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Arbeitsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch

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Weiterbeschäftigungsanspruch

Weiterbeschäftigung

Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist ein Instrument, das Arbeitnehmern in Kündigungssituationen zusätzlichen Schutz bietet. Er ermöglicht es gekündigten Mitarbeitern, unter bestimmten Umständen ihre Beschäftigung fortzusetzen, auch wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Dieser Anspruch ist relevant, wenn die Wirksamkeit einer Kündigung gerichtlich angefochten wird. Er soll verhindern, dass Arbeitnehmer während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses ihre Arbeit und damit möglicherweise wichtige berufliche Fähigkeiten oder Kontakte verlieren.


Den Weiterbeschäftigungsanspruch gibt es in zwei Formen:


  • Allgemeiner Anspruch, abgeleitet aus dem Grundgesetz und dem BGB

  • Besonderen Anspruch, abgeleitet aus dem Betriebsverfassungsgesetz.

Rechtliche Grundlagen

Der Weiterbeschäftigungsanspruch basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen:


  1. Allgemeiner Anspruch auf WB

    Dieser leitet sich aus §§ 611a, 613 BGB in Verbindung mit § 242 BGB (Treu und Glauben) und den Grundrechten (Art. 1 und 2 GG) ab. Er wurde durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelt.

  2. Besonderer Anspruch auf WB

    Dieser ist in § 102 Abs. 5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt und greift, wenn der Betriebsrat einer Kündigung widersprochen hat.


Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch

Der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch kann unter folgenden Bedingungen geltend gemacht werden:


  1. Es muss eine Kündigungsschutzklage eingereicht worden sein.

  2. Das Arbeitsgericht muss in erster Instanz zugunsten des Arbeitnehmers entschieden haben.

  3. Das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers muss das Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung überwiegen.


Besonderer Weiterbeschäftigungsanspruch

Dieser Anspruch tritt ein, wenn:


  1. Der Betriebsrat der Kündigung aus bestimmten Gründen widersprochen hat.

  2. Der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben hat.

  3. Die Kündigungsfrist abgelaufen ist.


Der besondere Weiterbeschäftigungsanspruch ist stärker als der allgemeine, da er unabhängig vom Ausgang der ersten Instanz des Kündigungsschutzprozesses besteht.


Geltendmachung des Anspruchs

Um den Weiterbeschäftigungsanspruch durchzusetzen, müssen Arbeitnehmer folgende Schritte beachten:


  1. Rechtzeitige Klageerhebung: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden.

  2. Antrag auf Weiterbeschäftigung: Der Anspruch sollte schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden.

  3. Gerichtliche Durchsetzung: Wenn der Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung verweigert, kann der Anspruch im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses oder durch eine separate Klage durchgesetzt werden.

  4. Einstweilige Verfügung: In dringenden Fällen kann auch eine einstweilige Verfügung beantragt werden, um eine schnelle Entscheidung zu erwirken.


Folgen der Weiterbeschäftigung

Wird dem Weiterbeschäftigungsanspruch stattgegeben, ergeben sich folgende Konsequenzen:


  1. Der Arbeitnehmer muss zu den bisherigen Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigt werden.

  2. Der Arbeitgeber muss die vereinbarte Vergütung zahlen.

  3. Die Weiterbeschäftigung erfolgt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens.


Risiken und Chancen für Arbeitnehmer

Die Geltendmachung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs bietet Chancen, birgt aber auch Risiken:


Chancen

  • Erhalt des Arbeitsplatzes während des Rechtsstreits

  • Vermeidung von Einkommensverlusten

  • Stärkung der Verhandlungsposition für einen möglichen Vergleich


Risiken:

  • Mögliche Belastung des Arbeitsverhältnisses

  • Bei Unterliegen im Kündigungsschutzprozess: Rückzahlung des erhaltenen Gehalts


Arbeitgeberperspektive

Aus Sicht des Arbeitgebers ist der Weiterbeschäftigungsanspruch oft problematisch:


  • Er kann zu organisatorischen Schwierigkeiten führen, wenn der Arbeitsplatz bereits neu besetzt wurde.

  • Es besteht das Risiko, Lohn ohne Gegenleistung zahlen zu müssen, wenn der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess unterliegt.

  • Die Weiterbeschäftigung kann das Betriebsklima belasten.


Arbeitgeber haben die Möglichkeit, sich unter bestimmten Umständen von der Weiterbeschäftigungspflicht entbinden zu lassen, insbesondere wenn die Weiterbeschäftigung zu einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung führen würde.


Tipps für Arbeitnehmer

  1. Fristen beachten: Die dreiwöchige Klagefrist bei Kündigungen ist unbedingt einzuhalten.

  2. Rechtliche Beratung: Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.

  3. Dokumentation: Alle Kommunikation mit dem Arbeitgeber sollte schriftlich erfolgen und dokumentiert werden.

  4. Verhandlungsbereitschaft: Oft kann eine gütliche Einigung (z.B. Aufhebungsvertrag mit Abfindung) für beide Seiten vorteilhaft sein.

  5. Vorbereitung auf Weiterbeschäftigung: Bei erfolgreicher Durchsetzung des Anspruchs sollte man sich auf eine angespannte Arbeitsatmosphäre einstellen.


Wenn Sie Fragen zum Weiterbeschäftigungsanspruch haben und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich gerne an DR. THORN Rechtsanwälte mbB.


Wichtige Begriffe beim Weiterbeschäftigungsanspruch:


  • Kündigungsschutzklage

  • Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch

  • Besonderer Weiterbeschäftigungsanspruch

  • Betriebsrat

  • Kündigungsfrist

  • Einstweilige Verfügung

  • Vergütung

  • Unzumutbare wirtschaftliche Belastung

  • Interessenabwägung

  • Aufhebungsvertrag



DR. THORN Rechtsanwälte

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80803 München

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Dr. Michael Thorn  Rechtsanwalt
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thorn@thorn-law.de



Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Telefon: 089 3801990

bvwp@thorn-law.de





FAQ - Weiterbeschäftigung

Wann hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Weiterbeschäftigung?

Es gibt zwei Arten von Weiterbeschäftigungsansprüchen: Allgemeiner Anspruch: Wenn der Arbeitnehmer das Kündigungsschutzverfahren in erster Instanz gewonnen hat. Betriebsverfassungsrechtlicher Anspruch: Wenn ein Betriebsrat der Kündigung widersprochen hat (§ 102 Abs. 5 BetrVG)

Muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach einer Kündigung weiterbeschäftigen?

Ja, wenn der Betriebsrat der Kündigung widersprochen und der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage eingereicht hat. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer auf Verlangen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum Abschluss des Rechtsstreits weiterbeschäftigen.

Wie kann die Weiterbeschäftigung durchgesetzt werden?

Durch eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht, falls eine Kündigung offensichtlich unwirksam ist oder der Betriebsrat erfolgreich widersprochen hat (§ 102 Abs. 5 BetrVG).

Kann ein Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung verweigern?

Grundsätzlich nicht, wenn die Voraussetzungen für einen Weiterbeschäftigungsanspruch vorliegen. Verweigert der Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, kann ein Zwangsgeld verhängt werden.

Hat ein Arbeitnehmer während eines Kündigungsschutzprozesses Anspruch auf Weiterbeschäftigung?

Ja, wenn der Betriebsrat der Kündigung widersprochen hat oder wenn der Arbeitnehmer das Kündigungsschutzverfahren in erster Instanz gewonnen hat. Der Anspruch besteht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt

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