsform, bei der ein Arbeitnehmer von einem Verleiher (z. B. einer Zeitarbeitsfirma) an einen Entleiher (ein anderes Unternehmen) überlassen wird. Diese Form der Beschäftigung ist in Deutschland durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt und unterliegt bestimmten rechtlichen Vorschriften.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) als Basis

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist die rechtliche Basis der Leiharbeit. Das AÜG stellt sicher, dass Leiharbeitnehmer vergleichbare Rechte wie reguläre Arbeitnehmer erhalten. Wichtige Regelungen umfassen:


Höchstüberlassungsdauer:

Ein Leiharbeitnehmer darf maximal 18 Monate bei demselben Entleiher beschäftigt werden. Nach Ablauf dieser Frist muss entweder eine Übernahme in ein reguläres Arbeitsverhältnis erfolgen oder der Arbeitnehmer an einen anderen Einsatzort vermittelt werden. Dies soll verhindern, dass Leiharbeitnehmer dauerhaft in einer unsicheren Beschäftigungssituation verbleiben und sorgt für eine gewisse Planungssicherheit für die Betroffenen.


Equal Pay & Equal Treatment:

Nach spätestens neun Monaten haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Das bedeutet, dass sie nicht nur den gleichen Lohn, sondern auch vergleichbare Sozialleistungen, Urlaubstage und sonstige betriebliche Vorteile erhalten müssen. Ziel dieser Regelung ist es, Lohndumping zu verhindern und die Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und festangestellten Mitarbeitern sicherzustellen.


Erlaubnispflicht für Verleiher:

Zeitarbeitsfirmen benötigen eine behördliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Ohne eine solche Genehmigung ist die Überlassung von Arbeitnehmern unzulässig, und Verstöße können zu hohen Geldbußen oder sogar zur Schließung der Zeitarbeitsfirma führen. Die Erlaubnispflicht dient dem Schutz der Arbeitnehmer, indem sie unseriöse Anbieter vom Markt ausschließt und sicherstellt, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.


Typische Szenarien und Fallstricke

Scheinselbstständigkeit:

Leiharbeit darf nicht als verdeckte Selbstständigkeit genutzt werden, um Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen. In solchen Fällen besteht das Risiko, dass der Arbeitnehmer tatsächlich wie ein normaler Angestellter tätig ist, jedoch keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Dies kann sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer schwerwiegende finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere in Bezug auf Nachzahlungen und Strafzahlungen.


Dauerhafte Leiharbeit:

Die wiederholte Überlassung von Arbeitnehmern ohne Übernahme kann problematisch sein und Verstöße gegen das AÜG nach sich ziehen. Wenn ein Arbeitnehmer über Jahre hinweg bei demselben Unternehmen arbeitet, ohne eine Festanstellung zu erhalten, kann dies eine Umgehung der gesetzlichen Vorgaben darstellen. In solchen Fällen kann der Leiharbeitnehmer unter Umständen einen Anspruch auf eine Festanstellung geltend machen.


Kettenbefristungen:

Manche Unternehmen setzen Leiharbeit ein, um Arbeitnehmer langfristig in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen zu halten. Dabei werden die Verträge immer wieder verlängert, ohne dass eine echte Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erfolgt. Diese Praxis kann gegen arbeitsrechtliche Vorgaben verstoßen und zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, wenn ein Arbeitnehmer eine Entfristung seines Arbeitsverhältnisses einklagen möchte.


Konsequenzen falscher Anwendung

Verstöße gegen das AÜG können gravierende Folgen haben, darunter:


Bußgelder von bis zu 500.000 Euro:

Unternehmen, die gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Leiharbeit verstoßen, müssen mit erheblichen Geldstrafen rechnen. Diese Sanktionen sollen sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und Arbeitnehmer nicht unfair behandelt werden. Solche Bußgelder können für kleinere Unternehmen existenzbedrohend sein und führen oft zu weiteren rechtlichen Konsequenzen.


Unwirksamkeit der Arbeitnehmerüberlassung:

Der Leiharbeitnehmer kann in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis beim Entleiher übergehen. Dies geschieht insbesondere dann, wenn die Überlassung ohne eine gültige Erlaubnis erfolgte oder die zulässige Höchstdauer überschritten wurde. In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer das Recht, die Festanstellung einzufordern, was für das entleihende Unternehmen erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.


Haftungsrisiken für Arbeitgeber:

Der Entleiher kann zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet werden. Falls die Arbeitnehmerüberlassung nicht rechtskonform durchgeführt wurde, können rückwirkend hohe Sozialabgaben fällig werden. Zudem können betroffene Arbeitnehmer auch rückwirkend Ansprüche auf Gleichbehandlung und entsprechende Nachzahlungen geltend machen.


Handlungsempfehlungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber



Für Arbeitnehmer

Vertrag prüfen:

Sicherstellen, dass der Arbeitsvertrag mit einer zugelassenen Zeitarbeitsfirma geschlossen wurde. Dies ist entscheidend, um spätere rechtliche Probleme zu vermeiden. Der Vertrag sollte alle relevanten Punkte wie Gehalt, Arbeitszeit, Überlassungsdauer und mögliche Sozialleistungen klar regeln.


