Anwalt Arbeitsrecht München - Fachanwalt Arbeitsrecht - Kündigung - Aufhebungsvertrag - Abfindung - Tel. 089/3801990
Aktuelles im Arbeitsrecht
Kündigungsschutzklage - Was Sie beachten müssen
Autor: Dr. Michael Thorn, 18. Aug. 2023
In diesem Beitrag erfahren Sie, was bei einer Kündigungsschutzklage zu beachten ist, wie man vorgeht und welche Schritte notwendig sind, um seine Rechte als Arbeitnehmer effektiv zu verteidigen.
1. Kündigungsschutz
Bedeutung von Kündigungsschutz im Arbeitsrecht
In Deutschland genießen Arbeitnehmer eines der stärksten gesetzlichen Kündigungsschutzsysteme weltweit. Dieser Schutz ist in der Arbeitskultur verwurzelt und soll Rechte der Arbeitnehmer wahren. Er dient dazu, willkürliche oder ungerechtfertigte Kündigungen zu verhindern und die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Ziel und Nutzen einer Kündigungsschutzklage
Verwirklicht wird Kündigungsschutz durch die Möglichkeit sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen zu können. Wenn Sie eine Kündigung erhalten, die Sie für ungerecht halten, kommt die Kündigungsschutzklage ins Spiel. Sie ist das rechtliche Mittel, mit dem Arbeitnehmer gegen eine unrechtmäßige Kündigung vorgehen können. Ziel der Klage ist, die Kündigung durch das Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. Im Idealfall wird die Kündigung für unwirksam erklärt und das Arbeitsverhältnis fortgesetzt. Anstelle der Fortsetzung kann eine Abfindung erlangt werden.
2. Was ist die Kündigungsschutzklage?
Definition und rechtliche Grundlagen
Die Kündigungsschutzklage ist das gerichtliche Verfahren, das ein Arbeitnehmer einleiten kann, wenn er der Auffassung ist, dass seine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtswidrig ist. Die Klage wird vor dem Arbeitsgericht erhoben und zielt darauf ab, die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen, grundsätzlich mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung.
Die rechtliche Grundlage bildet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dieses legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung sozial gerechtfertigt ist und welche Rechte dem Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung zustehen.
Ziel der Klage
Das primäre Ziel ist die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung durch das Arbeitsgericht. Ist die Klage erfolgreich, wird das Arbeitsverhältnis behandelt, als wäre es nie gekündigt worden. Der Arbeitnehmer bleibt in seinem Job und erhält rückwirkend seinen noch ausstehenden Lohn.
In Fällen, in denen eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar ist (zum Beispiel aufgrund eines zerrütteten Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer), kann das Gericht das Arbeitsverhältnis auflösen und dem Arbeitnehmer eine Abfindung zusprechen.
In der Praxis wird in vielen Fällen aufgrund des Prozeßrisikos des Arbeitgebers das Verfahren der Kündigungsschutzklage mit einem Vergleich abgeschlossen, der eine Abfindung für den Arbeitnehmer vorsieht.
Die Kündigungsschutzklage ist somit ein mächtiges Instrument des Arbeitnehmers, um sich gegen ungerechtfertigte Kündigungen zur Wehr zu setzen und seine Rechte zu wahren.
3. Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?
Die Kündigungsschutzklage ist dann sinnvoll, wenn die Kündigung offensichtlich unrechtmäßig oder sozial ungerechtfertigt erscheint.
Beispiele dafür sind:
Kündigungen ohne Grund gemäß Kündigungsschutzgesetz
Kündigungen gegen Treu und Glauben
Kündigungen entgegen dem Diskriminierungsverbot (z.B. Geschlecht, Alter, Behinderung)
Kündigungen während des Mutterschutzes oder einer Elternzeit
Kündigungen Schwerbehinderter ohne Zustimmung des Inklusionsamts.
Kündigungen als Vergeltung für die Ausübung von Arbeitnehmerrechten (z.B. Betriebsratstätigkeit)
Abwägung der Erfolgschancen
Vor einer Klage sollte man die Erfolgschancen abwägen. Ein Arbeitsrechtler kann Ihnen hierbei eine fundierte Einschätzung geben. Dabei müssen Sie berücksichtigen:
Beweislage: Gibt es ausreichend Beweise, die die Unrechtmäßigkeit der Kündigung belegen?
