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Kündigung - Anwalt Arbeitsrecht München

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  • Arbeitsrecht in München ➡️ DR. THORN Rechtsanwälte mbB

    Erfahren Sie mehr über unsere umfassenden Leistungen im Arbeitsrecht in München. Kompetente Beratung und Unterstützung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Rufen Sie uns an! LEISTUNGEN IM ARBEITSRECHT Teilen Teilen Teilen Sie sind hier: > ARBEITSRECHT > DR. THORN Rechtsanwälte - Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht Seit mehr als 25 Jahren berät DR. THORN Rechtsanwälte im Arbeitsrecht in München. Erfahrene Anwälte bieten qualifizierte Rechtsberatung und Vertretung. Mit mehreren Tausend abgeschlossenen Fällen verfügt unsere Kanzlei über weitreichende Erfahrung, von der Sie als Mandant profitieren. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Auf diese Weise kennen wir beide Perspektiven und können Sie besonders gut informieren und beraten. Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber rechtlichen Beistand im Arbeitsrecht in München suchen, erhalten Sie bei uns eine kostenfreie Ersteinschätzung. Kontaktieren Sie uns einfach per Telefon oder E-Mail und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Beratung : Umfassende Begutachtung Ihrer Dokumente und Besprechung Ihres Falls Rechtslage : Transparente Erläuterung der Rechtslage und Einschätzung Ihrer Chancen im Rechtsstreit. Handlungsstrategie : Umsetzbare Empfehlungen zum weiteren Prozedere, inklusive aller Handlungsoptionen. Vertretung : Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, inklusive Verhandlungsführung mit der Gegenseite. UNSERE EXPERTISE Kündigung Es gibt oft Chancen, eine Kündigung erfolgreich anzugreifen und eine gute Abfindung auszuhandeln. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen, Ihre Rechte geltend zu machen und Ihre Interessen optimal zu verteidigen. weiterlesen Aufhebung Bei einem Aufhebungsvertrag ist eine sorgfältige Prüfung unerlässlich. Als Anwalt für Arbeitsrecht beraten wir Sie zu Risiken, aber auch zu möglichen Potentialen und bringen Ihren Fall zu einem optimalen Abschluß. weiterlesen Abfindung Das Ende eines Arbeitsverhältnisses eröffnet Spielräume. Geschickte Verhandlungen geben Ihnen Chancen auf eine substantielle Abfindungsleistung. Unsere Anwälte führen Sie professionell durch diesen Prozess. weiterlesen Klage Gegen die Kündigung müssen Sie Klage erheben, auch wenn Sie nur eine Abfindung anstreben. Der Prozess kann komplex sein, aber ein kompetenter und erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht erzielt optimale Ergebnisse für Sie. weiterlesen Was tun bei einer Kündigung? Sofortige Hilfe nach Erhalt einer Kündigung Erhalten Sie eine Kündigung, müssen Sie schnell handeln. Wenden Sie sich am besten sofort an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, um Ihre nächsten Schritte optimal zu planen. Zunächst müssen Sie sich entscheiden, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen, um Ihren Arbeitsplatz zu sichern oder eine Abfindung zu erhalten, oder ob Sie die Kündigung letztlich akzeptieren. Diese schwierige Entscheidung kann ein Arbeitnehmer meist nicht ohne anwaltliche Hilfe treffen, weil zu viele Punkte zu beachten sind. Wenn Sie sich nach einer Kündigung bei uns melden, erhalten Sie - sofort - kostenlos eine erste Einschätzung. Sie müssen wichtige Fristen beachten: Klagefrist : Innerhalb von nur 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung. Zurü ckweisungsfrist : In manchen Fällen nur wenige Tage. Unser Service für Sie: Erste Einschätzung : Sofort nach Ihrer Kontaktaufnahme Faktenbesprechung : Ausführliche Diskussion der relevanten Fakten und Rechtslage. Erfolgseinschätzung : Klarer Überblick über Ihre Erfolgsaussichten. Empfehlungen : Maßgeschneiderte Ratschläge für Ihre nächsten Schritte. Auftragsannahme : Nach Mandatsauftrag prüfen wir mit Ihnen Ihre Verträge und Unterlagen. Vertretung : Vertretung und Verhandlungen bis zum erfolgreichen Abschluss Ihrer Angelegenheit. Auf unsere Expertise und langjährige Erfahrung, um Ihre Rechte optimal zu wahren und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, können Sie sich verlassen. ▶︎ KÜNDIGUNG Was tun bei einem Aufhebungsvertrag? Steht ein Aufhebungsvertrag zur Diskussion, sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Aufhebungsverträge wenden. Das gewährleistet Ihnen, dass Ihre Interessen optimal vertreten werden und Sie die bestmöglichen Konditionen erreichen. Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Hierbei müssen wichtige Punkte festgelegt werden wie: ▷ Beendigungsdatum ▷ Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit ▷ Pflicht zur Zahlung einer Abfindung ▷ Freistellung des Arbeitnehmers ▷ Urlaubsansprüche ▷ Erteilung eines Arbeitszeugnisses Das rechtliche Umfeld eines Aufhebungsvertrags ist komplex und ohne juristische Expertise bewegen Sie sich schnell auf unsicherem Terrain. Deshalb sollten Sie umgehend einen erfahrenen Rechtsanwalt für Aufhebungsverträge zu Rate zu ziehen, der Sie durch diesen Prozess führt. So können Sie auch Sperrzeiten bei Arbeitslosengeld vermeiden. Unser Team bietet Ihnen eine wirklich umfassende Beratung, wenn Sie vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags stehen. Wir prüfen die Vorlage, die Ihr Arbeitgeber Ihnen vorgelegt hat, oder erarbeiten einen maßgeschneiderten Aufhebungsvertrag, der voll und ganz Ihren Interessen entspricht. Dabei übernehmen wir natürlich sämtliche Verhandlungen und schaffen somit die Grundlage für eine erfolgreiche Auflösung Ihres Arbeitsverhältnisses. ▶︎ AUFHEBUNGSVERTRAG Abfindung - Was Sie wissen müssen Die Abfindung stellt in der Arbeitswelt eine Besonderheit dar, weil sie gezahlt wird, ohne dass ein gesetzlicher Anspruch besteht. Unternehmen tendieren zur Zahlung einer Abfindung, um langwierige und kostspielige arbeitsgerichtliche Verfahren zu umgehen, die durch unsichere Kündigungen entstehen können. Denn die rechtlichen Unsicherheiten bergen für den Arbeitgeber ein hohes Prozessrisiko, das zu erheblichen Nachteilen führen kann, wenn der Arbeitgeber verliert: Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses Rückkehr des Arbeitnehmers in den Betrieb Zahlung von Annahmeverzugsgehältern Entstandene Anwaltskosten Um diese Probleme zu umgehen, entscheiden sich Arbeitgeber für die Zahlung einer Abfindung, die im Rahmen eines Vergleichs das Verfahren vor Gericht beendet oder in einem Aufhebungsvertrag vereinbart wird. Eine solche Zahlung erfolgt aber nur dann, wenn der Arbeitgeber eine Niederlage im Prozess fürchten muss. Ein kompetenter Anwalt zeigt Ihrem Arbeitgeber das volle Risiko auf und erlangt für Sie durch geschickte Verhandlungen eine angemessene Abfindung. Kündigungsandrohungen und Aufhebungsverträge sind übliche Anlässe für Verhandlungen über eine Abfindung. In diesen Fällen ist juristische Kompetenz unerlässlich. Wir analysieren Ihren Fall, um für Sie das Verhandlungspotential voll auszuschöpfen. Unter stetiger Abstimmung der Vorgehensweise mit Ihnen führen wir die Verhandlungen auf Grundlage der aktuellen Rechtslage und unter Hervorhebung aller finanziellen Risiken für die Gegenseite. Das führt in der Praxis sehr oft zu einer deutlichen Erhöhung der Abfindung unserer Mandanten. Wir raten Arbeitnehmern dringend davon ab, alleine und ohne rechtliche Beratung in Verhandlungen einzutreten, weil das die Verhandlungsposition schwächt. Statt dessen empfehlen wir, von Beginn an einen erfahrenen Anwalt für Abfindung einzuschalten, um gleich auf Augenhöhe mit der Gegenseite zu verhandeln und das Ergebnis zu maximieren. ▶︎ ABFINDUNG Klage gegen die Kündigung Wenn Sie mit einer Kündigung konfrontiert sind, ist es oft unumgänglich, eine Klage zu erheben, um Ihre Rechte zu wahren. Auch wenn Sie nur auf eine angemessene Abfindung zielen, kommt der Kündigungsschutzklage eine entscheidende Rolle zu. Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass selbst bei ihrem Einverständnis mit der Beendigung, eine Klage, die Kündigungsschutzklage, eingereicht werden muss, um ihre Aussicht auf eine Abfindung zu erhalten. Denn eine versäumte Klagefrist kann eine, auch fehlerhafte, Kündigung wirksam werden lassen. Es ist eine verbreitete Praxis, dass eine Kündigungsschutzklage nicht in der Absicht eingereicht wird, das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten, sondern um eine gerechte Abfindung zu erzielen. Daher ist es für Sie wichtig, nach Erhalt einer Kündigung schnell und strategisch zu handeln. Um eine Abfindung zu erhalten, ist die Einreichung einer Kündigungsschutzklage unumgänglich. Die richtige Reaktion nach Erhalt einer Kündigung erfordert oft professionelle Unterstützung. Wir raten Ihnen daher unbedingt dazu, einen versierten Anwalt einzuschalten. Sie erhalten bei uns nach einer Kündigung eine sofortige telefonische Einschätzung in einem kostenlosen Erstkontakt . Wenn Sie danach einen Auftrag erteilen, reichen wir umgehend die Klage ein und vertreten Sie bei Gericht. Bei uns müssen Sie sich um nichts mehr kümmern. Häufig ist es uns möglich, auch Ihre Anwesenheit vor Gericht zu vermeiden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und unterstützen Sie Ihren Anspruch auf eine faire Abfindung mit einer fundierten Kündigungsschutzklage. ▶︎ KLAGE Kündigung Aufhebungsvertrag Abfindung Klage FAQ - Fragen & Antworten Welche Dienstleistungen bietet Ihre Kanzlei im Arbeitsrecht an? Wir bieten Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht in München für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Unsere Leistungen umfassen die Überprüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Beratung zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Wir unterstützen Sie bei Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag und Abfindung. Arbeitgeber erhalten Beratung zu arbeitsrechtlichen Normen, Unterstützung bei Personalmaßnahmen und Vertretung vor Gericht. Was kann ich von Ihrer Beratung im Arbeitsrecht erwarten? Wir bieten eine Analyse Ihrer Situation und eine maßgeschneiderte Beratung. Unsere Anwälte erläutern Ihre Rechte und Optionen und geben eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Sie erhalten Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Wie können Sie mich bei einer Kündigung unterstützen? Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und klären Sie über Ihre Rechte auf. Wir uns für eine außergerichtliche Einigung und angemessene Abfindung ein. Wir vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht und kämpfen für Ihre Interessen. Was ist ein Aufhebungsvertrag und wie können Sie mir dabei helfen? Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wir prüfen den Vertrag auf rechtliche Gültigkeit und faire Konditionen. Wir verhandeln für Sie die bestmöglichen Bedingungen und sorgen für Wahrung Ihrer Interessen und Vermeidung von Risiken. Wie kann ich eine möglichst hohe Abfindung erhalten? Unsere Kanzlei prüft, welche Aussichten Sie auf eine Abfindung haben. Wir vertreten Sie in allen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, um eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen. Wir erheben eine Kündigungsschutzklage vor Gericht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Was ist eine Abmahnung und wie kann ich mich dagegen wehren? Die Abmahnung ist eine schriftliche Rüge des Arbeitgebers angeblicher Vertragsverletzungen. Wir prüfen, ob sie berechtigt ist. Bei unberechtigter Abmahnung beraten wir zum richtigen Vorgehen, z.b. Entferung aus Ihrer Personalakte oder Abfassung einer Gegendarstellung. Falls die Abmahnung zu einer Kündigung führt, unterstützen wir Sie vor Gericht durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Wie kann mir Ihre Kanzlei bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrags helfen? Wir helfen Arbeitgebern bei der Erstellung individueller und rechtssicherer Arbeitsverträge. Arbeitnehmer erhalten eine Prüfung des Vertrags und Beratung zu den Vertragsbedingungen. Wir stellen sicher, dass Ihre Interessen im Arbeitsvertrag angemessen berücksichtigt werden. Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber mich ungerecht behandelt? Unsere Kanzlei prüft, ob in Ihrem Fall eine Diskriminierung oder ungerechte Behandlung vorliegt. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht, um eine Entschädigung zu erlangen. Bei Mobbing helfen wir Ihnen, Schutzmaßnahmen einzuleiten. Wie unterstützen Sie Arbeitgeber bei Personalmaßnahmen? Wir beraten Arbeitgeber zu den arbeitsrechtlichen Vorgaben und unterstützen bei der Umsetzung von Personalmaßnahmen. Unsere Anwälte helfen bei der Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen und Abfindungsregelungen. Wir vertreten Arbeitgeber in Streitfällen vor Gericht und sorgen für eine rechtskonforme und effiziente Vorgehensweise. Warum sollte ich Ihre Kanzlei wählen? Unsere Kanzlei verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht und hat über Tausend Fälle erfolgreich bearbeitet. Wir kennen die Sichtweise von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, so dass wir unseren Mandanten eine ganzheitliche und ausgewogene Beratung bieten können. Unser Team kämpft mit Wissen und Engagement für Ihre Ziele. DR. THORN Rechtsanwälte in München Dr. Thorn Rechtsanwälte ist eine renommierte Arbeitsrechtskanzlei in München, die sich auf die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern spezialisiert hat. Unsere erfahrenen Anwälte bieten kompetente Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts, einschließlich Kündigungsschutzklagen, Abfindungen, Betriebsrat, Aufhebungsverträge und vieles mehr. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können. Rufen Sie an und erfahren Sie mehr. DR. THORN Rechtsanwälte - Über 25 Jahre Arbeitsrecht in München Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München Welches Problem im Arbeitsrecht Sie auch haben, rufen Sie uns einfach an und erzählen Sie davon. Bei uns erhalten Sie sofort in einem kostenlosen Ersttelefonat eine Einschätzung Ihres Falles und Ihrer Chancen durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. MEHR ERFAHREN DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Überprüfung der Kündigung, Klage beim Arbeitsgericht, Vertretung in der mündlichen Verhandlung, Abschluss eines Vergleichs. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Überprüfung des Entwurfs auf unvorteilhafte oder unzulässige Klauseln, Vorschläge für Ergänzungen oder Änderungen. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Unsere Mandanten empfehlen uns mit TOP-Bewertungen als Kanzlei für Arbeitsrecht und spezialisierte Rechtsanwälte weiter. Bewertungen >>

  • Fachanwalt Arbeitsrecht Karlsfeld – Kündigungsschutz

    Erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht in Karlsfeld: Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung für Ihre Rechte! Arbeitsrecht Karlsfeld – Kündigungsschutz & Abfindungsstrategien Teilen Teilen Teilen > Staedte (Item) > Rechtliche Unterstützung bei Kündigung & Aufhebungsvertrag Herausgeber: DR. THORN Rechtsanwälte mbB - Autor: Dr. Michael Thorn, Rechtsanwalt - Erstveröffentlichung: 15.01.2025 - Zuletzt überarbeitet: 27.01.2026 In Karlsfeld mit arbeitsrechtlichen Problemen konfrontiert – etwa einer Kündigung , einem Aufhebungsvertrag oder Diskussionen über die Abfindung ? Wir reagieren schnell, prüfen Ihre Situation im Detail und setzen Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche entschlossen durch. Arbeitsrecht Karlsfeld - Suchen Sie einen Anwalt für Kündigungsschutz & Abfindungsstrategien? Unsere Münchner Kanzlei mit Schwerpunkt Arbeitsrecht steht Arbeitnehmers und Arbeitgebern mit fundierter Beratung und engagierter Vertretung zur Seite. Wir sind Profis für die Analyse von Kündigungen, die Aushandlung von Aufhebungsverträgen und die Durchsetzung angemessener Abfindungen. Zusätzlich bieten wir umfassende Unterstützung in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Gestützt auf unsere langjährige Erfahrung vertreten wir Sie in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihre Rechte nachdrücklich zu vertreten und Ihnen eine solide juristische Unterstützung zu bieten. Profitieren Sie von unserem Fachwissen – wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für Arbeitsrecht in Karlsfeld und der Region. Arbeitsrechtliche Unterstützung – Jetzt informieren Wurde Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt oder sind Sie von einer Kündigung betroffen? DR. THORN Rechtsanwälte München bietet erstklassige Beratung im Arbeitsrecht . Wir setzen uns für Ihre Abfindung ein und vertreten Ihre Interessen – professionell und engagiert. Lassen Sie sich jetzt beraten! Unser Service für Arbeitnehmer & Arbeitgeber im Arbeitsrecht Arbeitsrechtliche Konflikte können Ihre berufliche Zukunft erheblich beeinflussen. DR. THORN Rechtsanwälte steht Mandanten aus Karlsfeld mit kompetenter Beratung und entschlossener Vertretung zur Seite. Unsere Tätigkeit umfaßt folgende Bereiche: Kündigungsschutz – Ihr gutes Recht verteidigen Eine Kündigung kann eine enorme Belastung darstellen. Wir prüfen Ihre Kündigung auf Fehler, setzen Ihre Rechte durch und sorgen für eine faire Lösung – Weiterbeschäftigung, Abfindung und eine außergerichtliche Einigung. Aufhebungsverträge – Lassen Sie sich nicht benachteiligen Aufhebungsverträge sind kompliziert und können langfristige Konsequenzen haben. Wir analysieren Ihre Vertragsbedingungen, optimieren Ihre Abfindung und stellen sicher, dass Sie keine unnötigen Risiken eingehen. Abfindung – Ihr Recht auf Entschädigung Eine hohe Abfindung zu erhalten, erfordert Verhandlungsgeschick. Wir setzen uns für eine optimale Entschädigung ein und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht. Arbeitsverträge – abgesichert von Anfang an Ein durchdachter Arbeitsvertrag schützt Ihre Interessen. Wir helfen Ihnen, problematische Klauseln zu identifizieren, faire Bedingungen auszuhandeln und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Warum Mandanten unsere arbeitsrechtliche Beratung schätzen Arbeitsrechtliche Angelegenheiten erfordern fundiertes Fachwissen und eine durchdachte Strategie. DR. THORN Rechtsanwälte unterstützt Mandanten aus Karlsfeld mit langjähriger Erfahrung und einer maßgeschneiderten Beratung. Einfache Erreichbarkeit und individuelle Betreuung Unsere Kanzlei ist für Mandanten aus Karlsfeld gut erreichbar – sowohl mit dem Auto über die B304 und A99 als auch mit der S2. So profitieren Sie von einer fachspezialisierten Kanzlei, die sich individuell um Ihre arbeitsrechtlichen Fragen kümmert. Arbeitsrecht in Karlsfeld Als wirtschaftlich dynamische Gemeinde im Münchner Umland bietet Karlsfeld vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten – von Industrie- und Handwerksbetrieben über Dienstleistungsunternehmen bis hin zu Mittelstandsunternehmen. Themen wie Arbeitsverträge, Abfindungen und Kündigungsschutz spielen hier eine zentrale Rolle. Wir stehen Ihnen mit professioneller Unterstützung zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Arbeitsrecht Dank unserer Erfahrung und unserer Nähe zu Karlsfeld sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für arbeitsrechtliche Belange. Nutzen Sie unsere Fachkenntnis und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihre arbeitsrechtlichen Herausforderungen finden – kontaktieren Sie uns jetzt! Fachanwalt für Ihr Arbeitsrecht – DR. THORN Rechtsanwälte Karlsfeld liegt nordwestlich von München und verbindet eine attraktive Wohnlage mit wirtschaftlicher Dynamik. Die Gemeinde bietet eine hervorragende Infrastruktur, eine gute Verkehrsanbindung und zahlreiche Freizeitmöglichkeiten. Über die S-Bahn-Linie S2, die B304 und die A99 ist München in kurzer Zeit erreichbar. Karlsfeld zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität aus. Der Karlsfelder See ist ein beliebtes Naherholungsgebiet, das sowohl Erholungssuchende als auch Sportbegeisterte anzieht. Zudem bietet die Gemeinde eine gute Mischung