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Das Zwischenzeugnis
Das Zwischenzeugnis ist ein unterschätztes, aber wichtiges Instrument im Arbeitsrecht. Anders als das Arbeitszeugnis, das erst am Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird, bietet das Zwischenzeugnis Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Leistungen und Fähigkeiten während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses dokumentieren zu lassen. Es dient damit nicht nur als Leistungsnachweis, sondern kann auch strategisch eingesetzt werden.
Obwohl kein gesetzlicher Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht, gibt es zahlreiche Situationen, in denen Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an dessen Ausstellung haben. Von Veränderungen im Unternehmen bis hin zu persönlichen Entwicklungen – die Gründe für ein Zwischenzeugnis sind vielfältig. Für Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, wann und wie sie ein Zwischenzeugnis anfordern können, welche Informationen es enthalten sollte und wie sie es für ihre berufliche Entwicklung nutzen können.
Das Zwischenzeugnis
Das Zwischenzeugnis ist ein unterschätztes, aber wichtiges Instrument im Arbeitsrecht. Anders als das Arbeitszeugnis, das erst am Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird, bietet das Zwischenzeugnis Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Leistungen und Fähigkeiten während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses dokumentieren zu lassen. Es dient damit nicht nur als Leistungsnachweis, sondern kann auch strategisch eingesetzt werden.
Obwohl kein gesetzlicher Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht, gibt es zahlreiche Situationen, in denen Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an dessen Ausstellung haben. Von Veränderungen im Unternehmen bis hin zu persönlichen Entwicklungen – die Gründe für ein Zwischenzeugnis sind vielfältig. Für Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, wann und wie sie ein Zwischenzeugnis anfordern können, welche Informationen es enthalten sollte und wie sie es für ihre berufliche Entwicklung nutzen können.
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FAQ - Zwischenzeugnis
Wann hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht nicht. edoch kann sich ein Anspruch als vertragliche Nebenpflicht ergeben, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Ein Anspruch besteht bei berechtigtem Interesse, z. B. bei ersetzung, Übernahme neuer Aufgaben, Vorgesetztenwechsel, drohende Insolvenz, Betriebsnachfolge, Personalabbau-Pläne, angekündigte Kündigung, längere Unterbrechungen wie Elternzeit oder Fortbildung, und Bewerbungen bei anderen Unternehmen.
Wie unterscheidet sich ein Zwischenzeugnis von einem Endzeugnis?
Ein Zwischenzeugnis wird während des Arbeitsverhältnisses ausgestellt und im Präsens formuliert, während ein Endzeugnis am Ende des Arbeitsverhältnisses erstellt und im Präteritum verfasst wird. Das Zwischenzeugnis gibt eine vorläufige Beurteilung, das Endzeugnis eine abschließende.
Muss ein Zwischenzeugnis wohlwollend formuliert sein?
Ja, ein Zwischenzeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein (§ 109 GewO). Verschlüsselte negative Bewertungen sind nicht zulässig.
Darf der Arbeitgeber die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses verweigern?
Nein, bei berechtigtem Interesse muss der Arbeitgeber das Zeugnis ausstellen. Eine Verweigerung kann arbeitsrechtlich angegriffen werden.
Kann ein Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis korrigieren lassen?
Ja, wenn das Zeugnis unrichtige oder nachweislich ungerechtfertigte Formulierungen enthält. Eine Klage auf Zeugnisberichtigung ist möglich.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt
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