Die Kosten: Gerichts- und Anwaltskosten können erheblich sein. Unter Umständen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Emotionale Belastung: Ein Gerichtsverfahren kann stressig und zeitaufwendig sein.
Es ist wichtig, alle Faktoren zu bewerten und mit einem Fachanwalt zu besprechen, bevor man den Schritt zur Klageerhebung geht. Dabei ist stets zu beachten, dass ab Zugang der Kündigung eine Frist zur Einreichung der Klage beginnt. Es sollte daher zügig geklärt werden, ob geklagt werden soll.
4. Die Drei-Wochen-Frist
Bedeutung und Berechnung der Frist
Nach Erhalt der Kündigung tickt die Uhr: Arbeitnehmer haben in Deutschland nur drei Wochen Zeit, um eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist ist im § 4 Satz 1 KSchG festgelegt und ist unbedingt zu beachten.
Die Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitnehmer. Das bedeutet, ab dem Tag, an dem das Kündigungsschreiben dem Arbeitnehmer zugegangen ist, beginnt die Frist zu laufen.
Achtung: Oft läuft eine weitere Frist
Neben der Klagefrist läuft bisweilen eine weitere Frist: Die Frist zur Zurückweisung der Kündigung wegen der Nichtvorlage einer Originalvollmacht des Vertreters. Diese Frist ist noch kürzer als die Klagefrist. Sie beträgt nur wenige Tage.
Folgen einer versäumten Frist
Das Versäumen der Drei-Wochen-Frist hat gravierende Konsequenzen: Die Kündigung wird – auch wenn sie eigentlich unwirksam wäre – als rechtswirksam betrachtet. Eine nachträgliche Klage ist dann griundsätzlich nicht mehr möglich.
Es gibt nur in seltenen Ausnahmefällen die Möglichkeit, das Klageverfahren durchführen zu können, obwohl die Klage verspätet eingereicht wurde. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer schweren Erkrankung verhindert war. Solche Ausnahmen sind jedoch strikt und eng vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung definiert. In einem solchen Fall sollten Sie sofort einen Anwalt aufsuchen, weil hierzu ein gut begründeter Antrag notwendig ist und die Beachtung von Fristen.
Bedeutung der anwaltlichen Beratung
Angesichts der strikten und kurzen Fristen ist es dringend ratsam, unmittelbar nach Erhalt der Kündigung einen Rechtsanwalt z.B. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Dieser kann die Situation schnell einschätzen und die notwendigen Schritte einleiten, um die Frist zu wahren.
5. Einreichung einer Kündigungsschutzklage
Anwalt konsultieren
Nach Erhalt der Kündigung sollte umgehend ein Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgesucht werden. Dieser kann die Erfolgsaussichten der Klage am besten für Sie bewerten und Sie im Verfahren kompetent vertreten. Damit nicht Zeit verloren geht und Fristen versäumt werden, sollten Sie gleich nach Zugang einer Kündigung einen Anwalt kontaktieren.
Klage vorbereiten
Der Anwalt wird mit Ihnen eine ausführliche Besprechung führen und die notwendigen Unterlagen zusammenstellen (z.B. Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag), um die Klageschrift zu formulieren und mit Ihnen vor der Einreichung abzustimmen.
Klage einreichen
Die Klageschrift muss beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wenn Sie anwaltlich vertreten sind, übernimmt dies Ihr Anwalt. Allerdings kann auch der Arbeitnehmer selbst beim Arbeitsgericht Klage einreichen oder bei der Rechtsantragstelle zu Protokoll geben. Die Einreichung muss jeweils innerhalb der Drei-Wochen-Frist erfolgen.
Gerichtskosten und Anwaltskosten
Für die Klageeinreichung selbst müssen noch keine Gerichtskosten an das Gericht gezahlt werden. Allerdings fallen mit Klageeinreichung Anwaltskosten an, wenn Sie anwaltlich vertreten werden. Deren Zahlung kann vorschussweise verlangt werden, sofern Sie nichts anderes mit Ihrem Anwalt vereinbaren.
