Anwalt Arbeitsrecht München - Fachanwalt Arbeitsrecht - Kündigung - Aufhebungsvertrag - Abfindung - Tel. 089/3801990
Was ist das Urteilsverfahren?
Das arbeitsrechtliche Urteilsverfahren ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsrechts und dient dazu, Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gerichtlich zu klären. Das Urteilsverfahren ist neben dem Beschlussverfahren, das betriebsverfassungsrechtlichen und kollektivrechtlichen Angelegenheiten vorbehalten ist, die Hauptverfahrensart in der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können dieses Verfahren nutzen, um ihre jeweiligen Rechte und Ansprüche durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren.
Typische Fälle, in denen ein Urteilsverfahren notwendig wird, sind Kündigungen, Lohnstreitigkeiten, Abmahnungen oder Verstöße gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen.
Das Verfahren soll eine schnelle, effektive und rechtssichere Klärung der Streitigkeiten ermöglichen.
Besonders relevant ist, dass in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang besteht, sodass Arbeitnehmer sich selbst vertreten können.
Ein Urteilsverfahren kann für Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Folgen haben, weshalb eine gründliche Vorbereitung entscheidend ist.
Rechtliche Grundlage: ArbGG und ZPO
Das arbeitsrechtliche Urteilsverfahren basiert auf den gesetzlichen Regelungen des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) und der Zivilprozessordnung (ZPO). Diese Gesetze stellen sicher, dass das Verfahren nach einheitlichen und nachvollziehbaren Regeln abläuft.
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
Arbeitsgerichte sind ausschließlich für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig. Das bedeutet, dass alle Konflikte, die aus einem Arbeitsverhältnis oder dessen Beendigung resultieren, vor diesen Gerichten verhandelt werden müssen.
In der ersten Instanz wird das Verfahren vor dem Arbeitsgericht geführt. Sollte eine der Parteien mit dem Urteil nicht einverstanden sein, kann sie in Berufung gehen, wodurch das Verfahren vor das Landesarbeitsgericht gelangt. In letzter Instanz entscheidet das Bundesarbeitsgericht über grundsätzliche Rechtsfragen.
Ablauf des Verfahrens
Klageerhebung
Der Kläger (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber) reicht eine Klageschrift beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Diese muss alle relevanten Fakten, Beweise und rechtlichen Argumente enthalten.
Die Klage muss innerhalb bestimmter Fristen erfolgen. Besonders bei Kündigungsschutzklagen ist die dreiwöchige Frist ab Zugang der Kündigung entscheidend.
Gütetermin
Ziel des Gütetermins ist eine einvernehmliche Einigung zwischen den Parteien.
Der Richter schlägt eine Lösung vor, die für beide Seiten akzeptabel sein könnte, um ein aufwendiges Hauptverfahren zu vermeiden.
Hauptverhandlung
Falls im Gütetermin keine Einigung erzielt wird, kommt es zur Kammerverhandlung.
Hier wird die Sachlage ausführlich erörtert und durch Zeugen oder Dokumente belegt. Am Ende steht das Urteil des Gerichts.
Gesetzliche Grundlagen
§ 4 KSchG (Kündigungsschutzklagefrist): Arbeitnehmer müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Klage einreichen, da die Kündigung ansonsten als rechtswirksam gilt (§ 4, § 7 KSchG).
§ 54 ArbGG (Gütetermin): Der Gütetermin dient der außergerichtlichen Einigung und ist ein obligatorischer Bestandteil des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.
§ 12a ArbGG (Kostentragung): In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, selbst wenn sie das Verfahren gewinnt.
BGB: Regelt u.a. allgemeine arbeitsrechtliche Aspekte wie Kündigungsfristen und Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers.
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Bezieht sich auf kollektive Rechte wie Mitbestimmung und Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten.
Tarifvertragsgesetz (TVG): Legt die Regelungen für Tarifverträge fest, die Arbeitsbedingungen branchenweit standardisieren.
