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Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht

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Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis - Anspruch, Bewertung, Zeugnissprache


Das Arbeitszeugnis ist eines der wichtigsten Dokumente im Berufsleben. Es bewertet Ihre Leistungen und Ihr Verhalten während der Beschäftigung und hat entscheidenden Einfluss auf Ihre Karriere. Ein schlechtes oder unvollständiges Zeugnis kann Bewerbungen blockieren - ein gutes Zeugnis öffnet Türen.


Wir haben in über 20 Jahren mehr als 1.500 Mandate als Rechtsanwalt und Fachanwältin für Arbeitsrecht betreut und dabei viele Arbeitszeugnisse geprüft und korrigiert. Unsere Erfahrung: Etwa 70% aller Arbeitszeugnisse enthalten Fehler, versteckte negative Botschaften oder unzulässige Formulierungen. Die meisten Arbeitnehmer erkennen das nicht - weil sie die Zeugnissprache nicht verstehen.


Dieser Artikel erklärt Ihnen alles Wichtige zum Arbeitszeugnis: Welchen Anspruch haben Sie? Wie entschlüsseln Sie die Zeugnissprache? Welche Noten gibt es? Was darf NICHT im Zeugnis stehen? Wie können Sie ein schlechtes Zeugnis korrigieren?


Mit unseren Checklisten und Praxistipps aus 20 Jahren Erfahrung können Sie eine erste Prüfung an Ihrem Zeugnis selbst durchführen. Der Beitrag ersetzt aber keine anwaltliche Rechtsberatung und Prüfung



Wichtiger Hinweis:

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und soll nur ein erstes Verständnis für arbeitsrechtliche Fragestellungen vermitteln. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Bei konkreten Fällen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.



Was ist ein Arbeitszeugnis?


Ein Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über Art, Dauer und Verlauf eines Arbeitsverhältnisses. Es dokumentiert, welche Tätigkeiten Sie ausgeübt haben und - im qualifizierten Zeugnis - wie gut Sie diese Tätigkeiten ausgeführt haben.


Die Funktion des Arbeitszeugnisses:


  • Nachweis für zukünftige Arbeitgeber über Ihre Fähigkeiten

  • Dokumentation Ihres beruflichen Werdegangs

  • Entscheidungsgrundlage für neue Arbeitgeber bei der Personalauswahl

  • Rechtlich geschütztes Dokument mit klaren Vorgaben


Wichtig: Das Arbeitszeugnis ist mehr als eine höfliche Bescheinigung. Es ist ein verschlüsseltes Bewertungssystem, das nur versteht, wer die Codes kennt!




Ihr Anspruch auf ein Arbeitszeugnis



Gesetzlicher Anspruch


Ihr Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist gesetzlich verankert:

§ 109 Gewerbeordnung (GewO): "Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis."

§ 630 BGB: Ergänzende Regelung zur Zeugniserteilung.

Das bedeutet:

  • Sie haben einen RECHTSANSPRUCH auf ein Zeugnis

  • Der Arbeitgeber MUSS Ihnen ein Zeugnis ausstellen

  • Bei Verweigerung können Sie klagen


Wann haben Sie Anspruch?


Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses



Während des laufenden Arbeitsverhältnisses


Sie haben auch Anspruch auf ein Zwischenzeugnis bei:

  • Vorgesetzten- oder Abteilungswechsel

  • Versetzung

  • Längerer Krankheit oder Elternzeit

  • Verkauf des Unternehmens oder Betriebsübergang

  • Berechtigtem Interesse (z.B. für Bewerbungen)


Frist: Wie lange können Sie ein Zeugnis verlangen?


Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt nach 3 Jahren (§ 195 BGB).


Wichtig: Fordern Sie Ihr Zeugnis SOFORT nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an! Je länger Sie warten:

  • Desto schwieriger ist es für den Arbeitgeber, sich zu erinnern

  • Desto weniger detailliert wird das Zeugnis

  • Desto eher gibt es Streit über die Bewertung


Praxistipp: Fordern Sie das Zeugnis schriftlich per E-Mail an und setzen Sie eine Frist von 2-3 Wochen.




Arten von Arbeitszeugnissen


1. Einfaches Arbeitszeugnis


Enthält nur:


  • Name des Arbeitnehmers

  • Art der Tätigkeit

  • Dauer des Arbeitsverhältnisses


Beispiel: "Frau Maria Müller war vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2024 als Sachbearbeiterin in unserer Verwaltung beschäftigt."