aus Wohngebieten, Gewerbe und Industrie, wodurch sie ein attraktiver Standort für Arbeitnehmer und Unternehmen ist. Neben der Nähe zu München verfügt Karlsfeld über eine lebendige Wirtschaft, geprägt von mittelständischen Betrieben, Dienstleistungsunternehmen und Handwerksbetrieben. Die Mischung aus urbaner Anbindung, Natur und wirtschaftlicher Stabilität macht Karlsfeld zu einem gefragten Wohn- und Arbeitsort in der Region. Wissenswertes zur Stadt Karlsfeld Karlsfeld ist ein bedeutender Wirtschaftsstandort im Münchner Umland, geprägt von einer Vielzahl mittelständischer Unternehmen, Industrie- und Handwerksbetriebe sowie Dienstleistungsunternehmen. Dies führt zu spezifischen arbeitsrechtlichen Fragen, etwa zu Arbeitsverträgen für Fach- und Führungskräfte, Bonussystemen und befristeten Arbeitsverhältnissen. Durch die Nähe zu München und Dachau sind viele Arbeitnehmer aus Karlsfeld als Pendler oder Selbstständige tätig. Dadurch spielen Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge, Abfindungen und Vergütungsfragen eine zentrale Rolle in vielen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Arbeitsrecht vor Ort Wichtige arbeitsrechtliche Themen Kündigungsrecht in Karlsfeld Karlsfeld bietet als wachsender Wirtschaftsstandort zahlreiche Arbeitsplätze in Industrie, Handwerk und Dienstleistungen. Doch auch arbeitsrechtliche Herausforderungen wie Kündigungsschutz sind hier relevant. Ob fristlose Kündigung, betriebsbedingter Stellenabbau oder verhaltensbedingte Kündigung – wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Aufhebungsverträge in Karlsfeld Viele Unternehmen in Karlsfeld nutzen Aufhebungsverträge, um Arbeitsverhältnisse zu beenden. Doch nicht jeder Vertrag ist für Arbeitnehmer vorteilhaft. Wir prüfen Ihre Abfindungskonditionen, klären Sie über Ihre Rechte auf und verhindern sozialversicherungsrechtliche Nachteile. Arbeitsverträge und befristete Beschäftigung in Karlsfeld Gerade im produzierenden Gewerbe, technischen Berufen und im Mittelstand sind befristete Arbeitsverträge keine Seltenheit. Wir analysieren, ob Ihr Arbeitsvertrag rechtlich haltbar ist und setzen uns für Ihre berufliche Sicherheit ein. Arbeitszeitregelungen und Überstunden in Karlsfeld In vielen Branchen gibt es Diskussionen über Überstundenregelungen, Rufbereitschaft und Mehrarbeit. Wir helfen Ihnen, Ihre Arbeitszeiten transparent zu gestalten und sorgen dafür, dass Überstunden korrekt vergütet werden. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und individueller Vereinbarungen ist hierbei essenziell. DR. THORN Rechtsanwälte – Arbeitsrecht für Karlsfeld Mandanten aus Karlsfeld finden bei DR. THORN Rechtsanwälte Unterstützung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen! Unser engagiertes Team bietet umfassende Beratung sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen Von der Vertragsgestaltung und -prüfung über die Begleitung bei Kündigungen bis zu Aufhebungsverträgen und gerichtlicher Vertretung – unsere maßgeschneiderten Lösungen richten sich nach Ihren Bedürfnissen. Ob es in Karlsfeld um Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge oder Abfindungsansprüche geht – DR. THORN steht Ihnen jederzeit als zuverlässiger Partner zur Verfügung. Ihr Recht in guten Händen – DR. THORN Rechtsanwälte Anwalt für Karlsfeld Zuverlässig, kompetent und auf Ihrer Seite – die Kanzlei DR. THORN Rechtsanwälte in München steht Mandanten aus Karlsfeld mit maßgeschneiderter Beratung und effektiver juristischer Vertretung zur Verfügung. Egal, ob es um eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag, eine Abfindung oder eine andere arbeitsrechtliche Fragestellung geht – wir unterstützen Sie mit Fachwissen und Engagement, um die bestmögliche Lösung für Sie zu erzielen. Jetzt mehr erfahren >> Anwälte im Arbeitsrecht für Karlsfeld Bei Fragen zum Arbeitsrecht sind wir für Sie da. In einem ersten unverbindlichen Telefonat erhalten Sie eine kostenfreie Einschätzung Ihrer Situation sowie der möglichen Schritte in Ihrem speziellen Fall. 📞 Rufen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen gerne weiter! Jetzt mehr erfahren Anwalt Germering Anwalt Freising Anwalt Grünwald Anwalt Oberhaching Anwalt Unterhaching Anwalt Taufkirchen Anwalt Starnberg Anwalt Dachau Anwalt Haar Anwalt Ottobrunn Anwalt Neuried Anwalt Ebersberg Anwalt Unterschleißheim Anwalt Erding Anwalt Ismaning Anwalt Planegg Anwalt Gräfelfing Anwalt Vaterstetten Anwalt Fürstenfeldbruck Anwalt Garching Anwalt Kirchheim Anwalt Pullach Anwalt Puchheim Anwalt Gauting DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>

  • Arbeitszeitkonto im Arbeitsrecht: Rechte, Pflichten & Tipps 2026

