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Der Streik im Arbeitsrecht

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Streik

Der Streik ist ein fundamentales Instrument im Arbeitsrecht, das Arbeitnehmern ermöglicht, kollektiv für ihre Interessen einzutreten. Als vorübergehende, planmäßige Arbeitsniederlegung dient er dazu, Druck auf Arbeitgeber auszuüben, um Forderungen durchzusetzen


Das Streikrecht ist in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt und hat eine lange historische Entwicklung hinter sich. Von spontanen Arbeitsniederlegungen im 19. Jahrhundert entwickelte es sich zu einem organisierten Kampfmittel der Gewerkschaften

Heute unterliegt der Streik klaren rechtlichen Rahmenbedingungen und spielt eine wichtige Rolle in Tarifverhandlungen.

Grundlagen des Streikrechts

Das Streikrecht in Deutschland basiert auf mehreren rechtlichen Säulen:


Verfassungsrechtliche Verankerung

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 9 Absatz 3 die Koalitionsfreiheit:


"Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig."


Aus dieser Koalitionsfreiheit leitet das Bundesarbeitsgericht das Streikrecht ab. Es wird als notwendiges Mittel zur Durchsetzung tarifvertraglicher Ziele angesehen.


Richterrechtliche Ausgestaltung

Da es kein spezielles Streikgesetz gibt, wurde das Streikrecht maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts konkretisiert. Wichtige Entscheidungen haben die Zulässigkeit, Grenzen und Folgen von Streiks definiert.


Voraussetzungen

Nicht jede Arbeitsniederlegung ist ein rechtmäßiger Streik. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:


Tarifliche Zielsetzung

Ein Streik muss auf den Abschluss eines Tarifvertrags gerichtet sein. Politische Streiks oder reine Proteststreiks sind in Deutschland grundsätzlich unzulässig.


Aufruf durch tariffähige Gewerkschaft

Nur Gewerkschaften dürfen zum Streik aufrufen. "Wilde Streiks" ohne gewerkschaftliche Führung sind rechtswidrig.


Friedenspflicht beachten

Während der Laufzeit eines Tarifvertrags gilt die Friedenspflicht. In dieser Zeit darf nicht über bereits tariflich geregelte Themen gestreikt werden.


Verhältnismäßigkeit

Der Streik muss verhältnismäßig sein. Er darf erst als letztes Mittel (ultima ratio) eingesetzt werden, wenn Verhandlungen gescheitert sind.


Ablauf eines Streiks


Urabstimmung

Viele Gewerkschaften führen vor einem Streik eine Urabstimmung durch. Dabei stimmen die Mitglieder über die Durchführung des Streiks ab. Meist ist eine Zustimmung von 75% erforderlich.


Streikaufruf

Die Gewerkschaft ruft offiziell zum Streik auf. Dies kann betriebsbezogen oder flächendeckend erfolgen.


Streikposten

Streikende dürfen vor dem Betrieb Streikposten aufstellen. Sie dürfen Arbeitswillige informieren, aber nicht am Betreten des Betriebs hindern.


Rechtsfolgen


Aussetzung der Hauptleistungspflichten

Während des Streiks ruhen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer muss nicht arbeiten, der Arbeitgeber nicht vergüten.


Streikgeld

Gewerkschaften zahlen ihren streikenden Mitgliedern oft Streikgeld als Ausgleich für den Lohnausfall.


Kündigungsschutz

Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik darf nicht zur Kündigung führen. § 612a BGB schützt vor Maßregelungen: "Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt."


Sonderformen


Warnstreik

Kurze Arbeitsniederlegungen vor oder während Tarifverhandlungen, um Druck auszuüben. Sie sind auch ohne vorherige Urabstimmung zulässig.


Solidaritätsstreik

Unterstützung eines rechtmäßigen Hauptstreiks durch Arbeitnehmer, die nicht unmittelbar betroffen sind. Nur unter engen Voraussetzungen zulässig.


Flashmob-Aktionen

Kurzfristige, überraschende Aktionen zur Unterstützung von Arbeitskämpfen. Das Bundesarbeitsgericht hat sie 2009 grundsätzlich für zulässig erklärt.


Arbeitgeberseitige Reaktionen


Aussperrung

Arbeitgeber können als Gegenmaßnahme zum Streik eine Aussperrung durchführen. Dabei werden auch nicht-streikende Arbeitnehmer von der Arbeit ausgeschlossen.


Notdienst-Vereinbarungen

Gewerkschaften und Arbeitgeber können Notdienst-Vereinbarungen treffen, um lebenswichtige Tätigkeiten auch während des Streiks aufrechtzuerhalten.



DR. THORN Rechtsanwälte

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Dr. Michael Thorn  Rechtsanwalt
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thorn@thorn-law.de



Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

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FAQ - Streik

Wann ist ein Streik rechtmäßig?

Ein Streik ist nur rechtmäßig, wenn er von einer tariffähigen Gewerkschaft organisiert und mit dem Ziel geführt wird, tarifliche Forderungen durchzusetzen (BAG, 10 AZR 282/17). Ein Streik ist auch nur dann rechtmäßig, wenn keine Friedenspflicht besteht, keine verbindliche Schlichtungsregelung vorliegt und der Streik nicht offensichtlich unverhältnismäßig ist.

Dürfen alle Arbeitnehmer streiken?

Nein, Beamte, Soldaten und Richter unterliegen einem Streikverbot. Auch leitende Angestellte dürfen in vielen Fällen nicht streiken.

Muss mein Arbeitgeber mich während eines Streiks bezahlen?

Nein, während eines Streiks besteht kein Lohnanspruch. Manche Gewerkschaften zahlen jedoch Streikgeld.

Darf mein Arbeitgeber mich für eine Streikteilnahme bestrafen?

Nein, die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik ist kein Kündigungsgrund. Sanktionen gegen Streikende sind rechtswidrig (§ 612a BGB).

Können Arbeitgeber Streikende durch Leiharbeiter ersetzen?

Nein, Arbeitgeber dürfen keine Leiharbeiter als Streikbrecher einsetzen (§ 11 Abs. 5 AÜG).

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt

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