Anwalt Arbeitsrecht München - Fachanwalt Arbeitsrecht - Kündigung - Aufhebungsvertrag - Abfindung - Tel. 089/3801990
Aktuelles im Arbeitsrecht
Wie sind meine Aussichten auf eine Abfindung?
Autor: Dr. Michael Thorn, 8.Nov. 2023
Steht mir eine Abfindung zu? Bei fast jeder Kündigung die erste Frage, die sich stellt. Grundlegende Hinweise haben wir für einen ersten Überblick zusammengestellt.
Die Kündigung: Anfang vom Ende oder Chance auf Abfindung?
Ein Tag wie jeder andere. Sie trinken Ihren Morgenkaffee und bereiten den Arbeitstag vor. Als Sie Ihre Post durchgehen, finden Sie einen Brief, der Ihr Leben verändert. Sie lesen, was niemand gerne liest: "Hiermit kündigen wir Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
Ein Gefühl der Ungewissheit macht sich breit. Fragen schießen Ihnen durch den Kopf. Was soll das? Warum ich? Was kommt als nächstes? Wie soll ich meine Rechnungen zahlen? Wie schnell kann ich eine neue Arbeit finden? Sie fühlen sich verloren und sind unsicher über die Zukunft.
Nachdem der erste Schreck verdaut ist, Sie Zeit hatten, die Nachricht zu verarbeiten und mit Freunden und Familie zu besprechen, kommt die Frage: Wenn es schon zu Ende geht mit dem Job, steht mir dann wenigstens eine Abfindung zu und in welcher Höhe? Eine Abfindung könnte immerhin helfen, die schwierige Zeit zu überbrücken und gäbe Zeit sich auf die Stellensuche zu konzentrieren, ohne ständige Sorgen um die finanzielle Lage.
In diesem Beitrag möchten wir Ihnen helfen, einige Fragen zu beantworten. Wir werden Sie durch das komplexe Feld der Abfindung im Arbeitsrecht in München lotsen und helfen Ihre Rechte zu verstehen. Unser Ziel ist, Ihnen das Wissen zu vermitteln die anstehenden Entscheidungen für Ihre Zukunft zu treffen. Denn auch wenn es sich jetzt vielleicht nicht so anfühlt: Die Kündigung ist nicht nur das Ende Ihres Jobs, sondern kann Ihre Chance auf eine positive Veränderung mit einer hohen Abfindung sein.
Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die der Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer leistet, wenn das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Sie dient - offiziell - als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten.
In der Praxis ist die Abfindung jedoch weit mehr als das. Die Abfindung ist ein Werkzeug. Es wird von Ihrem Arbeitgeber in den Verhandlungen eingesetzt, um Ihre Bereitschaft zu gewinnen, die Kündigung zu akzeptieren und auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten oder ein bereits begonnenes Verfahren zu beenden. Eine Abfindung ist die Gegenleistung des Arbeitgebers für Ihre Bereitschaft die Kündigung zu akzeptieren und auf die Durchführung einer Kündigungsschutzklage zu verzichten. (Weitere Informationen: ↗︎ Abfindung im Arbeitsrecht.)
Steht jedem Arbeitnehmer eine Abfindung zu?
Bekommt jeder Arbeitnehmer eine Abfindung? Die Antwort ist gar nicht so einfach. Zunächst einmal gilt: In Deutschland besteht kein genereller Anspruch auf eine Abfindung. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, als Ausnahmen von dieser Regel, in denen ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung haben kann. Dies ist etwa der Fall, wenn die Zahlung einer Abfindung im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einem Sozialplan festgelegt ist. Das sind aber Sonderfälle, in denen ausdrücklich ein Anspruch auf eine Abfindung geregelt wurde. Im Normalfall gilt: Es gibt keinen Anspruch auf eine Abfindung.
Warum wird trotzdem so oft eine Abfindung gezahlt?
