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Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht

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Arbeitszeugnis - Überblick


Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument im Berufsleben, das die Leistungen und das Verhalten eines Arbeitnehmers während seiner Beschäftigung bei einem Unternehmen beschreibt und bewertet. Es dient als Referenz für zukünftige Arbeitgeber und kann entscheidenden Einfluss auf die weitere Karriere haben. Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Im Arbeitsrecht ist rechtliche Grundlage für den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis § 630 BGB (Pflicht zur Zeugniserteilung) und § 109 GewO (Gewerbeordnung): Den Beschäftigten ist bei Ende des Arbeitsverhältnisses ein Endzeugnis auszustellen, das sich auf ihr Verlangen hin auch auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis bezieht.


Es gibt zwei Hauptarten von Arbeitszeugnissen: das einfache Zeugnis, das lediglich Art und Dauer der Beschäftigung bestätigt, und das qualifizierte Zeugnis, das zusätzlich Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers bewertet. Das qualifizierte Zeugnis ist in der Praxis die häufigere und für Arbeitnehmer wichtigere Form.Arbeitszeugnisse folgen bestimmten Konventionen und verwenden oft eine codierte Sprache, die für Laien nicht immer leicht zu entschlüsseln ist. Sie müssen nach dem Grundsatz der Zeugniswahrheit verfasst werden, dürfen aber gleichzeitig das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht ungerechtfertigt erschweren. Diese Balance macht das Arbeitszeugnis zu einem komplexen und oft diskutierten Thema im Arbeitsrecht.

Arbeitszeugnis - Rechtliche Grundlagen

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist in § 109 Gewerbeordnung (GewO) und in § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Demnach hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss das Zeugnis auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden, etwa bei einem Vorgesetztenwechsel oder einer Versetzung.


Arten von Arbeitszeugnissen

  1. Einfaches Zeugnis: Enthält nur Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung.

  2. Qualifiziertes Zeugnis: Bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers.

  3. Zwischenzeugnis: Wird während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt.

  4. Endzeugnis: Wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt.


Inhalt des qualifizierten Arbeitszeugnisses

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte folgende Elemente enthalten:

  1. Überschrift: "Arbeitszeugnis" oder "Zwischenzeugnis"

  2. Persönliche Daten des Arbeitnehmers

  3. Firmenbeschreibung

  4. Tätigkeitsbeschreibung

  5. Leistungsbeurteilung

  6. Verhaltensbeurteilung

  7. Beendigungsformel (bei Endzeugnissen)

  8. Zukunftswünsche und Dank

  9. Ort, Datum und Unterschrift


Zeugnissprache verstehen

Arbeitszeugnisse verwenden oft eine codierte Sprache, um Leistungen und Verhalten zu bewerten. Einige Beispiele:

  • "Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" = sehr gute Leistung

  • "Zu unserer vollen Zufriedenheit" = gute Leistung

  • "Zu unserer Zufriedenheit" = befriedigende Leistung

  • "Im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit" = ausreichende Leistung

Es ist wichtig, die Nuancen in der Formulierung zu beachten, da selbst kleine Unterschiede große Auswirkungen haben können.


Leistungsbeurteilung

Die Leistungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil des qualifizierten Arbeitszeugnisses. Sie umfasst in der Regel:

  • Fachliche Kompetenz

  • Arbeitsmenge und -tempo

  • Arbeitsgüte und -qualität

  • Arbeitsmotivation und Eigeninitiative

  • Führungsqualitäten (bei Führungskräften)

Die Beurteilung erfolgt oft anhand einer Notenskala von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend), wobei diese Noten in der Zeugnissprache umschrieben werden.


Verhaltensbeurteilung

Die Verhaltensbeurteilung bezieht sich auf:

  • Verhalten gegenüber Vorgesetzten

  • Verhalten gegenüber Kollegen

  • Verhalten gegenüber Kunden oder Geschäftspartnern

  • Soziale Kompetenzen

Auch hier werden oft codierte Formulierungen verwendet, um das Verhalten zu beschreiben.


Rechtliche Anforderungen

Arbeitszeugnisse müssen zwei wichtige Grundsätze erfüllen:

  1. Wahrheitspflicht: Alle Angaben im Zeugnis müssen der Wahrheit entsprechen.

  2. Wohlwollenspflicht: Das Zeugnis darf das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht ungerechtfertigt erschweren.

