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Arbeitszeugnis - Anspruch, Bewertung, Zeugnissprache
Das Arbeitszeugnis ist eines der wichtigsten Dokumente im Berufsleben. Es bewertet Ihre Leistungen und Ihr Verhalten während der Beschäftigung und hat entscheidenden Einfluss auf Ihre Karriere. Ein schlechtes oder unvollständiges Zeugnis kann Bewerbungen blockieren - ein gutes Zeugnis öffnet Türen.
Wir haben in über 20 Jahren mehr als 1.500 Mandate als Rechtsanwalt und Fachanwältin für Arbeitsrecht betreut und dabei viele Arbeitszeugnisse geprüft und korrigiert. Unsere Erfahrung: Etwa 70% aller Arbeitszeugnisse enthalten Fehler, versteckte negative Botschaften oder unzulässige Formulierungen. Die meisten Arbeitnehmer erkennen das nicht - weil sie die Zeugnissprache nicht verstehen.
Dieser Artikel erklärt Ihnen alles Wichtige zum Arbeitszeugnis: Welchen Anspruch haben Sie? Wie entschlüsseln Sie die Zeugnissprache? Welche Noten gibt es? Was darf NICHT im Zeugnis stehen? Wie können Sie ein schlechtes Zeugnis korrigieren?
Mit unseren Checklisten und Praxistipps aus 20 Jahren Erfahrung können Sie eine erste Prüfung an Ihrem Zeugnis selbst durchführen. Der Beitrag ersetzt aber keine anwaltliche Rechtsberatung und Prüfung
Wichtiger Hinweis:
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und soll nur ein erstes Verständnis für arbeitsrechtliche Fragestellungen vermitteln. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Bei konkreten Fällen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Was ist ein Arbeitszeugnis?
Ein Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über Art, Dauer und Verlauf eines Arbeitsverhältnisses. Es dokumentiert, welche Tätigkeiten Sie ausgeübt haben und - im qualifizierten Zeugnis - wie gut Sie diese Tätigkeiten ausgeführt haben.
Die Funktion des Arbeitszeugnisses:
Nachweis für zukünftige Arbeitgeber über Ihre Fähigkeiten
Dokumentation Ihres beruflichen Werdegangs
Entscheidungsgrundlage für neue Arbeitgeber bei der Personalauswahl
Rechtlich geschütztes Dokument mit klaren Vorgaben
Wichtig: Das Arbeitszeugnis ist mehr als eine höfliche Bescheinigung. Es ist ein verschlüsseltes Bewertungssystem, das nur versteht, wer die Codes kennt!
Ihr Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Gesetzlicher Anspruch
Ihr Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist gesetzlich verankert:
§ 109 Gewerbeordnung (GewO): "Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis."
§ 630 BGB: Ergänzende Regelung zur Zeugniserteilung.
Das bedeutet:
Sie haben einen RECHTSANSPRUCH auf ein Zeugnis
Der Arbeitgeber MUSS Ihnen ein Zeugnis ausstellen
Bei Verweigerung können Sie klagen
Wann haben Sie Anspruch?
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Nach Kündigung (durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer)
Nach Aufhebungsvertrag
Nach Ablauf einer Befristung
Bei Renteneintritt
Während des laufenden Arbeitsverhältnisses
Sie haben auch Anspruch auf ein Zwischenzeugnis bei:
Vorgesetzten- oder Abteilungswechsel
Versetzung
Längerer Krankheit oder Elternzeit
Verkauf des Unternehmens oder Betriebsübergang
Berechtigtem Interesse (z.B. für Bewerbungen)
Frist: Wie lange können Sie ein Zeugnis verlangen?
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt nach 3 Jahren (§ 195 BGB).
Wichtig: Fordern Sie Ihr Zeugnis SOFORT nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an! Je länger Sie warten:
Desto schwieriger ist es für den Arbeitgeber, sich zu erinnern
Desto weniger detailliert wird das Zeugnis
Desto eher gibt es Streit über die Bewertung
Praxistipp:
