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Abfindung und Arbeitgeber

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Informationen über Abfindung für Arbeitgeber

Arbeitgeber und Abfindung


Die Abfindung spielt eine zentrale Rolle bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und stellt für Arbeitgeber oft eine Herausforderung dar. Sie dient als Ausgleichszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes und kann bei betriebsbedingten Kündigungen zur Vermeidung oder raschen Beendigung von Kündigungsschutzklagen eingesetzt werden.


Arbeitgeber sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) genau kennen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden, oder sich möglichst frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Eine sorgfältige Vorbereitung, Verhandlung und Umsetzung kann dabei helfen, rasche und ökonomische Lösungen für das Unternehmen zu finden.

Vorteile von Abfindungen für Arbeitgeber


Abfindungen werden meist nur aus der Sicht von Arbeitnehmern diskutiert. Aus der Sicht von Arbeitgebern liegt oft die Zahlung einer Abfindung in dem Interesse des Unternehmens.


1. Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Führungskraft


Bei Vorständen, Geschäftsführern und anderen Führungskräften ist es oft sinnvoll Abfindungen zu vereinbaren, um einen rasche und reibungslosen Übergang ihres Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten. In den seltensten Fällen liegt eine lange rechtliche Auseinandersetzung mit einer Führungskraft im Interesse des Unternehmens, weil damit Prozeßrisiken einhergehen, die finanziell oft höher zu bewerten sind als eine Abfindungszahlung.


2. Beendigung mit Wettbewerbsverbot


Wenn ein Arbeitnehmer mit Wettbewerbsverbot ausscheidet, ist oft die Frage, ob das Wettbewerbsverbot eingehalten wird. Hier kann eine entsprechend konditionierte Abfindung dafür sorgen, dass die Mitarbeiter sich tatsächlich an das Verbot hält.


3. Beendigung bei hohem Kündigungsschutz


In Fällen, in denen ein Arbeitnehmer einen besonders starken Kündigungsschutz genießt (z.B. Schwerbehindertenvertretung), kann oft eine Kündigung nicht durchgesetzt werden. Hier ist sehr häufig eine Abfindung die einzige Alternative zur ansonsten drohenden Weiterbeschäftigung.


4. Beendigung bei Kündigungsschutz


Wenn ein Arbeitsverhältnis unter Kündigungsschutz steht, hängt die Kündigung nicht nur davon ab, einen anerkannten Kündigungsgrund darstellen zu können. Vielmehr muss dieser, reicht der Arbeitnehmer rechtzeitig Klage ein, auch im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens dargelegt und bewiesen werden. Dem eigentlichen Verfahren ist zeitlich noch die Güteverhandlung vorgeschaltet, als Gelegenheit das Verfahren durch Vergleichsabschluss und Abfindung vorzeitig zu beenden. Im Hinblick auf oft bestehende Prozeßrisiken, insbesondere bei der häufigen betriebsbedingten Kündigung, empfiehlt sich dieses Vorgehen in vielen Fällen im Hinblick auf den erst viele Monate nach der Güteverhandlung stattfindenden Kammertermin und das auflaufende Risiko des Annahmeverzugsgehalts.


Fazit


Auch wenn Abfindungen meist aus Sicht der Arbeitnehmer beurteilt werden, sind sie in vielen Fällen gerade auch für Arbeitgeber von Vorteil. Sie dienen dazu, Kündigungen sozialverträglich zu gestalten, Risiken von Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.Arbeitgeber müssen dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten und sorgfältig prüfen, ob und in welcher Höhe eine Abfindung im konkreten Fall angebracht ist. Eine Beratung durch Experten ist hier stets empfehlenswert.




DR. THORN Rechtsanwälte

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80803 München

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Dr. Michael Thorn  Rechtsanwalt
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thorn@thorn-law.de



Beatrice v. Wallenberg  Rechtsanwältin und  Fachanwältin für Arbeitsrecht
Beatrice v. Wallenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

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bvwp@thorn-law.de





FAQ Abfindung Arbeitgeber

Wann sollte man eine Abfindung anbieten?

Arbeitgeber haben mehrere Gründe, eine Abfindung anzubieten: 

1.  Vermeidung von Kündigungsschutzklagen 

Eine Abfindung kann das Risiko  langwieriger und kostspieliger Gerichtsverfahren reduzieren.

2.  Kosteneinsparung 

Obwohl eine Abfindung zunächst als zusätzliche Ausgabe  erscheint, kann sie im Vergleich zu Prozesskosten und fortlaufenden  Gehaltszahlungen während eines Rechtsstreits günstiger sein.

3. Schnelle  und konfliktfreie Trennung 

Eine einvernehmliche Lösung ermöglicht  einen sauberen Schnitt und verhindert potenzielle Störungen im  Betriebsablauf.

