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Zwischenzeugnis im Arbeitsrecht
Das Zwischenzeugnis
Das Zwischenzeugnis ist ein unterschätztes, aber wichtiges Instrument im Arbeitsrecht. Anders als das Arbeitszeugnis, das erst am Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird, bietet das Zwischenzeugnis Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Leistungen und Fähigkeiten während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses dokumentieren zu lassen. Es dient damit nicht nur als Leistungsnachweis, sondern kann auch strategisch eingesetzt werden.
Obwohl kein gesetzlicher Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht, gibt es zahlreiche Situationen, in denen Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an dessen Ausstellung haben. Von Veränderungen im Unternehmen bis hin zu persönlichen Entwicklungen – die Gründe für ein Zwischenzeugnis sind vielfältig. Für Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, wann und wie sie ein Zwischenzeugnis anfordern können, welche Informationen es enthalten sollte und wie sie es für ihre berufliche Entwicklung nutzen können.
Was ist ein Zwischenzeugnis?
Ein Zwischenzeugnis ist eine schriftliche Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens eines Arbeitnehmers während eines laufenden Arbeitsverhältnisses. Es unterscheidet sich vom Arbeitszeugnis dadurch, dass es nicht zum Ende der Beschäftigung, sondern zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Anstellung ausgestellt wird. Das Zwischenzeugnis bietet eine Momentaufnahme der beruflichen Situation und kann verschiedene Funktionen erfüllen.
Rechtliche Grundlage
Im Gegensatz zum Arbeitszeugnis gibt es für das Zwischenzeugnis keinen gesetzlich verankerten Anspruch. Dennoch hat sich in der Rechtsprechung die Auffassung durchgesetzt, dass Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen ein Recht auf ein Zwischenzeugnis haben. Dies ist der Fall, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Die Beurteilung, ob ein solches Interesse besteht, hängt von der individuellen Situation ab.
Gründe für ein Zwischenzeugnis
Es gibt zahlreiche Situationen, in denen ein Zwischenzeugnis sinnvoll oder sogar notwendig sein kann:
Strukturelle Veränderungen: Bei einem Wechsel des Vorgesetzten, einer Umstrukturierung der Abteilung oder einem Betriebsübergang kann ein Zwischenzeugnis die bisherigen Leistungen dokumentieren.
Persönliche Veränderungen: Vor einem geplanten Stellenwechsel, einer Bewerbung auf eine interne Position oder dem Beginn einer Weiterbildung kann ein Zwischenzeugnis hilfreich sein.
Längere Abwesenheiten: Vor Antritt einer Elternzeit, eines Sabbaticals oder einer längeren Krankheit bietet ein Zwischenzeugnis eine aktuelle Leistungsbeurteilung.
Regelmäßige Leistungsbeurteilung: In einigen Unternehmen ist es üblich, in regelmäßigen Abständen Zwischenzeugnisse auszustellen, um die Entwicklung der Mitarbeiter zu dokumentieren.
Drohender Arbeitsplatzverlust: Bei einer sich abzeichnenden Insolvenz oder einem bevorstehenden Personalabbau kann ein Zwischenzeugnis die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
Inhalt und Aufbau
Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis sollte folgende Elemente enthalten:
Überschrift: Klar als "Zwischenzeugnis" gekennzeichnet
Persönliche Daten des Arbeitnehmers
Beschäftigungsdauer und Position
Tätigkeitsbeschreibung
Leistungsbeurteilung
Sozialverhalten
Formulierung im Präsens
Im Gegensatz zum Arbeitszeugnis enthält das Zwischenzeugnis keine Schlussformel und keinen Grund für die Zeugniserstellung.
Wie fordert man ein Zwischenzeugnis?
Um ein Zwischenzeugnis zu erhalten, sollten Arbeitnehmer folgende Schritte beachten:
Timing: Wählen Sie einen günstigen Zeitpunkt, idealerweise nach erfolgreich abgeschlossenen Projekten oder positiven Leistungsbeurteilungen.
Begründung: Formulieren Sie Ihr berechtigtes Interesse klar und nachvollziehbar.
Schriftliche Anfrage: Richten Sie Ihre Bitte um ein Zwischenzeugnis schriftlich an Ihren Vorgesetzten oder die Personalabteilung.
Gesprächsbereitschaft: Bieten Sie an, die Gründe für Ihre Anfrage persönlich zu erläutern.
Vorbereitung: Stellen Sie Informationen zu Ihren Aufgaben und Leistungen zusammen, um die Erstellung des Zeugnisses zu erleichtern.
Umgang mit Ablehnungen
Sollte der Arbeitgeber die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses verweigern, können Arbeitnehmer folgende Schritte in Betracht ziehen:
Klären Sie die Gründe für die Ablehnung in einem persönlichen Gespräch.
Betonen Sie Ihr berechtigtes Interesse und die Bedeutung des Zeugnisses für Sie.
Schlagen Sie alternative Lösungen vor, etwa ein vereinfachtes Zwischenzeugnis.
Als letztes Mittel kann der Gang zum Arbeitsgericht in Erwägung gezogen werden.
Strategischer Einsatz
Ein Zwischenzeugnis kann strategisch für die Karriereentwicklung genutzt werden:
Bewerbungsunterlage: Es dient als aktueller Leistungsnachweis bei Bewerbungen.
Verhandlungsbasis: Bei Gehaltsverhandlungen oder Beförderungsgesprächen kann es als Argumentationsgrundlage dienen.
Selbstreflexion: Es bietet die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und Entwicklungspotenziale zu identifizieren.
Dokumentation: Bei häufigen Vorgesetztenwechseln sichert es die Kontinuität der Leistungsbeurteilung.
Zwischenzeugnis vs. Arbeitszeugnis
Obwohl ähnlich in der Struktur unterscheiden sich Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis in wesentlichen Punkten:
Zeitpunkt: Das Zwischenzeugnis wird während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt, das Arbeitszeugnis zum Ende.
Anspruch: Auf ein Arbeitszeugnis besteht ein gesetzlicher Anspruch, auf ein Zwischenzeugnis nicht.
Formulierung: Das Zwischenzeugnis wird im Präsens verfasst, das Arbeitszeugnis in der Vergangenheitsform.
Schlussformel: Im Zwischenzeugnis fehlt die für Arbeitszeugnisse typische Schlussformel mit Dank und Zukunftswünschen.
Die Bindungswirkung ist eine Besonderheit des Zwischenzeugnisses. So sind Formulierungen und Beurteilungen im Zwischenzeugnis für das Schlusszeugnis bindend. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für die Berechtigung einer Abweichung.
Wichtige Begriffe beim Zwischenzeugnis:
Berechtigtes Interesse
Qualifiziertes Zwischenzeugnis
Leistungsbeurteilung
Tätigkeitsbeschreibung
Sozialverhalten
Verhandlungsbasis
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Hinweis
Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei konkreten Rechtsfragen sollten Sie immer einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, um eine individuelle und fundierte Beratung zu erhalten.
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