Diese beiden Prinzipien können manchmal in Konflikt geraten, was die Erstellung eines Arbeitszeugnisses zu einer Herausforderung machen kann.


Anspruch auf Berichtigung

Arbeitnehmer haben das Recht, eine Berichtigung des Arbeitszeugnisses zu verlangen, wenn sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind. Dies kann der Fall sein, wenn:

  • Das Zeugnis sachlich falsche Angaben enthält

  • Die Beurteilung als unangemessen erscheint

  • Wichtige Tätigkeiten oder Leistungen fehlen

Der Arbeitnehmer sollte zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Kommt es zu keiner Einigung, kann der Rechtsweg beschritten werden.


Digitale Arbeitszeugnisse

Mit der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt gewinnen auch digitale Arbeitszeugnisse an Bedeutung. Diese können schneller erstellt und leichter verwaltet werden. Allerdings erfüllen digitale Zeugnisse nicht die rechtlichen Anforderungen, so daß der Arbeitgeber das Zeugnis weiterhin auch in analoger Form erteilen muss.


Tipps für Arbeitnehmer

  1. Zeugnis zeitnah anfordern: Fordern Sie Ihr Arbeitszeugnis möglichst bald nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an.

  2. Inhalt genau prüfen: Lesen Sie das Zeugnis sorgfältig und achten Sie auf versteckte Botschaften.

  3. Vollständigkeit sicherstellen: Alle wichtigen Tätigkeiten und Leistungen sollten erwähnt sein.

  4. Bei Unklarheiten nachfragen: Zögern Sie nicht, Ihren ehemaligen Arbeitgeber um Erläuterungen zu bitten.

  5. Berichtigungen einfordern: Bestehen Sie auf Korrekturen, wenn das Zeugnis Fehler oder unangemessene Bewertungen enthält.

  6. Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen: Bei Unsicherheiten ist die Konsultation eines Fachanwalts für Arbeitsrecht sinnvoll.


Internationale Aspekte

In einer globalisierten Arbeitswelt ist es wichtig zu beachten, dass Arbeitszeugnisse in anderen Ländern oft anders gehandhabt werden. In vielen angelsächsischen Ländern sind beispielsweise kurze Referenzschreiben üblicher als ausführliche Arbeitszeugnisse. Bei internationalen Bewerbungen sollte man sich über die jeweiligen Gepflogenheiten informieren.


Zukunft des Arbeitszeugnisses

Die Rolle des klassischen Arbeitszeugnisses könnte sich in Zukunft wandeln. Trends wie kürzere Beschäftigungsdauern, Projektarbeit und die zunehmende Bedeutung von Online-Profilen und Netzwerken könnten zu neuen Formen der Leistungsbewertung und -dokumentation führen. Dennoch bleibt das Arbeitszeugnis vorerst ein wichtiges Dokument im deutschen Arbeitsmarkt und ist gesetzlich geregelt und verankert.


Zusammenfassung

Das Arbeitszeugnis ist ein komplexes und wichtiges Instrument im Berufsleben. Es bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Leistungen und Fähigkeiten zu dokumentieren und potenziellen neuen Arbeitgebern einen Einblick in ihre berufliche Vergangenheit zu geben. Gleichzeitig stellt es Arbeitgeber vor die Herausforderung, eine faire und rechtlich einwandfreie Beurteilung zu verfassen.

Für Arbeitnehmer ist es wichtig, die Bedeutung des Arbeitszeugnisses zu verstehen, ihre Rechte zu kennen. Mit dem richtigen Wissen und einer proaktiven Herangehensweise kann das Arbeitszeugnis zu einem wertvollen Baustein für die weitere berufliche Entwicklung werden.


Wenn Sie Fragen zum Arbeitszeugnis haben, wenden Sie sich gerne an DR. THORN Rechtsanwälte mbB.


Wichtige Begriffe: Arbeitszeugnis


  • Qualifiziertes Zeugnis

  • Einfaches Zeugnis

  • Zwischenzeugnis

  • Endzeugnis

  • Zeugnissprache

  • Leistungsbeurteilung

  • Verhaltensbeurteilung

  • Wahrheitspflicht

  • Wohlwollenspflicht

  • Zeugnisanspruch

  • Berichtigungsanspruch

  • Gewerbeordnung (GewO)

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • Digitales Arbeitszeugnis



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Dr. Michael Thorn  Rechtsanwalt
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Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
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