top of page

Arbeitsverhältnis und Arbeitsrecht

Sie haben Fragen zu Ihrem Fall und suchen anwaltliche Unterstützung?

Kontaktieren Sie uns und schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung unserer Anwälte.

Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsverhältnis - Überblick

Das Arbeitsverhältnis bildet die rechtliche Grundlage der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es entsteht durch den Abschluss eines Arbeitsvertrags und regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Für Arbeitnehmer ist es wichtig, die wesentlichen Aspekte eines Arbeitsverhältnisses zu kennen, um ihre Position zu verstehen und ihre Pflichten zu erfüllen und ihre Rechte wahrzunehmen.


Zentrale Elemente eines Arbeitsverhältnisses sind die Arbeitsleistung, die Vergütung, die Arbeitszeit und der Urlaubsanspruch. Daneben spielen Themen wie KündigungsschutzArbeitsschutz und betriebliche Mitbestimmung eine wichtige Rolle. Das Arbeitsverhältnis wird durch verschiedene Gesetze geregelt, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Kündigungsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz.

Was Arbeitnehmer wissen sollten


Basis: Der Arbeitsvertrag

Das Arbeitsverhältnis beginnt mit Abschluss eines Arbeitsvertrags. Der legt die wesentlichen Rechte und Pflichten beider Parteien fest. Wichtige Bestandteile:

  • Beschreibung der Tätigkeit

  • Höhe des Gehalts oder Lohns

  • Vereinbarte Arbeitszeit

  • Urlaubsanspruch

  • Probezeit (falls vereinbart)

  • Kündigungsfristen

Obwohl ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden kann, ist ein schriftlicher Vertrag empfehlenswert. Er bietet beiden Seiten Klarheit und Sicherheit. Arbeitnehmer sollten den Vertrag sorgfältig prüfen, bevor sie ihn unterschreiben, und bei Unklarheiten nachfragen oder sich beraten lassen.


Arbeitszeit und Pausen

Die Arbeitszeit ist ein zentraler Aspekt des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitszeitgesetz schützt Arbeitnehmer vor übermäßiger Belastung:

  • Maximale tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden (kann auf 10 Stunden verlängert werden)

  • Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen

  • Pausenregelungen: 30 Minuten bei 6-9 Stunden Arbeitszeit, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden

Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitszeiten dokumentieren, besonders bei Überstunden oder flexiblen Arbeitszeiten. Dies kann bei späteren Unstimmigkeiten hilfreich sein.


Vergütung: Lohn und Gehalt

Die Vergütung ist die Gegenleistung des Arbeitgebers für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Sie kann als festes Gehalt oder als Stundenlohn vereinbart werden. Wichtige Aspekte sind:

  • Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn gilt für fast alle Arbeitnehmer

  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Bis zu 6 Wochen bei Arbeitsunfähigkeit

  • Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld (falls vereinbart)

  • Überstundenvergütung

Arbeitnehmer sollten ihre Gehaltsabrechnungen regelmäßig prüfen und bei Unklarheiten dies dem Arbeitgeber umgehend schriftlich mitteilen.


Urlaub und Feiertage

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das Bundesurlaubsgesetz sieht mindestens 24 Werktage pro Jahr vor, viele Arbeitgeber gewähren jedoch mehr. Wichtig zu wissen:

  • Urlaub muss beantragt und vom Arbeitgeber genehmigt werden

  • Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit

  • An gesetzlichen Feiertagen besteht Anspruch auf bezahlte Freistellung


Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

Bei Krankheit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Wichtige Punkte:

  • Unverzügliche Krankmeldung beim Arbeitgeber

  • Ärztliche Bescheinigung spätestens am dritten Krankheitstag

  • Nach sechs Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld


Kündigungsschutz und Kündigungsfristen

Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern. Wichtige Aspekte:

  • Kündigungsfristen (abhängig von der Betriebszugehörigkeit)

  • Kündigungsgründe müssen sozial gerechtfertigt sein

  • Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Gruppen (z.B. Schwangere, Betriebsräte u.a.)


Bei einer Kündigung sollten Arbeitnehmer prüfen, ob sie rechtmäßig ist, und gegebenenfalls innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben.


Mutterschutz und Elternzeit

Für werdende und junge Eltern gibt es besondere Schutzrechte:

  • Mutterschutz: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt

  • Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und 4 Monate nach der Geburt

  • Elternzeit: Anspruch auf bis zu 3 Jahre pro Kind

  • Teilzeitarbeit während der Elternzeit möglich


Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Arbeitgeber sind verpflichtet, für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dies umfasst:

  • Bereitstellung von Schutzausrüstung

  • Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen

  • Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften

Arbeitnehmer haben das Recht und die Pflicht, auf Sicherheitsmängel hinzuweisen.


Betriebliche Mitbestimmung

In Betrieben mit mindestens 5 Mitarbeitern kann ein Betriebsrat gewählt werden. Er vertritt die Interessen der Belegschaft und hat Mitbestimmungsrechte bei:

  • Arbeitszeit und Urlaubsplanung

  • Einstellungen und Kündigungen

  • Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung

Arbeitnehmer können sich bei Problemen an den Betriebsrat wenden.


Weiterbildung und Qualifizierung

Lebenslanges Lernen wird immer wichtiger. Viele Arbeitsverhältnisse bieten Möglichkeiten zur Weiterbildung:

  • Anspruch auf Bildungsurlaub in vielen Bundesländern

  • Betriebliche Fortbildungen

  • Teilzeitausbildungen


Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ein Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Weise enden:

  • Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer

  • Einvernehmliche Aufhebung durch Aufhebungsvertrag

  • Befristetes Arbeitsverhältnis läuft aus

  • Renteneintritt des Arbeitnehmers


Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.







DR. THORN Rechtsanwälte

PartG mbB

Clemensstrasse 30

80803 München

Telefon: 089 3801990




Dr. Michael Thorn  Rechtsanwalt
Dr. Michael Thorn Rechtsanwalt

Telefon: 089 3801990

thorn@thorn-law.de



Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Telefon: 089 3801990

bvwp@thorn-law.de





FAQ - Arbeitsverhältnis

Was ist ein Arbeitsverhältnis?

Ein Arbeitsverhältnis ist eine rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in der der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft gegen Entgelt zur Verfügung stellt.

Wie entsteht ein Arbeitsverhältnis?

Ein Arbeitsverhältnis entsteht in der Regel durch den Abschluss eines Arbeitsvertrags, kann aber auch durch faktische Aufnahme der Arbeit begründet werden.

Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer haben Rechte wie Lohnzahlung, Urlaub, Arbeitsschutz und Pflichten wie Arbeitsleistung, Treue- und Verschwiegenheitspflicht.

Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber?

Arbeitgeber haben Rechte wie Weisungsrecht und Pflichten wie Lohnzahlung, Fürsorgepflicht und Bereitstellung eines sicheren Arbeitsplatzes.

Wie kann ein Arbeitsverhältnis beendet werden?

Ein Arbeitsverhältnis kann durch Kündigung, Aufhebungsvertrag, Fristablauf bei befristeten Verträgen oder Eintritt in den Ruhestand beendet werden.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne!

Besuchen Sie unsere Website - Senden Sie uns eine Formularanfrage - oder rufen Sie einfach an.

DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Geschäftsfrau

Kündigung

Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung.

Vertrag Papier Signing

Aufhebungsvertrag

Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung.

Verwendung der Laptop-Tastatur

Bewertungen

Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen.

bottom of page