Typische Fälle im Urteilsverfahren
Kündigungsschutzklage
Arbeitnehmer reichen eine Kündigungsschutzklage ein, wenn sie die Kündigung für sozial ungerechtfertigt oder formell fehlerhaft halten. Dies betrifft z.B. eine fehlende soziale Rechtfertigung oder Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben (§ 1 KSchG).
Arbeitgeber müssen vor Gericht nachweisen, dass die Kündigung rechtmäßig war. Dies umfasst die Begründung der Kündigung und die Einhaltung aller formellen Anforderungen.
Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten
Arbeitnehmer klagen auf ausstehende Lohnzahlungen, Überstundenvergütung oder Sonderleistungen wie Weihnachtsgeld.
Arbeitgeber müssen darlegen, warum Zahlungen nicht geleistet wurden, z.B. aufgrund von Leistungsmängeln oder anderen Gründen.
Diskriminierung und Gleichbehandlung
Arbeitnehmer können klagen, wenn sie sich aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion oder anderen geschützten Merkmalen benachteiligt fühlen (§ 1 AGG).
Arbeitgeber müssen beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt oder dass sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung bestehen.
Fehlerquellen und Abhilfe
Fristversäumnis
Fehlerquelle Nr.1: Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Klagefristen, wie der Dreiwochenfrist für Kündigungsschutzklagen (§ 4 KSchG), führt in der Regel dazu, dass die Kündigung als rechtswirksam gilt (§ 7 KSchG). Dies kann durch Unkenntnis oder Nachlässigkeit des Arbeitnehmers oder seines Rechtsanwalts passieren.
Abhilfe: Arbeitnehmer sollten den Zugang der Kündigung genau dokumentieren und sofort handeln. Bei unverschuldeter Fristversäumnis kann ein Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage (§ 5 KSchG) gestellt werden. Hierfür sind jedoch triftige Gründe (z. B. Krankheit mit Ausschluss der Möglichkeit zur Klageerhebung) erforderlich, und der Antrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses erfolgen.
Falscher Beklagter
Fehlerquelle: Eine Kündigungsschutzklage wird gegen die falsche Partei gerichtet, z. B. gegen eine Tochtergesellschaft statt gegen die Muttergesellschaft, die tatsächlich Arbeitgeber ist.
Abhilfe:Das Arbeitsgericht ist verpflichtet, aus den Anlagen der Klageschrift (z. B. Arbeitsvertrag) zu erkennen, wer der richtige Beklagte ist, und die Klage entsprechend zuzustellen. Arbeitnehmer und ihre Anwälte sollten bei Unsicherheiten alle potenziellen Beklagten benennen oder parallel verklagen, um Fristprobleme zu vermeiden.
Formfehler bei Klageeinreichung
Fehlerquelle: Elektronische Klageschriften können aufgrund formaler Mängel (z. B. fehlende Signatur) als unzulässig abgelehnt werden.
Abhilfe: Anwälte sollten sicherstellen, dass alle elektronischen Dokumente korrekt signiert und formgerecht eingereicht werden. Falls ein Formfehler vorliegt, kann unter Umständen ein Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage gestellt werden, insbesondere wenn das Gericht den Fehler nicht rechtzeitig bemerkt hat.
Unzureichende Beweise
Fehlerquelle: Arbeitnehmer können ihre Ansprüche nicht ausreichend belegen, z. B. bei Streitigkeiten über Überstundenvergütung oder Diskriminierung.
Abhilfe: Vor Klageerhebung sollten alle relevanten Unterlagen (Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehaltsabrechnungen) gesammelt werden. Zeugen sollten frühzeitig identifiziert und kontaktiert werden. Eine detaillierte Chronologie der Ereignisse hilft dabei, den Sachverhalt klar darzustellen.
