Anwalt Arbeitsrecht München - Fachanwalt Arbeitsrecht - Kündigung - Aufhebungsvertrag - Abfindung - Tel. 089/3801990
Aufhebungsvertrag - Einvernehmliche Beendigung
Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um ein bestehendes Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Im Gegensatz zur einseitigen Kündigung setzen sich - im Idealfall - beide Parteien an einen Tisch und handeln die Bedingungen für das Ende der Zusammenarbeit aus. Dieser Weg bietet sowohl Chancen als auch Risiken für beide Seiten.
Arbeitgeber können schnell und unkompliziert Personal abbauen, während Arbeitnehmer möglicherweise eine Abfindung aushandeln können. Allerdings müssen insbesondere Beschäftigte die möglichen Konsequenzen, wie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, sorgfältig abwägen. Der Aufhebungsvertrag ist ein komplexes arbeitsrechtliches Instrument, das einer genauen Prüfung und oft professioneller Beratung bedarf, um die Interessen beider Parteien angemessen zu berücksichtigen.
In der Praxis wird häufig mit einer Kündigung gedroht, wenn nicht kurzfristig ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet wird. In diesen Fällen sollten wegen der damit verbundenen Risiken, Arbeitnehmer immer einen Anwalt einschalten.
Rechtliche Grundlagen
Der Aufhebungsvertrag basiert auf dem Prinzip der Vertragsfreiheit im deutschen Arbeitsrecht. Anders als bei einer Kündigung müssen hier keine gesetzlichen Fristen oder Schutzvorschriften beachtet werden. Allerdings ist die Schriftform gemäß § 623 BGB zwingend erforderlich, um einen wirksamen Aufhebungsvertrag zu schließen. Mündliche Vereinbarungen sind nichtig.
Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Für Arbeitgeber bietet ein Aufhebungsvertrag zahlreiche Vorteile:
Umgehung des Kündigungsschutzes
Vermeidung von Kündigungsschutzklagen
Flexible Gestaltung des Beendigungszeitpunkts
Keine Beteiligung des Betriebsrats erforderlich
Arbeitnehmer können ebenfalls profitieren:
Möglichkeit zur Aushandlung einer höheren Abfindung
Flexibler Austrittstermin für einen nahtlosen Übergang in eine neue Stelle
Vermeidung einer möglicherweise belastenden Kündigungssituation
Wichtige Bestandteile
Ein gut strukturierter Aufhebungsvertrag sollte folgende Punkte beinhalten:
Beendigungstermin des Arbeitsverhältnisses
Höhe und Zahlungsmodalitäten einer Abfindung
Regelungen zur Freistellung und Resturlaub
Vereinbarungen über noch ausstehende Vergütungen oder Boni
Regelungen zum Arbeitszeugnis
Eventuell vereinbarte Wettbewerbsverbote
Rückgabe von Firmeneigentum
Verschwiegenheitsklauseln
Risiken und Fallstricke
Trotz der möglichen Vorteile birgt ein Aufhebungsvertrag auch Risiken für Arbeitnehmer:
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: In der Regel verhängt die Agentur für Arbeit eine 12-wöchige Sperrzeit, da das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer selbst beendet wurde.
Verkürzung der Anspruchsdauer: Die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes kann sich um bis zu ein Viertel verkürzen.
Verlust von Sonderkündigungsschutz: Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder geben ihren besonderen Schutz auf.
Anrechnung der Abfindung: Unter Umständen wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Vermeidung der Sperrzeit
In bestimmten Fällen kann eine Sperrzeit vermieden werden:
Bei einer ohnehin drohenden betriebsbedingten Kündigung
Bei Aufhebungsverträgen aus gesundheitlichen Gründen
Wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird und keine oder nur eine geringe Abfindung gezahlt wird
Es empfiehlt sich, vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags die zuständige Arbeitsagentur zu konsultieren.
Verhandlung und Abschluss
Bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags sollten Arbeitnehmer folgende Punkte beachten:
Keine voreilige Unterschrift leisten
Bedenkzeit einfordern und nutzen
Professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen
Alle Vereinbarungen schriftlich fixieren
Auf eine angemessene Abfindungshöhe achten (Faustregel: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr)
Möglichkeiten zur Freistellung prüfen
Klare Regelungen zum Arbeitszeugnis treffen
Leitende Angestellte und Geschäftsführer
Für leitende Angestellte und Geschäftsführer gelten oft besondere Regelungen:
Höhere Abfindungen sind üblich
Komplexere Vereinbarungen zu variablen Vergütungsbestandteilen
Umfangreichere Wettbewerbsverbote
Spezielle Regelungen zur D&O-Versicherung
Steuerliche Aspekte der Abfindung
Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer, können aber unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein aufgrund er sogenannten Fünftelregelung: Die Abfindung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, was zu einem geringeren Steuersatz führen kann.
Alternativen zum Aufhebungsvertrag
In manchen Situationen können Alternativen zum Aufhebungsvertrag sinnvoll sein:
Änderungskündigung: Der Arbeitgeber kündigt und bietet gleichzeitig eine Fortsetzung zu geänderten Bedingungen an.
Abwicklungsvertrag: Nach erfolgter Kündigung werden die Modalitäten der Beendigung geregelt.
Aufhebungsvertrag mit aufschiebender Bedingung: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn bestimmte Bedingungen eintreten.
DR. THORN Rechtsanwälte
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FAQ - Aufhebungsvertrag
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beendet.
Welche Vorteile bietet ein Aufhebungsvertrag?
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können flexibel das Beendigungsdatum festlegen, Kündigungsfristen umgehen und eine Abfindung aushandeln.
Welche Nachteile können für den Arbeitnehmer entstehen?
Arbeitnehmer verzichten auf ihren Kündigungsschutz und Sonderkündigungsschutz und riskieren eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld .
Muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden?
Ja, ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden (§ 623 BGB), sonst ist er unwirksam.
Wann ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrags sinnvoll?
Er ist sinnvoll, wenn beide Parteien eine einvernehmliche Beendigung wünschen, den Beendigungstermin individuell festlegen, Kündigungsschutzprozesse vermeiden oder bestimmte Konditionen aushandeln wollen.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt
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