Wann sinnvoll? Quasi nie! Ein einfaches Zeugnis erweckt den Eindruck, Sie hätten etwas zu verbergen. Neue Arbeitgeber fragen sich: "Warum kein qualifiziertes Zeugnis?"



2. Qualifiziertes Arbeitszeugnis


Enthält zusätzlich:

  • Beschreibung der Aufgaben

  • Bewertung der Leistung

  • Bewertung des Verhaltens (Sozialverhalten)

  • Beendigungsformel

  • Schlussformel mit Dank und Zukunftswünschen


Das ist der Standard! Fordern Sie IMMER ein qualifiziertes Zeugnis.



3. Zwischenzeugnis


Wird während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Inhalt wie qualifiziertes Zeugnis, aber:

  • Im Präsens (Gegenwart) statt Präteritum (Vergangenheit)

  • Keine Beendigungsformel

  • Oft keine Schlussformel


Wann fordern?

  • Bei Vorgesetzten- oder Abteilungswechsel

  • Wenn Sie sich bewerben wollen

  • Bei längerer Abwesenheit (Elternzeit, Krankheit)


4. Vorläufiges Zeugnis


Wird ausgestellt, wenn das Arbeitsverhältnis endet, aber die endgültige Beurteilung noch nicht möglich ist (z.B. bei laufendem Kündigungsschutzprozess).


Achtung: Lassen Sie sich später ein endgültiges Zeugnis ausstellen!




Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses


Ein vollständiges qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht aus:


  • 1. Überschrift "Arbeitszeugnis" oder "Zeugnis"

  • 2. Einleitung (Stammdaten)

    • Name, Vorname, Geburtsdatum des Arbeitnehmers

    • Dauer des Arbeitsverhältnisses

    • Position/Funktion

  • 3. Unternehmensbeschreibung (optional) Kurze Beschreibung des Arbeitgebers, Branche, Größe

  • 4. Tätigkeitsbeschreibung Detaillierte Auflistung der Aufgaben und Verantwortungsbereiche

  • 5. Leistungsbeurteilung Bewertung der fachlichen Leistung

  • 6. Verhaltensbeurteilung (Sozialverhalten) Bewertung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden

  • 7. Beendigungsformel Grund und Zeitpunkt der Beendigung

  • 8. Schlussformel Dank, Bedauern über das Ausscheiden, Zukunftswünsche

  • 9. Ort, Datum, Unterschrift Mit Firmenstempel




Zeugnissprache - Die geheimen Codes


Das Arbeitszeugnis verwendet eine verschlüsselte Sprache. Was harmlos klingt, kann vernichtend sein!


Die Notenskala im Arbeitszeugnis


Arbeitszeugnisse bewerten nach einem versteckten Notensystem von 1 (sehr gut) bis 5 (mangelhaft).

Die Formulierungen sind genau festgelegt.



Note 1 - Sehr gut


Leistung:

  • "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"

  • "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit und jederzeit einwandfrei"

  • "stets hervorragend und in jeder Hinsicht"


Verhalten:

  • "Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich und einwandfrei"


Das bedeutet: Exzellente Leistung, überdurchschnittlich, Top 5-10% der Arbeitnehmer.



Note 2 - Gut


Leistung:

  • "stets zu unserer vollen Zufriedenheit"

  • "zur vollen Zufriedenheit"


Verhalten:

  • "Verhalten war stets einwandfrei"

  • "Verhalten war jederzeit vorbildlich"


Das bedeutet: Sehr gute, überdurchschnittliche Leistung.



Note 3 - Befriedigend


Leistung:

  • "zu unserer vollen Zufriedenheit" (ohne "stets"!)

  • "zu unserer Zufriedenheit"


Verhalten:

  • "Verhalten war einwandfrei" (ohne "stets"!)


Das bedeutet: Durchschnittliche Leistung. Entspricht den Erwartungen.

Achtung: "Voll" ohne "stets" = nur befriedigend!



Note 4 - Ausreichend


Leistung:

  • "im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit"

  • "weitgehend zu unserer Zufriedenheit"

  • "im Wesentlichen zu unserer Zufriedenheit"


Verhalten:

  • "Verhalten gab im Wesentlichen keinen Anlass zur Beanstandung"


Das bedeutet: Gerade noch ausreichend, unterdurchschnittlich.

Diese Formulierungen sind Gift für Bewerbungen!