Obwohl es keinen Anspruch auf eine Abfindung gibt, wird doch in vielen Fällen eine Abfindung gezahlt. Das hängt damit zusammen, dass es einen zweiten Grund - neben einem Anspruch auf die Abfindung - für eine Zahlung gibt: Der Arbeitgeber zahlt gar nicht, weil es ein Anspruch darauf gäbe, sondern in den meisten Fällen freiwillig. Das ist aber keine freundliche Geste, etwa ein Dankeschön für die geleistete Arbeit, sondern eine Gegenleistung dafür, dass Sie Ihnen zustehende Rechte gegen die Kündigung nicht geltend machen. Für den Arbeitgeber ist eine solche Zahlung wirtschaftlich viel sinnvoller als das Risiko eines langwierigen Klageverfahrens einzugehen.
Warum ist das für den Arbeitgeber günstiger?
Die Zahlung einer Abfindung ist für den Arbeitgeber meist die günstigere Lösung. Der Arbeitgeber geht nämlich mit einer Kündigung ein relativ großes Risiko ein. Jedenfalls wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz hat, d.h. länger als sechs Monate beschäftigt ist und mehr als zehn Arbeitnehmer in dem Unternehmen beschäftigt sind, was meistens der Fall ist. Denn dann gibt es nur drei Kündigungsgründe, die der Arbeitgeber geltend machen kann. Mit Abstand am häufigsten davon ist die betriebsbedingte Kündigung, von der Sie sicher schon gehört haben.
Wenn sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung mit einer Klage bei dem Arbeitsgericht wehrt und Kündigungsschutz besteht, muss der Arbeitgeber vor Gericht nachweisen, dass es tatsächlich anerkannte Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung im Unternehmen gegeben hat. Das ist in vielen Fällen gar nicht einfach, weil der Arbeitgeber beweisen muss, dass konkrete dringende betriebliche Gründe bestehen, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Für den den Arbeitgeber hat das zur Folge, dass er ein recht hohes Prozessrisiko hat, d.h. dass für ihn die Gefahr besteht, die Klage zu verlieren.
In diesem Fall käme ihn die Kündigung teuer zu stehen: Er müsste Sie nicht nur weiter beschäftigen, nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr bezahltes Gehalt an Sie nachzahlen und seine eigenen Anwaltskosten tragen. Sie wären auch weiterhin Arbeitnehmer, d.h. seine Kündigung ist komplett gescheitert.
Alle diese Kosten und Risiken kann der Arbeitgeber vermeiden, indem er Ihnen eine Abfindung dafür anbietet, dass Sie Ihre Rechte gegen die Kündigung nicht vor Gericht geltend machen und dort durchsetzen, sondern mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung, die sogenannte Vergleichsvereinbarung, schließen. Für die Richter am Arbeitsgericht ist dieses Verfahren tägliche Routine: Die überwiegende Zahl aller Klagen gegen die Kündigung endet mit einer solchen Vergleichsvereinbarung.
Was müssen Sie tun, um eine Abfindung zu erhalten?
Um eine Abfindung zu erhalten, müssen Sie - jedenfalls zunächst - genau das Gegenteil von dem tun, was der Arbeitgeber von Ihnen erwartet: Sie müssen rechtzeitig Ihre Rechte gegen die Kündigung geltend machen. In der Praxis bedeutet das, dass sich fristgemäß gegen die Kündigung mit einer Klage wehren. Wenn Sie in München sind, müssen Sie hierzu eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht München einreichen. Dabei müssen Sie dringend darauf achten, die Klagefrist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung zu beachten.
Das klingt schwieriger als es ist. Im Prinzip können Sie sogar selbst eine Klage formulieren und beim Arbeitsgericht in München einreichen. Davon würden wir Ihnen aber abraten, weil Ihnen Fehler unterlaufen können. Statt dessen können Sie eine Klage bei der Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht München zu Protokoll geben. Am besten ist es aber gleich einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.