    Arbeitszeitkonto: Plusstunden, Minusstunden, Ausgleichszeitraum und Kündigung. Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer. Fachanwalt erklärt. Arbeitszeitkonto im Arbeitsrecht Sie haben Fragen zu Ihrem Fall und suchen anwaltliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns und schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung unserer Anwälte. ERSTEINSCHÄTZUNG Teilen Teilen Teilen > Arbeitsrecht-Lexikon (Item) > Arbeitszeitkonto – flexibel arbeiten, Rechte kennen Herausgeber: DR. THORN Rechtsanwälte PartG mbB – Fachanwälte für Arbeitsrecht, München. Stand: Februar 2026 Ein Arbeitszeitkonto erfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit und vergleicht sie mit der arbeits- oder tarifvertraglich geschuldeten Sollarbeitszeit. Wird mehr gearbeitet, entstehen Plusstunden (Zeitguthaben); wird weniger gearbeitet, entstehen Minusstunden (Zeitschulden). Arbeitszeitkonten sind heute in den meisten Branchen verbreitet und bilden die Grundlage für flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit, Schichtarbeit oder Homeoffice . Die Einführung eines Arbeitszeitkontos setzt eine wirksame Vereinbarung im Arbeitsvertrag , in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung voraus. Ohne Rechtsgrundlage kann der Arbeitgeber weder Plusstunden abbauen lassen noch Minusstunden anrechnen. In der anwaltlichen Praxis zeigt sich regelmäßig, dass Arbeitgeber die Kontoführung fehlerhaft handhaben – insbesondere bei der Verrechnung von Minusstunden, bei Krankheit und bei Kündigung . Dieser Artikel erklärt, wie Arbeitszeitkonten funktionieren, welche Rechte Arbeitnehmer haben und welche Fehler vermieden werden sollten. Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht . Arbeitszeitkonto - Das Wichtigste Definition: Das Arbeitszeitkonto hält fest, ob der Arbeitnehmer mehr oder weniger als die vertraglich geschuldete Arbeitszeit geleistet hat – als Plusstunden oder Minusstunden. Rechtsgrundlage: Ein Arbeitszeitkonto erfordert eine vertragliche Grundlage in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung . Ohne Vereinbarung ist eine Verrechnung unzulässig (BAG, 21.3.2012, 5 AZR 676/11). Minusstunden: Der Arbeitgeber darf Minusstunden nur dann anrechnen, wenn der Arbeitnehmer sie zu vertreten hat. Treten Minusstunden wegen Arbeitsmangels auf, trägt der Arbeitgeber das Risiko (Annahmeverzug). Kündigung: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Plusstunden auszuzahlen. Minusstunden können nur unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Lohn verrechnet werden. Mitbestimmung: Die Einführung und Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Wie funktioniert ein Arbeitszeitkonto? Grundprinzip: Soll und Ist Das Arbeitszeitkonto vergleicht die vertraglich vereinbarte Sollarbeitszeit mit der tatsächlich geleisteten Ist-Arbeitszeit. Bei einer vereinbarten Wochenarbeitszeit von 40 Stunden und tatsächlich geleisteten 42 Stunden entstehen zwei Plusstunden. Bei 38 tatsächlich geleisteten Stunden entstehen zwei Minusstunden. Das Konto wird in der Regel monatlich geführt und weist den kumulierten Saldo aus. In den meisten Unternehmen wird ein verstetigtes Arbeitsentgelt gezahlt – der Arbeitnehmer erhält also unabhängig vom Kontostand sein festes Monatsgehalt. Arten von Arbeitszeitkonten Kurzzeitkonto und Langzeitkonto Bei Kurzzeitkonten (Gleitzeitkonten, Jahresarbeitszeitkonten) muss der Ausgleich innerhalb eines definierten Zeitraums erfolgen – typischerweise eines Jahres. Der Arbeitnehmer sammelt in Hochphasen Plusstunden und baut sie in ruhigeren Phasen ab. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen legen Höchstgrenzen für Plus- und Minusstunden sowie den Ausgleichszeitraum fest. Langzeitkonten (Lebensarbeitszeitkonten, Wertguthabenkonten) ermöglichen das Ansparen von Arbeitszeit über mehrere Jahre. Arbeitnehmer können damit längere Freistellungsphasen finanzieren – etwa ein Sabbatical , eine verlängerte Elternzeit oder den vorzeitigen Ruhestand. Langzeitkonten unterliegen besonderen Schutzvorschriften: Sie müssen gegen Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert werden (§§ 7b–7f SGB IV). Rechtsgrundlagen des Arbeitszeitkontos Vertragliche Grundlage erforderlich Ein Arbeitszeitkonto erfordert immer eine vertragliche Grundlage. Das kann eine Klausel im Arbeitsvertrag sein, eine Regelung im Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung . Die Vereinbarung muss die wesentlichen Punkte regeln: maximale Plus- und Minusstunden, den Ausgleichszeitraum, die Möglichkeit der Zeitentnahme und die Folgen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 21. März 2012 (5 AZR 676/11) klargestellt, dass der Arbeitgeber ein Zeitguthaben nur dann mit Minusstunden verrechnen darf, wenn die der Kontoführung zugrunde liegende Vereinbarung dies ausdrücklich erlaubt. Ohne eine solche Ermächtigung ist die Verrechnung unzulässig – selbst wenn sowohl Plus- als auch Minusstunden auf dem Konto vorhanden sind. Arbeitszeitgesetz als Rahmen Die flexible Verteilung der Arbeitszeit über das Arbeitszeitkonto darf nicht dazu führen, dass die Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz überschritten wird. Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten; eine Verlängerung auf zehn Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Mindestlohngesetz Für Arbeitnehmer, die den Mindestlohn erhalten, gilt nach § 2 Abs. 2 Satz 3 MiLoG eine besondere Beschränkung: Die monatlich auf dem Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden dürfen nicht mehr als 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit übersteigen. Darüber hinausgehende Stunden müssen am Ende des Monats ausgezahlt werden. Die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos bedarf bei Mindestlohnempfängern der Schriftform. Minusstunden – wann sind sie zulässig? Grundsatz: Wer das Risiko trägt Die zentrale Frage bei Minusstunden ist, wer sie zu vertreten hat. Sind sie durch den Arbeitnehmer verursacht – etwa weil er früher nach Hause geht oder später kommt –, dürfen sie auf dem Arbeitszeitkonto verbucht werden und müssen nachgearbeitet werden. Sind die Minusstunden dagegen durch den Arbeitgeber verursacht – weil nicht genügend Arbeit vorhanden war –, befindet sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug nach § 615 BGB. In diesem Fall dürfen keine Minusstunden zulasten des Arbeitnehmers gebucht werden. Minusstunden bei Krankheit und Urlaub Bei genehmigtem Urlaub und bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dürfen grundsätzlich keine Minusstunden entstehen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur vollen Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit (§ 3 Abs. 1 EntgFG). Eine Betriebsvereinbarung, die bei Krankheit in der Phase verlängerter Arbeitszeit Minusstunden anrechnet, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG (BAG, 13.2.2002, 5 AZR 470/00). Arbeitszeitkonto bei Kündigung Abrechnung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Bei Kündigung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses wird das Arbeitszeitkonto aufgelöst. Bestehen Plusstunden, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Freizeitausgleich in der verbleibenden Beschäftigungszeit oder auf Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt auf Basis des regulären Stundenlohns; bei angeordneten Überstunden können auch Zuschläge anfallen. Bestehen Minusstunden, darf der Arbeitgeber diese nur mit der Vergütung verrechnen, wenn der Arbeitnehmer die Minusstunden selbst verursacht hat und die der Kontoführung zugrunde liegende Vereinbarung eine Verrechnung bei Beendigung vorsieht. Wurden die Minusstunden durch Arbeitsmangel oder auf Anweisung des Arbeitgebers verursacht, scheidet eine Verrechnung aus – der Arbeitgeber war im Annahmeverzug (BAG, 13.12.2000, 5 AZR 334/99). Mitbestimmung des Betriebsrats Umfassendes Mitbestimmungsrecht Die Einführung und Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG . Das Mitbestimmungsrecht umfasst die Festlegung der Bandbreite (maximale Plus- und Minusstunden), den Ausgleichszeitraum, die Regeln zur Zeitentnahme, die Information der Beschäftigten über ihre Kontostände und die Behandlung des Saldos bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wird ein elektronisches Zeiterfassungssystem eingeführt, besteht zusätzlich ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Arbeitszeitkonto und Arbeitszeiterfassung Dokumentationspflicht seit dem BAG-Beschluss 2022 Das BAG hat mit Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) eine umfassende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung festgestellt. Arbeitgeber müssen ein System einrichten, das Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit einschließlich Überstunden erfasst. Arbeitszeitkonten bieten sich als organisatorisches Instrument an, um diese Pflicht zu erfüllen. Sie dokumentieren nicht nur den Zeitsaldo, sondern können auch als Nachweis für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Grenzen dienen. Praxisprobleme und typische Streitfälle Häufige Fehler bei Arbeitszeitkonten Unberechtigte Minusstunden bei Auftragsmangel Der Arbeitgeber schickt Arbeitnehmer wegen fehlender Aufträge nach Hause und bucht Minusstunden. Dies ist ohne wirksame Vereinbarung unzulässig – der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko. Verrechnung über den Ausgleichszeitraum hinaus Plusstunden aus einem abgelaufenen Ausgleichszeitraum werden mit Minusstunden aus dem neuen Zeitraum verrechnet. Das BAG hat klargestellt, dass eine solche Verrechnung nur mit ausdrücklicher Rechtsgrundlage zulässig ist. Streichung von Plusstunden Manche Arbeitgeber streichen Plusstunden am Ende des Ausgleichszeitraums ersatzlos. Ohne vertragliche Verfallklausel ist dies unzulässig – die Plusstunden stellen einen Vergütungsanspruch dar. Keine Insolvenzsicherung bei Langzeitkonten Langzeitkonten müssen nach §§ 7b–7f SGB IV gegen Insolvenz gesichert werden. Fehlt die Sicherung, haftet der Arbeitgeber persönlich für das Wertguthaben. Minusstunden bei Kurzarbeit: In der Kurzarbeit dürfen Minusstunden nicht einfach auf dem Arbeitszeitkonto verbucht werden. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld und die Vergütungsansprüche folgen eigenen Regeln. Praxishinweis für Arbeitnehmer So schützen Sie Ihre Rechte Prüfen Sie, ob für Ihr Arbeitszeitkonto eine wirksame vertragliche Grundlage besteht. Kontrollieren Sie Ihren Kontostand regelmäßig und widersprechen Sie fehlerhaften Buchungen zeitnah schriftlich. Dokumentieren Sie, wenn Minusstunden durch den Arbeitgeber verursacht werden – etwa weil Sie nach Hause geschickt wurden. Bei Kündigung sollten Sie den Kontostand prüfen und sicherstellen, dass Plusstunden ausgezahlt oder durch Freistellung ausgeglichen werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht . Verwandte Themen Das Arbeitszeitkonto steht in engem Zusammenhang mit weiteren arbeitsrechtlichen Themen. Die Arbeitszeit und das Arbeitszeitgesetz bilden den gesetzlichen Rahmen. Die Arbeitszeiterfassung ist eng mit der Kontoführung verbunden. Bei Überstunden stellt sich die Frage, ob sie auf dem Konto oder durch Zuschläge abgegolten werden. Die Kurzarbeit hat eigene Regeln für Arbeitszeitkonten. Das Direktionsrecht bestimmt die Grenzen der arbeitgeberseitigen Steuerung. Bei der Kündigung muss das Konto abgerechnet werden. Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit wirkt sich auf den Kontostand aus. Die Betriebsvereinbarung ist die häufigste Rechtsgrundlage für Arbeitszeitkonten. Fragen zum Arbeitszeitkonto? Ihr Arbeitgeber kürzt Ihr Gehalt wegen Minusstunden oder streicht Plusstunden? Wir beraten Sie gerne. ☎ 089 / 380 199 0 | ✉ thorn@thorn-law.de Als Rechtsanwalt und Fachanwältin für Arbeitsrecht haben wir in über 25 Jahren mehr als 1.500 Mandate bearbeitet. Wir prüfen Ihre Ansprüche, klären die Rechtmäßigkeit der Kontoführung und vertreten Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Dieser Artikel wurde von Rechtsanwalt Dr. Michael Thorn erstellt. Stand: 2026. DR. THORN Rechtsanwälte PartG mbB Clemensstrasse 30 80803 München Telefon: 089 3801990 Dr. Michael Thorn Rechtsanwalt Telefon: 089 3801990 thorn@thorn-law.de Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Telefon: 089 3801990 bvwp@thorn-law.de FAQ - Arbeitszeitkonto Darf der Arbeitgeber Minusstunden einfach vom Gehalt abziehen? Nicht ohne Weiteres. Minusstunden dürfen nur dann verrechnet werden, wenn eine vertragliche Grundlage besteht und der Arbeitnehmer die Minusstunden selbst verschuldet hat. Hat der Arbeitgeber die Minusstunden verursacht – etwa weil nicht genügend Arbeit vorhanden war –, befindet er sich im Annahmeverzug und darf die Minusstunden nicht vom Gehalt abziehen. Was passiert mit Plusstunden bei Kündigung? Plusstunden müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich ausgeglichen werden – entweder durch Freizeitausgleich während der Kündigungsfrist oder durch Auszahlung. Der Vergütungsanspruch richtet sich nach dem regulären Stundenlohn. Bei angeordneten Überstunden können zusätzlich Zuschläge anfallen. Können Minusstunden bei Krankheit entstehen? Grundsätzlich nein. Bei Arbeitsunfähigkeit greift die Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Der Arbeitgeber muss das volle Gehalt weiterzahlen, ohne dass Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto entstehen. Eine Betriebsvereinbarung, die Krankheitstage als Minusstunden anrechnet, ist nach der BAG-Rechtsprechung unwirksam. Braucht ein Arbeitszeitkonto eine vertragliche Grundlage? Ja. Ein Arbeitszeitkonto erfordert immer eine vertragliche Grundlage – im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Das BAG hat klargestellt, dass der Arbeitgeber ein Zeitguthaben nur dann mit Minusstunden verrechnen darf, wenn die zugrunde liegende Vereinbarung dies ausdrücklich erlaubt. Ohne Rechtsgrundlage ist jede Verrechnung unzulässig. Wie viele Plusstunden darf ich maximal ansammeln? Es gibt keine allgemeine gesetzliche Höchstgrenze für Plusstunden. Die Grenzen ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung. Für Mindestlohnempfänger gilt nach dem Mindestlohngesetz, dass monatlich nicht mehr als 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit auf dem Konto eingestellt werden dürfen. Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die maximale wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Stunden im Durchschnitt. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung - Bitte konsultieren Sie einen Anwalt vorherige Zurück zum Überblick nächste Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Besuchen Sie unsere Website - Senden Sie uns eine Formularanfrage - oder rufen Sie einfach an . Website Formular 089 380 19 90 DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Kündigung Wir überprüfen Ihre Kündigung, reichen Klage ein, vertreten Sie vor Gericht und verhandeln für Sie einen vorteilhaften Vergleich mit Abfindung. Kündigung >> Aufhebungsvertrag Wir überprüfen die Klauseln des Entwurfs, schlagen Ergänzungen und Änderungen vor und verhandeln für Sie eine vorteilhafte Vereinbarung. Aufhebungsvertrag >> Bewertungen Hier lesen Sie, was Mandanten über unsere Tätigkeit schreiben, warum sie nur TOP-Bewertungen geben und uns gerne weiterempfehlen. Bewertungen >>

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