Note 5 - Mangelhaft


Leistung:

  • "bemühte sich, die übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen"

  • "im Rahmen seiner Fähigkeiten"

Verhalten:

  • "Verhalten gab gelegentlich Anlass zur Beanstandung"


Das bedeutet: Ungenügend, nicht akzeptabel.

Mit dieser Formulierung sind Bewerbungen chancenlos!




Versteckte Codes - Vorsicht!


Manche Formulierungen klingen positiv, sind aber negativ gemeint:


  • "Er/Sie war stets pünktlich und zuverlässig"

    → Das ist alles? Mehr Positives gab es nicht zu sagen?


  • "Er/Sie erledigte alle Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse"

    → Fleiß ohne Erfolg = unfähig


  • "Er/Sie war stets bemüht"

    → Bemüht, aber erfolglos = mangelhaft


  • "Er/Sie zeigte Verständnis für seine/ihre Aufgaben"

    → Verständnis, aber keine Umsetzung = schlecht


  • "Er/Sie trat den Mitarbeitern gegenüber bestimmt auf"

    → Tyrannisch, Mobbing


  • "Er/Sie zeigte gesundes Selbstbewusstsein"

    → Arrogant


  • "Er/Sie war gesellig und beliebt"

    → Trinkt zu viel Alkohol


  • "Er/Sie trug durch seine/ihre Geselligkeit zur Verbesserung des Betriebsklimas bei"

    → Partytier, unproduktiv




Die Reihenfolge ist wichtig!


Die Bewertungsreihenfolge folgt einer Hierarchie:


Standard-Reihenfolge:

  1. Verhalten gegenüber Vorgesetzten

  2. Verhalten gegenüber Kollegen

  3. Verhalten gegenüber Kunden/Dritten


Wenn die Reihenfolge anders ist, ist das eine versteckte Botschaft!

Beispiel: "Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war einwandfrei"

→ Probleme mit Vorgesetzten (stehen an zweiter Stelle!)



Schlussformel - Dank und Zukunftswünsche


Die Schlussformel zeigt, wie zufrieden der Arbeitgeber wirklich war:


  • Sehr gute Schlussformel:

    "Wir bedauern das Ausscheiden von Herrn/Frau X außerordentlich und danken ihm/ihr für die stets sehr guten Leistungen. Wir wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg."


  • Gute Schlussformel:

    "Wir bedauern sein/ihr Ausscheiden und danken für die guten Leistungen. Für die Zukunft wünschen wir alles Gute."


  • Neutrale Schlussformel:

    "Wir wünschen für die Zukunft alles Gute."


  • Schlechte Schlussformel:

    Gar keine Schlussformel = Arbeitszeugnis ist unvollständig!


  • Fehlende Dankesformel

    = negatives Signal!




Was darf NICHT im Arbeitszeugnis stehen?


Unzulässige Inhalte


Das Arbeitszeugnis darf keine Angaben enthalten über:


  1. Krankheitszeiten

    • Weder Dauer noch Art der Krankheit

    • Ausnahme: Suchterkrankungen, die die Leistung beeinträchtigen


  2. Schwangerschaft, Elternzeit

    • Verstößt gegen das AGG (Diskriminierung)


  3. Betriebsratstätigkeit

    • Betriebsratstätigkeit darf nicht negativ erwähnt werden

    • Kann positiv als Zusatzaufgabe erwähnt werden (auf Wunsch)


  4. Schwerbehinderung

    • Darf nicht erwähnt werden

    • Verstößt gegen AGG


  5. Straftaten

    • Außer: Verurteilung in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit


  6. Gewerkschaftszugehörigkeit

    • Politische oder religiöse Überzeugung


  7. Private Umstände

    • Familienstand, Kinder, Wohnort (außer bei Stammdaten)


  8. Abmahnungen

    • Abmahnungen dürfen erwähnt werden

    • Auch nicht versteckt


  9. Grund der Beendigung (bei verhaltensbedingter Kündigung)

    • Der wahre Grund darf verschleiert werden


  10. Kündigungsschutzklage


Wichtig: Wenn solche Inhalte im Zeugnis stehen, haben Sie Anspruch auf Berichtigung!



Berichtigung - So gehen Sie vor


Sie haben das Recht, die Berichtigung Ihres Arbeitszeugnisses zu verlangen, wenn:


  • Es sachlich falsche Angaben enthält

  • Die Beurteilung unangemessen ist

  • Wichtige Tätigkeiten fehlen

  • Unzulässige Inhalte enthalten sind

  • Die Zeugnissprache zu schlecht ist


Vorgehen bei Berichtigungswunsch


  • Schritt 1: Zeugnis prüfen

    Analysieren Sie das Zeugnis genau. Welche Note haben Sie? Welche Formulierungen stören Sie?


