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Arbeitgeber und Abfindung - Strategie und Verhandlungstaktik

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Informationen über Abfindung für Arbeitgeber

Arbeitgeber und Abfindung


Die Abfindung spielt eine zentrale Rolle bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und stellt für Arbeitgeber oft eine Herausforderung dar. Sie dient als Ausgleichszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes und kann bei betriebsbedingten Kündigungen zur Vermeidung oder raschen Beendigung von Kündigungsschutzklagen eingesetzt werden.


Arbeitgeber sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) genau kennen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden, oder sich möglichst frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Eine sorgfältige Vorbereitung, Verhandlung und Umsetzung kann dabei helfen, rasche und ökonomische Lösungen für das Unternehmen zu finden.

Vorteile von Abfindungen für Arbeitgeber


Abfindungen werden meist nur aus der Sicht von Arbeitnehmern diskutiert. Aus der Sicht von Arbeitgebern liegt oft die Zahlung einer Abfindung in dem Interesse des Unternehmens.


1. Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Führungskraft


Bei Vorständen, Geschäftsführern und anderen Führungskräften ist es oft sinnvoll Abfindungen zu vereinbaren, um einen rasche und reibungslosen Übergang ihres Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten. In den seltensten Fällen liegt eine lange rechtliche Auseinandersetzung mit einer Führungskraft im Interesse des Unternehmens, weil damit Prozeßrisiken einhergehen, die finanziell oft höher zu bewerten sind als eine Abfindungszahlung.


2. Beendigung mit Wettbewerbsverbot


Wenn ein Arbeitnehmer mit Wettbewerbsverbot ausscheidet, ist oft die Frage, ob das Wettbewerbsverbot eingehalten wird. Hier kann eine entsprechend konditionierte Abfindung dafür sorgen, dass die Mitarbeiter sich tatsächlich an das Verbot hält.


3. Beendigung bei hohem Kündigungsschutz


In Fällen, in denen ein Arbeitnehmer einen besonders starken Kündigungsschutz genießt (z.B. Schwerbehindertenvertretung), kann oft eine Kündigung nicht durchgesetzt werden. Hier ist sehr häufig eine Abfindung die einzige Alternative zur ansonsten drohenden Weiterbeschäftigung.


4. Beendigung bei Kündigungsschutz


Wenn ein Arbeitsverhältnis unter Kündigungsschutz steht, hängt die Kündigung nicht nur davon ab, einen anerkannten Kündigungsgrund darstellen zu können. Vielmehr muss dieser, reicht der Arbeitnehmer rechtzeitig Klage ein, auch im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens dargelegt und bewiesen werden. Dem eigentlichen Verfahren ist zeitlich noch die Güteverhandlung vorgeschaltet, als Gelegenheit das Verfahren durch Vergleichsabschluss und Abfindung vorzeitig zu beenden. Im Hinblick auf oft bestehende Prozeßrisiken, insbesondere bei der häufigen betriebsbedingten Kündigung, empfiehlt sich dieses Vorgehen in vielen Fällen im Hinblick auf den erst viele Monate nach der Güteverhandlung stattfindenden Kammertermin und das auflaufende Risiko des Annahmeverzugsgehalts.



Strategie und Taktik


Arbeitgeber sollten Abfindungsverhandlungen stets strategisch angehen. Das primäre Ziel ist es, eine schnelle und kostengünstige Trennung vom Arbeitnehmer zu erreichen, ohne dabei in langwierige und teure Gerichtsverfahren verwickelt zu werden.


Strategie


Zunächst ist eine sorgfältige Analyse der rechtlichen Situation unerlässlich:

  • Wie angreifbar ist die Kündigung?

  • Welche finanziellen Risiken bestehen bei einem Gerichtsverfahren?

  • Wie hoch wären potenzielle Gehaltsnachzahlungen bei Unwirksamkeit der Kündigung?

Diese Faktoren bestimmen maßgeblich die Verhandlungsbereitschaft und den finanziellen Spielraum des Arbeitgebers und somit auch das weitere Vorgehen bei den Verhandlungen.


Verhandlungstaktik


Kooperativer Ansatz:

In vielen Fällen ist eine kooperative Verhandlungsstrategie zielführend. Sie vermeidet eine Eskalation und kann zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung führen. Dieser Ansatz ist besonders effektiv, wenn der Arbeitnehmer rational und vernunftgeleitet erscheint


Konfrontativer Ansatz:

In manchen Situationen kann eine härtere Verhandlungslinie notwendig sein, insbesondere wenn der Arbeitnehmer überzogene Forderungen stellt oder emotional agiert. Hier gilt es, klare Grenzen zu setzen und die eigene Position nachdrücklich zu vertreten


Häufige Verhandlungstaktiken


Frühzeitige Initiative: Oft ist es vorteilhaft, proaktiv ein Abfindungsangebot zu unterbreiten. Dies kann den Arbeitnehmer überraschen und die Verhandlungsdynamik zu Gunsten des Arbeitgebers beeinflussen.


Gestaffelte Angebote: Start mit einem niedrigen Angebot. Schrittweise Erhöhung, um Verhandlungsspielraum zu behalten.


Zeitdruck erzeugen: Fristsetzung für die Annahme von Angeboten. Dies kann den Arbeitnehmer zu einer schnelleren Entscheidung bewegen.


Alternativen aufzeigen: Aufzeigen der Risiken und Nachteile eines Gerichtsverfahrens für den Arbeitnehmer (Zeit, Kosten, Unsicherheit).