Fehlende Vergleichsbereitschaft
Fehlerquelle: Beide Parteien ziehen ein langwieriges Gerichtsverfahren einem Vergleich vor, was Zeit und Kosten erhöht.
Abhilfe: Der Gütetermin sollte genutzt werden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Arbeitnehmer sollten sich im Vorfeld über realistische Ziele (z. B. Abfindungshöhe) klar werden und flexibel auf Vorschläge reagieren.
Praktische Hinweise
Rechtzeitige Klageerhebung
Unverzügliches Handeln ist entscheidend: Arbeitnehmer sollten unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung aktiv werden, da die gesetzliche Dreiwochenfrist (§ 4 KSchG) für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage strikt einzuhalten ist. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam (§ 7 KSchG), und rechtliche Schritte sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Kündigungszugang sorgfältig dokumentieren: Es ist wichtig, das genaue Datum des Zugangs der Kündigung zu notieren. Falls die Kündigung per Post zugestellt wurde, sollte auch der Umschlag aufbewahrt werden, um den Zeitpunkt des Zugangs nachweisen zu können.
Besondere Vorsicht bei Abwesenheiten: Arbeitnehmer, die sich im Urlaub oder krankheitsbedingt abwesend befinden, sollten sicherstellen, dass ihr Briefkasten regelmäßig geleert wird. Andernfalls könnten sie den Zugang der Kündigung verpassen und damit die Klagefrist versäumen.
Fristverlängerung nur in Ausnahmefällen: Falls die Frist zur Klage aufgrund unverschuldeter Umstände (z. B. aufgrund Krankheit mit objektiver Unmöglichkeit zur Einreichung einer Klage oder Einholung Rechtsrat oder fehlender Kenntnis der Kündigung) nicht eingehalten werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage zu stellen (§ 5 KSchG). Dieser Antrag muss jedoch gut begründet und innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden.
Beratung durch Fachanwälte
Warum anwaltliche Unterstützung wichtig ist: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt die Besonderheiten des Arbeitsrechts und kann Arbeitnehmer kompetent beraten. Besonders bei komplexen Fällen wie betriebsbedingten Kündigungen, Diskriminierungsvorwürfen oder fristlosen Kündigungen ist eine professionelle Unterstützung entscheidend.
Höhere Abfindungen durch Verhandlungsgeschick: Ein erfahrener Anwalt kann oft eine höhere Abfindung aushandeln, als es dem Arbeitnehmer allein möglich wäre. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber ein Interesse daran hat, das Verfahren schnell und ohne Risiken zu beenden.
Strategische Prozessführung: Ein Anwalt kann realistische Erfolgsaussichten einschätzen und eine maßgeschneiderte Strategie entwickeln. Dazu gehört auch die Entscheidung, ob ein Vergleich angestrebt oder das Verfahren bis zum Urteil geführt werden sollte.
Kosten-Nutzen-Abwägung: Obwohl Anwaltskosten in der ersten Instanz von jeder Partei selbst getragen werden, können sich diese durch ein besseres Verhandlungsergebnis auszahlen. Arbeitnehmer sollten sich vorab über die Kosten informieren.
Vergleichsbereitschaft
Vorteile eines Vergleichs: Ein Vergleich bietet zahlreiche Vorteile. Er spart Zeit und Kosten, da langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden können. Zudem ermöglicht er beiden Parteien eine einvernehmliche Lösung ohne das Risiko eines ungewissen Urteils.
Abfindung als häufiges Ziel: In vielen Fällen geht es Arbeitnehmern darum, eine angemessene Abfindung zu erhalten. Ein Vergleich bietet hier oft bessere Möglichkeiten als ein Urteil, da Arbeitgeber bereit sein könnten, höhere Beträge zu zahlen, um das Verfahren abzuschließen. Hier kommt es taktisch darauf an, den richtigen Zeitpunkt zu treffen.
