Anwalt Arbeitsrecht München - Fachanwalt Arbeitsrecht - Kündigung - Aufhebungsvertrag - Abfindung - Tel. 089/3801990
Aktuelles im Arbeitsrecht
Fristlose Kündigung - Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Autor: Dr. Michael Thorn, 3. Aug. 2023
Die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers ist ein sehr ernstes Thema, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei um eine außerordentliche Kündigung, die das Arbeitsverhältnis sofort beendet, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. In diesem Beitrag geht es um rechtliche Aspekte der fristlosen Kündigung und unter welchen Umständen sie zulässig ist.
Was ist eine fristlose Kündigung?
Die fristlose Kündigung steht im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung. Eine fristlose Kündigung ist eine außerordentliche Kündigung, die das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet. Sie ist in § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und nur zulässig, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt.
§ 626 BGB Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Was bedeutet "wichtiger Grund"?
Ein "wichtiger Grund" ist ein Umstand, der es dem Kündigenden unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder zum vereinbarten Beendigungstermin fortzusetzen. Was genau ein "wichtiger Grund" ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es muss jedoch immer eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers stattfinden.
Beispiele für "wichtige Gründe"
Ein wichtiger Grund kann beispielsweise eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers sein. Dies kann in einer beharrlich wiederholten Arbeitsverweigerung, einem Diebstahl, Betrug, Mobbing oder einer sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz liegen. Aber auch eine erhebliche Schädigung des Betriebsfriedens oder eine Gefährdung der Sicherheit am Arbeitsplatz können einen wichtigen Grund darstellen.
Die Abmahnung bei der fristlosen Kündigung
Bevor ein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung erklären kann, muss er in der Regel eine Abmahnung aussprechen. Die Abmahnung dient dazu, dem Arbeitnehmer sein Fehlverhalten vor Augen zu führen und ihm die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern. Nur wenn der Arbeitnehmer sein Verhalten trotz Abmahnung nicht ändert, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.
Die Abmahnung muss jedoch bestimmte formale Anforderungen erfüllen und den Arbeitnehmer sehr deutlich auf die Folgen seines Fehlverhaltens hinweisen. Nur wenn die Abmahnung wirksam war, kann auch die spätere darauf gestützte außerordentliche Kündigung wirksam sein. Das bedeutet, dass i Rahmen der Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung durch das Arbeitsgericht auch die Abmahnung geprüft wird.
Fristlose Kündigung ohne Abmahnung
Grundstäzlich erfordert jede auf ein Fehlverhalten gestützte Kündigung eine Abmahnung, weil man dem Empfänger die Kündigung die Möglichkeit geben will und unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit einer Kündigung auch geben muss, sein Fehlverhalten zu ändern. Es gbt allerdings Fälle, in denen das Fehlverhalten derart gravierend ist, dass dem Arbeitgeber eine vorherige Abmahnung nicht zumutbar ist oder das Fehlerverhalten darauf schließen läßt, dass eine Abmahnung keine Wirkung hat. In einigen wenigen Ausnahmefällen kann eine Abmahnung entbehrlich sein. Dies ist zum Beispiel in der Regel gegeben, wenn ein strafbares Verhalten des Arbeitnehmers vorliegt. Allerdings ist hier eine Prüfung im Einzelfall erforderlich, etwa wenn einem relativ geringfügigen strafbaren Verhalten eine lange tadellose Betriebszugehörigkeit gegenübersteht.
Die Zwei-Wochen-Frist
Eine fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden.
§ 626 BGB Fristlose Kündigung - Frist
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
Diese Frist beginnt zu laufen, sobald der Kündigungsberechtigte von dem wichtigen Grund Kenntnis erlangt hat. Versäumt der Arbeitgeber diese Frist, ist eine fristlose Kündigung nicht mehr möglich. Es ist daher wichtig, dass der Arbeitgeber bei Kenntnis eines möglichen Kündigungsgrundes schnell handelt.
Folgen einer fristlosen Kündigung
Die fristlose Kündigung hat für den Arbeitnehmer erhebliche Konsequenzen. Er verliert nicht nur seinen Arbeitsplatz, sondern muss auch mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen. Zudem kann eine fristlose Kündigung negative Auswirkungen auf die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers haben. Es kann schwierig sein, nach einer fristlosen Kündigung eine neue Stelle zu finden, weil potenzielle Arbeitgeber oft nach den Gründen für die Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses fragen.
Muster für fristlose Kündigung
Um ein besseres Verständnis dafür zu erhalten, wie ein Schreiben zur fristlosen Kündigung verfasst sein könnte, hier ein Muster für eine Kündigungserklärung:
Sehr geehrte/r [Name des/der Mitarbeiter(s)],
hiermit kündigen wir das Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und [Name des Unternehmens]
außerordentlich aus wichtigem Gründen fristlos, d.h. mit sofortiger Wirkung.