Warum sollten Sie gleich einen Anwalt einschalten? Weil sich der Klageerhebung später eine Verhandlung vor Gericht anschließt - die Güteverhandlung. Ohne Anwalt würden Sie vor Gericht alleine gegen Ihren Arbeitgeber und dessen Anwalt stehen. Und weil viele Arbeitnehmer, nachdem sie die Klage über die Rechtsantragstelle erhoben haben, kurz vor der Güteverhandlung doch noch einen Anwalt beauftragen, ist es am sinnvollsten gleich nach Erhalt der Kündigung einen Anwalt einzuschalten. Ein guter Anwalt prüft, ob sich die Klage lohnt. Bei guten Chancen reicht er für Sie die Klage ein und Sie vertritt Sie bei Gericht in der Güteverhandlung.
Wie bekomme ich eine Abfindung, wenn ich gegen die Kündigung klage?
Auf den ersten Blick erscheint es widersprüchlich: Warum sollte der Arbeitgeber Ihnen eine Abfindung zahlen, wenn Sie gegen ihn Klage einreichen und vor Gericht einem Prozeßrisiko aussetzen? Damit machen Sie doch das Gegenteil von dem, was er von Ihnen erwartet. Die Antwort ist einfach: Genau aus diesem Grund.Nur wenn Sie eine Klage erheben, können Sie vermeiden, dass die Kündigung wirksam wird. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass auch eine rechtswidrige Kündigung, etwa wenn ein Kündigungsgrund fehlt, das Arbeitsverhältnis beendet, wenn nicht rechtzeitig geklagt wird. Deshalb müssen Sie die Klage einreichen, auch wenn Sie sich eigentlich einigen wollen und Sie nur eine Abfindung möchten. Nur wenn Sie den Arbeitgeber vor Gericht bringen, droht ihm ein Prozessrisiko, das ihn veranlassen könnte Ihnen eine Abfindung zu zahlen. Sie müssen quasi zunächst einen Konflikt schaffen, damit dieser durch Zahlung einer Abfindung gelöst werden kann. Die Widersprüchlichkeit geht sogar noch weiter: Sie klagen bei Gericht nicht etwa auf Zahlung einer Abfindung, sondern auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung, also quasi auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Das gilt auch dann, wenn Sie eigentlich nur eine Abfindung haben möchten. Diesen etwas widersprüchlichen Weg müssen Sie aber einschlagen, wenn Sie Erfolg haben wollen.
Kann ich nicht auch ohne Klage eine Abfindung bekommen?
Vielleicht erscheint Ihnen der skizzierte Weg zur Abfindung zu kompliziert, so daß Sie überlegen, den Arbeitgeber einfach um eine Abfindung zu bitten. In den allermeisten Fällen führt das aber nicht zum Erfolg. Denn bereits an Ihrer Vorgehensweise erkennt der Arbeitgeber, dass Sie zwar ganz gerne eine Abfindung möchten, dafür aber offenbar eine Klage scheuen. Mit anderen Worten: Sie sind für den Arbeitgeber ein leicht zu durchschauender Gegner: Von Ihnen geht keine Gefahr aus. Deshalb wird der Arbeitgeber Ihre Bitte einfach abschlagen.
Mit einer solchen Bitte um Abfindung an den Arbeitgeber verschenken Sie nicht nur Ihr Drohpotential, sondern bringen sich selbst in Bedrängnis, denn Sie müssen auch bei laufenden Verhandlungen die bereits angelaufene Klagefrist beachten. Verzögert der Arbeitgeber taktisch die Verhandlungen und zögern Sie weiterhin mit der Klage, haben Sie den Poker verloren, denn jetzt weiß der Arbeitgeber, dass von Ihnen kein Risiko droht. Er wird Ihnen kaum eine Abfindung anbieten, obwohl möglicherweise seine Kündigung rechtswidrig ist. Aber dies wird nie untersucht werden, wenn Sie keine Klage einreichen. Das zeigt: An einer Klage führt kein Weg vorbei, wenn Sie ernsthaft eine Abfindung anstreben.