Rolle des Anwalts
Ein erfahrener Rechtsanwalt bzw. ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist im Kündigungsschutzprozess ein unverzichtbarer Begleiter des Arbeitnehmers. Er kennt die rechtlichen Feinheiten und kann:
Die Chancen und Risiken der Klage realistisch einschätzen
Die Klageschrift professionell und überzeugend formulieren
Den Arbeitnehmer vor Gericht vertreten und seine Interessen wahren
Bei Vergleichsverhandlungen eine für den Arbeitnehmer günstige Abfindung aushandeln
Wichtige Dokumente
Für die Klage sind verschiedene Dokumente erforderlich, darunter:
Das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers
Der Arbeitsvertrag
Eine aussagekräftige Gehaltsbescheinigung
Eventuell Zeugnisse und Beurteilungen
Relevante Kommunikation (z.B. E-Mails) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
6. Der Ablauf des Gerichtsverfahrens
Vorbereitung
Bevor es zum Gerichtstermin kommt, bereitet der Anwalt die Klage sorgfältig vor. Dies umfasst die Sammlung aller relevanten Unterlagen und Beweise sowie die Ausarbeitung einer klaren Strategie für die Verhandlung und, so jedenfalls bei uns, eine ausführliche vorbereitende Besprechung mit dem Mandanten wie das Verfahren in seinem Sinne geführt werden soll.
Gerichtstermin
Gütetermin:Das Verfahren beginnt mit einem Gütetermin. Hier versucht das Gericht, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vermitteln und eine einvernehmliche Lösung zu finden, z.B. in Form eines Vergleichs. Häufig enden Güteverfahren mit einer Abfindung für den Arbeitnehmer. Wir bemühen uns zu vermeiden, dass Sie selbst vor Gericht erscheinen müssen. Sie behalten aber die Zügel in der Hand, weil wir mit Ihnen von Gericht aus telefonisch Kontakt aufnehmen uns alle Schritte mit Ihnen vorab abstimmen.
Kammertermin:Wenn im Gütetermin keine Einigung erzielt werden kann, folgt - einige Zeit - meist einige Monate - später der Kammertermin. Hier werden die Argumente beider Seiten ausführlich schriftlich dargelegt und Beweise vorgebracht. Das Gericht hört ggf. Zeugen an, wägt die Sachlage ab und trifft am Ende eine Entscheidung, sofern nicht im Kammertermin noch ein Vergleich geschlossen wird.
Urteil:Kann auch im Kammertermin keine Einigung erzielt werden, fällt das Gericht ein Urteil. Dieses kann die Kündigung für unwirksam erklären oder sie bestätigen. Im Falle der Unwirksamkeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, oder es wird gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst.
Mögliche Szenarien und Ergebnisse
Unwirksame Kündigung:Das Gericht stellt in diesem Fall fest, dass die Kündigung unwirksam ist. Der Arbeitnehmer bleibt in seinem Job und erhält rückwirkend seinen Lohn.
Abfindung:Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich - in Form einen gerichtlichen Vergleichs - auf eine Abfindungszahlung. Das Arbeitsverhältnis endet in diesem Fall.
Kündigung wird bestätigt:Das Gericht hält die Kündigung für rechtmäßig. Der Arbeitnehmer verliert seinen Job und erhält keine Abfindung.
Berufung:Beide Parteien können Berufung gegen das Urteil, wenn es für sie nachteilig ist und sie sich mit dem Urteil nicht zufireden geben wollen. Das Verfahren geht dann in die nächste Instanz, in München vor das Landesarbeitsgericht, das sich ebenfalls in der Winzererstraße befindet.
7. Kosten und Risiken
Gerichtskosten
Für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht fallen Gerichtskosten an. Sie richten sich nach dem Streitwert, der in der Regel dem Bruttoarbeitsentgelt für drei Monate entspricht. Die Gerichtskosten vor dem Arbeitsgericht liegen aber weit unterhalb der Gerichtskosten vor einem ordentlichen Zivilgericht.