4. Planungssicherheit

Durch Abfindungsvereinbarungen können Arbeitgeber den Zeitpunkt und die  Kosten von Personalabbaumaßnahmen besser kalkulieren.

Wie hoch sollte die Abfindung sein?

Die Höhe der Abfindung ist eine Abwägung zwischen verschiedenen Faktoren: 

1. Betriebszugehörigkeit

Längere Beschäftigungsdauer erfordert meist höhere Abfindungen.

2. Position und Gehalt

Führungskräfte erhalten tendenziell höhere Abfindungen.

3. Alter des  Mitarbeiters

Ältere Arbeitnehmer mit geringeren Chancen auf dem  Arbeitsmarkt können höhere Abfindungen erwarten.

4. Branchenüblichkeit

Orientierung an vergleichbaren Fällen in der Branche.

5. Rechtliche  Risikobewertung

Bei zweifelhafter Rechtmäßigkeit der Kündigung ist eine höhere Abfindung sinnvoll.

6. Finanzielle Situation des  Unternehmens. 

Als Faustregel gelten 0,5 bis 1 Monatsgehalt pro  Dienstjahr, in der Praxis sind jedoch Abweichungen nach oben und unten  möglich.

Welche rechtlichen Risiken gibt es bei Abfindungen?

Bei Abfindungen bestehen verschiedene rechtliche Risiken: 

1.  Ungleichbehandlung

Unterschiedliche Abfindungshöhen für vergleichbare  Fälle könnte gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. 

2.  Diskriminierende Vereinbarungen

Abfindungsregelungen dürfen nicht gegen  das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen.

3. Unklare  Vertragsformulierungen

Mehrdeutige Klauseln können zu  Rechtsstreitigkeiten führen.

4. Nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit

Extrem niedrige Abfindungen können als sittenwidrig eingestuft  werden.

5. Verstoß gegen tarifvertragliche Regelungen

Bei  tarifgebundenen Unternehmen müssen entsprechende Vorgaben beachtet  werden.

6. Anfechtbarkeit wegen Irrtums oder Täuschung

Falsche  Tatsachenbehauptungen können zur Anfechtung führen.

7. Steuerrechtliche  Risiken

Falsche steuerliche Behandlung kann zu Nachforderungen führen.  

Um Risiken zu minimieren, ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung  und Gestaltung von Abfindungsvereinbarungen ratsam.

Kann eine Abfindung steuerlich geltend gemacht werden?

Ja, Abfindungszahlungen können als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dabei gilt:

1. Vollständige Absetzbarkeit

Die gesamte Abfindungssumme ist als Betriebsausgabe abzugsfähig.

2. Zeitpunkt der Berücksichtigung

Die Abfindung wird in dem Geschäftsjahr als Aufwand verbucht, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurde.

3. Rückstellungen

Unter bestimmten Voraussetzungen können bereits vor der Auszahlung Rückstellungen für Abfindungen gebildet werden.

4. Dokumentationspflicht

Die Gründe für die Abfindung und die Berechnung der Höhe sollten gut dokumentiert werden.

5. Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Hier gelten spezielle Regeln zur Angemessenheit.

Es ist wichtig, die steuerliche Behandlung von Abfindungen mit dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer abzustimmen, um alle Vorteile zu nutzen und Fehler zu vermeiden.

Welche Alternativen zur Abfindung gibt es?

Arbeitgeber haben verschiedene Alternativen zur klassischen Abfindung:

1. Outplacement-Beratung

Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung, oft steuerlich günstiger als Barabfindungen.

2. Weiterbildungsangebote

Finanzierung von Fortbildungen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen.

3. Freistellung mit Gehaltsfortzahlung

Ermöglicht dem Mitarbeiter die Jobsuche bei laufenden Bezügen.

4. Änderungskündigung

Angebot einer anderen Position im Unternehmen, eventuell mit Gehaltsanpassung.

5. Vorzeitige Pensionierung

Für ältere Mitarbeiter mit Aufstockung der Rentenbezüge.

6. Unterstützung bei Existenzgründung

Finanzielle oder beratende Hilfe beim Start in die Selbstständigkeit.

7. Verlängerte Kündigungsfristen

Gibt dem Mitarbeiter mehr Zeit zur Neuorientierung.

8. Sachleistungen

Sachleistungen z.B. in Form einer Überlassung von Firmenfahrzeugen oder -equipment.

9. Beteiligung an Unternehmensergebnissen

Gewinnbeteiligungen oder Aktienoptionen.

Hinweis

Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei konkreten Rechtsfragen sollten Sie immer einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, um eine individuelle und fundierte Beratung zu erhalten.

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