  • Schritt 2: Gesprächsversuch

    Bitten Sie um ein Gespräch mit dem Arbeitgeber. Erklären Sie sachlich, was Sie ändern möchten.


Beispiel

E-Mail: "Sehr geehrte/r ..., vielen Dank für das Arbeitszeugnis vom [Datum]. Bei der Durchsicht ist mir aufgefallen, dass [konkrete Punkte]. Ich bitte um Korrektur folgender Punkte:

  1. [Punkt 1]

  2. [Punkt 2]

Ich bitte um Zusendung des korrigierten Zeugnisses bis [Datum].

Mit freundlichen Grüßen"


  • Schritt 3: Schriftliche Aufforderung zur Berichtigung

    Wenn das Gespräch scheitert, fordern Sie schriftlich die Berichtigung mit Fristsetzung (2 Wochen).


  • Schritt 4: Anwalt einschalten

    Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert oder ablehnt, beauftragen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.


  • Schritt 5: Klage beim Arbeitsgericht

    Notfalls müssen Sie beim Arbeitsgericht klagen. Die Erfolgsaussichten sind gut, wenn objektiv falsche Angaben vorliegen oder die Bewertung völlig unangemessen ist.



Beweislast - Wer muss was beweisen?


Leistungsbeurteilung


  • Der Arbeitnehmer muss beweisen, dass er bessere Leistungen erbracht hat

  • Schwierig! Dokumentieren Sie daher Ihre Erfolge während der Beschäftigung


Verhaltensbeurteilung


  • Der Arbeitgeber muss schlechtes Verhalten beweisen

  • Einfacher für den Arbeitnehmer!


Falsche Tatsachen


  • Der Arbeitgeber muss die Richtigkeit beweisen


Praxistipp: Sammeln Sie während der Beschäftigung Nachweise über Ihre Leistungen: Projekterfolge, Kundenlob, Zahlen, Umsätze, etc.



Checkliste: Arbeitszeugnis prüfen


Prüfen Sie Ihr Zeugnis Punkt für Punkt


Formales


  •  Ist das Zeugnis auf Firmenpapier gedruckt?

  •  Ist es unterschrieben? (Original-Unterschrift, kein Scan)

  •  Ist ein Firmenstempel vorhanden?

  •  Sind Ort und Datum genannt?

  •  Ist das Datum aktuell? (nicht Jahre nach Ausscheiden)


Inhaltlich


  •  Sind alle wichtigen Tätigkeiten genannt?

  •  Sind alle Positionen/Beförderungen erwähnt?

  •  Sind besondere Erfolge/Projekte erwähnt?

  •  Ist die Leistungsbeurteilung vorhanden?

  •  Ist die Verhaltensbeurteilung vorhanden?

  •  Ist eine Schlussformel vorhanden?


Leistungsbeurteilung

  •  Welche Note haben Sie? (stets + vollsten = sehr gut)

  •  Ist die Note angemessen?

  •  Fehlt "stets" oder "voll"? → schlechter!

  •  Gibt es versteckte negative Codes?


Verhaltensbeurteilung


  •  Ist die Reihenfolge korrekt? (Vorgesetzte → Kollegen → Kunden)

  •  Ist das Verhalten als "stets vorbildlich" oder "stets einwandfrei" bewertet?

  •  Gibt es negative Formulierungen?


Schlussformel


  •  Gibt es eine Dankesformel?

  •  Wird das Ausscheiden bedauert?

  •  Gibt es Zukunftswünsche?


Unzulässige Inhalte


  •  Werden Krankheitszeiten erwähnt? → unzulässig!

  •  Wird Schwangerschaft/Elternzeit erwähnt? → unzulässig!

  •  Werden Abmahnungen erwähnt? → unzulässig!


Gesamteindruck:

  •  Klingt das Zeugnis positiv und wohlwollend?

  •  Würden Sie sich selbst mit diesem Zeugnis einstellen?

  •  Gibt es Widersprüche? (z.B. "sehr gute Leistung" aber nur "befriedigend" im Verhalten)


Bei Zweifeln: Lassen Sie das Zeugnis von einem Fachanwalt prüfen!




Häufige Fehler beim Arbeitszeugnis


Fehler 1: Zeugnis nicht zeitnah angefordert

Viele Arbeitnehmer warten Monate oder Jahre, bis sie ihr Zeugnis anfordern. Je später, desto ungenauer und desto schwieriger die Berichtigung.