Zusatzleistungen anbieten: Neben der finanziellen Abfindung können Outplacement-Beratungen, Weiterbildungen oder positive Arbeitszeugnisse attraktive Anreize sein.



DR. THORN Rechtsanwälte

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Dr. Michael Thorn  Rechtsanwalt
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Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
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FAQ - Abfindung Arbeitgeber

Wann sollte man eine Abfindung anbieten?

Arbeitgeber haben mehrere Gründe, eine Abfindung anzubieten: 
1. Vermeidung von Kündigungsschutzklagen 
Eine Abfindung kann das Risiko langwieriger und kostspieliger Gerichtsverfahren reduzieren.
2. Kosteneinsparung 
Obwohl eine Abfindung zunächst als zusätzliche Ausgabe  erscheint, kann sie im Vergleich zu Prozesskosten und fortlaufenden  Gehaltszahlungen während eines Rechtsstreits günstiger sein.
3. Schnelle  und konfliktfreie Trennung 
Eine einvernehmliche Lösung ermöglicht  einen sauberen Schnitt und verhindert potenzielle Störungen im Betriebsablauf.
4. Planungssicherheit
Durch Abfindungsvereinbarungen können Arbeitgeber den Zeitpunkt und die  Kosten von Personalabbaumaßnahmen besser kalkulieren.

Wie hoch sollte die Abfindung sein?

Die Höhe der Abfindung ist eine Abwägung zwischen verschiedenen Faktoren: 
1. Betriebszugehörigkeit
Längere Beschäftigungsdauer erfordert meist höhere Abfindungen.
2. Position und Gehalt
Führungskräfte erhalten tendenziell höhere Abfindungen.
3. Alter des  Mitarbeiters
Ältere Arbeitnehmer mit geringeren Chancen auf dem  Arbeitsmarkt können höhere Abfindungen erwarten.
4. Branchenüblichkeit
Orientierung an vergleichbaren Fällen in der Branche.
5. Rechtliche  Risikobewertung
Bei zweifelhafter Rechtmäßigkeit der Kündigung ist eine höhere Abfindung sinnvoll.
6. Finanzielle Situation des  Unternehmens. 
Als Faustregel gelten 0,5 bis 1 Monatsgehalt pro  Dienstjahr, in der Praxis sind jedoch Abweichungen nach oben und unten  möglich.

Welche rechtlichen Risiken gibt es bei Abfindungen?

Bei Abfindungen bestehen verschiedene rechtliche Risiken: 
1.  Ungleichbehandlung
Unterschiedliche Abfindungshöhen für vergleichbare  Fälle könnte gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. 
2.  Diskriminierende Vereinbarungen
Abfindungsregelungen dürfen nicht gegen  das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen.
3. Unklare  Vertragsformulierungen
Mehrdeutige Klauseln können zu  Rechtsstreitigkeiten führen.
4. Nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit
Extrem niedrige Abfindungen können als sittenwidrig eingestuft  werden.
5. Verstoß gegen tarifvertragliche Regelungen
Bei  tarifgebundenen Unternehmen müssen entsprechende Vorgaben beachtet  werden.
6. Anfechtbarkeit wegen Irrtums oder Täuschung
Falsche  Tatsachenbehauptungen können zur Anfechtung führen.
7. Steuerrechtliche  Risiken
Falsche steuerliche Behandlung kann zu Nachforderungen führen.  
Um Risiken zu minimieren, ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung  und Gestaltung von Abfindungsvereinbarungen ratsam.

Kann eine Abfindung steuerlich geltend gemacht werden?

Ja, Abfindungszahlungen können als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dabei gilt:
1. Vollständige Absetzbarkeit
Die gesamte Abfindungssumme ist als Betriebsausgabe abzugsfähig.
2. Zeitpunkt der Berücksichtigung
Die Abfindung wird in dem Geschäftsjahr als Aufwand verbucht, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurde.
3. Rückstellungen
Unter bestimmten Voraussetzungen können bereits vor der Auszahlung Rückstellungen für Abfindungen gebildet werden.
4. Dokumentationspflicht
Die Gründe für die Abfindung und die Berechnung der Höhe sollten gut dokumentiert werden.
5. Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern
Hier gelten spezielle Regeln zur Angemessenheit.
Es ist wichtig, die steuerliche Behandlung von Abfindungen mit dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer abzustimmen, um alle Vorteile zu nutzen und Fehler zu vermeiden.

Welche Alternativen zur Abfindung gibt es?

Arbeitgeber haben verschiedene Alternativen zur klassischen Abfindung:
1. Outplacement-Beratung
Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung, oft steuerlich günstiger als Barabfindungen.
2. Weiterbildungsangebote
Finanzierung von Fortbildungen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen.
3. Freistellung mit Gehaltsfortzahlung
Ermöglicht dem Mitarbeiter die Jobsuche bei laufenden Bezügen.
4. Änderungskündigung
Angebot einer anderen Position im Unternehmen, eventuell mit Gehaltsanpassung.
5. Vorzeitige Pensionierung
Für ältere Mitarbeiter mit Aufstockung der Rentenbezüge.
6. Unterstützung bei Existenzgründung
Finanzielle oder beratende Hilfe beim Start in die Selbstständigkeit.
7. Verlängerte Kündigungsfristen
Gibt dem Mitarbeiter mehr Zeit zur Neuorientierung.
8. Sachleistungen
Sachleistungen z.B. in Form einer Überlassung von Firmenfahrzeugen oder -equipment.
9. Beteiligung an Unternehmensergebnissen
Gewinnbeteiligungen oder Aktienoptionen.

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