Was ist dann das richtige Verhalten bei Kündigung?
Das richtige Verhalten bei Erhalt einer Kündigung ist somit, sich gegen die Kündigung rechtzeitig mit einer Klage zu wehren. Denn dies ist die Voraussetzung dafür, dass Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche erhalten bleiben und Sie eine Chance auf eine Abfindung haben.
Aber nicht jede Klage gegen eine Kündigung führt zur Abfindung: Denn es gibt natürlich auch Kündigungen, die schlicht und einfach rechtmäßig sind. In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber das Prozeßrisiko eingehen und auf ein Urteil warten. Fällt die Entscheidung positiv aus, ist das Arbeitsverhältnis beendet, auch ohne Abfindung. Diese Möglichkeit stellt Sie bei Erhalt einer Kündigung vor eine wichtige Entscheidung: Soll ich mich mit einen Anwalt für Arbeitsrecht gegen die Kündigung wehren, oder ist die Kündigung wirksam und ich nehme sie besser hin.
Wir empfehlen Ihnen gleich einen Anwalt bei Zugang der Kündigung einzuschalten. Entscheidend dabei: Suchen Sie sich einen Anwalt, der für Sie kostenlos eine Vorprüfung der Kündigung vornimmt. Denn dann zahlen Sie nichts, wenn sich ein Vorgehen gegen die Kündigung nicht lohnt und Sie keine Aussicht auf Abfindung haben.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen als Service eine solche kostenlose Vorprüfung an: Bei uns führen Sie ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch per Telefon, in dem Sie einem Anwalt Ihre Kündigung schildern und von ihm sofort eine erste Analyse erhalten.
Wie wird die Höhe der Abfindung berechnet?
Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Maßgeblich sind: Die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Bruttomonatsgehalt, das Alter des Arbeitnehmers und die Aussichten erfolgreich gegen die Kündigung vorzugehen. In der Praxis wird die Abfindung als ein Vielfaches des monatlichen Bruttogehalts berechnet (Sie können die ungefähre Höhe nach der üblichen Berechnungsmethode selbst ermitteln mit unserem ↗︎ Abfindungsrechner).
Bei allen Faustregeln, von denen Sie überall lesen können, müssen Sie eines beachten: Die konkrete Berechnung der Höhe der Abfindung ist ausschließlich Verhandlungssache. Je überzeugender und detaillierter Sie Risiken des Arbeitgebers darlegen können, desto höher sind Ihre Erfolgsaussichten in den Verhandlungen und desto besser Ihre Aussichten auf eine attraktive Abfindung. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht ist hierbei Ihr Schlüssel zum Erfolg. Denn er kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen und kann Sie durch die oft komplexen Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber, der meist selbst anwaltlich vertreten wird, führen. Ein Anwalt kann Ihnen auch dabei helfen, Fallstricke zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Arbeitsrecht in München: Lokale Besonderheiten
Obwohl das Arbeitsrecht in Deutschland bundesweit gilt, gibt es in München einige lokale Besonderheiten, die Sie kennen sollten. München ist nicht nur die Hauptstadt Bayerns, sondern auch ein wichtiger Wirtschaftsstandort mit einer Vielzahl von Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen. Dies führt zu einer hohen Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften und kann sich auf die Arbeitsbedingungen und -rechte auswirken.
Darüber hinaus kann die lokale Gerichtspraxis in München von anderen Gerichten in Deutschland abweichen. Ein in München ansässiger Anwalt für Arbeitsrecht wird mit der lokalen Gerichtspraxis der Arbeitsgerichte vertraut sein und kann diese Kenntnisse nutzen, um Ihre Interessen effektiv zu vertreten.
Schließlich können die hohen Lebenshaltungskosten in München auch Einfluss auf Arbeitsverträge und Abfindungen haben. Da die Lebenshaltungskosten in München zu den höchsten in Deutschland gehören, können Arbeitnehmer möglicherweise höhere Gehälter oder Abfindungen aushandeln, um diese Kosten auszugleichen.
Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass das Arbeitsrecht komplex ist und von vielen Faktoren beeinflusst wird, einschließlich lokaler Besonderheiten. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht in München kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und effektiv durchzusetzen.
Was kostet ein Anwalt?
Die ↗︎ Kosten für einen Anwalt im Arbeitsrecht variieren. Einige Anwälte berechnen ein Honorar auf Stundenbasis, andere verlangen eine Pauschale für den gesamten Fall. Gesetzlich vorgesehen ist ein Mindesthonorar, berechnet nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Dieses Honorar müssen Sie mindestens kalkulieren, weil jeder Anwalt dieses Honorar berechnen muss. Mit einem Honorar in dieser Höhe müssen Sie rechnen und es in Ihre Kalkulation miteinbeziehen. Es ist wichtig, diese Kosten im Voraus zu klären, um Überraschungen zu vermeiden.
Unsere Kanzlei rechnet in der Regel genau dieses Mindesthonorar ab. Aber bevor wir für Sie loslegen, prüfen wir zunächst Ihre Erfolgsaussichten und schätzen die ungefähre Höhe der erzielbaren Abfindung ein. Wir informieren Sie über die Höhe zu zu erwartenden Gebühren und kalkulieren mit Ihnen Kosten und Nutzen, damit Ihre Abwehr der Kündigung zu einem wirtschaftlichen Erfolg für Sie wird.
Kennen Sie Ihre Rechte und setzen Sie sich durch
Eine Kündigung ist natürlich ein einschneidendes Ereignis, weil die wirtschaftliche Lebensgrundlage entzogen wird. Doch mit dem richtigen Wissen und der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts bedroht die Kündigung nicht Ihre wirtschaftliche Existenz, sondern beendet lediglich Ihr momentanes Arbeitsverhältnis.
Wenn sich bei der Vorprüfung herausstellt, dass die Kündigung erfolgreich angreifbar ist, können Sie mit einem guten ↗︎ Anwalt Ihre Rechte durchsetzen und haben meist gute Aussichten eine recht hohe Abfindung zu erzielen, die Ihnen wirtschaftliche Freiheit gibt und neue Chancen eröffnet.
Fazit
Wenn Sie bei einer Kündigung im Arbeitsrecht ruhig und professionell vorgehen, können Sie die Situation gut bewältigen und eine zunächst als bedrohlich erlebte Situation sogar zu Ihren Gunsten wenden.
Hinweis: Beachten Sie, dass jeder Fall einzigartig ist, und vertrauen Sie nicht auf schematische Lösungen aus dem Internet. Suchen Sie sich individuellen rechtlichen Rat von einem erfahrenen Anwalt.Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei konkreten Rechtsfragen sollten Sie immer einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, um eine individuelle und fundierte Beratung zu erhalten.
Hinweis Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei konkreten Rechtsfragen sollten Sie immer einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, um eine individuelle und fundierte Beratung zu erhalten.
Fragen im Arbeitsrecht - Rufen Sie uns an - Anwalt für Arbeitsrecht in München
Sind Sie mit einem arbeitsrechtlichen Problem konfrontiert? Sie können uns gerne kontaktieren - kostenlos und unverbindlich. Ein erfahrenes Anwaltsteam steht Ihnen für ein Erstgespräch zur Verfügung. Sie erhalten eine Einschätzung Ihrer Situation und Hinweise zu Ihren rechtlichen Optionen. Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Sie können uns jederzeit telefonisch erreichen.
DR. THORN Rechtsanwälte - Anwalt Arbeitsrecht München Die erfahrenen Anwälte von DR. THORN Rechtsanwälte bieten Ihnen kompetente Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen wie Kündigungen oder Aufhebungsverträgen.
Wenn Sie Interesse haben, kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre Angelegenheit zu besprechen.
Kostenloses Erstgespräch
Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs erhalten Sie eine Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihres Falls. Rufen Sie uns gerne an. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.