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Schriftform im Arbeitsrecht

Richterin beim Arbeitsgericht

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Die Schriftform im Arbeitsrecht

Die Schriftform dient dem Schutz sowohl von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern. Sie gewährleistet Klarheit, Beweissicherheit und Rechtssicherheit in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Im Gegensatz zur allgemeinen Vertragsfreiheit verlangt das Arbeitsrecht in vielen Fällen die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform, um die Gültigkeit bestimmter Vereinbarungen oder Erklärungen sicherzustellen.


Die gesetzliche Schriftform nach § 126 BGB setzt voraus, dass das Dokument eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet wird. Dies betrifft insbesondere wichtige arbeitsrechtliche Vorgänge wie Kündigungen, Aufhebungsverträge und die Befristung von Arbeitsverträgen. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass die Nichteinhaltung der Schriftform in der Regel zur Unwirksamkeit des betreffenden Rechtsgeschäfts führt. 

Bedeutung der Schriftform im Arbeitsrecht

Die Schriftform im Arbeitsrecht erfüllt mehrere wichtige Funktionen:

  1. Klarstellungsfunktion: Sie macht den Inhalt und die Tragweite einer Vereinbarung oder Erklärung für beide Parteien deutlich.

  2. Beweisfunktion: Sie erleichtert im Streitfall den Nachweis des vereinbarten Inhalts.

  3. Warnfunktion: Sie soll die Beteiligten vor übereilten Entscheidungen schützen.

  4. Rechtssicherheit: Sie verhindert Unklarheiten und Missverständnisse.


Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Schriftform ist in § 126 BGB geregelt. Sie verlangt, dass die Urkunde vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet wird. Bei Verträgen müssen beide Parteien auf derselben Urkunde unterzeichnen. Alternativ können auch mehrere gleichlautende Urkunden ausgetauscht werden.


Anwendungsbereiche der Schriftform

Im Arbeitsrecht gibt es verschiedene Bereiche, in denen die Schriftform zwingend vorgeschrieben ist:

  1. Kündigungen: Nach § 623 BGB bedürfen Kündigungen von Arbeitsverhältnissen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform

  2. Aufhebungsverträge: Vereinbarungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen schriftlich erfolgen.

  3. Befristete Arbeitsverträge: Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf nach § 14 Abs. 4 TzBfG der Schriftform

  4. Arbeitszeugnisse: Gemäß § 109 GewO müssen Arbeitszeugnisse schriftlich erteilt werden.

  5. Nachweispflichten des Arbeitgebers: Das Nachweisgesetz verlangt die schriftliche Dokumentation wesentlicher Arbeitsbedingungen


Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Schriftform

Die Nichteinhaltung der Schriftform hat in der Regel schwerwiegende Folgen:

  • Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.

  • Ein mündlicher Aufhebungsvertrag führt nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

  • Eine mündlich vereinbarte Befristung gilt als nicht existent, was zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führt


Schriftform vs. Textform

Es ist wichtig, zwischen Schriftform und Textform zu unterscheiden. Die Textform (§ 126b BGB) erfordert keine eigenhändige Unterschrift und kann auch durch E-Mail oder Fax erfüllt werden. Im Arbeitsrecht ist jedoch oft explizit die Schriftform verlangt, die durch die Textform nicht ersetzt werden kann.


Digitalisierung und elektronische Form

Mit zunehmender Digitalisierung stellt sich die Frage, ob und wie elektronische Formen die klassische Schriftform ersetzen können. § 126a BGB regelt die elektronische Form, die unter bestimmten Voraussetzungen die Schriftform ersetzen kann. Allerdings ist im Arbeitsrecht die elektronische Form oft ausdrücklich ausgeschlossen, wie beispielsweise bei Kündigungen.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Es gibt Bereiche im Arbeitsrecht, in denen die Schriftform nicht zwingend erforderlich ist:

  • Der Arbeitsvertrag selbst kann grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden.

  • Änderungen des Arbeitsvertrags können unter Umständen auch konkludent erfolgen.


Praxistipps für Arbeitnehmer

  1. Bestehen Sie bei wichtigen arbeitsrechtlichen Vorgängen auf der Schriftform.

  2. Bewahren Sie alle schriftlichen Dokumente sorgfältig auf.

  3. Lassen Sie sich mündliche Zusagen schriftlich bestätigen.

  4. Seien Sie vorsichtig bei elektronischen Kommunikationsformen, wenn es um rechtlich bindende Erklärungen geht.

  5. Im Zweifelsfall holen Sie rechtlichen Rat ein.


Wichtige Begriffe bei der Schriftform:


  • Gesetzliche Schriftform

  • Eigenhändige Unterschrift

  • Kündigungsschutz

  • Befristung

  • Aufhebungsvertrag

  • Textform

  • Elektronische Form

  • Nachweisgesetz

  • Rechtssicherheit

  • Beweisfunktion


Bei Problemen mit der Schriftform ➡️DR. THORN Rechtsanwälte mbB



DR. THORN Rechtsanwälte

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Clemensstrasse 30

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Telefon: 089 3801990




Dr. Michael Thorn  Rechtsanwalt
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thorn@thorn-law.de



Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

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