Fehler 2: Zeugnissprache nicht verstanden

Die meisten Arbeitnehmer können die Codes nicht entschlüsseln. "Zu unserer Zufriedenheit" klingt positiv - ist aber nur Note 3 (befriedigend)!


Fehler 3: Schlechtes Zeugnis akzeptiert

Viele akzeptieren ein schlechtes Zeugnis, weil sie Angst vor Konflikten haben. Das ist ein Fehler! Sie haben einen Rechtsanspruch auf ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Zeugnis.


Fehler 4: Nur einfaches Zeugnis gefordert

Ein einfaches Zeugnis erweckt Misstrauen. Fordern Sie IMMER ein qualifiziertes Zeugnis!


Fehler 5: Zeugnis nicht geprüft

Viele lesen das Zeugnis nur oberflächlich und übersehen Fehler oder negative Codes.


Fehler 6: Keine Berichtigung verlangt

Bei falschen oder zu schlechten Bewertungen sollten Sie unbedingt eine Berichtigung verlangen. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird es.


Fehler 7: Selbst ein Zeugnis entwerfen

Manche Arbeitgeber bitten Arbeitnehmer, selbst einen Zeugnisentwurf zu schreiben. Vorsicht! Sie kennen die Codes meist nicht und schreiben sich ungewollt ein schlechtes Zeugnis!


Fehler 8: Zeugnis bei Bewerbungen nicht beilegen

Wer bei Bewerbungen kein Arbeitszeugnis beilegt, erweckt Misstrauen. Neue Arbeitgeber denken: "Was hat er/sie zu verbergen?"



Sie sind mit Ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden?


Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung:

☎ 089/3801990 | ✉ thorn@thorn-law.de


Wir prüfen Ihr Arbeitszeugnis und setzen Korrekturen durch! In den meisten Fällen können wir das Zeugnis verbessern - ohne Gerichtsverfahren. Oft reicht ein Anwaltsschreiben.

Als Rechtsanwalt und Fachanwältin für Arbeitsrecht haben wir in über 20 Jahren eine Vielzahl von Arbeitszeugnissen geprüft und korrigiert. Profitieren Sie von unserer Erfahrung!


Dieser Artikel wurde von Dr. Thorn Rechtsanwälte mbB erstellt. Stand: 2025.





DR. THORN Rechtsanwälte

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80803 München

Telefon: 089 3801990




Dr. Michael Thorn  Rechtsanwalt
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Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

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bvwp@thorn-law.de





FAQ - Arbeitszeugnis

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja! Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 109 GewO). Sie können auch ein Zwischenzeugnis während des laufenden Arbeitsverhältnisses verlangen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben (z.B. Vorgesetzten-Wechsel, Bewerbungen).

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis?

Ein einfaches Zeugnis enthält nur Art und Dauer der Beschäftigung. Ein qualifiziertes Zeugnis bewertet zusätzlich Ihre Leistung und Ihr Verhalten. Fordern Sie IMMER ein qualifiziertes Zeugnis! Ein einfaches Zeugnis erweckt bei Bewerbungen Misstrauen.

Was bedeutet "zu unserer vollen Zufriedenheit"?

"Zu unserer vollen Zufriedenheit" OHNE "stets" entspricht der Note 3 (befriedigend) - also nur Durchschnitt! Für eine gute oder sehr gute Bewertung muss es heißen: "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" (Note 2) oder besser "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" (Note 1). Achten Sie auf jedes einzelne Wort!

Wie lange kann ich ein Arbeitszeugnis verlangen?

Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren. Aber: Fordern Sie das Zeugnis SOFORT nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses! Je länger Sie warten, desto schwieriger wird es, ein gutes und detailliertes Zeugnis zu bekommen. Der Arbeitgeber kann sich nach Monaten oder Jahren nicht mehr an Details erinnern.

Kann ich ein schlechtes Arbeitszeugnis korrigieren lassen?

Ja! Sie haben Anspruch auf Berichtigung, wenn das Zeugnis sachlich falsch ist, unzulässige Inhalte enthält oder die Bewertung unangemessen ist. Sprechen Sie zunächst mit dem Arbeitgeber. Wenn das nicht hilft, können Sie einen Anwalt einschalten oder notfalls beim Arbeitsgericht klagen. Die Erfolgsaussichten sind gut, wenn Sie objektiv bessere Leistungen erbracht haben.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt

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