Equal Pay einfordern:

Nach neun Monaten besteht Anspruch auf gleiche Bezahlung wie Festangestellte. Arbeitnehmer sollten aktiv ihre Rechte einfordern und sich nicht mit niedrigeren Löhnen zufriedengeben. Falls der Arbeitgeber sich weigert, die gleiche Bezahlung zu gewähren, kann eine rechtliche Beratung oder eine Klage vor dem Arbeitsgericht in Erwägung gezogen werden.


Rechtsberatung in Anspruch nehmen:

Bei Unsicherheiten eine arbeitsrechtliche Beratung einholen. Eine kompetente Beratung kann dabei helfen, individuelle Rechte besser zu verstehen und durchzusetzen. Insbesondere bei unklaren Vertragsklauseln oder potenziellen Verstößen gegen das AÜG ist eine rechtliche Prüfung ratsam.


Für Arbeitgeber:

Einhaltung der Höchstüberlassungsdauer:

Spätestens nach 18 Monaten muss der Arbeitnehmer übernommen oder ersetzt werden. Unternehmen sollten sorgfältig darauf achten, dass sie diese Frist nicht überschreiten, um keine arbeitsrechtlichen Probleme zu riskieren.


Klare vertragliche Regelungen mit Zeitarbeitsfirmen treffen:

Um rechtliche Risiken zu minimieren, sollten Arbeitgeber sicherstellen, dass sie nur mit seriösen Zeitarbeitsfirmen zusammenarbeiten und klare vertragliche Vereinbarungen über die Konditionen der Arbeitnehmerüberlassung treffen.


Rechtskonforme Eingliederung:

Vermeidung von Scheinwerkverträgen und dauerhaften Leiharbeitsverhältnissen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie Leiharbeit nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben einsetzen und nicht als dauerhafte Lösung für Personalengpässe missbrauchen.



DR. THORN Rechtsanwälte

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Dr. Michael Thorn  Rechtsanwalt
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Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
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FAQ - Leiharbeit

Was ist Leiharbeit?

Leiharbeit, auch Arbeitnehmerüberlassung genannt, ist eine Form der Beschäftigung, bei der ein Arbeitnehmer nicht direkt von dem Unternehmen angestellt wird, in dem er arbeitet, sondern von einem Verleiher (z. B. einer Zeitarbeitsfirma). Dieser überlässt den Arbeitnehmer einem Entleiher für eine befristete Zeit. Leiharbeiter unterliegen daher einem Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und sich selbst.

Welche Rechte haben Leiharbeitnehmer?

Leiharbeitnehmer haben das Recht auf faire Arbeitsbedingungen. Das bedeutet, dass sie spätestens nach neun Monaten im selben Betrieb Anspruch auf die gleiche Bezahlung (Equal Pay) wie vergleichbare Festangestellte haben. Zudem haben sie ein Anrecht auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und müssen grundsätzlich genauso behandelt werden wie andere Arbeitnehmer des Entleiherunternehmens. Auch Kündigungsfristen müssen eingehalten werden.

Wie lange darf man als Leiharbeiter beschäftigt sein?

Die gesetzlich festgelegte Höchstüberlassungsdauer für Leiharbeitnehmer beträgt 18 Monate pro Entleiher. Danach darf das Unternehmen den gleichen Leiharbeiter nicht weiterbeschäftigen, es sei denn, es erfolgt eine Übernahme in ein reguläres Arbeitsverhältnis oder der Leiharbeiter wechselt den Einsatzort. Wird diese Frist überschritten, kann das Arbeitsverhältnis als unbefristetes Arbeitsverhältnis beim Entleiher gelten.

Was passiert bei Verstößen gegen das AÜG?

Wenn gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verstoßen wird, drohen sowohl der Zeitarbeitsfirma als auch dem Entleiher erhebliche Konsequenzen. Dies kann Bußgelder von bis zu 500.000 Euro umfassen. Zudem kann das Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers automatisch als reguläres, unbefristetes Arbeitsverhältnis beim Entleiher gewertet werden, wenn die Überlassung ohne Erlaubnis oder über die zulässige Höchstdauer hinaus erfolgt ist. Der Entleiher kann außerdem zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet werden.

Wie können sich Arbeitnehmer gegen Missbrauch schützen?

Arbeitnehmer sollten genau prüfen, ob ihr Vertrag rechtskonform ist und ob die Zeitarbeitsfirma über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt. Sie sollten auch ihr Recht auf Equal Pay nach neun Monaten aktiv einfordern. Falls Verstöße oder Ungereimtheiten auftreten, sollten sie sich an eine Gewerkschaft, einen Betriebsrat oder einen spezialisierten Anwalt wenden. In vielen Fällen kann eine arbeitsrechtliche Beratung helfen, ungerechtfertigte Nachteile zu vermeiden.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt

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