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Zeugnis im Arbeitsrecht

Richterin beim Arbeitsgericht

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Das Zeugnis im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht spielt das Zeugnis eine zentrale Rolle, die weit über ein bloßes Abschlussdokument hinausgeht. Es ist ein rechtlich verbindliches Instrument, das die Qualität und Dauer eines Arbeitsverhältnisses dokumentiert und bewertet. Anders als das Arbeitszeugnis umfasst der Begriff "Zeugnis" im arbeitsrechtlichen Kontext verschiedene Formen wie Zwischenzeugnisse, Ausbildungszeugnisse und sogar Praktikumszeugnisse. Jede dieser Zeugnisarten unterliegt spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen und erfüllt unterschiedliche Funktionen im Berufsleben eines Arbeitnehmers. 


Für Arbeitnehmer ist es essentiell, die Bedeutung und rechtlichen Aspekte verschiedener Zeugnisformen zu verstehen. Dies umfasst nicht nur den Anspruch auf ein Zeugnis, sondern auch das Recht auf Korrektur und die Möglichkeit, gegen unfaire oder irreführende Beurteilungen vorzugehen. Die Zeugnissprache mit ihren oft verschlüsselten Formulierungen stellt dabei eine besondere Herausforderung dar.

Vielfalt der Zeugnisformen

Im Arbeitsrecht gibt es verschiedene Arten von Zeugnissen, die jeweils spezifische Funktionen erfüllen:

  1. Zwischenzeugnis: Wird während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt, etwa bei internen Bewerbungen oder Vorgesetztenwechseln.

  2. Ausbildungszeugnis: Dokumentiert den Verlauf und Abschluss einer Berufsausbildung.

  3. Praktikumszeugnis: Bewertet die Leistung und Dauer eines Praktikums.

  4. Dienstzeugnis: Speziell für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst.

Jede dieser Zeugnisformen unterliegt eigenen rechtlichen Bestimmungen und Konventionen.


Rechtlicher Rahmen und Anspruch

Der Anspruch auf ein Zeugnis ist gesetzlich verankert:

  • § 109 Gewerbeordnung (GewO) regelt den grundsätzlichen Anspruch auf ein Zeugnis.

  • § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) spezifiziert den Anspruch für Dienstverträge.

Arbeitnehmer haben das Recht, ein Zeugnis zu verlangen, das wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert ist. Dies gilt nicht nur am Ende eines Arbeitsverhältnisses, sondern unter bestimmten Umständen auch während der Beschäftigung.


Inhalt und Struktur von Zeugnissen

Ein vollständiges Zeugnis sollte folgende Elemente enthalten:

  • Persönliche Daten des Arbeitnehmers

  • Beschreibung der Tätigkeit und Verantwortungsbereiche

  • Dauer der Beschäftigung

  • Leistungsbeurteilung

  • Verhaltensbeurteilung

  • Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (optional)

  • Schlussformel mit Dank und Zukunftswünschen

Die Struktur und der Detailgrad können je nach Zeugnisart variieren.


Die Herausforderung der Zeugnissprache

Die Zeugnissprache ist bekannt für ihre verschlüsselten Formulierungen. Es gilt grundsätzlich die Zeugniswahrheit und das Gebot einer wohlwollenden Bewertung. Daraus hat sich eine spezielle Zeugnissprache entwickelt. Arbeitnehmer sollten jedenfalls die gängigen Codes der Beurteilung kennen:

  • "Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" bedeutet eine sehr gute Leistung.

  • "Stets zu unserer vollen Zufriedenheit" bedeutet eine gute Leistung.

  • "Zu unserer Zufriedenheit" deutet auf eine befriedigende Leistung hin.

  • "Er hat sich bemüht" ist eine negative Bewertung.

Es ist wichtig, das Zeugnis sorgfältig auf solche Formulierungen zu prüfen und gegebenenfalls eine Korrektur zu verlangen.


Recht auf Korrektur und Verbesserung

Arbeitnehmer haben das Recht, Korrekturen oder Verbesserungen ihres Zeugnisses zu verlangen, wenn:

  • Es sachliche Fehler enthält

  • Die Beurteilung unfair oder irreführend ist

  • Wichtige Aspekte der Tätigkeit fehlen

  • Das Zeugnis nicht schriftlich im Original erteilt wurde, sondern lediglich als digitales Zeugnis. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Zeugnis im Original zu erteilen.


Internationale Aspekte von Zeugnissen

In einer globalisierten Arbeitswelt gewinnen internationale Aspekte an Bedeutung. Bei internationalen Bezügen ist es wichtig, die jeweiligen Gepflogenheiten zu kennen.

  • Zeugnisse aus dem Ausland können anders strukturiert sein

  • Übersetzungen von Zeugnissen sollten beglaubigt werden

  • Manche Länder kennen keine detaillierten Arbeitszeugnisse


Praktische Tipps für Arbeitnehmer

  1. Fordern Sie proaktiv ein Zeugnis ein, warten Sie nicht darauf.

  2. Prüfen Sie das Zeugnis sorgfältig auf versteckte negative Formulierungen.

  3. Bewahren Sie alle Zeugnisse sorgfältig auf, auch digitale Versionen.

  4. Bei Unklarheiten oder Unstimmigkeiten: Suchen Sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber.

  5. Zögern Sie nicht, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn Probleme auftreten.


Zeugnisse in der Bewerbungsphase

Zeugnisse spielen eine wichtige Rolle im Bewerbungsprozess:

  • Sie dienen als Referenz für potenzielle neue Arbeitgeber

  • Lücken oder Unstimmigkeiten in der Zeugnischronologie können kritisch hinterfragt werden

  • Ein gutes Verständnis der Zeugnissprache hilft, die eigenen Stärken hervorzuheben

Bewerber sollten ihre Zeugnisse strategisch einsetzen und auf Nachfragen vorbereitet sein. Wichtig ist die Zeugnischronologie, d.h. dass alle Arbeitsstationen lückenlos dokumentiert sind mit einem Zeugnis.


Wichtige Begriffe beim Zeugnis:


  • Zwischenzeugnis

  • Ausbildungszeugnis

  • Praktikumszeugnis

  • Zeugnissprache

  • Korrekturanspruch

  • Wahrheitsgemäße Beurteilung

  • Wohlwollende Formulierung

  • Digitale Zeugnisformen

  • Internationale Zeugnisstandards

  • Zeugnischronologie



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Dr. Michael Thorn  Rechtsanwalt
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thorn@thorn-law.de



Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
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