Vorsorglich kündigen wir ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist nach unserer Berechnung der [Datum].
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, sich mindestens drei Monate vor
Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu
melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach
Kenntnis des Beendigungszeitraums zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige
unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persön-
liche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Pflicht zur Meldung be-
steht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend ge-
macht oder von mir/uns in Aussicht gestellt wird.
Zudem sind Sie verpflichtet, aktiv nach einer anderen Beschäftigung zu suchen.
Mit freundlichen Grüßen
…………………………………
[Name] [Position/Titel] [Name des Unternehmens]
EmpfangsbestätigungDie Kündigung wurde mir am …………….
ausgehändigt.………………………………
(Unterschrift Arbeitnehmer)
Was sollte ein Arbeitnehmer tun?
Wenn ein Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung erhält, sollte er diese auf keinen Fall einfach hinnehmen, sondern sofort rechtlichen Rat einholen. In vielen Fällen ist die Kündigung unwirksam, etwa weil kein wichtiger Grund vorliegt, die Zwei-Wochen-Frist nicht eingehalten wurde oder es an der Abmahnung fehlt. Der Arbeitnehmer muss zur Abwehr der fristlosen Kündigung innerhalb der Klagefrist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Überlegt Handeln
Nach dem Erhalt der Kündigungsnachricht ist es natürlich, dass Sie schockiert oder bestürzt sind. Auch wenn es schwer fällt, vermeiden Sie impulsive Reaktionen oder überstürzte Entscheidungen, etwa Beschwerden oder Beschimpfungen, weil dies weitere negative Konsequenzen haben könnte. Fangen Sie auch nicht an, sich gegen die Kündigung zu verteidigen oder zu Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dies bring im Augenblick überhaupt nichts. Statt dessen sammelt die Gegenseite Aussagen von Ihnen, die später gegen Sie verwendet werden können.
Rechtliche Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen
Angesichts der Tragweite einer fristlosen Kündigung ist es dringend geboten, sich sofort rechtlichen Rat von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuholen. Nur ein erfahrener Anwalt kann Ihre Situation bewerten. Er wird Ihnen Ihre Rechte erläutern und mögliche Handlungsoptionen aufzeigen.
Kündigungsschutzklage einreichen
Bei einer fristlosen Kündigung sollten Sie bei den leisesten Zweifeln an deren Wirksamkeit eine Kündigungsschutzklage bei Gericht einreichen. Nur mit einer Klage können Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer schützen und eine angemessene Lösung für Ihre Situation zu erreichen. Wenn Sie nicht klagen, wird die fristlose Kündigung ansonsten wirksam, selbst wenn sie an sich unwirksam sein sollte. Und dies ist in häufig der Fall, weil die Hürden für eine fristlose Kündigung beim Arbeitsgericht recht hoch sind. Meist fehlt es an einem wichtigen Grund im Sinne von § 626 BGB, oder eine einschlägigen und wirksamen Abmahnung, oder der Arbeitgeber hat die Zwei-Wochen-Frist versäumt. Somit haben Sie viele Möglichkeiten zur Verteidigung. Oft gelingt es durch eine gute Verteidigung und Verhandlungen mit der Gegenseite im Rahmen eines Vergleichs vor Gericht die Kündigung in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln. Dies bedeutet, dass man sich trennt, aber eben nicht fristlos, sondern wie bei einer üblichen ordentlichen Arbeitgeberkündigung. Oft können Probleme beim Arbeitslosengeld verhindert werden.
Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten
Wenn Sie aufgrund einer fristlosen Kündigung arbeitslos werden, haben Sie Schwierigkeiten mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Eine außerordentliche Kündigung führt bei der Arbeitagentur in der Regel zu einer Sperrfrist, weil Sie Ihre Arbeitslosigkeit selbst verursacht haben. Es ist daher gerade bei der außerordentlichen Kündigung wichtig, sich wirksam zur Wehr zu setzen und die Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten, indem Sie dafür Sorge zu tragen, dass Sie möglichst keine Sperrfrist erhalten. Notwendig ist hierzu fritsgemäß eine Klage gegen die außerordentliche Kündigung zu erheben. Wenn es vor Gericht gelingt die Kündigung abzuwandeln im Rahmen eines Vergleichs in eine betriebsbedingte oder betrieblich veranlaßte Kündigung, ist die Gefahr einer Sperre gebannt.
Fazit
Die fristlose Kündigung ist ein scharfes Schwert, das nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen sollte. Eine außerordentliche Kündigung ist eine sehr ernste Angelegenheit, für beide Seiten. Es ist wichtig, die rechtlichen Anforderungen für eine solche Kündigung richtig zu verstehen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sein und immer anwaltlichen Rat einholen, um die bestmögliche Lösung sich zu finden.
