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Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht

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Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag - Einvernehmliche Beendigung

Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um ein bestehendes Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Im Gegensatz zur einseitigen Kündigung setzen sich - im Idealfall - beide Parteien an einen Tisch und handeln die Bedingungen für das Ende der Zusammenarbeit aus. Dieser Weg bietet sowohl Chancen als auch Risiken für beide Seiten.


Arbeitgeber können schnell und unkompliziert Personal abbauen, während Arbeitnehmer möglicherweise eine Abfindung aushandeln können. Allerdings müssen insbesondere Beschäftigte die möglichen Konsequenzen, wie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, sorgfältig abwägen. Der Aufhebungsvertrag ist ein komplexes arbeitsrechtliches Instrument, das einer genauen Prüfung und oft professioneller Beratung bedarf, um die Interessen beider Parteien angemessen zu berücksichtigen.


In der Praxis wird häufig mit einer Kündigung gedroht, wenn nicht kurzfristig ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet wird. In diesen Fällen sollten wegen der damit verbundenen Risiken, Arbeitnehmer immer einen Anwalt einschalten.

Rechtliche Grundlagen

Der Aufhebungsvertrag basiert auf dem Prinzip der Vertragsfreiheit im deutschen Arbeitsrecht. Anders als bei einer Kündigung müssen hier keine gesetzlichen Fristen oder Schutzvorschriften beachtet werden. Allerdings ist die Schriftform gemäß § 623 BGB zwingend erforderlich, um einen wirksamen Aufhebungsvertrag zu schließen. Mündliche Vereinbarungen sind nichtig.


Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Für Arbeitgeber bietet ein Aufhebungsvertrag zahlreiche Vorteile:

  • Umgehung des Kündigungsschutzes

  • Vermeidung von Kündigungsschutzklagen

  • Flexible Gestaltung des Beendigungszeitpunkts

  • Keine Beteiligung des Betriebsrats erforderlich


Arbeitnehmer können ebenfalls profitieren:

  • Möglichkeit zur Aushandlung einer höheren Abfindung

  • Flexibler Austrittstermin für einen nahtlosen Übergang in eine neue Stelle

  • Vermeidung einer möglicherweise belastenden Kündigungssituation


Wichtige Bestandteile

Ein gut strukturierter Aufhebungsvertrag sollte folgende Punkte beinhalten:

  1. Beendigungstermin des Arbeitsverhältnisses

  2. Höhe und Zahlungsmodalitäten einer Abfindung

  3. Regelungen zur Freistellung und Resturlaub

  4. Vereinbarungen über noch ausstehende Vergütungen oder Boni

  5. Regelungen zum Arbeitszeugnis

  6. Eventuell vereinbarte Wettbewerbsverbote

  7. Rückgabe von Firmeneigentum

  8. Verschwiegenheitsklauseln


Risiken und Fallstricke

Trotz der möglichen Vorteile birgt ein Aufhebungsvertrag auch Risiken für Arbeitnehmer:

  1. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: In der Regel verhängt die Agentur für Arbeit eine 12-wöchige Sperrzeit, da das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer selbst beendet wurde.

  2. Verkürzung der Anspruchsdauer: Die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes kann sich um bis zu ein Viertel verkürzen.

  3. Verlust von Sonderkündigungsschutz: Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder geben ihren besonderen Schutz auf.

  4. Anrechnung der Abfindung: Unter Umständen wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet.


Vermeidung der Sperrzeit

In bestimmten Fällen kann eine Sperrzeit vermieden werden:

  • Bei einer ohnehin drohenden betriebsbedingten Kündigung

  • Bei Aufhebungsverträgen aus gesundheitlichen Gründen

  • Wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird und keine oder nur eine geringe Abfindung gezahlt wird

Es empfiehlt sich, vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags die zuständige Arbeitsagentur zu konsultieren.


Verhandlung und Abschluss

Bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags sollten Arbeitnehmer folgende Punkte beachten:

  1. Keine voreilige Unterschrift leisten

  2. Bedenkzeit einfordern und nutzen

  3. Professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen

  4. Alle Vereinbarungen schriftlich fixieren

  5. Auf eine angemessene Abfindungshöhe achten (Faustregel: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr)

  6. Möglichkeiten zur Freistellung prüfen

  7. Klare Regelungen zum Arbeitszeugnis treffen


Leitende Angestellte und Geschäftsführer

Für leitende Angestellte und Geschäftsführer gelten oft besondere Regelungen:

  • Höhere Abfindungen sind üblich

  • Komplexere Vereinbarungen zu variablen Vergütungsbestandteilen

  • Umfangreichere Wettbewerbsverbote

  • Spezielle Regelungen zur D&O-Versicherung


Steuerliche Aspekte der Abfindung

Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer, können aber unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein aufgrund er sogenannten Fünftelregelung: Die Abfindung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, was zu einem geringeren Steuersatz führen kann.


Alternativen zum Aufhebungsvertrag

In manchen Situationen können Alternativen zum Aufhebungsvertrag sinnvoll sein:

  1. Änderungskündigung: Der Arbeitgeber kündigt und bietet gleichzeitig eine Fortsetzung zu geänderten Bedingungen an.

  2. Abwicklungsvertrag: Nach erfolgter Kündigung werden die Modalitäten der Beendigung geregelt.

  3. Aufhebungsvertrag mit aufschiebender Bedingung: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn bestimmte Bedingungen eintreten.



DR. THORN Rechtsanwälte

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Dr. Michael Thorn  Rechtsanwalt
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Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

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FAQ - Aufhebungsvertrag

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beendet.

Welche Vorteile bietet ein Aufhebungsvertrag?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können flexibel das Beendigungsdatum festlegen, Kündigungsfristen umgehen und eine Abfindung aushandeln.

Welche Nachteile können für den Arbeitnehmer entstehen?

Arbeitnehmer verzichten auf ihren Kündigungsschutz und Sonderkündigungsschutz und riskieren eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld .

Muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden?

Ja, ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden (§ 623 BGB), sonst ist er unwirksam.

Wann ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrags sinnvoll?

Er ist sinnvoll, wenn beide Parteien eine einvernehmliche Beendigung wünschen, den Beendigungstermin individuell festlegen, Kündigungsschutzprozesse vermeiden oder bestimmte Konditionen aushandeln wollen.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt

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