Flexibilität zeigen: Arbeitnehmer sollten auch offen für alternative Lösungsansätze sein, z. B. eine Weiterbeschäftigung in einer anderen Position oder eine Auflösung mit zusätzlich verbesserten Konditionen.
Unterstützung durch den Richter im Gütetermin: Der Gütetermin bietet eine gute Gelegenheit für einen Vergleich. Der Vorsitzende Richter unterstützt aktiv bei den Verhandlungen und versucht, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
Gründliche Vorbereitung auf das Verfahren
Relevante Unterlagen sammeln: Alle wichtigen Dokumente wie Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Gehaltsabrechnungen und E-Mails sollten sorgfältig zusammengestellt werden. Diese Unterlagen sind oft entscheidend für den Erfolg des Verfahrens.
Zeugen identifizieren: Falls es Zeugen für relevante Vorfälle gibt (z. B. Kollegen bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber), sollten diese frühzeitig kontaktiert werden.
Chronologie erstellen: Eine detaillierte Übersicht der Ereignisse hilft dabei, den Fall klar darzustellen und wichtige Details nicht zu vergessen.
Professionelles Auftreten vor Gericht
Sachlichkeit bewahren: Emotionale Ausbrüche oder unsachliche Argumente k önnen den Eindruck beim Gericht negativ beeinflussen. Es ist wichtig, ruhig und klar zu argumentieren.
Angemessenes Erscheinungsbild: Ein gepflegtes Äußeres zeigt Respekt gegenüber dem Gericht und unterstreicht die Ernsthaftigkeit des Anliegens.
Respektvoller Umgang mit allen Beteiligten: Höflichkeit gegenüber Richtern, Gegenseite und Zeugen schafft ein positives Klima im Verfahren.
DR. THORN Rechtsanwälte
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Telefon: 089 3801990

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FAQ - Urteilsverfahren
Was ist ein Urteilsverfahren im Arbeitsrecht?
Das Urteilsverfahren ist das gerichtliche Verfahren in einem arbeitsrechtlichen Streitfall in individualrechtlichen Streitigkeiten wie Kündigungsschutzklagen oder Lohnstreitigkeiten. Es wird vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten oder dem Bundesarbeitsgericht geführt und endet mit einem rechtskräftigen Urteil.
Wie läuft ein Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht ab?
Das Urteilsverfahren beginnt mit einer Klageeinreichung beim Arbeitsgericht. Danach folgt ein Gütetermin, bei dem eine Einigung angestrebt wird. Der Gütetermin findet nur vor dem Vorsitzenden Richter statt und wird bei Kündigungsschutzklagen oft sehr zeitnah angesetzt. Falls dort keine Einigung erfolgt, wird ein Kammertermin mit Beweisaufnahme angesetzt. Das Verfahren endet - sofern kein Vergleich geschlossen wird, mit einem Urteil, das rechtskräftig wird, wenn keine Berufung eingelegt wird.
Welche Fristen gelten für arbeitsrechtliche Klagen?
Die wichtigsten Fristen sind: 3 Wochen für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG), 6 Monate für allgemeine arbeitsrechtliche Ansprüche (§ 15 AGG), 3 Jahre für Lohnansprüche (§ 195 BGB). Viele Tarif- und Arbeitsverträge enthalten jedoch verkürzte Ausschlussfristen (oft 3 Monate).
Muss ich mich vor dem Arbeitsgericht von einem Anwalt vertreten lassen?
Nein, in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Arbeitnehmer können sich selbst vertreten. Vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht ist jedoch eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben (§ 11 ArbGG).
Welche Kosten entstehen bei einem arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren?
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, selbst wenn sie gewinnt (§ 12a ArbGG). Gerichtskosten entstehen nur, wenn der Kläger verliert. In der zweiten Instanz trägt die unterlegene Partei die Gerichts- und Anwaltskosten beider Seiten. Die Gerichtskosten in der ersten Instanz sind im Vergleich zu anderen Gerichtsverfahren relativ niedrig.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt
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