FAQs zur fristlosen Kündigung
1. Wann kann ein Arbeitnehmer fristlos kündigen?
Ein Arbeitnehmer kann fristlos kündigen, wenn der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt hat und damit einen wichtigen Grund zur Kündigung gibt, z. B. durch wiederholte Nichtzahlung des Gehalts, grobe Beleidigung oder unzumutbare Arbeitsbedingungen.
2. Was sind Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer?
Ein Arbeitnehmer kann fristlos kündigen, wenn der Arbeitgeber ihn wiederholt oder schwerwiegend belästigt oder diskriminiert. Eine fristlose Kündigung ist auch möglich, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in Gefahr bringt, z. B. durch Vernachlässigung der Arbeitssicherheit oder Missachtung von Gesundheitsvorschriften. Falls der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur rechtswidrigen Tätigkeit anstiftet oder zur Teilnahme an illegalen Aktivitäten zwingt, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.
3. Unter welchen Bedingungen kann ein Arbeitnehmer fristlos kündigen?
Ein Arbeitnehmer kann fristlos kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann, z. B. aufgrund von massiven Vertrauensbrüchen oder Mobbing am Arbeitsplatz. Eine fristlose Kündigung ist auch gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, die für den Arbeitnehmer von besonderer Bedeutung sind.
4. Kann ich aus persönlichen Gründen fristlos kündigen?
Ja, in bestimmten Fällen kann ein Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen fristlos kündigen, wenn diese einen schwerwiegenden Verstoß gegen den Arbeitsvertrag darstellen und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Beispiele für persönliche Gründe können massive Konflikte mit Vorgesetzten oder Kollegen, unzumutbare Arbeitsbelastung oder nachhaltige psychische Belastung am Arbeitsplatz sein.
5. Kann ein Arbeitnehmer jederzeit fristlos kündigen?
Nein, ein Arbeitnehmer kann nicht jederzeit fristlos kündigen. Eine fristlose Kündigung kann rechtswirksam nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Der Arbeitnehmer muss einen rechtfertigenden Grund haben, um fristlos kündigen zu können.
6. Kann der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ablehnen?
Ja, der Arbeitgeber kann eine fristlose Kündigung ablehnen, wenn er die Gründe des Arbeitnehmers für die Kündigung nicht als ausreichend oder gerechtfertigt ansieht. Der Arbeitgeber kann die die fristlose Kündigung gerichtlich überprüfen lassen, um zu klären, ob sie rechtmäßig war und den Vorgaben des Arbeitsrechts entspricht.
7. Wann ist eine fristlose Kündigung unwirksam?
Eine fristlose Kündigung ist unwirksam, wenn kein wichtiger Grund besteht oder die Zwei-Wochenfrist des § 626 Absatz 2 BGB nicht eingehalten wurde.
8. Ist eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung möglich?
Ja, in Ausnahmefällen ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich. Wenn der Verstoß so schwerwiegend ist, dass eine Abmahnung als nutzlos angesehen wird oder nicht zumutbar ist, kann ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden.
9. Was ist ein sofortiger Kündigungsgrund?
Ein sofortiger Kündigungsgrund ist ein schwerwiegender Verstoß gegen den Arbeitsvertrag oder Unternehmensregeln, der eine außerordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt. Solche Gründe können beispielsweise Diebstahl, grobe Beleidigung, körperliche Gewalt oder beharrliche Arbeitsverweigerung sein.
10. Was kann ich tun, wenn ich möglichst schnell aus dem Arbeitsvertrag austreten möchte?
Wenn Sie schnell aus dem Arbeitsvertrag ausscheiden möchten, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber über eine einvernehmliche Lösung sprechen, etwa einen Aufhebungsvertrag. Weil dies Nachteile mit sich bringen kann, ist es ratsam, professionelle Beratung einzuholen, bevor Sie solch eine Vereinbarung treffen.
Hinweis Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei konkreten Rechtsfragen sollten Sie immer einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, um eine individuelle und fundierte Beratung zu erhalten.
Fragen im Arbeitsrecht - Rufen Sie uns an - Anwalt für Arbeitsrecht in München
Sind Sie mit einem arbeitsrechtlichen Problem konfrontiert? Sie können uns gerne kontaktieren - kostenlos und unverbindlich. Ein erfahrenes Anwaltsteam steht Ihnen für ein Erstgespräch zur Verfügung. Sie erhalten eine Einschätzung Ihrer Situation und Hinweise zu Ihren rechtlichen Optionen. Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Sie können uns jederzeit telefonisch erreichen.
DR. THORN Rechtsanwälte - Anwalt Arbeitsrecht München Die erfahrenen Anwälte von DR. THORN Rechtsanwälte bieten Ihnen kompetente Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen wie Kündigungen oder Aufhebungsverträgen.
Wenn Sie Interesse haben, kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre Angelegenheit zu besprechen.
Kostenloses Erstgespräch
Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs erhalten Sie eine Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihres Falls. Rufen Sie uns gerne an. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.