Anwaltskosten
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens muss der Kläger in der ersten Instanz seine Anwaltskosten selbst tragen. Diese richten sich ebenfalls nach dem Streitwert. Es ist daher ratsam, vorab eine Kosten-Nutzen-Abwägung durchzuführen.
Prozesskostenhilfe
Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können unter Umständen Prozesskostenhilfe beantragen. Diese übernimmt die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise.
8. Risiken und wie man sie minimiert
Verlust des Prozesses:Das Risiko der Klage besteht darin, dass sie abgewiesen wird und das Arbeitsverhältnis beendet wird. In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer keine Abfindung.
Emotionale Belastung:Ein Kündigungsschutzprozess kann emotional belastend sein. Es ist wichtig, sich dieser Belastung bewusst zu sein und gegebenenfalls Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Suchen Sie sich einen erfahrenen Anwalt, bei dem Sie sich gut aufgehoben und beraten fühlen.
Minimierung der Risiken:
Eine sorgfältige Vorbereitung durch einen erfahrenen Anwalt und eine realistische Einschätzung der Erfolgschancen können dazu beitragen, Ihre Risiken zu minimieren.
Wichtiger Hinweis
Es ist empfehlenswert, vor Einreichung der Klage eine umfassende Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen und die Klage durch den Anwalt einreichen zu lassen. Ein An walt kann die Erfolgsaussichten und die voraussichtlichen Kosten klar einschätzen und so dazu beitragen, unnötige Risiken zu vermeiden.
9. Abschließende Tipps und Ratschläge
Handeln Sie schnell
Nach Erhalt einer Kündigung ist schnelles Handeln gefragt. Die Drei-Wochen-Frist für die Einreichung einer Klage ist unbedingt einzuhalten. Daneben sollten Sie auch die äußerst kurze Zurückweisungsfrist im Auge behalten.
Suchen Sie professionellen Rat
Ein erfahrener Rechtsanwalt z.B. ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist in dieser Situation Ihr bester Berater. Nur er kann die Erfolgschancen Ihrer Klage wirklich realistisch einschätzen und Sie durch das gesamte Verfahren begleiten.
Bewahren Sie alle Unterlagen auf
Sammeln und bewahren Sie alle relevanten Dokumente (Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Zeugnisse, E-Mails etc.) sorgfältig auf. Sie sind die Grundlage für Ihre Klage.
Bleiben Sie emotional distanziert
Ein Kündigungsschutzprozess kann emotional sehr belastend sein. Versuchen Sie, die Situation trotzdem nüchtern und sachlich zu betrachten und lassen Sie sich professionell beraten.
Seien Sie offen für Vergleiche
In vielen Fällen endet ein Kündigungsschutzprozess mit einem Vergleich, z.B. einer Abfindung. Ein Vergleich ist oft eine pragmatische Lösung, die beiden Parteien weitere Kosten und Stress erspart.
Überprüfen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen Sie, ob Arbeitsrechtsschutz enthalten ist. In diesem Fall übernimmt die Versicherung möglicherweise Ihre Anwalts- und Gerichtskosten.
Hinweis Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei konkreten Rechtsfragen sollten Sie immer einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, um eine individuelle und fundierte Beratung zu erhalten.
Fragen im Arbeitsrecht - Rufen Sie uns an - Anwalt für Arbeitsrecht in München
Sind Sie mit einem arbeitsrechtlichen Problem konfrontiert? Sie können uns gerne kontaktieren - kostenlos und unverbindlich. Ein erfahrenes Anwaltsteam steht Ihnen für ein Erstgespräch zur Verfügung. Sie erhalten eine Einschätzung Ihrer Situation und Hinweise zu Ihren rechtlichen Optionen. Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Sie können uns jederzeit telefonisch erreichen.
DR. THORN Rechtsanwälte - Anwalt Arbeitsrecht München Die erfahrenen Anwälte von DR. THORN Rechtsanwälte bieten Ihnen kompetente Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen wie Kündigungen oder Aufhebungsverträgen.
Wenn Sie Interesse haben, kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre Angelegenheit zu besprechen.
Kostenloses Erstgespräch
Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs erhalten Sie eine Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihres Falls. Rufen Sie uns gerne an. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.